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ThemaMagdeburg: Feuerwehrmann bekommt Strafzettel wg. Halten am Feuerwehrhaus11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843182
Datum02.10.2018 09:373624 x gelesen
hallo,

interessanter Fall:

Frank Hannig, Rechtsanwalt:

Ein neuer Fall! Ich machte mich schnell auf den Weg nach Magdeburg. Ein Feuerwehrmann und Kamerad muss vor Gericht. Was war passiert ? Ich habe mir die ganze Geschichte hinter dem Mandat angehört. Mehr im Video...



MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843183
Datum02.10.2018 09:482095 x gelesen
Ach, der schon wieder...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843185
Datum02.10.2018 09:521994 x gelesen
hallo,

zumindest kennt der sich im Feuerwehrwesen aus ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843186
Datum02.10.2018 09:571838 x gelesen
Ähm... Naja.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843187
Datum02.10.2018 09:581900 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Ähm... Naja.
zumindest im Vergleich zu vielen anderen Anwälten, Anwesende natürlich ausgenommen ;-)

duck&renn

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg843190
Datum02.10.2018 10:031964 x gelesen
Was ist das denn?
Ein Rechtsanwalt, der das Zeichen 283 StVO ständig als "Halteverbot" bezeichnet. Als Rechtsanwalt sollte er die korrekte Bezeichnung "Haltverbot" kennen
Der Rechtsanwalt und Feuerwehrmann beklagt sich, dass direkt vor einer Feuerwache eine Haltverbot besteht?
Er stört sich also daran, dass die Sicht auf einen Kindergarten durch ein Haltverbot freigehalten wird und die Helikoptereltern nicht bis auf den letzten Meter an den Kindergarten heranfahren dürfen.
Eine Fläche soll ein Haltverbot haben? Das Zeichen 283 gilt ohne Zusatzzeichen erst einmal nur für die Fahrbahn.
Der Rechtsanwalt fordert, einen Gehweg, unmittelbar zu einem Kindergarten zuführend, aufzugeben?
Der Feuerwehrmann hat eine Kiste ausgeladen, also war es, solange er nichts anderes getan hat, ein Be- und Entladen, und nicht, wie vom Rechtsanwalt erzählt, ein Parken.

Lieber Rechtsanwalt, das hätte ich doch mal gerne genauer erklärt, ob ich da etwas falsch verstanden habe.

Und dann wieder: "Der Feuerwehrmann, der seine Zeit investiert, um Menschenleben zu retten." Sorry, das Ganze fand offensichtlich außerhalb eines Einsatzes statt. Obwohl: Mit der Argumentation kann man sich ja auch an der Supermarktkasse vorne anstellen.

Wenn das alles so dramatisch ist, wie es der Rechtsanwalt in seinem Werbevideo suggeriert, dann wundert es mich, warum die Wehrführung nicht schon im Vorfeld für eine Parkregelung gesorgt hat, die den Wünschen der Feuerwehrleute mehr entgegen kommt.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843192
Datum02.10.2018 10:511656 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.Ein Rechtsanwalt, der das Zeichen 283 StVO ständig als "Halteverbot" bezeichnet. Als Rechtsanwalt sollte er die korrekte Bezeichnung "Haltverbot" kennen
Den Satz versteh ich nicht.
Geschrieben von Thomas H.Der Feuerwehrmann hat eine Kiste ausgeladen, also war es, solange er nichts anderes getan hat, ein Be- und Entladen, und nicht, wie vom Rechtsanwalt erzählt, ein Parken.

Auch das Be und Entladen ist im absoluten Haltenverbot (Z283) verboten.
Geschrieben von Thomas H.Und dann wieder: "Der Feuerwehrmann, der seine Zeit investiert, um Menschenleben zu retten." Sorry, das Ganze fand offensichtlich außerhalb eines Einsatzes statt. Obwohl: Mit der Argumentation kann man sich ja auch an der Supermarktkasse vorne anstellen.

Erstens vergleichst du Äpfel mit Birnen, die StVO hat gar nichts mit der Supermarktkasse gemeinsam.
Zweitens seh ich das nicht so problematisch, wenn er sich wieder einsatzbereit macht.
Sonst müßte ein Feuerwehrmann auch als erstes sein Fahrzeug aus dem Halteverbot/Parkverbot fahren bevor er die Schutzkleidung auszieht.

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg843193
Datum02.10.2018 11:041529 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Den Satz versteh ich nicht.
Ein Rechtsanwalt, der noch nicht mal den korrekten Fachbegriff verwendet, erzeugt bei mir Kompetenzzweifel.

Geschrieben von Alexander H.Auch das Be und Entladen ist im absoluten Haltenverbot (Z283) verboten.
"Haltverbot". Natürlich ist es auch im Haltverbot verboten, aber er bezeichnet m.M.n. noch nicht einmal die vorgeworfene Tat korrekt.

Geschrieben von Alexander H.Erstens vergleichst du Äpfel mit Birnen
Absichtlich, um den heroischen Satz des Rechtsanwalts zu karrikieren: Einsatzkleidung ausladen ist Menschenrettung.

Geschrieben von Alexander H.Sonst müßte ein Feuerwehrmann auch als erstes sein Fahrzeug aus dem Halteverbot/Parkverbot fahren bevor er die Schutzkleidung auszieht.
War er denn mit seinem Privatfahrzeug im Einsatz?

Der Rechtsanwalt hat in meinen Augen noch nicht einmal korrekt abgeprüft, ob die Fläche zwischen Fahrbahn und Gerätehaus überhaupt in den Regelungsbereich des Zeichen 283 fällt. Alleine schon die vom Rechtsanwalt behauptete Gehweg-Eigenschaft wage ich durch die Aufweitung der gepflasterten Fläche zu bestreiten...

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843194
Datum02.10.2018 11:141319 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.War er denn mit seinem Privatfahrzeug im Einsatz?
Das bezieht sich darauf, wenn die Freiwilligen Feuerwehrleute ihr Fahrzeug im Halteverbot abstellen und dann ins Gerätehaus rennen.


Geschrieben von Thomas H.ob die Fläche zwischen Fahrbahn und Gerätehaus überhaupt in den Regelungsbereich des Zeichen 283 fällt.
Es spielt gar keine Rolle ob das Zeichen für die Fahrbahn gilt, auf einem Gehsteig hat ein Fahrzeug grundsätzlich nichts verloren.
Außer es ist ausnahmsweise durch Verkehrszeichen erlaubt.
Wer sein Fahrzeug verläßt parkt.
Es spielt auch keine Rolle ob du be oder entlädst.
Nur beim Z286 (eingeschränktes Halteverbot) ist das Aussteigen zum Be und Entladen erlaubt.

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg843195
Datum02.10.2018 11:181358 x gelesen
Das Ticket bekam der FM(SB) doch wohl noch vor der Alarmierung?

Für einen Verbotsirrtum spielt die ausgeübte Tätigkeit sehr wohl eine Rolle: Arbeitendes Be- und Entladen statt gemütliches Parken.
Daneben sehe ich durch die bauliche Gestaltung nicht unbedingt einen Gehweg bzw. ist dann unklar, wo der Gehweg endet und die Fläche der Feuerwache beginnt. Die genaue Position des abgestellten Fahrzeuges verrät der Rechtsanwalt ja ebenfalls nicht.
Das sind die Punkte, auf die ein Rechtsanwalt abheben muss und eben nicht die Ehrenamtskeule schwingend durch YouTube geistern.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843199
Datum02.10.2018 12:041479 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.Das Ticket bekam der FM(SB) doch wohl noch vor der Alarmierung?
Spielt doch gar keine Rolle.
Ob er seine Klamotten nach einer Ausbildung oder nach einem Einsatz aufräumt.
Deiner Meinung nach kann er sich wohl nicht auf Sonderrechte berufen.
Ist die Feuerwehr wieder eingerückt, müßte er sich als erstes aus dem Auto bewegen und sein Privat PKW umparken und alles weitere danach machen.

Aber ich geb dir Recht, ein paar mehr Fakten wären schon hilfreich.

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 02.10.2018 09:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.10.2018 09:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.10.2018 09:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 02.10.2018 11:18 Thom7as 7H., Dornstadt
 02.10.2018 12:04 Alex7and7er 7H., Neuburg
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