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ThemaKein Geld für MTW: Feuerwehr ruft zu Spenden auf19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: welche BL bezuschussen MTWs?
  • FW-Forum: Mindeststärke
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849656
    Datum07.06.2019 11:094929 x gelesen
    Kein Geld für Mannschaftswagen: Zittauer Feuerwehr bettelt jetzt öffentlich

    So kann es nicht weitergehen: Vize-Wehrleiter Klaus Möse (64) benötigt dringend einen Mannschafts-Transportwagen.

    TAG24

    hallo,

    ich hab bewusst jetzt eine andere Überschrift als die auf TAG24 gewählt.

    interessant:

    Denn in das einzige vorhandene Löschfahrzeug passen nur sechs der 16 aktiven Kameraden hinein. "So müssen einsatzbereite Kameraden an der Wache zurückbleiben. Mit unseren Privatwagen dürfen wir nicht fahren, da wir dann nicht versichert sind", sagt Möse.

    hm - "nicht versichert" ?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849657
    Datum07.06.2019 11:162870 x gelesen
    Auch fehlt der Wagen für den Transport zu Übungseinsätzen der 15 Nachwuchs-Kameraden der eigenen Jugendfeuerwehr. "Die Ausbildung leidet", klagt Wobser. "Wir brauchen aber den Nachwuchs. In zehn Jahren werden wir altersbedingt nur noch sechs bis acht Kameraden sein."Der erste Satz wäre das richtige Argument.

    Ergänzend von feuerwehr-zittau.de die letzten drei Aktuelles-Meldungs-Titel05.06.2019 - Eine Spende für Ihre Sicherheit - Ortsfeuerwehr Eichgraben benötigt einen MTW
    24.05.2019 - Einsparungen bei der Feuerwehr
    09.05.2019 - Ortsfeuerwehr Eichgraben sucht neue Kameraden


    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg849660
    Datum07.06.2019 11:412631 x gelesen
    Wenn die Gemeindeverwaltung, wie hier, dahinter steht, dann darf auch gebettelt werden.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen849670
    Datum07.06.2019 12:472368 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.hm - "nicht versichert" ?

    Ohne den verlinkten Artikel gelesen zu haben: Ich denke, es geht vor allem um Verkehrsunfälle. Die Haftpflicht des Privatfahrzeugs könnte durchaus Ärger machen, wenn das Fahrzeug während eines FW-Einsatzes einen Unfall verursacht (höheres Risiko, dass durch die private KFZ-Haftpflicht nicht abgedeckt ist).
    Hinzu kommt: wer trägt die Kosten für den Schaden am eigenen Fahrzeug? Wenn es keine Vollkasko gibt, dürfte der FW-Angehörige nach einem Unfall auf seinen Kosten sitzen bleiben. Dieses Risiko würde ich bei aller Begeisterung auch nicht eingehen wollen...

    VG Stefan

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg849674
    Datum07.06.2019 13:112220 x gelesen
    Die Einsatzabteilung besetzt ein Staffellöschfahrzeug und muss deshalb bei Einsätzen doch wohl kein Personal zufahren?

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW849676
    Datum07.06.2019 13:202483 x gelesen
    DAs ist ja mal- von der prikaeren Lage ansich abgesehen - besonders juristisch gesehen
    ein ganz interessanter Fall. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe - wegen "darf nicht"
    hat irgendein vermeintlich Verantwortlicher "verboten" dasz FW-Leute mit dem Privat-PKW
    direkt zum Einsatzort fahren, anstatt zur Wache (oder von der Wache zum EInsatzort).
    Nun gibt es doch aber - gerade wenn Menschenleben in Gefahr sind - auch die allgemeine
    Verpflichtung zur Hilfe (oder anders ausgedrueckt: § 323 c StGB - Unterlassene Hilfeleistung).
    An einen professionellen Helfer sind da bestimmt auch strengere Anspruche gerichtet als
    an einen ausgesprochenen Laien. Ob da wohl auch die das Verbot aussprechende Person die
    Verantwortung fuer eine ggf. unterlassene Hilfeleistung uebernimmt ?
    Hab da immer noch aus meiner BW-Zeit im Kopf dasz auch dort Befehle die gegen geltendes Recht
    verstoszen nicht ausgefuehrt werden duerfen. Es musz doch in so einer Verwaltung zu der die
    FW gehoert einen Volljuristen geben der in der Lage ist die Frage zu beantworten ob man
    Menschen sterben lassen darf weil dieses Verbot besteht.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849679
    Datum07.06.2019 15:012031 x gelesen
    Es müsste doch reichen, wenn FA Müller das Fahrzeug FA Meyer für den Zweck "Mannschaft zur Einsatzstelle bringen" in Anspruch nimmt. Dann werden alle Schäden durch die Gemeinde reguliert und Meyer müsste sogar eine Entschädigung für die Nutzung bekommen.

    Oder liege ich da ganz falsch?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849680
    Datum07.06.2019 15:18   2026 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Die Einsatzabteilung besetzt ein Staffellöschfahrzeug und muss deshalb bei Einsätzen doch wohl kein Personal zufahren?

    Da ist es wieder, das alte Dilemma: Ein Staffellöschfahreug hat nun mal sechs Sitzplätze und Material verlastet für eine Gruppe. Wo kommen also die fehlenden drei FA her?

    Eine Möglichkeit wäre ein MTW. Versicherungstechnisch einfach.

    Eine weitere Möglichkeit sind Privat-PKW. Ich sehe da auch kein Versicherungsproblem. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge über die Gemeinde versichert. Ich hatte zwar noch nicht genau diesen Fall, aber mir ist einmal beim Jugendfeuerwehrzeltlager der private PKW nachts auf dem Parkplatz zerkratzt worden. Die Reparatur hat selbstverständlich nicht meine Kasko, sondern die Gemeinde bezahlt. Das sollte im Einsatzfall genau so funktionieren. Schließlich sind die Fahrt von zu Hause zum Gerätehaus und die Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auch absolut vergleichbar.

    Das mit den Privat-PKW haben wir seit Jahrzehnten praktiziert. Einzige Ausnahme war immer die Autobahn. Da gab es Order der Wehrleitung, nicht mit privaten Fahrzeugen anzufahren, da das fehlende Wegerecht hier zum Problem werden könnte. Privatfahrzeuge werden in Rettungsgassen verständlicherweise nicht gerne gesehen. Bei der äußerst geringen Verkehrsdichte auf dem Land sind ansonsten Anfarten mit privaten PKW nicht wirklich ein Problem.

    Kleine Feuerwehren mit TSA oder GW-TS fahren selbstverständlich auch mit privaten PKW zum Einsatz, wie auch sonst? Mit 2 FA ist man nicht wirklich einsatzfähig.

    Wie eigentlich immer im Feuerwehrwesen, ist alles Unsinn, was die Worte "nicht versichert" beinhaltet.

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS849681
    Datum07.06.2019 16:261893 x gelesen
    Im Feuerwehrbedarfsplan ergibt sich ein Bedarf für einen 1:5 MTF.
    Damit sollte die Sache doch Klar sein: Gemeinde.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg849683
    Datum07.06.2019 17:181976 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Matthias K.

    Wenn die Gemeindeverwaltung, wie hier, dahinter steht, dann darf auch gebettelt werden.

    Was ja schon seit Jahren vielfach bei den Feuerwehren mit Spenden von Firmen, Einzelpersonen, durch Fördervereine etc. nicht nur zur Beschaffung von MTWs praktiziert wird.
    Nur das Argument wg. fehlenden Versicherungsschutz der zu Einsatzzwecken verwendeten Privat-PKW finde ich hier weniger überzeugend. Privatfahrzeuge von FW-Angehörigen im Einsatz zu verwenden läßt sich ( leider ) wohl nicht überall vermeiden; sollte aber doch die Ausnahme bleiben, zumal es mir Einsatztaktisch ( z.B. Ordnung des Raumes, zusammengestellte Teileinheiten, StVO, uvm. ) suboptimal erscheint. Die Gemeinde als Träger der Feuerwehr sollte darauf hinwirken einen MTW zu beschaffen. Wenn sie das über eine Spendenaktion verwirklicht, besser als kein MTW ?

    ( Gebraucht beschaffte MTW werden gerne von der VEBEG oder bei der Zollaktion beschafft als auch ausgeleasten Polizei-Mannschaftswagen übernommen. )


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg849685
    Datum07.06.2019 17:451832 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Oliver S.

    Ein Staffellöschfahreug hat nun mal sechs Sitzplätze und Material verlastet für eine Gruppe. Wo kommen also die fehlenden drei FA her?

    Eine Möglichkeit wäre ein MTW.


    Diese flexible Konzeption/Kombination MLF und MTW ist zunehemd bei kleineren Abt.-Feuerwehren hier zu beobachten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg849689
    Datum07.06.2019 22:141670 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Nur das Argument wg. fehlenden Versicherungsschutz der zu Einsatzzwecken verwendeten Privat-PKW finde ich hier weniger überzeugend.

    Ich finde es gar nicht überzeugend.

    Zumindest wir in BaWü haben unsere §§ 16 und 17 im FwG. Die Gemeinde hat uns gegen Haftpflichtfälle zu versichern. Bei Fällen wo unsere privaten Versicherungen greifen, hat die Gemeinde evtl. Nachteile auszugleichen; und der UKBW ist es laut Eigenaussage egal, mit was wir zu den Einsätzen fahren, es zählt dass wir Feuerwehr sind und nicht schuldhaft handeln.

    Das die diversen Privat-PKW in Einsatzstellennähe eher negativ sind, ist mir auf Grund persönlicher Erfahrungen sehr gut bekannt, lässt sich aber manchmal nicht vermeiden.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern849690
    Datum07.06.2019 22:41   2050 x gelesen
    Hallo,
    nur mal so am Rande
    FF mit 1*MLF
    16 Aktive
    es können nicht alle mitfahren
    (es sind ja aber 365/7/24 alle verfügbar)
    Einsätze dieses Jahr: einige Male Baum über Fahrbahn, ein Mal angemedetes Lagerfeuer

    Wunsch?: 6 FM auf MLF, 9 auf MTW
    zumindesten in Bayern ist/war das so mind. 3-fache(2-fache) Besatzung
    also für MLF: Mindeststäkke 18(12) FM davon 12(8) AGT
    dazu MTW: Mindeststärke 45(30) FM

    Diskussion an anderer Stelle:
    Mindeststärke 27 FM (Aktive, nicht Spielmannszug)

    ich versteh deren Problem nicht

    wenn wir für jeden FM eine Sitzplatz haben wollen müssten wir erheblich anbauen
    und hätten einen Fuhrpark über den mache BF-Wache froh wäre (und die vorderen Sitzplätze besetzen könnte)
    aktuell 9+6 Sitzplätze bei knapp 60 Aktiven

    mein Eindruck: da will sich jemand vor der (Feuerwehr-)Rente ein Denkmal setzen´,
    und das Forum fällt drauf rein spingt auf den Zug

    MkG Helmut

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    AutorJan 8S., Calberlah / Niedersachsen849691
    Datum08.06.2019 00:311869 x gelesen
    Es muss ja auch noch eine Reserve vorhanden sein.
    Es kann ja nicht der ganze Standort da sein, kann aber nicht mehr die eingesetzten Kräfte ablösen, weil alle ausgelaucht sind.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg849692
    Datum08.06.2019 12:021504 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von TAG24:

    Auch fehlt der Wagen für den Transport zu Übungseinsätzen der 15 Nachwuchs-Kameraden der eigenen Jugendfeuerwehr. "Die Ausbildung leidet", klagt Wobser. "Wir brauchen aber den Nachwuchs.

    Den Aspekt einen MTW auch noch für JF-Zwecke mit vorzuhalten sollte man durchaus mit berücksichtigen, die beispielsweise bei JF-Übungen nicht im MLF mitfahrenden JF-Angehörigen mit Privat-PKW oder zu Fuß zum Übungsort zu verbringen ?
    Bez. MTW-Spenden, oftmals zieren Feuerwehren ihre neu* oder gebraucht* beschafften MTWs auch noch mit den Namen der edlen Spender.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    *Symbolbilder

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen849695
    Datum08.06.2019 16:051540 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Helmut R.zumindesten in Bayern ist/war das so mind. 3-fache(2-fache) Besatzung
    also für MLF: Mindeststäkke 18(12) FM davon 12(8) AGT
    dazu MTW: Mindeststärke 45(30) FM


    ... mir wäre (zumindest für Hessen) neu, dass MTWs in die Mindeststärke reingerechnet werden. Abgesehen von der hier vorgebrachten Ergänzung der staffelbesetzten und mit Gruppenbeladung versehenen Fahrzeuge, diesen Sie ja primär dem Zweck, dass nicht für allgemeine Dienstfahrten, JF u.ä. immer ein notwendiges (Hilfsfrist bzw. Mindestausstattung) Löschfahrzeug verwendet werden muss.

    Wenn ich in "meiner" Fw die Transportkapazitäten der MTW und Pkw zusammenrechne, müsste ich bei Doppelbesetzung alleine dafür 60 Einsatzkräfte von real 130 vorhalten - wer besetzt dann die 5 (St)LFs ? Und trotz 4 MTW/Pkw sind für den allgemeinen Dienstbetrieb manchmal zu wenige Fahrzeuge da ...

    Gruß
    Gerhard

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    AutorMich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz849696
    Datum08.06.2019 16:201370 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Im Feuerwehrbedarfsplan ergibt sich ein Bedarf für einen 1:5 MTF.

    Ja, das stimmt wohl. Und das schlimme ist auch, dass er wohl auch vom Stadtrat beschlossen wurde, somit liegt Dein Ergebnis nahe.

    Für mich stellt sich allerdings bei schneller Durchsicht des Brandschutzplans und ein kurzer Blick auf die Landkarte viele Fragezeichen.

    Auf Seite 11 wird zum Beispiel ausgeführt:
    Die in der Anlage 09 dargestellten Einsatzbereiche lassen erkennen, dass sich die Einsatzbereiche der OF Eichgraben und Hartau sowie die Einsatzbereiche der OF Dittelsdorf und Wittgendorf jeweils zu ca. 80 % überschneiden. Der Einsatzbereich der hauptamtlichen Kräfte deckt die OT Eichgraben, Hartau, Pethau und Wittgendorf ganz,

    Wenn man das liest, dann könnte man die Standorte dem Grunde nach auch hinterfragen. Leider sind die Anlagen nicht dabei, aber wenn man mal sieht wie nahe Hartau und Eichgraben liegen, dann stellt sich auch die Frage warum die beiden Bereiche sich angeblich nur zu 80 % abdecken.

    Weiterhin wird das MTF als "Zubringerfahrzeug" bezeichnet.

    Wenn man dann noch die Einwohnerzahlen alleine der beiden Ortsteile per Stand 2017 sieht:
    Eichgraben 719 und Hartau 507, dann fragt man sich schon, warum man da nicht anders denkt und nur daran denkt die Standards zu erhöhen. Es ist ja wohl auch jahrzehntelang ohne MTF gegangen.

    Mein Eindruck ist, dass es sich beim Brandschutzbedarfsplan um einen Wunschplan handelt, da er auch interne aufgestellt wurde und weniger das wirklich einsatztaktisch notwendige dargestellt ist.

    Ich weiß, aus der Ferne sind solche Aussagen immer gefährlich, vor allem auch weil die entsprechenden Anlagen nicht veröffentlicht sind bzw. ich diese auf die Schnelle nicht im Internet gefunden habe. Natürlich kann ein MTF Sinn machen, aber wohl weniger einsatztaktisch.

    Ich weiß das ist nicht populär, aber auch die Feuerwehr und damit meine ich uns alle, muss und darf sich auch mal der Wirklichkeit stellen, vor allem auch finanziellen Gegengebenheiten. In Zittau sehen die wohl nicht so gut aus. Zumindest weist der Haushaltsplan 2017 einen Fehlbetrag von über 2,2 Mio. Euro aus und das in den guten Zeiten.

    Gruß
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg849697
    Datum09.06.2019 08:221216 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Gerhard B.

    . mir wäre (zumindest für Hessen) neu, dass MTWs in die Mindeststärke reingerechnet werden.

    Für BaWü ist mir überhaupt keine Mindeststärkevorgabe bekannt. An welcher Mannschaftsstärke sollte man den einsatztaktischen Wert eines MTW festlegen ( 4, 6, 8 oder 9 FW-Angehörige ) ? Wie viel Personal brauche ich zur Erfüllung der orginären Aufgaben als MTW ?:

    " Die Mannschaftstransportwagen (MTW) dienendem Personentransport sowie der Durchführung von Transport-und Logistikaufgaben kleineren Umfangs. "


    Abgesehen von der hier vorgebrachten [....]

    Genau das ist der Sinn dieses Fahrzeuges.

    Und trotz 4 MTW/Pkw sind für den allgemeinen Dienstbetrieb manchmal zu wenige Fahrzeuge da ...

    Auch bei "meiner" FF erreicht man manchmal mit drei MTW/MZF/PKW die "Kapazitätsgröße" wenn beispielsweise Lehrgänge, JF, Lehrgänge, Dienstbesprechungen oder sonstige allgemeine Versorgungsfahrten zusammentreffen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz849702
    Datum09.06.2019 11:381125 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Oliver S.Da ist es wieder, das alte Dilemma: Ein Staffellöschfahreug hat nun mal sechs Sitzplätze und Material verlastet für eine Gruppe. Wo kommen also die fehlenden drei FA her?

    Man würde wohl hier genauso argumentieren, wenn man ein (H)LF10 oder sonstiges Gruppenfahrzeug anstelle eines MLF hätte. Dann ginge es um die über die 9 FA hinausgehenden, die man auch bei einem auf Gruppenbeladung ausgerichteten Fahrzeug durchaus sinnvoll einsetzen kann. Sonst würden MTFs an Einsatzstellen praktisch keinen Sinn machen, bestenfalls zur Kräfteablösung.

    Geschrieben von Oliver S.Eine weitere Möglichkeit sind Privat-PKW. Ich sehe da auch kein Versicherungsproblem. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge über die Gemeinde versichert. Ich hatte zwar noch nicht genau diesen Fall, aber mir ist einmal beim Jugendfeuerwehrzeltlager der private PKW nachts auf dem Parkplatz zerkratzt worden. Die Reparatur hat selbstverständlich nicht meine Kasko, sondern die Gemeinde bezahlt. Das sollte im Einsatzfall genau so funktionieren. Schließlich sind die Fahrt von zu Hause zum Gerätehaus und die Fahrt vom Gerätehaus zum Einsatzort auch absolut vergleichbar.

    So ist es, nur dass normalerweise die Gemeinde nicht voll bezahlt sondern durchaus deine eigene Versicherung, soweit vorhanden. Die Gemeinde zahlt den Rest inkl. Ausgleich einer eventuellen Rückstufung. Solche Fälle gab es bei uns auch schon, wurden meines Wissens unproblematisch abgewickelt.

    Geschrieben von Oliver S.Das mit den Privat-PKW haben wir seit Jahrzehnten praktiziert. Einzige Ausnahme war immer die Autobahn.

    Genau. Verbunden mit ein paar Zusatzregeln klappt das zumindest im ländlichen Bereich ohne Probleme. Bei unserem zu betreuenden AB-Teilstück sind die Feldwege nebenan und Durchgänge an Wildschutzzäunen, insbesondere an Brücken, bekannt. Da gibt es an den meisten Bereichen Zugangsmöglichkeiten zu Einsatzstellen zu Fuß.

    Geschrieben von Oliver S.Wie eigentlich immer im Feuerwehrwesen, ist alles Unsinn, was die Worte "nicht versichert" beinhaltet.

    Zumindest trifft das hier wie in 99% der Fälle zu.
    Ich werde dann auch mal um Spenden für die ca. 20 in unserer VG noch fehlenden MTFs anbetteln...
    Nur müssen wir in 19 der Fälle dann auch noch die Gerätehäuser umbauen, damit ein zweites Fahrzeug reinpasst...

    Gruß,
    Michael

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     07.06.2019 11:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.06.2019 11:16 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     07.06.2019 13:20 Juer7gen7 W.7, Frechen
     08.06.2019 12:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     07.06.2019 11:41 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
     07.06.2019 17:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     07.06.2019 22:14 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
     07.06.2019 12:47 Stef7an 7G., Dieburg
     07.06.2019 13:11 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     07.06.2019 15:18 Oliv7er 7S., Neidenbach
     07.06.2019 17:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.06.2019 11:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.06.2019 15:01 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     07.06.2019 16:26 Volk7er 7C., Garbsen
     08.06.2019 16:20 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen
     07.06.2019 22:41 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     08.06.2019 00:31 Jan 7S., Calberlah
     08.06.2019 16:05 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.06.2019 08:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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