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Thema | Diskussion um Vergünstigungen für Ehrenamtliche: Eine Extrawurst für Feuerwehrleute? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 847636 | |||
Datum | 21.03.2019 08:24 | 4986 x gelesen | |||
hallo,In Teuchern tobt ein Streit, wie man Feuerwehrleute für ihr freiwilliges Engagement entschädigen und motivieren kann. Gegenstand der Debatte ist konkret die Idee, dass Feuerwehrmitglieder und deren Familien die kommunalen Einrichtungen, wie etwa Dorfgemeinschaftshäuser, kostenlos nutzen dürfen. Eine entsprechende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Einrichtungen ist zwar in der jüngsten Stadtratssitzung vertagt worden. Damit ist aber noch lange kein Schlussstrich unter die Diskussion gezogen. ... da hat ein Stadtrat nicht kapiert was eine Freiwillige Feuerwehr ist, welche Rechtsstellung diese in seiner Gemeinde hat und das sich eine Freiwillige Feuerwehr fundamental von einem Verein unterscheidet: Joachim Groß (CDU) hatte argumentiert, dass eine Satzungsänderung einer Vorteilsnahme im Ehrenamt gleichkomme. Und das ist eine Straftat. Wenn, dann müsse sie für alle Mitglieder im Ehrenamt, also auch Mitglieder anderer Vereine, gelten. Groß selbst hatte vor Tagen im Haupt- und Finanzausschuss noch für die neue Satzung gestimmt, aber unter dem Vorbehalt, die Rechtslage prüfen zu lassen. Dies sei bisher nicht erfolgt, so Groß. Der Vorwurf mit der Straftat setzt der Sache noch die Krone auf :-( Quelle: https://www.mz-web.de/weissenfels/diskussion-um-verguenstigungen-fuer-ehrenamtliche-eine-extrawurst-fuer-feuerwehrleute--32247446 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847656 | |||
Datum | 21.03.2019 10:52 | 2802 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. da hat ein Stadtrat nicht kapiert was eine Freiwillige Feuerwehr ist, welche Rechtsstellung diese in seiner Gemeinde hat und das sich eine Freiwillige Feuerwehr fundamental von einem Verein unterscheidet: Ich halt manchmal so eine Krux für Gemeinderäte etc. mit den Feuerwehrvereinen ;-))) Muß man überhaupt eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung durchführen oder kann die Stadtverwaltung beispielsweise per Dienstanordnung dies regeln ? Und das mit den Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige weckt mancherorts schon Begehrlichkeiten anderer ehrenamtlich Tätiger anderer HiOrgs. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 847668 | |||
Datum | 21.03.2019 13:19 | 2604 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, das Problem mit Teuchern ist im Moment das die umliegenden Gemeinden gut vorangegangen sind und Teuchern hier nachziehen muss. http://www.weissenfels.de/download/542/sii13_entschaedigungfuermitgliederderfeuerwehr.pdf dies ist noch die alte Satzung. http://www.stadt-luetzen.de/media/dokumente/amtsblatt_2017/nr._07_amtsblatt_juli_2017.pdf MKG Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 847669 | |||
Datum | 21.03.2019 13:24 | 2553 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Und das mit den Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige weckt mancherorts schon Begehrlichkeiten anderer ehrenamtlich Tätiger anderer HiOrgs. Wo ist das Problem? Selbst Schulweghelfer bekommen 100-200 im Monat Ehrenamtspauschale. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847672 | |||
Datum | 21.03.2019 14:08 | 2507 x gelesen | |||
Wenn es um dieses Teuchern geht, müsste man den Stadtrat zum Comedypreis vorschlagen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 847675 | |||
Datum | 21.03.2019 15:43 | 2332 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.da hat ein Stadtrat nicht kapiert was eine Freiwillige Feuerwehr ist, welche Rechtsstellung diese in seiner Gemeinde hat und das sich eine Freiwillige Feuerwehr fundamental von einem Verein unterscheidet: Deshalb sollten wir darauf hinarbeiten dass das Ehrenamt zwingend am Amt hängt und bürgerschaftliche Engagement so ...einen eignen Platz in der Tagesordnung vom Rathaus bekommt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847680 | |||
Datum | 21.03.2019 22:22 | 1866 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Deshalb sollten wir darauf hinarbeiten dass das Ehrenamt zwingend am Amt hängt und bürgerschaftliche Engagement so ...einen eignen Platz in der Tagesordnung vom Rathaus bekommt.Das "Problem" dabei ist, dass sich der Sprachgebrauch in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Während der Begriff Ehrenamt früher tatsächlich Ämter meinte, entwickelt er sich immer mehr zu einer Sammelbezeichnung für alle unbezahlten Tätigkeiten. Auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt Bettina Hollstein den Ehrenamtsbegriff als Tätigkeiten, die freiwillig und nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, sowie gemeinwohlorientiert sind, öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum stattfinden und in der Regel gemeinschaftlich oder kooperativ ausgeübt werden. Man könnte auch sagen der Begriff "Ehrenamt" ist in seiner traditionellen Bedeutung weg... Wie eine Alternative aussehen könnte weiß ich aber auch nicht. Im Hinblick auf die Wahrnehmung muss sich dann aber auch von Vereinen abgrenzen:
Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 847686 | |||
Datum | 22.03.2019 06:36 | 1887 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Das "Problem" dabei ist, dass sich der Sprachgebrauch in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Während der Begriff Ehrenamt früher tatsächlich Ämter meinte, entwickelt er sich immer mehr zu einer Sammelbezeichnung für alle unbezahlten Tätigkeiten. Ahja ... Zitat:" Besonderheiten Das bekommen Sie von uns Für Ihren Einsatz im Ehrenamt erhalten Sie von der Landeshauptstadt München zudem für jede angefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von 6,50 Euro (netto). Bei mehr als zwei Einsätzen am Tag können Sie maximal 16 Euro pro Tag erhalten." http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10222466/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847692 | |||
Datum | 22.03.2019 08:06 | 1764 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Ahja ...Ja... Ich wollte vor allem verdeutlichen, wenn heute jemand von "ehrenamtlich" spricht, eben nicht das eigentliche (öffentlich-rechtliche) Ehrenamt (Feuerwehr, Wahlhelfer, Schöffe, etc.) gemeint ist. Weiter unten im Artikel wird auch noch "unbezahlt" definiert. Entschädigungen für angefallene Kosten, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind, sind aber mit ehrenamtlichem Engagement vereinbar. Als Obergrenze können die Grenzen für Aufwandsentschädigungen des Einkommensteuergesetzes übernommen werden. [Als Fußnote: Gegenwärtig sind dies 2.400 Euro pro Jahr für Übungsleiter und 720 EUR für sonstige Ehrenämter. Die Regelungen sind in der Abgabenordnung festgelegt.]Gerade wenn die Einsatzstunden entschädigt werden, fliegen die Feuerwehren schnell aus der Definition raus (In München also nach 110 Stunden). Man kann aber davon ausgehen, wenn heute jemand vom Ehrenamt spricht, dass eher die zitierte Definition gemeint ist. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847704 | |||
Datum | 22.03.2019 11:38 | 1883 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Alexander H. Wo ist das Problem? An dem der es zahlen muß, will oder kann. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 847808 | |||
Datum | 27.03.2019 13:08 | 1393 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, hier die neue Entschädigungssatzung Mitglieder Feuerwehr der Stadt Weissenfels. Ich denke diese kann sich sehen lassen. Auf Seite 3. http://www.weissenfels.de/download/50724/amt1903.pdf MFG Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 847810 | |||
Datum | 27.03.2019 13:42 | 1232 x gelesen | |||
Ordentliche Aufwertung. Respekt. | |||||
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