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Thema | Auch die Feuerwehren zündeten Synagogen an! | 3 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr-Historik | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844011 | |||
Datum | 10.11.2018 20:32 | 2633 x gelesen | |||
hallo, interessantes Interview: Auch die Feuerwehren zündeten Synagogen an! vollständiger Artikel in Stuttgart: Um 3 Uhr früh brannten die Synagogen nieder daraus: ... Um 3 Uhr früh standen die Synagoge in der Hospitalstraße und das zweite jüdische Gotteshaus in der König-Karl-Straße in Bad Cannstatt in Flammen. Der Chef der Stuttgarter Feuerwehr, Branddirektor August Bender, und sein Kollege aus Bad Cannstatt, Werner Reutlinger, hatten das Benzin dafür bereitgestellt. Ihre Leute durften nicht löschen, sondern lediglich ein Übergreifen des Feuers auf die Nachbarschaft verhindern. ... ... Im Mai 1946 erhob die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage gegen Branddirektor August Bender, den Leiter der Feuerwache Bad Cannstatt, Werner Reutlinger, und zwei weitere Angeklagte. Bender wurde 1947 in zweiter Instanz zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. ... war zwar schon vor fünf Jahren - aber immer noch "aktuell": Sonderausstellung im Deutschen Feuerwehr-Museum beleuchtet NS-Zeit - Leistung und Leiden jüdischer Feuerwehrleute MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Wolf8gan8g Z8., Zwickau / | 844026 | |||
Datum | 11.11.2018 09:44 | 1464 x gelesen | |||
War das noch die Feuerwehr oder die Feuerschutzpolizei? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844027 | |||
Datum | 11.11.2018 10:26 | 1328 x gelesen | |||
hallo, Feuerschutzpolizei (auch Feuerlöschpolizei) war von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich die offizielle Bezeichnung für die Feuerwehr, als ein der Polizei untergeordnetes staatliches Organ. Die Bezeichnung Feuerschutzpolizei ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Feuerlöschpolizei, obwohl beide zur Geschichte der Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus gehören. Die Bezeichnung Feuerlöschpolizei wurde am 15. Dezember 1933 mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen in Preußen als Bezeichnung für Berufsfeuerwehren eingeführt und schon 1938 mit dem Reichsfeuerlöschgesetz durch die Bezeichnung Feuerschutzpolizei wieder abgelöst. Mit dem am 23. November 1938 erlassenen Gesetz über das Feuerlöschwesen (Reichsfeuerlöschgesetz) und der Durchführungsverordnung des Reichsministers des Innern vom 24. Oktober 1939 wurde den Ländern die Kompetenz für das Feuerwehrwesen entzogen. Zwar mussten die Kommunen (Städte und Gemeinden) weiterhin alle Kosten für Personal, Gerät, Unterkunft usw. tragen, die Dienstaufsicht ging jedoch auf das Reich über. Die Feuerwehren unterstanden als Teil der Ordnungspolizei dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren. Dies galt nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 auch für die dortigen Feuerwehren. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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