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ThemaFeuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch40 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842812
Datum15.09.2018 07:538537 x gelesen
hallo,

komisches Verständnis der Anwohner :-()

Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch

Weil sie Strafzettel verteilen ließ, werfen Anwohner der Wehr pingeliges Verhalten vor und wollen künftig nicht mehr spenden

Dicke Luft in Hacklberg, Feuerwehr und Falschparker sind aneinander geraten. Die angespannte Parksituation rund ums Feuerwehrhaus hat nämlich schon zu Strafzetteln geführt.

In einem Offenen Brief bittet die Feuerwehr Hacklberg nun um Verständnis dafür, dass sie illegal abgestellte Autos nicht mehr dulden kann. Jede Verzögerung durch Falschparker gefährdet oder kostet gar Menschenleben, macht die Vorstandschaft deutlich.

Diesem ungewöhnlichen Schritt geht einiger Ärger voraus, der in bösen Briefen gipfelte. Ein Anwohner der Stephanstraße findet das Vorgehen der Florianijünger nicht angemessen gegenüber Nachbarn. Weiter geht ein Hacklberger aus der Laurentiusstraße. Er findet die Feuerwehr pingelig und verbittet sich ab sofort jede Bettelei, sei es zu Weihnachten oder sonstigem Anlass.

Darum gehts: Das Hacklberger Feuerwehrhaus liegt ziemlich zentral, die Filiale der Sparkasse und der Kindergarten St. Konrad sind Nachbarn mit viel Kommen und Gehen. An den Stoßzeiten weicht man dann gerne auf die Parkplätze der Feuerwehr aus, die eigentlich den Einsatzkräften vorbehalten sind. Für die Oma, die ihr Enkelkind vom Kindergarten abholen will oder den Berufstätigen, der auf dem Weg in die Stadt noch schnell zum Geldabheben dort parkt, ist das keine große Sache. ,Sind ja nur fünf Minuten. Für uns von der Feuerwehr hat sich mit der Zeit allerdings der Ausspruch von Kurt Tucholsky bewahrheitet: Viele Wenig sind ein Viel. Für uns zu viel, schreiben die drei Führungskräfte Florian Maier, Dr. Achim Dilling (1. und 2. Vorsitzender) und Wolfgang Tischler (Kommandant) in dem Offenen Brief, den sie jetzt an die PNP geschickt haben.

Das Führungs-Trio sieht sich gezwungen, diesen ungewöhnlichen Weg zu gehen, weil sanftere Methoden bislang nichts gefruchtet hätten und es sich zu Unrecht angefeindet sieht.

In einem ersten Schritt seien die Parkflächen deutlicher gekennzeichnet worden. Ohne Erfolg. Wir haben versucht, durch persönliche Ansprachen zu sensibilisieren. Es hat nichts genutzt. Wir haben den Fahrzeughaltern freundliche Hinweiszettel unter die Windschutzscheibe geklemmt. Es hat nichts genutzt, blicken die drei Feuerwehr-Chefs enttäuscht zurück.

Sie hätten sich schließlich nicht mehr anders zu helfen gewusst, als das Falschparken der Ordnungsbehörde zu melden, also dem Rathaus. Das schickte prompt den Verkehrsüberwachungsdienst vorbei, der Strafzettel an die Windschutzscheiben klemmte.

Als Folge erntete die Feuerwehr vereinzelte, empörte Briefe. In einem heißt es: Wenn die Feuerwehr so pingelig ist, sich die Zeit zu nehmen und hinstellt, ein Foto macht, sich dann versteckt und wartet, bis meine Frau wieder wegfährt, um die genaue Parkzeit festzustellen, können wir auch pingelig sein... Und: Wegen 4 Minuten 15 Euro zahlen, lächerlicher geht es nicht mehr.

Maier, Dilling und Tischler wollen das so nicht stehen lassen: Wir nehmen das zum Anlass, den empörten Briefschreibern noch einmal zu sagen, um was es uns geht und um was nicht, schreiben sie. Es geht uns nicht darum, irgendjemandem eins reinzuwürgen. Wir sind keine Pedanten, die Falschparkern in der Hoffnung auf irgendeine Art Lustgewinn auflauern oder nachstellen.

Wir sind die Feuerwehr. Es geht uns um die Erfüllung unseres Auftrags: Bergen, Retten, Löschen. Vielleicht werden wir zu einem kritischen Wohnungsbrand gerufen. Wissend, dass die Erträglichkeitsgrenze für einen Menschen im Brandrauch bei nur 13 Minuten liegt. Danach verliert er das Bewusstsein. Für eine erfolgreiche Reanimation bleiben dann nur noch weitere vier Minuten. Oder vielleicht werden wir zur Öffnung einer verschlossenen Tür gerufen, hinter der ein Mensch mit Herzstillstand liegt. Wissend, dass die Erfolgschancen diesen Menschen zu retten, nach drei Minuten bei 75 Prozent, nach zehn Minuten nur noch bei 5 Prozent liegen.

Die drei würden sich sehr freuen, wenn die Briefeschreiber ihr Verhalten vor diesem Hintergrund noch einmal durchdenken und betonen ihre soziale Selbstverpflichtung: Wir helfen jedem, wenn er uns braucht auch grantelnden Falschparkern, die uns demnächst zur Weihnachtszeit die Tür vor der Nase zuschlagen.

PNP-Bericht (Von Franz Danninger) vom 13.09.2018
hier: Feuerwehr Hacklberg.


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MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842817
Datum15.09.2018 09:433820 x gelesen
Da müsste man als Gemeinderat prompt einen Haushaltsvermerk anbringen: "Die Einnahmen der Haushaltsstelle [Bußgeld für Falschparken], soweit die Tat auf dem Grundstück XY erfolgte, erhöhen den Ausgabenansatz für [Sonstige Aufwendungen Brandschutz]"
Dann kann man jedem Falschparker direkt für die Spende danken ;-)

Aber genug geträumt. So ist der mündige Bürger heute, da würde ich gar nicht mehr viel Briefschreiberei veranstalten, abhaken und fertig. Die Feuerwehr eines Passauer Stadtteils wird zum Fortbestand wohl kaum auf ein, zwei Spender angewiesen sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Autorudo 8v., duisburg / 842818
Datum15.09.2018 10:403576 x gelesen
Bei Mehrfachverstoßenden Pkwfaren sollte man noch einen Schritt weitergehen und sich fragen, ob die Peson überhaupt in der Lage ist sein KFZ entsprechend der STVO zu bewegen und eine MPU anordnen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842819
Datum15.09.2018 12:063571 x gelesen
Wie würde das rechtlich aussehen wenn durch einen Einsatz /Alarmübung bedingt die Falschparker zugesetzt würden?
Natürlich nur dann wenn keine weitere Parkmöglichkeit für die Einsatzkräfte frei ist.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken842821
Datum15.09.2018 14:573343 x gelesen
Hi,

das dumme ist, das sowas gerade dann passieren wird, wenn man als drittes Fahrzeug zu einer Ölspur auf einer unbedeutenden Kreisstraße muss.
Dann geht die ganze 'ist da wirklich Eile geboten' etc. Diskussion wieder los (und am eigentlichen Problem vorbei).

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern842830
Datum15.09.2018 22:44   3487 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Wie würde das rechtlich aussehen wenn durch einen Einsatz /Alarmübung bedingt die Falschparker zugesetzt würden?
Natürlich nur dann wenn keine weitere Parkmöglichkeit für die Einsatzkräfte frei ist.


kann man schon machen und war bei uns früher normal. Zumal man eh nicht genau gewusst hat, wem das Fahrzeug gehört, dass man zugeparkt hat. Unter Kameraden keine Problem, kurze Frage, dann wurde der Kameraden rauslassen oder der Schlüssel wurde hinterlegt.

Wenn während eines laufenden Einsatzes dann ein Fremder kommt und sein Auto freigestellt haben will, dann wird es amüsant. Vor allem wenn man den Herren erklärt, dass der Einsatz durchaus einige Stunden andauern kann oder die Kameraden im überregionalen Einsatz sind und er bis mindesten zum nächsten Tag waren muss. Der Gesichtsausdruck echte Genugtuung. Da konnte derjenige Rumpelstilzchen machen, wie er wollte, man ist ja machtlos. (Die Schlüssel in der Schublade kann man ja vergessen) Am nächsten Tag hat er noch ein paar gute Ratschläge bekommen, das war´s. Was ganz sicher ist, er wird nie wieder auf einem reservierten Parkplatz parken.

Was soll rechtlich passieren; nicht viel. Es ist ein Falschparker, der auf eine Reservierten Parkplatz steht. Wenn ich jemanden zuparke, dann muss ich davon ausgehen, dass es ein Feuerwehrangehöriger ist. Nötigung dürfte damit so gut wie erledigt sein. Wenn er einen Abschleppdienst ruft oder die Taxirechnung bezahlt haben will. Soll der Anwalt klären. Ich denke nicht dass er einen Cent sieht.
Spannender was man dem Falschparker anhängen kann. Falschparken mit Behinderung auf alle Fälle. Aber im Grunde sind das Peanuts, solange man ihm nicht Nötigung etc. vorwerfen kann.
Besitzstörung?
In Österreich ist so was deutlich einfacher. Besitzstörung wird dort radikal verfolgt. Zivilrechtlich ein extrem scharfes Schwert. Du wagst es nicht mal schnell auf einem Privatgrundstück zu parken. Mache Hausbesitzer verdienen sich damit eine zweite Miete - das lohnt sich!

Man muss sich halt auch Fragen, ob man sich mit aller Gewalt Freunde machen will. Anderseits ist der Egoismus in unser Gesellschaft mittlerweile bedenklich und Erziehung scheint nur noch über den Geldbeutel zu laufen, oder wenn der fahrbare Untersatz eine Weile weg ist.

Gruß
Dirk

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 842833
Datum16.09.2018 08:583059 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Dirk S.Wenn während eines laufenden Einsatzes dann ein Fremder kommt und sein Auto freigestellt haben will, dann wird es amüsant. Vor allem wenn man den Herren erklärt, dass der Einsatz durchaus einige Stunden andauern kann oder die Kameraden im überregionalen Einsatz sind und er bis mindesten zum nächsten Tag waren muss. Der Gesichtsausdruck echte Genugtuung. Da konnte derjenige Rumpelstilzchen machen, wie er wollte, man ist ja machtlos. (Die Schlüssel in der Schublade kann man ja vergessen) Am nächsten Tag hat er noch ein paar gute Ratschläge bekommen, das war´s. Was ganz sicher ist, er wird nie wieder auf einem reservierten Parkplatz parken.

Das kann durchaus auch ins Auge gehen.

Wir haben an unserem Gerätehaus auch reservierte Parkplätze. Es sind auch Schilder montiert mit dem Hinweis das widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschlepp werden.

An einem Übungsmorgen stand auf einem der Parkplätze ein Fahrzeug. Da schon einige Kameraden anwesend waren parkte ein Kamerad hinter dem "fremden" Fahrzeug da er dachte das gehört einem der Anwesenden.
Wir fuhren zu unserem Übungsobjekt, führten die Übung durch und kamen nach zwei Stunden zurück. Während der Nachbesprechung stand plötzlich die Polizei im Raum und ordnete an das der Kamerad der hinter dem "fremden" Fahrzeug parkte sofort sein Fahrzeug zu entfernen hat da der Besitzer des "fremden" Fahrzeuge eine Anzeige wegen Nötigung erstattet hatte.

Trotz des Hinweises das der betreffende Kamerad nicht wusste wem das Fahrzeug gehört, das fremde Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrund geparkt wurde, musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen!

Du kannst Dir vorstellen das wir heute noch ziemlich sauer reagieren wenn auf "unseren" Parkplätzen fremde Fahrzeuge stehen. Wir lassen direkt abschleppen wenn der Fahrer nicht schnell zu ermitteln ist.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842834
Datum16.09.2018 09:422786 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen!


Wurde das vom Richter bestätigt oder hat er es "einfach so" bezahlt?

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842835
Datum16.09.2018 09:452816 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jakob T.Trotz des Hinweises das der betreffende Kamerad nicht wusste wem das Fahrzeug gehört, das fremde Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrund geparkt wurde, musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen!
ich wäre an seiner Stelle stur geblieben und hätte es auf ein Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Dabei aber die Gemeinde in einer geeigneten Form mit ins Boot genommen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern842836
Datum16.09.2018 11:292495 x gelesen
Hallo,
das hätte ich auch darauf ankommen lassen.
Die reservierten Parkplätze haben ja einen Grund. Es geht da ja nicht einen Privileg für fußlahme Feuerwehrleute.

Es macht doch einen gewaltigen Unterschied, ob ich jemanden als erzieherische Maßnahme z.B. auf einen Behindertenparkplatz zuparke (Nötigung!) oder ob ich auf meinen eigenen Gelände so verhalte, wie ich es gewohnt bin und es erforderlich ist, um genug Abstellmöglichkeit zu schaffen. Im letzteren Fall muss der Falschparker damit rechnen, dass er ein Problem mit der Zugänglichkeit bekommt. Spätestens wenn mehrere PKW zugeparkt sind und sich die Aktion nicht gegen ein bestimmtes Fahrzeug richtet. Ist die Argumentation der Polizei daneben und erst gerechtfertigt, wenn man keine Anstalten mach das Fahrzeug wegzufahren.
Wenn es ein Auto eines nicht anwesenden Kameraden ist, dann keiner verlangen nach dem Schlüssel zu suchen und das Auto wegzufahren.

Mich bitzelt es manchmal Falschparker mit dem Kran wegzuräumen.
Der Abschleppdienst macht es professionell und treibt die Kosten fürs Falschparken in die Höhe. Die Kosten und der Aufwand das Fahrzeug zu beschaffen beschäftigt.

Gruß
Dirk

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842837
Datum16.09.2018 12:142531 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.auf ein Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Eigentlich hätte die Führung der FW (davon ausgehend das die das mitbekommen haben) daruf drängen müssen um, wie es so schön heißt, Rechtssicherheit zu erlangen ob ihre Vorgaben zum Abstellen vom Privat-PKW für Einsatzkräfte richtig war.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842838
Datum16.09.2018 12:312502 x gelesen
hallo,

und den Bußgeldbescheid einfach an die Gemeinde weiterleiten. Wg. dem Feuerwehrdienst darf man ja keine (finanzielle) Nachteile erleiden ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842839
Datum16.09.2018 12:342608 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. einfach an die Gemeinde weiterleiten

Ja, warum eigentlich nicht?
Die Parkplätze wurde ja bewusst so für "mich" angelegt und wenn auf Grund der Vorgabe Probleme entstehen sollen die das bitte klären

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorArwe8d P8., Bottrop / NRW842841
Datum16.09.2018 18:362335 x gelesen
Oder ein Schild aufstellen, dass das Parken kostenpflichtig ist und der Parker
durch sein konkludentes Handeln damit einverstanden ist, dass eine Parkgebühr von 10
pro Stunde fällig wird.

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842842
Datum16.09.2018 18:592447 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Wurde das vom Richter bestätigt oder hat er es "einfach so" bezahlt?

Dürfte aus meiner Sicht so bestätigt werden. Ein Unrecht (Falschparken) darf man nicht mit einem anderen (Einparken) in Form von Selbstjustiz ahnden.

Und bei einer Übung greift auch der 35er nicht, der das Ganze evtl. im Einsatzfall legitimiert hätte.

MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW842845
Datum16.09.2018 22:352210 x gelesen
Geschrieben von Sven K.Dürfte aus meiner Sicht so bestätigt werden. Ein Unrecht (Falschparken) darf man nicht mit einem anderen (Einparken) in Form von Selbstjustiz ahnden.

Auch wenn du Recht hast, das versehentliche zu parken ist keine Nötigung und keine Selbstjustiz. Es fehlt der Vorsatz. Da hatte ich mal eine sehr witzige Begegnung mit.

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842847
Datum17.09.2018 00:432164 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Auch wenn du Recht hast, das versehentliche zu parken ist keine Nötigung und keine Selbstjustiz. Es fehlt der Vorsatz. Da hatte ich mal eine sehr witzige Begegnung mit.

Stimmt. Das könnte im vorliegenden konkreten Beispiel noch einen Einfluss haben. Das ist aber dann vermutlich so ein Fall den du von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich beurteilt bekommst...
Und hätte im vorliegenden Fall der Kamerad rumgefragt, ob das Fahrzeug einem anderen gehört (ein straffreies Versehentlich wirds juristisch in der Konstellation nicht geben), was man hätte erwarten können, wäre die Sache wohl trotzdem relativ eindeutig.

MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW842858
Datum17.09.2018 11:281950 x gelesen
Geschrieben von Sven K.ein straffreies Versehentlich wirds juristisch in der Konstellation nicht geben
Warum? Wenn der Vorsatz fehlt, ist das das Lebensrisiko.


Geschrieben von Sven K.Und hätte im vorliegenden Fall der Kamerad rumgefragt, ob das Fahrzeug einem anderen gehört
Brauchst du oberflächlich gesehen nicht, da du ja darauf Vertrauen kannst, das alle anderen die Vorschriften einhalten. Falls sich aber Anhaltspunkte ergeben, das dem nicht so ist, wird es garantiert sofort schwierig.

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AutorJörg8 G.8, Zernien / Niedersachsen842859
Datum17.09.2018 12:261845 x gelesen
Hallo,

die Kameraden haben einen Fehler gemacht - sie hätten sich aus der Öffentlichkeit heraushalten sollen.
Meldung an die Ordnungsbehörde und die Falschparker hätten sich dort beschweren können, wenn es Knöllchen gibt.

Gruß

Jörg

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842860
Datum17.09.2018 12:311888 x gelesen
hallo,

mit dem Raushalten stimme ich dir zu

Geschrieben von Jörg G.Meldung an die Ordnungsbehörde und die Falschparker hätten sich dort beschweren können, wenn es Knöllchen gibt.
dann muss aber die Ordnungsbehörde da voll mitziehen. Also kein Wischi-Waschi-Kurs fahren sondern konsquent durchgreifen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842865
Datum17.09.2018 13:231698 x gelesen
Geschrieben von Harald S.
Warum? Wenn der Vorsatz fehlt, ist das das Lebensrisiko.


Öhm...., bei uns gilt noch das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? Was entfallen dürfte ist der Vorsatz und die Nötigung.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842869
Datum17.09.2018 13:491550 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Warum? Wenn der Vorsatz fehlt, ist das das Lebensrisiko.


Wenn einer einfach so ein Auto einparkt, ohne zu prüfen wen er da einparkt, nimmt er somit auch in Kauf, jemand "unbeteiligtes" einzuparken.


Geschrieben von Harald S.Brauchst du oberflächlich gesehen nicht, da du ja darauf Vertrauen kannst, das alle anderen die Vorschriften einhalten. Falls sich aber Anhaltspunkte ergeben, das dem nicht so ist, wird es garantiert sofort schwierig.

s.o.

MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842870
Datum17.09.2018 14:061759 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. mit dem Raushalten stimme ich dir zuIch nicht. Wenn die Feuerwehr durch die Falschparker in den Ausrückezeiten behindert wird, ist das durchaus etwas, was die Bevölkerung ruhig mal erfahren kann. Und auch über bescheuerte Reaktionen einzelner Bürger - auf die Knöllchen darf man ruhig mal ein Wort verlieren. Andersherum wird man ja heute auch wegen jedem Fliegenschiss in die Öffentlichkeit gezerrt.

Geschrieben von Jörg G.Meldung an die Ordnungsbehörde und die Falschparker hätten sich dort beschweren können, wenn es Knöllchen gibtDas hat die FW dort doch gemacht, genau deshalb kommen doch die dämlichen Briefe?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 842879
Datum17.09.2018 15:451619 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas M. Geschrieben von Jakob T."musste der Kamerad ein Bußgeld bezahlen!
"
Wurde das vom Richter bestätigt oder hat er es "einfach so" bezahlt?


Es wurde "einfach so" bezahlt.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 842882
Datum17.09.2018 15:591532 x gelesen
Hallo!

Keine schlechter Vorschlag, das mit den 10,-- Euro. ;-)

Aber zurück zu der Parkerei.

Selbst wenn jemand in meinem Hof Parkt und die Zufahrt zu meiner Garage blockiert darf ich mich nicht einfach so hinstellen das er nicht mehr wegfahren kann. Ich muss zuerst versuchen den Fahrer zu ermitteln. Gelingt dies nicht, darf ich das Fahrzeug zunächst auf meine Kosten entfernen lassen. Die Kosten muss ich mir dann vom Fahrzeughalter wieder zurückholen.

Das wäre auch der richtige Weg bei dem Falschparker auf dem Feuerwehrgrundstück gewesen. Laut Polizei.

Wir haben uns ja im Anschluss an die Aktion ein wenig kundig gemacht.
Der Kollege hätte fragen müssen wem das Fahrzeug gehört und sich dann entsprechend einen anderen Parktplatz suchen müssen.
Richtig derb hätte es im Einsatz werden können. Also wenn wir länger unterwegs gewesen wären. Der Eingeparkte hätte sogar das Fahrzeug unseres Kameraden abschleppen lassen können! Da wäre die "Freude" noch größer gewesen.

Seit diesem Vorfall regieren wir knallhart. Wer bei uns unberechtigter Weise parkt, hängt am Haken.

Schlimmer ist es, wenn direkt gegenüber der Fahrzeugboxen geparkt wird. Da haben wir keine Handhabe weil unsere Fahrzeuge, wenn ein halbswegs geübter Fahrer hinterm Steuer sitzt, aus den Boxen herauskommen. Nur wird das hineinfahren ein wenig schwierig, man muss da schon ein wenig rudern.

Ist nun mal der Nachteil wenn ein FGH 1967 geplant wurde. Da hat niemand damit gerechnet was 50 Jahre später für Probleme auftreten.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW842884
Datum17.09.2018 16:591558 x gelesen
Geschrieben von Sven K.Wenn einer einfach so ein Auto einparkt, ohne zu prüfen wen er da einparkt, nimmt er somit auch in Kauf, jemand "unbeteiligtes" einzuparken.

Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842887
Datum17.09.2018 17:451614 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas E.Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht?
dann gehe ich davon aus das dies natürlich selbstverständndlich ein Feuerwehrwehrangehöriger ist. Den kann ich einparken da bei Bedarf eine Absprache über umparken und so innerhalb der Feuerwehr problemlos möglcih ist.

So mach ich das seit Jahrzehnten bei uns im Hof "meiner" Feuerwehr. Da ist das Parken in zweiter Reihe gerade bei Einsätzen notwendig.

Wenn sich da dann mal ein Fremder auf unserem Parkplatz der mit "nur für Besucher des Gerätehaus" gekennzeichnet ist hat der halt Pech gehabt. Ich muss ja nur davon ausgehen das dies ein "Besucher des Feuerwehrhauses" ist und deshalb die Kommunikation zwischen ihm und mir problemlos möglicht ist. Das ist dann keine Nötigung.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842889
Datum17.09.2018 19:261662 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Wenn er bei der Feuerwehr auf einem "nur für Feuerwehrangehörige" gekennzeichneten Parkplatz steht?

Ich möchte es an der Stelle nicht zu abstrakt werden lassen, sondern am Beispiel bleiben und dies so stehen lassen.

Siehe auch Jakobs Antwort hier im Thread. Grundsätzlich bin ich ja eher bei der Pro-Einparken-Fraktion, wenn ich dann auch Gaffer mit dem Gartenschlauch nasspritzen kann :-)

Falls der von mir genannte mitliest: Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch?

MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg842890
Datum18.09.2018 07:371347 x gelesen
Geschrieben von Sven K.Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch?

Das kommt drauf an. Seit ca. 2009 kann man selbst abschleppen lassen. Bei uns in der Umgebung gibt es einen Abschleppdienst bei dem zahlt derjenige der abgeschleppt wurde. Sonst gibt es das Auto nicht. Für den Besitzer des Parkplatzes ein guter Service.

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AutorTimo8 S.8, Alzey / RLP842893
Datum18.09.2018 08:271267 x gelesen
Geschrieben von ---Simon S.--- Das kommt drauf an. Seit ca. 2009 kann man selbst abschleppen lassen. Bei uns in der Umgebung gibt es einen Abschleppdienst bei dem zahlt derjenige der abgeschleppt wurde. Sonst gibt es das Auto nicht. Für den Besitzer des Parkplatzes ein guter Service.

Das es Abschleppdienste gibt das so praktizieren bezweifle ich nicht.
Mich würde da aber mal interessieren auf welcher Grundlage da eine Abrechnung mit demjenigen der abgeschleppt wurde erfolgen soll?
Prinzipiell gilt hier ja, wer bestellt bezahlt auch.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 842894
Datum18.09.2018 08:571163 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sven K.Falls der von mir genannte mitliest: Wie macht ihr das mit den Abschleppkosten? Diese entstehen ja erstmal euch?

Wenn man es richtig macht eher nicht.

Man muss hier nur das Ordnungsamt mit ins Boot holen. Ist dort keiner zu erreichen die Polizei. Letztere macht das zwar nicht gerne da sie ja eigentlich nicht für den ruhenden Verkehr zuständig ist; aber wenn man denen schlüssig erklärt das man weder den Fahrer noch das Ordnungsamt erreichen kann und das fremde Fahrzeug wirklich behindernd abgestellt ist, kommen die schon mal vorbei.
Dann fallen für den Falschparker nicht nur die Kosten für den Abschlepper an sondern auch noch ein Verwarngeld.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 842895
Datum18.09.2018 09:031222 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Timo S.Prinzipiell gilt hier ja, wer bestellt bezahlt auch.

Nun, wenn da ein Schild "Absolutes Halteverbot" (283-50) mit dem Zusatz "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden Gebührenpflichtig abgeschleppt" und "Einsatzkräfte ausgenommen", dann kann man von einem konkludenten Verhalten eines Falschparkers ausgehen.

Wenn also die Schilder gut sichtbar angebracht wurden, wusste der Falschparker was passieren kann und war auch mit den Folgen einverstanden. ;-)

Ob das natürlich einer Klage vor Gericht standhalten würde.....
Aber wer klagt schon wegen 300,--? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842897
Datum18.09.2018 09:411093 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.mit ins Boot holen
Also ist man nur Melder und nicht der Vollziehende.
Davon ab gibt es Firmen die den Parkraum (für uns-) genau wie das OA überwachen, sprich die kümmern sich eigenständig um alles.

Und neben her
Abschleppen nur weil jemand auf unserem Parkplatz steht finde ich fürchterlich übertrieben, ein 35Euro- Ticket vom OA was mehrfach die Woche angeboten wird sollte die Lage innerhalb von einem Monat drastisch entspannen....wenn die Stadt nur Interesse daran hätte.

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frei n.Bmark

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW842899
Datum18.09.2018 11:081135 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.in 35Euro- Ticket vom OA was mehrfach die Woche angeboten wird
Auf Privatparkplätzen habe ich inzwischen bessere Erfahrungen mit einer bestbewährten Unterlassungserklärung gemacht. Das sind dann beim ersten mal 100, beim zweiten mal 200 und dann wird es richtig teuer.
Netterweise gibt es bei mir aber auch immer ein 0. mal, bei dem ich einen kostenlosen Hinweis gebe.
Daneben kann ein zuparken übrigens auch richtig teuer werden. So wurde ich auf meinem angemieteten Parkplatz zu geparkt und musste um 2 Uhr Nachts zum Notdiensteinsatz losfahren. Das waren dann mal eben fast 1500 Taxikosten für den Falschparker.

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW842901
Datum18.09.2018 11:351224 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Dirk S.In Österreich ist so was deutlich einfacher. Besitzstörung wird dort radikal verfolgt. Zivilrechtlich ein extrem scharfes Schwert. Du wagst es nicht mal schnell auf einem Privatgrundstück zu parken. Mache Hausbesitzer verdienen sich damit eine zweite Miete - das lohnt sich!

Das ist auch in D so. es schimpfen ja immer alle über Abmahnanwälte. Für diesen Fall hier auch ein sehr probates Mittel.

Der BGH hatte entschieden, dass der Halter eines Fahrzeuges auch nach der nicht berechtigten Inanspruchnahme eines fremden Parkplatzes Schuldner eines Unterlassungsanspruches sein kann. Das gilt auch beim einmaligen unbefugten Abstellen des Fahrzeugs auf einem fremden Grundstück, da es die Vermutung dafür begründe, dass sich die Beeinträchtigung durch ein erneutes rechtswidriges Parken wiederholt. ( Vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2012 V ZR 230/11 -)
Die Anwaltskosten dafür trägt der Abgemahnte, auch das ist meist ungemein lehrreich, da mehr als ein Knöllchen von 15 .
Ich bin hierbei gerne behilflich ;-)

Auch wenn das natürlich die Stimmung versaut. Aber auf sachliche, freundliche Ansprache wird ja immer weniger reagiert. Just gestern abend wieder erlebt bei einem Einsatz: Pampiger Tonfall des Bürgers: "ICH MUSS jetzt hier mit meinem Auto raus." Klar, wir fliegen mal eben die 3 Einsatzfahrzeuge auf Seite... Nervig.
aber ich stimme hier Dirk eindeutig zu.

Geschrieben von Dirk S.Anderseits ist der Egoismus in unser Gesellschaft mittlerweile bedenklich und Erziehung scheint nur noch über den Geldbeutel zu laufen, oder wenn der fahrbare Untersatz eine Weile weg ist.

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg842911
Datum18.09.2018 14:521204 x gelesen
Geschrieben von Timo S.Das es Abschleppdienste gibt das so praktizieren bezweifle ich nicht.

Die gibt es zum Glück. Hatte auch eine Zeit lang auf meinem persönlichen Parkplatz in einer Wohnanlage Falschparker drauf.
Bei meinen Recherchen was ich tun kann bin ich auf Keine Werbung gestoßen.

Gruß
Simon

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843131
Datum29.09.2018 13:551024 x gelesen
hallo,

noch weitere Fälle:

Wenn's brennt, muss die Feuerwehr ausrücken. Und zwar so schnell wie möglich. Dumm nur, dass immer wieder Falschparker die Zufahrt zum Feuerwehrhaus zustellen, so geschehen im Ortsteil Hacklberg in Passau oder in Spiegelau im Landkreis Freyung-Grafenau.
p.gifFalschparker blockieren Feuerwehr-Zufahrt

Interessanter TV-Beitrag. Mit Reaktionen der ertappten Falschparker.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorLenn8art8 F.8, Passau / Bayern843150
Datum30.09.2018 15:05960 x gelesen
Die gleichen Menschen, die sich darüber aufregen, wenn der RTW für eine Reanimation vor der eigenen Einfahrt steht. Aber wehe der Feuerwehr, wenn bei Unwetter nach Notruf über die 112 ("wieso brauchen Sie solange?") der eine Millimeter Wasser im Keller nicht restlos entfernt wird ("wofür zahle ich denn Steuern?").

Eine besonders ekelhafte Form des Egoismus.

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 15.09.2018 07:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.09.2018 09:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.09.2018 10:40 udo 7v., duisburg
 15.09.2018 12:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.09.2018 14:57 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 15.09.2018 22:44 Dirk7 S.7, Lindau
 16.09.2018 08:58 Jako7b T7., Bischheim
 16.09.2018 09:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.09.2018 18:59 Sven7 K.7, Vogtland
 16.09.2018 22:35 Hara7ld 7S., Köln
 17.09.2018 00:43 Sven7 K.7, Vogtland
 17.09.2018 11:28 Hara7ld 7S., Köln
 17.09.2018 13:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.09.2018 13:49 Sven7 K.7, Vogtland
 17.09.2018 16:59 Thom7as 7E., Nettetal
 17.09.2018 17:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.09.2018 19:26 Sven7 K.7, Vogtland
 18.09.2018 07:37 Simo7n S7., Gomaringen
 18.09.2018 08:27 Timo7 S.7, Alzey
 18.09.2018 09:03 Jako7b T7., Bischheim
 18.09.2018 14:52 Simo7n S7., Gomaringen
 18.09.2018 08:57 Jako7b T7., Bischheim
 18.09.2018 09:41 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 18.09.2018 11:08 Hara7ld 7S., Köln
 17.09.2018 15:45 Jako7b T7., Bischheim
 16.09.2018 09:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2018 11:29 Dirk7 S.7, Lindau
 16.09.2018 12:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.09.2018 12:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2018 12:34 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.09.2018 18:36 Arwe7d P7., Bottrop
 17.09.2018 15:59 Jako7b T7., Bischheim
 18.09.2018 11:35 Katj7a R7., Köln
 17.09.2018 12:26 Jörg7 G.7, Zernien
 17.09.2018 12:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.09.2018 14:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2018 13:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.09.2018 15:05 Lenn7art7 F.7, Passau
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