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Thema | Plettenberg: Bürgermeister beabsichtigt Disziplinarverfahren gegen langjährige ehrenamtliche Feuerwehrleute einzuleiten | 3 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 849270 | |||
Datum | 22.05.2019 13:27 | 4174 x gelesen | |||
Die langjährige dreiköpfige Leitung der Löschgruppe hat bereits komplett ihre Ämter niedergelegt. Das betraf nicht nur Funktionen bez. der Löschgruppenführung, sondern auch die Löschzugführung und diverse Sonderaufgaben innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Der Druck seitens der Stadtverwaltung auf Teile des Ehrenamtes ist sehr groß geworden. Die betroffene Löschgruppe ist eine der Funktions- und Einsatzstärksten Einheiten der Gesamtfeuerwehr. Die Kritik der Löschgruppe bezieht sich ausschließlich auf die Qualität der Arbeit der Feuerwehrleitung. Viele Gespräche in der Vergangenheit verliefen nach der Ansicht der ehemaligen Löschgruppenführung ohne irgendein konstruktives Ergebnis, man ließ die Löschgruppe alleine mit ihren Problemen. Bevor der Konflikt mit der Löschgruppe eskalierte, hatte der Bürgermeister den langjährigen Leiter der Feuer- und Rettungswache ins Rathaus versetzt. Gründe für diese kurzfristige Versetzung 2 Jahre vor der Pensionierung des Beamten sind nicht bekannt. Weitere Berichte: Bürgermeister Schulte antwortet auf eine von 13 Fragen zum Thema Feuerwehr... Streit bei Plettenberger Feuerwehr beigelegt Gruss | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 849271 | |||
Datum | 22.05.2019 14:23 | 2294 x gelesen | |||
Tja, was haben die Kameraden zu befürchten? Schlimmstenfalls eine Entpflichtung.....sofern ein Vergehen festgestellt werden kann,welches diese rechtfertigt. Nur damit würde sich der Bürgermeister ja ein Eigentor schießen,sofern keine andere Einheit den Brandschutz sicherstellen kann,müsste er ja quasi eine Pflichtfeuerwehr ins Leben rufen?! MkG Lars | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Schermbeck / NRW | 849272 | |||
Datum | 22.05.2019 16:30 | 2173 x gelesen | |||
Auszug der disziplinarischen Möglichkeiten aus der VOFF NRW: "Neben den bisher schon bekannten Disziplinarmaßnahmen 1. Verwarnung, 2. Enthebung von einer Funktion, 3. Rückstufung um einen Dienstgrad und 4. Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr wurde nun als weitere mögliche Disziplinarmaßnahme eine 5. befristete Suspendierung von bis zu einem Jahr" Bei den o.g. Problemen frage ich mich, warum ich mir das antuen sollte in meiner Freizeit... Oder gibt es doch das imaginäre Feuerwehrgefängnis für böse Kameraden? MkG Stefan | |||||
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