Thema | Ehrenamtsbonus bei der Haftung der Freiwilligen Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz? | 8 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846437 |
Datum | 08.02.2019 12:11 | 3462 x gelesen |
hallo,
hier hat ein Gericht die besondere Stellung von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt:
Haftung der Freiwilligen Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz?
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Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nach den Ausführungen der Kammer nur dann begründet, wenn eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt worden ist. Hierbei sei zu beachten, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind und die sich aus dem Dienst erwachsenen Amtspflichten nicht überspannt werden dürfen.
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weitere Infos zum Urteil
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 846442 |
Datum | 08.02.2019 13:06 | 2036 x gelesen |
Alleine schon das mit einer Decke versucht wurde das KFZ zu schützen belegt doch (für mich zumindest) das umsichtig gehandelt wurde und ausreichend abgewogen.
Dies ist meine Meinung.
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 846445 |
Datum | 08.02.2019 13:26 | 1902 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M.weitere Infos zum Urteil
nach einem vergeblichen Kontaktversuch mit der Klägerin deckte ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr den Pkw mit einer Schutzdecke ab"
"Die Klägerin begehrt nun von der Verbandsgemeinde als Trägerin der Freiwilligen Feuerwehr Schadensersatz mit der Begründung, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr hätten der Klägerin vor Durchführung der Löscharbeiten das Entfernen ihres Pkw ermöglichen müssen.
Allein das so ein Quatsch überhaupt ein Gericht beschäftigen musste...
MkG Sven
-meine Meinung-
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 846447 |
Datum | 08.02.2019 13:37 | 1906 x gelesen |
Jetzt mal ganz ehrlich: Deckt ihr standardmäßig Pkw mit Schutzdecken ab? Die Kameraden haben schon mehr gemacht als die meisten anderen Wehren in so einem Fall machen würden... Beitrag bewerten |
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846448 |
Datum | 08.02.2019 13:46 | 1897 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M. hier hat ein Gericht die besondere Stellung von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt: Das ist aber nichts besonderes, eher gängige Praxis. Andere Gerichte haben bei solchen Sachen auch schon eine Relation aufgestellt zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, um daraus den Schluss zu ziehen dass an das Ehrenamt geringere Anforderungen zu stellen sind und die Sorgfaltspflicht hier geringer ist.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846449 |
Datum | 08.02.2019 13:51 | 2093 x gelesen |
Hätte sich einer der Feuerwehrangehörigen zum besseren Löschen direkt auf das Auto gestellt, wäre ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch übers LBKG (§§ 27 III i.V.m. 30) begründet worden ;-)
Ich finde es schon legitim, dass man da versucht nicht selbst auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Nur bei der Auswahl des Adressaten und der Anspruchsgrundlage ist man hier m.M.n. schnell falsch abgebogen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 846828 |
Datum | 20.02.2019 15:06 | 1012 x gelesen |
Wobei ich in dem Urteil die Differenzierung die Abstellung auf Ehrenämtler schwierig finde...
Im Umkehrschluss würde es dann bedeuten, dass ein BFler das Fahrzeug hätte sauber abdecken oder entfernen (lassen) müssen, sonst hätte die Gemeinde einen Haftungsanspruch kassiert...
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846838 |
Datum | 20.02.2019 19:26 | 887 x gelesen |
Geschrieben von Matthias K. Im Umkehrschluss würde es dann bedeuten, dass ein BFler das Fahrzeug hätte sauber abdecken oder entfernen (lassen) müssen, sonst hätte die Gemeinde einen Haftungsanspruch kassiert... Nicht zwingend mit diesem Ergebnis. Aber siehe weiter oben, diese Differenzierung BF-FF hinsichtlich der Sorgfaltspflichten haben schon einige Gerichte genau so gemacht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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