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| Thema | Brandschutzbedarfsplanung NRW | 3 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 851641 | |||
| Datum | 26.08.2019 17:03 | 2951 x gelesen | |||
| In einigen Brandschutzbedarfsplänen findet man einen Hinweis auf einen Erlass. Jedoch kann man auf recht.nrw.de keine Infos darüber finden. Wortlaut: "Ergebnisniederschrift der Dienstbesprechung mit den Dezernaten 22 der Bezirksregierungen, den Bezirksbrandmeistern sowie dem Direktor des Instituts der Feuerwehr am 14. Dezember 1999 - VD 1 - 031 vom 07.04.2000 (n.V.)" Gibt es dazu hier jemanden, der dazu etwas sagen kann, den Erlass oder die Niederschrift hat. Vielen Dank Sebastian | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851651 | |||
| Datum | 27.08.2019 00:15 | 1936 x gelesen | |||
| Sicher, dass ein 20 Jahre altes Dokument heute noch relevant ist? Ich weiß nicht welchen Inhalt das gesuchte Dokument haben soll, aber es gibt aus dem Jahr 2016 eine Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger (pdf) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 851656 | |||
| Datum | 27.08.2019 08:55 | 1726 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Sicher, dass ein 20 Jahre altes Dokument heute noch relevant ist? Das versuche ich ja heraus zu finden. Auf jeden Fall taucht es in einigen aktuellen BSBP auf. :-) Das andere Dokument ist bekannt - Vielen Dank hierfür trotzdem! | |||||
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