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ThemaAfrikanische Schweinepest: Einbindung Feuerwehren und THW in Abwehrmaßnahmen42 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • FW-Forum: Tierseuchenübung in RLP
  • FLI: Afrikanische Schweinepest
  • BBK: Merkblatt Fahrzeugdesinfektion
  • vfdb: Merkblatt Tierseuchen
  •  
    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern843288
    Datum07.10.2018 14:377731 x gelesen
    Hallo zusammen,

    seit dem Fund infizierter Wildschweine in Belgien nimmt das Thema "Afrikanische Schweinepest - Tierseuchenbekämpfung" gefühlt wieder ziemlich an Fahrt auf. Zahlreiche Tierseuchenübungen haben in den vergangenen Wochen und Monaten zwischenzeitlich stattgefunden, auch verschiedene Maßnahmenpläne wurden veröffentlich - darunter unter anderem auch vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

    Bei uns im Landkreis tagt zwischenzeitlich auch regelmäßig die eingerichtete Koordinierungsgruppe. Dabei werden immer wieder auch Möglichkeiten der Einbindung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte angesprochen... die Wünsche sind dabei oft weitreichend, aber eben auch nicht immer zweckmäßig für die HiOrgs.

    Für unsere weitere Argumentation wäre es für mich interessant, wo in der Republik Feuerwehr und THW bereits für bestimmte Einsatzmaßnahmen (und vor allem: welche) fest eingeplant sind. Aufbau und Betrieb von Fahrzeugdesinfektionsstellen gehört da sicherlich zum Standard, Dekon ist ja grundsätzlich auch eine Aufgabe der Feuerwehr. Gibt es aber weitreichendere Planungen? Etwa Unterstützung bei der Suche nach Fallwild und/ oder dessen Bergung? Aufbau und ggf. "Wartung" möglicher Zäune? Oder auch noch weitere geplante Maßnahmen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Ich bin gespannt...

    Viele Grüße
    Markus

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP843289
    Datum07.10.2018 15:013338 x gelesen
    Aus Richtung Feuerwehr ist bei uns noch nichts angekommen, das wird sich aber spätestens dann ändern wenn die ASP mal über die Grenze in die Eifel geschwappt ist.
    In Jägerkreisen ist das anders, da redet man sich schon die Köpfe heiß, obwohl niemand so genau sagen kann was im Fall der Fälle überhaupt passieren wird.
    Einsatzmöglichkeiten sehe ich für die Feuerwehren viele, je nachdem kann sich so ein Einsatz aber auch über längere Zeit hinziehen, da ist dann eh Rotation angesagt.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern843291
    Datum07.10.2018 16:013211 x gelesen
    Hallo,
    das wird wie bei (fast) jeder Tierseuchenlage enden.
    Am Anfang stehen umfangreiche Planungen und Wünsche.
    Man wird eine Sperrzone einrichten und vielleicht (!) punktuell Dekon Maßnahmen für Fahrzeuge einrichten. ( Bei der letzten Hygieneschulung hat der Referent über den Betrieb der Dekon Schleusen z.b. bei der Vogelgrippe nur gelächelt).
    Spätestens wenn die Sperrzone an einer Bundesstraße oder Autobahn grenzt, sind sämtliche Maßnahmen aufgrund des Verkehrsaufkommen nur noch Makulatur und werden nach kürzester Zeit eingestellt. Schildchen an die Ortsschilder kleben und gut.

    Zäune? Welche, hilflose Maßnahme!
    Gegen den Wurstsemmel aus dem Rumänischen LKW (nur eine Beispiel) dürfte der Zaun wenige helfen.
    Spätestens wenn ein Fuchs oder Krähe auf der Rastanlage die Mülltonnen durchwühlt, dürfte der Zaun keinen großen Schutz mehr bieten.

    Die Maßnahmen für FF und THW werden die gleichen sein, wie bei der Vogelgrippe. Gleiche Intensität, gleicher Verlauf. Nach der ersten Saisong spricht keine Mensch mehr davon.
    Die Maßnahmen werden sich dann auf betroffene Betriebe konzentrieren.

    Gruß
    Dirk

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843292
    Datum07.10.2018 16:053179 x gelesen
    hallo,

    ergänzend dazu: 'Tierseuchenübung in RLP' von Jürgen M.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern843293
    Datum07.10.2018 16:343043 x gelesen
    Geschrieben von Michael L.
    Aus Richtung Feuerwehr ist bei uns noch nichts angekommen, das wird sich aber spätestens dann ändern wenn die ASP mal über die Grenze in die Eifel geschwappt ist.
    Bei uns sind Feuerwehr und THW bislang bei Errichtung und Betrieb einer Durchfahrtsdesinfektionsschleuse im Falle von Keulungen in einem Haustierbestand eingeplant. Ist aber ASP-unabhängig, das gilt bei jedem Tierseuchenfall. Außerdem Unterstützung im Bereich Logistik.

    Geschrieben von Michael L.
    In Jägerkreisen ist das anders, da redet man sich schon die Köpfe heiß, obwohl niemand so genau sagen kann was im Fall der Fälle überhaupt passieren wird.
    Diskussionen gibt es bei uns auch viele. Unsere Planungen (auf KVB-Ebene) orientieren sich am "offiziellen" Maßnahmenkatalog des Umweltministeriums. Obwohl ich persönlich glaube, dass es im Fall der Fälle ganz anders laufen könnte, ähnlich wie in Belgien mit einer sofortigen Keulung auch in Haustierbeständen.

    Geschrieben von Michael L.
    Einsatzmöglichkeiten sehe ich für die Feuerwehren viele, je nachdem kann sich so ein Einsatz aber auch über längere Zeit hinziehen, da ist dann eh Rotation angesagt.
    Die Frage ist halt, ob wir wirklich alles machen sollen, was an uns herangetragen wird. Gerade vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Einsatzdauer, der bekannten Personalverfügbarkeit und auch der Tatsache, dass ja unser Tagesgeschäft auch erledigt werden will.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern843295
    Datum07.10.2018 16:573130 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.
    Am Anfang stehen umfangreiche Planungen

    Ohne die wird es wohl nicht gehen :-)

    Geschrieben von Dirk S.
    und Wünsche
    Kommt drauf an, von wem... da sollte man meines Erachtens schon unterscheiden!

    Geschrieben von Dirk S.
    Man wird eine Sperrzone einrichten und vielleicht (!) punktuell Dekon Maßnahmen für Fahrzeuge einrichten. ( Bei der letzten Hygieneschulung hat der Referent über den Betrieb der Dekon Schleusen z.b. bei der Vogelgrippe nur gelächelt).
    Spätestens wenn die Sperrzone an einer Bundesstraße oder Autobahn grenzt, sind sämtliche Maßnahmen aufgrund des Verkehrsaufkommen nur noch Makulatur und werden nach kürzester Zeit eingestellt. Schildchen an die Ortsschilder kleben und gut.

    Fest aufgebaute Desinfektionsstellen gab es bei uns bislang nur an Seuchengehöften, nicht an den Grenzen irgendwelcher Restriktionsgebiete. Wäre aufgrund der erforderlichen Anzahl wohl auch nicht wirklich praktikabel.

    Geschrieben von Dirk S.
    Zäune? Welche, hilflose Maßnahme!
    Das kommt auf die Betrachtungsweise, und vor allem auch den Zweck, der dahinter steckt, an. Aus Sicht der Feuerwehr ist das vielleicht tatsächlich eine sinnlose Maßnahme, denn was soll sie aus Sicht der Feuerwehr erwirken?

    Aus tierseuchenrechtlicher Sicht machen Zäune nach einem Fund bei Wildschweinen aber durchaus Sinn, in Tschechien wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Schließlich soll das Wild (und hier vor allem die Wildschweine) daran gehindert werden, das Hochrisikogebiet zu verlassen. Dadurch wird eine weitere Verbreitung des Virus zumindest eingedämmt. Das eine Einzäunung in einem Radius von 15 Kilometern um eine Fundstelle in dichter besiedelten Gebieten wahrscheinlich nicht wirklich sinnvoll ist, ist auch mir einleuchtend. Aber in überwiegenden Waldgebieten? Warum nicht!

    Geschrieben von Dirk S.
    Gegen den Wurstsemmel aus dem Rumänischen LKW (nur eine Beispiel) dürfte der Zaun wenige helfen.
    Dafür ist er auch nicht gedacht! Das hängt dann ganz massiv am GV des jeweiligen Fahrers (oder auch Touristen)!

    Geschrieben von Dirk S.
    Spätestens wenn ein Fuchs oder Krähe auf der Rastanlage die Mülltonnen durchwühlt, dürfte der Zaun keinen großen Schutz mehr bieten.
    Der Zaun dient vor allem dazu Wildscheine am überqueren zu hindern. Je nachdem, welche Zaunart eingesetzt wird (Elektrozaun oder Duftzaun), wird auch anderes Wild diese Zäune (laut den Erfahrungen aus Tschechien) nicht queren. Und sowohl Krähen als auch Füchse sind nicht das Beuteschema von Wildschweinen, allenfalls deren Kadaver... für Krähen und Füchse ist die ASP aber nicht ansteckend. Dagegen reicht es aus, wenn Wildscheine Zeckenbefall haben, und sich die Zecken innerhalb der Rotte ausbreiten. Die ASP kann auch über den Schweiß der Wildschweine übertragen werden, insofern macht es Sinn, dass die Rotten aus dem Hochrisikogebiet am Abwandern gehindert werden.

    Geschrieben von Dirk S.
    Die Maßnahmen für FF und THW werden die gleichen sein, wie bei der Vogelgrippe. Gleiche Intensität, gleicher Verlauf.
    Na hoffentlich nicht: bei der Vogelgrippe wurden von den Feuerwehren und vom THW teilweise zahllose tote Tiere eingesammelt. Das sehe ich nicht zwingend als unsere Aufgabe. Vor allem die Jäger könnten hier wertvolle Unterstützung leisten.

    Geschrieben von Dirk S.
    Nach der ersten Saisong spricht keine Mensch mehr davon.
    Die Maßnahmen werden sich dann auf betroffene Betriebe konzentrieren.

    Das glaube ich nicht, allein schon wegen der zu befürchtenden wirtschaftlichen Auswirkungen!

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    AutorTors8ten8 D.8, Gaiberg / Baden-Württemberg843299
    Datum07.10.2018 21:522873 x gelesen
    Moin

    Ist alles Geschmacksache. Neine Erfahrung ist, dass wir nirgendwo eingebunden werden und auch keiner darüber berät oder etwas vorhat. Scheint für BW keine Gefahr zu sein oder man bekommt nichts davon mit. Bei der letzten Aktion haben wir irgendwann eine Kiste mit bestimmten Materialien zum Aufräumen und Eintüten bekommen. Die steht noch immer unangetastet im Regal und keiner frsgt danach....

    Wäre schön, wenn man hier eingebunden würde und zumindestens das Gefühl hat, etwas tun zu können.

    Gruss

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern843312
    Datum08.10.2018 17:272364 x gelesen
    Geschrieben von Torsten D.Wäre schön, wenn man hier eingebunden würde und zumindestens das Gefühl hat, etwas tun zu können.

    Gruss


    Hallo Thorsten,
    Du willst nicht wirklich eingebunden werden?!
    Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Vögel einpacken, oder ein ausgewachsenes Wildschwein, oder einen kompletten Schweinehof zu beräumen.
    Wie gesagt, wir hatten damals Schulungen bekommen, Abfrage Impfstatus, Eindatzpläne etc. und dann ist das ganz schnell abgeebbt (Trotz Wildfunde).

    Schutzanzüge etc. sollte, wie bisher, in der Kiste bleiben.

    Gruß
    Dirk

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843313
    Datum08.10.2018 18:342566 x gelesen
    Hallo,

    Auszug aus http://einsatzleiterhandbuch.org/, jemand was Neues dazu anzumerken?


    3 - Tierseuchen

    3 ANSTECKENDE KRANKHEITEN; 3 B-EINSATZ 3 DEKONTAMINATION

    Allgemeines:

    Einige Tierseuchen sind für bestimmte Tierarten sehr leicht übertragbar, auch durch Menschen und/oder Geräte. Die Übertragungswege sind vielfältig und nicht in allen Fällen endgültig geklärt.


    Zuständigkeit und Verantwortung in der Gefahrenabwehr:

    Die Feststellung des Seuchenfalles obliegt den zuständigen Veterinärämtern.
    Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Maßnahmen der Gefahrenabwehr liegt ebenfalls bei den Veterinärämtern. Die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen werden hier nur auf Anforderung und in 5-2.1 AMTSHILFE tätig.
    Hinweis: Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der übernommenen Aufgaben liegt aber bei der ausführenden Stelle!


    Definitionen (alphabetisch):
    (Die folgenden Definitionen werden entweder in diesem Merkblatt und/oder in den einschlägigen Vorschriften aus dem Veterinärbereich regelmäßig verwendet.)

    Beobachtungsgebiet:
    Vom Veterinäramt definierter äußerer Radius (bei Tierseuchenbetrieben mind. 10 km) um den Seuchenherd bzw. Verdachtsfall. 3 ABSPERRBEREICHE
    Maßnahmenbeispiele: Verbringungsverbot für Tiere
    Einschränkung/Kontrolle/Verbot von Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben einschränken/kontrollieren bzw. untersagen, Nutzungsvorschriften für Tiertransport und -haltung.

    Kontaktbetrieb:
    Angrenzender Betrieb an den Seuchenherd bzw. Verdachtsfall.

    Kontrollzone (= Schutzzone):
    Von der Veterinärbehörde definierter Radius um den Seuchenherd bzw. Verdachtsfall, in dem zeitlich begrenzte Maßnahmen (für 72 h) gelten, z.B. Verbringungsverbot für Tiere.

    Nachbarschaftsbetrieb:
    Kontaktbetrieb.

    Restriktionsgebiet:
    Gesamtes Gebiet, in dem die zuständige Behörde Maßnahmen festlegt (umfasst damit Seuchenherd, Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet und Schutzzone).
    Ziel: Stand Still und Durchführung von Bio(logischen) Sicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion und Dekontamination.

    Schutzzone (= Kontrollzone):
    => Sperrbezirk

    Seuchengehöft/-herd:
    = Innerer Absperrbereich im Sinne eines Gefahrstoffeinsatzes, vgl. vfdb RL 10/04.
    Ausbruchsort der Tierseuche.
    3 ABSPERRBEREICHE; 3 DEKONTAMINATION

    Sperrbezirk:
    Von der Veterinärbehörde definierter Radius (mind. 3 km) um den Seuchenbetrieb.
    Der Sperrbezirk muß als wirkungsvolle erste Barriere um einen Seuchenherd bzw. Verdachtsfall verstanden und organisiert werden.
    Maßnahmenbeispiele: Stand Still (Verbringungsverbot für Tiere)
    Bio-Sicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Erregers
    Festlegung von Desinfektionspunkten für landwirtschaftliche Fahrzeuge,
    tierärztliche Vertretungsregelungen;
    ggf. Desinfektionsmatten vor Betrieben, Gaststätten;
    ggf. Versammlungen einschränken.
    Durchgangsverkehr beschränken,
    Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben einschränken/kontrollieren bzw. untersagen, Nutzungsvorschriften für Tiertransport und -haltung.

    Sperrgebiet:
    Gebiet, welches den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umschließt und in welchem bestimmte Sperrmaßnahmen angeordnet werden können.

    Verdachtsfall/-betrieb:
    Vermuteter, aber noch nicht gesicherter, Ausbruch einer Tierseuche. Klinische Erscheinungen, pathologisch-anatomische Hinweise oder labordiagnostische Ergebnisse lassen den Ausbruch der Tierseuche befürchten.
    Gefahrenbereich im Sinne eines ABC-Ensatzes gemäß FwDV 500 bzw. vfdb-RL 10/04 = Äußerer Absperrbereich, 3 ABSPERRBEREICHE; 3 DEKONTAMINATION


    Maßnahmen:

    Kontaminationsverschleppung verhindern!
    Eigenschutz (auch gegen Desinfektionsmittel) beachten.

    Allgemeine taktische Hinweise zur Einsatzdurchführung:

    Zuständiges Veterinäramt hinzuziehen, soweit noch nicht geschehen. Im Bedarfsfall nochmals auf deren Zuständigkeit und Verantwortung hinweisen.
    Die zuständige Veterinärbehörde legt die Restriktionsgebiete sowie die Notwendigkeit und den Umfang von Dekontaminationsmaßnahmen (hier v.a. Desinfektion) fest.
    Die Feuerwehr arbeitet auf Anforderung, Anweisung und unter Aufsicht der zuständigen Behörde, ggf. in 5-2.1 AMTSHILFE.
    Einige Tierseuchen sind sehr leicht übertragbar. Die Kontaminationsverschleppung muss daher vermieden werden!
    I.d.R. ist die Einrichtung eines Stabes, z.B. Krisenstab (KS), Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), für das abgestimmte Behördenhandeln, mind. jedoch eine gemeinsame Leitungsebene von Feuerwehr und Veterinärbehörde mit ggf. weiteren Beteiligten notwendig.
    Es ist eine allgemeine Einsatzplanung sowie ggf. eine spezielle Einsatzplanung für betroffene und ggf. umliegende Objekte erforderlich. Die Einsatzplanung hat in enger Abstimmung zwischen zuständiger und der Amtshilfe leistenden Behörde zu erfolgen.
    Es ist damit zu rechnen, daß ein längerer Einsatz und hoher personeller sowie gerätetechnischer Aufwand erforderlich sind. Hierzu ist eine großräumige Planung erforderlich, um z.B. Anfahrten von Einheiten durch Sperrzonen zu verhindern.
    Folgende Aufgaben können je nach Infektionskrankheit notwendig werden, dabei sind ggf. Vorgaben des Arbeitsschutzes beachten:
    - Waschen von Fahrzeugen (vor Einfahrt in das Infektionsgebiet, um die Wirksamkeit der Desinfektion beim Verlassen nicht durch Schmutz zu beeinträchtigen)
    - Desinfektion von Flächen, Geräten, Gebäuden
    - Vorreinigung von Geräten/Fahrzeugen vor der Desinfektion im Sperrgebiet
    - Desinfektion/Dekontamination von Personen und Geräten beim Verlassen des Sperrgebietes (Dekon P und G) 3 DEKONTAMINATION
    - Nachreinigung nach der Desinfektion um Folgeschäden durch die Desinfektionsmittel zu verhindern.
    Zur Unterstützung dieser Maßnahmen wird i.d.R. folgende Logistik in größerem Umfang und über längere Zeit erforderlich:
    - Spezielles Material für (Desinfektions- und Reinigungs-)Schleusen wie Auffangbehälter, Folienstrecken, Gerüste, Hochdruckreiniger, Waschgeräte, Waschemulsionen, Desinfektionslösungen, Drucksprühgeräte, Schutzkleidung
    - Beleuchtungsgerät
    - Strom- und Wasserversorgung
    - ggf. mobile Toiletten
    - ggf. mobile und beheizte Aufenthaltsräume (Container, Zelte)
    - Verpflegung
    - Versorgung mit Verbrauchsgütern (Kraftstoffe, Einwegmaterial etc.)
    Aufgrund der Seuchenproblematik und in Verbindung mit der längeren Einsatzdauer (Nachlässigkeit etc.) ist die intensive Belehrung der Einsatzkräfte vor den Maßnahmen und die Überwachung der Maßnahmen im Einsatz erforderlich.
    Im inneren Absperrbereich (Einsatz vor Ort im Seuchenausbruchs-/Verdachtsbetrieb) dürfen keine Einsatzkräfte eingesetzt werden, die aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen oder mit ihnen zu tun haben.
    Für alle Einsatzkräfte gelten grundsätzlich die speziellen und allgemeinen Maßnahmen der Einsatzstellenhygiene im Bio-Einsatz (vgl. FwDV 500, vfdb RL 10/02 und 10/04). 3 B-EINSATZ; 3 DEKONTAMINATION
    Eine Einsatzdokumentation ist erforderlich (z.B. Fahrzeugregistrierung, verteilte Handzettel, getroffene Maßnahmen).

    Es werden grundsätzlich zwei Einsatzfälle unterschieden:
    - Amtshilfe bei einem Verdachts- oder Seuchenfall.
    - Feuerwehr-(Rettungsdienst)-Einsatz zur Gefahrenabwehr in einem inneren Absperrbereich (z.B. Brand- oder Rettungsdiensteinsatz eines Seuchenherdes bzw. Objektes mit Verdachtsfall):


    5-2.1 AMTSHILFE bei einem Verdachts- oder Seuchenfall:

    Die Festlegung des inneren Absperrbereichs und aller weiteren Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt).
    Vor der Einfahrt in innere Absperrbereiche sollten Fahrzeuge gewaschen werden, um groben Schmutz und Staub zu beseitigen, wenn beim Verlassen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind. Das Abwasser aus diesem Waschplatz sollte, ggf. in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde, in die Kanalisation gehen, in jedem Fall aber nicht in Richtung eines evtl. Desinfektionsplatzes abfließen.
    Vor Betreten des inneren Absperrbereiches sollte ggf. Einwegkleidung ausgegeben werden, um den Desinfektionsaufwand zu reduzieren.
    Vor dem Ausfahren aus dem inneren Absperrbereich ist ggf. eine weitere Vorwäsche erforderlich, um Schmutz (v.a. Reifen, Radkästen) abzuspülen. (Abwasser auffangen)
    Jeder der den inneren Absperrereich verläßt, muß in geeigneter Weise Desinfektionsmaßnahmen befolgen/durchführen. Die ggf. vorher angelegte Einmalkleidung ist hier einzusammeln und in Absprache mit den zuständigen Behörden zu entsorgen. (Besser geeignete chemische Desinfektion, da dann kein infektiöser Abfall transportiert werden muss.)
    Die Desinfektion selbst hat grundsätzlich drucklos zu erfolgen (z.B. Aufbringen der Desinfektionslösung mit Drucksprühgeräten, nicht mit HD-Reiniger!).
    Nach der Geräte-Desinfektion muß i.d.R. eine Wäsche erfolgen, um Sachbeschädigungen durch die Desinfektionsmittel zu verhindern.
    Das Abwasser im Bereich der Desinfektion ist aufzufangen.
    Werden "Desinfektionsstrecken bzw. -straßen" für Fahrzeuge gebildet, sollten diese in Wannenform (z.B. mit stabiler Teich-/Deponiefolie in Verbindung mit Sandsäcken und Schlauchbrücken für den Ein- und Ausfahrtsbereich ) ausgebildet werden. Die Folie ist in geeigneter Weise (z.B. vorher Grundfläche kehren, Einlegen von Teppichen o.ä.) vor Beschädigung, Zerstörung oder Verrutschen (z.B. durch Festschrauben, -nageln im Ein-/Ausfahrts-Bereich) zu schützen. Die verwendeten Einlagen (z.B. Stroh, Teppiche etc.) dürfen nicht mit dem verwendeten Desinfektionsmittel in unbeabsichtigter Weise reagieren. Die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Schleusen o.ä. müssen auch für Sportfahrwerke etc. ausgelegt sein und dürften nicht über zu steile Rampen verfügen oder eine zu große Bodenfreiheit erfordern.


    Feuerwehr-(Rettungsdienst)-Einsatz zur Gefahrenabwehr in einem inneren Absperrbereich eines Seuchen- oder Seuchenverdachtsfalls:
    3 ABSPERRBEREICHE
    Die Festlegung des Gefahrenbereichs obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt). Ist dies noch nicht erfolgt, so gilt z.B. die Einfahrt des Hofes und dessen Umfriedung als innerer Absperrbereich.
    Auch in dringenden Einsatzfällen sind die von der zuständigen Behörde festgelegten Zu- und Ausgangsregelungen zu beachten!
    Bei Einsätzen in Seuchengebieten bzw. in Objekten mit Verdachtsfallen ist in jedem Fall die zuständige Behörde zu alarmieren.
    Nur nach vorheriger Erkundung durch einen Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter in unabweisbaren Fällen in den inneren Gefahrenbereich einfahren, dort minimaler Personaleinsatz. Im Gefahrenbereich eingesetztes Personal und Gerät verbleiben dort bis zum Abschluß der festgelegten Maßnahmen (z.B. Desinfektion).
    Die Alarmierung eines ausgebildeten Desinfektors (z.B. aus dem Rettungsdienst) ist i.d.R. hilfreich, auch wenn diese grundsätzlich einen anderen Ausbildungsschwerpunkt haben können sie oft wertvolle Hinweise geben.
    Rettungsdiensteinsatz:
    - Der Fahrzeugführer erkundet und entscheidet, ob in den Gefahrenbereich eingefahren wird. Dies sollte nur in unabweisbaren Fällen geschehen.
    - Es ist ein zweites entsprechendes Rettungsmittel (KTW, RTW) zu alarmieren, das in jedem Fall außerhalb des inneren Absperrbereiches bleibt.
    - Das Personal schützt sich vor Betreten/Befahren des Gefahrenbereichs analog eines Infektionstransports im Rettungsdienst.
    - Der Patient ist an das 2. Rettungsmittel zu übergeben. Über die Durchführung von Dekon-Maßnahmen muss patientenzustandsbezogen entschieden werden. Ausziehen der Oberbekleidung, Schuhe und Abwaschen freier Hautbereiche gilt als Mindestmaßnahme.
    - Es sind ggf. (Not-)Desinfektionsmaßnahmen (Personal) beim Verlassen des Sperrbezirks erforderlich.
    - Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich, bis eine geeignete Desinfektion erfolgen kann.
    Brand- und Technischer Hilfeleistungseinsatz:
    - Die Rettung von Menschenleben geht der Tierseuchenbekämpfung vor!
    - Der Einsatzleiter bzw. erste Fahrzeugführer erkundet und entscheidet, ob in den inneren Absperrbereich eingefahren wird. Dies sollte nur in unabweisbaren Fällen geschehen.
    - Sind Tätigkeiten im Gefahrenbereich erforderlich, so sind unverzüglich (auch für den Rettungsdienst!) Einheiten zur Desinfektion zu alarmieren. (B-Einsatz nach FwDV 500)
    - Es sind ggf. (Not-)Desinfektionsmaßnahmen (Personal) beim Verlassen des Gefahrenbereiches erforderlich.
    - Geräte verbleiben im Gefahrenbereich, bis eine geeignete Desinfektion erfolgen kann.


    Körperschutzmaßnahmen:

    Die notwendigen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Veterinäramt) durchzuführen. Der Einsatzleiter muß jedoch auch an die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund der verwendeten Desinfektionsmittel in Bezug auf die Schutzkleidung und Geräte denken. Witterungsbedingte Folgemaßnahmen insbesondere für durchnäßte Einsatzkräfte sind
    zu beachten.

    Gefahrenbereich bzw. Innerer Absperrbereich:
    Einwegschutzkleidung (z.B. Infektionsschutzsets aus dem RD) verringert ggf. den Desinfektionsaufwand.

    (Vor-)Waschplatz:
    Ggf. Nässe-/Spritzschutz.

    Desinfektionsplatz:
    Abhängig vom verwendeten Desinfektionsmittel!


    Desinfektion:

    Art und Umfang der Desinfektion legt die zuständige Fachbehörde fest.

    Die Desinfektion hat grundsätzlich drucklos zu erfolgen (z.B. Drucksprühgeräte statt Hochdruckreiniger!).

    Bei einer Scheuer-Wischdesinfektion sollten weiche Bürsten verwendet werden, ggf. Schaumdesinfektion wählen.

    Für die Fahrzeugdesinfektion sind ausreichend große und breite Wannen (z.B. mit stabiler Teich-/Deponiefolie in Verbindung mit Sandsäcken, Holzbalken und Schlauchbrücken für den Ein- und Ausfahrtsbereich) hergestellt werden. Schützen Sie die Folie mit Teppichen o.ä. vor Beschädigung. Achten Sie auf die Verträglichkeit der verwendeten Materialien mit dem gewählten Desinfektionsmittel.

    Als Desinfektionsmittel eignen sich nach bisherigen Erfahrungen am Besten Peressigsäure-Produkte mit definierter Peressigsäure (PES)-Konzentration:
    PSA + Flächen: 1% PES Einwirkzeit und mind. 5 min Einwirkzeit und Entkleiden nach Dekon-Verfahren für PSA.
    Sonstige Fläche: 0,2 % PES (bzw. 1 % bei Verdacht auf Sporen) und 30 min Einwirkzeit
    Haut: 0,2 % PES und 2 x 1 min Einwirkzeit (Sicherer ist, wenn das Personal die Hände in einer Schüssel desinfiziert und anschließend das die PES bis zum Antrocknen auf den Händen verbleibt. Keine bekannte Allergiegefahr bei der Verwendung von 0,5% Wofasteril.)
    Gefahrstoffeigenschaften des Desinfektionsmittels beachten!
    Die Wahl des Mittels obliegt aber trotzdem der zuständigen Behörde.
    Bei der Bewertung des notwendigen Schutzes nicht nur an die Verwendung, sondern auch an die ggf. erforderliche Zubereitung (Verdünnung von Konzentraten, Anmischen von Pulvern) denken, da hierbei auch höhere Konzentrationen auftreten!
    In jedem Fall sind geeignete Schutzbrillen zu verwenden, soweit keine Vollmasken zum Einsatz kommen; auch geeignete Handschuhe verwenden.
    Bei der Anmischung und Verwendung sind die vorgegebenen Konzentrationswerte einzuhalten! Einfache Dosierhilfen (z.B. Trichter, Messbecher oder Dosierspritzen) sind vorzuhalten. Je nach Desinfektionsmittel kann ggf. eine höhere Dosierung sogar kontraproduktiv sein.
    Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Desinfektionsmittel sollten vor Ort und in der jeweiligen Leitstelle verfügbar sein.

    Achtung:
    Für einige Desinfektionsmittel (z.B. Formaldehyd) ist für die Anwendung eine spezielle Ausbildung erforderlich!

    Beispiele:
    Desinfektionsmittel Eigenschaften Atemschutz (Filter) Körperschutz
    Ameisensäure < 10 % ätzend E1-P2 Schutzbrille, Schutzhand-schuhe, Schutzanzug/
    Gummischürze
    Formaldehyd/ < 10 % ätzend, Krebs-erzeugung vermutet A2B2-P3 oder B1E1-P3 dito
    Natronlauge < 40 % stark ätzend B2P3 dito
    Peressigsäure-Produkt
    40 % PES ätzend,
    brandfördernd (technische PES) B2, ggf. P2 dito
    Zitronensäure <10 % ätzend B2P3 dito


    Folgemaßnahmen:

    Desinfektionsmaßnahmen an Personen müssen nach Maßgabe der zuständigen Behörde erfolgen.
    Geräte verbleiben im inneren Absperrbereich bis zu einer geeigneten Desinfektion oder Entsorgung.
    Rückbau und Entsorgung der aufgebauten Einrichtungen erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
    Kontaminierte Flüssigkeit ist in Abstimmung mit den Fachbehörden (Veterinäramt, untere Wasserbehörde) zu entsorgen.
    (Endgültige) Desinfektion von Flächen, Geräten, Gebäuden sollte von Fachunternehmen durchgeführt werden.
    Ggf. Medikamentierung für Einsatz- bzw. Kontaktpersonen, z.B. Tamiflu bei Schweinegrippe oder Antibiotika ei Milzbrand, oder Impfung bei Tollwut.



    Benachrichtigen:
    - Veterinäramt
    - Rettungsdienst
    - Polizei
    - Ordnungsbehörde
    - (Untere) Wasserbehörde
    - Gesundheitsamt, auch zur Abstimmung einer evtl. nötigen Medikamentierung des Einsatzpersonals bzw. von Kontaktpersonen
    - Straßenverkehrsbehörde
    - Ggf. epidemologischer Dienst des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.bund.de): 030-97980-0 bzw. -150___________________
    - ___________________



    Literaturhinweise:
    - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.bmelv.de): Tierseuchengesetz mit Spezialverordnungen sowie Tierseuchen-Bekämpfungs-Handbuch
    - Eisenblaetter, Dr. Frank: Informationen zur Behandlung bzw. Risikominimierung für exponierte Personen in www.feuerwehr.de/forum, 2012
    - Friederichs, Daniel: www.biogefahr.de
    - Steffler R., Bergholz A., Dersch R., Friederichs D., Schild A.: Peressigsäure Ein Desinfektionsmittel für den Katastrophenschutz im außergewöhnlichen Seuchenfall, Bevölkerungsschutz 1/2003, S. 24 bis 27
    - Steffler, R.: Beiträge in www.bevoelkerungsschutz.de, Oktober 2005
    - TRGA 130: Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen, Juni 2012
    - vfdb - Ref. 10, Umweltschutz: vfdb-Richtlinie 10/02, Richtlinie für die Feuerwehr im B-Einsatz Stand 11/02, VdS-Verlag, Köln,
    - vfdb RL 10/04, Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern, VdS, Köln, 2006
    - vfdb, Referat 10: Entwurf eines Merkblattes für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Ad-Hoc AG (Cimolino, Dr. Mieling, Rönnfeldt, Ülpenich), Frühjahrssitzung, Salem, 2001
    - vfdb, TWB: Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen März 2012, Altenberge, 2012

    Autor: U. Cimolino

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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP843315
    Datum08.10.2018 19:412271 x gelesen
    Ich gehe mal davon aus das bei Ausbrechen der ASP eh kein noch so schöner Plan die erste Feindberührung überlebt. Und das die Feuerwehren dann als "Schnelle Eingreiftruppe" genutzt wird sollte man auch annehmen.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg843336
    Datum09.10.2018 08:012334 x gelesen
    Guten Tag

    -> WO " Mit Aufsätzen für Gefahrensituationen - Modernes Fahrzeug für die Feuerwehren in der Südwestpfalz "

    Die Feuerwehren im Landkreis Südwestpfalz haben jetzt auch ein modernes Fahrzeug mit auswechselbaren Aufsätzen für Gefahrensituationen, Dekontamination und den Aufenthalt der Einsatzkräfte.
    [...]
    Der Abrollbehälter Veterinär 1 soll dazu beitragen, das mögliche Verschleppen von Tierseuchen zu vermeiden. Es verfügt über eine Dekontaminsschleuse für Fahrzeuge und über eine Schaummischanlage zur Entgiftung.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorChri8sti8an 8S., Birkenfeld / Rheinland-Pfalz843340
    Datum09.10.2018 11:342201 x gelesen
    Im Landkreis Birkenfeld gibt es einen Ähnlichen AB und bei den Kameraden Aus Baumholder auch einen AB Dekon F



    https://www.feuerwehr-baumholder.de/ab-sondereinsatz.html


    https://www.feuerwehr-baumholder.de/ab-dekon.html

    Ich gebe hier ausschließlich mein Private Meinung wieder .....

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853307
    Datum21.11.2019 17:022650 x gelesen
    Guten Tag


    FAZ: Schweinepest rückt näher

    Wildschweine haben sich nur 80 Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt mit Afrikanischer Schweinepest infiziert. [...]


    Hier hat man vorsorglich mal geübt:

    -> SWR " Übung zu Afrikanischer Schweinepest in Heilbronn "

    [...] An der Übung waren mehrere Heilbronner Behörden, aber auch überregionale Einrichtungen beteiligt. Unter anderem haben das Heilbronner Ordnungsamt, die Feuerwehr, die Jagdbehörde, Betriebsamt, Entsorgungsbetriebe, und die Task Force Tierseuchen Baden-Württemberg an der Übung teilgenommen. [...]

    Steht man anderswo bei Fuß ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW853308
    Datum21.11.2019 18:582458 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.
    Steht man anderswo bei Fuß ?


    Immer ;)

    Unser GH ist Sammelpunkt und wird regelmäßig beübt.
    Tatsächlich lief die letzte "Bereitschaftsprüfung des Standortes für Veterinäre" im Okt. unter dem Schwerpunkt Afrikanische Schweinepest.

    Hierbei wird der komplette Ablauf beübt, ausgenommen ist die Alarmierung.
    Und ja, dabei werden auch Helden gemacht -> Kopf Tisch ;)
    https://www.dropbox.com/s/q6zzbx2idbx64sp/WhatsApp%20Image%202019-10-19%20at%2011.40.15.jpeg?dl=0

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW853311
    Datum21.11.2019 21:022321 x gelesen
    Auf Grund der Nachfrage

    - Für Unterschiedliche Stichworte liegen Listen bereit die abgearbeitet werden
    - Im Einsatzfall finden sich die zuständigen Kräfte am GH ein
    -Im GH ist das benötigte Material eingelagert und wird entspr. der Vorgabe Aufgabenbezogen ausgegeben.
    Dazu erhält jede Einsatzkraft einen persönlichen Laufzettel und sieht im Idealfall dann so aus wie der extrem Modebewusste junge Herr da oben im Bild ;)
    Ja der blaue Eimer auf dem Boot gehörte auch noch zu mir, unschwer zu erkennen das mir die Dekontamination vom Fundort zugetragen wurde.

    Diese o.g. SEG-Sau ist ziemlich übersichtlich
    1Vet Gesamtleitung und Fundort
    1ZF
    2FM + 2 Vet = Materialausgabe
    3FM Such- und Kennzeichnungstrupp
    2FM Verpackung und Transport
    1FM Dekon am und vom Fundort
    3FM "Ordner & Einweiser" am GH, ja trotz vor Ort Dekon betreiben wir am GH noch einmal eine schwarz/weiß-Trennung.
    Erst nach dem Duschen und kompl. neu einkleiden dürfen sich die "vor Ort Kräfte" wieder frei bewegen.

    Deutlich aufwändiger sind ultimative Maßnahmen in der Massentierhaltung, da kommen dann schon mal eine 3-stellige Zahl an Einsatzkräften zusammen, inkl. einer vor Ort Dekon von Personen so wie von Fahrzeug/Geräten.
    Da übernehmen dann zB die HiOrg den Transport der Einsatzkräfte von und zum GH.

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    frei n.Bmark

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    AutorHank8e B8., Bremerhaven / Bremen853318
    Datum22.11.2019 08:012073 x gelesen
    Die Pläne sind doch nur bis zum Beginn der Schlacht zugebrauchen, eine 3-stellige Zahl an Einsatzkräften ist im Einsatz gegen die ausbreitung der Schweinepest und dann brennt es im Kreiskrankenhaus, was ist zu tun?

    Ich weiß es ist ein konstruiertes Szenario.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW853319
    Datum22.11.2019 08:312131 x gelesen
    Geschrieben von Hanke B.Ich weiß es ist ein konstruiertes Szenario.

    Abgesehen davon das wir zumindest lt. Einweisung zur afrikanischen Schw.pest es eher mit einem Fundtier zu tun haben werden -siehe Übung- soll die Überbelastung durch die Planung abgefangen werden. Es wird weder unsere Stadt-FW noch ein Löschzug kompl. gebunden.
    Das größte Problem sehe ich in unserem GH.
    Wenn hier der Betrieb für die Vet. läuft und gleichzeitig ...Einsatzkräfte zum "Feuer" anrücken wird es auf dem Hof eng werden und damit gefährlich, auch dafür stehen dann die "Ordner" bereit um die anrückenden ....einzubremsen.

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    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853320
    Datum22.11.2019 10:282013 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas M.

    Es wird weder unsere Stadt-FW noch ein Löschzug kompl. gebunden.

    Wie sieht es in Feuerwehren Materiell und besonders Personel aus die zur Bedienung beispielsweise von Schaumdesinfektionsanlage für Fahrzeuge, wie auch " Hier " beschrieben, aus ? Solch ein Einsatz könnte ja sich über Tage hinziehen.
    Teilweise sind auch THW-Einheiten vorgeplant.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW853323
    Datum22.11.2019 12:021949 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D. Solch ein Einsatz könnte ja sich über Tage hinziehen.

    Warum könnte?
    Das in Mast-betrieben wg Seuche Gekeult werden ist nix neues, da können wir auf reale Erfahrungen zurück greifen.
    Und ja, natürlich belasten solche Einsätze die FW und schränken die Handlungsfähigkeit für parallele Einsätze ein, doch genau dafür gibt es ja die fertige AAO und zur Not kommt dann halt die üöH angerollt.

    Vielleicht macht es Sinn sich den Hintergrund der vorgeplanten Einheiten anzusehen, das gilt auch für die normale üöH,; https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/katastrophenschutz/downloads/praesentation_kat_konzepte.pdf

    Jetzt nur für "meine" FW die wir wie beschrieben vorgeplant sind
    Wir ziehen kein GH und schon gar keinen Zug leer.
    Unsere Erstangreifer werden normal ausrücken, lediglich die folgenden Einsatzmittel KÖNNTEN! aus einem anderen Zug kommen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland853328
    Datum22.11.2019 14:011909 x gelesen
    Hallo zusammen,

    auf dem THW Wasserübungsplatz der THW Bundesschule Hoya in Barme steht das Mobile Tierseuchenbekämpfungszentrum . Dieses kann im Falle einer Anforderung innerhalb von 72 Stunden auf den Weg gebracht werden und stellt vor Ort die nötige Infrasdtruktur für einen Großeinsatz.


    Gruß Philip

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853343
    Datum23.11.2019 10:561920 x gelesen
    Guten Tag

    Im Rhein-Neckar-Kreis wurde kürzlich eine Schaumdesinfektionsanlage für Fahrzeuge angeschafft und u.a. die FW-Angehörige der Dekon-P Einheiten im Umgang damit geschult.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorAndr8eas8 H.8, Berlin / Berlin853373
    Datum25.11.2019 09:551820 x gelesen
    Darf man Fragen nach welcher Vorgaben eine "Dekonatimation" ablaufen soll? Weder beim FLI oder RKI finde ich Vorgaben zu einer Dekontamination. Da die Verbreitung nur von Tier zu Tier oder über tierische Produkte erfolgen kann, habe ich das Gefühl hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 853381
    Datum25.11.2019 12:271728 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Andreas H.Da die Verbreitung nur von Tier zu Tier oder über tierische Produkte erfolgen kann, habe ich das Gefühl hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

    Oder ein wenig Augenwischerei betrieben. Wie damals bei der Vogelgrippe als medienwirksam die Reifen von Fahrzeugen dekontaminiert hat. Weil Vögel ja nie auf Fahrzeugdächer kacken.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853383
    Datum25.11.2019 12:521762 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Andreas H.

    Darf man Fragen nach welcher Vorgaben eine "Dekonatimation" ablaufen soll?

    Gute Frage ( und deshalb frage ich ), es werden neuerdings immer mehr Dekontaminationsschleusen und auch Abrollbehälter von der Industrie zur Tierseuchenbekämpfung angeboten und beschafft. Was die da zumischen ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW853390
    Datum25.11.2019 20:411716 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Was die da zumischen ?


    Hier im Fall?
    Ameisensäure aus der 5L. Sprühflasche.
    Abgesprüht wird erst am und der Fundort (+5m) selber sowie alles was in Kontakt kam.
    Besonders Augenmerk auf die Schuhe, die Plasteüberzieher sind zwar gut für die Dekon und Innerbetrieblich, aber eine Katastrophe wenn es am nassen Hang entlang geht sind sie gefährlich und im Wald über Geäst recht schnell offen.


    Wie groß das Fass ist bestimmen die Vet´s.
    Ist so wie wenn wir zum Feuer fahren, nur weil wir könnten lösen wir für den Papiercontainer keinen Großalarm aus.
    Allerdings bedeutet das nicht das manche Aktion von uns im Rückblick nicht doch etwas überzogen war, aber im Nachgang vom ruhigen Sofa aus sind alle immer viel schlauer.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853412
    Datum26.11.2019 13:541511 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Was die da zumischen ?

    Schmierseife ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern853416
    Datum26.11.2019 20:061414 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Bernhard D.Gute Frage ( und deshalb frage ich ), es werden neuerdings immer mehr Dekontaminationsschleusen und auch Abrollbehälter von der Industrie zur Tierseuchenbekämpfung angeboten und beschafft. Was die da zumischen ?


    Die Frage beantwortet der Veterinär, oder?
    Z.B.:
    http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/Desinfektionsrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile

    Ich denke aber es wird durch die Presse viel Panik verbreitet. Auch was die Anforderung an Einsatzkräften angeht. Die Erwartungen an den Einsatzauftrag ist bei manchen groß.

    In erster Linie rechnet man erst mal mit einem Wildbefall (Was an sich schon dramatisch wäre).
    Die Handlungsanweisungen lesen sich relativ harmlos und meist durchdacht. Von hunderten hochmotivierten Einsatzkräften ist hier nicht die Rede. Es sei denn man will tatsächlich ein so großes Gebiet einzäunen. Wobei ich sich ein Wildschwein wenig von einem normalenZaun beeindrucken lassen dürfte.
    Ähnlich wie bei der Vogelgrippe wird man auf gezielte Maßnahmen und Erfahrungen aus den anderen betroffenen Länder zurückgreifen.
    Hier interessante Quellen:
    https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/
    https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/139366/Rahmenplan_zur_Praevention_und_Bekaempfung_der_ASP.pdf

    Auch die großangelegte Desinfektion von Fahrzeugen taucht so gut wie gar nicht auf.
    Es ist völlig unrealistisch mit Desinfektionsschleusen zu arbeiten (lt. Fachberater des Veterinäramts). Es sei denn man würde den Verkehr in einem größeren Gebiet drastisch einschränken. (Versuch das mal z.B. in Berlin?!) Man muss sich auch nur die Einwirkzeiten der Desinfektionslösungen ansehen. Bei 5-20 Minuten kann man ausrechnen a) wie viel Schleusen man braucht und b) welches Verkehrsaufkommen damit behandelt werden kann. Der Platz ist dann auch noch ein Thema. Und nicht zu vergessen die notwendige Einsatzzeit für die Maßnahme. Der Erreger scheint ja sehr hartnäckig zu sein (In Blut 70 Tage!). Mal ein Wochenende die Schleuse aufbauen wird nicht reichen.
    Die Vogelgrippe hat damals auch gezeigt, dass derartige Maßnahmen überwiegend nur Show waren.
    Damals wurde einzelne Schleusen an Nebenstraßen aufgebaut. An Hauptverkehrstraßen hat man das gar nicht erst in Erwägung gezogen. Später hat man mit einem Schulterzucken darauf reagiert.
    https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/CBRN-Schutz/KFZdesinf_EinsaK.pdf?__blob=publicationFile

    Wenn ein Wirtschaftsbetrieb betroffen ist, dann sieht es anders aus. Die Gefahr wird durch die Experten, aufgrund der Hygienemaßnahmen in den Ställen, aber im Moment noch als relativ gering eingestuft.

    Wird trotzdem Spannend.

    Gruß
    Dirk

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg853770
    Datum05.12.2019 15:241422 x gelesen
    Afrikanische Schweinepest: Brandenburgs Bauern ?in Alarmbereitschaft?

    Nur noch 42 Kilometer ist das Virus von der deutschen Grenze entfernt. Drei Wochen nach einem Ausbruch in Westpolen rückt die Afrikanische Schweinepest noch weiter in Richtung Deutschland vor. Brandenburgs Bauern schlagen nach dem jüngsten Fund Alarm.

    GMX News

    hallo,

    die "Einschläge" kommen näher. Diesmal aus östlicher Richtung.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853787
    Datum05.12.2019 22:201261 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Bernhard D.

    Was die da zumischen ?

    Es soll sich um ein Desinfektionsmittel aus dem Veterinärbereich handeln.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW854830
    Datum04.01.2020 08:581820 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.die "Einschläge" kommen näher. Diesmal aus östlicher Richtung.

    jetzt auf 21 km heran gerückt...

    https://www.n-tv.de/panorama/Schweinepest-rueckt-nah-an-Deutschland-article21488357.html

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern854832
    Datum04.01.2020 10:511453 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.
    jetzt auf 21 km heran gerückt...

    https://www.n-tv.de/panorama/Schweinepest-rueckt-nah-an-Deutschland-article21488357.html


    ergänzend dazu:

    weiterer Artikel, diesmal aus Sachsen

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern854833
    Datum04.01.2020 10:561429 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.
    auch verschiedene Maßnahmenpläne wurden veröffentlich - darunter unter anderem auch vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

    gibt es mittlerweile auch in einer aktualisierten und stark ergänzten Ausgabe:

    ASP-Rahmenplan des StMUV Bayern

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg854834
    Datum04.01.2020 11:191351 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich C.

    jetzt auf 21 km heran gerückt...

    Wobei erstmals die Veterinärämter und Jägerschaft zum Zuge kommt; die Feuerwehren/THW eher, wenn beispielsweise ein Schweinemastbetrieb betroffen, unter Quarantäne gestellt und die von Zu- bzw. Abfahrwegen kommenden Fahrzeuge und Personen dekontaminieren soll.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW854836
    Datum04.01.2020 12:451281 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Wobei erstmals die Veterinärämter und Jägerschaft zum Zuge kommt; die Feuerwehren/THW eher, wenn beispielsweise ein Schweinemastbetrieb betroffen, unter Quarantäne gestellt und die von Zu- bzw. Abfahrwegen kommenden Fahrzeuge und Personen dekontaminieren soll.

    Hm, nicht bei uns
    Wie oben vom mir beschrieben sind diese bei uns angehalten nur den Fund-/Ort zu melden, sie sollen ausdrücklich nicht eigenständig die Entsorgung übernehmen.
    Diese Aufgabe obliegt dem Vet.amt welches *nur mit unserer Unterstützung ausrückt.

    *nur
    Weil (auch) in unserem GH die notwendige Infrastruktur und das Material vorgehalten und ja, auch beübt wird.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg854837
    Datum04.01.2020 12:591272 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas M.

    Wie oben vom mir beschrieben sind diese bei uns angehalten nur den Fund-/Ort zu melden, sie sollen ausdrücklich nicht eigenständig die Entsorgung übernehmen.


    Hier im Landkreis hat man " sechs Verwahrstellen eingerichtet ", in diese die Jäger dort verendet aufgefundene Wildschweine nach der Beprobung mittels Bluttupfer oder Blutproben entsorgen können.
    Zumindest einem jagdausübender FW-Kamerden graut es lt. eigener Aussage angesichts der aus sie zukommenden Aufgaben vor dem Ausbruch der ASP hier.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW854838
    Datum04.01.2020 14:141253 x gelesen
    Was die Jägerleut so machen sollten
    https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Wissenswertes_zur_Afrikanischen_Schweinepest_Web_2.pdf

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP854840
    Datum04.01.2020 15:521419 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Zumindest einem jagdausübender FW-Kamerden graut es lt. eigener Aussage angesichts der aus sie zukommenden Aufgaben vor dem Ausbruch der ASP hier.

    Nicht nur vor den Aufgaben sondern auch vor den Konsequenzen.
    Das Problem ist das sich die Jägerschaft so dermaßen uneinig ist und man die kaum unter einen Hut bekommt. In RLP hat man ja den Versuchsballon der "ASP-QRF" gestartet, also quasi eine Art schnelle Eingreiftruppe der Jägerschaft. An der Wirksamkeit zweifele ich sehr stark.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855533
    Datum22.01.2020 22:061024 x gelesen
    Die Afrikanische Schweinepest kommt immer näher

    Nur noch zwölf Kilometer: Die Afrikanische Schweinepest rückt immer näher an Deutschland heran. Ein Nachweis der Tierseuche hierzulande hätte weitreichende Konsequenzen.

    GMX News

    hallo,

    die "Einschläge" kommen näher :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern861704
    Datum10.09.2020 08:061399 x gelesen
    langsam könnte es ernst werden:

    erster Verdachtsfall in Deutschland

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    AutorStef8an 8T., Wipperfürth / NRW861711
    Datum10.09.2020 09:09938 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C. jemand was Neues dazu anzumerken?

    Vielleicht nicht unbedingt im EL-Handbuch unterzubringen, aber dennoch wichtig für die Präventionsplanung:

    - Arbeitsschutzstandart prüfen
    - Gefährdungsbeurteilung nach TRBA für den jeweiligen Erreger erstellen
    - tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gerät und Gefahrstoffen erstellen
    - Betriebsanweisungen für den Umgang mit Bio-Stoffen bzw. Gefahrstoffen (zur Anwendung von Hygienemaßnahmen) vorhalten
    - Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (z.B. Vorsorgeuntersuchungen)
    - Mutterschutzgesetz beachten (z.B. Berufsverbot aussprechen)
    - neben der G 26.2 die Pflicht- und Angebotsvorsorge prüfen
    - Hygieneplan erstellen
    - Verfahrensanweisungen erstellen (wer macht wann, was mit welchen Betriebsmitteln)

    ... also klassisches Arbeitsschutzmanagement implementieren :-)

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern861712
    Datum10.09.2020 10:221242 x gelesen
    Jetzt ist es amtlich:

    ASP-Fall in Brandenburg bestätigt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873509
    Datum13.11.2021 12:28853 x gelesen
    Scheinbar schlägt man jetzt neue Wege ein um eine bessere Positionsbestimmung zu bekommen

    Zur Unterstützung der Seuchenbekämpfung sucht der Landkreis Märkisch-Oderland freiwillige Helfer, die nach Einweisung und in Begleitung fach- und ortskundiger Personen an Fallwildsuchen teilnehmen.
    Alle weiteren Details zu den koordinierten Fallwildsuchen werden dann im weiteren Verlauf abgestimmt.
    Alle Freiwilligen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde.


    https://warnung.bund.de/meldung/biw.BIWAPP-63109/M%C3%A4rkisch-Oderland_sucht_Freiwillige_f%C3%BCr_die_Bek%C3%A4mpfung_der_Afrikanischen_Schweinepest

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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     07.10.2018 14:37 Mark7us 7R., Höhenrain
     07.10.2018 15:01 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     07.10.2018 16:01 Dirk7 S.7, Lindau
     07.10.2018 16:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.10.2018 16:57 Mark7us 7R., Höhenrain
     07.10.2018 21:52 Tors7ten7 D.7, Gaiberg
     08.10.2018 17:27 Dirk7 S.7, Lindau
     08.10.2018 19:41 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     07.10.2018 16:34 Mark7us 7R., Höhenrain
     08.10.2018 18:34 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.09.2020 09:09 Stef7an 7T., Wipperfürth
     09.10.2018 08:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.10.2018 11:34 Chri7sti7an 7S., Birkenfeld
     21.11.2019 17:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.11.2019 18:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.11.2019 21:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.11.2019 08:01 Hank7e B7., Bremerhaven
     22.11.2019 08:31 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.11.2019 10:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.11.2019 12:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.11.2019 14:01 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     23.11.2019 10:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     25.11.2019 09:55 Andr7eas7 H.7, Berlin
     25.11.2019 12:27 Jako7b T7., Bischheim
     25.11.2019 12:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     25.11.2019 20:41 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2019 13:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.11.2019 20:06 Dirk7 S.7, Lindau
     05.12.2019 22:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     05.12.2019 15:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.01.2020 08:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.01.2020 10:51 Mark7us 7R., Höhenrain
     04.01.2020 11:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.01.2020 12:45 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.01.2020 12:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.01.2020 14:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.01.2020 15:52 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     04.01.2020 10:56 Mark7us 7R., Höhenrain
     22.01.2020 22:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
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