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ThemaFinanzierung einer Drehleiter - Kostenbeteiligung von Nachbargemeinden4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843355
Datum09.10.2018 18:373663 x gelesen
hallo,

Einigung in Drehleiter-Debatte scheint momentan weit weg

Drei Wehren im Altkreis Annaberg verfügen über ein solches Rettungsgerät. Weil damit vergleichsweise hohe Kosten auflaufen, sollen sich alle Orte an der Finanzierung beteiligen. Das wird aber nicht überall eingesehen.
Annaberg-Buchholz/Sehmatal.

Es brennt im vierten Stock. In der Wohnung befinden sich noch Kinder. Eine Flucht über das Treppenhaus ist nicht mehr möglich. Nur mit einer Drehleiter können die Kinder vor den Flammen gerettet werden. Ein Szenario, das jeden Tag Realität werden kann - in jeder Gemeinde. Doch nur drei Feuerwehren in den 17 Kommunen des Altkreises Annaberg verfügen über eine Drehleiter und damit über ein Rettungsgerät, das neu mit fast 700.000 Euro richtig Geld kostet. Und das nicht nur in der Anschaffung, sondern auch im Betrieb sowie in der Unterhaltung. Genau deshalb sollen sich künftig alle Gemeinden über eine Umlage an den Unterhaltungskosten der drei Drehleitern beteiligen. Diese Idee findet aber nicht überall Zustimmung.

Bislang haben nur vier Kommunen durch einen Ratsbeschluss dem Umlagemodell zugestimmt, sagt das Crottendorfer Gemeindeoberhaupt Sebastian Martin. Vier weitere Bürgermeister hätten signalisiert, dass sie hinter der Initiative stehen. Der "Rest" habe sich bislang noch gar nicht geäußert. "Ich mache in dieser Hinsicht jetzt auch keinen Stress. Es wäre nur einfach schön, wenn wir bis zum Jahresende eine einvernehmliche Lösung hinbekämen", so Martin. ...

vollständiger Artikel auf www.freiepresse.de

Bisher meinte ich das diese Vorgehensweise üblich ist:

... Außerdem sagte Heinrich, dass Crottendorf zur normalen Förderung der Drehleiter, die bei 313.000 Euro gelegen habe, eine weitere Bezuschussung in Höhe von 125.000 Euro erhalten hat. Dieses Extra-Geld sei sinngemäß ausgereicht worden, weil Crottendorf zugesagt habe, mit der Drehleiter auch in umliegende Gemeinden zu fahren. Für Uwe Heinrich sei dieses Extra-Geld schon eine Art Aufwandsentschädigung für die Crottendorfer Wehr. ...

Wenn man das ändert dann könnte das einem Dammbruch gleichen. Wo fängt man an, wo hört man auf?

Bei der nächsten Beschaffung einer TS auch eine Umlage fordern weil die ja im TSF mal zur Unterstützung der Nachbargemeinde rausgeht?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW843359
Datum09.10.2018 19:152163 x gelesen
Geschrieben von ---BHKG--- § 6 BHKG Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
(1) Für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz auf dem Rhein (Gefahrenabwehr auf dem Rhein) werden Löschboote mit regionalen Einsatzbereichen vorgehalten. Der Betrieb der Löschboote ist Aufgabe der örtlich zuständigen Aufgabenträger des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im regelmäßigen Einsatzbereich eines Löschbootes.
(2) Das für Inneres zuständige Ministerium bestimmt die Organisation der Gefahrenabwehr auf dem Rhein. Es legt nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände die Einsatzbereiche der Löschboote fest.
(3) Die Aufgabenträger nach Absatz 1 Satz 2 im regelmäßigen Einsatzbereich eines Löschbootes regeln nach Festlegung des regelmäßigen Einsatzbereichs den Betrieb des Löschbootes durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit als Pflichtregelung. Solange die Aufgabenträger nach Satz 1 keine anderweitige Vereinbarung treffen, bilden sie eine Trägergemeinschaft. In der Trägergemeinschaft übernimmt einer von ihnen die Aufgabe der Gefahrenabwehr auf dem Rhein im Bereich der Trägergemeinschaft in seine Zuständigkeit (Kernträger). Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist dies der Träger, in dessen Gebiet das Löschboot stationiert ist.


Also in NRW für die Löschboote so vorgesehen ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg843365
Datum10.10.2018 09:291691 x gelesen
Vielleicht sollte man mal prüfen, wo aus Sicht des VB überhaupt ein Hubrettungsgerät erforderlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort in jeder Kommune Gebäude mit OKFF über 7 m / 13 m stehen.

In unseren Gefilden ist es recht eindeutig, wer Gebäude mit 2. RW über Hubrettungsgeräte hat oder bauen will, der brauch eins und muss es selber finanzieren und unterhalten.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg843372
Datum10.10.2018 16:461348 x gelesen
Guten Tag


Kostenbeteiligung bei Drehleiterbeschaffungen und ggf. bei den Unterhaltskosten sind hier Kreis schon seit Jahrzehnten üblich. Bei der Beschaffung unserer DL(A)K 23-12 letztes Jahr beteiligten sich beispielsweise vier Umlandgemeinden -wie bei den beiden Vorgänger-Drehleitern auch- jetzt mit je 2 EUR pro Einwohner.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 09.10.2018 18:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.10.2018 19:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 10.10.2018 09:29 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 10.10.2018 16:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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