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ThemaStellenausschreibung Hauptamtlichen Stadtbrandmeister (m/w/d)29 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Google-Chache: Stellenausschreibung Hauptamtlichen Stadtbrandmeister (m/w/d)
  • HP: FF Römhild
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845825
    Datum19.01.2019 12:118508 x gelesen
    hallo,

    ob man mit diesen Rahmenbedingungen jemand findet:

    gesucht wird ein/eine: Hauptamtliche/r Stadtbrandmeister (m/w/d)

    - Das Entgelt richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) entsprechend den persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 7.

    Neben den üblichen Tätigkeitsbereichen eines Stadtbrandmeister:

    - Durchführung des ruhenden Verkehrs

    - Verantwortlicher für den städtischen Fuhrpark, einschließlich Reparaturen und Versicherungen

    - Verantwortlicher für den Arbeitsschutz

    - Sicherheitsbeauftragter der Stadt Römhild

    Erwartet wird:

    - eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten

    - Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst


    und das bei 24 Wochenstunden :-()


    Wie ist die "Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" definiert?

    - ein abgeschlossenes Studium?

    - welche Qualifikation in der Verwaltungslaufbahn?

    - ... ?

    ach ja: hier die dazu passende Stellenausschreibung

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP845827
    Datum19.01.2019 12:254846 x gelesen
    Und in drei Monaten wird gemeckert das man je niemanden für die Stelle bekommen hat und das ja alles so unfair und undankbar ist.
    Wenn ich schon lesen "gehobener feuerwehrtechnischer Dienst" (also Einsteig mit der A9) und dann maximal E7 bezahlen wollen.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845828
    Datum19.01.2019 12:544579 x gelesen
    Wenn man so eine Stellenbeschreibung veröffentlicht (und die von der Homepage offenbar auch schnell wieder verschwindet), gibt es letztlich nur drei Möglichkeiten:

    1. Man kennt den passenden Bewerber schon.

    2. Man hat eine Stellenausschreibungskomission gebildet, deren Beratungen dann aber wegen Terminschwierigkeiten nur im unmittelbaren Anschluss an die zünftige Weihnachtsfeier stattfinden konnten.

    3. Man will auf Teufel komm raus den Hype ums FF-Hauptamt mitmachen, trifft dabei aber unvermittelt auf kleinere Schwierigkeiten, die vielleicht hier und da mal auftreten könnten, wenn eine Kommune stolze 7k Einwohner auf 120 qkm hat, und die Anzahl der Einsatzberichte der Stützpunkteinheit rein statistisch inkl. BSW und Karnevalsumzügen in den letzten 4 Jahren weitaus näher an 1 pro Woche liegt, als an 2 pro Woche...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845829
    Datum19.01.2019 13:224312 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wenn man so eine Stellenbeschreibung veröffentlicht (und die von der Homepage offenbar auch schnell wieder verschwindet), ...

    das mit dem "Verschwinden" ist manchmal nicht so einfach:

    https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:YHXj734TTzEJ:https://www.stadt-roemhild.de/buergerservice/rathaus/ansicht/artikel/stellenausschreibung-hau

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845831
    Datum19.01.2019 13:354311 x gelesen
    hallo,

    falls der Google-Cache abläuft dann hier mal als Zitat und Grundlage für unsere Diskussion ein Screenshoot:

    Stellenausschreibung_Stadtbrandmeister.jwichtige Anmerkung:

    Diese Stellenausschreibung ist auf der Webseite der Stadt aktuell nicht mehr abrufbar. Daher ist es möglich das diese unter Umständen veraltet ist. Oder die Ausschreibung wurde im Ganzen zurückgezogen.

    Wer sich also für diese Stelle interessiert muss sich vorher direkt bei dem Anbieter informieren und sollte diesen Screenshoot nicht als Basis für eine Bewerbung verwenden.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorPete8r F8., Murnau / Bayern845853
    Datum20.01.2019 10:333540 x gelesen
    Ich denke mal, dass die Nr. 1 zutrifft. Wer soll sich denn sonst auf so eine Ausschreibung bewerben? Ansonsten kann man das nur als Witz verstehen ...

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    AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW845855
    Datum20.01.2019 10:483307 x gelesen
    Da bin ich aber baff und will eigentlich nur an einen Tippfehler glauben: das ist ja noch nicht mal A8 - also mittlerer Dienst auf Bundesebene. Kriegt nicht jeder Kommissar bereits A9 ? - Also wenn ich ehrlich bin haette ich den ausgeschrieben Posten dann eher beim TöVD - Tarif jenseits von E10 gesehen.
    Sollte die Eingruppierung tatsaechlich so beabsichtigt sein draengt sich auch mir der Verdacht auf dasz da irgendwas nicht mit
    rechten Dingen zugeht.
    Grusz Juergen

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    AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW845856
    Datum20.01.2019 11:013278 x gelesen
    Muss allerdings gerade mal relativieren:
    Habe die 24 Wochenstunden ueberlesen. Da ich sonst nur die Regelung kenne dasz die Wochenstunden auf das Gehalt des
    Vollzeitbeschaeftigten umgerechnet werden stellt sich hier zur Ehrenrettung die Frage:
    Soll hier das angedachte Gehalt fuer die offerierte Wochenarbeitszeit voll ausgezahlt werden - denn hier auch noch auf Wochenarbeitsstunden umzurechnen waere ja nochmal Hohn obendrauf !

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern845857
    Datum20.01.2019 11:253161 x gelesen
    Geschrieben von Juergen W.das ist ja noch nicht mal A8 - also mittlerer Dienst auf Bundesebene.
    Der mittlere Dienst ist A6m-A9m besoldet.
    Kommissar ist A9g besoldet.

    Geschrieben von Juergen W.Sollte die Eingruppierung tatsaechlich so beabsichtigt sein draengt sich auch mir der Verdacht auf dasz da irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
    Naja, fordern kann man erstmal viel, ob man dann einen Bewerber bekommt steht auf einem anderen Blatt.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845858
    Datum20.01.2019 11:283154 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Naja, fordern kann man erstmal viel, ob man dann einen Bewerber bekommt steht auf einem anderen Blatt.
    aber die Forderungen sind zunächst mal die Basis auf der potentielle Bewerber sich sich entscheiden ob sie sich bewerben oder nicht.

    Wenn man die Anforderungen zu hoch ansetzt oder das Verhältnis Anforderungen ./. Bezahlung zu schlecht ist braucht man sich nicht wundern wenn sich zu wenig oder gar niemand bewirbt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845865
    Datum20.01.2019 12:113115 x gelesen
    Geschrieben von Juergen W.Soll hier das angedachte Gehalt fuer die offerierte Wochenarbeitszeit voll ausgezahlt werden - denn hier auch noch auf Wochenarbeitsstunden umzurechnen waere ja nochmal Hohn obendrauf !

    Die Eingruppierung ändert sich doch nicht, wenn Teilzeit gearbeitet wird?

    Ich habe das mal für zwei Beispiele in einen Online-Gehaltsrechner geworfen:
    Mit Steuerklasse I sind das gut 1000 Euro nette im Monat. Für eine Hausfrau (m/w/d) mit Steuerklass V und zwei Kindefreibeträgen gerade noch gut 900 Euro. Feuerwehrzulage, DuZ etc. wird ja vermutlich nicht gezahlt, weil Einsätze ehrenamtlich gefahren werden sollen?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845866
    Datum20.01.2019 12:123422 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael L.Wenn ich schon lesen "gehobener feuerwehrtechnischer Dienst" (also Einsteig mit der A9) und dann maximal E7 bezahlen wollen.
    ich habe den Eindruck das manche das überlesen haben:

    Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

    hier wird keine abgeschlossene Ausbildun zum gehobenen Dienst erwartet. Sondern "nur" die Befähigung dazu.

    das kann ein abgeschlossendes Studium sein oder eine vergleichbare Qualifikation. Welche das sind kann sicherlich jemand der sich da besser auskennt hier posten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845867
    Datum20.01.2019 12:133093 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich habe das mal für zwei Beispiele in einen Online-Gehaltsrechner geworfen:
    die Zahlen sind dann aber auf die 24h/Woche heruntergerechnet?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845868
    Datum20.01.2019 12:143161 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Henning K.Ich habe das mal für zwei Beispiele in einen Online-Gehaltsrechner geworfen:
    die Zahlen sind dann aber auf die 24h/Woche heruntergerechnet?


    Ja, natürlich.

    Man konnte da "60%" einstellen ;-)

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    AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW845874
    Datum20.01.2019 13:063093 x gelesen
    Ja, aber das ist es doch was - zumind. fuer mich im Vergleich zu anderen Stellenanzeigen - eben nicht eindeutig aus dem
    Ausschreibungstext zu ersehen ist:
    Ansich ueblich waeren dann die 60% erwaehnt und eine dem geh. Dienst angemessene Gehaltsgruppe. - So kenne ich das.

    Hier koennte es ja dem Anschein nach der Texteschreiber so meinen dasz man die erwaehnte Gehaltsgruppe fuer die 24h voll auszahlt. - Sowas ist mir aber in meinem ganzen Berufsleben noch nicht untergekommen. Gerade auch wenn man im oeffentl. Dienst bleiben und weiterkommen will ist es m.E. sehr wichtig dokumentieren zu koennen welche Eingruppierungen man erreicht hat.

    Anderseits: Man koennte denken "was interessierts uns - letztlich musz derjenige der den Job haben will entsprechend verhandeln".
    Doch wie heisst es auch so schoen_ wehret den Anfaengen - ich hoffe dasz sich Personalraete und Gewerkschafter der Sache annehmen und die "Personaeler" wieder auf Spur bringen bzw. halten !

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845875
    Datum20.01.2019 13:183043 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Juergen W.eine dem geh. Dienst angemessene Gehaltsgruppe.
    Die Stelle ist nicht für den gehobenen Dienst ausgeschrieben!

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845877
    Datum20.01.2019 14:043055 x gelesen
    Geschrieben von Juergen W.Gerade auch wenn man im oeffentl. Dienst bleiben und weiterkommen will ist es m.E. sehr wichtig dokumentieren zu koennen welche Eingruppierungen man erreicht hatWenn die Stelle mit E7 bewertet wird, ist das E7. Da wird nicht verhandelt, und da ist auch nichts weiter zu dokumentieren, denn wenn man sich auf eine andere Stelle im öD bewirbt, bleibt es nicht bei E7 weil man die nachweislich woanders schon hatte, sondern dann geht das Eingruppierungsspielchen mit der Bewertung der neuen Stelle von vorne los.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845878
    Datum20.01.2019 14:153310 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. hier wird keine abgeschlossene Ausbildun zum gehobenen Dienst erwartet. Sondern "nur" die Befähigung dazu.Richtig. Und insofern ist die E7 auch noch nachvollziehbar, denn lt. Entgeltordnung ist die E7 für Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden und dabei Arbeiten verrichten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern. Nimmt man aus der Beschreibung, was dem Stadtbrandmeister "nebenher" für Arbeiten aufgetragen werden sollen, die zur Verfügung stehende Wochenarbeitszeit und der anzunehmende Aufwand, den ein SBM in einer Kommune dieser "Größen"ordnung hat, wäre vermutlich auch eine E6 noch begründbar gewesen.
    Unterm Strich ist das aber trotzdem großer Blödsinn, und der Idealismus des einen, der vermutlich seine Bewerbung vor der Ausschreibung fertig hatte, ist bemerkenswert.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845881
    Datum20.01.2019 15:343151 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Und insofern ist die E7 auch noch nachvollziehbar, denn lt. Entgeltordnung ist die E7 für Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden und dabei Arbeiten verrichten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.
    passt hier nicht ganz.

    "erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf"

    reicht das für:

    "Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst"?

    Ich bin in dem Thema nicht direkt drin. Aber die Anforderungen für die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst liegen doch deutlich über einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Typischer Weise ist das ein FH- bzw. Bachelorstudium.

    Das sollte sich dann entsprechend in der Eingruppierung niederschlagen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845883
    Datum20.01.2019 17:032847 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. passt hier nicht ganz.Doch, denn man sucht dort keinen Feuerwehrmenschen die nebenher noch ein bisschen verwaltet, sondern einen ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten, der nebenher ein bisschen rumstadtbrandmeistert.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845887
    Datum20.01.2019 17:412920 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.einen ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten
    reicht das als Voraussetzung für die Ausbildung im gehobenen Dienst?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845888
    Datum20.01.2019 18:182802 x gelesen
    Nein, aber dass das alles Sinn macht was man da zusammengeschmissen hat behauptet ja keiner... ;-)
    Man müsste spaßeshalber morgen mal da anrufen, und fragen was genau man mit "Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" meint.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845891
    Datum20.01.2019 19:182826 x gelesen
    Geschrieben von Juergen W.Gerade auch wenn man im oeffentl. Dienst bleiben und weiterkommen will

    Ich glaube eher nicht, dass das eine Stelle ist für jemanden, der "weiter kommen" will...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845892
    Datum20.01.2019 19:232778 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich habe den Eindruck das manche das überlesen haben:

    Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst


    Die Befähigung für den gehobenen Dienst hat man doch mit erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst, sprich bestandener Laufbahnprüfung?!

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    AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen845893
    Datum20.01.2019 19:532790 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die Befähigung für den gehobenen Dienst hat man doch mit erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst, sprich bestandener Laufbahnprüfung?!

    jop - so auch nachlesbar z. B. im:

    § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw gD (Baden Würrtemberg)


    Die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst wird durch die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und das Bestehen der Staatsprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Laufbahnprüfung) erworben.

    oder aber

    § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst - APOgDFeu (Brandenburg)

    Durch die Ableistung des Vorbereitungsdienstes und das Bestehen der Laufbahnprüfung wird die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erworben. Ein Anspruch auf Beschäftigung im öffentlichen Dienst wird dadurch nicht begründet.


    Da das Land Thüringen an der LFKS keine "Ausbildung gDFeu" anbietet, verweist die Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung - ThürFwLAPO
    im §39 Abs. 7 auf die jeweilige APO des Bundeslandes, auf derer Grundlage die Ausbildung abläuft. Mit erfolgreichem Abschluss erhält man dann die Laufbahnbefähigung "gDFeu" nach dieser APO.

    (7) Die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundeslandes, in dem der Anwärter die Laufbahnprüfung ablegen soll. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Anwärter die Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach dieser Verordnung.


    Abschließend sollte man sich nicht an den Begriffen "Laufbahnbefähigung " und "Befähigung " stören. Die "Laufbahnbefähigung ..." erhält, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Beamtenanwärter) erfüllt. Wer als "Nicht-Beamter" (z. B. Mitarbeiter einer Werkfeuerwehr / Angestellter im öffentlichen Dienst) die Ausbildung nach APO durchläuft, erhält am Ende die "Befähigung ". Inhaltlich ist die Ausbildung jedoch identisch. Bei Letzterem steht dann i. d. R. sinngemäß auf dem Abschluss-Zertifikat, dass die Ausbildung nach APO verlaufen ist, jedoch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. In Abhängigkeit des Bundeslandes ist es dann möglich, bei entsprechender Stelle in ein Beamtenverhältnis "überführt" zu werden.


    nach dem einleitenden Text nun noch mal zu Ausschreibung -> da dort steht, "Wir erwarten:", wird m. M. n. also jmd. gesucht, der sowohl über

    - eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten

    als auch

    - die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (= abgeschlossene Ausbildung nach einer APO eines Bundeslandes)

    verfügt.

    mit kameradschaftlichem Gruß

    Thomas

    P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845895
    Datum20.01.2019 22:192824 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.Ich glaube eher nicht, dass das eine Stelle ist für jemanden, der "weiter kommen" will...
    eine Stadt in dieser Grössenordnung bietet naturgemäß leider nur beschränkte Aussichten.

    aber ev. als Sprungbrett

    Ich kenne einen ehemaligen Wehrführer der aus der Verwaltung über die Kommandantestelle und Kreisbrandmeisterstelle jetzt im Innenministerium ist. Der hat sich hochgearbeitet.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW845899
    Datum21.01.2019 09:582464 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich habe den Eindruck das manche das überlesen haben:

    Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

    hier wird keine abgeschlossene Ausbildun zum gehobenen Dienst erwartet. Sondern "nur" die Befähigung dazu.


    Ich habe eine andere Auffassung dazu als der Kollege Krupp. Die Laufbahnbefähigung wird durch die Laufbahnprüfung (oder den Laufbahnwechsel) erworben, d.h. es wird tatsächlich die abgeschlossene Laufbahnausbildung erwartet.

    Andernfalls hätte man formulieren müssen: "Die Voraussetzungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung müssen vorliegen."

    Gruß, Stefan

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen845902
    Datum21.01.2019 11:072425 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Ich habe eine andere Auffassung dazu als der Kollege Krupp. Die Laufbahnbefähigung wird durch die Laufbahnprüfung (oder den Laufbahnwechsel) erworben, d.h. es wird tatsächlich die abgeschlossene Laufbahnausbildung erwartet.


    Ja, so ist es auch. §39 ThürFwLAPO, Absatz 7:
    "(7) Die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundeslandes, in dem der Anwärter die Laufbahnprüfung ablegen soll. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Anwärter die Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach dieser Verordnung."

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845905
    Datum21.01.2019 13:092423 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.d.h. es wird tatsächlich die abgeschlossene Laufbahnausbildung erwartet.Das ist richtig.
    Allerdings stellt die Tätigkeit "Stadtbrandmeister" insgesamt, wenn man die Beschreibung auseinanderpflückt und annimmt dass man sich dort grundsätzlich schon an der Entgeltordnung orientiert hat, beim Denken dann aber ab und zu falsch abgebogen ist, nicht den überwiegenden Teil dar.
    Ich vermute mal, man hat die Befähigung so gefordert, weil § 18 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung lautet: "Hauptamtliche Orts- oder Stadtbrandmeister in Gemeinden nach § 1 Abs. 4 müssen die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzen"
    Knackpunkt hier: Gemeinden nach § 1 Abs. 4 sind ) Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern und einer Einstufung in die Risikoklasse BT 4 oder ABC 4 nach Anlage 1, und dort müssen ständig hauptamtliche feuerwehrtechnische Bedienstete mindestens in Staffelstärke vorgehalten werden. Dazu fehlen dort aber noch ein paar Einwohner (und Einsätze, und Aufwand...)
    Geht man trotzdem über diesen Weg hin zu einem Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, und wendet nach der TvÖD-Entgeltordnung die E7 an, lautet die Beschreibung "Beschäftigte in der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandmeisterinnen und Brandmeistern entspricht."
    Wie man es auch dreht und wendet, diese Stellenausschreibung bleibt unsinnig.

    Und dann darf sich der Kleinerteilderteilzeitstadtbrandmeister, mit Befähigung zum g.D., vergütet für Truppmanntätigkeit, noch mit gewissen Problemen bei geplanten strukturellen Änderungen vergnügen. Was vielleicht auch zu dieser undurchsichtigen, plötzlich wieder verschwundenen Stellenausschreibung geführt hat?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     19.01.2019 12:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.01.2019 12:25 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     20.01.2019 12:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 14:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.01.2019 15:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 17:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.01.2019 17:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 18:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.01.2019 19:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.01.2019 19:53 Thom7as 7W., Glauchau
     21.01.2019 09:58 Stef7an 7H., Karlsruhe
     21.01.2019 11:07 Dani7el 7H., Schriesheim
     21.01.2019 13:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.01.2019 12:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.01.2019 13:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.01.2019 13:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 10:48 Juer7gen7 W.7, Frechen
     20.01.2019 11:25 Alex7and7er 7H., Neuburg
     20.01.2019 11:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 10:33 Pete7r F7., Murnau
     20.01.2019 11:01 Juer7gen7 W.7, Frechen
     20.01.2019 12:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.01.2019 12:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 12:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.01.2019 13:06 Juer7gen7 W.7, Frechen
     20.01.2019 13:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.01.2019 14:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.01.2019 19:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.01.2019 22:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
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