News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | 9 Beträge | |||
Rubrik | Jux + Tollerei | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852242 | |||
Datum | 24.09.2019 13:14 | 6052 x gelesen | |||
was so alles in der Gegend rumsteht ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852243 | |||
Datum | 24.09.2019 15:47 | 3484 x gelesen | |||
Die Firma aus Österreich mit Niederlassungen in Luckenwalde und Karlsruhe kennen wir wohl ;-) Aber auch ein normaler LKW der 25t Klasse darf nicht einfach so auf dem Gehweg geparkt werden für solche Lasten ist üblicherweise weder der tragende Aufbau noch etwa dort verlegte Leitungen ausgelegt! | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852256 | |||
Datum | 25.09.2019 09:08 | 2683 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Aber auch ein normaler LKW der 25t Klasse darf nicht einfach so auf dem Gehweg geparkt werden für solche Lasten ist üblicherweise weder der tragende Aufbau noch etwa dort verlegte Leitungen ausgelegt!Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit. Und das in Verbindung mit: Wer gibt "der Polizei" schon einen Strafzettel. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 852259 | |||
Datum | 25.09.2019 09:41 | 2571 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian R. Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit. Und das in Verbindung mit: Wer gibt "der Polizei" schon einen Strafzettel. Das kann ganz schnell ganz teuer werden: Beschädigter Gehweg mit darunter verlaufenden beschädigten Versorgungsleitungen. Dagegen ist der Lenkzeitenverstoßes ein Schnäppchen. Siehe auch die vielfach in den Zufahrten zu Raststätten und Parkplätzen parkenden LKW. Da gab es vor kurzem einen Bericht mit einem tödlichen Unfall, der falsch parkende Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852260 | |||
Datum | 25.09.2019 09:44 | 2477 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.us Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar und wenn er nicht angewiesen wurde, nur auf gesicherten Parkplätzen zu parken, noch nachvollziehbarer. Gab es da nicht vor einigen Jahren so ne Frage der Bundeswehr: "Wer hat unseren Leo gesehen?" | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852261 | |||
Datum | 25.09.2019 10:07 | 2436 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Das kann ganz schnell ganz teuer werden: Beschädigter Gehweg mit darunter verlaufenden beschädigten Versorgungsleitungen.Das muss aber erstmal nachgewiesen werden... Geschrieben von Michael W. Dagegen ist der Lenkzeitenverstoßes ein Schnäppchen.Stimmt. Ich hab gerade mal nachgesehen: Überschreitung der Lenkzeit (bis eine Stunde) 30 Euro, Parken auf dem Gehweg (mehr als eine Stunde mit Behinderung) 35 Euro. Von daher hast du Recht und es nicht nachvollziehbar :-) Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 852263 | |||
Datum | 25.09.2019 10:28 | 2474 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian R. Das muss aber erstmal nachgewiesen werden... Ich kann dir mehrere Fälle schildern, wo das ganz schnell nachgewiesen wurde. Gut, vielleicht schaut in der Stadt mancher nicht so genau hin, aber auf dem Lande kenn ich da diverse LKW-Fahrer, die für diverse Beschädigungen (auch eingedrückter Gehweg nach befahren des selbigen) zur Kasse gebeten wurden. Da gab's zwar keinen Strafzettel sondern die Schäden wurden direkt mit der Versicherung abgewickelt, war aber sicherlich nicht billig. Geschrieben von Christian R. Stimmt. Ich hab gerade mal nachgesehen: Überschreitung der Lenkzeit (bis eine Stunde) 30 Euro, Parken auf dem Gehweg (mehr als eine Stunde mit Behinderung) 35 Euro. Von daher hast du Recht und es nicht nachvollziehbar :-) Zumindest einen für LKW geeigneten Parkplatz sollte man finden können. Ob man das Teil nun im öffentlichen Verkehrsraum oder nur auf abgesperrtem Gelände parken sollte, lass ich mal offen. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 852265 | |||
Datum | 25.09.2019 12:44 | 2356 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian R.--- Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit Haben die LKW´s der Polizei überhaupt DTCO´s verbaut? | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852272 | |||
Datum | 25.09.2019 23:03 | 1845 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo S.Geschrieben von ---Christian R.--- Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit Ich würde noch einen Schritt weiter gehen: Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt? Geschrieben von ---VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 ---
Das verstehe ich so, dass hier im Wesentlichen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten. All das ändert natürlich nichts an der Pflicht des Fahrzeugführenden, die Fahrt zu unterbrechen wenn die Verkehrssicherheit das gebietet! | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852275 | |||
Datum | 26.09.2019 08:30 | 1621 x gelesen | |||
Artikel 3Das ist bei einer firmeninternen Überführung wohl nicht zutreffend. Geschrieben von Henning K. Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt?Daher: Ja, werden wohl gelten. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
| |||||
Thema | ein herrenloser Wasserwerfer | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 852276 | |||
Datum | 26.09.2019 08:41 | 1716 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian R. Das ist bei einer firmeninternen Überführung wohl nicht zutreffend. Die ganze Verordnung ist für den WaWe allerdings nicht zutreffend, da dieser sicher kein Fahrzeug zur Güterbeförderung ist. Geschrieben von Christian R. Daher: Ja, werden wohl gelten. Nein. Siehe oben. Gruß, Michael | |||||
| |||||
|