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ThemaNeue Zuschussrichtlinien Bayern44 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25
  • FW-Forum: TLF 16/25 in Hessen wieder eingeführt? - Typenreduzierung Teil 3?
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    AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern846134
    Datum30.01.2019 13:077564 x gelesen
    Servus Forum,

    heute sind neue Zuschussrichtlinien für Bayern bekannt gegeben worden.

    Beim ersten Überfliegen sind mir drei Sachen aufgefallen:

    - Das TLF 16/25 ist zurück, TLF 2000 und TLF 3000 sind auch mit Staffelkabine förderfähig.
    - Der GW-L 2 ist zukünftig auch ohne Modul Wasserversorgung förderfähig. Pro Landkreis weden jedoch weiterhin nur drei Stück GW-L2 mit Modul Wasserförderung gefördert.
    - Förderung von akkubetriebenen Rettungssätzen

    Gruß aus den Alpen

    Tobias

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846136
    Datum30.01.2019 13:593973 x gelesen
    Es steht auch drin das Neuanschaffungen wirtschaftlich und fachlich notwendig sein müssen und darüber hinaus benachbarter Wehren berücksichtigt werden müssen.

    So nun die Frage, wer entscheidet denn was wirtschaftlich und fachlich notwendig ist?
    Mir kam zu Ohren das Förderungen nur noch nach Durchführung einer Brandschutzbedarfsplanung kommen soll.
    Ist das damit gemeint, oder entscheidet nach wie vor der KBR?

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    AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern846222
    Datum02.02.2019 12:312500 x gelesen
    Ich frag mich grade welchen Sinn diese Staffelfahrzeuge haben sollen....

    Das LF20 hat in Bayern min 2000 Liter Wasser dabei, also brauch ich das TLF 2000 Staffel nicht.

    Das LF20 darf (in Bayern) 16 to wiegen, also sollten die 1000 Liter Wasser mehr auch kein Problem sein.
    Also brauch ich das TLF 3000 Staffel auch nicht.

    Den die Kabine wird sicher nicht kleiner oder leichter und das was ich an Beldaegewicht spare, muss ich wieder zuladen um einigermassen sinnvoll zu arbeiten.

    Da wollten doch nur wieder ein paar Herren von Vorgestern ihr altes tolles TLF 16/25 zurück.

    Wir hatten auch eins, aber wenn ich es doch sinnvoll durch einen anderen, gleichwertigen Typ erseten kann???

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846224
    Datum02.02.2019 13:392478 x gelesen
    Geschrieben von Andreas S.muss ich wieder zuladen um einigermassen sinnvoll zu arbeiten.Die Beladung eines Norm-TLF3000 ist dir bekannt?
    Und die Bedingung zur Förderung eines Staffel-TLF hast du gelesen?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern846241
    Datum02.02.2019 22:122383 x gelesen
    Ja zu Beidem.

    Aber was will ich mit dem Fahrzeug bezwecken???

    Selbstständig Einsätze mit einer Staffel abarbeiten.
    Und dafür reicht die Normbeladung TLF 2000/3000 nicht. (reine Normbeladung, nicht das was viele daraus machen).

    Ich denke der Hintergedanke, war es wieder als Erstangrifffahrzeug zu etablieren, wie damals das TLF 16/25.
    Aber mal ehrlich??? wenn ich doch ein HLF 20 habe, warum sollte mir als zweites nicht ein LF 20 zusagen???

    2 to mehr Zuladung (die Fahrzeuge sind nahezu Baugleich, zumindest im Moment), min. 2000 Liter Wasser und ordentliche Beladung von sich aus.
    Zumindest in Bayern waren damit auch vorher schon LF 20 mit 2500 Liter Wasser möglich.... womit wir wieder beim TLF 16/25 wären.

    Das ist meiner Meinung nach genauso unsinnig wie das TSF-Logistik.

    Ich denke wir haben genug Normfahrzeuge.

    Im Feuerwehrwesen, wären andere Sachen wichtiger, z.B. endlich mal die Aufstellgflächen den tatsächlichen Gewichten und Größen anzupassen!!!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846256
    Datum03.02.2019 12:302256 x gelesen
    Geschrieben von Andreas S.Selbstständig Einsätze mit einer Staffel abarbeiten.Welchen selbständigen Einsatz will man den bearbeiten, und was braucht man dazu?

    Geschrieben von Andreas S.Aber mal ehrlich??? wenn ich doch ein HLF 20 habe, warum sollte mir als zweites nicht ein LF 20 zusagen???Weil ich bei einem LF 20, das hinter einem angriffstragenden HLF20 parkt, manches an Beladung unnötig durch die Gegend fahre.

    Geschrieben von Andreas S.Im Feuerwehrwesen, wären andere Sachen wichtiger, z.B. endlich mal die Aufstellgflächen den tatsächlichen Gewichten und Größen anzupassen!!!Da werden sich die Bauträger aber freuen, wenn zum Stichtag X alle Aufstellflächen für größere Gewichte geeignet sein sollen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875970
    Datum05.04.2022 10:062588 x gelesen
    Guten Tag

    Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien:

    -> " Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR "

    Dort wird auch die Förderung eines Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS (ohne Atemschutz) aufgeführt:

    " 4.5.2
    Der Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS wird ausschließlich für Feuerwehren gefördert, deren einziges Einsatzmittel bisher ein Tragkraftspritzenanhänger TSA ist. Eine Förderung des Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS erfolgt nur im Rahmen der den Förderbehörden dafür zugewiesenen Kontingente. "



    und wie aus der " Brandwacht 1/2022 " als auch aus der " Anlage 2 - Höhe der Festbeträge für Beschaffungen " zu entnehmen, wird ein Kleinlöschfahrzeug KLF mit Löschwassertank und Atemschutz in die Förderung aufgenommen.
    Hat man das " RLP " abgeschaut ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875972
    Datum05.04.2022 10:362301 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Hat man das " RLP " abgeschaut ?

    Könnte man fast meinen. Wobei das KLF ja ein bundesweit genormtes Fahrzeug ist und die aktuelle Version im Prinzip genau das abbildet, was lange Jahre als TSF-W verkauft wurde, nachdem das derzeitige TSF-W ja gewichts- und größenmäßig teils deutlich nach oben gewandert ist.

    Ob der GW-TS wirklich zielführend ist, stellt ich mal in Frage. Davon hab ich schon in RLP nix gehalten, genausowenig wie von TSF ohne PA.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW875982
    Datum05.04.2022 14:322234 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ob der GW-TS wirklich zielführend ist, stellt ich mal in Frage. Davon hab ich schon in RLP nix gehalten, genausowenig wie von TSF ohne PA.


    das ist nix anderes als ein motorisierter TSA..

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern875983
    Datum05.04.2022 14:412033 x gelesen
    Der GW-TS Bayern nach aktuellem Entwurf soll ein Allrad PickUp Fahrgestell mit wechselbaren Aufbau sein...
    Ob das finanziell für TSA Feuerwehren (auch vom Platz her) ein echter Ersatz wird, bleibt offen.
    Da wäre ein kleineres Fahrzeug nach RLP Vorbild sicher besser gewesen.

    www.compoint-fahrzeugbau.de

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875984
    Datum05.04.2022 15:021872 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.das ist nix anderes als ein motorisierter TSA..

    Die RLP-Variante hat gegenüber dem TSA immerhin noch Funk, Sondersignal sowie eine 4-teilige Steckleiter.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP875985
    Datum05.04.2022 15:181866 x gelesen
    Auch bei einem TSA müsste (in RLP) eine Steckleiter mindestens daneben im Gerätehaus stehen, wenn sie nicht direkt drauf ist.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP875986
    Datum05.04.2022 15:272047 x gelesen
    Was mir (positiv!) aufgefallen ist: In der 2019er Richtlinie hieß es noch:
    Einsatzleitwagen ELW 1 werden nur gefördert, wenn die Feuerwehr über mindestens einen Löschzug nach FwDV 3 verfügt
    In der 2022er Version wurde daraus:
    Einsatzleitwagen ELW 1 werden nur gefördert, wenn die Feuerwehr über mindestens zwei Züge nach FwDV 3 verfügt. Eine Förderung erfolgt auch, sofern die Feuerwehr in einem auf Landkreisebene erstellten Stationierungskonzept für die Einsatzleitung mit entsprechenden Aufgaben vorgesehen ist.
    Beginnt sich da vielleicht doch langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass nicht bei jedem PKW-Brand gleich mit Führungsstaffel, Drohnengruppe und 3 PCs führungsunterstützt werden muss?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW875987
    Datum05.04.2022 15:372014 x gelesen
    Geschrieben von Ralf M.Der GW-TS Bayern nach aktuellem Entwurf soll ein Allrad PickUp Fahrgestell mit wechselbaren Aufbau sein...
    Ob das finanziell für TSA Feuerwehren (auch vom Platz her) ein echter Ersatz wird, bleibt offen.
    Da wäre ein kleineres Fahrzeug nach RLP Vorbild sicher besser gewesen.


    Nö, da ist mir der Pickup deutlich lieber, weil der in den Kreise weitaus sinnvoller und flexibler von jeder Fw-Größe eingesetzt werden kann...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875988
    Datum05.04.2022 15:471787 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Auch bei einem TSA müsste (in RLP) eine Steckleiter mindestens daneben im Gerätehaus stehen, wenn sie nicht direkt drauf ist.

    Stimmt, nach der letzten immer noch gültigen technischen Richtlinie RLP für den TSA muss die 4teilige Steckleiter sogar auf dem Dach des TSA verlastet sein. Bei Altanhängern kann das evtl. (sofern im Rahmen des zul. Gesamtgewicht möglich) nachgerüstet werden oder man bringt eben die Steckleitern zum separat nachtragen im Gerätehaus unter. Es soll ja gerüchteweise auch noch Alt-TSF geben, bei denen nur Halterungen für 2 Steckleiterteile auf dem Dach sind.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875989
    Datum05.04.2022 15:511941 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Nö, da ist mir der Pickup deutlich lieber, weil der in den Kreise weitaus sinnvoller und flexibler von jeder Fw-Größe eingesetzt werden kann...

    Es ist halt die Frage, als was man den GW-TS vorsieht. Wenn wie in RLP als motorisierter TSA bei Kleinstfeuerwehren ist der Aufbau auf Kleintransportern sicherlich zielführender und auch im Sinne der angedachten Kostenreduzierung. Wenn man den TSA als Anhänger zusätzliche zu einigen anderen Fahrzeugen vorhält, um eine TS mit entsprechendem Zubehör auch mal abseits von befestigten Straßen irgendwo zur Wasserentnahme zu bringen, ist die GW-TS Pickup-Wechselmodulvariante sicherlich eher zu bevorzugen. Wobei man für die Komplettbeladung eines TSA schon keinen ganz kleinen 4x4-Pickup nehmen kann.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW875990
    Datum05.04.2022 17:13   1938 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Es ist halt die Frage, als was man den GW-TS vorsieht. Wenn wie in RLP als motorisierter TSA bei Kleinstfeuerwehren ist der Aufbau auf Kleintransportern sicherlich zielführender und auch im Sinne der angedachten Kostenreduzierung.

    Zur Kostenreduzierung und Evizienzsteigerung kann man da aber vielleicht auch mal über die Strukturen nachdenken - und ob es sinnvoll ist, Kleinstfeuerwehren in Mini-Standorten zu unterhalten, die weder genug Personal noch Führungskräfte haben und sowieso nach und nach aussterben.., aber ich weiß, sowas darf man natürlich nicht fragen/sagen...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875991
    Datum05.04.2022 17:351715 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Wobei das KLF ja ein bundesweit genormtes Fahrzeug ist

    Was aber in Gegensatz zu RLP bisher in Bayern erst ab den neuen Zuschussrichtlinien von 2022 förderungswürdig ist.


    was lange Jahre als TSF-W verkauft wurde, nachdem das derzeitige TSF-W ja gewichts- und größenmäßig teils deutlich nach oben gewandert ist.

    Wobei es beispielsweise in den letzten Jahren durchaus in RLP als auch in BaWü TSF-W verkauft wurden die keine verkappten MLFs waren.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern875992
    Datum05.04.2022 17:401679 x gelesen
    Der Wechselbare Aufbau da kann man sich wieder drüber streiten.
    Gibt bestimmt auch günstigere Lösungen.

    Demletzt haben wir diskutiert wir brauchen in der Fläche Geländefähigkeit für Wald, Wiesen, Schnee versumpfte Feldwege, in Gebirgen, Flusstälern, Heide, Mittelgebirgen, und in Städten.
    In Bayern sind noch viele TSA stationiert meistens in kleinen Ortsteilen von Städten um die 40.000 Einwohner, selten bei selbstständigen Gemeinden. Hier bekommt man jetzt die Möglichkeit günstig Serienfahrzeuge mit Fähigkeiten ,welche sich die wenigsten Fahrer zutrauen und nutzen werden, mit einer Förderung zu beschaffen.
    Das Fahrzeug ist doch um Welten nützlicher als die alten TSA und motivieren diese kleineren Einheiten wohl wesentlich mehr als ein neuer Anhänger, welche ehrlich gesagt maßlos überteuert sind.

    Jetzt bleibt nur abzuwarten wie die ersten GW/TS dann auch sind und was die Aufbauer für Möglichkeiten finden ich wette ja auf nen Wasseranhänger oder Rüstanhänger.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875994
    Datum05.04.2022 17:521745 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    ist die GW-TS Pickup-Wechselmodulvariante sicherlich eher zu bevorzugen.


    Auf den man ggf, auch ein Löschmodul drauf basteln kann ;-))


    Wobei man für die Komplettbeladung eines TSA schon keinen ganz kleinen 4x4-Pickup nehmen kann.

    Dann halt eine Nummer größeren 4x4-Pickup (welchen ? ) nehmen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875999
    Datum05.04.2022 19:411734 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.aber ich weiß, sowas darf man natürlich nicht fragen/sagen...

    Doch, sicher darf und muss man das. Es gibt aber auch solche Kleinstfeuerwehren (im Bezug auf die Ausstattung) mit genügend Personal und Führungskräften.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876000
    Datum05.04.2022 19:491677 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Was aber in Gegensatz zu RLP bisher in Bayern erst ab den neuen Zuschussrichtlinien von 2022 förderungswürdig ist.

    genaugenommen konnte man wohl auch bisher problemlos ein KLF nach Norm beschaffen, das auch die Normkriterien eines TSF-W erfüllt und umgekehrt. Der einzige relevante Unterschied ist, dass beim TSF-W die zul. Gesamtmasse höher sein darf (aber nicht muss) und der Wassertank entweder 500l wie beim KLF oder aber maximal 750l beinhalten darf. Wer also ein TSF-W in der Gewichtsklasse des KLF mit 500l-Tank ausschreibt, hat faktisch ein KLF ausgeschrieben. Oder aber man kann problemlos ein aktuelles KLF als TSF-W bezeichnen, denn es erfüllt alle in der TSF-W-Norm aufgeführten Kriterien.

    Geschrieben von Bernhard D.Wobei es beispielsweise in den letzten Jahren durchaus in RLP als auch in BaWü TSF-W verkauft wurden die keine verkappten MLFs waren.

    Ich meine damit nicht die schon seit Jahren in der Gewichtsklasse 7,5-9t beschafften TSF-W, die eigentlich keine TSF-W nach Norm sind. Die Norm gibt aber inzwischen die 7,5t als Maximalgrenze vor.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW876003
    Datum06.04.2022 07:521643 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Beginnt sich da vielleicht doch langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass nicht bei jedem PKW-Brand gleich mit Führungsstaffel, Drohnengruppe und 3 PCs führungsunterstützt werden muss?

    Da ich noch Zeiten kenne, wo in Bayern in überörtlichen Zügen der ELW1 ein TLF16/25 war, hat man vielleicht festgestellt das man genug ELW in der Fläche hat?

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876005
    Datum06.04.2022 08:121587 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Thomas E.

    Da ich noch Zeiten kenne, wo in Bayern in überörtlichen Zügen der ELW1 ein TLF16/25 war,

    Vielleicht sind deswegen in Bayern wieder bzw. immer noch TLF 3000 mit Ausstattung einer Staffelkabine förderfähig ;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW876006
    Datum06.04.2022 08:241614 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Vielleicht sind deswegen in Bayern wieder bzw. immer noch TLF 3000 mit Ausstattung einer Staffelkabine förderfähig ;-))

    Was für bestimmte Szenarien ein verdammt gutes Fahrzeug ist. :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern876009
    Datum06.04.2022 09:381508 x gelesen
    Vom Einsatzzweck her sicherlich, aber als Ersatz für einen TSA?
    Wer hat einen TSA?
    Kleine Dorffeuerwehren i.d.R. in Flächenlandkreisen.
    Der GW-TS wird ersten Berechnungen nach mind. gleich teuer wie ein TSF und die Verfügbarkeit bei passenden Fahrgestellen ist aktuell eigentlich nicht vorhanden, entweder aus dem Programm genommen oder noch nicht auf dem Mrkt verfügbar oder gleich unbezahlbar.
    Wenn der Platz vorhanden ist, wird ein TSF wahrscheinlich billiger.
    Der GW-TS wäre dann eher eine geländefähige Alternative für bestimmte Einsatzzwecke.
    VG

    www.compoint-fahrzeugbau.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876019
    Datum06.04.2022 14:371363 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Ob der GW-TS wirklich zielführend ist, stellt ich mal in Frage.


    Im Grunde ist der GW-TS nichts Neures. In den Baurichtlinien für FW-Fahrzeuge von 1955 war schon ein TSF mit Truppbesatzung aufgeführt und von 1969 bis 1976 war das TSF-(T) genormt. Für einige Feuerwehren im NOK wurden mal die TSA Beladung auf einen Pritschenwagen ( allerdings mit Staffelbesatzung ) als eine Art GW-TS konzipiert.
    Die für Bayern angedachte GW-TS-Pickup-Variante -evtl. mit Wechselmodulen- finde ich gar nicht so schlecht.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876020
    Datum06.04.2022 14:521296 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Im Grunde ist der GW-TS nichts Neures. In den Baurichtlinien für FW-Fahrzeuge von 1955 war schon ein TSF mit Truppbesatzung aufgeführt und von 1969 bis 1976 war das TSF-(T) genormt.

    Richtig, alles schonmal dagewesen. Kam aber damals auch unter anderem daher, dass man das auf recht kleinen Fahrzeugen aufbauen konnte (VW T1, T2, Ford Taunus Transit usw.).

    Geschrieben von Bernhard D.Die für Bayern angedachte GW-TS-Pickup-Variante -evtl. mit Wechselmodulen- finde ich gar nicht so schlecht.

    Vom Grundgedanken her ist das nicht unbedingt schlecht. Die RLP-Variante wurde bisher auf kleinen Kastenwagen gebaut (z.B. Fiat Scudo). Ein Allrad-Pickup müsste für eine GW-TS-Beladung über 1t Nutzlast haben, selbst mit Einzelkabine. Nimmt man eine Doppelkabine wird es zum Einen recht gemütlich hinten, zum Anderen ist man schnell bei ca. 1,5t nötiger Nutzlast. Da landet man dann schon bei recht großen Pickups. Durch den Allradantrieb und ein Wechselmodul wird die Entnahmehöhe der PFPN schnell recht hoch, so dass man hier evtl. nochmal eine gewichts- und preisintensive Entnahmehilfe braucht. Auch der Zugang zu den weiteren Beladungsgegenständen wird bei einem Pickup weitaus schwieriger zu gestalten als bei einem Kastenwägelchen mit seitlicher/seitlichen Schiebetüren und Hecktüren/Heckklappe. Es sei denn, man ersetzt gleich die ganze Ladefläche durch ein Koffermodul, dann jedoch kommt man preislich sicher in die Region eines normalen TSF und es wird schwierig mit dem Wechselmodul.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876023
    Datum06.04.2022 15:131302 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Ein Allrad-Pickup [...] Allradantrieb und ein Wechselmodul

    Im Alpenländischen Raum gibt es schon länger FW-Fahrzeuge in diese Richtung:

    project_image.jpg


    Die Fa. Kofler beispielsweise baut da verschieden Varianten und liefert vermehrt jetzt auch Pickups mit den verschiedesten Wechselmodule nach Deutschland.


    dann jedoch kommt man preislich sicher in die Region eines normalen TSF und es wird schwierig mit dem Wechselmodul.

    Der Preis dafür ist mit die Krux an der Idee, man möchte ja eher ein kostengünstiges Fahrzeug für TSA-Feuerwehren haben.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876024
    Datum06.04.2022 15:261277 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Der Preis dafür ist mit die Krux an der Idee, man möchte ja eher ein kostengünstiges Fahrzeug für TSA-Feuerwehren haben.

    Eben, danach sieht das nicht wirklich aus. Wobei das für manche Anwendungsfälle durchaus sinnvoll ist, aber nicht für den Anwendungsfall "einziges Fahrzeug einer Kleinstfeuerwehr", genau dafür war aber zumindest der RLP-GW-TS explizit vorgesehen. Vielleicht war aber der bayerische Gedankengang ein anderer.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876025
    Datum06.04.2022 15:411297 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    "einziges Fahrzeug einer Kleinstfeuerwehr", genau dafür war aber zumindest der RLP-GW-TS explizit vorgesehen. Vielleicht war aber der bayerische Gedankengang ein anderer.


    Ich weis nicht ? Bayern erscheint mir noch als klassisches TSA-Bundesland; das akuelle FW-Jahrbuch zählt für Bayern ganze 1.753 (!) TSA, für RLP nur 307 TSA auf. Da kann ich die Idee den TSA jetzt als "Selbstfahrer" den FFs zur Verfügung zu stellen schon naheliegender ansehen. Zumal die Anzahl und vor allem Verfügbarkeit entsprechender Zugfahrzeuge auch immer problermatischer wird.

    Die TSA-Themaik vor Jahren schon mal u.a. " Hier " diskutiert.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern876029
    Datum06.04.2022 17:421292 x gelesen
    Servus Forum,

    Geschrieben von Michael W.Vielleicht war aber der bayerische Gedankengang ein anderer.
    Ich denke nicht. Unter 4.5.2 der Förderrichtlinie steht:
    1Der Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS wird ausschließlich für Feuerwehren gefördert, deren
    einziges Einsatzmittel bisher ein Tragkraftspritzenanhänger TSA ist. 2Eine Förderung des
    Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS erfolgt nur im Rahmen der den Förderbehörden dafür
    zugewiesenen Kontingente.

    Gruß aus den Alpen

    Tobias

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern876030
    Datum06.04.2022 17:421465 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Beginnt sich da vielleicht doch langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass nicht bei jedem PKW-Brand gleich mit Führungsstaffel, Drohnengruppe und 3 PCs führungsunterstützt werden muss?

    Bayern setzt sehr stark auf das Mehrzweckfahrzeug (11/1).

    Geschrieben von Staatliche Feuerwehrschule Geretsried Die Führungsunterstützung für Einsatzleiter ergibt sich aus den alarmierten Einheiten im Einsatz, z.B. dem Melder oder dem Führungsassistenten. Eine weitere Unterstützungsgruppe Feuerwehr-Einsatzleitung ist nicht vorgesehen.

    Seit 1986 fördert der Freistaat Bayern Mehrzweckfahrzeuge zur Errichtung einer Führungsstelle der Feuerwehr sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät.


    Link

    In meinen Augen kann man mit einem entsprechend ausgestatteten MZF (Bayern) einen Zug ordentlich führen.

    Viele Grüße
    Adrian

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876034
    Datum06.04.2022 22:061496 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Adrian R.

    Bayern setzt sehr stark auf das Mehrzweckfahrzeug (11/1).

    Ähnliches kann man auch in BaWü machen, für den "MTW" gilt lt. " Ausstattung der Feuerwehren - Digitalfunk BOS " Ziff. 3.1. Einsatzfahrzeuge:

    " [...]
    Sofern MTW zu Einsatzleitzwecken verwendet werden und dabei die Nutzung von zwei netzgebundenen Funkverkehrskreisen erforderlich ist, kann pro Gemeindefeuerwehr ein MTW im Zuge der Digitalfunkausstattung in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister mit zwei MRT ausgestattet werden sofern in der Gemeindefeuerwehr kein Einsatzleitwagen vorhanden ist. Außerdem können in diesen Fahrzeugen optional bis zu zwei HRT mitgeführt werden. Diese Fahrzeuge können mit der OPTA MZF nach dem geltenden Funkrufnamen und OPTA-Plan versehen werden.
    [...] "


    Der FRN wäre dann lt. Anlage 1 - zum Funkrufnamen- und OPTA-Plan vom 20. April 2021 " die " 14 für " Mehrzweckfahrzeuge ( Mannschaftstransport/Fahrzeug zur Führung ).


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 876060
    Datum08.04.2022 12:421248 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    auf dem "platten Land" (bzw. hinter´m letzten Berg) macht man sich in Bayern darüber weniger Gedanken da, wie Adrian schon schrieb, "richtige" ELW 1 in der Fläche eigentlich recht selten sind. Der bayerische Brot-und-Butter ELW ist der 11er.
    Was die Beschaffer zwischen bay. Wald und den Alpen derzeit viel mehr umtreibt ist die Tatsache, daß

    Geschrieben von FwZR Bayern (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeuge (H)LF 20 (...) nur gefördert (werden), wenn im Schutzbereich der Feuerwehr ein großes Gefahrenpotenzial (zum Beispiel mehrspurige Straße, größeres Gewerbe- und Industriegebiet) belegt werden kann

    Da wird´s jetzt mit dem LF20 in 850-Einwohner-Kleinkleckersdorf an der Kreistraße zwischen A-Flecken und B-Weiler, das man mit nem vereinsgesponsertem Akku-Kombi-Gerät zum Hilfs-HLF aufbohren kann, etwas schwieriger.
    Das "Problem" bisher war, daß die höhere Förderung eines "20ers" ggü. dem "10er" den Hersteller-Preisunterschied zwischen den beiden Fahrzeugen fast wett gemacht hat. Die Kommune bekam für fast gleiche Ausgaben ein größeres Auto und glücklichere Fw´ler.
    Anscheinend ist das jetzt mal jemandem in München aufgefallen.

    Grüße aus der Oberpfalz
    Nils

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP876063
    Datum08.04.2022 15:131152 x gelesen
    Geschrieben von Nils J. auf dem "platten Land" (bzw. hinter´m letzten Berg) macht man sich in Bayern darüber weniger Gedanken da, wie Adrian schon schrieb, "richtige" ELW 1 in der Fläche eigentlich recht selten sind. Der bayerische Brot-und-Butter ELW ist der 11er.Das MZF bayerischer Art ist mir bekannt, ich halte das auch für ein ausreichendes, wenn nicht schon sehr gutes Zugtruppfahrzeug. Allerdings wird es schon irgendeinen Grund haben, dass man an dem Punkt die Zuschussrichtlinien enger fasst. Hier und da findet man auch Beispiele, wo ein bisheriges MZF durch einen "zeitgemäßen" ELW1(kommairgendwas) ersetzt wird. Ein MZF wird auch weiterhin für jeden LF/HLF-Standort gefördert.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876065
    Datum08.04.2022 16:481186 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Nils J.

    Da wird´s jetzt mit dem LF20 in 850-Einwohner-Kleinkleckersdorf an der Kreistraße zwischen A-Flecken und B-Weiler, das man mit nem vereinsgesponsertem Akku-Kombi-Gerät zum Hilfs-HLF aufbohren kann, etwas schwieriger.
    Das "Problem" bisher war, daß die höhere Förderung eines "20ers" ggü. dem "10er" den Hersteller-Preisunterschied zwischen den beiden Fahrzeugen fast wett gemacht hat. Die Kommune bekam für fast gleiche Ausgaben ein größeres Auto und glücklichere Fw´ler.



    So ähnlich war/ist es auch in BaWü zu beobachten; aber nach den jetzt ( noch ) aktuellen Festbeträgen für Feuerwehrfahrzeuge " Anlage 2 " bekommt man sowohl für das H/LF-10 als auch für das H/LF-20 jeweils den gleichen Förderbetrag von 92.000 EUR.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876066
    Datum08.04.2022 16:571133 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Das MZF bayerischer Art ist mir bekannt, ich halte das auch für ein ausreichendes, wenn nicht schon sehr gutes Zugtruppfahrzeug.

    Ebenfalls. Und kann man in BaWü -wie auch hier beschrieben- durchaus machen.


    Hier und da findet man auch Beispiele, wo ein bisheriges MZF durch einen "zeitgemäßen" ELW1(kommairgendwas) ersetzt wird. Ein

    Da könnte ich auch für BaWü ( oder Pfälzer Landesteil von RLP ) durchaus einige Beispiele aufzählen, da ging es für einen ELW-1 bzw. "ELW1(kommairgendwas)" unter mindestens 200.000 EUR nichts.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz876067
    Datum08.04.2022 17:091141 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Da könnte ich auch für BaWü ( oder Pfälzer Landesteil von RLP ) durchaus einige Beispiele aufzählen, da ging es für einen ELW-1 bzw. "ELW1(kommairgendwas)" unter mindestens 200.000 EUR nichts.

    Teuer kann jeder. Bei uns kam vor etwa einem halben Jahr ein ELW 1 bei ca. 25% weniger raus, aber Bruttopreis inkl. Beladung und sämtlicher Ausrüstung außer den Digitalfunkgeräten selbst (HRT sowie MRT), die werden vom bisherigen Fahrzeug übernommen. Die Ladehalter, Fahrzeugantenne inkl. Koppler sind allerdings im Preis mit drin. Auch die komplette Rechnertechniik, Noch dazu auf einem 5t-Allrad-Fahrgestell. Es gab aber bei dieser Ausschreibung auch ein Gebot, das wesentlich über 200.000 lag.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876075
    Datum09.04.2022 12:07940 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael W.

    Teuer kann jeder. [...] Es gab aber bei dieser Ausschreibung auch ein Gebot, das wesentlich über 200.000 lag.


    Habe gehört dass aktuell gerade bei ELW-1 und bei MTWs überhaupt keine Gebote abgegeben werden/wurden ?
    Da kann man es doch mal mit einem überhöhten Gebot versuchen ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern876081
    Datum09.04.2022 13:49864 x gelesen
    Hallo Ralf,


    Geschrieben von Ralf M.er GW-TS Bayern nach aktuellem Entwurf soll ein Allrad PickUp Fahrgestell mit wechselbaren Aufbau sein...

    Für mich liest sich das aber etwas anders: Es sind ausschließlich serienmäßige Pritschenfahrzeuge mit Doppelkabinen (auf Pickup- oder Transporterfahrgestellen) zu verwenden.


    Hier ist die komplette Baubeschreibung zu finden.



    Viele Grüße
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876084
    Datum09.04.2022 16:12836 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christian S.

    Es sind ausschließlich serienmäßige Pritschenfahrzeuge mit Doppelkabinen (auf Pickup- oder Transporterfahrgestellen) zu verwenden.


    Könnte dann auch so ähnlich wie dieser VW-Transporter/Pritschenwagen aussehen ?
    Die Auslegung des Geräteaufbaues als Wechselmodul ist nur als soll aufgeführt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern876086
    Datum09.04.2022 17:41985 x gelesen
    Was aber auch daran liegt, das viele Ausschreibungen momentan aus technischen Gründen (Gewicht, Leiferzeit als Ausschlusskriterium oder Nichtbestellbarkeit einiger Fahrgestelle) nicht erfüllt werden können.
    Wobei ich Dir Recht gebe, dass eine hohe Anzahl an Ausschreibungen oft auch keine oder nur ein Angebot erhalten, so dass der ein oder andere es mit überhöhten Preisen versucht.
    Das wird aber dann häufig als unwirtschaftlich aufgehoben wird, wenn eine ordentliche Markterkundung vorher stattgefunden hat.
    Teurer ist alles geworden, das steht ausser Frage - sei es bei den Fahrgestellen oder beim Material und den Löhnen...

    www.compoint-fahrzeugbau.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876091
    Datum10.04.2022 11:20842 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ralf M.

    Was aber auch daran liegt, das viele Ausschreibungen momentan aus technischen Gründen (Gewicht, Leiferzeit als Ausschlusskriterium oder Nichtbestellbarkeit einiger Fahrgestelle) nicht erfüllt werden können.

    Genau, das bekommen die Feuerwehren immer zu spüren. Das geht beispielsweise so weit, dass eine FF die beim selben Hersteller auf dem gleichen Crafter-Fahrgestell einen ELW-1 und einen MTW bestellt hatte und der bestimmt aufwändiger herzustellende ELW Wochen früher als der MTW ausgeliefert werden konnte.


    Wobei ich Dir Recht gebe, dass eine hohe Anzahl an Ausschreibungen oft auch keine oder nur ein Angebot erhalten, so dass der ein oder andere es mit überhöhten Preisen versucht.

    Das beobachte ich gerade bei mehren FW im Bereich diverser Abrollbehälter.


    Teurer ist alles geworden, das steht ausser Frage - sei es bei den Fahrgestellen oder beim Material

    und beim Bäcker ;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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     30.01.2019 13:07 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
     30.01.2019 13:59 Alex7and7er 7H., Neuburg
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