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ThemaGeräte im Feuerwehrhaus18 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorLore8nz 8G., Neunburg v. W. / Deutschland850991
Datum27.07.2019 13:316492 x gelesen
Hallo Feuerwehrkammeraden,

Bezüglich des Brandschutzes im Feuerwehrhaus hätte ich mal eine Frage.

Wir haben ein neues Feuerwehrhaus bekommen. 2 separate Räume, Fahrzeughalle und Umkleideraum.

Etz meine Frage: ist es zulässig, das im Umkleideraum andere Geräte stehen drüfen, zb Rasenmäher und Heizpilze!

Unsere PSA stinkt seit dem nach Bezin usw.

Gibt es Vorschriften das solche Geräte dort nicht gelagert werden dürfen ?

Hoffe auf eure Hilfe.


Lg Georg Lorenz

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg850992
Datum27.07.2019 13:543757 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Lorenz G.Gibt es Vorschriften das solche Geräte dort nicht gelagert werden dürfen ?
vermutlich ja

aber der GMV sollte einem schon klarmachen das so was nicht geht

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein850993
Datum27.07.2019 14:083564 x gelesen
Moin,

z.B.:

§12 Bauliche Anlagen

(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehran-gehörigen vermieden werden sowie Feuerwehreinrichtungen und persönli-che Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen wer-den können.

(...)

(3) Bauliche Anlagen müssen so gestaltet und eingerichtet sein, dass eine Gefährdung insbesondere durch Schadstoffe von der Einsatzstelle und eine Kontaminationsverschleppung vermieden ist.

Quelle: DGUV Vorschrift 49, UVV Feuerwehren

2.1.1 Alarmwege im Feuerwehrhaus

(...)
Alarmwege müssen nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.
(...)
diese ausreichend breit und deren Durchgänge ausreichend hoch sind,
keine Gegenstände darauf abgestellt werden
(...)
Die Ver-kehrswege müssen frei von Gegenständen und gut passierbar sein.

(...)

2.4.1 Sozialtrakt

(...)

Der Umkleidebereich muss ausreichend groß gewählt werden, damit im Einsatzfall ausreichend Platz zum Umkleiden zur Verfü-gung steht. Dafür soll die Fläche zum Umkleiden für jede Ein-satzkraft nach DIN 14092-1 mindestens 1,2 m² betragen.

Quelle: DGUV Information 205-008 "Sicherheit im Feuerwehrhaus"

MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

Feuerwehr Heikendorf

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW850997
Datum27.07.2019 16:563148 x gelesen
Die GUV fordert Absauganlagen gegen Rußpartikel und verbietet das Selbstmischen von MKS-Mischungen und ihr lagert den Rasenmäher in der Umkleide?
Bei der Planung ist wohl etwas schief gelaufen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorLore8nz 8G., Neunburg v. W. / Deutschland850999
Datum27.07.2019 18:442932 x gelesen
Ds geht darum, das wir etwas auf der hand haben, das dies Rechtlich verboten ist. Wir wollen das nicht, das diese Geräte dort gelagert werden.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS851000
Datum27.07.2019 19:383017 x gelesen
Wer hat die Sachen denn da gelagert?

Dies ist meine Meinung.

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AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW851003
Datum27.07.2019 21:072734 x gelesen
Hallo und einen schönen guten Abend erstmal ...
Geschrieben von Lorenz G.
Wir haben ein neues Feuerwehrhaus bekommen.

Glückwunsch ...Geschrieben von Lorenz G.
2 separate Räume, Fahrzeughalle und Umkleideraum.

dann meine erste Frage ... Warum keine Aufteilung in einen Schwarz/weiss - Bereich in der Umkleide?
Wie sieht es aus mit einem Aufenthaltsraum für Unterricht etc?

Geschrieben von Lorenz G.
Etz meine Frage: ist es zulässig, das im Umkleideraum andere Geräte stehen drüfen, zb Rasenmäher und Heizpilze!

ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster ... Nein

Geschrieben von Lorenz G.
Gibt es Vorschriften das solche Geräte dort nicht gelagert werden dürfen ?

Es gibt seitens der Baua (und Anderen) Regelwerke, Betriebsstättenverordnungen etc.... die sich teilweise mit der von Dir beschriebenen Sachlage befassen ...

auf der einen Seite gibt es Richtlinien für Lagerräume, Abstellräume, in denen klar geregelt wird, wie ein Abstellraum für ein Fahrzeug (oder auch ein Rasenmäher) auszusehen hat. Das richtet sich nach dem umbauten Raum und der sich daraus ergebenden Belüftung. Ein Carport mit einer Gittertür für einen Pkw und nen Rasenmäher hat da eine ganz andere Bedeutung als eine angebaute, in sich geschlossene Garage...

des Weiteren gibt es in den gängigen Arbeitsstättenrichtlinien bezüglich Lagerung, Transport und Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Gefahrstoffen eine sogenannte Mindermengenregelung.... Beispiel ... ein Meisterbüro ... der Meister hat in der Ecke seines Büro´s seinen persönlichen "Giftschrank" stehen .. mit ein paar Dosen WD-40 ... Terpentin als Fettlöser ... ein paar Dosen Reiniger und die üblichen Wundermittel, die man zum Leben so braucht ... dieser "Giftschrank" unterliegt aber gewaltigen Auflagen ... mindestVolumen im Innenraum, ausreichende passive Be/Ent- Lüftung ... Bauart mindestens F30 (soweit ich weiss...)

Das sind aber Teile des "Produktionsbereiches" ... von Sozialräumen wie Duschen, Umkleide ... Aufenthaltsräumen steht da Nix!

Stand der Dinge ist ... Sozialräume wie Duschen, Umkleideräume, Pausenräume sind räumlich soweit abzutrennen, dass sie durch arbeitsbedingte Einflüsse nicht kontaminiert werden können - ggf muss ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung vor dem Betreten der Sozialräume abgelegt werden, um Diese nicht einer verschleppten Verunreinigung auszusetzen.

Daher auch die Frage mit dem Schwarz/Weiss - Bereich ....

übertragen wir das ganze aus dem Bereich der Industrie in die Welt der Feuerwehr?

ich würde sagen ... "passt scho´"



Geschrieben von Lorenz G.
Gibt es Vorschriften das solche Geräte dort nicht gelagert werden dürfen ?

mit Sicherheit ... bloss ... bis Du Die gefunden hast biste reif für die Selbsterfahrungsgruppe!

Ich würde daher dafür plädieren ... den UVV- Guru antreten lassen ... Sachlage schildern ... gucken lassen .. und weg mit dem Zeugs!

jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 851005
Datum27.07.2019 22:302635 x gelesen
Hallo Lorenz,

spontan würe ich auch sagen: Nein!

Bei einem offenen Gespräch mit Eurem Wehrleiter oder wem auch immer würde ich eindringlich auf die Beedigung dieser Unsitte dringen: Wenn Euer Bauhof den Rasen mäht, wird der doch seine Mäher mitbringen können. Solltet Ihr den Rasen jedoch selber mähen, kann Euch die Stadt Neunburg doch von dem ersparten Geld einen kleinen Schuppen neben das GH zimmern.

Nebenbei steht in der ASR A4.1 Abschnitt 4 Abs. 1 (Link), dass in Sanitärräumen (dazu zählen die Umkleiden) keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe und insbesondere keine Gefahrstoffe aufzubewahren sind.

Mit Grüßen in die Nachbarschaft
Nils

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AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW851008
Datum28.07.2019 09:192323 x gelesen
hallo und einen schönen guten Morgen ...

Geschrieben von Nils J.
Nebenbei steht in der ASR A4.1 Abschnitt 4 Abs. 1 (Link), dass in Sanitärräumen (dazu zählen die Umkleiden) keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe und insbesondere keine Gefahrstoffe aufzubewahren sind.

Danke! ... da hab ich wohl am falschen Ende gesucht ....

mkg
Klaus

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sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern851009
Datum28.07.2019 11:552286 x gelesen
Grüß Dich,

ich schließe zu 100 % aus, dass bei der Feuerwehr Neunburg v.W. ein Rasenmäher in der Umkleide steht!!! Da steht auch sonst nichts, was da nicht hingehört.

Wenn Du zu einer Feuerwehr in der Nähe gehörst, dann sag das doch auch, aber so verursacht das mit dem Ort in Deinem Profilnamen Rückschlüsse auf die Feuerwehr Neunburg, die so einfach nicht zutreffen!

Schönen Gruß

Stefan

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW851010
Datum28.07.2019 14:012105 x gelesen
Geschrieben von Lorenz G.ist es zulässig, das im Umkleideraum andere Geräte stehen drüfen, zb Rasenmäher und Heizpilze!

Wenn in einem Raum Kleidung und Geräte untergebracht wurden handelt es sich zwingend um einem Mehrzweckraum.
Sorry aber ihr habt offensichtlich keinen Umkleideraum.

Da ein Motor vom Rasenmäher nicht Gasdicht gebaut wird ist das "Ausgasen" vom Betriebsstoffen normal und damit eine Kontamination der Einsatz- und Privatkleidung die zwingende Folge.


Wer will kann ja mal einen Reinigungsschein für seine Privatkleidung beim Kämmerer einreichen ;)

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland851011
Datum28.07.2019 14:072100 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan D.Wenn Du zu einer Feuerwehr in der Nähe gehörst, dann sag das doch auch, aber so verursacht das mit dem Ort in Deinem Profilnamen Rückschlüsse auf die Feuerwehr Neunburg, die so einfach nicht zutreffen!


laut Profil handelt es sich um die Feuerwehr "Mitter - Oberauerbach", laut Google-Maps also in der Tag ein Ort im Umfeld von Neunburg vorm Wald, evtl. Gemeindeteil (da verstehe ich die bayrische Kommunalgliederung nicht in die Tiefe).

Gruß Peter

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851014
Datum28.07.2019 16:052013 x gelesen
Geschrieben von Peter L.laut Profil handelt es sich um die Feuerwehr "Mitter - Oberauerbach", laut Google-Maps also in der Tag ein Ort im Umfeld von Neunburg vorm Wald, evtl. Gemeindeteil (da verstehe ich die bayrische Kommunalgliederung nicht in die Tiefe).


=> Oberauerbach ist ein Ortsteil der Stadt Neunburg vorm Wald im Landkreis Schwandorf in Bayern.

Der Poste hat also offensichtlich seine Angaben in seiner Visitenkarte korrekt eingegeben.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern851016
Datum28.07.2019 17:042015 x gelesen
Hallo Jürgen,

die Visitenkarte stimmt, aber die ist nur für uns angemeldete Benutzer sichtbar. Der Post steht aber öffentlich im Forum. Hier steht nur groß darüber "Lorenz G., Neunburg v.W." In Bayern haben wir halt nun mal nicht viele Abteilungen einer Feuerwehr in der Gemeinde, sondern jede Ortsfeuerwehr ist eine eigenständige Freiwillige Feuerwehr.

Damit dürfte mein Anliegen, klarzustellen, dass es hier nicht um die Feuerwehr Neunburg v.W. geht, nachvollziehbar sein. Die Führung unserer Feuerwehr hat hier ihre Hausaufgaben sehr brav gemacht finde ich, damit wäre es einfach unfair, dieses Bild so stehen zu lassen.

Persönlich würde mich jetzt noch interessieren, wem die Geräte in der Umkleide der Feuerwehr Mitterauerbach denn gehören? Gehören die der Feuerwehr, dem Feuerwehrverein oder der Dorfgemeinschaft? Oder gehören die der Stadt und stellt die diese zur Verfügung?

Schönen Gruß

Stefan

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851017
Datum28.07.2019 18:002182 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Stefan D.die Visitenkarte stimmt, aber die ist nur für uns angemeldete Benutzer sichtbar. Der Post steht aber öffentlich im Forum. Hier steht nur groß darüber "Lorenz G., Neunburg v.W." In Bayern haben wir halt nun mal nicht viele Abteilungen einer Feuerwehr in der Gemeinde, sondern jede Ortsfeuerwehr ist eine eigenständige Freiwillige Feuerwehr.
richtig - wobei wir seit Anfang an die Regelung haben das der Wohnort eingetragen werden muss. Zusätzlich gibt es das Feld für die Angabe der Feuerwehr.

Für nicht angemeldete User ist aber nur das Feld "Wohnort" sichtbar. Bzw. diese Feld wird im Beitrag angezeigt.

Geschrieben von Stefan D.Damit dürfte mein Anliegen, klarzustellen, dass es hier nicht um die Feuerwehr Neunburg v.W. geht, nachvollziehbar sein.
Selbstverständlich ist das nachvollziehbar.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW851023
Datum29.07.2019 09:231690 x gelesen
hallo und einen schönen guten Morgen ....

Geschrieben von Thomas M.
Wenn in einem Raum Kleidung und Geräte untergebracht wurden handelt es sich zwingend um einem Mehrzweckraum.
Sorry aber ihr habt offensichtlich keinen Umkleideraum.


oder eine sehr locker ausgelegte "Nutzungsänderung" ...

Geschrieben von Thomas M.
Wer will kann ja mal einen Reinigungsschein für seine Privatkleidung beim Kämmerer einreichen ;)

... auch deswegen meine Frage nach einer eventuellen Trennung von Schwarz/Weiss - Bereich in der Umkleide....
das war mal einige Zeit zumindest in NRW eine "never-ending" Diskussion bei der Planung / Nachrüstung von Gerätehäusern...

mkg Klaus

jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen851025
Datum29.07.2019 11:001498 x gelesen
Geschrieben von Lorenz G.Wir wollen das nicht, das diese Geräte dort gelagert werden.

Dann räumt die "stinkenden" Gerätschaften doch einfach in die Fahrzeughalle...Tür auf und raus damit.

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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 27.07.2019 13:31 Lore7nz 7G., Neunburg v. W.
 27.07.2019 13:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.07.2019 14:08 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
 27.07.2019 16:56 Thom7as 7E., Nettetal
 27.07.2019 18:44 Lore7nz 7G., Neunburg v. W.
 27.07.2019 19:38 Volk7er 7C., Garbsen
 29.07.2019 11:00 Heik7o L7., Maintal
 27.07.2019 21:07 Klau7s P7., Heinsberg
 27.07.2019 22:30 Nils7 J.7, Wackersdorf
 28.07.2019 09:19 Klau7s P7., Heinsberg
 28.07.2019 11:55 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 28.07.2019 14:07 Pete7r L7., St. Wendel
 28.07.2019 16:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.07.2019 17:04 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 28.07.2019 18:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.07.2019 14:01 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.07.2019 09:23 Klau7s P7., Heinsberg
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