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ThemaBerlin: Ex-Jugendfeuerwehrwart muss wegen Missbrauchs in Haft19 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: ÖA-Supergau - Mißbrauch
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg852145
    Datum18.09.2019 19:523834 x gelesen
    Ex-Jugendfeuerwehrwart muss wegen Missbrauchs in Haft

    hallo,

    Ein ehemaliger Berliner Jugend-Feuerwehrwart ist wegen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

    Zu dem Schuldspruch führten 43 Übergriffe auf einen Jungen in der Zeit von 2008 bis 2013, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. An das Opfer soll der 60-Jährige zudem ein Schmerzensgeld von insgesamt 25.000 Euro zahlen. Im Strafmaß sei auch berücksichtigt wurden, dass der Angeklagte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden wird, hieß es vom Gericht. ...


    wenn eines meiner Kinder da betroffen wäre ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg852152
    Datum19.09.2019 06:512499 x gelesen
    Kindesmissbrauch in 43 Fällen ? Zweieinhalb Jahre Haft für Ex-Jugendfeuerwehr-Chef

    Gefängnis für Reinhard W. (61). Der frühere Berliner Jugendfeuerwehrwart muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Das Amtsgericht in Moabit verurteilte ihn Dienstag wegen Kindesmissbrauchs in 43 belegten Fällen.

    geht jetzt durch die Medien :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern852153
    Datum19.09.2019 07:152349 x gelesen
    Immer wieder schön, daß da draußen jetzt weitere 43 psychisch angeknackste junge Menschen rumlaufen
    und der Kamerad bekommt lächerliche 2 Jahre und ein bischen was.......

    Klasse....
    Echt Klasse.....


    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern852155
    Datum19.09.2019 09:192207 x gelesen
    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gilt als Würdigung für eine Strafminderung? Alter Vater, in diesem Land läuft echt einiges verkehrt... und dann wundert man sich tatsächlich noch dass der gemeine Bürger kein Vertrauen mehr in Staat und Politik hat.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852159
    Datum19.09.2019 10:432165 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jörn V.

    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gilt als Würdigung für eine Strafminderung?

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann so jemanden schwerer treffen als 2 1/2 Jahr Gefängnis, Verlust der Pensionsansprüche, Krankenversicherung etc. nur mal paar Stichworte zu nennen.
    Da können Beamte hier bestimmt mehr Auskunft geben.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852168
    Datum19.09.2019 14:092037 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Verlust der Pensionsansprüche
    Wird der dann nicht in der Rentenversicherung nachversichert? Wenn nicht wäre er ja quasi sofort ein Sozialfall.

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    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW852169
    Datum19.09.2019 14:571927 x gelesen
    Hallo Harald,

    Geschrieben von ---Harald S.--- Wird der dann nicht in der Rentenversicherung nachversichert? Wenn nicht wäre er ja quasi sofort ein Sozialfall.

    soweit ich weiß, findet in solchen Fällen eine Nachversicherung statt.
    Da Vater Staat hier aber nur den Arbeitgeberanteil einzahlt und der ehemalige Beamte aus verständlichen Gründen den Arbeitnehmeranteil nicht wird nachzahlen können, wird die Rente so gering ausfallen, dass er im Alter fast automatisch zum Aufstocker (Rente + Stütze = Hartz IV) werden wird.

    Aber ganz ehrlich: Das ist ja dann nicht unser Problem...

    Carsten

    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852170
    Datum19.09.2019 15:271891 x gelesen
    Den fehlenden AN Anteil hatte ich vergessen. Ich denke daher schon, das man das Strafmildernd auslegen darf.

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    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW852171
    Datum19.09.2019 16:121812 x gelesen
    Geschrieben von ---Harald S.--- Ich denke daher schon, das man das Strafmildernd auslegen darf.

    So wird es zumindest aktuell juristisch gehandhabt.

    Ich bin da immer hin und hergerissen:

    Auf der einen Seite sehe ich keinen Grund warum ein Beamter juristisch anders behandelt werden soll als ein Arbeitnehmer, auf der anderen Seite kann es aber auch nicht sein, dass einem Beamten für ein von ihm begangenes Vergehen die komplette soziale Zukunft zerstört wird, wohingegen ein Arbeitnehmer, der dasselbe Vergehen begangen hat, nach dem absitzen seiner Strafe mehr oder weniger normal weiter leben kann.

    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852172
    Datum19.09.2019 16:131861 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.jetzt weitere 43 psychisch angeknackste junge Menschen


    Geschrieben von Jürgen M.Zu dem Schuldspruch führten 43 Übergriffe auf einen Jungen in der Zeit von 2008 bis 2013

    ne, nur einer, aber das ist Schlim genug.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852175
    Datum19.09.2019 16:371839 x gelesen
    Geschrieben von Carsten S.Auf der einen Seite sehe ich keinen Grund warum ein Beamter juristisch anders behandelt werden soll als ein ArbeitnehmerAus meiner persönlichen Sicht hat der Beamtenstatus und die damit verbundenen Privilegien mehrere Funktionen: Der Beamte repräsentiert den Staat und soll dadurch eng an ihn gebunden werden. So kann der mögliche Verlust der Pensionsansprüche ein Erhebliches Hindernis für Käuflichkeit sein (weil eben die Fallhöhe besonders hoch ist).

    Gleichzeitig habe ich als Bürger auch die Erwartung, dass sich Beamte besonders gesetzestreu verhalten (sie repräsentieren eben den Staat). Auch hier sehe ich die Fallhöhe bei Verlust als ein Ziel dieser Privilegien.

    Von daher sehe (ganz persönlich) den Verlust des Beamtenstatus als nicht strafmildernd an.

    Welchen Sinn haben denn sonst die Privilegien der Beamten?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852177
    Datum19.09.2019 17:531748 x gelesen
    Geschrieben von Carsten S.normal weiter leben kann.

    Ob Er danach normal weiter Leben kann, liegt nicht beim Gesetzgeber, sondern an Ihm und seinem Umfeld. Die Regel ist doch, das er nach 1,5 Jahren aus dem Gefängniss entlassen wird, Obdachlos ist und ohne Job.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852178
    Datum19.09.2019 18:021776 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Auch hier sehe ich die Fallhöhe bei Verlust als ein Ziel dieser Privilegien.


    Dann willst du Beamte anders bestrafen, als andere. Wenn du damit anfängst, wo hört es auf? Willst du einen Hamburger stärker bestrafen als einen Münchener, einen Mann stärker als eine Frau, einen mit ner böden Nase statt den netten Nachbarn von Nebenan?

    Wer es hier aus guten Gründen macht stößt das Tor für die jenigen auf, die es aus schlechten machen.

    Recht soll für alle gleich gelten. Ich bin mir über die Unmöglichkeit bewust, aber der Anspruch ist doch da.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852183
    Datum19.09.2019 23:471619 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Dann willst du Beamte anders bestrafen, als andere. Wenn du damit anfängst, wo hört es auf?Nein. Aber ich finde, dass die soziale Fallhöhe nicht in die Strafe hineinspielen sollte. Wenn er jetzt nicht zufällig Beamter gewesen wäre, sondern ein Arbeitsloser: Warum sollte ein Arbeitsloser für die gleiche Tat länger ins Gefängnis?

    Aber das geht jetzt schon sehr ins Philosophische... Ich gebe dir recht, dass man da keine Grenze ziehen kann.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852184
    Datum20.09.2019 00:021665 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Aber das geht jetzt schon sehr ins Philosophische...
    Stimmt. Man sollte niemals vergessen, das auch die Juristerei nicht perfekt ist. Ist sie doch nur die verschriftlichung des Lebens.

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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen852185
    Datum20.09.2019 09:401547 x gelesen
    Vergiss die verjährten Fälle nicht.

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    AutorMari8o W8., Regensburg / Bayern852189
    Datum20.09.2019 12:521432 x gelesen
    Geschrieben von rbb24
    Im Prozess hatte der Mann weitere sexuelle Übergriffe seit Mitte der 1980er-Jahre zugegeben, die aber schon verjährt sind. Im Laufe der Ermittlungen hatten sich auch mehrere, inzwischen erwachsene Männer als Geschädigte gemeldet.

    Es waren schon mehrere...

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852190
    Datum20.09.2019 12:571328 x gelesen
    Die habe ich zugegebenermaßen übersehen. Ich finde es gut in einer Gesellschaft zu leben, in der solche Sachen nicht ewig unter der Decke bleiben.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg852191
    Datum20.09.2019 13:011474 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Mario W.Es waren schon mehrere...

    ich möchte nicht wiessen wieviele weitere Opfer es gibt die sich nicht gemeldet haben bzw. wo die Taten nicht bekannt wurden :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     18.09.2019 19:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.09.2019 06:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.09.2019 07:15 Mark7us 7G., Kochel am See
     19.09.2019 16:13 Hara7ld 7S., Köln
     20.09.2019 09:40 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
     20.09.2019 12:52 Mari7o W7., Regensburg
     20.09.2019 12:57 Hara7ld 7S., Köln
     20.09.2019 13:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.09.2019 09:19 Jörn7 V.7, Grafrath
     19.09.2019 10:43 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     19.09.2019 14:09 Hara7ld 7S., Köln
     19.09.2019 14:57 ., Dinslaken
     19.09.2019 15:27 Hara7ld 7S., Köln
     19.09.2019 16:12 ., Dinslaken
     19.09.2019 16:37 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.09.2019 18:02 Hara7ld 7S., Köln
     19.09.2019 23:47 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     20.09.2019 00:02 Hara7ld 7S., Köln
     19.09.2019 17:53 Hara7ld 7S., Köln
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