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Thema(Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb080424 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843754
Datum29.10.2018 11:064169 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Die vfdb allein ist an der Stelle schon Regel der Technik, das wird dadurch noch verstärkt, wenn UVV-I/-R etc. dazu deckungsgleich sind.

Vielleicht nochmal kurz ein paar Hinweise zu den Konsequenzen, wenn man gegen den Stand der Technik verstößt - und das schief geht...

Siehe relativ knapp zusammen gefasst hier (u.a. beim Unterkapitel Strafrecht...):
https://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte_Regeln_der_Technik

etwas umfassender dann hier:
https://www.ndt.net/article/dgzfp/dach66/bauer/bauer.htm

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843761
Datum29.10.2018 14:142269 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Vielleicht nochmal kurz ein paar Hinweise zu den Konsequenzen, wenn man gegen den Stand der Technik verstößt - und das schief geht...

Ist ja alles schön was du hier schreibst.
Da die anerkannten Regeln der Technik aber aus dem Bauwesen kommen, ein Beispiel.
Ein Hersteller von Ziegelsteinen produziert neue Ziegelsteine, die wesentlich stabiler sind.
Nach den anerkannten Regeln der Technik sind 17,5cm die Mindeststärke, er braucht aber nur 10cm.
Deiner Theorie nach darf er sie gar nicht vertreiben?

Die anderkannten Regeln der Technik stehen im übrigen ganz unten.
Darüber befindet sich der Stand der Technik.
In deinem Artikel wird Stand der Technik nach dem BVerfG definiert, als
Zitat:"Was Stand der Technik für einzelne Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ist, wird durch Sachverständigengutachten, möglichst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Verfahrensvergleiche, Auswerten des Schrifttums und von Kongressen und anderen Fachveranstaltungen nachgewiesen."

Ich gehe mal davon aus, das der besagte Hersteller in Österreich seine GÜ Fristen des PAs geprüft hat und festgestellt wurde das die 9 Jahre ausreichend sind, somit ist der Stand der Technik eingehalten.



Ein schönes Beispiel warum ich weiterhin behaupte der Hersteller hat das sagen, ist die damalige Problematik mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.
Nach deinen anerkannten Regeln der Technik war dies gar nicht zulässig.
Bayern hat sich 2005 mit den Herstellern abgesprochen.
Somit hat der Hersteller für seine Produkte eine andere Verfahrensweise für zulässig erklärt als das was in der vfdb stand.

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AutorAndr8e S8., München / Bayern843764
Datum29.10.2018 15:051917 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Ein Hersteller von Ziegelsteinen produziert neue Ziegelsteine, die wesentlich stabiler sind.
Nach den anerkannten Regeln der Technik sind 17,5cm die Mindeststärke, er braucht aber nur 10cm.
Deiner Theorie nach darf er sie gar nicht vertreiben?


Klar darf er sie vertreiben. Wenn er sie aber als Ziegelsteine verkauft, muss er Gewähr dafür tragen, dass seine neuen Ziegelsteine die gleichen Eigenschaften im gleichem oder besseren Ausmaß , z.B. Bruchfestigkeit, gewährleisten, wie die Steine mit 17,5 cm Stärke. In diesem Beispiel wäre es vielleicht auch noch notwendig, besonders auf den Unterschied der Mindeststärke zu verweisen, da ein Käufer evtl. standardmäßig mit einem Höhengewinn von 17,5 cm pro Ziegelstein plant.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt843765
Datum29.10.2018 15:141741 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Ein Hersteller von Ziegelsteinen produziert neue Ziegelsteine, die wesentlich stabiler sind.
Nach den anerkannten Regeln der Technik sind 17,5cm die Mindeststärke, er braucht aber nur 10cm.

Ein ungünstiges Beispiel. Mit diesen Steinen hätte ich ja mehr Arbeit und bräuchte mehr, um die gleiche Wand hinzustellen, wie mit 17,5cm. Also würden die aus der Auswahl rausfallen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)843766
Datum29.10.2018 15:241791 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Mit diesen Steinen hätte ich ja mehr Arbeit und bräuchte mehr, um die gleiche Wand hinzustellen, wie mit 17,5cm.
Wieso mehr Arbeit?

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843767
Datum29.10.2018 15:291798 x gelesen
Geschrieben von Andre S.In diesem Beispiel wäre es vielleicht auch noch notwendig, besonders auf den Unterschied der Mindeststärke zu verweisen, da ein Käufer evtl. standardmäßig mit einem Höhengewinn von 17,5 cm pro Ziegelstein plant.

Warum?
Die anerkannten Regeln sagen 17,5cm Mindeststärke.
Im übrigen gehts um die Mindeststärke.
Was hat das mit einem Höhengewinn zu tun?

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)843769
Datum29.10.2018 15:541900 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Im übrigen gehts um die Mindeststärke.
Was hat das mit einem Höhengewinn zu tun?


Der Höhengewinn ist die Managerlösung um die Wand viel schneller zu bauen ;-))
SCNR!

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW843772
Datum29.10.2018 17:211810 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Da die anerkannten Regeln der Technik aber aus dem Bauwesen kommen,

Das wäre mir neu. Im Gegenteil, die anerkannten Regeln der Technik beziehen sich auf alles mögliche. Der Hersteller der neuen Ziegelsteins wird sich einfach dahin um seinen neuen Ziegelstein zu verkaufen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843774
Datum29.10.2018 19:081658 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Der Hersteller der neuen Ziegelsteins wird sich einfach dahin um seinen neuen Ziegelstein zu verkaufen.

Siehst du und schwupp braucht er sich nicht mehr an die eigentlich anerkannten Regeln der Technik wenden.
Nichts anderes hab ich behauptet.
Prüfungen, Gutachten, Zertifizierungen und keine Ahnung wie das alles heißt.
Wenn das alles durchlaufen ist, braucht man sich nicht mehr an die anerkannten Regeln halten.
Denn dann hat der Stand der Technik eben die veralteten anerkannten Regeln der Technik überholt.

Wie gesagt, daß ist nichts anderes als die Widerherstellung der Einsatzbereitschaft beim PA.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW843775
Datum29.10.2018 19:161605 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Siehst du und schwupp braucht er sich nicht mehr an die eigentlich anerkannten Regeln der Technik wenden.
Nichts anderes hab ich behauptet.
Prüfungen, Gutachten, Zertifizierungen und keine Ahnung wie das alles heißt.
Wenn das alles durchlaufen ist, braucht man sich nicht mehr an die anerkannten Regeln halten.
Denn dann hat der Stand der Technik eben die veralteten anerkannten Regeln der Technik überholt.


Nein du verwechselt da was. Der Hersteller hat sein Produkt durch benannte Stellen zu zertifizieren, aber wenn der Maurer die Steine um 90° verdreht einmauert, dann ist das ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln der Technik.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843779
Datum30.10.2018 06:111512 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Nein du verwechselt da was. Der Hersteller hat sein Produkt durch benannte Stellen zu zertifizieren, aber wenn der Maurer die Steine um 90° verdreht einmauert, dann ist das ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln der Technik.
Das streite ich nicht ab.
Wenn der Hersteller aber sein Gerät zertifiziert und aufgrund dessen 9 statt 6 Jahre schreibt, ist das eben stand der Technik.
Ich sag ja nicht der Gerätewart in Deutschland soll 9 Jahre warten, nur weil es in einem anderen Land so in der Beschreibung steht.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern843780
Datum30.10.2018 07:551362 x gelesen
Hallo Alexander

Geschrieben von Alexander H.Wenn der Hersteller aber sein Gerät zertifiziert und aufgrund dessen 9 statt 6 Jahre schreibt, ist das eben stand der Technik

Nicht im geringsten. Stand der Technik wäre es dann, wenn alle Hersteller oder zumindest eine grosse Anzahl das so machen würden, aber nicht dann, wenn es einer macht.

Weiterhin ist das mit der Zertifizierung mittlerweile gestorben. ´Gemäß der europ. Rechtsprechung benötigst du nur noch das CE-Zeichen. Solche Dinge wie eine bauaufsichtliche Zulassung (um mal beim Ziegelstein zu bleiben) sind mittlerweile nicht mehr verbindlich vorgeschrieben und können durch eine Erklärung des Herstellers und des Verarbeiters ersetzt werden. Dass ein Produkt, das eine bauaufsichtliche Zulassung hat, natürlich den Verarbeiter dabei unterstützt, dass er hernach sagen kann ich habe das richtige Produkt verwendet, und somit deutlich "sicherer" ist, steht außer Frage.

Weiterhin haben die anerkannten Regeln der Technik nichts mit einem Produkt oder Grundstoff alleine zu tun, sondern schließen immer die Verarbeitung und/oder das Handling desselben mit ein.

Fakt ist, dass auch bei der Begutachtung von Dingen/Sachverhalten etc. durch Sachverständige immer dann miteinfließen, wenn es keine expliziten Regelungen gibt.
Wenn der PA-Hersteller in seiner Bedienungsanleitung allgemeingültig regelt, "dass sein Gerät generell nur alle 9 Jahre zur HU muss, aber bei intensiverer Nutzung oder höherer Beanspruchung dies vor dem Ablauf von 9 Jahren erforderlich sein kann", dann kann es Dir durchaus passieren, dass im Falle eines Falles Dir der Sachverständige die Frage stellt, warum du gem. vfdb 0804 das Gerät nicht alle 6 Jahre zur HU gebracht hast wie es hier aufgrund der "stärkeren Belastung im Feuerwehrdienst" vorgegeben wird.
Und wenn dann in der Bedienungsanleitung (die ja auch für zivile Anwendungen geschrieben wird) nicht drinsteht, dass explizit im Feuerwehrdienst die 9 Jahre ausreichend sind, oder du keine schriftliche Freigabe des Herstellers dafür hast oder du aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung ganz stichhaltig und auch für den Sachverständigen überzeugend nachweisen kannst, dass Du aufgrund der geringen Nutzung ausgerechnet in eurer Feuerwehr 9 Jahre für ausreichend hältst, und dies auch ganz objektiv so ist, dann könnte sich im Falle eines Falles daraus für denjenigen der das so für gut befunden hat ganz schnell eine nachteilige Situation entwickeln.
Natürlich muss auch dann die "Verletzung der anerkannten Regel der Technik" für den Fauxpas ursächlich sein und das wird auch geprüft werden, aber zuerst hat man mal ein Problem an der Backe.

Und da sich Herstellerbedienungsanleitungen fast immer ein Hintertürchen offen halten (heißt sie nehmen den Verwender in die Pflicht), würde ich dringend empfehlen sich an derartige Vorgaben zu halten (vfdb 0804), und zwar solange, bis sie offiziell außer Kraft gesetzt werden.

Ach ja, noch zum Vergleich mit dem Ziegelstein, Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Wenn der Ziegelstein mit 10 cm die für den Verwendungszweck erforderlichen Eigenschaften die der mit 17 cm haben würde, erfüllt und diese Maßabweichung vom Besteller akzeptiert wird, dann darfst du ihn sehr wohl einsetzen. Das hat nicht mit den anerkannten Regeln der Technik zu tun. Aber bei Verwendung eines 10 cm Ziegels bist du rein selbst für das Ergebnis verantwortlich. Nimmst du aber den 17 cm Stein mit den erforderlichen Eigenschaften, kannst du davon ausgehen dass diese Bauweise bereits erprobt ist und du keine Einzelnachweise führen musst, sofern Rechtsvorschriften nichts gegenteiliges aussagen.

Anerkannte Regeln der Technik haben unter Umständen mit dem Stand der Technik nicht das geringste zu tun, weil sie sich vielleicht auf Produkte und Verfahren beziehen, die so nicht mehr allgemeinüblich verwendet werden.
Beispiel aus dem Bauwesen: Innenputz mit dreilagigem Aufbau (Spritzbewurf, Grundputz, Oberputz im Handauftrag) hält sich zwar an die anerkannten Regeln der Technik, ist aber heute nicht mehr Stand der Technik (hier einlagiger Maschinenputz). Wenn du ihn (den Handputz) aber entsprechend herstellst, bist du trotzdem rein juristisch safe.

Und als Abschluss meiner etwas umfangreicheren Ausführung möchte ich Uli zustimmen und empfehle, sich definitiv an solche Regelwerke zu halten. Die vfdb stellt halt nunmal derzeit noch die anerkannte Regel der Technik für die Feuerwehr dar.

mkg

Werner

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW843781
Datum30.10.2018 07:571423 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Wenn der Hersteller aber sein Gerät zertifiziert und aufgrund dessen 9 statt 6 Jahre schreibt, ist das eben stand der Technik.
Ich sag ja nicht der Gerätewart in Deutschland soll 9 Jahre warten, nur weil es in einem anderen Land so in der Beschreibung steht.


Immer noch nicht richtig. Wenn der Hersteller in seiner Wartungsanleitung von 19xx etwas schreibt, können die allgemeinen Regeln der Technik immer noch neuer sein und etwas anderes vorschreiben. Ich erinnere an den Austausch von Sichtscheiben bei diversen Masken, da stand nichts von Austausch in der Bedienungsanleitung.
Trotzdem wurden sie getauscht.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt843782
Datum30.10.2018 08:251385 x gelesen
Mehr Steine verbauen bedeutet für den Maurer mehr Arbeit.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)843785
Datum 30.10.2018 09:38   2631 x gelesen
Hallo,
muss es grad so ein Beispiel sein??? ;-))

Es war zwar vom Vorposter etwas unglücklich, unter dem Begriff "Stand der Technik" auf die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu verweisen, aber ganz so einfach ist es bei den Ziegeln doch nicht.

Der Hersteller darf Ziegel vertreiben, die er nach einer allgemein anerkannten Regel der Technik, hier z.B. nach der harmonisierten Norm (für Mauerziegel) EN 771-1 hergestellt hat (siehe HEN-Liste). Die Ziegel versieht er mit einer CE-Kennzeichnung und gibt dazu eine Leistungserklärung ab.
Vertreiben darf er die Ziegel ruhig, ob er diese auch in Deutschland anwenden (verbauen) darf ist wieder eine andere Frage, da er mit der CE-Kennzeichnung oder Leistungserklärung nicht notwendigerweise auch die Einhaltung der national zu beachtenden Anforderungen an die Verwendung des Bauproduktes Ziegel im Bauwerk bescheinigt. Dazu ist dann der Eurocode zu beachten. (= anerkannte Regel der Baukunst bzw. eingeführte technische Baubestimmung)

Weicht der Hersteller bei der von Dir beschriebenen Neuentwicklung von der EN als allgemein anerkannte Regel der Technik ab, dann ist das für den schlitzigen Hersteller aber gar kein Problem, weil er sich selbstverständlich rechtzeitig vorher um einen geeigneten Verwendbarkeitsnachweis, z.B. um eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) gekümmert hat.
Da aber aufgrund der Produktvielfalt und des Entwicklergenies die allgemein anerkannten Regeln der Technik und/oder allgemein anerkannte Prüfverfahren nicht proportional mitwachsen und zudem das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt gefühlt eine Ewigkeit braucht, auf die vom Hersteller und von einer anerkannten Prüfstelle vorbereiteten AbZ für das geprüfte Bauprodukt (unser Ziegel mit 10cm Stärke) seinen Bärenstempel endlich draufzuhauen, nutzt der Hersteller eine andere Möglichkeit. Er will ja das Bauprodukt verkaufen (und anwenden lassen) und das nicht erst zwei Jahre nach der furiosen Produktvorstellung, deshalb lässt er sich ggf. für jeden Anwendungsfall auf einer möglichen Baustelle jeweils eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) von der jeweiligen Obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes ausstellen. Will man auf der Baustelle dann die Ziegel nicht nur zum Beschweren einer Abdeckplane nutzen sondern vielleicht noch eine Wand in Bauart einer tragenden und/oder raumabschließenden feuerwiderstandsfähigen Wand errichten, dann wird die Anwendung des neuen Hyperziegels erwartungsgemäß zwar (noch) nicht im Eurocode geregelt sein, macht aber nix, dafür gibt es ja vielleicht eine allgemeine Bauartgenehmigung. Die braucht aber auch wie die AbZ etwas Zeit, und dass man schon mal verkaufen, bauen und üben kann nutzt man solange vielleicht eine vorhabensbezogene Bauartgenehmigung.

Ich hab auch ein Beispiel:

Wie es der Zufall will, sind nun vier Feuerwehrkumpels zusammen unterwegs zur Jahresübung Atemschutz. Einer davon, ein drahtiger Schreiner, nebenbei seit Jahren Leiter des Atemschutzes und schon im Alter der jährlich erforderlichen G26-3, erzählt beiläufig, dass er in seiner Firma von einer Halle einen Putzraum abtrennen möchte.

Der neben ihm sitzende Bauamtsmitarbeiter, der mit dem Atemschutzgerätewartsposten wohl noch nicht so ausgelastet ist und sich nebenbei als Bautechniker noch mit Genehmigungsplänen für Kleinvorhaben etwas dazuverdient, sagt drauf sofort "Ouuuu, Putzraum, gefährlich, das ist aber ein Raum mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr, den musst F90 abtrennen! Das ist feuerpolizeilich gefordert! Aber wird nicht teuer, ich mach dir den Bauantrag ganz günstig."

"Wenns sein muss", antwortet der Unternehmer, und fragt dann den dritten im Bunde, einen gstandenen AGT und Maurermeister, ob er das am Wochenende schnell mal machen kann. "Aber nimm net so dicke Steine, ich hab eh wenig Platz."

Der Maurermeister jubiliert ob des Spontanauftrags und erinnert sich sofort und lautstark an den neuen "10cm-Superziegel", den ihm unlängst ein fliegender/fahrender Baustoffhandelsvertreter vorgestellt hat.

Der vierte Mitfahrer, ein kleiner, unscheinbarer Brandschutzplaner, versinkt während dem Gespräch immer tiefer in seinem Sitz. Er fühlt nun förmlich, dass seine Kameraden wohl ihre Sach ausdiskutiert haben und die Blicke langsam und ratsuchend zu ihm wandern.

Jetzt heißt es schnell und wohlüberlegt reagieren!
Er überlegt kurz, ...

... ob er nun den Unternehmer fragen möchte, ob er wirklich glaubt, dass er in seiner Schreinerei das harmlose Regal im Eck mit vielen angebrochenen Spraydosen, mit der Pinselreinigerverdünnung und dem Lack und den nebenstehenden Späneabsaugbehälter vor den hochgefährlichen Besen und etwas Scheibenreiniger und Universalessigreiniger im Putzraum schützen muss?

... ob er nun den Bautechniker fragt, ob er schon weiß, dass EI90 das neue F90 ist, es eigentlich auch wenn schon dann feuerbeständig heißen müsste und ob er die Klassifizierungstabelle aus der BayTB (oder noch schlimmer - MVV-TB) zur Übersetzung der baurechtlichen Begriffe ins Klassifizierungsbuchstabenzahlenwirrwarr kennt? Von der Frage, ob er als verantwortlicher Entwurfsverfasser nicht dem Maurermeister mal besser eine Prioritätenliste für ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderung zukommen lassen sollte, mal ganz abgesehen.

... ob er nun den Maurermeister fragt, ob er als verantwortlicher Unternehmer schon mal einen Verwendbarkeitsnachweis für den "10cm-Superziegel" gesehen hat, den auch bis zum Wochenende bekommt und dann auf der Baustelle bereithalten kann? Und ob er die Verarbeitung auch gemäß Verwendbarkeitsnachweis gewährleisten kann?

Als dann die drei voraussichtlich bald an der Kleinbaumaßnahme Beteiligten den Brandschutzplaner mit großen Augen ansehen und ihn mit Und, was sagst Du dazu? an ihrem Großvorhaben beteiligen wollen, sagt der Brandschutzplaner nur kurz: Zu was? Etwa zur Verbindlichkeit der vfdb0804? Ja, wird schon so sein, kenn ich mich nicht aus, ist aber bestimmt einfacher, als eine Ziegelmauer hinzustellen.

Dann schmunzelt er, weil die anschließende ellenlange Diskussion über Wartungs- und Püffristen, Zertifizierungen und Herstelleranweisungen bei Atemschutzgeräten erspart ihm, sich an der Ziegeldiskussion beteiligen zu müssen. Es gibt schließlich für alles die entsprechenden Fachleute.

Grüßla,
FP

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)843786
Datum30.10.2018 10:111350 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Mehr Steine verbauen bedeutet für den Maurer mehr Arbeit.
Richtig,
weil das Einbauen der Steine liegend (falsch/nicht vorgesehen) im Gegensatz zum Einbau der Steine stehend (richtig/planmäßig) bedeutet, dass der Maurer die Mauer wieder abreißen und richtig neu errichten muss.

Wenn man für die Wartung des Atemschutzgerätes nach dem Schmierplan des LF vorgeht und man den Fehler erst merkt, wenn am Ausatemventil der Maske Schmierfett austritt, bedeutet das auch mehr Arbeit.

Grüßla,
FP

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843787
Datum30.10.2018 10:211342 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn man für die Wartung des Atemschutzgerätes nach dem Schmierplan des LF vorgeht und man den Fehler erst merkt, wenn am Ausatemventil der Maske Schmierfett austritt, bedeutet das auch mehr Arbeit.
you made my day !

[ich hab mir das gerade bildlich vorgestellt ...]

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW843788
Datum30.10.2018 10:22   1449 x gelesen
Mit PA habe ich nur wenig bis gar nichts zu tun, aber mit der Auslegung von Prüffristen schon.

Wenn eine allgemeine Vorschrift mir 6 Jahre vorschreibt, und eine spezielle, hier der Hersteller, 9 Jahre, heißt das doch nicht, das ich nun machen kann was ich will. Will ich auf der sicheren Seite sein, schreibe ich in die Gefährdungsbeurteilung rein: "Prüffrist aufgrund der erhöhten Anforderungen gemäß xxx auf 6 Jahre festgelegt" daran hält man sich und fertig.
Will man nun die 9 Jahre des Herstellers in Anspruch nehmen, geht das nur, indem ich mir die Bedingungen für die 9 Jahre genau durchlese. Auch jeden Nebensatz! Das kann dazu führen, das Geräte, die nur in Bereitschaft standen und nicht verwendet wurden 9 Jahre bekommen, alle anderen 6 Jahre. Natürlich muss das gut verfolgt werden können, beispielsweise mit Siegel. Das schreibe ich dann in die Gefährdungsbeurteilung rein und ich bin unangreifbar.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern843789
Datum30.10.2018 10:591294 x gelesen
Hallo Harald

Ich hab nichts anderes ausgesagt oder behauptet.

Wie ich gesagt habe, muss man sich seiner Sache in allen Punkten sicher sein.

mkg

Werner

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843790
Datum30.10.2018 12:091748 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Nach deinen anerkannten Regeln der Technik war dies gar nicht zulässig.
Bayern hat sich 2005 mit den Herstellern abgesprochen.


Wenn ein ganzes Bundesland mit seinen Fachleuten einer Regel der Technik widerspricht, wird der Stand bzw. die Regel der Technik sofort geschwächt, weil sie nicht mehr im Konsens steht.
Das war und ist der Grund, warum z.B. mal die AGBF NRW auf meinen Vorschlag/Drängen hin, gegen die Abstandsregeln bei Spannungen unter 1000 V votiert hatte, weil mit den Regeln der Innenangriff faktisch unmöglich wird! (Interessiert nur kaum einen...)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW843795
Datum30.10.2018 15:161272 x gelesen
Geschrieben von werner n.Wie ich gesagt habe, muss man sich seiner Sache in allen Punkten sicher sein.

aber welche ausführende Kraft ist das schon. Also hilft nur die Augen und Ohren offen halten und nach dem GMV entscheiden. Immerhin will man sich danach auch noch ins Gesicht schauen können.

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AutorAndr8e S8., München / Bayern843846
Datum02.11.2018 14:551161 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Warum?
Die anerkannten Regeln sagen 17,5cm Mindeststärke.
Im übrigen gehts um die Mindeststärke.
Was hat das mit einem Höhengewinn zu tun?


Ich bin davon ausgegangen, dass du die Höhe des Ziegelsteins gemeint hast.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt843847
Datum02.11.2018 15:481127 x gelesen
Stärke impliziere ich beim Ziegel mit Höhe.
Bei den Mauerverbänden, die mir spontan einfallen, liegen die Ziegel.
Vielleicht haben wir unterschiedliche Definitionen im Kopf, was am Ziegel Länge, Höhe und Breite ist bzw. was davon mit Stärke gemeint ist.
Das Maß 17,5cm passt nicht wirklich zu den mir bekannten Ziegelformaten.

Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn man für die Wartung des Atemschutzgerätes nach dem Schmierplan des LF vorgeht und man den Fehler erst merkt, wenn am Ausatemventil der Maske Schmierfett austritt, bedeutet das auch mehr Arbeit.
Das kannst Du stecken lassen!

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)843855
Datum04.11.2018 08:061162 x gelesen
Hallo,

17,5er tonisierte Luft sind ein durchaus übliches Format, nämlich das 3DF. Vielleicht ist es kein "allgemein anerkanntes" (bekanntes) Format, da man die 3DF in tonisierter Luft oft "quer" statt "längs" einbaut und dann eine 24er Wand hat.
Bei den KS sind die 6DF (175) und die 12DF (175) ganz übliche Formate und auch die 17,5er Wände, die sogar für die Bauarten Brandwand oder Wans raumabschließend hochfeuerbeständig geeignet sind. Und weil die Wand als plattenartiges Bauteil meist steht statt liegt, bezeichnet man eben die "Mauerdicke" als Stärke, im Gegensatz zur Höhe und Länge/Breite der Wand.


Geschrieben von Andreas K.Geschrieben von Franz-Peter L."Wenn man für die Wartung des Atemschutzgerätes nach dem Schmierplan des LF vorgeht und man den Fehler erst merkt, wenn am Ausatemventil der Maske Schmierfett austritt, bedeutet das auch mehr Arbeit."
Das kannst Du stecken lassen!


Das ist gar nicht so abwegig, denn wenn ich nach knapp 15 Jahren Bauüberwachung die Entwicklung der angeblichen "deutschen Handwerkskunst" ansehe, dann wird mir Angst und Bange. Da treiben sich auf den Baustellen nicht wenige rum, die Steine genau nach Plan auch auf der Spitze stehend einbauen würden, nur weil sie einen Papierknick im Plan übersehen haben.
Und mindestens wöchentlich kommt dann ein Entwurfsverfasser, der die Planer dann nötigen will, den absoluten Murks auf der Baustelle doch nachträglich in der Planung noch als passend hinzuschreiben. "Weil es ist ja jetzt schon so gebaut und man muss ja rechtzeitig fertig werden"
Mein Paradebeispiel ist eine (ganz einfache, handelsübliche) feuerwiderstandsfähige Unterdecke ohne große Schwierigkeiten, die ich drei mal hab runterreißen lassen, bis sie mit vertretbaren baubedingten nicht wesentlichen Abweichungen den Vorgaben der Verwendbarkeitsnachweise entsprochen hat. Das sind dann die Deppenkonzentrationen, wo nicht nur einem Beteiligten das Schmierfett aus dem Ventil kommt.

Grüßla,
FP

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 29.10.2018 09:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf Verbindlichkeit vfdb0804
 29.10.2018 11:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.10.2018 14:14 Alex7and7er 7H., Neuburg
 29.10.2018 15:05 Andr7e S7., München
 29.10.2018 15:29 Alex7and7er 7H., Neuburg
 29.10.2018 15:54 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 02.11.2018 14:55 Andr7e S7., München
 29.10.2018 15:14 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 29.10.2018 15:24 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 30.10.2018 08:25 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 30.10.2018 10:11 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 30.10.2018 10:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.11.2018 15:48 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 04.11.2018 08:06 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 29.10.2018 17:21 Thom7as 7E., Nettetal
 29.10.2018 19:08 Alex7and7er 7H., Neuburg
 29.10.2018 19:16 Thom7as 7E., Nettetal
 30.10.2018 06:11 Alex7and7er 7H., Neuburg
 30.10.2018 07:55 wern7er 7n., reischach
 30.10.2018 10:22 Hara7ld 7S., Köln
 30.10.2018 10:59 wern7er 7n., reischach
 30.10.2018 15:16 Hara7ld 7S., Köln
 30.10.2018 07:57 Thom7as 7E., Nettetal
 30.10.2018 09:38 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 30.10.2018 12:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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