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ThemaBF: Führungskraft I. und II. Klasse?23 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • EINSTWEILIGE VERFÜGUNG STOPPT NACHFOLGER! Feuerwehr-Chef darf nicht in Rente
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in in verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849109
    Datum17.05.2019 09:337579 x gelesen
    hallo,

    hm?

    In Leipzig stockt die Neubesetzung des Leiters der Feuerwehr.

    ... Während die Kommission Schuh nach der Bestenauslese immer noch als bestgeeignetsten Bewerber sieht, kursiert bei Stadträten ein Schreiben des Freundeskreises der Feuerwehr Leipzig (liegt BILD vor).

    Darin heißt es, er habe weder ein gymnasiales Abitur noch ein Ingenieurstudium absolviert. Es sei rätselhaft, wie er mit dem Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule als Gärtner zum staatlich geprüften Wirtschafter für Landbau als Quereinsteiger in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen wurde. Fazit der Verfasser des Schreibens: Nach der im Freistaat Sachsen geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre dies absolut unmöglich!

    gibt es zwei Arten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes?

    Der Quereinsteiger in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ist doch nicht unüblich.


    Quelle: https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/leipzig-feuerwehr-chef-darf-nicht-in-rente-61914134.bild.html

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849110
    Datum17.05.2019 10:003812 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.gibt es zwei Arten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes?Nö, nur 17 (mind.).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW849111
    Datum17.05.2019 10:043625 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.gibt es zwei Arten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes?

    Jein.

    Grundsätzlich gibt es den Laufbahnbewerber (mit Bachelor bzw. FH-Diplom) und den Aufsteiger aus dem mittleren Dienst.

    In Baden-Württemberg gibt (bzw. gab) es auch "sonstige Teilnehmer" am Inspektorenlehrgang (B IV), die nicht die formellen oder die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Teilweise Angehörige von Werkfeuerwehren, aber auch von hauptamtlichen FFs, bei denen z.B. eine Stelle im gD geschaffen wurde, es aber schon einen Beschäftigten gab, der die neue (neubewertete) Stelle bekommen sollte. Teilweise wurden die Absolventen später auch verbeamtet. So wäre der Weg erklärbar.

    Es gibt auch einige Kollegen in BaWü, die als Lehrer oder Psychologen über einen horizontalen Laufbahnwechsel in den gD oder hD gewechselt sind und keine formale Laufbahnprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst abgelegt haben.

    Letztlich entscheidet immer der jeweilige Dienstherr, welche Qualifikation er haben will. Ich gehe nicht davon aus, dass man in Leipzig nun überrascht ist, immerhin war der Kollege bereits im hD und stv. Amtsleiter. Also kein Unbekannter.

    Nach der im Freistaat Sachsen geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre dies absolut unmöglich!

    Mag sein, aber durch die Übernahme eines Beamten von einer anderen Dienststelle (vorher Amtsleiter BF Gotha) und vorher aus einem anderen Bundesland dann doch möglich.

    Gruß, Stefan

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849112
    Datum17.05.2019 10:053725 x gelesen
    hallo,

    kannst du das mal (etwas) aufdröseln?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS849113
    Datum17.05.2019 10:343338 x gelesen
    Es scheint wohl derzeit ein Problem zu geben AL-Stellen zu besetzen.
    In meiner heimat Trier geht diesen Monat der AL in den Ruhestand (nach 29 Jahren in der Position)
    Die Stelle war sehr zeitig im letzten Jahr veröffentlicht. Nach Presse war aber kein geeigneter Kandidat zu finden.
    Mittlerweile ist die Stelle nochmals ausgeschrieben. Aber mit geänderten Anforderungen: So ist z.b. ein Studium nicht mehr zwingend vorgegeben.
    Das Haus ist eigentlich gut bestellt, eine Wache neu, die Hauptwache politisch durch, ebenso eine massive Personalaufstockung. Der Fahrzeugpark ist auch massiv erneuert worden. Also alles keine offenen Baustellen mit tlw.noch viel eigenem Gestaltungsspielraum.

    Wie schwierig wird es dann erst für Städte wie z.B. Saarbrücken die da nix zu bieten haben?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849115
    Datum17.05.2019 10:453704 x gelesen
    16 Bundesländer + Bund, vermute ich mal...

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 849117
    Datum17.05.2019 12:383149 x gelesen
    Moinsen,

    >(vorher Amtsleiter BF Gotha)<
    AL BF Gera! ;-)

    Gruß Ossi

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    AutorThom8as 8S., Coburg / Bayern849119
    Datum17.05.2019 15:37   3211 x gelesen
    Es ist festzustellen, dass immer mehr Führungspositionen in den öffentlichen (Berufs-)Feuerwehren besetzt werden, nicht weil jemand die

    Qualifikationen,
    Erfahrung,
    Talent,
    Engagement,
    Kompetenz und
    Fähigkeiten

    dazu hat, sondern weil jemand mit dem Bürgermeister verwandt ist, die halbe Familie im Stadtrat sitzt oder die Politik schlicht und ergreifend nur jemanden sucht der möglichst keine Ahnung hat, weil der Ahnungslose im Regelfall nicht unbequem werden kann und damit keine "blöden" Forderungen wie z. B. mehr Personal oder nach richtige Ausstattung stellt.

    Zudem werden hochqualifizierte und wirklich geeignete Führungskräfte von den dann von der Politik so ins Amt Gehobenen und "an die Macht gekommenen" gerne auch gleich mal komplett kalt gestellt, was aus Sicht der Nicht-Qualifizierten ja auch sinnvoll ist, bevor ein Qualifizierter noch gefährlich oder nervig wird.

    Und so schraubt sich die Qualität der Führungskräfte derzeit - meines Erachtens - in einigen Bereichen stets und kontinuierlich herunter. Und als Ergebnis - kann so sein, muss aber nicht - hat man einen politischen Zögling ohne Kompetenz, frustrierte Führungskräfte die keine Lust haben den Job des Zöglings zu erledigen und eine frustrierte Mannschaft weil nichts mehr vorwärts geht.

    Es geht nichts mehr vorwärts? Ja, super! Politisches Ziel Nummer Eins also erreicht. Denn wo nichts vorwärts geht, kommen auch keine lästigen Forderungen. So einfach gehts.

    Und folgende Merkregel gilt auch (den Spruch habe ich von einem Kollegen im hDFeu übernommen):

    Wo die Kreisklasse Einzug hält, wird alles ausgemerzt was nach Bundesliga oder Nationalmannschaft aussieht.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW849120
    Datum17.05.2019 16:152710 x gelesen
    Geschrieben von Bernd O.AL BF Gera

    Ja, danke!

    Frei nach Andi Möller: Gera oder Gotha - Hauptsache Thüringen! ;-)

    Gruß, Stefan

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    AutorAndr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen849121
    Datum17.05.2019 20:30   2851 x gelesen
    Hui, dass sind aber harsche Behauptungen.
    Man kann ja vieles behaupten, aber was stützt deine These? Hast du persönlich derartige Verfahren begleitet?

    Also ich arbeite in einer städtischen Verwaltung und bin mit Personalwirtschaft hinlänglich vertraut. Wenn bei uns jemand für eine Führungsposition, z.B. Amtsleiter, ausgewählt wird, dann sind ein Haufen Leute beteiligt. Verteter des Amtes, Gleichstellungsbeauftrage, Personalvertretung, Amt für Personalwesen, der Dezernent usw.. Grundsätzlich haben die Meisten ein Hauptziel, sie wollen ohne Disziplinarverfahren in Pension gehen. Aus vergangenen Verfahren kann ich dir sagen, dass die Klagefreudigkeit von unterlegenen Bewerbern steigt.

    Du musst schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn du in so einem Verfahren manipulierst. Dann hast du schwups einen Anwalt im Büro, der gerne mit einem langen Verfahren viel Geld verdienen möchte. Abgesehen davon ist das jedermanns gutes Recht. Und so ein Anwalt sucht Fehler im Verfahren und lässt gerne Worte wie Disziplinarverfahren fallen. Einfach mal so liegt dann dieses Wort so um Raum rum. Gut, nun bin ich nicht in die Verfahren des Amtes für Brand und Katastrophenschutz involviert. Aber ich würde mich wundern, wenn die Beteiligten dort sorgloser mit allem umgehen.

    Übrigens habe ich letztens im Internet gelesen, dass Schweizer Forscher während eines Forschungsvorhabens in einer hohen Anzahl von Burgern namhafter Ketten die Gene von Rattenfleisch nachgewiesen haben. So sollen laut dieser Forschung bis zu 10% der Paddies aus Nagetierfleisch bestanden haben. Du siehst, ohne eine Quelle zu benennen und den Verweis dorthin zu liefern, kann ich vieles behaupten.

    Ich denke aber, dass du deine Behauptungen stützen kannst.

    MKG

    Andy

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg849123
    Datum17.05.2019 23:402168 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Thomas S.dazu hat, sondern weil jemand mit dem Bürgermeister verwandt ist, die halbe Familie im Stadtrat sitzt oder die Politik schlicht und ergreifend nur jemanden sucht der möglichst keine Ahnung hat, weil der Ahnungslose im Regelfall nicht unbequem werden kann und damit keine "blöden" Forderungen wie z. B. mehr Personal oder nach richtige Ausstattung stellt.
    So etwas mag in Einzelfällen sicher vorkommen. Woher nimmst Du aber die Erkenntnis, dass dies auf "immer mehr" Führungspositionen zutrifft. Gibt es da auch "immer mehr" Beispiele, die man nennen kann?

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849124
    Datum18.05.2019 00:212369 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.16 Bundesländer + Bund, vermute ich mal...

    Gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit, entweder als Quereinsteiger im gD anzufangen oder vom mD in den gD aufzusteigen?
    In NRW gibt es dazu sogar noch die Möglichkeit, ohne Laufbahnbefähigung für den gD im gD zu sein (oder so ähnlich). Außerdem gabe s doch noch sowas wie einen "Altersaufstieg", ohne den (kompletten?) Laufbahnlehrgang.

    Also mit 17 verschiedenen Varianten kommt man da wohl nicht so ganz hin ;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849126
    Datum18.05.2019 07:512270 x gelesen
    Geschrieben von Henning K. Also mit 17 verschiedenen Varianten kommt man da wohl nicht so ganz hin ;-)Deshalb (mind.). Bund + 17 Länderregelungen zur Ausbildung, deren Aufbau hier und da auch schon geändert wurde (wg. Bachelorgedöns...), dazu dann Quereinsteiger und Aufsteiger mit mutmaßlich ebenso unterschiedlichen Voraussetzungen und Abläufen, dann wechselt noch einer über Landesgrenzen und hohe Ausschüsse beschäftigen sich erstmal mit der Anerkennung des bisherigen im neuen...
    Daher verwundert es eigentlich nicht, wenn solche Streitigkeiten bei Stellenbesetzungen auftreten.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen849131
    Datum18.05.2019 09:492163 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit, entweder als Quereinsteiger im gD anzufangen oder vom mD in den gD aufzusteigen?

    ... es gibt sogar die Möglichkeit vom mD in den gD und dann in den hD aufzusteigen. Auf meiner Dienstelle sind mir zumindest zwei derartige "Fälle" bekannt. Diese sind somit ohne Studium im hD.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW849133
    Datum18.05.2019 11:322460 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.gibt es zwei Arten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes?


    Nachfolgend so geschrieben, dass das die meisten verstehen sollten, die heutigen Dienstbezeichnungen in den Bundesländern sind meist Laufbahngruppe 2.1 (gD) bzw. 2.2 (hD)...

    Die Amtsleiterstelle in L ist eine im höheren feuerwehrtechnischen Dienst, m.W. in B2.


    Normalerweise kann man in den gehobenen (gDFeu) und höheren Dienst (hD Feu) über zwei Wege kommen:

    1. Seiteneinsteiger (mit geeignetem "FH"/Ba-Studium bzw. "Uni"-/Master) oder
    2. Aufsteiger (Doppelaufstieg vom mD über gD in hD ist möglich)
    seit einiger Zeit gibts auch einen 3. Weg (der aber häufig in der "Länge" auf bestimmte Stufen, z.B. A11 oder A14) beschränkt ist, nämlich der prüfungsfreie (aber nicht voraussetzungsfreie) Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe.

    Die Zulassungsvoraussetzungen für die Laufbahnen unterscheiden sich mittlerweile in den Bundesländern z.T. erheblich. Das kann dazu führen, dass sich zwar jemand dann in einer Laufbahn befindet, die Karriere in einem anderen Bundesland dann fortzusetzen aber nicht einfach oder sogar unmöglich werden kann. Das ist auch nix Neues, das gibts im Lehramt seit Jahrzehnten!

    Es ist allerdings nicht unmöglich - und m.E. auch durchaus zulässig, als Gärtner (ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung bezieht sich ja auch auf Maschinenbedienung und echtes Handwerk) in den mDFeu zu gelangen, dort als Aufsteiger in den gDFeu zu kommen und dann über einen 2. Aufstieg in den hDFeu.

    Es ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass für Stellenausschreibungen neben den grundsätzlichen Laufbahnvoraussetzungen auch weitere Forderungen gestellt werden, die natürlich auch ein abgeschlossenes Studium umfassen können. Das ist dem Dienstherren nicht verboten.
    Ich kenne den damaligen Ausschreibungstext nicht, aber die Inhalte der Ausschreibung und die Erfüllung der dort genannten Kriterien sind ja nun offenbar genau das, um das sich die Klage drehen dürfte.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8S., Coburg / Bayern849134
    Datum18.05.2019 12:502009 x gelesen
    Nein, das sind keine harsche Behauptungen. Sondern die eigene mehrfache Erfahrung sowohl als Bewerber und auch auf der anderen Seite, wenn man im Annahmeausschuss sitzt. Ich kenne beide Seiten sehr gut.

    Auch ich arbeite in einer städt. Verwaltung, so wie Du.

    Es freut mich das es offenbar noch Verwaltungen gibt die sich an Recht, Gesetz und Ordnung halten. Aber ich kann Dir aus meiner Erfahrung sagen das es auch Verwaltungen gibt, bei der die Verwaltungsspitze der Meinung ist, deutlich über dem Gesetz zu stehen und sich ganz klar darauf verlässt, dass unterstellte Beamte wissen was mit ihnen passiert wenn sie nur schon eine andere Meinung äußern. Wir sprechen noch nicht von "dagegen vorgehen", sondern nur von "eine andere Meinung haben".

    Mein schon aufgezähltes Portfolio ließe sich auch noch um die "Parteizugehörigkeit" erweitern. Da ich nicht in der richtigen Partei war (ich bin nämlich in gar keiner), wurde eine Stelle schon mal an mir vorbei gegeben. Und das hat man mir dann auch gesagt, dass die Zugehörigkeit zur Partei das Ausschlaggebende war. Nur gesagt. Nicht geschrieben. Schon klar.

    Wie Du richtig vermutest kann ich meine Behauptungen natürlich stützen. Es sind eigene Erfahrungen, aber auch die dreier Kollegen im hDFeu, allesamt bestqualifiziert und auch bekannt, die ihrerseits die gleichen Erfahrungen gemacht haben. Wer sich aber offen beschwert, beispielsweise durch Klage oder andere Feststellungsverfahren, der wird in der eigenen Dienststelle zumeist in Folge sehr besonders behandelt. Wohl dem, der in einer Stadtverwaltung arbeitet, in der Recht und Gesetz noch Geltung haben. Verloren sind die, bei denen der OB oder die OBin denkt, er oder sie SIND das Gesetz.

    Ein Beispiel (ich drücke es neutral aus, um hier weder Anwälte an den Hals zu bekommen noch den Kollegen hier zu outen). Geschehen im letzten Sommer: Ein Beamter des hD bewirbt sich auf eine Stelle als LdBF. Er hatte die maximalen Qualifikationen, das Statusamt und war in allem - samt Beurteilung - den Mitbewerbern überlegen. Das sagte ihm auch die Personalstelle, die aber fernmündlich durchblicken ließ, dass der OB aber schon einen anderen Bewerber auf dem Posten sähe und es eben nicht dieser Beamte wäre, von dem wir hier sprechen. Natürlich könne sich unser hier beschriebener Bewerber auch weiterhin im Bewerbungsverfahren behaupten und er würde die Stelle auch allein vom Beamtenrecht schon sicher bekommen - so die mündliche Aussage - aber er müsse eben auch wissen dass er dann ein halbes Jahr Probezeit hat und bei der Erfahrung die dieser Bewerber habe käme er doch selbst darauf zu wissen was das bedeuten würde.
    Was passierte? Der Beamte zog seine Bewerbung zurück, weil es zwar schön gewesen wäre die Stelle zu bekommen, aber unsinnig dort dann zu scheitern und auf Bundesebene verbrannt zu sein, weil man die Probezeit nicht bestanden hat.

    Es gibt solche und solche Stadtverwaltungen. Zu meinem Leidwesen habe ich meist nur solche Stadtverwaltungen kennengelernt. Und meine drei Freunde im hD, wovon einer der im Beispiel beschriebene ist, können das Gleiche Lied singen. Wenn Du Pech hast, hast Du es eben nicht mit Fairness und Aufrichtigkeit zu tun, sondern mit der Sicherung von Pfründen, Seilschaften, und all dem, was ich zuvor schon geschrieben habe (Verwandtschaft etc.)

    Und diese Dinge könnte ich noch um viele Punkte erweitern die weitaus haarsträubender sind als wenige das ich hier geschrieben habe. Und daher komme ich eben zu der Meinung das die Verwaltung - nicht überall - auf dem "Weg nach unten" ist, weil es wieder zunimmt, dass "krumme Dinger" gedreht werden.
    Und meine Meinung wird von Dir unterstützt, in dem Du feststellst, dass die Klagefreudigkeit unterlegener Bewerber steigt. Das passt zusammen.

    Die Klagenden müssen aber wissen, dass sie in einer Dienststelle, die eben nicht nach Recht und Gesetz agiert, sondern auf Basis ganz anderer "Qualitätskritierien" die entsprechenden Stellen besetzt, verbrannt sind. In der eigenen Stadtverwaltung ganz sicher. Und in einer fremden Verwaltung, wo man denkt das man mal klagen könne und dabei ja nichts passiert, darf man wissen, das auch die Verwaltungen untereinander vernetzt sind.

    Es freut mich wenn Du dort arbeiten kannst, wo offensichtlich noch Werte vorhanden sind.
    Ich habe dieses Privileg nicht.

    Meine Quellen oder nähere Angaben kann ich natürlich nicht machen, wofür ich um Verzeihung bitte, aber ich habe einfach keine Lust auf besondere Anwälte besonderer Verwaltungen. Das ist verständlich nehme ich an, weswen ich hier eben nicht explizit die Namen von Kollegen, Städten oder Ländern benenne.

    Thomas

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849135
    Datum18.05.2019 12:512052 x gelesen
    hallol,

    Geschrieben von Ulrich C.Normalerweise kann man in den gehobenen (gDFeu) und höheren Dienst (hD Feu) über zwei Wege kommen:

    1. Seiteneinsteiger (mit geeignetem "FH"/Ba-Studium bzw. "Uni"-/Master) oder
    2. Aufsteiger (Doppelaufstieg vom mD über gD in hD ist möglich)


    gibt es da nicht noch andere Wege?

    Ich kenne Leute im gehobenen (gDFeu) Dienst die sind nicht vom mD aufgestiegen. Waren vorher in keiner BF.

    Haben auch kein Studium abgeschlossen. Sondern "nur" eine gewerbliche Berufsausbildung und darauf eine Weiterbildung.

    Die haben dann den Brandinspektor gemacht.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8S., Coburg / Bayern849136
    Datum18.05.2019 13:051917 x gelesen
    .........und dieses schöne Beispiel habe ich vergessen zu erwähnen:

    War es nicht die Vorsitzende der Grünen/Bündnis 90, die noch vor kurzem ganz öffentlich gesagt hat, dass Spitzenämter im Osten Deutschlands bei vorliegen gleicher Qualifikationen bevorzugt an Ostdeutsche zu vergeben sind?

    Was sagt uns das in Bezug auf meine Feststellungen und Erfahrungen?

    Ich möchte nicht weiter politisieren. Aber ich denke das sich hier jeder selbst eine Meinung bilden kann. Und ich denke das man auch an diesem Beispiel die Richtigkeit meiner Ausführungen ersieht (die aber hoffentlich nicht in jeder Stadtverwaltung zutreffen müssen).

    Und die Annahme, dass sich die Verwaltungen künftig tendenziell verbessern und wieder professionalisieren, kann ich für mich persönlich einfach nicht treffen. Ich denke dass das Gegenteil der Fall sein wird, hoffe aber das ich mich irre oder es wenigstens nicht ganz so schlimm kommt wie ich es vermute.

    Thomas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849137
    Datum18.05.2019 13:542011 x gelesen
    Geschrieben von Andreas L.Wenn bei uns jemand für eine Führungsposition, z.B. Amtsleiter, ausgewählt wird, dann sind ein Haufen Leute beteiligt. Verteter des Amtes, Gleichstellungsbeauftrage, Personalvertretung, Amt für Personalwesen, der Dezernent usw
    ...
    Aus vergangenen Verfahren kann ich dir sagen, dass die Klagefreudigkeit von unterlegenen Bewerbern steigt.
    Für mich hängt das zusammen. Das man bei den Auswahlverfahren soviele Stellen beteiligen muss, kommt ja nunmal auch daher, dass man diverse subjektive Dinge berücksichtigen soll, d.h. Bewerbermerkmale die eine gewissen Auslegung ermöglichen. Eine einfache, objektiv überprüfbare Bewerbermatrix auf eine eindeutige, rechtssichere Stellenausschreibung hin sollte jede Personalabteilung hinbekommen, ohne dass diverse Stellen, deren Ausbildungen nicht unbedingt juristische sind, noch ihren Senf dazu geben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849142
    Datum19.05.2019 00:322072 x gelesen
    ? Die Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst!

    Ausbildung als Brandinspektor im gehobenen Dienst der Feuerwehr. » Brandoberinspektor » Brandamtmann » Brandamtsrat » Brandoberamtsrat ?

    Einstellungstest Feuerwehr

    hier mal einige Hintergrundfinfos ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW849143
    Datum19.05.2019 01:121669 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard B. es gibt sogar die Möglichkeit vom mD in den gD und dann in den hD aufzusteigen. Auf meiner Dienstelle sind mir zumindest zwei derartige "Fälle" bekannt. Diese sind somit ohne Studium im hD.

    Der Mix macht's! Ich kenne auch ein paar "Doppelaufsteiger" und habe großen Respekt vor ihnen.

    Gruß, Stefan

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW849144
    Datum19.05.2019 01:181873 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich kenne Leute im gehobenen (gDFeu) Dienst die sind nicht vom mD aufgestiegen. Waren vorher in keiner BF.

    Haben auch kein Studium abgeschlossen. Sondern "nur" eine gewerbliche Berufsausbildung und darauf eine Weiterbildung.

    Die haben dann den Brandinspektor gemacht.


    Dazu hatte ich ja schon etwas geschrieben. Das war ein Sonderweg in BaWü, den es m.W. jetzt nicht mehr gibt.

    Gruß, Stefan

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    AutorPete8r F8., Murnau / Bayern849168
    Datum19.05.2019 21:59   1804 x gelesen
    Zunächst möchte ich das was Ulrich C. schreibt erst mal unterstreichen. Möchte jedoch noch zwei Dinge hinzufügen:

    1. Es gibt oder gab in BaWü die Möglichkeit z.B. als Kommandant einer FF den B IV zu absolvieren, incl. Abschnitte bei Berufsfeuerwehren und/oder hauptamtlichen Wachen. Ich finde so etwas nicht grundsätzlich falsch, da es einem bewährten Kommandanten die Möglichkeit gab oder gibt, in eine hauptamtliche Funktion mit entsprechender Einstufung zu wechseln, ob nun verbeamtet oder oftmals nur angestellt. Aber zumindest eine Möglichkeit sich zu entwickeln. In der Regel aber ohne die Möglichkeit einfach in eine BF zu wechseln, was sicher auch nicht fair wäre ...

    2. Im Beamtenrecht gibt es durchaus auch die Möglichkeit die Laufbahn zu wechseln, was erst mal nicht verkehrt ist. So kann z.B. auch ein Verwaltungsbeamter in den feuerwehrtechnischen Dienst wechseln. Dazu braucht er aber in der Regel dann auch entsprechende Ausbildungsabschnitte. Wenn man sich heute anschaut, was z.B. von einem hauptamtlichen KBM erwartet wird, dann sind das hauptsächlich Verwaltungsaufgaben. Das entspricht zwar in der Regel nicht den Hauptaufgaben nach FwG, aber das ist leider die Realität. Solche Stellen werden inzwischen auch mal in A14 eingestuft, allerdings sind die meisten Landkreise nicht bereit, auch den entsprechenden "Unterbau" bereitzustellen, nämlich z.B. weitere Sachgebiets- oder Abteilungsleiter, wie das bei einer Berufsfeuerwehr der Fall ist. Und so ist der KBM dann meist noch Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, hat aber nur einen Bruchteil dessen an Personal zur Verfügung, was ein AL bei einer Stadt mit vergleichbarer Einwohnerzahl und Gefahrenpotenzialen zur Verfügung hat. Da bringt dann die ganze Einstufung im höheren nichts und es wird lediglich Mangelverwaltung erwartet und oft auch nur diese geboten (geht ja auch nicht anders). Und da aus den genannten Gründen die Bewerberzahlen meist extrem gering ausfallen, wird dann schon auch mal die ein oder andere Möglichkeit ausgereizt, die das Beamtenrecht zur Verfügung stellt.

    Fazit: Ich glaube (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, dass das Beamtenrecht regelmäßig überstrapaziert wird. Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass nach persönlichen Fähigkeiten ausgesucht wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass sich gerade in gemischten und/oder ländlichen Strukturen (Haupt- und Ehrenamt) deutlich etwas verändern muss. Nach meiner Ansicht braucht es hier zukünftig mehr hauptamtliches Personal und die Möglichkeit aus dem Ehrenamt ins Hauptamt zu wechseln (natürlich mit entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung).

    Gruß Peter

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     17.05.2019 09:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.05.2019 10:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.05.2019 10:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.05.2019 10:45 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     18.05.2019 00:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.05.2019 07:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.05.2019 09:49 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     19.05.2019 01:12 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 10:04 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 12:38 Bern7d O7., Filderstadt
     17.05.2019 16:15 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 10:34 Volk7er 7C., Garbsen
     17.05.2019 15:37 Thom7as 7S., Coburg
     17.05.2019 20:30 Andr7eas7 L.7, Braunschweig
     18.05.2019 12:50 Thom7as 7S., Coburg
     18.05.2019 13:05 Thom7as 7S., Coburg
     18.05.2019 13:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.05.2019 23:40 Thor7ste7n B7., Bammental
     18.05.2019 11:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.05.2019 12:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.05.2019 01:18 Stef7an 7H., Karlsruhe
     19.05.2019 21:59 Pete7r F7., Murnau
     19.05.2019 00:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
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