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Thema | Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 45 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 849641 | |||
Datum | 06.06.2019 16:20 | 7095 x gelesen | |||
interessantes Konzept: Nach einem Punktesystem ausgezahlt MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849645 | |||
Datum | 07.06.2019 08:40 | 3665 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, das machen wir nun bereits im 2. Jahr und haben uns das System bei der Feuerwehr Wetter/Ruhr "abgeguckt". Funktioniert relativ gut und es ist eine nette kleine Summe, die jedes Jahr ausgezahlt wird. Aber Bezahlung würde ich das nicht nennen..... eher als Aufwandsentschädigung. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 849648 | |||
Datum | 07.06.2019 10:07 | 3345 x gelesen | |||
Ich würde es Bezahlung nennen, wenn ein FF-Mitglied für jede Stunde den es Einsatz außerhalb seiner Arbeitszeit verbringt sowie für jede Stunde die ein FF-Mitglied für Unterricht und Übungen aufwenden muss den Mindestlohn von der Stadt bekommt. Das ist Bezahlung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849649 | |||
Datum | 07.06.2019 10:19 | 3177 x gelesen | |||
Ich glaube, wenn du für jede Stunde, die ein FF Mitglied mit Übung/Einsatz/Ausbildung mit dem Mindestlohn vergütest, dürfte das wohl alles als Arbeitszeit zählen. Dann muss auch die Arbeitszeitrichtlinie eingehalten werden. Dann wird es eventuell noch schwerer Leute zu finden... Außerdem wäre Freiwillige Feuerwehr kein Ehrenamt mehr, was sich im Kern eben durch Unentgeltlichkeit auszeichnet. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849662 | |||
Datum | 07.06.2019 12:07 | 3027 x gelesen | |||
Hallo Thomas, aus den Gründen die Christian schon genannt hat, verzichten wir auf die Bezeichnung "Bezahlung". In erster Linie vergeben wir Punkte und verteilen dann einen Fixbetrag am Ende des Jahres auf die Punkte. Damit wird weder die Einsatzzeit, noch die Teilnahme an Ausbildungen usw. direkt vergütet. Ich würde auch nichts anders machen, sonst ist es einfach kein Ehrenamt mehr. Nebenbei bekommt man in Hessen für Einsätze während der Arbeitszeit auch einen Lohnausfall bezahlt. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 849663 | |||
Datum | 07.06.2019 12:12 | 2925 x gelesen | |||
Den Mindestlohn bekommt doch niemand, soweit ich das in den angegebenen Quellen lesen konnte. Das wird wesentlich weniger werden. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 849667 | |||
Datum | 07.06.2019 12:30 | 2838 x gelesen | |||
Ich glaube ein 'nur' in "Ich würde es *** Bezahlung nennen, ..." macht deutlicher, was gemeint war. | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 849672 | |||
Datum | 07.06.2019 13:04 | 2907 x gelesen | |||
Hallo Oliver, hat sich bei euch durch die Einführung einer solchen "Aufwandsentschädigung für alle" die Dienstbeteiligung erhöht, die Tagesalarm- oder Gesamtpersonalstärke erhöht oder sind andere Effekte spürbar und direkt darauf zurückzuführen? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 849682 | |||
Datum | 07.06.2019 16:33 | 2827 x gelesen | |||
Von Bezahlung kann da auch wirklich nicht die Rede sein. Wer mehr als 100 im Jahr raus bekommt, der gehört zu den Topverdienern. Als ich einige Jahre in der Nähe von Stuttgart in einer FF war, da gab es für jeden Einsatz Bares. Angefangen von einer Einsatzantrittsprämie über eine Ausrückeprämie bis zu einer Vergütung für jede angefangene Einsatzstunde. Das war auch nicht die Welt, aber da kamen schon Mal 50 und mehr im Monat zusammen. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 849711 | |||
Datum | 09.06.2019 21:41 | 2374 x gelesen | |||
Wieder einmal Sensationell... Anstatt z.B. über den Sinn einer Entlohung/Wertschätzung im Ehrenamt, in welcher Art auch immer, zu diskutieren, wird hier über Begrifflichkeiten Bezahlung oder nicht sinniert..... Muß am Wetter liegen...... Anders kann ich mir das nicht erklären....... mit kopfschüttelnden Grüßen Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849758 | |||
Datum | 11.06.2019 07:48 | 2484 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Anstatt z.B. über den Sinn einer Entlohung/Wertschätzung im Ehrenamt, in welcher Art auch immer, zu diskutierenGeschrieben von Christian R. Außerdem wäre Freiwillige Feuerwehr kein Ehrenamt mehr, was sich im Kern eben durch Unentgeltlichkeit auszeichnet.Wie schon geschrieben, passen für mich Bezahlung (von Einsatzzeiten) und Freiwillige Feuerwehr nicht unbedingt zusammen. Mit Aufwandsentschädigungen, Fahrgeld, Rentenansprüchen oder Prämien lockt man keine Leute an oder steigert die Motivation. Und Geld ist nie eine gute Anerkennung und wird auch nie so wahr genommen. Wertschätzung ist da viel wichtiger. Aber wie genau die Aussehen kann überschreitet gerade mein Zeitfenster. Kurz: Man muss den individuellen Feuerwehrmann für außergewöhnliche Leistungen belohnen (nicht mit Geld! Ehrenzeichen, Beförderungen, Lob bei Versammlungen...), aber auch die Feuerwehr als Gemeinschaft (Ausrüstung kann man kaufen, den Menschen der sie benutzt nicht). Man muss nicht 2 Euro pro Stiefelpaar sparen, wenn die ganze Mannschaft damit dann unzufrieden ist (ja auch hier gibt es andere Zwänge, aber ich erhebe keinen Anspruch auf die Patentlösung). Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849759 | |||
Datum | 11.06.2019 07:55 | 2281 x gelesen | |||
Hallo Karsten, sorry für die etwas späte Antwort. Deine Frage zu beantworten ist schwierig. Im Allgemeinen können wir auf jeden Fall eine stabilere Unterrichtsteilnahme feststellen. Die Maßnahme diente in erster Linie dem Halten der aktiven Feuerwehrleute und einer Anerkennung. Eine konkrete Auswertung haben wir noch nicht gemacht, aber es ist subjektiv eine allgemeine Verbesserung wahrnehmbar. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 849760 | |||
Datum | 11.06.2019 08:33 | 2371 x gelesen | |||
Ehrenamt und Geld.. egal ob "Bezahlung", "Aufwandsentschädigung" oder wie man das Kind auch immer nennen möchte... das passt in meinen Augen nicht. Ich mach das Hobby nun auch schon ein paar Jahre in verantwortlicher Position und bekomme dafür am Ende des Jahres eine Aufwandsentschädigung, ok, nehme ich mit. Aber ganz klar bin ich Feuerwehrmann aus Leidenschaft und sehe das wie es eben heißt als Ehrenamt an. Selbst wenn sie die paar Kröten streichen würden, dann wär es eben so. Ich würde trotzdem zu jedem Kram mit ausrücken. Und wenn ich dann Kameraden(innen) mit Geld oder sonstigem "locken" muss scheint mir das Verständnis für das Ehrenamt nicht komplett vorhanden zu sein. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849762 | |||
Datum | 11.06.2019 09:52 | 2205 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Marc S. Als ich einige Jahre in der Nähe von Stuttgart in einer FF war, da gab es für jeden Einsatz Bares. Im schwäbischen Landesteil von BaWü schon seit Jahrzehnten in vielen FF üblich, solche " Einsatzgeldauszahlungen " beobachtet man jetzt aber auch zunehmend bei nordbadischen FF, ( in unserer FF nicht praktiziert ). Oftmals auch nach einer Aktualisierung ihrer örtlichen Aufwands- bzw. Entschädigungssatzungen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849763 | |||
Datum | 11.06.2019 10:48 | 2106 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Wertschätzung ist da viel wichtiger. Aber wie genau die Aussehen kann...ist sehr individuell. Und für viele sind ein paar Euros auch ein Zeichen der Wertschätzung. Genauso wie für viele irgendwelche Ehrenzeichen, Dienstgrade o.ä. vollkommen uninteressant sind. Und weil die Wertschätzung in einer 200-Kräfte-Wehr ca. 200x unterschiedlich wahrgenommen wird, muss man als Träger der Feuerwehr einen Mix an Wertschätzungssymbolen anbieten, und da gehört in der heutigen Zeit Geld auch einfach dazu. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849764 | |||
Datum | 11.06.2019 11:08 | 2085 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas L.Ehrenamt und Geld.. egal ob "Bezahlung", "Aufwandsentschädigung" oder wie man das Kind auch immer nennen möchte... das passt in meinen Augen nicht. Ich mach das Hobby nun auch schon ein paar Jahre in verantwortlicher Position und bekomme dafür am Ende des Jahres eine Aufwandsentschädigung, ok, nehme ich mit. Aber ganz klar bin ich Feuerwehrmann aus Leidenschaft und sehe das wie es eben heißt als Ehrenamt an. Selbst wenn sie die paar Kröten streichen würden, dann wär es eben so.Fragen wir doch mal andersrum: Wieviel Geld bist du (oder andere) bereit, für die Ausübung deines Ehrenamtes auszugeben? Die, bei denen das "Hobby" im Vordergrund steht, sehen den Aspekt wahrscheinlich unverkrampfter als diejenigen, bei denen Feuerwehr als klassisches "Ehrenamt" wahrgenommen wird. Für ein anderes klassisches Ehrenamt, eintägig wahrzunehmen Ende Mai, durfte ich vor kurzem eine dreistellige Zahl "Freiwilliger" finden. Die Frage nach der Aufwandsentschädigung war dabei gar nicht so selten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849765 | |||
Datum | 11.06.2019 11:10 | 2045 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Und für viele sind ein paar Euros auch ein Zeichen der Wertschätzung. Bestimmt; zwar kann man damit i.d.R. keine Reichtümer erwerben, aber wenn man mit dem Geld von Zeit zu Zeit mit seinen Partner/Familie mal gut essen gehen kann, kann dies auch eine Wertschätzung sein. Genauso wie für viele irgendwelche Ehrenzeichen, Dienstgrade o.ä. vollkommen uninteressant sind. Und andere sich wiederum darüber freuen. Und weil die Wertschätzung in einer 200-Kräfte-Wehr ca. 200x unterschiedlich wahrgenommen wird, muss man als Träger der Feuerwehr einen Mix an Wertschätzungssymbolen Was sich als schwierig aber nicht unmöglich gestalten kann. Und wenn zur Wertschätzung hier auch im weitesten Sinn Bekleidung/PSA angesprochen wurde, ist sah kürzlich ein Gruppenbild von FW-Angehöriger verschiedener FF nach bestandenen TM-1 Lehrgang; einige FW-Angehörige trugen PSA, die ihnen deutlich sichbar wirklich paar Nummern zu groß war und sich unvorteilhaft darstellte. Klar, man kann nicht jedem neuen FF-Angehörigen zeitnah maßgeschneiderte Bekleidung stellen, aber dass sie zum Gespött der Betrachter ( auch in diversen FB-Kommentare -Feuerwehrkasper u.ä. ! ) werden müssen , da wäre etwas Fingerspitzengefüh der dafür Verantwortlichenl auch eine Form der Wertschätzung gewesen, zumal die betroffenen FW-Angehörigen nichts dafür können ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849766 | |||
Datum | 11.06.2019 11:18 | 2126 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Andreas L. Ich mach das Hobby nun auch schon ein paar Jahre in verantwortlicher Position und bekomme dafür am Ende des Jahres eine Aufwandsentschädigung, Eine Aufwandsentschädigung bekommen in BaWü gem. § 16,2 FwG meist nur die" ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, ", das sind i.d.R. Funktionsträger wie Führungskräfte, JF-Warte, Gerätwarte, Ausbilder etc. Der "gemeine FW-Angehörige" geht leer aus, und der würde sich vielleicht auch über eine kleine Anerkennung freuen die über die üblichen Beweihräucherungen bei der JHV geht ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849767 | |||
Datum | 11.06.2019 11:32 | 2054 x gelesen | |||
Da gibts aber auch andere Regelungen in BaWü: 1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr xxx erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für die erste volle Stunde: 22 Euro mit Einsatztätigkeit für die ausgerückten Kräfte. 14 Euro ohne Einsatztätigkeit für die ausgerückten Kräfte. 12 Euro für angerückte, aber nicht ausgerückte Feuerwehrangehörige.* 2) Der Begriff Einsatztätigkeit wird dahingehend definiert, dass eine Tätigkeit der Beseitigung und Verhütung einer Gefahr oder der Rettung von Personen und/oder Tieren entspricht. Genaueres ist der entsprechenden Dienstanweisung zu entnehmen. Da käme ich im letzten Jahr so auf geschmeidige 2.500 (mind.)! Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849768 | |||
Datum | 11.06.2019 11:36 | 2061 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Da käme ich im letzten Jahr so auf geschmeidige 2.500 (mind.)!Allerdings muss man dazu sagen, dass damit in BaWü auch dein Verdienstausfall abgegolten ist, wenn du vom Arbeitsplatz wegalarmiert wirst. Daher kann die Rechnung schnell wieder ganz anders aussehen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849769 | |||
Datum | 11.06.2019 11:45 | 2080 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Allerdings muss man dazu sagen, dass damit in BaWü auch dein Verdienstausfall abgegolten ist Das ist mir bekannt. Allerdings würde ich gerne mal Zahlen sehen, wie oft Lohnausfall z.B. in hessischen Gemeinden gezahlt wird. In meiner Gemeinde stellt das eher eine Ausnahme dar. Die wenigen, die tagsüber überhaupt verfügbar sind und vom AG weggehen, sind entweder im ÖD oder stellen keinen Antrag weil das dem AG zu viel Schreibarbeit ist. Geschrieben von Sebastian K. Daher kann die Rechnung schnell wieder ganz anders aussehen. Glaub ich nicht, denn entweder akzeptiert mein AG, dass ich tagsüber zum Einsatz weggehe ohne Lohnersatz oder er sagt halt du bleibst. Ich werde ihm wohl kaum von dem Geld meinen Lohnausfall bezahlen oder wie soll das gehen? Und nebenbei bekomme ich das Geld ja auch am WE und Nachts. Und ich kenne die mit diesem System verbundene Problematiken wie: Auto bleibt ewig in der Halle, damit auch jeder mitkommt (bzw. jeder die volle Entschädigung bekommt) oder das MTF mit dem VSA fährt 1/8 raus damit auch alle Geld bekommen. Da gehts mir doch zu oft nur noch ums Geld..... Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849771 | |||
Datum | 11.06.2019 12:45 | 2082 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Oliver S. Da gibts aber auch andere Regelungen in BaWü: wir können in BaWü Alles/Vieles; außer landeseinheitlich Entgeltfortzahlung- und/oder Aufwandsentschädigungssatzungen regeln,... :-))) Es gibt FF, da bekommen FW-Angehörige bei Einsätzen ihren tatsächlichen Lohnausfall ersetzt und zusätzlich noch Einsatz- ggf. Übungsgeld ausbezahlt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Dossenheim / Baden-Württemberg | 849772 | |||
Datum | 11.06.2019 13:45 | 1992 x gelesen | |||
Hallo zusammen, korrekt, in BaWü können wir vieles ... aus meiner Sicht gehört dazu auch das Thema Aufwandsentschädigung im Feuerwehrdienst. Vgl. hierzu das gemeinsame Schreiben des Gemeindetags, Städtetags und des Landesfeuerwehrverbands zu den gemeinsam verabschiedeten Orientierungswerten zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige: https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Gemeinsames_Schreiben_Orientierungswerte_mit_Anlagen.pdf Die Frage ist nur, wo wurde das bereits und in welchem Umfang umgesetzt? Viele Grüße! Stefan Wieder | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849773 | |||
Datum | 11.06.2019 13:53 | 2008 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan W.Die Frage ist nur, wo wurde das bereits und in welchem Umfang umgesetzt?Bei solchen vagen Orientierungswerten dürfte die Umsetzung in den einzelnen Kommunen kaum damit zusammenhängen, ob man dieses Schreiben dort überhaupt kennt oder nicht ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849810 | |||
Datum | 12.06.2019 10:29 | 1897 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Oliver S. oder das MTF mit dem VSA fährt 1/8 raus damit auch alle Geld bekommen. Sollte/könnte man da per AAO eine Mindest- bzw. Höchstbesatzung dafür festlegen ? Und ich kenne die mit diesem System verbundene Problematiken [....] Da gehts mir doch zu oft nur noch ums Geld..... Kann man mit dem System auch FW-Angehörige animieren werktagsnacht beispielsweise zum 2. BMA-Alarm überhaupt und frohgelaunt zur Feuerwehr zu eilen ? ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849818 | |||
Datum | 12.06.2019 13:12 | 2034 x gelesen | |||
Hallo Bernhard, Geschrieben von Bernhard D. Sollte/könnte man da per AAO eine Mindest- bzw. Höchstbesatzung dafür festlegen ? Klar kann man das, aber das ist wieder ein Regulierungsaufwand, der auch überwacht gehört. Aber ist ja nicht mein Problem ;-). Geschrieben von Bernhard D. Kann man mit dem System auch FW-Angehörige animieren werktagsnacht beispielsweise zum 2. BMA-Alarm überhaupt und frohgelaunt zur Feuerwehr zu eilen ? ;-))) Also jeder der beim 2. BMA-Alarm werktags Nachts frohgelaunt zum Einsatz kommt, soll mir mal verraten, was er für Drogen nimmt ;-). Ich glaube, dass eine motivierte Einsatzabteilung durch Kontinuität, den freundlichen Umgang untereinander und geregelte finanzielle Ausstattung entsteht. Jedes Goodie das dann dazukommt, sei es regelmäßig ein Grillabend, Aufwandsentschädigung usw. festigt dann die Stimmung. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849829 | |||
Datum | 12.06.2019 22:45 | 1838 x gelesen | |||
Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849830 | |||
Datum | 12.06.2019 22:58 | 1660 x gelesen | |||
Dieser Kommentator hat von der Definition und den rechtlichen Rahmenbedingungen vom Ehrenamt offensichtlich keine Ahnung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 849831 | |||
Datum | 12.06.2019 23:04 | 1674 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Also jeder der beim 2. BMA-Alarm werktags Nachts frohgelaunt zum Einsatz kommt, soll mir mal verraten, was er für Drogen nimmt ;-). Im Zweifelsfall die hier ;-) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 849832 | |||
Datum | 13.06.2019 08:43 | 1849 x gelesen | |||
Ich fände es absolut in Ordnung wenn eine angemessene Aufwandsentschädigung bezahlt werden würde. Wie geschrieben, fahren viele zum Einsatz mit dem Auto. Bei größeren Wehren und Städte kommen da gut und gerne 500-1000km im Jahr zusammen. Das Aufladen des Funkmeldeempfängers kostet auch Strom. Und wenn man dann sieht das es genügend ehrenamtliche Tätigkeiten gibt die auch eine Aufwandsentschädigung bekommen, wie zB Schulweghelfer (Beispiel München 8,50), dann frag ich mich schon irgendwie warum ein "normaler" Feuerwehrmann keine Aufwandsentschädigung bekommt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 849833 | |||
Datum | 13.06.2019 09:42 | 1566 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, wenn ich das Geschrieben von ---Zeitungsartikel--- "Ohne die Hilfe der Freiwilligen würde der Brandschutz nicht funktionieren", meint der Leiter der Berufsfeuerwehr Gütersloh. Stimmt. Ohne die Hilfen der Freiwilligen würde aber auch alles andere nicht funktionieren. Und weil wir davon in Summe betroffen sind, ist keiner gleicher als der andere. Das wiederum hat was mit Ehre zu tun.und Geschrieben von ---Zeitungsartikel--- Schöffen ermöglichen Gerichtsverfahrenmit Als Schöffe erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal sechs Euro pro Stunde. Ebenso werden Ihnen Ihre Fahrtkosten zum Gericht erstattet.zusammen nehme, kommt bei mir der Verdacht auf, dass hier jemand einfach mal Krawall machen möchte, aber selbst überhaupt keine Ahnung hat wovon Sie da redet. MkG Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849836 | |||
Datum | 13.06.2019 10:10 | 1491 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian M.kommt bei mir der Verdacht auf, dass hier jemand einfach mal Krawall machen möchte, aber selbst überhaupt keine Ahnung hat wovon Sie da redet.Ich will den Autor gar nicht verteidigen, weil ich seine Gedanken nicht lesen kann. Aber ich glaube, dass der Autor einfach nur eine Liste von Beispielen ehrenamtlicher Tätigkeiten gesucht hat. Aber ich denke, dass es sich schon lohnt das gesamte Ehrenamt (auch das private) zu betrachten und zu fragen, wer da was warum bekommt. Und Schöffen werden eben nicht bezahlt, sondern bekommen nur folgendes: - Erstattung der Fahrtkosten - Erstattung vom Verdienstausfall (Nachweis oder ein Pauschalsatz), wobei man hier bedenken muss, dass Gerichte in aller Regel während der allgemeinen Arbeitszeit verhandeln. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849838 | |||
Datum | 13.06.2019 10:25 | 1493 x gelesen | |||
Schöffen bekommen auch eine pauschale "Entschädigung für Zeitversäumnis" (u.a.), aktuell 6 Euro/Stunde nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849845 | |||
Datum | 13.06.2019 11:02 | 1480 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Schöffen bekommen auch eine pauschale "Entschädigung für Zeitversäumnis" (u.a.), aktuell 6 Euro/Stunde nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.service-bw.de Entschädigung
Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 849914 | |||
Datum | 14.06.2019 07:30 | 1467 x gelesen | |||
Also...... Ich weiß grad nicht ob ich lachen oder weinen soll..... Strom für den Melder...... Kilometer für Fahrten zum Gerätehaus..... Ich versuche mal zu verstehen, was mir der Ersteller sagen möchte...... ....... ....... ....... Geht irgendwie nicht... Die meisten Hobbys kosten Geld, Muße, Hingabe, Zeit uswusw...... Meist mehr als der Strom für den Meldeempfänger.......(wobei ich gerade an der Ernsthaftigkeit des angeführten Beispiels zweifel...) Auserdem steht doch jeden frei, sich als Schöffe oder Schulweghelfer anheuern zu lassen.... Wenn wir jetzt nur noch darauf aus sind, etwas gegen Entlohung zu tun, wird es ganz schön schnell zappenduster in unserem Land..... Weiters kann es aber eigentlich kein Problem geben, da die ( ich such grad ein politisch korrektes Wort für Bahnhofsklatscher, Sozialromantiker und Schulschwänzer .....) ja gerade so auf dem Vormarsch sind und diese es kaum erwarten können, sich zu engagieren.... Obwohl...... Nein..... Da wird nicht passieren, weil es etwas mit ehrlicher Hingabe und dem wirklichen Willen zur Veränderung/Hilfe zu tun hat..... Deswegen glaube ich, daß wir mit einer Entlohnung, für was auch immer, uns nur in Konkurenz setzen und dies nicht passieren sollte/darf. Aber das Thema ist sehr groß und Spannend für mein grad vorhandenes Zeitfenster..... Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849918 | |||
Datum | 14.06.2019 07:58 | 1402 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Strom für den Melder......Beim Strom für den Melder reden wir über Cent-Beträge, schon klar. Bei den Kilometern nicht: Zum TM1 musste ich (zusammen mit 4 anderen Kameraden aus meinem Löschzug) im Fiesta durch die ganze Stadt gondeln. Das waren OneWay 20km vom Standort zum Ausbildungsort. Das sind etwa 50 Euro im Monat. Für einen Schüler viel Geld. Grundsätzlich ist das in Ordnung, aber die Jungs vom Nachbarlöschzug durften den MTW ihres Standorts nutzen. Wir hatten sowas nicht. Und auf Rückfrage bei der Stadt hieß es: Dafür ist das Stiefelgeld da... Und zum Vergleich: In Vereinen ist es üblich, dass Übungsleiter virtuell bezahlt werden und das Geld dann an den Verein zurück spenden (=> Übungsleiterpauschale). Einen ähnlichen geldwerten Vorteil kenne ich von der Feuerwehr nicht. Oder mache ich seid 15 Jahren was falsch? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 849919 | |||
Datum | 14.06.2019 08:14 | 1359 x gelesen | |||
Ich gehe davon aus, dass Ihr auch einen Förderverein für Eure Feuerwehr habt. Die Möglichkeit, Deine bekommenen Aufwandsentschädigungen an Euren Förderverein zu spenden, hast Du doch auch. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849920 | |||
Datum | 14.06.2019 08:27 | 1398 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Christian R. Bei den Kilometern nicht: Zum TM1 musste ich (zusammen mit 4 anderen Kameraden aus meinem Löschzug) im Fiesta durch die ganze Stadt gondeln. Das waren OneWay 20km vom Standort zum Ausbildungsort. Das sind etwa 50 Euro im Monat. Für einen Schüler viel Geld. Zumindest wenn die Ausbildungsveranstaltung außerhalb unseres noch überschaubaren Wohnortes ist, kann man lt. ( noch gültiger ) örtlicher Feuerwehr-Entschädigungssatzung für Aus-und Fortbildungslehrgänge die Fahrtkosten erstattet bekommen: § 2 Entschädigung für Aus-und Fortbildungslehrgänge Wenn man beispielsweise an vier Tagen zum Besuch des SprFu-Lehrgang oder einige WE zur JF-Betreuer-Ausbildung paar km zu einer Ausbildungsstätte im Kreisgebiet fährt, können da schon einige Fahrt-km zusammenkommen, aber die Fahrtkosten für Privat-Pkw werden ja erstattet. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 849922 | |||
Datum | 14.06.2019 09:05 | 1364 x gelesen | |||
Sachma...... Manchmal habe ich das Gefühl, daß alles unnötig verkompliziert wird...... Für Ausbildungs, oder Schulungsfahrten zu den Schulungsorten, gibt es den 10er..... Wenn keiner da, gibt es die staatlichen 0,30/km glaube ich sind das.... und wenn das nicht, hat jede Geminde in der Regel eine Gemeindemöhre, die man für so etwas benutzen könnte.. Dann müsste alles geregelt sein.... Wenn nicht, hätte die Feuerwehr keinen TM1..... Bei den Feuerwehrschulen gibt es hierzu auch Kohle, bei dem jeder/die meisten def. nicht zu kurz kommen, weil jeder angibt mit seinem eigenen KFZ gefahren zu sein (gerade bei Fahrgemeinschaften)...... Wenn die Stadt argumentiert, hierzu ein Stiefelgeld bereitszustellen, würde ich dazu anmerken, daß es mit Stiefeln ziemlich weit wäre und der Kurs bei Ankunft vermutlich beendet wäre......;-)) my 2 cent In Treue fest! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849923 | |||
Datum | 14.06.2019 09:18 | 1308 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Die Möglichkeit, Deine bekommenen Aufwandsentschädigungen an Euren Förderverein zu spenden, hast Du doch auch.Dafür hätte man damals aber auch tatsächlich eine Aufwandsentschädigung bekommen müssen. Mir ging es darum, dass es bei anderen Hobbys (wie Trainer der A-Junioren) durchaus üblich ist eine pauschale Aufwandsentschädigung in Form der Übungsleiterpauschale zu bekommen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849924 | |||
Datum | 14.06.2019 09:23 | 1289 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Zumindest wenn die Ausbildungsveranstaltung außerhalb unseres noch überschaubaren Wohnortes ist, kann man lt. ( noch gültiger ) örtlicher Feuerwehr-Entschädigungssatzung für Aus-und Fortbildungslehrgänge die Fahrtkosten erstattet bekommenIch war nicht immer in Baden-Württemberg ;-) In Wuppertal gab es damals einen pauschalen Satz namens "Stiefelgeld" pro Feuerwehrmann als pauschale Entschädigung. Damit war dann aus Sicht der Stadt alles abgegolten. Ungerecht fand ich nur, dass wir damals unseren Sprit selbst bezahlen mussten, während andere eben kostenfrei ein MTW hatten. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849925 | |||
Datum | 14.06.2019 09:35 | 1327 x gelesen | |||
Wir waren damals jung und unerfahren ;-) => "War ja schon immer so, warum wollt ihr jetzt Geld?" => Hochmotiviert: Ohne TM1 kein Einsatzdienst => Ich mochte Tetris (5 FM im Fiesta, mit kompletter PSA ist echt eng!) Heute würde ich da vieles anders machen: a) Ihr braucht mich doch als Einsatzkraft b) Mit kontaminierter Einsatzkleidung im Privat-PKW? (Überbekleidung war passend, aber nicht fabrikneu) Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849929 | |||
Datum | 14.06.2019 10:45 | 1322 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian R. Ungerecht fand ich nur, dass wir damals unseren Sprit selbst bezahlen mussten, Nachvollziehbar. während andere eben kostenfrei ein MTW hatten. Hier im Bereich klappt es eigentlich ganz gut bei solchen Gelegenheiten Feuerwehr- und Gemeindeübergreifende Fahrgemeinschaften mit MTWs zu organisieren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 849931 | |||
Datum | 14.06.2019 12:10 | 1410 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Die meisten Hobbys kosten Geld, Muße, Hingabe, Zeit uswusw...... Ja die meisten Hobbys, aber für mich ist Freiwillige Feuerwehr kein Hobby. Ein Hobby ist ein Freizeitbeschäftigung die man als Ausgleich betreibt. Wer verletzte Menschen aus Autowracks holt und dies als Ausgleich betreibt, sollte in meinen Augen mal zum Psychologen gehen. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 849943 | |||
Datum | 15.06.2019 07:39 | 1294 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Wer verletzte Menschen aus Autowracks holt und dies als Ausgleich betreibt, sollte in meinen Augen mal zum Psychologen gehen. Aha... Bei dem war ich schon....... Wollte mich nicht haben..... Er meinte, ich wäre normal.......;-)) Aber mal im ernst..... Was ist Feuerwehr für dich, wenn nicht Hobby....?? Lebensaufgabe??? Sagt dir eine innere Stimme du mußt dahin??? Ausgleich deiner schweren Kindheit??? Immer schon mal Held sein woller??? Erhöhung deines sozialen Status in der Gesellschaft??? uswusw...... Darf jeder gerne weiter ergänzen.... Ich habe die FF als Hobby, ganz ohne Psychologen.....;-)) Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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