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Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 40 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842812 | |||
Datum | 15.09.2018 07:53 | 8537 x gelesen | |||
hallo, komisches Verständnis der Anwohner :-() Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842817 | |||
Datum | 15.09.2018 09:43 | 3820 x gelesen | |||
Da müsste man als Gemeinderat prompt einen Haushaltsvermerk anbringen: "Die Einnahmen der Haushaltsstelle [Bußgeld für Falschparken], soweit die Tat auf dem Grundstück XY erfolgte, erhöhen den Ausgabenansatz für [Sonstige Aufwendungen Brandschutz]" Dann kann man jedem Falschparker direkt für die Spende danken ;-) Aber genug geträumt. So ist der mündige Bürger heute, da würde ich gar nicht mehr viel Briefschreiberei veranstalten, abhaken und fertig. Die Feuerwehr eines Passauer Stadtteils wird zum Fortbestand wohl kaum auf ein, zwei Spender angewiesen sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | udo 8v., duisburg / | 842818 | |||
Datum | 15.09.2018 10:40 | 3576 x gelesen | |||
Bei Mehrfachverstoßenden Pkwfaren sollte man noch einen Schritt weitergehen und sich fragen, ob die Peson überhaupt in der Lage ist sein KFZ entsprechend der STVO zu bewegen und eine MPU anordnen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842819 | |||
Datum | 15.09.2018 12:06 | 3571 x gelesen | |||
Wie würde das rechtlich aussehen wenn durch einen Einsatz /Alarmübung bedingt die Falschparker zugesetzt würden? Natürlich nur dann wenn keine weitere Parkmöglichkeit für die Einsatzkräfte frei ist. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 842821 | |||
Datum | 15.09.2018 14:57 | 3343 x gelesen | |||
Hi, das dumme ist, das sowas gerade dann passieren wird, wenn man als drittes Fahrzeug zu einer Ölspur auf einer unbedeutenden Kreisstraße muss. Dann geht die ganze 'ist da wirklich Eile geboten' etc. Diskussion wieder los (und am eigentlichen Problem vorbei). | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 842830 | |||
Datum | 15.09.2018 22:44 | 3487 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Wie würde das rechtlich aussehen wenn durch einen Einsatz /Alarmübung bedingt die Falschparker zugesetzt würden? kann man schon machen und war bei uns früher normal. Zumal man eh nicht genau gewusst hat, wem das Fahrzeug gehört, dass man zugeparkt hat. Unter Kameraden keine Problem, kurze Frage, dann wurde der Kameraden rauslassen oder der Schlüssel wurde hinterlegt. Wenn während eines laufenden Einsatzes dann ein Fremder kommt und sein Auto freigestellt haben will, dann wird es amüsant. Vor allem wenn man den Herren erklärt, dass der Einsatz durchaus einige Stunden andauern kann oder die Kameraden im überregionalen Einsatz sind und er bis mindesten zum nächsten Tag waren muss. Der Gesichtsausdruck echte Genugtuung. Da konnte derjenige Rumpelstilzchen machen, wie er wollte, man ist ja machtlos. (Die Schlüssel in der Schublade kann man ja vergessen) Am nächsten Tag hat er noch ein paar gute Ratschläge bekommen, das war´s. Was ganz sicher ist, er wird nie wieder auf einem reservierten Parkplatz parken. Was soll rechtlich passieren; nicht viel. Es ist ein Falschparker, der auf eine Reservierten Parkplatz steht. Wenn ich jemanden zuparke, dann muss ich davon ausgehen, dass es ein Feuerwehrangehöriger ist. Nötigung dürfte damit so gut wie erledigt sein. Wenn er einen Abschleppdienst ruft oder die Taxirechnung bezahlt haben will. Soll der Anwalt klären. Ich denke nicht dass er einen Cent sieht. Spannender was man dem Falschparker anhängen kann. Falschparken mit Behinderung auf alle Fälle. Aber im Grunde sind das Peanuts, solange man ihm nicht Nötigung etc. vorwerfen kann. Besitzstörung? In Österreich ist so was deutlich einfacher. Besitzstörung wird dort radikal verfolgt. Zivilrechtlich ein extrem scharfes Schwert. Du wagst es nicht mal schnell auf einem Privatgrundstück zu parken. Mache Hausbesitzer verdienen sich damit eine zweite Miete - das lohnt sich! Man muss sich halt auch Fragen, ob man sich mit aller Gewalt Freunde machen will. Anderseits ist der Egoismus in unser Gesellschaft mittlerweile bedenklich und Erziehung scheint nur noch über den Geldbeutel zu laufen, oder wenn der fahrbare Untersatz eine Weile weg ist. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842833 | |||
Datum | 16.09.2018 08:58 | 3059 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Dirk S. Wenn während eines laufenden Einsatzes dann ein Fremder kommt und sein Auto freigestellt haben will, dann wird es amüsant. Vor allem wenn man den Herren erklärt, dass der Einsatz durchaus einige Stunden andauern kann oder die Kameraden im überregionalen Einsatz sind und er bis mindesten zum nächsten Tag waren muss. Der Gesichtsausdruck echte Genugtuung. Da konnte derjenige Rumpelstilzchen machen, wie er wollte, man ist ja machtlos. (Die Schlüssel in der Schublade kann man ja vergessen) Am nächsten Tag hat er noch ein paar gute Ratschläge bekommen, das war´s. Was ganz sicher ist, er wird nie wieder auf einem reservierten Parkplatz parken. Das kann durchaus auch ins Auge gehen. Wir haben an unserem Gerätehaus auch reservierte Parkplätze. Es sind auch Schilder montiert mit dem Hinweis das widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschlepp werden. An einem Übungsmorgen stand auf einem der Parkplätze ein Fahrzeug. Da schon einige Kameraden anwesend waren parkte ein Kamerad hinter dem "fremden" Fahrzeug da er dachte das gehört einem der Anwesenden. Wir fuhren zu unserem Übungsobjekt, führten die Übung durch und kamen nach zwei Stunden zurück. Während der Nachbesprechung stand plötzlich die Polizei im Raum und ordnete an das der Kamerad der hinter dem "fremden" Fahrzeug parkte sofort sein Fahrzeug zu entfernen hat da der Besitzer des "fremden" Fahrzeuge eine Anzeige wegen Nötigung erstattet hatte. Trotz des Hinweises das der betreffende Kamerad nicht wusste wem das Fahrzeug gehört, das fremde Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrund geparkt wurde, musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen! Du kannst Dir vorstellen das wir heute noch ziemlich sauer reagieren wenn auf "unseren" Parkplätzen fremde Fahrzeuge stehen. Wir lassen direkt abschleppen wenn der Fahrer nicht schnell zu ermitteln ist. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842834 | |||
Datum | 16.09.2018 09:42 | 2786 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen! Wurde das vom Richter bestätigt oder hat er es "einfach so" bezahlt? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842835 | |||
Datum | 16.09.2018 09:45 | 2816 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jakob T. Trotz des Hinweises das der betreffende Kamerad nicht wusste wem das Fahrzeug gehört, das fremde Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrund geparkt wurde, musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen! ich wäre an seiner Stelle stur geblieben und hätte es auf ein Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Dabei aber die Gemeinde in einer geeigneten Form mit ins Boot genommen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 842836 | |||
Datum | 16.09.2018 11:29 | 2495 x gelesen | |||
Hallo, das hätte ich auch darauf ankommen lassen. Die reservierten Parkplätze haben ja einen Grund. Es geht da ja nicht einen Privileg für fußlahme Feuerwehrleute. Es macht doch einen gewaltigen Unterschied, ob ich jemanden als erzieherische Maßnahme z.B. auf einen Behindertenparkplatz zuparke (Nötigung!) oder ob ich auf meinen eigenen Gelände so verhalte, wie ich es gewohnt bin und es erforderlich ist, um genug Abstellmöglichkeit zu schaffen. Im letzteren Fall muss der Falschparker damit rechnen, dass er ein Problem mit der Zugänglichkeit bekommt. Spätestens wenn mehrere PKW zugeparkt sind und sich die Aktion nicht gegen ein bestimmtes Fahrzeug richtet. Ist die Argumentation der Polizei daneben und erst gerechtfertigt, wenn man keine Anstalten mach das Fahrzeug wegzufahren. Wenn es ein Auto eines nicht anwesenden Kameraden ist, dann keiner verlangen nach dem Schlüssel zu suchen und das Auto wegzufahren. Mich bitzelt es manchmal Falschparker mit dem Kran wegzuräumen. Der Abschleppdienst macht es professionell und treibt die Kosten fürs Falschparken in die Höhe. Die Kosten und der Aufwand das Fahrzeug zu beschaffen beschäftigt. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842837 | |||
Datum | 16.09.2018 12:14 | 2531 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.auf ein Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Eigentlich hätte die Führung der FW (davon ausgehend das die das mitbekommen haben) daruf drängen müssen um, wie es so schön heißt, Rechtssicherheit zu erlangen ob ihre Vorgaben zum Abstellen vom Privat-PKW für Einsatzkräfte richtig war. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842838 | |||
Datum | 16.09.2018 12:31 | 2502 x gelesen | |||
hallo, und den Bußgeldbescheid einfach an die Gemeinde weiterleiten. Wg. dem Feuerwehrdienst darf man ja keine (finanzielle) Nachteile erleiden ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842839 | |||
Datum | 16.09.2018 12:34 | 2608 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.einfach an die Gemeinde weiterleiten Ja, warum eigentlich nicht? Die Parkplätze wurde ja bewusst so für "mich" angelegt und wenn auf Grund der Vorgabe Probleme entstehen sollen die das bitte klären "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Arwe8d P8., Bottrop / NRW | 842841 | |||
Datum | 16.09.2018 18:36 | 2335 x gelesen | |||
Oder ein Schild aufstellen, dass das Parken kostenpflichtig ist und der Parker durch sein konkludentes Handeln damit einverstanden ist, dass eine Parkgebühr von 10 pro Stunde fällig wird. | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 842842 | |||
Datum | 16.09.2018 18:59 | 2447 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wurde das vom Richter bestätigt oder hat er es "einfach so" bezahlt? Dürfte aus meiner Sicht so bestätigt werden. Ein Unrecht (Falschparken) darf man nicht mit einem anderen (Einparken) in Form von Selbstjustiz ahnden. Und bei einer Übung greift auch der 35er nicht, der das Ganze evtl. im Einsatzfall legitimiert hätte. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 842845 | |||
Datum | 16.09.2018 22:35 | 2210 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Dürfte aus meiner Sicht so bestätigt werden. Ein Unrecht (Falschparken) darf man nicht mit einem anderen (Einparken) in Form von Selbstjustiz ahnden. Auch wenn du Recht hast, das versehentliche zu parken ist keine Nötigung und keine Selbstjustiz. Es fehlt der Vorsatz. Da hatte ich mal eine sehr witzige Begegnung mit. | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 842847 | |||
Datum | 17.09.2018 00:43 | 2164 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Auch wenn du Recht hast, das versehentliche zu parken ist keine Nötigung und keine Selbstjustiz. Es fehlt der Vorsatz. Da hatte ich mal eine sehr witzige Begegnung mit. Stimmt. Das könnte im vorliegenden konkreten Beispiel noch einen Einfluss haben. Das ist aber dann vermutlich so ein Fall den du von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich beurteilt bekommst... Und hätte im vorliegenden Fall der Kamerad rumgefragt, ob das Fahrzeug einem anderen gehört (ein straffreies Versehentlich wirds juristisch in der Konstellation nicht geben), was man hätte erwarten können, wäre die Sache wohl trotzdem relativ eindeutig. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 842858 | |||
Datum | 17.09.2018 11:28 | 1950 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.ein straffreies Versehentlich wirds juristisch in der Konstellation nicht geben Warum? Wenn der Vorsatz fehlt, ist das das Lebensrisiko. Geschrieben von Sven K. Und hätte im vorliegenden Fall der Kamerad rumgefragt, ob das Fahrzeug einem anderen gehört Brauchst du oberflächlich gesehen nicht, da du ja darauf Vertrauen kannst, das alle anderen die Vorschriften einhalten. Falls sich aber Anhaltspunkte ergeben, das dem nicht so ist, wird es garantiert sofort schwierig. | |||||
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Autor | Jörg8 G.8, Zernien / Niedersachsen | 842859 | |||
Datum | 17.09.2018 12:26 | 1845 x gelesen | |||
Hallo, die Kameraden haben einen Fehler gemacht - sie hätten sich aus der Öffentlichkeit heraushalten sollen. Meldung an die Ordnungsbehörde und die Falschparker hätten sich dort beschweren können, wenn es Knöllchen gibt. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842860 | |||
Datum | 17.09.2018 12:31 | 1888 x gelesen | |||
hallo, mit dem Raushalten stimme ich dir zu Geschrieben von Jörg G. Meldung an die Ordnungsbehörde und die Falschparker hätten sich dort beschweren können, wenn es Knöllchen gibt. dann muss aber die Ordnungsbehörde da voll mitziehen. Also kein Wischi-Waschi-Kurs fahren sondern konsquent durchgreifen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842865 | |||
Datum | 17.09.2018 13:23 | 1698 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.
Öhm...., bei uns gilt noch das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? Was entfallen dürfte ist der Vorsatz und die Nötigung. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 842869 | |||
Datum | 17.09.2018 13:49 | 1550 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Warum? Wenn der Vorsatz fehlt, ist das das Lebensrisiko. Wenn einer einfach so ein Auto einparkt, ohne zu prüfen wen er da einparkt, nimmt er somit auch in Kauf, jemand "unbeteiligtes" einzuparken. Geschrieben von Harald S. Brauchst du oberflächlich gesehen nicht, da du ja darauf Vertrauen kannst, das alle anderen die Vorschriften einhalten. Falls sich aber Anhaltspunkte ergeben, das dem nicht so ist, wird es garantiert sofort schwierig. s.o. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842870 | |||
Datum | 17.09.2018 14:06 | 1759 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.mit dem Raushalten stimme ich dir zuIch nicht. Wenn die Feuerwehr durch die Falschparker in den Ausrückezeiten behindert wird, ist das durchaus etwas, was die Bevölkerung ruhig mal erfahren kann. Und auch über bescheuerte Reaktionen einzelner Bürger - auf die Knöllchen darf man ruhig mal ein Wort verlieren. Andersherum wird man ja heute auch wegen jedem Fliegenschiss in die Öffentlichkeit gezerrt. Geschrieben von Jörg G. Meldung an die Ordnungsbehörde und die Falschparker hätten sich dort beschweren können, wenn es Knöllchen gibtDas hat die FW dort doch gemacht, genau deshalb kommen doch die dämlichen Briefe? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842879 | |||
Datum | 17.09.2018 15:45 | 1619 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas M. Geschrieben von Jakob T."musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen! Es wurde "einfach so" bezahlt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842882 | |||
Datum | 17.09.2018 15:59 | 1532 x gelesen | |||
Hallo! Keine schlechter Vorschlag, das mit den 10,-- Euro. ;-) Aber zurück zu der Parkerei. Selbst wenn jemand in meinem Hof Parkt und die Zufahrt zu meiner Garage blockiert darf ich mich nicht einfach so hinstellen das er nicht mehr wegfahren kann. Ich muss zuerst versuchen den Fahrer zu ermitteln. Gelingt dies nicht, darf ich das Fahrzeug zunächst auf meine Kosten entfernen lassen. Die Kosten muss ich mir dann vom Fahrzeughalter wieder zurückholen. Das wäre auch der richtige Weg bei dem Falschparker auf dem Feuerwehrgrundstück gewesen. Laut Polizei. Wir haben uns ja im Anschluss an die Aktion ein wenig kundig gemacht. Der Kollege hätte fragen müssen wem das Fahrzeug gehört und sich dann entsprechend einen anderen Parktplatz suchen müssen. Richtig derb hätte es im Einsatz werden können. Also wenn wir länger unterwegs gewesen wären. Der Eingeparkte hätte sogar das Fahrzeug unseres Kameraden abschleppen lassen können! Da wäre die "Freude" noch größer gewesen. Seit diesem Vorfall regieren wir knallhart. Wer bei uns unberechtigter Weise parkt, hängt am Haken. Schlimmer ist es, wenn direkt gegenüber der Fahrzeugboxen geparkt wird. Da haben wir keine Handhabe weil unsere Fahrzeuge, wenn ein halbswegs geübter Fahrer hinterm Steuer sitzt, aus den Boxen herauskommen. Nur wird das hineinfahren ein wenig schwierig, man muss da schon ein wenig rudern. Ist nun mal der Nachteil wenn ein FGH 1967 geplant wurde. Da hat niemand damit gerechnet was 50 Jahre später für Probleme auftreten. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 842884 | |||
Datum | 17.09.2018 16:59 | 1558 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Wenn einer einfach so ein Auto einparkt, ohne zu prüfen wen er da einparkt, nimmt er somit auch in Kauf, jemand "unbeteiligtes" einzuparken. Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842887 | |||
Datum | 17.09.2018 17:45 | 1614 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht? dann gehe ich davon aus das dies natürlich selbstverständndlich ein Feuerwehrwehrangehöriger ist. Den kann ich einparken da bei Bedarf eine Absprache über umparken und so innerhalb der Feuerwehr problemlos möglcih ist. So mach ich das seit Jahrzehnten bei uns im Hof "meiner" Feuerwehr. Da ist das Parken in zweiter Reihe gerade bei Einsätzen notwendig. Wenn sich da dann mal ein Fremder auf unserem Parkplatz der mit "nur für Besucher des Gerätehaus" gekennzeichnet ist hat der halt Pech gehabt. Ich muss ja nur davon ausgehen das dies ein "Besucher des Feuerwehrhauses" ist und deshalb die Kommunikation zwischen ihm und mir problemlos möglicht ist. Das ist dann keine Nötigung. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 842889 | |||
Datum | 17.09.2018 19:26 | 1662 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht? Ich möchte es an der Stelle nicht zu abstrakt werden lassen, sondern am Beispiel bleiben und dies so stehen lassen. Siehe auch Jakobs Antwort hier im Thread. Grundsätzlich bin ich ja eher bei der Pro-Einparken-Fraktion, wenn ich dann auch Gaffer mit dem Gartenschlauch nasspritzen kann :-) Falls der von mir genannte mitliest: Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch? MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 842890 | |||
Datum | 18.09.2018 07:37 | 1347 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch? Das kommt drauf an. Seit ca. 2009 kann man selbst abschleppen lassen. Bei uns in der Umgebung gibt es einen Abschleppdienst bei dem zahlt derjenige der abgeschleppt wurde. Sonst gibt es das Auto nicht. Für den Besitzer des Parkplatzes ein guter Service. | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 842893 | |||
Datum | 18.09.2018 08:27 | 1267 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Simon S.--- Das kommt drauf an. Seit ca. 2009 kann man selbst abschleppen lassen. Bei uns in der Umgebung gibt es einen Abschleppdienst bei dem zahlt derjenige der abgeschleppt wurde. Sonst gibt es das Auto nicht. Für den Besitzer des Parkplatzes ein guter Service. Das es Abschleppdienste gibt das so praktizieren bezweifle ich nicht. Mich würde da aber mal interessieren auf welcher Grundlage da eine Abrechnung mit demjenigen der abgeschleppt wurde erfolgen soll? Prinzipiell gilt hier ja, wer bestellt bezahlt auch. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842894 | |||
Datum | 18.09.2018 08:57 | 1163 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sven K. Falls der von mir genannte mitliest: Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch? Wenn man es richtig macht eher nicht. Man muss hier nur das Ordnungsamt mit ins Boot holen. Ist dort keiner zu erreichen die Polizei. Letztere macht das zwar nicht gerne da sie ja eigentlich nicht für den ruhenden Verkehr zuständig ist; aber wenn man denen schlüssig erklärt das man weder den Fahrer noch das Ordnungsamt erreichen kann und das fremde Fahrzeug wirklich behindernd abgestellt ist, kommen die schon mal vorbei. Dann fallen für den Falschparker nicht nur die Kosten für den Abschlepper an sondern auch noch ein Verwarngeld. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 842895 | |||
Datum | 18.09.2018 09:03 | 1222 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Timo S. Prinzipiell gilt hier ja, wer bestellt bezahlt auch. Nun, wenn da ein Schild "Absolutes Halteverbot" (283-50) mit dem Zusatz "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden Gebührenpflichtig abgeschleppt" und "Einsatzkräfte ausgenommen", dann kann man von einem konkludenten Verhalten eines Falschparkers ausgehen. Wenn also die Schilder gut sichtbar angebracht wurden, wusste der Falschparker was passieren kann und war auch mit den Folgen einverstanden. ;-) Ob das natürlich einer Klage vor Gericht standhalten würde..... Aber wer klagt schon wegen 300,--? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842897 | |||
Datum | 18.09.2018 09:41 | 1093 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.mit ins Boot holen Also ist man nur Melder und nicht der Vollziehende. Davon ab gibt es Firmen die den Parkraum (für uns-) genau wie das OA überwachen, sprich die kümmern sich eigenständig um alles. Und neben her Abschleppen nur weil jemand auf unserem Parkplatz steht finde ich fürchterlich übertrieben, ein 35Euro- Ticket vom OA was mehrfach die Woche angeboten wird sollte die Lage innerhalb von einem Monat drastisch entspannen....wenn die Stadt nur Interesse daran hätte. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 842899 | |||
Datum | 18.09.2018 11:08 | 1135 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.in 35Euro- Ticket vom OA was mehrfach die Woche angeboten wird Auf Privatparkplätzen habe ich inzwischen bessere Erfahrungen mit einer bestbewährten Unterlassungserklärung gemacht. Das sind dann beim ersten mal 100, beim zweiten mal 200 und dann wird es richtig teuer. Netterweise gibt es bei mir aber auch immer ein 0. mal, bei dem ich einen kostenlosen Hinweis gebe. Daneben kann ein zuparken übrigens auch richtig teuer werden. So wurde ich auf meinem angemieteten Parkplatz zu geparkt und musste um 2 Uhr Nachts zum Notdiensteinsatz losfahren. Das waren dann mal eben fast 1500 Taxikosten für den Falschparker. | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 842901 | |||
Datum | 18.09.2018 11:35 | 1224 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Dirk S. In Österreich ist so was deutlich einfacher. Besitzstörung wird dort radikal verfolgt. Zivilrechtlich ein extrem scharfes Schwert. Du wagst es nicht mal schnell auf einem Privatgrundstück zu parken. Mache Hausbesitzer verdienen sich damit eine zweite Miete - das lohnt sich! Das ist auch in D so. es schimpfen ja immer alle über Abmahnanwälte. Für diesen Fall hier auch ein sehr probates Mittel. Der BGH hatte entschieden, dass der Halter eines Fahrzeuges auch nach der nicht berechtigten Inanspruchnahme eines fremden Parkplatzes Schuldner eines Unterlassungsanspruches sein kann. Das gilt auch beim einmaligen unbefugten Abstellen des Fahrzeugs auf einem fremden Grundstück, da es die Vermutung dafür begründe, dass sich die Beeinträchtigung durch ein erneutes rechtswidriges Parken wiederholt. ( Vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2012 V ZR 230/11 -) Die Anwaltskosten dafür trägt der Abgemahnte, auch das ist meist ungemein lehrreich, da mehr als ein Knöllchen von 15 . Ich bin hierbei gerne behilflich ;-) Auch wenn das natürlich die Stimmung versaut. Aber auf sachliche, freundliche Ansprache wird ja immer weniger reagiert. Just gestern abend wieder erlebt bei einem Einsatz: Pampiger Tonfall des Bürgers: "ICH MUSS jetzt hier mit meinem Auto raus." Klar, wir fliegen mal eben die 3 Einsatzfahrzeuge auf Seite... Nervig. aber ich stimme hier Dirk eindeutig zu. Geschrieben von Dirk S. Anderseits ist der Egoismus in unser Gesellschaft mittlerweile bedenklich und Erziehung scheint nur noch über den Geldbeutel zu laufen, oder wenn der fahrbare Untersatz eine Weile weg ist. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 842911 | |||
Datum | 18.09.2018 14:52 | 1204 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo S.Das es Abschleppdienste gibt das so praktizieren bezweifle ich nicht. Die gibt es zum Glück. Hatte auch eine Zeit lang auf meinem persönlichen Parkplatz in einer Wohnanlage Falschparker drauf. Bei meinen Recherchen was ich tun kann bin ich auf Keine Werbung gestoßen. Gruß Simon | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843131 | |||
Datum | 29.09.2018 13:55 | 1024 x gelesen | |||
hallo, noch weitere Fälle: Wenn's brennt, muss die Feuerwehr ausrücken. Und zwar so schnell wie möglich. Dumm nur, dass immer wieder Falschparker die Zufahrt zum Feuerwehrhaus zustellen, so geschehen im Ortsteil Hacklberg in Passau oder in Spiegelau im Landkreis Freyung-Grafenau. Falschparker blockieren Feuerwehr-Zufahrt Interessanter TV-Beitrag. Mit Reaktionen der ertappten Falschparker. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lenn8art8 F.8, Passau / Bayern | 843150 | |||
Datum | 30.09.2018 15:05 | 960 x gelesen | |||
Die gleichen Menschen, die sich darüber aufregen, wenn der RTW für eine Reanimation vor der eigenen Einfahrt steht. Aber wehe der Feuerwehr, wenn bei Unwetter nach Notruf über die 112 ("wieso brauchen Sie solange?") der eine Millimeter Wasser im Keller nicht restlos entfernt wird ("wofür zahle ich denn Steuern?"). Eine besonders ekelhafte Form des Egoismus. | |||||
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