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Thema | Rechnung für 'Polizeiersatz' | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 842384 | |||
Datum | 27.08.2018 14:38 | 4304 x gelesen | |||
https://www.br.de/nachrichten/bayern/unfallverursacherin-muss-fuer-feuerwehreinsatz-zahlen,R1v6C30 Interessantes Urteil. Die FW wurde nur (laut Artikel) zur Verkehrslenkung alarmiert. Das ganze nur, weil die Polizei nicht genug Personal hatte. Kostenbescheid von ca. 3000Euro dafür ist rechtens... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842385 | |||
Datum | 27.08.2018 14:58 | 2450 x gelesen | |||
Das Ergebnis ist eigentlich völlig normal, alles andere wäre interessanter gewesen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842386 | |||
Datum | 27.08.2018 15:02 | 2403 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. alles andere wäre interessanter gewesen. ich finde trotzdem zwei Punkte interessant: Der Anwalt der Stadt Thannhausen erklärte vor der Beweisaufnahme, dass in dieser Grundsatzfrage eigentlich der Freistaat Bayern in seiner Personalverantwortung für Polizei und Straßenmeistereien hätte angeklagt werden müssen, wenn es um die Frage geht, warum dort nicht genug Personal vorhanden war und nicht die Stadt Thannhausen als Verantwortliche für die Feuerwehr. Schadensminderungspflicht. Die Polizei bzw. Straßenmeisterei wäre ev. günstiger gewesen und Für deren Einsatz hatte die Stadt Thannhausen insgesamt 3.000 Euro verlangt, die Hälfte davon hatte die Haftpflichtversicherung der verstorbenen Fahrerin übernommen, nachdem ein Versicherungsgutachter den Sachverhalt geprüft hatte. warum nur die Hälfte? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 842387 | |||
Datum | 27.08.2018 15:20 | 2278 x gelesen | |||
Hi, evtl. ist die Hälfte ungefähr dass, was die zuständigen sonst in Rechnung stellen. Tomy | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842388 | |||
Datum | 27.08.2018 15:31 | 2267 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Schadensminderungspflicht. Die Polizei bzw. Straßenmeisterei wäre ev. günstiger gewesenDie dauerhafte Vorhaltung von zusätzlichem Personal bei Polizei und Straßenmeisterei mit Ausnahmefällen wie diesem zu begründen, ist aber schon etwas humoristisch veranlagt. Die meisten Länder schaffen es ja nichtmal die genannten Institutionen für angemessenen Regelbetrieb vernünftig vorzuhalten. Und mit den Vorgaben vom BayFwG, dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen und letztlich auch den bloßen Amtshilferegelungen im Verwaltungsrecht sind solche Ausnahmefälle auch schon genügend abgedeckt. ...wäre eigentlich Aufgabe von Polizei und Straßenmeisterei gewesen, die dafür jedoch nicht genügend Personal hatten, weil an dem Januartag chaotische Wetterverhältnisse geherrscht hatten. Geschrieben von Jürgen M. warum nur die Hälfte?Das könnten Versicherungsnehmer und Versicherung klären. Wobei mir aus der Berichterstattung zugegeben auch nicht klar ist, ob jetzt die Versicherung alles zahlen wird, oder ob es da wirklich um einen bei der Angehörigen verbliebenen Teilbetrag geht, oder ob es da noch eine Runde 2 zwischen Versicherung und Angehörigen geben könnte. Die Höhe eines Kostenersatzes anzuzweifeln, ist eigentlich eine beliebte Spielwiese der Versicherungen, weil die Berechnungsgrundlagen feuerwehrseitig allzuoft einen netten Angriffspunkt dafür bieten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842390 | |||
Datum | 27.08.2018 15:43 | 2037 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
Jepp, ich dachte dafür sei man Pflichtversichert?! "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842393 | |||
Datum | 27.08.2018 18:46 | 1905 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die Höhe eines Kostenersatzes anzuzweifeln, ist eigentlich eine beliebte Spielwiese der Versicherungen, weil die Berechnungsgrundlagen feuerwehrseitig allzuoft einen netten Angriffspunkt dafür bieten. Leider hab ich nur die Kostensatzung gefunden, die interessante Anlage fand ich leider nicht. Ich finde die Höhe von 3.000 schon recht sportlich für Verkehr regeln. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842438 | |||
Datum | 29.08.2018 11:49 | 1614 x gelesen | |||
Interessant. Im Bericht heißt es:[...]die Rettungskräfte und Feuerwehrleute hatten sie aus dem Autowrack geschnitten, die Unfallstelle gesichert und den Verkehr umgeleitet.[...] https://www.br.de/nachrichten/bayern/unfallverursacherin-muss-fuer-feuerwehreinsatz-zahlen,R1v6C30 Wenn dem so war, diente die Sicherung der Unfallstelle und die Umleitung des Verkehrs doch der Sicherung der Einsatzkräfte - also ain ganz normaler Einsatz... Oder ist eine Leichenbergung nicht vorgesehen im BayFwG ??? | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt | 842439 | |||
Datum | 29.08.2018 12:47 | 1304 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, was ich an diesem Fall aber immer noch nicht verstehe ist warum die Haftpflicht dafür nicht aufkommt? Nicht bezahlt? MFG | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842441 | |||
Datum | 29.08.2018 13:06 | 1298 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Wenn dem so war, diente die Sicherung der Unfallstelle und die Umleitung des Verkehrs doch der Sicherung der Einsatzkräfte - also ain ganz normaler Einsatz... Solange der eigentliche Einsatz läuft hast du recht. Ist die Rettung/Bergung der verunfallten Person abgeschlossen und regelt die Feuerwehr den Verkehr bis der Abschlepper kommt wirds kostenpflichtig. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842443 | |||
Datum | 29.08.2018 14:31 | 1263 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Ist die Rettung/Bergung der verunfallten Person abgeschlossen und regelt die Feuerwehr den Verkehr bis der Abschlepper kommt wirds kostenpflichtig.Vorher ist es das doch auch schon? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842444 | |||
Datum | 29.08.2018 15:39 | 1179 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Vorher ist es das doch auch schon? Finde leider das Urteil nicht mehr. Laut BayFwG dürfen Kosten für Tätigkeiten die unmittelbar mit der Rettung und Bergung von Mensch und Tieren nicht verrechnet werden. Das Gericht sagte das ein Absichern der Einsatzstelle unmittelbar zur Rettung des Verunfallten zählt, erst wenn der Verunfallte befreit wurde, ist das Absichern der Einsatzstelle abrechenbar. | |||||
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