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ThemaMobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847639
    Datum21.03.2019 08:352446 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Intersssant in diesem Zusammenhang der § 13 Abs. des FwG BaWü:
    ich bezeichne diesen Paragraphen im Feuerwehrgesetz von BaWü als "Mobbing-Paragraphen"':

    (3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere

    1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,

    2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,

    3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder

    4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.

    Es gibt Situationen wo die Anwendung dieses gesetzlichen Regelung sinnvoll ist.

    Aber ich hab schon mind. einen Fall mitbekomme wo eine Feuerwehrangehörige von einer höheren Führungskraft belästigt wurde und dann letztendlich mit Berufung auf den § 13 Abs. 3 - Satz 4 aus der Feuerwehr rausgeschmissen wurde :-(

    ein klarer Missbrauch :-(

    [um Spekulationen vorzubeugen: nein - "meine" Feuerwehr hatte damit nichts zu tun, es war auch keine Feuerwehr aus dem Landkreis in dem ich wohne, aber es war eine Feuerwehr in BaWü ]

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847641
    Datum21.03.2019 08:571455 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Aber ich hab schon mind. einen Fall mitbekomme wo eine Feuerwehrangehörige von einer höheren Führungskraft belästigt wurde und dann letztendlich mit Berufung auf den § 13 Abs. 3 - Satz 4 aus der Feuerwehr rausgeschmissen wurdeFür solche Fälle hat der liebe Gott den Rechtsweg erfunden. Gerade, weil dieses Ausschlussverfahren noch durch die Gremien läuft und nicht durch das Ermessen einer Einzelperson entschieden wird, ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847657
    Datum21.03.2019 10:581253 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.

    Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein gem. § 13 Abs. 4 FwG BaWü aus der FF ausgeschlossener FW-Angehöriger nicht die Kraft und das Standvermögen auf sich nehmen will und gegen den Ausschluß zu klagen, wieder aufgenommen wird und in dieser FF Dienst leisten möchte ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847659
    Datum21.03.2019 11:061318 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Gerade, weil dieses Ausschlussverfahren noch durch die Gremien läuft und nicht durch das Ermessen einer Einzelperson entschieden wird, ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.
    Das hatte in diesem Fall andere Hintergründe. Es hatte sich Rahmenbedingungen geändert so das eine Klage deswegen sinnlos gewesen wäre.

    Ansonsten hätte diese Person die Sache schon durchgezogen. Meiner Einschätzung nach wäre die Gemeinde da voll auf die Schnauze geflogen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg847681
    Datum21.03.2019 22:481054 x gelesen
    Hallo Forum,
    der § kann sicher seinen Sinn haben.
    Aber er wird auch schlecht angewendet.

    Mir ist ein Fall bekannt, da sollte eine Führungskraft der FW, nach dem er eine Gegenkandidatur zum Kdt. angekündigt hat, mit diesem § aus dem Dienst entfernt werden.
    Der Gemeinderat hat zwar nicht mitgemacht, jedoch hat sich die Führungskraft freiwillig zurückgezogen.

    Ich finde es schade.
    Und ja so kann man Leute verkraulen.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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     21.03.2019 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt
     21.03.2019 08:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 08:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 10:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.03.2019 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 22:48 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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