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Thema | Berlin: Ex-Jugendfeuerwehrwart muss wegen Missbrauchs in Haft | 19 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852145 | |||
Datum | 18.09.2019 19:52 | 3834 x gelesen | |||
Ein ehemaliger Berliner Jugend-Feuerwehrwart ist wegen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. wenn eines meiner Kinder da betroffen wäre ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852152 | |||
Datum | 19.09.2019 06:51 | 2499 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 852153 | |||
Datum | 19.09.2019 07:15 | 2349 x gelesen | |||
Immer wieder schön, daß da draußen jetzt weitere 43 psychisch angeknackste junge Menschen rumlaufen und der Kamerad bekommt lächerliche 2 Jahre und ein bischen was....... Klasse.... Echt Klasse..... Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 852155 | |||
Datum | 19.09.2019 09:19 | 2207 x gelesen | |||
Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gilt als Würdigung für eine Strafminderung? Alter Vater, in diesem Land läuft echt einiges verkehrt... und dann wundert man sich tatsächlich noch dass der gemeine Bürger kein Vertrauen mehr in Staat und Politik hat. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852159 | |||
Datum | 19.09.2019 10:43 | 2165 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jörn V. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gilt als Würdigung für eine Strafminderung? Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann so jemanden schwerer treffen als 2 1/2 Jahr Gefängnis, Verlust der Pensionsansprüche, Krankenversicherung etc. nur mal paar Stichworte zu nennen. Da können Beamte hier bestimmt mehr Auskunft geben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852168 | |||
Datum | 19.09.2019 14:09 | 2037 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Verlust der Pensionsansprüche Wird der dann nicht in der Rentenversicherung nachversichert? Wenn nicht wäre er ja quasi sofort ein Sozialfall. | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 852169 | |||
Datum | 19.09.2019 14:57 | 1927 x gelesen | |||
Hallo Harald, Geschrieben von ---Harald S.--- Wird der dann nicht in der Rentenversicherung nachversichert? Wenn nicht wäre er ja quasi sofort ein Sozialfall. soweit ich weiß, findet in solchen Fällen eine Nachversicherung statt. Da Vater Staat hier aber nur den Arbeitgeberanteil einzahlt und der ehemalige Beamte aus verständlichen Gründen den Arbeitnehmeranteil nicht wird nachzahlen können, wird die Rente so gering ausfallen, dass er im Alter fast automatisch zum Aufstocker (Rente + Stütze = Hartz IV) werden wird. Aber ganz ehrlich: Das ist ja dann nicht unser Problem... Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852170 | |||
Datum | 19.09.2019 15:27 | 1891 x gelesen | |||
Den fehlenden AN Anteil hatte ich vergessen. Ich denke daher schon, das man das Strafmildernd auslegen darf. | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 852171 | |||
Datum | 19.09.2019 16:12 | 1812 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Harald S.--- Ich denke daher schon, das man das Strafmildernd auslegen darf. So wird es zumindest aktuell juristisch gehandhabt. Ich bin da immer hin und hergerissen: Auf der einen Seite sehe ich keinen Grund warum ein Beamter juristisch anders behandelt werden soll als ein Arbeitnehmer, auf der anderen Seite kann es aber auch nicht sein, dass einem Beamten für ein von ihm begangenes Vergehen die komplette soziale Zukunft zerstört wird, wohingegen ein Arbeitnehmer, der dasselbe Vergehen begangen hat, nach dem absitzen seiner Strafe mehr oder weniger normal weiter leben kann. Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852172 | |||
Datum | 19.09.2019 16:13 | 1861 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.jetzt weitere 43 psychisch angeknackste junge Menschen Geschrieben von Jürgen M. Zu dem Schuldspruch führten 43 Übergriffe auf einen Jungen in der Zeit von 2008 bis 2013 ne, nur einer, aber das ist Schlim genug. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852175 | |||
Datum | 19.09.2019 16:37 | 1839 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten S.Auf der einen Seite sehe ich keinen Grund warum ein Beamter juristisch anders behandelt werden soll als ein ArbeitnehmerAus meiner persönlichen Sicht hat der Beamtenstatus und die damit verbundenen Privilegien mehrere Funktionen: Der Beamte repräsentiert den Staat und soll dadurch eng an ihn gebunden werden. So kann der mögliche Verlust der Pensionsansprüche ein Erhebliches Hindernis für Käuflichkeit sein (weil eben die Fallhöhe besonders hoch ist). Gleichzeitig habe ich als Bürger auch die Erwartung, dass sich Beamte besonders gesetzestreu verhalten (sie repräsentieren eben den Staat). Auch hier sehe ich die Fallhöhe bei Verlust als ein Ziel dieser Privilegien. Von daher sehe (ganz persönlich) den Verlust des Beamtenstatus als nicht strafmildernd an. Welchen Sinn haben denn sonst die Privilegien der Beamten? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852177 | |||
Datum | 19.09.2019 17:53 | 1748 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten S.normal weiter leben kann. Ob Er danach normal weiter Leben kann, liegt nicht beim Gesetzgeber, sondern an Ihm und seinem Umfeld. Die Regel ist doch, das er nach 1,5 Jahren aus dem Gefängniss entlassen wird, Obdachlos ist und ohne Job. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852178 | |||
Datum | 19.09.2019 18:02 | 1776 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Auch hier sehe ich die Fallhöhe bei Verlust als ein Ziel dieser Privilegien. Dann willst du Beamte anders bestrafen, als andere. Wenn du damit anfängst, wo hört es auf? Willst du einen Hamburger stärker bestrafen als einen Münchener, einen Mann stärker als eine Frau, einen mit ner böden Nase statt den netten Nachbarn von Nebenan? Wer es hier aus guten Gründen macht stößt das Tor für die jenigen auf, die es aus schlechten machen. Recht soll für alle gleich gelten. Ich bin mir über die Unmöglichkeit bewust, aber der Anspruch ist doch da. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852183 | |||
Datum | 19.09.2019 23:47 | 1619 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Dann willst du Beamte anders bestrafen, als andere. Wenn du damit anfängst, wo hört es auf?Nein. Aber ich finde, dass die soziale Fallhöhe nicht in die Strafe hineinspielen sollte. Wenn er jetzt nicht zufällig Beamter gewesen wäre, sondern ein Arbeitsloser: Warum sollte ein Arbeitsloser für die gleiche Tat länger ins Gefängnis? Aber das geht jetzt schon sehr ins Philosophische... Ich gebe dir recht, dass man da keine Grenze ziehen kann. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852184 | |||
Datum | 20.09.2019 00:02 | 1665 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Aber das geht jetzt schon sehr ins Philosophische... Stimmt. Man sollte niemals vergessen, das auch die Juristerei nicht perfekt ist. Ist sie doch nur die verschriftlichung des Lebens. | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 852185 | |||
Datum | 20.09.2019 09:40 | 1547 x gelesen | |||
Vergiss die verjährten Fälle nicht. | |||||
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Autor | Mari8o W8., Regensburg / Bayern | 852189 | |||
Datum | 20.09.2019 12:52 | 1432 x gelesen | |||
Geschrieben von rbb24
Es waren schon mehrere... | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852190 | |||
Datum | 20.09.2019 12:57 | 1328 x gelesen | |||
Die habe ich zugegebenermaßen übersehen. Ich finde es gut in einer Gesellschaft zu leben, in der solche Sachen nicht ewig unter der Decke bleiben. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852191 | |||
Datum | 20.09.2019 13:01 | 1474 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Mario W. Es waren schon mehrere... ich möchte nicht wiessen wieviele weitere Opfer es gibt die sich nicht gemeldet haben bzw. wo die Taten nicht bekannt wurden :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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