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Thema | Bürger verklagt Retter wegen beschädigtem Pkw | 20 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 843633 | |||
Datum | 23.10.2018 21:57 | 6392 x gelesen | |||
Moin moin, in meiner Heimatgemeinde hat ein Bürger nach einem Feuer in seiner Garage die Samtgemeinde verklagt, weil die Feuerwehr bei der Öffnung des Garagentores seinen Pkw beschädigt hat: Zeitungsbericht Dinge, die die Welt nicht braucht... Gruß Mathias | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843636 | |||
Datum | 23.10.2018 22:58 | 3905 x gelesen | |||
hallo, oh - Herr - schmeiss Hirn ra! Übrigens: Hätte die Feuerwehr nicht gelöscht oder nicht nach Glutnestern gesucht, wären nicht nur die Garage mit dem Fahrzeug sondern auch das angrenzende Wohnhaus abgebrannt. was lernen wir daraus? ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 843638 | |||
Datum | 23.10.2018 23:58 | 3731 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hallo, Aufpassen, was wir machen. Mal angenommen, die Feuerwehr öffnet die Garage um nach Glutnester zu suchen, geht hinein und ratscht mit dem PA am Auto lang. Muß ich das als Fahrzeugbesitzer hinnehmen? Es hat ja zu dem Zeitpunkt nicht in der Garage gebrannt. Wäre es möglich gewesen, das Fahrzeug vorher hinauszufahren, wenn es im Weg steht? Heinrich | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 843640 | |||
Datum | 24.10.2018 01:36 ![]() | 3812 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.
Es hat in der Garage gebrannt, der Brand wurde erfolgreich bekämpft und dann wurde nach Glutnestern gesucht. Wann die Beschädigung am PKW stattfand ist nicht bekannt. Dass beim Erstangriff nicht so Umsichtig vorgegangen wird wie bei Nachlöscharbeiten dürfte auch klar sein. Man weiss ja nie, was einem in einer Garage erwartet, da ist meiner Meinung nach ein schneller Löscherfolg wichtiger als all zu umsichtige und dadurch langsame Vorgehensweise. Ich hätte z.B. keinen Bedarf wenn bei einem Innenangriff eine Literdose mit Verdünner neben mir platzt. Geschrieben von Heinrich B. Wäre es möglich gewesen, das Fahrzeug vorher hinauszufahren, wenn es im Weg steht? Fahrzeug versperrt (Regelfall auch in einer Garage), Besitzer nicht anwesend: Nein, nicht möglich! Es muss jedem klar sein, dass bei einem Löscheinsatz auch mal kleinere Schäden hingenommen werden müssen um größere Schäden zu vermeiden. Und wir bei der Feuerwehr sollten immer darauf achten, diese "Zusatzschäden" so gering wie möglich zu halten. | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 843642 | |||
Datum | 24.10.2018 07:52 | 3077 x gelesen | |||
Grundsätzlich finde ich die Ansprüche jetzt nicht so sehr unberechtigt, wie es hier vielleicht dargestellt werden soll. Sonst hätte es ja auch keinen Vergleich gegeben. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Windischeschenbach / Bayern | 843644 | |||
Datum | 24.10.2018 08:25 | 3209 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jürgen M.--- was lernen wir daraus? Wir lernen daraus, dass wir als Feuerwehr bzw. unsere Dienstherren sich viel zu viel gefallen lassen! Wenn man sich ein bisschen mit der Thematik beschäftigt, kommt man ziemlich schnell auf entsprechende Urteile, die sich auf die Garagenverordnungen und Bauvorschriften der Länder beziehen. In diesen ist es mehr oder minder streng geregelt, dass in Garagen NUR Verkehrsmittel (Kfz, Fahrrad, etc.) und je nach Bundesland deren Zubehör sowie Reinigungs- und Pflegeprodukte untergebracht sein dürfen. Mir persönlich stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: - Gibt es Kfz-Zubehör oder Reinigungs- und Pflegeprodukte, die in einem angesteckten Kühlschrank gelagert werden müssen? - Wenn nicht, liegt in diesem Fall zumindest Fahrlässigkeit vor, da die Brandlast durch eine zweckentfremdete Nutzung unzulässig erhöht wurde? - In wie weit wäre (ist) der eigentlich kostenfreie Einsatz (da Brandbekämpfung) bedingt durch die Fahrlässigkeit trotzdem durch die Gemeine verrechenbar? Was ich schreibe ist erstmal MEINE Meinung und nicht zwingend die meiner FW! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 843646 | |||
Datum | 24.10.2018 08:58 | 2837 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Sonst hätte es ja auch keinen Vergleich gegeben.Bei der Höhe dieses Vergleichs ist das kein Schuldeingeständnis. Wenn man mit 150EUR ein Verfahren beenden kann, kann dieses noch so dämlich sein, man wird es alleine der Zeit-/Kostenersparnis wegen tun. Andersrum könnte man ansonsten ja auch argumentieren. Wenn jemand 1000 EUR fordert, und sich dann doch mit 150 zufrieden gibt... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 843647 | |||
Datum | 24.10.2018 09:24 | 2856 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas F.In diesen ist es mehr oder minder streng geregelt, dass in Garagen NUR Verkehrsmittel (Kfz, Fahrrad, etc.) und je nach Bundesland deren Zubehör sowie Reinigungs- und Pflegeprodukte untergebracht sein dürfen. Das stimmt so nicht. Die entsprechende Vorschrift aus der Muster-VO, die in den meisten Ländern entsprechend übernommen wurde: "In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden." Für Kleingaragen (um die es sich handeln dürfte) gibt es lediglich eine Beschränkung für Kraftstoffe, nicht aber für andere Brandlasten. Als Besitzer einer Garage bis 100m² darf ich sie vollstellen bis unter die Decke... Gruß Stefan | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Windischeschenbach / Bayern | 843653 | |||
Datum | 24.10.2018 11:02 | 2775 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Stefan G.--- Als Besitzer einer Garage bis 100m² darf ich sie vollstellen bis unter die Decke... Ich habe noch ein bisschen weiterrecherchiert: Einerseits muss ich dir recht geben, in der aktuellen Fassung der BayBO wird nicht mehr näher auf die Kleingaragen eingegangen. Es steht nur noch drin: Art. 2 Abs. 8: Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. In der vorherigen Fassung der BayBO war das ausführlicher beschrieben: Art. 52 Abs. 1: Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Und da es in dem Streitfall ja um die Beschädigung des PKW geht.... Was ich schreibe ist erstmal MEINE Meinung und nicht zwingend die meiner FW! | |||||
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Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 843654 | |||
Datum | 24.10.2018 11:26 | 2419 x gelesen | |||
Hallo. Mal wieder hat eine Kommune den Schwanz eingezogen. Damit zeigt man dem Bürger, dass man gegen alles klagen kann und die Gemeinde einen Kompromiss zustimmt, damit man nicht schlecht in der Presse steht. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 843656 | |||
Datum | 24.10.2018 12:00 | 2596 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, im Zeitungsartikel steht nichts davon das es in seiner Garage brannte sondern nur an der "Rückseite" der Doppelgarage. Die Frage ist doch somit: Wer bezahlt den Schaden den ich als Feuerwehrmann beim Einsatz bei Dritten verursache? MFG Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 843657 | |||
Datum | ![]() ![]() | 3697 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan G. "Als Besitzer einer Garage bis 100m² darf ich sie vollstellen bis unter die Decke..."Bingo! (Mit Verwendung des Begriffs "Kleingarage" wäre es sogar Superbingo gewesen). Da darf ich sogar viele Liter meines hochentzündlichen Wrtlbrmft lagern, ohne dass es einen was angeht. Hoffentlich stehen in eurer Feuerwehr-Garage auch wirklich nur Fahrzeuge? Geschrieben von Andreas F. Ich habe noch ein bisschen weiterrecherchiert: Ja, aber leider nicht weit genug. (Aufm Weg zum Klo is einfach auch ungünstig, wenn man 2m vor der Tür s biesln anfängt ;-) ) Hättest Du in der BayBO sowohl aktuelle Fassung (im aktuellen Stand als auch in den vorherigen Ständen) als auch in der vorherigen Fassung weitergelesen, dann kommt irgendwann mal der Artikel mit den Rechtsverordnungen, der - in der alten Fassung mit Nennung des Artikels und in der aktuellen Fassung direkt mit Nennung des Begriffs Garage - die Grundlage für die Einführung und Anwendung der Garagen (und Stellplatz-) Verordnung ist. Und deren aktuelle Fassung gibt schon seit ihrem ersten Stand (eingeführt mit einer BayBO in einer noch älteren Fassung als die vorherige der aktuellen) keine Lagerungsbeschränkung mehr für Kleingaragen vor. Kleiner Hinweis noch, der Gesetzgeber kennt durchaus die Aufbewahrungsnot von Herrn und Frau Staatsbürger im Zusammenhang mit Autozubehör, für kleinere Garagen waren fast schon immer gewisse Erleichterungen vorgesehen, selbst schon in der Rrrrreichsgaragenverordnung, ausgegeben zu Berlin, den 18. Februar 1939. Insgesamt: (auch wenn ich dafür viele rote Daumen von vielen Feuerwehr-Mimimis ernten werde und mir bewusst ist, dass sich manche beidbeinig im Sprung auf den Feuerwehrschlips getreten fühlen) Es ist nur gutes Recht des Bürgers, seien Schaden geltend zu machen. Ja, im Einsatzfall können Schäden entstehen. Dann sollte man auch so fair und vernünftig und in der Lage sein, darauf angemessen zu reagieren und diese Schäden zu regulieren. Wenn man als Gemeinde (und Feuerwehr) nicht Willens oder gar in der Lage ist, den (vorausgesetzt: nachgewiesenen) Schaden (vorher) gütlich unter Einbeziehung der Versicherung zu regeln, dann gibt es Gott sei Dank auch den Rechtsstaat, der die Klage des Bürgers zulässt. Auch wenn es der Gemeinde oder Feuerwehrdeutschland nicht gerade gefällt. Und wenn der Herr Staatsbürger dann mit dem Betrag des Vergleichs hinkommt, seinen Schaden zu regulieren, dann ists doch auch gut. Wenn man dann aber als Gemeinde immer noch nicht den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, dann ist man selber schuld. Und das würde dann auch in die Zeitung gehören, statt den Bürger durchzunudeln. Wenn dann dazu in der Nachdiskussion noch so depperte Sprüche kommen wie "... und wenn die Feuerwehr nicht gekommen wäre und gelöscht hätte, dann wäre es halt abgebrannt und der Schaden noch größer", zeugt dies von einem absoluten Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung. Diesen Spruch bringen im Regelfall die "Helm auf - Hirn raus"-Typen, denen ich empfehle, nochmal in ihrer zweiten Heimat nachzusehen, ob das Hirn nicht doch noch neben dem Helm auf dem Spind liegt. (Das sind übrigens die gleichen Typen die gern den Schwachsinn schreiben "wir von der Feuerwehr riskieren täglich unser Leben" und dann mit 140 zur Beseitigung einer drei-vier Stunden alten Ölspur rasen. Wie wahr!) Grüßla, Franz-Peter Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 843665 | |||
Datum | 24.10.2018 22:12 | 2092 x gelesen | |||
Das der Bürger entweder: - der Feuerwehr vorwirft sein Auto mutwillig oder fahrlässig, aber auf jeden Fall unnötig beschädigt zu haben - oder der Bürger den falschen verklagt. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 843669 | |||
Datum | 25.10.2018 10:11 | 1837 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.(Mit Verwendung des Begriffs "Kleingarage" wäre es sogar Superbingo gewesen). Das kann doch nicht wahr sein! Ich verlange mit dem Superbingo ausgezeichnet zu werden - den Begriff der Kleingarage habe ich direkt im Satz zuvor genannt. Hier habe ich nur für den Nicht-VBler noch die Zahl nachgeschoben, die dafür relevant ist... Also bitte, her mit dem Superbingo! :-D | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 843670 | |||
Datum | 25.10.2018 10:21 | 1555 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas F.Art. 52 Abs. 9: Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckfremd benutzt werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher der Anlagen benötigt werden. Diese Vorschrift hatte aber nicht die Minimierung der Brandlast zum Ziel. Hier geht es darum, den öffentlichen Parkraum zu "schonen", nach dem Motto: die Garage wird zum Lager und das Auto stelle ich auf die Straße. So lange die vorhandenen Fahrzeuge noch in die Garage hineinpassen, so lange ist diese Vorschrift erfüllt. Und wenn ich Platz brauchte, konnte ich mir einen Smart zulegen... ("vorhandenes Kraftfahrzeug") Es war meines Wissens nie anders: in der klassischen Kleingarage darf ich nahezu alles hineinstellen, was hineinpasst. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 843677 | |||
Datum | 25.10.2018 12:16 | 1573 x gelesen | |||
Das ist in meinen Augen das eigentliche Problem. Das heute jeder gegen jeden und alles klagt ist nun mal so. Aber dann muss die Gemeinde das durchziehen bis zum bitteren Ende. Welches Signal sendet so eine Gemeinde aus? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 843679 | |||
Datum | 25.10.2018 12:26 ![]() | 1426 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Welches Signal sendet so eine Gemeinde aus?Das Signal, dass man über einen funktionierenden Taschenrechner verfügt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843682 | |||
Datum | 25.10.2018 12:34 | 1590 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Das ist in meinen Augen das eigentliche Problem. Das heute jeder gegen jeden und alles klagt ist nun mal so. Klagen tut man ja erst, wenn der Verursacher nicht für das gerade stehen will was er angerichtet hat. Da gehören also immer zwei zu. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 843706 | |||
Datum | 26.10.2018 08:04 | 1613 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan G.Das kann doch nicht wahr sein! Doch, es ist wahr, Irre sind menschlich! So heißt es doch immer. Geschrieben von Stefan G. Ich verlange mit dem Superbingo ausgezeichnet zu werden Das darf so nicht unkommentiert stehen bleiben, es stimmt, Oberschiedsrichter Dr. Eberhard Gläser (wer kennt ihn noch?) hätte mich sicher sofort korrigiert, die Begriffe der Reihe waren vollständig vorhanden: - Muster-VO - Kraftfahrzeuge - Kleingaragen - bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin - brennbare Stoffe - Garage bis 100m² Du bekommst selbstverständlich SUPERBINGO, schneid Dir 10 cm von Farbe 006 ab, damit Du nie wieder den roten Faden verlierst! Viele Grüße und vielen Dank für viele grüne Daumen, Franz-Peter Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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