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ThemaFeuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt23 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 2 A 106/16
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847635
    Datum21.03.2019 08:067523 x gelesen
    hallo,

    oha:

    Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt

    Der Frankenauer ist im Jahr 2011 aus der Wehr ausgeschlossen worden. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts war das nicht rechtens. Doch seinen Dienst kann der Mann immer noch nicht antreten, er erhielt sogar Hausverbot.
    Frankenau.

    Klaus Kilian ist seit 1972 Mitglied der freiwilligen Feuerwehr im Mittweidaer Ortsteil Frankenau und war über Jahre bis zu seinem Rücktritt Ende 2006 sogar Ortswehrleiter. Doch seit 2011 gibt es einen Bruch in seiner Ehrenamtsbiografie. Denn der heute 63-Jährige wurde mit Beschluss des Feuerwehrausschusses der Stadt Mittweida vor acht Jahren ohne Interessenabwägung von der Wehr ausgeschlossen.

    Nach jahrelangem Rechtsstreit über zwei Instanzen hat nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen festgestellt, dass der Ausschluss von Kilian aus der freiwilligen Feuerwehr nicht rechtens war. In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass bei der Entscheidung im Jahr 2011 keine Abwägung mit den privaten Interessen des Klägers erfolgte. Zuvor hatte bereits im Jahr 2014 das Verwaltungsgericht Chemnitz geurteilt, dass der Ausschluss des Feuerwehrmanns, der dagegen geklagt hatte, nicht rechtens war. Die von der Stadt Mittweida beantragte Berufung wurde vom OVG zurückgewiesen. In der Folge sollte Kilian ab Jahresbeginn wieder Mitglied der Feuerwehr sein.

    Das stellt der Mittweidaer Oberbürgermeister Ralf Schreiber (CDU) nicht in Abrede. Dennoch hat der Rathauschef und Dienstvorgesetzte aller Feuerwehrleute von Mittweida Klaus Kilian im Januar Hausverbot für das Feuerwehrgerätehaus in Frankenau erteilt. So kann der Feuerwehrmann praktisch weder Dienste übernehmen noch an Einsätzen teilnehmen. ...

    Quelle: https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/mittweida/feuerwehrmann-klagt-sich-ins-ehrenamt-artikel10471987


    verfahrene Situation :-(

    ob es da doch noch zu einer sinnvollen Lösung kommt?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847637
    Datum21.03.2019 08:263935 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    ob es da doch noch zu einer sinnvollen Lösung kommt?


    Schwer von außen zu beurteilen, oft schwelen solche oder ähnliche Konflikte schon Jahre lang.

    Im erwähnten Fall ist in der FP zu lesen:

    [...] Kilian habe oft Kritik wegen vermeintlicher Mängel in der Feuerwehrarbeit geäußert, was unter den Kameraden für Frust gesorgt habe. Diese hätten ihren Austritt aus der Wehr angekündigt, falls Kilian Mitglied bleibe. "Die Truppe stand vor der Auflösung", so Schröter. [...]

    Das deutet auf ein ungutes Klima in der FF hin ?!

    Intersssant in diesem Zusammenhang der § 13 Abs. 3 des FwG BaWü:

    (3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
    [...]
    4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.

    Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen.


    Die Passage " befürchten lässt " ist sehr Auslegungsfähig.

    Aber wie bereits gesagt, dieser konkrete Fall ist für Außenstehende ohne Kenntnis weiterer Hintergründe ( die eigentlich nur die Betroffenen angehen ?! ) schwer beurteilbar.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847642
    Datum21.03.2019 09:153303 x gelesen
    Die Urteile/Beschlüsse würden mich mal im Volltext interessieren. Ich finde es interessant, dass das OVG dort eine Abwägung mit den Interessen des Klägers fordert. Will man diese Abwägung dann, mit offenem Ausgang, gerichtlich überprüfen? Das wäre ein deutlicher Unterschied zur Rechtssprechung in anderen Ländern. In RLP z.B. kann eine Entpflichtung "aus wichtigem Grund" erfolgen, dazu hat das OVG schon mehrfach Aussagen getroffen wie z.B.:
    12 B 10229/96.OVG...für die Ausübung des Ermessens in dieser Situation spielt es keine ausschlaggebende Rolle, ob der von der Verfügung betroffene Antragsteller in vorwerfbarer Weise ursächlich für die Drohung seiner Feuerwehrkameraden war, aus der Stützpunktfeuerwehr .... auszutreten oder ob er selbst nur das Opfer von Intrigen oder Kungeleien innerhalb der Stützpunktfeuerwehr wurde. Die persönliche Ehre, die bisherige Aufgabenerfüllung und ein tadelloses Verhalten eines einzelnen Feuerwehrmannes haben dann zurückzutreten, wenn ohne sein Entfernen aus der Feuerwehr die Arbeit der Feuerwehr in Frage gestellt ist und wenn andere, weniger einschneidende aber gleichgeeignete Mittel nicht zur Verfügung stehen. Der Betroffene ist dann darauf zu verweisen, gegen mögliche Ehrverletzungen zivilrechtlich oder strafrechtlich vorzugehen. Vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere des bereits mehrfach erwähnten § 1 Abs. 1 LBKG hat der von der Entpflichtung Betroffene seine eigenen persönlichen Interessen hinter den Interessen der Allgemeinheit zurückzustellen.

    7 A 11270/12.OVGEin wichtiger Grund für die Entpflichtung eines Feuerwehrangehörigen gemäß § 12 Abs. 5 LBKG ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der widerstreitenden Interessen die weitere Zugehörigkeit des betreffenden Mitglieds zur Feuerwehr untragbar und unzumutbar ist.
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die ehrenamtlichen Dienstpflichten schwerwiegend verletzt werden und damit die Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr ernstlich gefährdet ist. Hierzu zählt ein erheblicher Verstoß gegen die allgemeine Dienst- und Treuepflicht sowie die Pflicht, seinen Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Auch kann eine derartige Gefährdung unter anderem dann angenommen werden, wenn ein Feuerwehrangehöriger die Dienstbereitschaft und die Disziplin systematisch untergräbt, etwa durch schwerwiegende Beleidigung der Führung bzw. des Vorgesetzten.
    Davon abgesehen liegt ein wichtiger Grund jedenfalls auch dann vor, sofern der Feuerwehrangehörige durch bestimmte sonstige Verhaltensweisen zur Entstehung und Fortdauer von Spannungen innerhalb der Wehr beigetragen hat, die geeignet sind, deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, und wenn auch für die Zukunft derartige Spannungen zu besorgen sind. Auf ein vorwerfbares Verschulden kommt es dabei ebenso wenig an wie auf das persönliche Motiv für das Verhalten des Mitglieds.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg847643
    Datum21.03.2019 09:213051 x gelesen
    Für eine sinnvolle Antwort muss man tatsächlich den Volltext und evtl. die Vorgeschichte kennen.

    Dem Gericht genügte offenbar der Komplex "Anhörung des Betroffenen und Abwägung der gegenseitigen Interessen" nicht.
    Mich erschreckt dabei, dass eine Kommune Zeit und Steuergelder hat, nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht auch noch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
    Ohne zu berücksichtigen, was dem Feuerwehrmann vorgeworfen wird, sendet es doch an das Ehrenamt ein deutliches Signal: "Wenn wir Dich loswerden wollen, klagen wir gegen Dich, bis Dir Geld und Zeit ausgehen."

    Mittlerweile ist der Betroffene 63 Jahre alt, da könnte man den Übertritt in die Altersabteilung abwarten. Stattdessen erweckt die Kommune den Eindruck, ein schlechter Verlierer zu sein und mit einem Hausverbot in den Bereich "kindische Spielchen" überzuwechseln.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847644
    Datum21.03.2019 09:282867 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Mich erschreckt dabei, dass eine Kommune Zeit und Steuergelder hat, nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht auch noch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
    Ohne zu berücksichtigen, was dem Feuerwehrmann vorgeworfen wird, sendet es doch an das Ehrenamt ein deutliches Signal: "Wenn wir Dich loswerden wollen, klagen wir gegen Dich, bis Dir Geld und Zeit ausgehen."
    In dem Zeitungsbericht ist aber auch die Rede von "Frust unter den Kameraden" wegen Kritik an "vermeintlichen Mängeln" und angekündigten Austritten, falls derjenige Mitglied bleibe. Dann sind die Fronten eben nicht Ehrenamt gegen Kommune, sondern ein Ehrenamtler gegen mehrere Ehrenamtler, und die Kommune muss sich (gut) überlegen welche Seite sie unterstützt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg847645
    Datum21.03.2019 09:293058 x gelesen
    Der Volltext lässt sich hier finden.
    Das Lesen der 15 Seiten pdf ist spannend und zeigt Dinge auf, die im Zeitungsartikel gar nicht vorkommen...

    Damit ist natürlich auch ein Teil meines Postings von vorher für den konkreten Fall nicht mehr gänzlich zutreffend.

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    AutorLoth8ar 8L., Hilden / NRW847646
    Datum21.03.2019 09:292850 x gelesen
    Damals war der Angehörige 55 Jahre alt.

    Da wir alle nicht wissen was vorgefallen ist, kann man nur spekulieren.
    Ich glaube nicht, dass eine Kommune gerne Zeit und Geld investiert, wenn es nicht notwendig ist.

    Wenn man liest, dass einige FM (SB) die Wehr verlassen wollten, muss die Kommune/Feuerwehr reagieren.

    Einen sonnigen Tag noch!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847649
    Datum21.03.2019 09:522846 x gelesen
    Danke. Dann weiß die Kommune ja immerhin, wie man es beim nächsten Versuch besser machen kann.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847650
    Datum21.03.2019 10:092979 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Dann weiß die Kommune ja immerhin, wie man es beim nächsten Versuch besser machen kann.
    gilt aber auch für potentiell betroffene Feuerwehrangehörige

    wenn die Lage (kameradschaftlich) angespannt ist sollte man tunlichst drauf achten das man sich formell keine anderen bzw. weiteren Angriffspunkte gibt.

    Man sollte:

    - regelmässig an Übungen teilnehmen
    - bei Einsätzen wenn es möglich ist auch erscheinen
    - ...

    Der Bereich "Kameradschaft" ist juristisch schwierig zu fassen. Aber Anwesenheitslisten sind ( sofern sie korrekt geführt werden ) bessere Hebel um solche Dinge im Sinne der Feuerwehr / Gemeinde zu klären.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen847679
    Datum21.03.2019 21:172833 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Klaus war viele Jahre aktiver Teilnehmer hier im Feuerwehrforum. Leider hat er sich, wie die anderen sächsischen Mitstreiter auch, weitgehend zurückgezogen.
    Uns hat er bezüglich seines Verfahrens immer auf dem laufenden gehalten, und ich persönlich freue mich, das er nun endlich das Recht bekommen hat, was ihm zusteht. Das sollte vielleicht manchen Feuerwehrfürsten zu denken geben, das Kritiker nicht immer einfach so mundtot gemacht werden können.

    Vielleicht meldet sich ja Klaus noch einmal hier.

    VG Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen847683
    Datum22.03.2019 00:572704 x gelesen
    Hallo,

    den interessierten Leser des Volltextes muß man noch auf eine ernüchternde Besonderheit des Verfahrens hinweisen. Auf Grund der Rechtslage brauchte das VG Chemnitz kein Wort des beiderseitigen Sachvortrags überprüfen. So entstanden aus dem ungeprüften Sachvortrag die Tatbestandsbeschreibungen beider Urteile. Da der Tatbestand keinerlei Relevanz für die Urteile hatte, erübrigten sich auch jeglicher Aufwendungen zur Korrektur des Sachvortrags. Wenn es da aber eine Partei nicht so genau mit der Wahrheit genommen hat?

    MkG
    Klaus

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen847684
    Datum22.03.2019 01:112556 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.

    Man sollte:

    - regelmässig an Übungen teilnehmen
    - bei Einsätzen wenn es möglich ist auch erscheinen
    - ...

    Wie soll das funktionieren, wenn die Verantwortlichen ihre Ämter missbrauchen, um mit der Verweigerung der Vorsorgeuntersuchungen die Teilnahme an Diensten und Einsätzen zu unterbinden?

    MkG
    Klaus

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg847685
    Datum22.03.2019 06:232421 x gelesen
    Genau das meinte ich ja damit, als ich die pdf verlinkt habe.
    Der Zeitungsartikel ist leider gar nicht ausreichend darauf eingegangen, dass es in der damaligen Version des SächsBRKG und der kommunalen Feuerwehrsatzung handwerkliche Fehler gab, die einen Ausschluss unmöglich machten. Daher halte ich es für geboten, dass sich die Diskutanten mit dem Volltext und vor allem der Begründung des OVG vertraut machen.

    Und die neue disziplinarische Maßnahme "Hausverbot" steht m.M.n. auf ebenso tönernen Füßen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847687
    Datum22.03.2019 06:462458 x gelesen
    Geschrieben von Klaus K.mit der Verweigerung der Vorsorgeuntersuchungen die Teilnahme an Diensten und Einsätzen zu unterbinden?Welche Vorsorgeuntersuchungen sind denn für die Dienst-/Einsatzteilnahme unverzichtbar?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847691
    Datum22.03.2019 08:002337 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Welche Vorsorgeuntersuchungen sind denn für die Dienst-/Einsatzteilnahme unverzichtbar?

    z.B. Atemschutztauglichkeitsuntersuchung nach G-26.3, um im Einsatz als AGT eingesetzt und auch die nach FwDV 7 geforderte Belastungsübung bzw. Einsatzübung innerhalb der Frist von zwölf Monaten ableisten zu können.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847693
    Datum22.03.2019 08:072284 x gelesen
    Ja klar, aber wo steht denn das jeder einsatzfähiger AGT sein muss?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847695
    Datum22.03.2019 08:192537 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    aber wo steht denn das jeder einsatzfähiger AGT sein muss?

    Muß ja nicht unbedingt sein, aber eine Feuerwehr sollte bestrebt sein möglich viele geeigneten Fw-Angehörigen als AGT auszubilden und einsetzten zu können. Und da ggf. die Verwehrung der G-26 als Druckmittel zu verwenden ?! ( was ich zum konkret geschilderten Fall allerdings nicht weis !).


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen848205
    Datum14.04.2019 13:592312 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Welche Vorsorgeuntersuchungen sind denn für die Dienst-/Einsatzteilnahme unverzichtbar?

    Da es keine neue Aufgabenverteilung gab, im konkreten Fall lt. Urteil ab Feb. 2010 die G 25, G 26.3 und die G 41 sowie die Verlängerung des FS > 7,5t ab Herbst 2010.

    MkG
    Klaus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg848206
    Datum14.04.2019 14:112147 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Klaus K.Da es keine neue Aufgabenverteilung gab, im konkreten Fall lt. Urteil ab Feb. 2010 die G 25, G 26.3 und die G 41 sowie die Verlängerung des FS > 7,5t ab Herbst 2010.
    und wo ist da das Problem?

    wenn man diese Untersuchungen nicht hat und der Führerschein Klasse C nicht verlängert wurde dann ist man halt eine Einsatzkraft ohne Atemschutz und Maschinist.

    Das ist dann aber kein Grund jemand aus der Feuerwehr rauszuwerfen.

    Das ältere Einsatzkräfte kein Atemschutz mehr machen wollen bzw. die G26.3 nicht mehr bestehen ist (fast) allen Feuerwehren normal. Die werden nicht rausgeworfen ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg853510
    Datum30.11.2019 22:121641 x gelesen
    Streit mit Feuerwehrmann schwelt weiter | Freie Presse - Mittweida

    Der über Jahre aus der Wehr ausgeschlossene Frankenauer darf seinen Dienst immer noch nicht antreten. Dennoch steht eine Ehrung für ihn an. | 10615322 Regionales Mittweida

    ist immer noch nicht gelöst :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg853511
    Datum30.11.2019 22:141704 x gelesen
    und:

    Feuerwehrmann schlägt Einladung aus

    Der über Jahre aus der Wehr ausgeschlossene Frankenauer Feuerwehrmann Klaus Kilian hat nach Angaben von Oberbürgermeister Ralf Schreiber (CDU) eine Einladung ins Mittweidaer Rathaus ausgeschlagen. Dort sollte Kilian am Donnerstag innerhalb der Stadtratssitzung nachträglich für sein 40-jähriges Dienstjubiläum geehrt werden. Kilian hatte von 2014 bis 2019 einen Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung geführt. Zu Jahresbeginn entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass sein Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr 2011 wegen fehlender Interessenabwägung nicht rechtens war. Das Gericht bestätigte ihm somit eine lückenlose Zugehörigkeit zur Wehr seit 1972. Im Rechtsstreit hatte die Stadtverwaltung auf frühere, ständige Querelen in der Feuerwehrtruppe verwiesen, die von Kilian ausgelöst worden seien. Zudem habe er Anweisungen nicht befolgt. Kilian weist die Vorwürfe zurück.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     21.03.2019 08:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.03.2019 09:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 09:21 Thom7as 7H., Dornstadt
     21.03.2019 09:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 09:29 Loth7ar 7L., Hilden
     21.03.2019 09:29 Thom7as 7H., Dornstadt
     21.03.2019 09:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 10:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.03.2019 01:11 Klau7s K7., Mittweida
     22.03.2019 06:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2019 08:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.03.2019 08:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2019 08:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.04.2019 13:59 Klau7s K7., Mittweida
     14.04.2019 14:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.03.2019 00:57 Klau7s K7., Mittweida
     22.03.2019 06:23 Thom7as 7H., Dornstadt
     21.03.2019 21:17 Jens7 N.7, Ohorn
     30.11.2019 22:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.11.2019 22:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
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