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Thema | Einsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848002 | |||
Datum | 05.04.2019 15:51 | 4561 x gelesen | |||
hallo, Wir brauchen uns nicht wundern wenn solche Probleme immer mehr werden. Anfang Oktober 2018 verlor ein Fahrzeug zwischen Döschwitz und Kretzschau so viel Öl, dass die Freiwillige Feuerwehr Kretzschau die B180 zwischen beiden Orten komplett sperren musste. dann aber: An der ersten Absperrung, auf Höhe der Kreuzung des Zuckerbahn-Radweges, musste sich der 38-jährige Feuerwehrmann mit einem Paar, das aus Richtung Zeitz angefahren kam, auseinandersetzen. Die Fahrerin machte das Fenster herunter und schrie mich an, beleidigte mich und drohte bei Standgas, mich anzufahren, erinnert sich der 38-Jährige. Nach meinem Rechtsempfinden dürfte dies für strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Fahrerin ausreichen. Denkste :-( Staatsanwaltschaft Naumburg: Die Schuld ist als gering anzusehen. Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering. Auch das öffentliche Interesse gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen Quelle: Rettungskräfte beleidigt und genötigt Bleibt pöbelndes Pärchen ohne Strafe? Das aber freiwillige Feuerwehrleute die "Strasse kehren müssen" ist schon im öffentlichen Interesse - oder? Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Naumburg ist ein deftiger Schlag ins Gesicht der betroffenen Einsatzkräfte und hat auch negative Auswirkung über das lokale Umfeld hinaus. Wenn eine Gesellschaft es nicht mehr für nötig findet die Leute die sich deutlich überdurchschnittlich für diese Gesellschaft einsetzen auch entsprechend zu schützen dann braucht man sich nicht wundern wenn das System langsam aber sicher den Bach runtergeht :-( ok - nun versuchen Andere dem mutmasslichen Täter bzw. der mussmasslichen Täterin deutlich klar zu machen was die falsch gemacht haben: Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren nach einer Anzeige eines 38-Jährigen Feuerwehrmannes eingestellt hat, geht der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst nun in einem Ordnungsverfahren gegen die Frau vor. Quelle: Bedrohung der Feuerwehr hat Folgen Rote Linie ist klar überschritten Offensichtlich hat der Bürgermeister mehr Arsch in der Hose als die Staatsanwaltschaft! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 848005 | |||
Datum | 05.04.2019 17:52 | 2660 x gelesen | |||
Da weiß man doch wieder wie sehr man tatsächlich geschätzt wird......nein ich rede nicht von den beiden Tätern. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 848034 | |||
Datum | 08.04.2019 10:19 | 2146 x gelesen | |||
Dann hoffe ich mal, dass wenigstens der Dienstherr der Feuerwehrkam. (also Stadt/Gemeinde) nen Ar... in der Hose hatte, und der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche "Anzeige" / einen Hinweis auf die charakterliche Ungeeignetheit des jew. Fahrzeugführers mitgeteilt hat. Wird in solchen Fällen (selbst von der Pol) m.M.n. viel zu selten gemacht, wenn "Herr/Frau Fahrzeugführer" glauben, sich oder ihr Kfz als "Waffe" im Straßenverkehr einzusetzen! Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 848077 | |||
Datum | 09.04.2019 15:21 | 1987 x gelesen | |||
Man stelle sich die Situation mit einer Schusswaffe vor: "Die Jägerin schrie mich an, beleidigte mich und drohte bei gezogener Waffe, mich anzuschiessen, erinnert sich der 38-Jährige" Ich denke die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist sofort dahin. Aber mit dem Auto ist es ok... Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 848078 | |||
Datum | 09.04.2019 16:41 | 1578 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner G.ird in solchen Fällen (selbst von der Pol) m.M.n. viel zu selten gemacht, Meine persönliche Erfahrung: Die Polizei "darf" wohl nicht so, weil man dann ja evt.der STA in den Rücken fällt. In unserem Fall hat mir die Polizei geraten solch einen Antrag selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen und wie ich diesen zu begründen habe. Meinem Antrag wurde auch statt gegeben. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848080 | |||
Datum | 09.04.2019 18:02 | 1511 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker C. Die Polizei "darf" wohl nicht so, weil man dann ja evt.der STA in den Rücken fällt. kannst du uns das mal näher erklären? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 848081 | |||
Datum | 09.04.2019 18:41 | 1427 x gelesen | |||
Fall in Familie: Autofahrer(85j) fährt auf Überweg meine Frau und Tochter über den Haufen(Kinderwagen ist 8 Meter weit geflogen). Gutachter stellte u.a fest: Der Fahrer hatte viele Vorschäden am PKW dieser nach eigener Aussage sich regelmäßig an Mauern/Ausfahrten geholt hat. Polizei gibt das ab an STA. Die stellt das Verfahren ein. Lächerliche Geldauflage. Der Fahrer(hat ja.300 Meter weiter gewohnt) hat sich nie gemeldet/ entschuldigt Das Einstellen war auch für die Polizei vollkommen unverständlich. Da STA aber eingestellt habe könne die Polizei leider nix mehr tun. Daher der Hinweis an uns selbst unsere Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Führerscheinstelle zu melden. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848082 | |||
Datum | 09.04.2019 19:13 | 1410 x gelesen | |||
hallo, danke für die Info. Geschrieben von Volker C. Daher der Hinweis an uns selbst unsere Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Führerscheinstelle zu melden. auf Feuerwehrs bezogen: wenn man als Einsatzkraft von einem Autofahrer beim Absperren bzw. Absichern blöd angemacht bzw. bedroht / gefährdet wird sollte man das dann unabhängig von Anderen ( Feuerwehr, Gemeinde, Polizei usw.) bei der Führerscheinstelle selbst melden. was meint Ihr? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 848083 | |||
Datum | 09.04.2019 19:32 | 1398 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Da STA aber eingestellt habe könne die Polizei leider nix mehr tun. Echt? Ist mir unverständlich. Die Einstellung der STA betrifft das Strafverfahren. Meldung an die Führerscheinstelle zwecks Überprüfung der Fahrtauglichkeit dient der Gefahrenabwehr, da hat die Einstellung der STA keine Bindungswirkung. Ich denke nicht, dass diese Auskunft so überall von der Polizei gekommen wäre. Aber immerhin gut, dass dann noch der Hinweis auf die Möglichkeit kam, es selber der Führerscheinstelle zu melden. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 848084 | |||
Datum | 09.04.2019 22:33 | 1189 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Das Einstellen war auch für die Polizei vollkommen unverständlich. Da STA aber eingestellt habe könne die Polizei leider nix mehr tun. Daher der Hinweis an uns selbst unsere Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Führerscheinstelle zu melden. Verstehe ich das richtig? Das von der Polizei festgestellte auffällige Verhalten wird überprüft und bei nichtfeststellung zurückgewiesen. Wenn der Bürger damit nicht glücklich ist soll er selber noch einmal für den selben Sachverhalt beim StVA vorstellig werden?! ....wenn ich raten darf, dat wird nix. Und wenn mir als Schlauchträger zu diesem Weg geraten wird wäre ich mir absolut sicher das mir egal ist was in meiner damaligen Dienstzeit alles für Mist passiert ist, da denke ich doch lieber an die zurück denen ich helfen konnte und an die tolle Kameradschaft ...beim Fußvolk. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 848085 | |||
Datum | 09.04.2019 23:19 | 1267 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach sollten gleich mehrere Personen mehrere Tatbestände anzeigen. Personen: - Der Betroffene - Der Vorgesetzte Anzeigen: - Fahrtauglichkeit bei der Führerscheinstelle - Versuchte oder tatsächliche Körperverletzung als Antragsdelikt (§223 StGB) - Widerstand/Angriff auf Einsatzkräfte (§§113, 114, 115 StGB) Dazu sollte man noch bevor was passiert eine entsprechende Ansage an den Täter richten. Das alte FSHG NRW (ich hab keinen Bock um Viertel Zwölf die aktuelle Rechtslage zu recherchieren) schreibt: §27 (2): Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehen zu verlassen.Das Ordnungswidrigkeitenverfahren kann dann noch parallel laufen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 848088 | |||
Datum | 10.04.2019 08:45 | 1133 x gelesen | |||
Tja.... leider ist das Gefühlt mitlerweile normal geworden.... Auch hier fehlen die Mitarbeiter, die die Dinge bearbeiten sollen... Gehe heute mal zur Polizei.... Dort bekommst du auch mitlerweile einen bunten Strauß an Argumenten, warum deine Anzeige nix bringt und man sich die Arbeit sparen könne....... Geile Zeiten...... In einem Land in dem wir gut und gerne Leben... Manchmal zweifel ich sehr stark daran.... In Treue fest! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 849921 | |||
Datum | 14.06.2019 09:00 | 842 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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