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Thema | Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab | 15 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848115 | |||
Datum | 10.04.2019 22:16 | 3820 x gelesen | |||
hallo, auch ein Argument: In der Stellungnahme teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen werde. Es geht um das Schliessen von Lücken bei der Versorgung: Aufgrund von tödlichen Unfällen musste festgestellt werden, dass keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner*innen geleistet werden. vollständiger Text des LFV Hessen Man könnte da nun meinen das in Hessen Feuerwehrleute die in einer Partnerschaft leben und nicht verheiratet sind aus Sicherheitsgründen wg. möglicher Versorgungslücken für Hinterbliebene keine Feuerwehrdienst mehr leisten sollen ... Als Argument können die ja dann anführen: ... wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keinen Feuerwehrdienst mehr leisten ... Ist die Personalsituation bei den hessischen Feuerwehren so gut das nur Junggesellen die in keiner Partnerschaft leben und verheiratete Feuerwehrangehörige ausreichen um den Brandschutz sicherzustellen? Das es da eine Versorgungslücke gibt ist ja schon traurig. Aber die Argumentation schlägt dem Fass den Boden raus :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 848116 | |||
Datum | 10.04.2019 23:34 | 2485 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Man könnte da nun meinen das in Hessen Feuerwehrleute die in einer Partnerschaft leben und nicht verheiratet sind aus Sicherheitsgründen wg. möglicher Versorgungslücken für Hinterbliebene keine Feuerwehrdienst mehr leisten sollen ... Dieser Personenkreis sollte aber auch nicht mehr arbeiten gehen, denn da gelten die gleichen Regeln bei der Berufsgenossenschaft. Am besten erst gar nicht das Haus verlassen, denn in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten ebenfalls die gleichen Regeln. Allerdings sollten diese Personen auch dem Bett fernbleiben, denn da sterben die meisten Leute ;-) Ich würde im Gegenteil genau umgekehrt argumentieren: Wenn in einer Partnerschaft der eine Teil von dem anderen wirtschaftlich abhängig ist, dann sollten die beiden heiraten. Nur so ist auch ein gewisses Maß an Absicherung gegeben, wenn der verdienende Teil der Beziehung verstirbt. Und das gilt ganz unabhängig von der Feuerwehr, denn statistisch sterben ja auch die meisten Feuerwehrleute nicht durch Dienstunfälle! Wer das übliche Brimborium einer Eheschließung ablehnt kann diese ja auch als nüchternen Verwaltungsakt durchführen lassen. Mir wäre jedenfalls nicht bekannt, dass der Standesbeamte ein in Jeans und Turnschuhen auflaufendes Brautpaar wieder wegschicken würde. Im Übrigen wird das Kind des Verstorbenen ja durchaus eine Hinterbliebenenrente bekommen, auch wenn seine Mutter nicht mit dem Vater verheiratet war. Geschrieben von Jürgen M. Das es da eine Versorgungslücke gibt ist ja schon traurig. Ehrlich gesagt kann ich mich dieser Aussage nicht anschließen: Die Versorgung der Hinterbliebenen läuft ja genau nach den gleichen Regeln wie außerhalb der Feuerwehr. Natürlich könnte man auf die Idee kommen, jetzt als "Bonbon" für den Feuerwehrdienst auch eine erweiterte Hinterbliebenenversorgung einzurichten. Dabei müsste man natürlich im Vorfeld festlegen, wer von dieser profitieren sollte: ein gemeinsames Kind ist ja ein relativ leicht zu überprüfendes Kriterium, das aber in vielen Fällen eben nicht vorliegt. Garantiert finden sich dann hinterher auch wieder "Versorgungslücken", Unzufriedenheit und auch echte Härtefälle. Aber die Sache darf ja auch nicht ausarten, wie die "Regeln für die Gewährung von Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes", von deren Handhabung bei einer nicht ganz kleinen Behörde ich letztens hörte: Um einen Tag Sonderurlaubs zu bekommen muss der Mitarbeiter (m/w/d) eine Geburtsurkunde vorlegen. Er muss nicht nachweisen (und auch nicht behaupten), dass es sein Kind ist oder er mit der Mutter in häuslicher Gemeinschaft oder wenigstens in einer Beziehung lebt.... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 848117 | |||
Datum | 11.04.2019 06:44 | 2414 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ehrlich gesagt kann ich mich dieser Aussage nicht anschließen: Die Versorgung der Hinterbliebenen läuft ja genau nach den gleichen Regeln wie außerhalb der Feuerwehr. Das mag zwar stimmen, ist aber dennoch eine einseitige Ungerechtigkeit. Geht es um die Versorgung, um welche der Staat sich kümmern müsste, sucht er sich das Bessere raus. Nehmen wir mal an der Feuerwehrmann hat einen Unfall und ist pflegebedürftig. Reicht das Geld der Pflegeversicherung/unfallversicherung nicht aus, muss der nicht eheliche Lebenspartner für die Pflegekosten, die durch den Unfall im Feuerwehrdienst entstehen mit aufkommen. Also zahlen muss er, stirbt er dann, bekommt er nichts. Sorry, aber da macht es sich der Staat schon sehr einfach. | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 848118 | |||
Datum | 11.04.2019 08:10 | 2105 x gelesen | |||
Hi zusammen, Bei Harz4 ist es gleich. Eheähnliche Gemeinschaft nennt sich das. Im Rahmen der Versorgung soll eine eheähnliche Gemeinschaft füreinander aufkommen, Steuerklasse 4/4 bzw. wenn einer Harz4-Beziher wäre dann 3/5 wird nicht gewährt. Dass wird sich glaube ich erst ändern, wenn das mal bis vor das Bundesverfassungsgericht durchgefochten wird. Bin leider nicht betroffen (bin verheiratet), kann daher nicht klagen (wobei wir auch keinen Grund zum klagen haben). Gruß Simon | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848124 | |||
Datum | 11.04.2019 09:56 | 2031 x gelesen | |||
hallo, ich sehe da schon einen deutlichen Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis und dem Feuerwehrdienst. Bei einem Arbeitsverhältnis verdiene ich Geld. Da ist es mir zuzumuten das ich mich gegen Risiken selbst absichere Beim Feuerwehrdienst ist das nicht der Fall. Da erbringe ich eine nicht unbedeutende Leistung gegenüber der Gesellschaft. Da kann man schon erwarten das die Gesellschaft dann drauf schaut das es keine Versorgungslücken gibt falls mal was gravierendes passiert. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 848131 | |||
Datum | 11.04.2019 12:12 | 1817 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Aber die Sache darf ja auch nicht ausarten, wie die "Regeln für die Gewährung von Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes", von deren Handhabung bei einer nicht ganz kleinen Behörde ich letztens hörte: OT: Die Regelungen sind im Bund und den Ländern unterschiedlich. In BaWü gibt es ohne Ehe/Lebenspartnerschaft gar keinen Sonderurlaub, im Bund hingegen auch bei eheähnlichen Gemeinschaften. Der Tag Sonderurlaub wird gewährt für die Niederkunft der Ehefrau/Partnerin, nicht für das Vater werden. Auf die biologische Vaterschaft kommt es überhaupt nicht an. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 848133 | |||
Datum | 11.04.2019 13:53 | 1740 x gelesen | |||
Ganz ganz spitz: Um welche Kosten dreht es sich denn? Selbst wenn alle 72.000 Feuerwehrleute in Hessen nicht verheiratet sind und einen Partner haben und dann auch noch gleichzeitig (innerhalb eines Jahres) im Einsatz sterben, komme ich auf 2,7 Mrd. Euro Mehrkosten (Einmalzahlung 37.380 Euro). Zum Vergleich: Haushalt des Landes Hessen: > 36 Mrd. Euro; BIP: 290 Mrd Euro. Man könnte ich aber auch sagen: Der LFV vertritt die Interessen der Feuerwehren. Die sind rechtlich nicht selbstständig, also die Interessen der Gemeinden. Die wiederum zahlen Beiträge für UK. Entsprechend müssten bei höheren Ausgaben auch entsprechend die UK-Beiträge steigen. Würde der LFV das jetzt "privat" regeln und einen Fond dafür gründen, müssten die Mitglieder (Feuerwehren = Gemeinden) für die Kosten durch höhere Beiträge aufkommen. Ohne Bewertung jeder rechtlichen Situation und in Unkenntnis von Machbarkeit, Kosten, ... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 848150 | |||
Datum | 12.04.2019 08:39 | 1617 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da kann man schon erwarten das die Gesellschaft dann drauf schaut das es keine Versorgungslücken gibt falls mal was gravierendes passiert. Und damit man genau das erwarten kann, enthalten manche Feuerwehrgesetze solche schlauen Sätze wie z.B. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von dem Aufgabenträger über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich in erforderlichem Umfang gegen Dienstunfälle zu versichern. Da dieser schlaue Satz u.a. auch im § 11 Abs. 10 HBKG zu finden ist, sollte man über dieses Problem vielleicht weniger mit dem Sozialminister und der Unfallkasse, sondern mit den Aufgabenträgern quatschen. Ich würde mal mutmaßen, dass in einigen hessischen Kommunen dieses nun vom LFV propagierte Problem seit Jahren schon für relativ schmales Geld bei besserer Leistung gelöst ist. Da sollten sich die Feuerwehrangehörigen einfach mal vor Ort erkundigen, bevor es jetzt zu einer dramatischen Austritts- oder Heiratswelle in den hessischen Feuerwehren kommt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jan 8G., Raunheim / Hessen | 848154 | |||
Datum | 12.04.2019 09:28 | 1482 x gelesen | |||
Der öffentliche Druck u.a. in den sozialen Medien hat scheinbar schnell zum Umdenken bewogen:Künftig soll sich diese Absicherung auch auf Partnerschaften erstrecken, die nicht standesamtlich beurkundet sind. Mit der Bundesratsinitiative strebt das Land Hessen eine grundsätzliche Lösung für alle nicht verheirateten ehrenamtlichen Einsatzkräfte an. Speziell für Feuerwehrleute und Katastrophenschützer aus Hessen, die sich freiwillig engagieren, wird das Innenministerium bereits kurzfristig eine Regelung treffen.Geschrieben von ---Pressestelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration--- https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/bessere-absicherung-fuer-ehrenamtliche-einsatzkraefte-und-ihre-partner-0?fbclid=IwAR3YKF7r26ZOn_Y6Dd-Jfx5HnMdnv0b8kCk654op0cCe9B0dXyTZctCdz80 | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 848158 | |||
Datum | 12.04.2019 10:55 | 1469 x gelesen | |||
Ich kenne es von Trier so das dort, über den Stadtfeuerwehrverband jede Menge Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden. Diese Zusatzkosten hat m.W. die Stadt zu 100 % dem Verband ersetzt. Über welche Summen redet man den in Hessen pro Jahr? Wenn es um die Einmalkosten geht, warum findet man keine Lösung über den LFV? So eine Art Witwen-und Waisenkasse die vom Land/den Aufgabenträgern mit einem Grundstock (100.000) gefüllt wird? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Timo8 H.8, Grävenwiesbach / Hessen | 848224 | |||
Datum | 15.04.2019 13:00 | 1401 x gelesen | |||
Heute per E-Mail: Lieber Newsletter-Abonnent, unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte leisten einen unverzichtbaren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit. Deshalb unterstützen wir unsere Feuerwehrangehörigen mit vielfältigen Maßnahmen. Neben der Förderung von Ausstattung und Technik sowie des Ehrenamtes im Allgemeinen bieten wir den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im ganzen Land umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Dabei haben wir den Anspruch, unseren Brandschützern im ganzen Land eine Ausbildungsstätte zur Verfügung zu stellen, die den modernsten Ansprüchen genügt. Gleichzeitig verfügt sie über ausreichende Lehrgangsangebote und -plätze, um den gestiegenen Bedarf, der sich absehbar weiter steigern wird, zu decken. Schlussendlich haben wir nun mit den Plänen zum signifikanten Ausbau der HLFS eine vollumfängliche Lösung für den Ausbildungsengpass gefunden, die allen Ansprüchen gerecht wird: Wir erweitern die Teilnehmerkapazität um bis zu 150 zusätzliche auf dann insgesamt maximal 390 Plätze. Zugleich schaffen wir mit dem Ausbau bis zum Ende des Jahres 2024 eines der modernsten Feuerwehrausbildungszentren in ganz Deutschland. Wer sich selbst immer wieder in Gefahr begibt, um seinen Mitmenschen zu helfen, muss aber nicht nur gut ausgestattet und ausgebildet, sondern auch bestmöglich abgesichert sein. Diesen Schutz wollen wir auch den Partnern unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer bieten unabhängig davon, ob es eine Heiratsurkunde gibt oder nicht. Als kurzfristige Lösung werden wir speziell für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrleute und Katastrophenschützer aus Hessen unseren Unfallentschädigungserlass so erweitern, dass hier künftig auch Hinterbliebene in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft einbezogen werden. Damit bieten wir Ihnen, liebe Ehrenamtliche, eine schnelle und unbürokratische Lösung an. Das sind wir Ihnen angesichts Ihres großartigen Engagements schuldig. Ihr Peter Beuth | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Groß Bieberau / Hessen | 848225 | |||
Datum | 15.04.2019 13:24 | 1345 x gelesen | |||
Hallo zusammen Kurz danach aber eine Resolution vom LFV Hessen Pressemeldung - LFV Hessen Es bleibt Spannend. Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht unbedingt die meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers. | |||||
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Autor | Dr. 8Tho8mas8 W.8, Herzberg am Harz / NDS | 848598 | |||
Datum | 27.04.2019 21:20 | 1456 x gelesen | |||
Hi, neues zum Thema aus Schleswig-Holstein - der NDR berichtet: "Wenn Feuerwehrleute beim Einsatz tödlich verunglücken, sollen die nichtverheirateten langjährigen Lebenspartner in Schleswig-Holstein in Zukunft eine Entschädigung von 60.000 Euro bekommen. Dies verkündete Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Sonnabend auf der Landesfeuerwehrversammlung in Oldenburg (Kreis Ostholstein). Da eine bundesweite Lösung zurzeit nicht in Sicht ist, richtet das Innenministerium zusammen mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord und dem Landesfeuerwehrverband die sogenannte Partnerschutzkasse ein. (...)" Vollständige Meldung auf ndr.de Grüße, Thomas | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 848609 | |||
Datum | 28.04.2019 13:25 | 1264 x gelesen | |||
Und wie will man feststellen, ob die beiden sich drei Tage vor dem Unfall getrennt haben, oder nicht? | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 848626 | |||
Datum | 28.04.2019 20:48 | 1149 x gelesen | |||
Über wie viele Fälle (gesamt) redet man denn? Nur mal so den Schnitt der letzten Jahre Dies ist meine Meinung. | |||||
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