Thema | Juristisches Nachspiel: Unfall bei Fahrt zum Einsatz - Feuerwehrmann wg. Betrug vor Gericht :-() | 7 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848925 |
Datum | 09.05.2019 21:56 | 3835 x gelesen |
hallo,
komische Geschichte:
Unfall bei Fahrt zum Einsatz
Ein BMW-Fahrer übersieht das Auto eines Feuerwehrmanns. Jetzt trafen sie sich vor Gericht.
Kann das alles nur ein flüchtiger Fehler eines Anwalts gewesen sein? Am 22. Dezember 2013 wurde Feuerwehrmann Matthias H. wegen eines Brandes ins Gerätehaus seiner Stadtteilwehr Niedersedlitz alarmiert. Doch auf dem Weg dorthin kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Rettungssanitäter, im Ehrenmamt Truppführer der Stadtteilfeuerwehr, hatte sein gelbes Warnschild auf das Dach seines Renault Megane gestellt und den Warnblinker angeschaltet, als er zum Gerätehaus raste. So ausgestattet, darf er sogar Verkehrszeichen ignorieren. Der Fahrer eines BMW jedoch missachtete die Vorfahrt, als er von der Großsedlitzer in die Bahnhofstraße einbog und gegen den schnellen Megane krachte. Bei dem Zusammenstoß wurde der Feuerwehrmann verletzt, sein Auto geschrottet, und zum Löschen kam er auch nicht mehr. So weit, so schlecht. ...
vollständiger Artikel auf www.saechsische.de
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 848926 |
Datum | 09.05.2019 22:34 | 2302 x gelesen |
Haben wir keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wenn wir im Einsatz sind?
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 848928 |
Datum | 09.05.2019 22:47 | 2386 x gelesen |
jedwede weitergehende Interpretation ist doch bei den dürftigen Informationen des verlinkten Artikels unmöglich... Beitrag bewerten |
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 848936 |
Datum | 10.05.2019 06:28 | 2174 x gelesen |
Naja, ich finde ja den Schreibstil sagen wir mal "spannend". Scheinbar "raste" der Feuerwehrmann ja zum Einsatz und "schrottete" sein Auto. Und dann noch die Falschannahme, dass er das alles mit Dachaufsetzer und Warnblinklicht darf. Wir alle wissen doch, dass uns die sogenannten Sonderrechte mit dem Privat-Pkw nicht pauschal vom allem befreien, sondern alles mit der gebotenen Vorsicht passiert. Dachaufsetzer und Warnblinklicht bedeuten gar nichts, denn die Sonderrechte dürfen auch ohne diese zusätzlichen Erkennungszeichen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist aber, dass die Sonderrechte keine Rechtswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer entfalten, so wie Blaulicht und Martinshorn. Und selbst mit diesen darf man nicht alles und der Einsatzfahrer hat eine besondere Sorgfaltspflicht.
Es scheint immer noch und immer wieder Kameraden zu geben, die denken, dass die sogenannten Sonderrechte mit dem Wegerecht gleichzusetzen sind und dass Dachaufsetzer von anderen Verkehrsteilnehmern beachtet werden müssen und diese Freie Bahn zu schaffen hätten ...
Gruß Peter Beitrag bewerten |
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 848939 |
Datum | 10.05.2019 08:50 | 1815 x gelesen |
Im Prietitzer Mammutgarten gibt es zum Muttertag blühende Rhododendren und Azaleen. Mehr Informationen konnte ich der verlinkten Seite eigentlich nicht entnehmen, außer einem verjournalisierten Amtsgerichtsdate. Und dem Namen eines Anwaltes, den wir schon von Storys wie dieser oder jener kennen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 848944 |
Datum | 10.05.2019 12:07 | 1401 x gelesen |
Das hast Du jetzt aber sehr höflich formuliert.
Dies ist meine Meinung.
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 848948 |
Datum | 10.05.2019 13:01 | 1304 x gelesen |
Der Artikel ist clickbait vom Feinsten.
Die Vorfahrtslage hat doch Priorität, wobei "rasen" journalistisch gesehen schwer zu quantifizieren ist. Beitrag bewerten |
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