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Thema | NEU: Technische Baubestimmungen Bayern | 4 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 843088 | |||
Datum | 28.09.2018 09:33 | 2041 x gelesen | |||
Hallo an die Bayerischen VBler, die BayTB wurden gestern bekanntgemacht und sind demnach ab 01.10.2018 gültig. AllMBl 12/2018: Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Die Brandschutznachweisersteller können sich durchaus freuen, dass einige Unterschiede zur M-VVTB raus- bzw. reingekommen sind. Viel Spaß damit, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843089 | |||
Datum | 28.09.2018 09:40 | 1124 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Franz-Peter L. Die Brandschutznachweisersteller können sich durchaus freuen, dass einige Unterschiede zur M-VVTB raus- bzw. reingekommen sind. könntest du uns interessierten Laien kurz skizzieren warum die sich freuen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 843123 | |||
Datum | 28.09.2018 19:51 | 1170 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, wenn ich das jetzt alles erklären würde, dann a) könnt ja zukünftig jeder Brandschutznachweisersteller werden b) hätten wir das Jahr 2020, bis ich fertig wäre ;-)) Kurzum, der wesentliche Punkt zum Brandschutznachweis, auch wenn er vielleicht für den Laien missverständlich sein sollte. Aber, aus ländlicher Erfahrung weißt Du ja selber, der Fachmann staunt, der Laie wundert sich ;-)) Wenn man in der BayTB den Begriff "Brandschutznachweis" sucht, wird man ganze 2 Mal fündig. in der M-VVTB ca. 15 Mal. Dummerweise steht ganz oft bei brandschutztechnischen Anlagen ein Wortlaut wie z.B. Alle notwendigen Angaben für anlagen sind im Brandschutznachweis darzustellen.. Das kleine Sätzlein öffnet meiner Ansicht nach Tür und Tor für Missverständnisse und die Gefährlichkeit, dass sich zukünftig Fachplaner für technische Anlagen vor Planung und Verantwortung drücken, weil sie ja "die notwendigen Angaben" z.B. für Anlagendimensionierung oder für die Anordnung von Komponenten ja gefälligst "Angaben im Brandschutznachweis" erwarten können. Muss jetzt der Brandschutzfachplaner auch BMA-, Sprinkler, Lüftungs- und Sonstwas-Planer sein? Nach Meinung mancher Technikplaner ist man ganz schnell dabei, dass der Brandschutznachweisersteller Abweichungen von (baurechtlich nicht eingeführten) Normen definieren und vor allem in seinem Konzept aufschreiben soll, weil der Fachplaner verantwortungstechnisch nicht willens/in der Lage ist, "fachzuplanen" sondern nur eine Norm abschreibt und alles, was da nicht reinpasst, dem Brandschutznachweisersteller zuschiebt. Der Nachweisersteller soll dann Anlagendetails in seinem Nachweis beschreiben, für die er aber in der Regel gar nicht die technische Erfahrung hat. Wenn man dann auch noch einen Prüfer haustechnischer Anlagen hat, der nicht wie eigentlich erforderlich die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einer sicherheitstechnischen Anlage und Einrichtung prüft sondern prüft, ob der Fachplaner Technik eine Norm auch wirklich gelesen und abgeschrieben hat und der dann nur schaut, ob abweichende Sachen im Brandschutznachweis angegeben sind, auch wenn sie technisch ein Käs sind, dann geht wohl wahrscheinlich was schief. Ich hoffe, dieser kleine aber feine Unterschied zu anderen Bundesländern beschert den Nachweiserstellern in Bayern deutlich weniger Ärger und vor allem deutlich weniger Aufwand, sich unnötige Fragereien vom Hals zu halten zu Sachen, für die eigentlich ein ganz anderer verantwortlich ist (und auch einiges dafür kassiert!) Insgesamt ist die BayTB gegenüber der M-VVTB sehr minimalistisch geraten, vor allem, weil viele Angaben sowieso schon in der BayBO oder in Vollzugshinweisen dargestellt waren, die andere Bundesländer nicht hatten, zum anderen auch, weil der Gesetzgeber zugunsten der schutzzielorientierten Planerverantwortung (und zur Vermeidung von Abweichungen) manche Dinge einfach nicht bis ins kleinste regelungs- und erklärungsbedürftig sieht. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 843143 | |||
Datum | 30.09.2018 09:52 | 812 x gelesen | |||
Hallo FPL, Geschrieben von Franz-Peter L. wenn ich das jetzt alles erklären würde, dann Da muss ich Dir Recht geben... Nachdem jetzt schon der Nachweis der besonderen Fachkunde für die GK 4 gekippt wurde..... :-( Und wir wissen genau, was da jetzt raus kommt..... :-( Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
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