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Thema | Brandmeldeanlage / Rauchmelder im Feuerwehrfahrzeug - war: Brand im Feuerwehrhaus Kleinostheim | 18 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Thor8ste8n G8., Bad Kreuznach / Rheinland-Pfalz | 851097 | |||
Datum | 31.07.2019 11:46 | 3498 x gelesen | |||
https://feuerwehr-hackenheim.de/2019/07/31/auch-ein-feuerwehrgeraetehaus-muss-vor-feuer-geschuetzt-werden-foerderverein-uebergibt-eine-brandmeldeanlage/ Wir haben diese Woche eine kleine Brandmeldeanlage eingebaut im Gerätehaus und in den Fahrzeugen. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 851102 | |||
Datum | 31.07.2019 12:49 | 2307 x gelesen | |||
Am Besten ist immer noch die Trennung in mehrere Brandabschnitte. Damit lässt sich der Schaden immer am Besten begrenzen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 851105 | |||
Datum | 31.07.2019 13:28 | 2307 x gelesen | |||
Zwei Fragen: sind das Rauchwarnmelder nach EN DIN 14604? Wenn ja, wurde der Einbau im Fahrzeug vom Hersteller freigeben? Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 851111 | |||
Datum | 31.07.2019 15:18 | 1972 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Wolf sind das Rauchwarnmelder nach EN DIN 14604 Genius Plus X sind Rauchwarnmelder nach 14604 Geschrieben von Ulrich Wolf Wenn ja, wurde der Einbau im Fahrzeug vom Hersteller freigeben? Da sich an die Installation vermutlich keine bauordnungsrechtlichen oder versichungsrechtlichen Anforderungen knüpfen, kann man sich die Anfrage sicherlich sparen. Zumal kein Hersteller sich dazu äußern wird. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 851113 | |||
Datum | 31.07.2019 15:23 | 1930 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Da sich an die Installation vermutlich keine bauordnungsrechtlichen oder versichungsrechtlichen Anforderungen knüpfen, kann man sich die Anfrage sicherlich sparen. Ich denke er zielt eher darauf ab, dass alle elektrischen/elektronischen Geräte die in Kraftfahrzeuge verbaut werden auch nach der EMV Richtlinie geprüft sein müssen. | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 851116 | |||
Datum | 31.07.2019 15:39 | 1967 x gelesen | |||
An was man nicht alles denken muss. Es gibt eine Konformitätserklärung. Würde das reichen? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 851119 | |||
Datum | 31.07.2019 16:16 | 1870 x gelesen | |||
Nun, es ging mir nicht nur um EMV. Geräte, die für feste Installation gebaut und zugelassen wurden, können durchaus im Kfz. Schäden nehmen und dann entweder nicht richtig funktionieren oder schlimmer, selbst brandauslösend sein. Ich denke da z.B. an Vibrationen oder Feuchtigkeit. So ein Batterierauchwarnmelder wird vermutlich nicht zu brennen anfangen, aber Fehlalarme oder frühzeitiger( unbemerkter) Ausfall wäre denkbar. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 851120 | |||
Datum | 31.07.2019 16:18 | 1928 x gelesen | |||
Die Erklärung geht nicht auf EMV ein. Muss sie ja nicht; da für den Gebrauch in Wohnungen gemacht.. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 851122 | |||
Datum | 31.07.2019 18:04 | 1697 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Die Erklärung geht nicht auf EMV ein. Muss sie ja nicht; Geräte für Wohnungen brauchen keine EMV? Das wäre mir neuneu Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851123 | |||
Datum | 31.07.2019 19:00 | 1568 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Die Erklärung geht nicht auf EMV ein. Ähm, doch?! (die 2014/30 ist ja für dieses Gerät nicht anzuwenden) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 851124 | |||
Datum | 31.07.2019 19:36 | 1495 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich W. So ein Batterierauchwarnmelder wird vermutlich nicht zu brennen anfangen, Und wo liegt da das Problem? Schlimmstenfalls warnt er nicht. Genauso, wie wenn keiner verbaut wäre. Könnte auch bei einem irgendwo an die Decke geschraubten Melder passieren. Ebenso wie ein Fehlalarm. Ich finde diese Lösung einfach und vor allem kostengünstig. Man könnte natürlich auch versuchen, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen um dann zu dem Schluß zu kommen, dass sich der Aufwand nicht rechnet. Oft ist die 90%ige Karo-Einfach-Lösung besser als die 150%-Lösung, die dann allerdings aus Kostengründen nicht umgesetzt wird. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 851125 | |||
Datum | 31.07.2019 20:04 | 1516 x gelesen | |||
ja, ich war zu oberflächlich :-) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 851127 | |||
Datum | 31.07.2019 20:18 | 1544 x gelesen | |||
Der RWM ist eher ein schlechtes Beispiel. Grundsätzlich muss man aber schon überlegen, was man wie macht. Entweder man fragt den Hersteller, ob er gegen die Sonderanwendung (Haushaltsgerät in ein Fahrzeug bauen) etwas dagegen hat oder man macht das auf eigenes Rsiko. Leider finde ich die Mails nicht wieder, aber ich hatte mich mal bei Herstellern über solche Nutzungen erkundigt. In einem Fall ging es um Fi-Schutzschalter, die in einem FW-Fahrzeug verbaut waren. Die Aussage war, dass das Gerät nur für den ortsfesten Einbau in der Elektroinstallation konstruiert und danach geprüft u zugelassen ist. Beim RWM war es das Gleiche. - Das Ganze ist nur als Anregung gedacht.. ich möchte Keinem etwas vorschreiben.... Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851137 | |||
Datum | 31.07.2019 23:23 | 1359 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Der RWM ist eher ein schlechtes Beispiel.Ich dachte um den geht es aber ganz konkret?Geschrieben von Ulrich W. Die Aussage war, dass das Gerät nur für den ortsfesten Einbau in der Elektroinstallation konstruiert und danach geprüft u zugelassen ist.Ich würde als Hersteller auch immer darauf hinweisen, wofür ich meine Geräte konzipiert und getestet habe. Für alles andere muss sich halt der Verwender die Mühe machen und selber nachdenken. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 851145 | |||
Datum | 01.08.2019 09:07 | 1242 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Die Aussage war, dass das Gerät nur für den ortsfesten Einbau in der Elektroinstallation konstruiert und danach Was erwartest du nach den Kaprun Idiotie, bei der der Hersteller verknackt wurde, weil er den unsachgemäßen einbau in Eisenbahnen nicht explizit ausgeschlossen hatte? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 851150 | |||
Datum | 01.08.2019 10:13 | 1126 x gelesen | |||
Ganz einfach: Dass sich der derjenige, der solche Sachen in Fahrzeuge einbaut, Gedanken macht. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage | |||||
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Autor | Rola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg | 851155 | |||
Datum | 01.08.2019 11:46 | 1183 x gelesen | |||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 851176 | |||
Datum | 01.08.2019 18:11 | 1093 x gelesen | |||
Hallo, aus dem Artikel habe ich es nicht richtig herauslesen können. Was macht der Rauchmelder im Auto bei einem Alarm? Nur Piepen oder auch über die "kleine BMA" einen Telefonalarm absetzten? Oder evtl. noch mehr? Über den Einbau wurde ja schon einiges geschrieben. Könnte man vermutlich leicht abhandeln indem man ein wenig über die Risiken die das Gerät verursacht nachdenkt und aufschreibt ;-) ----------------------------------------------------------- Grüße vom See Markus | |||||
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