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ThemaGuten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert34 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846469
Datum09.02.2019 11:364783 x gelesen
hallo,

Kontrollpflicht gefordert: „Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder“

In ganz Deutschland sind Rauchmelder vorgeschrieben. Doch oft fehlen die Geräte oder nerven und werden abmontiert. Braucht es Kontrollbesuche?

FAZ.NET


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorTilm8an 8M., Freiburg / Baden-Württemberg846470
Datum09.02.2019 12:012708 x gelesen
Also in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich zu Miete wohne, kommt jährlich ein Kontrolleur, der alle Rauchmelder prüft. Danach bekomme ich eine Quittung, dass er da war und alles i.O. ist. Das leitet er an die Hausverwaltung/Vermieter weiter.

Das letzte Mal hatte er im Anschluss meine Wohnung verwechselt (er dachte ich war bei der Prüfung nicht da, dabei war es mein Nachbar) und hatte den Vermieter informiert, der mich sofort anrief und aufforderte, die Prüfung durchführen zu lassen. Hatte aber zum Glück als Beweis die Quittung...

Scheint also ja doch mit der Kontrolle zu gehen. Wenns die Hausverwaltung ernst meint?!

"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846471
Datum09.02.2019 12:172470 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Tilman M.Scheint also ja doch mit der Kontrolle zu gehen. Wenns die Hausverwaltung ernst meint?!
ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Verantwortlich für die Erstinstallation ist der Vermieter. Der kann die Wartung dem Mieter aufs Auge drücken. Dann ist er aus der Verantwortung raus.

Manche Hauseigentümergemeinschaften haben beschlossen das sie die Wartung an eine Firma vergeben. Dann wird das durchgeführt und die Kosten auf die Mieter umgelegt.

Ich kenne einige Eigentümergemeinschaften die das anders beschlossen haben. Da is jeder selbst dafür verantwortlich.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg846472
Datum09.02.2019 12:442409 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Manche Hauseigentümergemeinschaften haben beschlossen das sie die Wartung an eine Firma vergeben.

Hallo,

bei uns macht das die Firma, die die Heizkörperzähler/Wasseruhren abliest praktischerweise mit.

M. Schuckart

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken846473
Datum09.02.2019 12:532322 x gelesen
Ja, kann man zubuchen.... gibt auch (datenschutzrechtlich sehr interessante) Fernprüfsysteme... (damit das sinnvoll möglich ist, braucht man zumindest ein Mikrofon im Melder....

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846474
Datum09.02.2019 13:172375 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael S.

bei uns macht das die Firma, die die Heizkörperzähler/Wasseruhren abliest praktischerweise mit.

So auch bei mir, der Wasser/Heizungmann -vom Vermieter beauftragt- kommt jährlich und prüft das Vorhandensein und mit einem Stöckchen die Funktion des RWM. Als bei einem meiner RWM die Batterie zu schwächeln begann wurde der RWM kurzfristig ausgewechselt.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS846476
Datum09.02.2019 17:052182 x gelesen
Durch meine Arbeit in einer Hausverwaltung: Was nütz es wenn die Leute den wieder abnehmen bzw.die Batterien herausnehmen?
Bei geschätzt 80% der Kontrollen nach Übergaben/ be arbeiten waren die Batterien emtfernt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846478
Datum09.02.2019 18:392080 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Volker C.Bei geschätzt 80% der Kontrollen nach Übergaben/ be arbeiten waren die Batterien emtfernt.
Hat für den Vermieter den Vorteil das das protokoliert wird. Wenn dann was passiert und Personen wg. nicht funktionierenden Rauchmelder zu Schaden kommen ist er aus dem Schneider.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846479
Datum09.02.2019 19:482040 x gelesen
Der gute Herr vom Verband kann fordern was er will.
Solange im Grundgesetz was steht von Unverletzlichkeit der Wohnung lasse ich niemand rein.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846481
Datum09.02.2019 20:042027 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander H.Solange im Grundgesetz was steht von Unverletzlichkeit der Wohnung lasse ich niemand rein.
bist du dann so konsequent und lässt den Kaminfeger auch nicht rein?

[gilt natürlich nur wenn du in der Wohnung auch eine Feuerstätte hast die der kontrollieren muss]

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846482
Datum09.02.2019 20:482043 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.bist du dann so konsequent und lässt den Kaminfeger auch nicht rein?
Hab ich nicht nötig.
Aber ist ja auch eb Unterschied ob man jemand in einen Heizungskeller läßt oder durch die ganzen Wohnung schauen lässt.

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg846489
Datum10.02.2019 12:271845 x gelesen
Der Vermieter kann ja auch einfach die Pflicht, eine Kontrolle des von ihm gestellten Rauchmelders zuzulassen, im Mietvertrag haben...
Ich bin mir aber auch sicher, dass der Vermieter die Wohnung auch sonst z.B. zur Abschätzung möglicher baulicher Schäden betreten darf. Ist ja immerhin sein Eigentum und auch seine Verantwortung.

Men lernt nie aus.

Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland846490
Datum10.02.2019 12:451761 x gelesen
Genau wie das Ablesen der Heizung in der Mietwohnung, wenns im Mietvertrag drin steht, darf der Kontolleur auch rein.
Bei Wohneigentum sieht das natürlich anders aus, da müsste es, analog der Feuerstätte, eine gesetzliche Grundlage geben.

Gruß Daniel

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846492
Datum10.02.2019 13:141843 x gelesen
Geschrieben von Eike R.Der Vermieter kann ja auch einfach die Pflicht, eine Kontrolle des von ihm gestellten Rauchmelders zuzulassen, im Mietvertrag haben...

Dann hat sich der Mieter mehr oder weniger freiwillig dazu bereiterklärt die Ableser, Kontrolleure in die Wohnung lassen.
Beim Eigentum sieht das ganz anders aus.
Eine Rauchmelderüberprüfungspflicht kommt ja fast einer Durchsuchung der privaten Wohnräume gleich.
Denn eine Kontrolle wäre ja nur sinnvoll, wenn jeder Raum vorher auf seine Nutzung überprüft wurde.

Es gibt selbst Juristen die die Feuerstättenschau für verfassungswidrig halten.
Hier kann man sich ja noch wenigstens "wehren" indem man eine Feuerstätte aus seinem Haus verbannt.

Bei einer Rauchmelderüberprüfungspflicht sieht das ganz anders aus.
Das wäre eine Aushöhlung des Grundgesetzes ungeahnten Ausmaßes.
Wer fordert das eine irgendwie geartete Institution regelmäßig Zutritt zu dem privatesten Rückzugsorten von Menschen fordert, bei dem sollte man mal seine Einstellung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung überprüfen lassen.

Desweiteren sterben nicht mal 400 Menschen im Jahr an Feuer und Rauch.
Wegen 400 Menschen einen derart massiven Grundrechtseingriff durchführen wäre mehr als unverhältnismäßig.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg846497
Datum10.02.2019 22:22   1849 x gelesen
Guten Tag;

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Kontrollpflicht gefordert: Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre RauchmelderUnd ein weiterer Schritt um unsere Bevölkerung unselbstständiger werden zu lassen! Ich habe die Rauchmelder- Plicht schon nicht verstanden: Wem sein Leben die paar Euro nicht wert ist, der hat Pech gehabt.
Und jetzt soll Gesetzlich vorgeschrieben eine Kontrollpflicht eingeführt werden.
Ich habe bisher immer gedacht der Mensch sei ein Vernunftbegabtes, selbstständig Denkendes Wesen!
Welche Grundrechte sollen noch unter dem Deckmantel, Rettung von Menschenleben, eingeschränkt werden?

Mit Kopfschüttelnden Grüßen
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 846499
Datum11.02.2019 03:401492 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alexander H.Wer fordert das eine irgendwie geartete Institution regelmäßig Zutritt zu dem privatesten Rückzugsorten von Menschen fordert, bei dem sollte man mal seine Einstellung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung überprüfen lassen.

Nun ja, ganz so hoch würde ich das jetzt nicht aufhängen.

Als Sportschütze bin ich es gewohnt das ich in regelmäßigen Abständen den Vertretern der Kreisverwaltung den Zutritt zu meinen ganz privaten Räumen erlauben muss. Da gibt es keine Diskussion da ich im Falle der Verweigerung meine Zuverlässigkeit verlieren würde.

Da kommt es jetzt auf einen Besuch mehr oder weniger auch nicht mehr an.

Nur, wer soll die Rauchmelderpflicht kontrollieren? Und in welchen Abständen?
Für solche Kontrollen gibt es keinerlei Personal. Der örtlichen Feuerwehr kann man das nicht noch zusätzlich aufs feuchte Auge drücken.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846501
Datum11.02.2019 06:161501 x gelesen
Geschrieben von Jakob T. Als Sportschütze bin ich es gewohnt das ich in regelmäßigen Abständen den Vertretern der Kreisverwaltung den Zutritt zu meinen ganz privaten Räumen erlauben muss. Da gibt es keine Diskussion da ich im Falle der Verweigerung meine Zuverlässigkeit verlieren würde.

1. Kannst du dich gegen die Kontrolle wehren, indem du die Waffen zu Hause gar nicht lagerst.
2. Dürfen die Kontrolleure nur in die Aufbewahrungsräume.
3. Könntest du, sofern du kein Waffenarsenal hast, die Waffen in der Garage aufbewahren.

Also ist das Ganze schon weit entfernt von einer Rauchwarnmelderüberprüfung, indem der Kontrolleur in jedes Zimmer müsste.
Denn gegen diese Durchsuchung aller Wohnräume könnte man sich nicht wehren.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846504
Datum11.02.2019 08:531435 x gelesen
Ich habe ~200Stk. bei meinen Kunden montiert, alle mit Magnetplatte.
Alle mit fest verbauter 10J. Batt., der Melder kommt vom Vermieter/Eigentümer und die Wartung muß der Mieter übernehmen.
Bei Defekt (noch nicht einer) tausche ich aus, genau so wenn die Batterie leer ist.
Das einer nicht mehr unter der Decke hängt konnte ich bis jetzt nicht feststellen, Ausnahme im Treffenhaus/Keller mit niedriger Decke, der..... fehlt schon mal.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen846506
Datum11.02.2019 09:261501 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Ich habe die Rauchmelder- Plicht schon nicht verstanden: Wem sein Leben die paar Euro nicht wert ist, der hat Pech gehabt. und
Geschrieben von Michael B.Ich habe bisher immer gedacht der Mensch sei ein Vernunftbegabtes, selbstständig Denkendes Wesen!
Gedacht habe ich das auch... aber freiwillig ein paar Euro ausgeben damit man Nachts bei Feuer geweckt wird, haben viele
Leute nicht hinbekommen. Oder was meinst Du, warum derart viele RWM verkauft worden sind, als es hieß: Pflicht gemäß der Bauordnung?
-
Ich denke, mit der Pflicht der Installation kann inzw. jeder leben. Wer es jetzt immer noch ignoriert, hat halt im Fall eines Falles Pech gehabt. Finde ich zwar nicht gut, ist aber eben so.

Eine (zusätzliche) gesetzliche Kontrollpflicht halte ich aber für Blödsinn! Geregelt ist doch jetzt schon, wer für die Wartung u Betriebsbereitschaft verantwortlich ist. Das entspricht quasi einer Kontrolle. Mehr braucht es nicht!
Alles Weitere würde Betrügern Tür und Tor öffnen...
Von einer Einschränkung der Grundrechte würde ich trotzdem nicht sprechen; unser Zusammenleben funktioniert nur mit Regeln. Mehr ist das nun auch nicht....

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/
https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage

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AutorAndr8eas8 H.8, Berlin / Berlin846507
Datum11.02.2019 09:561435 x gelesen
Das ist jetzt die Aussage eines Vertreters des Deutscher Feuerwehrverband und nicht des Verbandes selber.

Interessant ist, dass besagter Vertreter auch für einen Schulungsdienstleister im Bereich Brandschutz arbeitet. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846512
Datum11.02.2019 11:291382 x gelesen
Geschrieben von Ulrich W.Von einer Einschränkung der Grundrechte würde ich trotzdem nicht sprechen; unser Zusammenleben funktioniert nur mit Regeln. Mehr ist das nun auch nicht....

Was ist das denn?
Wenn der Staat ohne richterlichen Beschluss in jedes deiner Zimmer schaut und man sich dagegen nicht wehren kann?

Und was hat das Zusammenleben mit der RWM Pflicht zu tun?

Schaut man zB in die Informationen des Bayrischen Staatsministeriums des Inneren, Bau und Verkehrs steht da.
Zitat:"Rauchwarnmelder sollen ausschließlich Personen warnen, die sich in der von einem Brand betroffenen Wohnung aufhalten. "

So, wenn jemand alleine in einer Wohnung wohnt gehts hier in keinster weise um irgendein Zusammenleben.

Ein Rauchwarnmelder soll keine Feuerwehr alarmieren und auch keine Brandausbreitung verhindern.
Es soll nur den Menschen in der Wohnung sagen, pass auf es brennt, geh raus.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen846514
Datum11.02.2019 12:291297 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Was ist das denn?
Meine Meinung...
-
Geschrieben von Alexander H.Wenn der Staat ohne richterlichen Beschluss in jedes deiner Zimmer schaut und man sich dagegen nicht wehren kann?
Der Staat schaut ja gar nicht... Die Dekra oder der TÜV schaut mein Auto an... Der Schornsteinfeger meine Heizungsanlage..
Das Bauamt schreibt mir vor, welche Farbe die Ziegeln meines Hauses haben dürfen? Es gibt unzählige Vorschriften, die hingenommen werden. Die Anschnallpflicht im Auto ist auch so etwas... Dient nur mir/Dir selber.. Und? Machst Du nicht, weil es Dir jemand sagt und Du Dich reglementiert fühlst?
Aber ich schrieb ja, dass ich eine zusätzliche Überprüfung für nicht erforderlich halte.
-
Geschrieben von Alexander H.Und was hat das Zusammenleben mit der RWM Pflicht zu tun?
Die RWM Pflicht ist doch längs usus, oder?
Und mit Zusammenleben meine ich die Bevölkerung allgemein.
-

Geschrieben von Alexander H.Ein Rauchwarnmelder soll keine Feuerwehr alarmieren und auch keine Brandausbreitung verhindern.
Es soll nur den Menschen in der Wohnung sagen, pass auf es brennt, geh raus.

Ja und damit das funktioniert, werden RWM nach Herstellervorschrift überprüft. Durch den Bewohner, Eigentümer oder wen auch immer. Je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/
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AutorFabi8an 8B., Sprotta / 846524
Datum11.02.2019 13:451252 x gelesen
Lobbyarbeit aus dem Bilderbuch.
Bei uns in Sachsen gibt es eine solche Nachrüstpflicht noch nicht.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg846544
Datum11.02.2019 18:291294 x gelesen
Guten Tag Forum;

Geschrieben von V. Mein höchstes Grundrecht ist das auf Unversehrtheit. Ich gebe Dir recht! Aber ich kann nicht verlangen das nur die Anderen etwas dafür machen.

Der erste der etwas für meine Unversehrtheitmachen kann und muss, bin ich selbst!
Von daher muss ich als erstes selbst meinen Arsch heben und etwas für meine Unversehrtheit machen, dann brauche ich nicht darauf zu warten das andere sich darum kümmern.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorPete8r F8., Murnau / Bayern846574
Datum12.02.2019 20:49   1519 x gelesen
Hallo zusammen,

ein paar von Euch haben es ja schon treffend bemerkt und ich möchte das hier nochmal deutlich unterstreichen. Die Prüfung von Rauchwarnmeldern wäre ein massiver Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Ich persönlich bin der Meinung, dass es in Deutschland auch keine Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern gebraucht hätte. Wir Feuerwehren (bzw. unsere Verbände) haben das massiv vorangetrieben und jetzt beklagen wir uns über die Zunahme von Fehlalarmen. Da wird dann in manchen Leitstellenbereichen nur noch ein B1 (Staffel) alarmiert, obwohl es sich eigentlich um eine "unklare Rauchentwicklung" im Gebäude und damit um einen B3 oder B4 (Zugalarm) handelt ...

Die Rauchwarnmelder dienen lediglich und ausschließlich dem sogenannten Eigenschutz innerhalb der eigenen Wohnung, darauf muss an dieser Stelle dringend hingewiesen werden. Wohnungen werden nicht ohne Grund durch unsere Landesbauordnungen in vielen Punkten mit brandschutztechnischen Erleichterungen versehen. Der Gesetzgeber will nicht zu viele Eingriffe in den persönlichen Lebensraum seiner Bürger und das ist gut so.

Wie von manchen ebenfalls richtig bemerkt wurde, kommen jährlich in Deutschland weniger als 400 Menschen bei Bränden ums Leben, insgesamt sterben jährlich in Deutschland rund 900.000 Menschen. Wir haben in Deutschland ein sehr hohes Niveau im vorbeugenden baulichen Brandschutz und ein weltweit vorbildliches Feuerwehrwesen. Wir müssen es nicht auf die Spitze treiben und jetzt auch noch die Rauchwarnmelder im persönlichen Rückzugsbereich des Menschen überprüfen. Hinter solchen Bestrebungen stehen Firmen die z.B. ihr Geld mit Heizungsablesungen verdienen und sich dadurch neue Einkommensquellen sichern wollen ...

Ich finde in diesem Zusammenhang die Schweizer Lösung interessant, denn die Eidgenossen - die in vielen Dingen sicher strenger sind als wir deutschen - haben sich gegen die Rauchwarnmelderpflicht entschieden. Die haben das volkswirtschaftlich betrachtet, was zunächst brutal klingt, aber logisch nachvollzogen werden kann. Schließlich handelt es sich um Eigenverantwortung und in der Schweiz wird keinem verboten einen Rauchwarnmelder freiwillig anzubringen.

Was mich mal interessieren würde ... Wenn man das Geld das jährlich für Rauchwarnmelder ausgegeben wird in die Krebsforschung stecken würde, wie viele Menschenleben könnte man dann retten?

Ich bin nicht gegen Rauchwarnmelder, aber bitte nicht nur in Feuerwehr-Dimensionen denken ...

Gruß Peter

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AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW846576
Datum12.02.2019 21:391325 x gelesen
Ich habe nicht alle Beitraege gelesen, aber es liegt in der Natur dieses Forums dasz die Sichtweise
natuerlich aus der FW-Taetigkeit vieler Schreiberlinge gepraegt ist. Ich denke das ist auch gut so,
denn die haben den taeglichen Einblick und mueszen Erfahrungen machen die doch den meisten "Zivilisten"
gottseidank erspart bleiben. Dank der unermuedlichen Aufklaerung und Werbung fuer die Rauchmelder bei
jedem FW-Fest hat sich hier im Umfeld schon vor Jahren der freiwillige Einsatz durchgesetzt. Fuer mich
persoenlich war die Anschaffung genauso "zwingend" wie damals die Einfuehrung des Sicherheitsgurtes.
Eine Diskussion darum konnte ich nie nachvollziehen, habe schon damals gesagt dasz man in jeder Fahrschule
die Schueler mal mit nur 6 km/h mit einem Schlitten "vor die Wand" fahren lassen musz. Erfahrungen mit
Rauch zu sammeln mag etwas schwieriger sein. Insofern finde ich die derzeitige Regelung ganz vernuenftig.
Sie ist m.E. eine gesunde Abwaegung zwischen Vorsorge und der bspw. angesprochenen Unverletzlichkeit der
Wohnung. Moechte noch zu bedenken geben dasz es beim Einsatz der Melder nicht nur um Eigenverantwortung
geht. Gerade in groeszeren (Miet-)Objekten uebernimmt man ja auch ein wenig Mitverantwortung. Es brennt
ja ggf. eben nicht nur die eigene Wohnung.
Was den Gedanken zur Abwaegung von Rauchmelderkosten gegen Krebsforschung angeht so ist der natuerlich
gerade auch unter dem Aspekt der freien Meinung durchaus zulaessig. Fairerweise musz man dann nach meinem
Dafuerhalten aber auch viele andere Aspekte unseres Handels beleuchten und die Verknuepfungen erforschen:
Wir alle wissen dasz die Zahl toedlicher Verletzungen im Strassenverkehr mit abnehmender Geschwindigkeit
zurueckgehen, saubere Luft die Gesundheit foerdert und nicht zuletzt, dasz musz man dann auch ansprechen:
die Qualitaet der Arbeit und Arbeitszeit ebenfalls die Lebenslaenge beeinfluszt. Das erwaehne ich gerade
deshalb weil der FW-Schichtdienst sicherlich nicht die Lebenslaenge foerdert.
Ein bischen vom Thema abgekommen - sri - aber ich hoffe verzeilich mit Blick darauf dasz alles irgendwie
verbunden ist.

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AutorPete8r F8., Murnau / Bayern846580
Datum13.02.2019 08:391300 x gelesen
Hallo Jürgen,

ich gebe Dir Recht, dass es sich hier um ein Feuerwehr-Forum handelt und deshalb habe ich das ja auch hier aus Sicht eines Feuerwehrlers geschrieben. Und ich glaube auch, dass es absolut richtig und legitim ist, dass auch ein Feuerwehrler mal dazu auffordert manche Dinge nicht nur durch die Feuerwehrbrille zu sehen, da es noch andere wichtige Dinge in unserer Gesellschaft gibt. So ist auch der Hinweis mit der Krebsforschung zu verstehen und der Hinweis auf die Schweiz. Hinter der Volkswirtschaftlichen Betrachtung steht der Grundgedanke, dass das Pro-Kopf-Einkommen unserer Bürger begrenzt ist und was sich durch die Einführung von immer mehr Pflichten ergibt. Es ging hier um die Einführung einer Kontroll-Pflicht für Rauchwarnmelder. Damit würde man bestimmten Firmen Tür und Tor öffnen, die dann jedes Jahr zusätzlich Geld damit verdienen, was sie ja inzwischen auch tun. Jetzt wollen die noch zusätzlich eine Pflicht, damit der Rest auch noch zahlen muss. Und das auch noch mit Unterstützung des DFV, der sich hier mal wieder vor einen fremden Karren spannen lässt. Aber wir könnten ja dann auch den Bürger finanziell entlasten, indem das die Freiwillige Feuerwehr tut, denn die hat ja sonst nichts zu tun ... ;-)

Bitte verstehe mich nicht falsch, ich kann mit der RWM-Pflicht leben. Aber Kontrolle? Ganz klar Nein! Es muss ausreichen, wenn der Mieter im Mietvertrag darauf hingewiesen wird, dass er ein mal im Jahr die Taste drücken und eine Sichtprüfung durchführen muss.

Um trotzdem nochmal auf mein Beispiel mit der Krebsforschung zurück zu kommen: Jährlich sterben laut Statistik 200.000 bis 250.000 Menschen in Deutschland an Krebs. Nur zur Erinnerung: Bei Bränden sind es weniger als 400. Sagen wir mal die Kontrolle der Rauchwarnmelder kostet jährlich 5-10 zusätzlich bei der Heizungsablesung. In Deutschland gibt es über 40.000.000 Haushalte ...

Was ich damit sagen will ist, dass wir aufhören sollten das individuelle Risiko bei einem Brand ums Leben zu kommen extrem hoch aufzuhängen, da dies jeder einzelne selbst beeinflussen kann. So etwas wie Krebsforschung aber ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (und hier vor allem ein Beispiel).

Und um das Ganze zum Abschluss nochmal durch die Feuerwehrbrille zu betrachten (dann höre ich auf):

Wir bzw. unsere Verbände haben die Einführung der RWM-Pflicht massiv voran getrieben, sind aber in vielen Regionen nicht bereit die Konsequenzen zu tragen, indem wir in der Alarmierungsplanung lediglich eine Staffel hin schicken. Eine unklare Rauchentwicklung in einem Wohngebäude ist eindeutig ein Zugalarm.

Gruß Peter

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846581
Datum13.02.2019 10:201323 x gelesen
Geschrieben von Peter F.Aber wir könnten ja dann auch den Bürger finanziell entlasten, indem das die Freiwillige Feuerwehr tut, denn die hat ja sonst nichts zu tun ... ;-)
Das hatten wir in Teilen Deutschlands schonmal, nicht speziell wegen Rauchmeldern aber allgemein wegen dem Brandschutz. Dahin wollen wir, da sind wir uns denke ich einig, nicht zurück.
Du hast völlig Recht, wenn wir bei fast jedem Wohnungsbrand tote Bewohner hätten oder >10% der Toten auf Brände zurückzuführen wären, sähe das schon wieder anders aus.
Wer keine Rauchmelder in seiner Wohnung anbaut und betriebsbereit hält, muss mit den Konsequenzen leben. Weiter Werbung sollten wir, trotz Pflicht, für Rauchmelder machen. Eine Kontrolle, wäre der nicht verhältnismäßig.
Grundsätzlich dürfen wir uns auch nicht über die, aus der Rauchmelderpflicht folgenden, Einsatzzahlen beschweren.
Bei den vielen "angebrannten Essen" machen die Rauchmelder genau das, was sie sollen.
Wenn man die wirklichen Fehlalarme als normale statististische Fehlerquote sieht, müssten ja schon sehr sehr viele Rauchmelder installiert sein, die vorbildlich ihren Dienst versehen.
Anders kann ich die Fehlalarme, aus eigenem Erleben, nicht nachvollziehen. Ich habe seit mehr als 17 Jahren Rauchmelder zu Hause und hatte bis dato 0 Fehlauslösungen.
Aufgrund der dadurch anzunehmenden Rauchmelderzahl schlussfolgernd würden wir durch Kontrollen mit einem immensen Aufwand weinige letzte Prozent herausquetschen. Pareto lässt grüßen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846591
Datum14.02.2019 10:341032 x gelesen
hallo,

ich kann Argumente gegen die Kontrollpflicht schon verstehen. Aber:

Geschrieben von Michael B.Welche Grundrechte sollen noch unter dem Deckmantel, Rettung von Menschenleben, eingeschränkt werden?
da hast du recht. Bei dem alleinlebende Single ist das sein Problem ob der Rauchmelder funktioniert oder nicht.

Aber bei einer Familie sieht das anders aus. Kinder haben da keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder.

Kann man da das Grundrecht auf die Unversehrtheit mit dem der Unverletzlichkeit der Wohnung abwägen?

Muss man da nicht auf "aussen" ein Auge drauf haben das die Rauchmelder im Kinderzimmer auch funktionieren?

Wenn das Kindswohl gefährdet ist gibt es jetzt schon gewaltige Eingriffe in die Grundrechte. (Stichwort: Jugendamt).


Ok - Rauchmelder z.B. mit Gewalt in einer Familie zu vergleichen ist schräg. Aber ich möchte mit diesem hinkenden Vergleich das Nachdenken über die weitere Ausgestaltung der Rauchmelderpfllicht anregen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846595
Datum14.02.2019 16:58913 x gelesen
pauschale Sicherheit als Totschlag-Argument geht mit zunehmend auf den Keks.
Dieser Logik folgend können wir vom Schlappen (offene Schuhe) bis zum Straßenbaum alles verbieten und jeden zwingen nur noch mit Integralhelm und Körperpanzer vor die Tür zu gehen, sicher ist sicher!

Ach ja,
und Fenster 2m über Grund dürfen selbstverständlich auch nicht mehr zu öffnen sein, wie im Hochhaus, nur der Sicherheit wegen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846598
Datum14.02.2019 17:33918 x gelesen
Genau - hinter den Rufen zur Kontrollpflicht steckt ein Geschäftsmodell... sonst nix

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW846657
Datum16.02.2019 21:13892 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.und Fenster 2m über Grund dürfen selbstverständlich auch nicht mehr zu öffnen sein

Mist damit fällt jetzt der 2. Fluchtweg wech :-(
Heißt wohl die Einheit darf nicht mehr benutzt werden weil der zweite Fluchtweg halt nicht baulich sondern über Leitern der FW sichergestellt wurde....

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg847160
Datum02.03.2019 15:15   910 x gelesen
Hallo Jürgen,

entschuldige, das ich jetzt erst antworte. Aber ich habe mir das mehr wie einmal überlegt.

Geschrieben von Jürgen M.da hast du recht. Bei dem alleinlebende Single ist das sein Problem ob der Rauchmelder funktioniert oder nicht.
Aber bei einer Familie sieht das anders aus. Kinder haben da keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder.
Kann man da das Grundrecht auf die Unversehrtheit mit dem der Unverletzlichkeit der Wohnung abwägen?
Das sehe ich nicht so. Wenn ich von mir selbst sprach, sollte es für die komplette Familie bedeuten. Jetzt sind meine Söhne alt genug und Sorgen für sich allein, solange sie klein waren mussten meine Frau und ich für sie mitdenken.

Entschuldigung, doch jetzt wird es etwas politisch!
Ich kann mich an Zeiten erinnern da war man in der damaligen "BRD" stolz darauf das einem nicht alles vom Staat vorgeschrieben und abgenommen wurde. Man wollte sich damals bewusst von der NS- Zeit und dem DED- Regime absetzen. D.h. wenn ich von Selbstverantwortung rede, beziehe ich auch die Verantwortung für meine Familie mit ein.

Geschrieben von Jürgen M.Muss man da nicht auf "aussen" ein Auge drauf haben das die Rauchmelder im Kinderzimmer auch funktionieren?
Wenn das Kindswohl gefährdet ist gibt es jetzt schon gewaltige Eingriffe in die Grundrechte. (Stichwort: Jugendamt).
Sehe ich aus obigen Gründen nicht so. Nach meiner Überzeugung wird bei uns zu sehr nach dem Staat gerufen, wir sollten wieder selbstständiger werden!

Gruß
Michael

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg847169
Datum03.03.2019 10:12833 x gelesen
Berichtigung!
Geschrieben von Michael B. Hallo Jürgen,

entschuldige, das ich jetzt erst antworte. Aber ich habe mir das mehr wie einmal überlegt.

Geschrieben von Jürgen M."da hast du recht. Bei dem alleinlebende Single ist das sein Problem ob der Rauchmelder funktioniert oder nicht.
Aber bei einer Familie sieht das anders aus. Kinder haben da keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder.
Kann man da das Grundrecht auf die Unversehrtheit mit dem der Unverletzlichkeit der Wohnung abwägen?"Das sehe ich nicht so. Wenn ich von mir selbst sprach, sollte es für die komplette Familie bedeuten. Jetzt sind meine Söhne alt genug und Sorgen für sich allein, solange sie klein waren mussten meine Frau und ich für sie mitdenken.

Entschuldigung, doch jetzt wird es etwas politisch!
Ich kann mich an Zeiten erinnern da war man in der damaligen "BRD" stolz darauf das einem nicht alles vom Staat vorgeschrieben und abgenommen wurde. Man wollte sich damals bewusst von der NS- Zeit und dem SED- Regime absetzen. D.h. wenn ich von Selbstverantwortung rede, beziehe ich auch die Verantwortung für meine Familie mit ein.

Geschrieben von Jürgen M."Muss man da nicht auf "aussen" ein Auge drauf haben das die Rauchmelder im Kinderzimmer auch funktionieren?
Wenn das Kindswohl gefährdet ist gibt es jetzt schon gewaltige Eingriffe in die Grundrechte. (Stichwort: Jugendamt)."Sehe ich aus obigen Gründen nicht so. Nach meiner Überzeugung wird bei uns zu sehr nach dem Staat gerufen, wir sollten wieder selbstständiger werden!

Gruß
Michael


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 09.02.2019 11:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2019 12:01 Tilm7an 7M., Freiburg
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 09.02.2019 13:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 09.02.2019 17:05 Volk7er 7C., Garbsen
 09.02.2019 18:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
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