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ThemaBerlin: Ex-Feuerwehr-Chef ist jetzt Chefberater beim Feuerwehr-Chef8 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • 2015: Berlins Feuerwehr-Chef muss 5000 Euro Strafe zahlen
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842182
    Datum18.08.2018 14:286498 x gelesen
    hallo,

    hm ....

    Vertrag als Senior-Experte

    Ex-Feuerwehr-Chef ist jetzt Chefberater beim Feuerwehr-Chef

    Am 31. Juli trat der langjährige Feuerwehr-Chef Wilfried Gräfling (63) in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde Karsten Homrighausen (50) ernannt. Doch wer erklärt dem Neuen wie es bei der Berliner Feuerwehr so läuft? Der Vize-Chef? Der Führungs-Stab? Nein, es ist der Alte!

    Bei der Feuerwehrspitze geht es in die Verlängerung!

    Ex-Chef Wilfried Gräfling hat mit dem Land Berlin, vertreten durch die Feuerwehr, einen Honorarvertrag als Seniorexperte abgeschlossen. Allerdings muss Gräfling nur vier Stunden in der Woche tätig werden. Bezahlt wird der sechs Monate laufende Vertrag von der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Vergütung wurde nach Empfehlungen für übliche Stundensätze freier Coaches und Trainer verhandelt und abgestimmt, heißt es auf B.Z.-Anfrage aus der Senatsinnenverwaltung.

    Doch was muss der Ex-Chef konkret für Leistungen erbringen?
    Neben der Weitergabe des Erfahrungswissens, der Unterstützung bei der Erstellung von schriftlichen Dokumentationen, gehe es um Coaching im Rahmen des Wissenstransfers und die Einführung in wichtige Strukturen und Prozesse, wie es aus der Senatsverwaltung weiter heißt.

    Für einige Feuerwehrleute klingt das unlogisch. Dass ausgerechnet Gräfling den Berater-Vertrag bekommen hat, macht aus unserer Sicht keinen Sinn, sagt Thorsten Bobert (49) vom Verein #berlinbrennt. Es wird nicht besser, wenn der alte Chef, der zur schlechten Situation in der Behörde beigetragen hat, den neuen Chef einnordet. Innerhalb der Berliner Feuerwehr sei jeder ersetzbar, die Behörde sei organisatorisch so aufgestellt. Sein Vize-Chef und der Stab sind doch genau für solche Beratungsleistungen da. ...

    vollständiger Artikel auf bz-berlin.de

    kommt bei einigen Teilen der Berliner Feuerwehr nicht gut an ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW842193
    Datum19.08.2018 11:293123 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.kommt bei einigen Teilen der Berliner Feuerwehr nicht gut an ...
    Das kann ich mir vorstellen - Erneuerung/Modernisierung geht anders... :-(

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg842197
    Datum19.08.2018 18:592700 x gelesen
    Mag sein.
    Aber wie will der neue Chef verstehen, warum man es damals® genau so gemacht hat?
    Nur mit diesem Wissen kann er Änderungen anstoßen, die auch im Gesamtsystem funktionieren.
    Einfach so an einer kleinen Schraube drehen kann an anderer Stelle riesige Probleme verursachen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842198
    Datum19.08.2018 20:342476 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben in der Berliner Zeitung: In Kreisen der Berliner Feuerwehrführung sieht man den Berater-Vertrag mit dem Ex weniger kritisch. Die ursprüngliche Stellenausschreibung für den neuen Chef war eigentlich so geschrieben worden, dass beide mehrere Monate zusammen Dienst getan hätten, erklärt ein Beamter. Dies sei ein normaler Vorgang in der Verwaltung. In dieser Zeit hätte der Wissenstransfer auch ohne Beratervertrag stattgefunden. Doch dieser geschmeidige Übergang habe bekanntlich nicht funktioniert.

    Gräfling war zwölf Jahre lang im Dienst und besitzt Erfahrungen, Netzwerke, Kenntnisse und Kontakte, die auch sein Vize oder der Stab nicht hat. Das liegt auch an der Aufgabenteilung in der Spitze. So einen Profi darf man nicht einfach ziehen lassen.


    für mich klingt das logisch und nachvollziehbar.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842199
    Datum19.08.2018 21:582446 x gelesen
    Ich halte es grundsätzlich für einen guten Plan, wenn ein Funktionsträger (zumal der Träger einer so herausragenden Funktion) seinen Nachfolger gründlich in die Tätigkeit einweist. Das mag unnötig sein, wenn der Nachfolger langjähriger Stellvertreter war und alles schon aus eigener Erfahrung kennt; aber deshalb ist die Einweisung durch den Stellvertreter nicht unbedingt ein echter Ersatz dafür.

    Behörden haben ja üblicherweise das Problem, dass sie die Stelle nicht "überlappend" besetzen können, sondern die Stelle oft sogar erst nach einer gewissen Wartezeit neu besetzen können. Dann steht der Nachfolger nicht nur vor der Herausforderung, sich in das neue Tätigkeitsfeld einzufinden sondern auch noch vor einem Haufen unerledigter Aufgaben. Das sind eigentlich schon die besten Voraussetzungen für einen schlechten Start, und da kann ich es durchaus verstehen, wenn man einen Weg sucht, das zu vermeiden.

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842203
    Datum20.08.2018 08:212071 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.für mich klingt das logisch und nachvollziehbar.

    Logisch wäre die avisierte Übergangszeit gewesen. Wieso war diese nicht möglich? Wie wird denn so ein "Senior Expert" vergütet? Berlin hats ja.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842211
    Datum20.08.2018 12:081935 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven K.Wieso war diese nicht möglich?
    vermutlich weil der Nachfolger sein bisherige Stelle als Landesbranddirektor von BaWü auch nicht von heute auf morgen verlassen konnte, durfte oder wollte.

    Da gibt es beamtenrechtliche Regelungen. Ev. kann uns da mal jemand der besser in dieser Thematik drinsteckt informieren wie so was abläuft.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842220
    Datum20.08.2018 20:281766 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. vermutlich weil der Nachfolger sein bisherige Stelle als Landesbranddirektor von BaWü auch nicht von heute auf morgen verlassen konnte, durfte oder wollte.Angesichts der sonstigen Berliner Nachrichten rund um die Feuerwehr denke ich eher nicht, dass hier Problem auf Seiten des Nachfolgers bzw. dessen vorherigen Dienstherren lag. Eher hat die Hauptstadt wieder arm und sexy gespielt.

    Geschrieben von Jürgen M. Da gibt es beamtenrechtliche Regelungen. Ev. kann uns da mal jemand der besser in dieser Thematik drinsteckt informieren wie so was abläuft.Grundsätzlich einfacher, als bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis: Als letztes Mittel ist hier die sog. feindliche Übernahme möglich. Da man nicht in zwei Beamtenverhältnissen gleichzeitig sein kann, endet das vorherige direkt, wenn man eine neue Ernennungsurkunde eines anderen Dienstherren bekommt - ob der vorherige damit einverstanden ist oder nicht, ist unerheblich (kann u.U. Folgen bei den Versorgungsansprüchen haben)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     18.08.2018 14:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.08.2018 11:29 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     19.08.2018 18:59 Thom7as 7H., Dornstadt
     19.08.2018 20:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.08.2018 21:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.08.2018 08:21 Sven7 K.7, Vogtland
     20.08.2018 12:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.08.2018 20:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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