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Thema | Ausschreibung Sanitätsdienst Oktoberfest | 78 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 837457 | |||
Datum | 13.02.2018 11:40 | 22667 x gelesen | |||
Servus, Aktuell können unter diesem Link die Ausschreibungsunterlagen für den Sanitätsdienst auf dem Oktoberfest eingesehen werden. An sich eine sehr interessante Ausschreibung weil viele Details über den genauen Ablauf genannt sind, z.B. Stärkeforderung und Ausstattungslisten. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837458 | |||
Datum | 13.02.2018 11:47 | 10473 x gelesen | |||
hallo, seit wann wird das ausgeschrieben? wer hat in den letzten Jahre den Zuschlag bekommen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 837459 | |||
Datum | 13.02.2018 11:53 | 10606 x gelesen | |||
Die letzten Jahre hat diesen Dienst immer das BRK gestemmt. Ich denke dass bei dieser Größe auch nicht viele Anbieter mitspielen können: Vorhaltestufe 5: Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 837469 | |||
Datum | 13.02.2018 18:39 | 9681 x gelesen | |||
Das ist nicht ungewöhnlich. Zumindest wird der Sanitätsdienst für die entsprechenden Volksfeste in Bremen (Freimarkt, Osterwiese) ebenfalls ausgeschrieben. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Phil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern | 837518 | |||
Datum | 14.02.2018 17:35 | 9225 x gelesen | |||
War schon öfter der Fall. Eine große private Firma hatte auch Interesse bekundet. Allerdings haben sie nicht bedacht, dass der Inhalt der Station auch zu stellen ist und da ist ein Investitionsbetrag in sechsstelliger Höhe fällig, bevor auch nur ein euro Umsatz gemacht is, von Gewinn noch gar nicht gesprochen. Grüße aus Augsburg ESCHE | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838996 | |||
Datum | 18.04.2018 13:23 | 9503 x gelesen | |||
hallo, Aicher Ambulanz will übernehmen Nach 130 Jahren: Rotem Kreuz droht das Oktoberfest-Aus Seit mehr als einem Jahrhundert kümmert sich das Bayerische Rote Kreuz um Kranke, Verletzte und Betrunkene auf dem Oktoberfest. Doch nun droht die Ablösung. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 838997 | |||
Datum | 18.04.2018 13:41 | 9060 x gelesen | |||
Hallo, Nun aber zeigt sich das BRK, Körperschaft des öffentlichen Rechts, alarmiert. ... ist das ein Schlag ins Gesicht für 180.000 Ehrenamtliche ... Private Anbieter können oftmals günstiger sein ... Wie bitte können Ehrenamtliche mehr Kosten verursachen als ein kommerzieller Anbieter. Das würde ja bedeuten Berufsfeuerwehren sind kostengünstiger als Freiwillige Feuerwehren. Da wird meines Erachtens etwas durcheinander gebracht und/oder etwas in die Kostenaufstellung mit eingebracht was dort nicht hingehört. MkG Peter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 838998 | |||
Datum | 18.04.2018 14:18 | 8774 x gelesen | |||
Der Hintergrund: Private Anbieter können oftmals günstiger sein, da sie etwa weniger komplexe Strukturen und jüngere, günstigere Mitarbeiter haben. Die interessante Passage aus dem Text hast du weggekürzt: Gegenüber dem Mitbewerber hebe sie [den neuen Auftragnehmer] die geplante Vergütung der Mitarbeiter des Sanitätsdienstes ab. Festangestellte wie auch ehrenamtliche Helfer erhalten eine entsprechende Vergütung für ihren tatkräftigen Einsatz. Laut Leonhard Stärk vom Roten Kreuz arbeiten die Ehrenamtlichen auf der Wiesn bisher tatsächlich komplett ohne Bezahlung, lediglich die Notärzte würden vergütet.Da ist also ein kommerzieller Anbieter, der seine Leute vergütet, günstiger als die ö.r. Körperschaft, die ihren Ehrenamtlern tatsächlich nur die Ehre gibt? Der Herr müsste sich dann weniger Gedanken um die obligatorische Ehrenamtsheulerei machen, sondern sich vielleicht lieber mal erklären lassen, an welcher Stelle er auf dem Taschenrechner falsch abgebogen ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 839001 | |||
Datum | 18.04.2018 17:05 | 8668 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Da ist also ein kommerzieller Anbieter, der seine Leute vergütet, günstiger als die ö.r. Körperschaft, die ihren Ehrenamtlern tatsächlich nur die Ehre gibt? Nur weil das Personal keine Vergütung überwiesen bekommt, heißt es ja nicht, dass die jeweilige entsendende Gliederung kein Geld für den Einsatz erhält. Diese Gliederungen benötigen das Geld für den Unterhalt von Fahrzeugen, etc. für dies Sie sonst keine Unterstützung bzw. Gelder aus einem Sanitätsdienst bekommen. Gruß Simon | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 839002 | |||
Datum | 18.04.2018 17:36 | 8954 x gelesen | |||
Die Würfel sind gefallen... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839005 | |||
Datum | 18.04.2018 19:55 | 8492 x gelesen | |||
Geschrieben von Simon S.Nur weil das Personal keine Vergütung überwiesen bekommt, heißt es ja nicht, dass die jeweilige entsendende Gliederung kein Geld für den Einsatz erhält. Diese Gliederungen benötigen das Geld für den Unterhalt von Fahrzeugen, etc. für dies Sie sonst keine Unterstützung bzw. Gelder aus einem Sanitätsdienst bekommen.Und der böse kommerzielle Anbieter? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839007 | |||
Datum | 19.04.2018 09:11 | 8105 x gelesen | |||
Geschrieben von Simon S.Nur weil das Personal keine Vergütung überwiesen bekommt, heißt es ja nicht, dass die jeweilige entsendende Gliederung kein Geld für den Einsatz erhält. Dürften die keinen Gewinn >mit einem Auftrag< erwirtschaften? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 839013 | |||
Datum | 19.04.2018 10:10 | 8248 x gelesen | |||
Aicher Ambulanz mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 839015 | |||
Datum | 19.04.2018 10:35 | 8090 x gelesen | |||
Das hat eine ganz erhebliche politische Dimension, die man nicht unterschätzen darf! Man ist auch wechselseitig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen (alle Beteiligten!!!) und nicht nur auf der Einzelveranstaltung Oktoberfest - das kann zukünftig gewaltig darunter leiden. Diese Entscheidung hat das Potential für sehr viel vergiftetes Blut zu Sorgen. Was ich mir nicht wirklich vorstellen kann ist, wie es möglich ist dass ein kommerzieller Anbieter "günstiger" sein kann als ein Anbieter der überwiegend auf Ehrenamtlichen beruht. Die Sachkosten(Fahrzeuge, Ausrüstung, Material) müssen doch bei identischem Leistungsumfang auch gleich sein. daher ist für mich nur schwer zu verstehen, wieso ein Anbieter mit rein kommerziell bezahlten Mitarbeitern billiger sein kann. Das geht doch nur bei krasser Fehlkalkulation oder ungleichem Leistungsumfang!? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 839017 | |||
Datum | 19.04.2018 11:34 | 8251 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Diese Entscheidung hat das Potential für sehr viel vergiftetes Blut zu Sorgen. Darf sie aber nicht haben. Es handelt sich hier um eine öffentliche Ausschreibung. Da gibt es Regeln einzuhalten, die Vergabe kann nicht nach politischem Willen erfolgen (Wenn es auch oft genug so ist). Ggf. habe ich es auch überlesen aber wo stand denn dass das Angebot des Erstbietenden billiger war? Es könnte doch auch sein, dass das BRK Angebot ausgeschlossen werden musste? Ein Hinweis in der Richtung war ja schon zu lesen, mit Ehrenamtlichen zu arbeiten die keine Vergütung enthalten ist als Verstoss gegen das Mindestlohngesetz zu werten. Die Einhaltung des MLohnG ist Bestandteil aller öffentlicher Ausschreibungen. Ein Verstoss dagegen ist alleine schon ein zwingender Ausschlußgrund. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839018 | |||
Datum | 19.04.2018 12:13 | 7973 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.mit Ehrenamtlichen zu arbeiten die keine Vergütung enthalten ist als Verstoss gegen das Mindestlohngesetz zu werten.Quatsch, § 22 Abs. 3 Mindestlohngesetz. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 839024 | |||
Datum | 19.04.2018 14:17 | 7978 x gelesen | |||
Ich hätte präziser formulieren sollen: "Mit Mitarbeitern anzubieten die keine Vergütung enthalten, ist als Verstoss gegen das Mindestlohngesetz zu werten" Bei der Art der Tätigkeit handelt es sich um keine eherenamtliche Tätigkeit des Einzelnen. Immerhin geht es hier um einen kommerziellen Auftrag in sechsstelliger Höhe. Die eingesetzten "Ehrenamtlichen" sind als Arbeitnehmer zu werten und unterliegen damit den MLohnG. LAG München 10 Sa 471/14: ... Danach ist derjenige Arbeitnehmer, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. ... Nach dieser Bestimmung ist selbständig, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist dagegen der Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist. Unterliegt also der Beschäftigte hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht, liegt ein Arbeitsverhältnis vor. und andere Quelle: "Die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts ist erheblich. In der Praxis ist die korrekte Abgrenzung ehrenamtlicher Tätigkeiten von einem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung. Das Ehrenamt ist arbeitsrechtlich eine Erscheinungsform des Auftragsverhältnisses. Trotz Fehlens einer Vergütung ist es aber nicht rechtlich unverbindlich und damit vom sogenannten Gefälligkeitsverhältnis abzugrenzen. Liegt trotz der Bezeichnung als "Ehrenamt" tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vor, finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeits-, Steuer- und Sozialrechts Anwendung, d. h. es entsteht ein Anspruch auf Vergütung mindestens in der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Darüber hinaus hat der Beschäftigte Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz." Nach Definition des Landesarbeitsgerichts liegt also ein Arbeitsverhältnis vor da die genannten Parameter durch den vermeintlichen "Ehrenamtler" nicht frei gewählt werden können. Wenn jetzt das Argument kommt sie/er melde sich ja freiwillig und muss nicht kommen wenn sie/er nicht will, greift das bei der Thematik aber nicht. Wer nicht tätig wird begründet auch kein Arbeitsverhältnis. Wenn das bei anderen Tätigkeiten der HioGs ignoriert wird, ist das trotzdem kein Grund bei Vergaben nach VgV ebenso zu handeln. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 839029 | |||
Datum | 19.04.2018 16:10 | 7905 x gelesen | |||
Meine Ferneinschätzung: Geschrieben von Volker L. Man ist auch wechselseitig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen (alle Beteiligten!!!) Da werden von der Entlohnung Fahrzeuge unterhalten, oder Material gekauft, das auch bei anderen, kleineren Veranstaltungen benötigt wird. Deren Anteil fällt wegen den "Riesen" Oktoberfest damit deutlich kleiner aus. da diese Sachen aber wahrscheinlich benötigt werden, werden die kleinen Auftraggeber und die öffentliche Hand mehr belastet. Geschrieben von Volker L. Was ich mir nicht wirklich vorstellen kann ist, wie es möglich ist dass ein kommerzieller Anbieter "günstiger" sein kann als ein Anbieter der überwiegend auf Ehrenamtlichen beruht. Ich schon. Ein Ehrenamtlicher kostet mit Ausbildung, Führung, Essen und Belohnung etwa 10 pro Stunde. Das wirst du nicht viel kleiner bekommen. Dazu kommt, das wenn 10 Leute angefordert wurden auch schnell mal 15 oder 20 auf der Matte stehen. Die Kosten aber alle die o.g. 10 pro Stunde. Da die nicht nur Rumsitzen, sind diese Extraleute eine Arbeitserleichterung. Von Kaffee bereitstellen bis zum schnellen Austausch. Damit bist du schnell im gleichen finanziellen Spielraum, in dem sich auch die kommerziellen Anbieter tummeln. Da hat dann eine Sanitätsstation nicht 5 Mann Besetzung, sondern nur die 2, die auch "benötigt" werden. Da fällt das Kaffee kochen genau so weg, wie das Mittagessen, oder die Abschlussparty. Abgesehen davon, das die 5 natürlich insbesondere eine Spitze leichter abarbeiten können. Dafür gibt es dann den Rettungsdienst, der dann zum Pflaster kleben gerufen und von wem bezahlt, wird? Gute Frage. Geschrieben von Volker L. Das geht doch nur bei krasser Fehlkalkulation oder ungleichem Leistungsumfang!? Ja, aber dieser unterschiedliche Leistungumfang passt nicht in ein Standardschema | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 839030 | |||
Datum | 19.04.2018 16:16 | 7678 x gelesen | |||
Ich bin kein Jurist und Zitate ohne Quelle und Zusammenhang sind auch nicht hilfreich. Wenn jeder den Mindestlohn bekommen müsste der "der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt" gibt es kein Ehrenamt. Kirchenchor, Trainer bei der Fussball E-Jugend, ambulanter Hospitzdienst und natürlich auch die Feuerwehr. Alles Dienstleistungen für die irgendwer auch Geld bekommt und eine von dritten bestimmte Arbeitsorganisation. Ich freue mich in einem Land zu leben wo sich viele in Gruppen zusammenfinden um ohne Geld füreinander da zu sein | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 839031 | |||
Datum | 19.04.2018 16:41 | 7481 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Kirchenchor, Trainer bei der Fussball E-Jugend, ambulanter Hospitzdienst und natürlich auch die Feuerwehr. Alles Dienstleistungen für die irgendwer auch Geld bekommt und eine von dritten bestimmte Arbeitsorganisation. Das mag stimmen, aber die ganzen Dinge die du aufzählst unterstützen das Gemeinwohl. Das Oktoberfest mag zwar für den ein oder anderen auch ein Fest für das Gemeinwohl sein, nichtsdestotrotz ist das Oktoberfest eine kommerzielle Veranstaltung. Das Gleiche gilt ja für eine Theaterveranstaltung bei der die Feuerwehr eine Sicherheitswache stellen muß, dies hat nichts mehr mit dem Gemeinwohl zu tun, weshalb hier auch eine finanzielle Entschädigung fällig wird. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 839033 | |||
Datum | 19.04.2018 17:17 | 7618 x gelesen | |||
Es geht im fraglichen Fall um die Leistung Erster Hilfe und damit nach den Regeln des Steuerrechts auch um das Gemeinwohl. Die strittige Frage dürfte sein wann ein Sanitätsdienst dem Gemeinwohl dient und wann nicht und welche Regel im ersten und welche im zweiten Fall gelten. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 839034 | |||
Datum | 19.04.2018 17:52 | 7448 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Nach Definition des Landesarbeitsgerichts liegt also ein Arbeitsverhältnis vor da die genannten Parameter durch den vermeintlichen "Ehrenamtler" nicht frei gewählt werden können. Wenn jetzt das Argument kommt sie/er melde sich ja freiwillig und muss nicht kommen wenn sie/er nicht will, greift das bei der Thematik aber nicht. Wer nicht tätig wird begründet auch kein Arbeitsverhältnis. Wenn das bei anderen Tätigkeiten der HioGs ignoriert wird, ist das trotzdem kein Grund bei Vergaben nach VgV ebenso zu handeln. Nach dieser Definition ist die Feuerwehr nicht mehr ehrenamtlich, da ja in den Feuerwehrgesetzen eine Dienstpflicht steht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839035 | |||
Datum | 19.04.2018 19:20 | 7561 x gelesen | |||
Moin, nein, es geht um eine Dienstleistung im Rahmen einer kommerziellen Veranstaltung. Und ja, ich kann das Gejammer des BRK sehr schwer ertragen. Und wenn da jemand die Ehrenamtskeule aus dem Busch holt, wird es für mich sehr schwer, denjenigen Ernst zu nehmen. Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839036 | |||
Datum | 19.04.2018 19:23 | 7580 x gelesen | |||
Moin Volker, Geschrieben von Volker L. Das hat eine ganz erhebliche politische Dimension, die man nicht unterschätzen darf! Richtig. Und zwar, dass man durchaus mal genau schauen darf, was mit eingenommenen Geldern so passiert. Und ob z.B. Verwaltungen und Organisationsstrukturen in diesen Größen und Umfang noch zeitgemäß sind. Geschrieben von Volker L. Was ich mir nicht wirklich vorstellen kann ist, wie es möglich ist dass ein kommerzieller Anbieter "günstiger" sein kann als ein Anbieter der überwiegend auf Ehrenamtlichen beruht Och da kann ich mir einiges vorstellen. Als erstes, dass die Einnahmen halt zur Finanzierung vieler anderer Dinge genutzt werden.... Gruß | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 839037 | |||
Datum | 19.04.2018 20:28 | 7571 x gelesen | |||
Ich bin nicht im BRK oder DRK aber ich kann die Hiorg Schelte nicht mehr hören. Es war der bayrische Landtag der keine vollständige Helfergleichstellung wollte da zu teuer. Wenn die Hiorg für alle Dienstleistungen in der Gefahrenabwehr (mit Rettungshunden, PSNV usw) eine vollständige Finanzierung bekommen dann können wir weiter diskutieren. Da werden 670 Standorte wie beim THW eher nicht reichen. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 839060 | |||
Datum | 20.04.2018 18:00 | 7519 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.ch schon. Ein Ehrenamtlicher kostet mit Ausbildung, Führung, Essen und Belohnung etwa 10 pro Stunde. Das wirst du nicht viel kleiner bekommen. Dazu kommt, das wenn 10 Leute angefordert wurden auch schnell mal 15 oder 20 auf der Matte stehen. Die Kosten aber alle die o.g. 10 pro Stunde. Da die nicht nur Rumsitzen, sind diese Extraleute eine Arbeitserleichterung. Von Kaffee bereitstellen bis zum schnellen Austausch. Bist du dir sicher mit dieser Kalkulation? Ein Tag auf dem Oktoberfest geht von Vormittags bis nach Mitternacht, grob überschlagen 16h -> 160 Eur Kosten? Bei meinen Lehrgängen plane ich pro Tag etwa 15 - 20Eur für die Verpflegung durch Catering inc. Mittagessen. Auf der Wache koche ich Mittags für 4 Euro pP, sollte übertragbar sein. Kaffee kostet pro Tasse etwa 10 Cent bei Großküchentechnik. Klar - Verpflegung ist ein Kostenpunkt, mehr als 30 Euro Verpflegung pro Tag zu vernichten verursacht aber echte Magenschmerzen (Lassen wir den Rehrücken aussen vor). Die Ausbildungskosten hat ein Privatunternehmen genauso, da diese als Arbeitszeit zählen dürften sie noch mehr ins Gewicht fallen. Die Kosten für einen ehrenamtlichen Lehrgang sind sehr überschaubar. Aus Betriebswirtschaftlicher Sicht eigendlich ein Traum: - Hochmotivierte Mitarbeiter, die sich zum Teil sogar Urlaub nehmen um "arbeiten" zu dürfen - Die Entlohnung (ausser NAs) erfolgt durch eine kostengünstige Verpflegung - Die Ausbildungsstunden werden in Freizeit abgeleistet, z.T. sogar von den Ausbildern - In jedem regionalen Vorstand sitzen Vertreter der Lokalpolitik - Auch auf höheren Ebenen ist eine gute Vernetzung zur Politik gegeben - gibt bestimmt noch mehr Erste Möglichkeit: Das BRK hat mit dem Sanitätsdienst einen satten Gewinn erziehlt, welcher die Beschäftigung hauptamtlichen Personals ermöglicht hätte. Das ganze ist nicht Verwerflich, das Geld wird innerhalb der Organisation weiterverwendet. Bei zu hoher Forderung ist der Marktvorteil jedoch irgendwann aufgebraucht. Zweite Möglichkeit: Das BRK fährt wirklich die schwarze Null, der private Anbieter hat sich sehr stark verkalkuliert. Entweder ruiniert dies den Anbieter oder er leistet geringere Qualität. Da die Qualitätsanforderungen in der Ausschreibung klar definiert sind ist letzteres eine gefährliche Option. Dann dürfte sich das BRK freuen dass sich ein Mitbewerber offen ruiniert. Was zutrifft - Ich kann es nicht sagen. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839063 | |||
Datum | 20.04.2018 22:52 | 7642 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Adrian R. Zweite Möglichkeit: Das BRK fährt wirklich die schwarze Null, der private Anbieter hat sich sehr stark verkalkuliert. Entweder ruiniert dies den Anbieter oder er leistet geringere Qualität. Da die Qualitätsanforderungen in der Ausschreibung klar definiert sind ist letzteres eine gefährliche Option. Dann dürfte sich das BRK freuen dass sich ein Mitbewerber offen ruiniert. hoffentlich haben die gut kalkuliert. Vier Jahre sind lang wenn man jedes Jahr ein Minus erwirtschaftet. Mal sehen wie die Sache dann ausgegangen ist. Wir können dann im Jahr 2022 diese Thread ja wieder hochholen und mit einem Blick zurück schauen wie es gelaufen ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 839064 | |||
Datum | 21.04.2018 10:05 | 7082 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian R.Bist du dir sicher mit dieser Kalkulation? Ja, leider. Du vergisst wichtige Punkte, bei der Motivation, Führung und Umgang mit Ehrenamtlichen. Insbesondere vergisst du die "Nüsschen" mit denen sich der Ehrenamtliche seine Befriedigung holt. Beispiele können bestimmte Veranstaltungen sein, bei denen Mitgewirkt wird, aber auch das neue Auto, das eigentlich objektiv nicht benötigt würde, aber auch vernünftige Örtlichkeiten, die Weihnachtsfeier, der Ausflug, die Party usw. Dann der ganze Kram dahinter, Technik, Geld, Jugendarbeit muss funktionieren. Damit hast du aber auch solche Sachen wie den Zuschuss zum Jugendausflug genau so drin, wie allgemeine Mitgliederwerbung, und natürlich den einen oder anderen Hauptamtlichen, der ja auch nicht Däumchen dreht. Kurz gesagt, ein Ehrenamtlich Tätiger will sich nicht auch noch Geldsorgen machen, es sei denn es ist ein Luxusproblem. Zählst du das Zusammen, kommst du auf 10. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 839065 | |||
Datum | 21.04.2018 11:39 | 7240 x gelesen | |||
Servus, wird ein bisschen kurios das Ganze... Münchner Merkur Ob sich das BRK mit dem Umgang nach dem (vermeintlichen) Verlust der Wiesn einen Gefallen tut... Grüße Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839066 | |||
Datum | 21.04.2018 12:48 | 7363 x gelesen | |||
hallo, Auszug aus einem Schreiben des BRK Die Leute die auf dem Oktoberfest in den nächsten vier Jahren den San-Dienst machen müssen ja irgendwo herkommen. Aicher muss sicherlich zu einem nicht kleinen Teil Helfer befristet beschäftigen. So machen es ja auch die Festwirte die die Bedienungen auch nicht das ganze Jahr über beschäftigen. Die rechtlich interessante Frage ist jetzt ob das BRK eine Handhabe hat BRK-Mitglieder die ausserhalb ihres ehrenamtlichen Dienstes im BRK für andere Firmen (oder Organisationen) auch noch solche San-Dienste schieben. Ich denke da gibts es keine Handhabe so was offiziell zu Unterbinden bzw. zu Sanktionieren. Die Mitarbeit in einer Firma dürfte rechtlich gesehen doch nicht verbandsschädigend sein. Ob dann so eine Beschäftigung für Aicher dann innerhalb des BRK "karrierefördernd" ist dürfte auf einem anderen Blatt stehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839067 | |||
Datum | 21.04.2018 13:04 | 7364 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Ich denke da gibts es keine Handhabe so was offiziell zu Unterbinden bzw. zu Sanktionieren. Aus dem Bauch heraus meine ich auch, dass das BRK offiziell keine rechtliche Handhabe bzw. ein Disziplinarverfahren gegen seine Helfer bez. der Mitwirkung beim Aicher-San-Dienst hat, aber indirekt doch subtil auf ihre Helfer einwirken kann. Die Mitarbeit in einer Firma dürfte rechtlich gesehen doch nicht verbandsschädigend sein. Kenne FW-Angehörige, die beispielsweise gem. § 41 Abs. 2 VStättVO BaWü für private Brandschutz-Firmen Brandsicherheitswache -nicht im Namen ihrer FW und auch ohne deren Dienstkleidung/Ausrüstung zu benutzen!- leisten. Grundsätzlich nochhierzu; ich kenne die Fa. Aicher nicht näher, macht aber auf ihrer HP durchaus einen professioneller Eindruck. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839068 | |||
Datum | 21.04.2018 13:14 | 7283 x gelesen | |||
hallo Geschrieben von Bernhard D. und auch ohne deren Dienstkleidung/Ausrüstung zu benutzen! das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Wenn dann muss eine strikte Trennung erfolgen. ansonsten hat das BRK doch noch eine rechtliche Handhabe gegen die Helfer vorzugehen die BRK-Material für den San-Dienst auf dem Oktoberfest 2018ff nutzen. ich denke aber da ist Aicher professionell genug um auf so was zu achten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839069 | |||
Datum | 21.04.2018 13:38 | 6845 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Mal sehen wie die Sache dann ausgegangen ist. Wir können dann im Jahr 2022 diese Thread ja wieder hochholen und mit einem Blick zurück schauen wie es gelaufen ist.Bis dahin könnte man auch eine Sammlung von Ausschreibungen anlegen, die das DRK bzw. BRK gewonnen hat, obwohl vorher dort andere HiOrgs mit Ehrenamt dahinter tätig waren. Oder gewährt man die Sichtweise, die man jetzt gegenüber dem Oktoberfestverlust propagiert, dann auch umgekehrt den anderen Organisationen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839070 | |||
Datum | 21.04.2018 18:21 | 7196 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.aus einem Schreiben des BRK Die Drohungen sind schlicht eine Unverschämtheit! Im Sinn der Roten Kreuzes zu handeln war es einst anderen Menschen Hilfe bieten zu können, heute halten sie es offensichtlich für wichtiger sich selber vorteilhaft in einem Wirtschaftsmarkt zu positionieren. Natürlich ist es ärgerlich Kräfte auszubilden um dann zu zusehen wie andere mit diesen Kräften ...Geld verdienen. Das geht aber jeder Firma die ausbildet genau so, allerdings kommen in einer Fa. die Leute eher selten nach ein paar Tagen zurück. Letztendlich zeigt sich hier ein Problem unserer wirtschaftlichen Entwicklung. Kaum jemand will noch das Ganze sehen, es zählt (=zahlen) nur noch die singulare Aufgabe. Vorhaltungen und Synergien werden zunehmend unwichtig. Das Ergebnis solch modernes wirtschaftlichen Handelns fällt den Verantwortlichen jedoch zunehmend auf die Füße, manch eine Stadt die einen Handwerker sucht kann darüber ein...ihr Lied singen. Gut möglich das künftig auch der EL beim MANV sein Lied singen ...muß. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839071 | |||
Datum | 21.04.2018 18:38 | 7072 x gelesen | |||
hallo, ich geben dir da voll recht. aber das Vergaberecht steht solchen sinnvollen Überlegungen im Weg. Die Stadt München hatte da keine andere Wahl als diese Dienstleistung auszuschreiben. da bekommt man leider solche - volkswirtschaftlich doofe - Entwicklungen :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 839072 | |||
Datum | 21.04.2018 22:50 | 6918 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Volker L. Das geht doch nur bei krasser Fehlkalkulation oder ungleichem Leistungsumfang!? Es gibt noch eine dritte Möglichkeit. Das BRK war sich einfach zu sicher, dass die in Bayern nicht an denen vorbei können. Schon alleine aufgrund der Verflechtungen von Politik und BRK (um jetzt nicht mafiöse Strukturen zu schreiben). So hat also vielleicht das BRK in sicherer Erwartung der Auftrags seinen Preis wie immer gemacht, der Unsummen in die ohnehin schon oftmals prall gefüllten Nasen gespült hätte. Ich kenn euch Privatfirmen die auf die Schnauze gefallen sind, weil sie überzeugt waren, sie werden in jedem Fall ausgewählt, und einen entsprechenden Preis gemacht haben. Ansonsten gehe ich mal davon aus, bei einer vernünftigen Ausschreibung wurde das Leistungsverzeichnis entsprechend erstellt, und die Leistungsfähigkeit der Firma überprüft. Dies ist eine ganz normale Vorgehensweise. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839076 | |||
Datum | 22.04.2018 18:04 | 6964 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. da bekommt man leider solche - volkswirtschaftlich doofe - Entwicklungen :-( Finde es sehr mutig, ohne Details darüber zu urteilen. Nicht ganz unbedarft.... Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Osterhofen / BY | 840142 | |||
Datum | 08.06.2018 14:27 | 7031 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, nun ist es fix der Sanitätsdienst wird durch den privaten bereitgestellt das BRK akzeptiert die Entscheidung nach der Prüfung nun und zieht sich zurück. mkg Markus | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840722 | |||
Datum | 01.07.2018 10:12 | 6088 x gelesen | |||
hallo, war irgendwie klar das da noch was nachkommt: Nach BRK-Aus auf der Wiesn: Aicher Ambulanz lockt Sanitäter mit umstrittener Kampagne Irgendwo müssen ja die Kräfte herkommen. Und wo gibt es ausgebildete Sanitäter usw. in Bayern. Natürlich in grössere Anzahl beim BRK. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 840726 | |||
Datum | 01.07.2018 10:45 | 5801 x gelesen | |||
Wie kann ich an einer Ausschreibung teilnehmen und ehrenamtliche Leistungen in meine Kalkulation mit einpreisen, die ich nicht sicher erbringen kann? Wie kann ich als Stadt so ein Angebot akzeptieren? | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Hamburg / Hamburg | 840727 | |||
Datum | 01.07.2018 11:01 | 5542 x gelesen | |||
Stellungnahme von Aicher Anbulanz zu dem Artikel. Link MfG Pascal | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 840728 | |||
Datum | 01.07.2018 11:17 | 5733 x gelesen | |||
Das Münchner BRK hat auch jedes mal zig Sani-Gruppen von Außerhalb für die Wiesn eingekauft. Nur war es da ja für einen guten Zweck und eine große Ehre, dabeizusein | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 840729 | |||
Datum | 01.07.2018 12:03 | 5981 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Wie kann ich als Stadt so ein Angebot akzeptieren? Das wird bei ähnlichen Großveranstaltungen nicht anders sein, denn welcher Arbeitgeber hat schon so viele Mitarbeiter die er vom laufenden Betrieb so lange abziehen kann? Sicherheitsdienste, Schankbetrieb ja selbst Hotels und Freizeitparks arbeiten mit Saison und Kurzzeit-kräften. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840730 | |||
Datum | 01.07.2018 13:20 | 6140 x gelesen | |||
Hallo, das Oktoberfest ist nicht nur hinter den Kulissen ein knallhartes Geschäft! Und als solches sollte man es betrachten. Es sich doch relativ Romantisch, wenn dann Ehrenamtliche dann die Versorgung der Besucher und die Auswirkung des Treibens, versorgen sollen. Kann man machen. Aicher zahlt eine Aufwandsentschädigung, na und? Was hat das BRK gemacht? Keine gezahlt, oder sie in die eigene Tasche gesteckt. In welche wäre dann die Frage? Jetzt reine Spekulation. BRK hat nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und hat die Ausschreibung verloren. Punkt! Das BRK ist ein ganz besonderer Verein. Das BRK tritt in einigen Sparten als Unternehmen am Markt auf. (Was auch einigen wenigen vom Roten Kreuz sauer aufstößt.) Aber wie kann ich eine Ausschreibung verlieren, wenn ich doch mit freiwilligen rechne? Kann doch nur sein, wenn die Kosten zu hoch sind. Dabei unterstelle ich mal, dass ein nicht unerheblicher Teil der Ausrüstung (Fahrzeuge etc.) durch die öffentliche Hand bezahlt ist. Also zu hoch gepokert! Selbst wenn ich argumentiere, dass man mit diesem Dienst den Rettungsdienst und sonstige Aktivitäten für die Allgemeinheit unterstützt. Das ist eben das Problem, wenn ich wirtschaftlichen Interessen mit Ehrenamt verquicke. Die Argumentation ist dann nicht mehr ganz glaubwürdig. Was man dann in den verschiedenen Medien über die Reaktion liest, ist dann befremdlich. Mit Schlag ins Gesicht für 180000 Ehrenamtliche. Allein bei diesem Spruch macht sich das BRK dann komplett lächerlich. Da sollen dann mit disziplinarischen Konsequenzen gedroht worden sein, sollte jemand für Aicher am Oktoberfest tätig werden. Wäre in etwa so, wenn einer aus der FFW geschmissen wird, nur weil er nebenbei bei der Werksfeuerwehr tätig ist und den normalen Arbeitslohn bekommt. Mit welcher Absicht? Ein Schelm wer böses denkt. Beim BRK geht es um die Kohle, nicht mehr und nicht weniger! Von wegen, den Helfern würde die Wiesenwoche als Einsatzerfahrung und Motivation fehlen. Die können sie auch bei Aicher erwerben. Die Aufwandsentschädigung können sie dann ans Rote Kreuz als Spende überweisen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 840738 | |||
Datum | 01.07.2018 21:59 | 5157 x gelesen | |||
Hi, es geht erstmal gar nicht um die Frage 'Wieviel verdient wer mit Ehrenamtlichen' oder ob eine ehrenamtliche Besetzung so einer Veranstaltung sinnvoll ist (oder ob man den 'nebenberuflichen' Kräften einen angemessenen Betrag zahlen sollte), sondern darum, dass hier jemand ein Angebot abgegeben hat, bei dem er jetzt Probleme hat, es zu erfüllen (bzw. zu erwarten war, dass er Probleme haben wird). Das BRK kann halt auf viele Ehrenamtliche zurückgreifen, Aicher anscheinend nicht (kann man überhaupt bei einem 'privaten' Unternehmen ehrenamtlich arbeiten??) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 840740 | |||
Datum | 02.07.2018 00:28 | 5144 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.sondern darum, dass hier jemand ein Angebot abgegeben hat, bei dem er jetzt Probleme hat, es zu erfüllen Woher nimmst du die Information, dass es Probleme gibt? Das notwendige Personal erst nach Erhalt eines Auftrags zu rekrutieren ist ja eigentlich nichts ungewöhnliches. | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 840741 | |||
Datum | 02.07.2018 03:04 | 5402 x gelesen | |||
Solltest Du als Bayer in Lindau wissen. Das BRK ist nicht ein ein irgenwecher Verein sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840767 | |||
Datum | 02.07.2018 22:11 | 4982 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette Schedl Solltest Du als Bayer in Lindau wissen. Das BRK ist nicht ein ein irgenwecher Verein sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hallo Bernadette, man muss kein Bayer sein, um zu wissen, dass das (nur) Bayrische Rote Kreuz ein Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Den Begriff Verein habe ich im Kontext mit dem Gebaren verwendet. Das kommt mir vor wie, Dackelzüchterverein v.s. Taubenzüchterverein, bei den jährlichen Spendenzuwendung der Kreissparkasse. Insofern ist der Hinweis Stellung des Roten Kreuzes von Dir richtig. Daraus erwächst (moralisch) Verantwortung. Kommt mir bei den öffentlichen Stellungnahmen in diesem Fall etwas zu kurz. Ansonsten ist das BRK nur im formalen Sinn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das BRK erfüllt keine staatliche Aufgaben, wie durch die Stellung zu vermuten wäre, oder einige Mitglieder meinen. (Erster Teil, siehe Staatsministeriums der Finanzen) In Bayern wird damit der besonderen Stellung des Roten Kreuzes innerhalb der Gesellschaft Rechnung getragen. (Die es zweifellos hat!) Was aber nicht bedeutet, dass das BRK das Monopol auf das Rettungswesen, oder Teile davon, als solches hat. Wenn eine andere Organisation/Unternehmen ein besseres Angebot/Leistung liefert, dann muss sich das BRK fügen und sollte die Gründe dafür aufarbeiten. Das kann man auch geräuschlos machen. Was die Leistungsfähigkeit des privaten Unternehmers angeht. Da wird man sehen und sollte abwarten. Wenn es schief geht, dann rollt der Rubel. Es sei denn die Johanniter etc. kommen dann zum Zug. Verstehen könnte ich es und wenn ich Leute vom Nordpol einfliegen lassen müsste. Aber machen macht der Dienst richtig Spaß. Es werden sich schon genug finden. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 840769 | |||
Datum | 02.07.2018 22:54 | 4998 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Es sei denn die Johanniter etc. kommen dann zum Zug Subunternehmer mit Werks- oder Dienstvertrag sind auch keine neue Erfindung. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 843301 | |||
Datum | 08.10.2018 08:15 | 5210 x gelesen | |||
Guten Tag eine erste Bilanz: -> SD " Oktoberfest geht zu Ende " [...] Der neue Sanitätsdienst Aicher Ambulanz behandelte knapp 5800 Patienten - weniger als das Rote Kreuz im Vorjahr (knapp 7000). In rund 700 Fällen war Gästen das Bier in der konsumierten Menge nicht bekommen. Sehr oft kamen Menschen mit Schnittverletzungen an Händen und Füßen durch Scherben und suchten Hilfe. "Unsere Chirurgen mussten fleißig nähen", sagte Sprecherin Ulrike Krivec. Die Helfer hätten im Schnitt 4,42 Minuten bis zum Einsatzort gebraucht - extrem schnell angesichts des Gedränges. Die Rettungsgassen hätten aber nicht so ganz funktioniert. "Auch auf der Wiesn muss die Rettungsgasse noch geübt werden." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 843330 | |||
Datum | 09.10.2018 02:41 | 4325 x gelesen | |||
Aicher selbst vermeldet 6164 Patienten: https://www.aicher-ambulanz.de/presse-news/wiesn-sanitaetsdienst-or-finale-einsatzzahlen Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 843333 | |||
Datum | 09.10.2018 07:38 | 4230 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Christian H. Aicher selbst vermeldet 6164 Patienten Und hat Aicher den San-Dienst auf dem Oktoberfest vertrags- und ordnungsgemäß erfüllt ? Gruß aus der Kurpfalz Berrnhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843334 | |||
Datum | 09.10.2018 07:40 | 4280 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Und hat Aicher den San-Dienst auf dem Oktoberfest vertrags- und ordnungsgemäß erfüllt ? davon könnte man ausgehen. Falls die Mist gebaut hätte wäre das mit grossem Tara durch die Medien gegangen. Ich denke die standen da unter besonderer Beobachtung. Da wäre jeder grösser Fehler bzw. Mangel sicherlich gross ausgeschlachtet worden. Ich hab nichts negatives gelesen. Daher dürften die gut gearbeitet haben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 843361 | |||
Datum | 09.10.2018 21:26 | 4197 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Daher dürften die gut gearbeitet haben. kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Es wurde einiges anders ("mehr") fürs Personal gemacht. Vom Organisatorischen her wars auch recht fortschrittlich und flexibel. Was mir aufgefallen ist, ist dass weniger Personal, dafür aber aus ganz Deutschland (und Nachbarländern), anwesend war. Dass es hier und da mal gehakt hat, ist beim ersten Mal Wiesn-SanD auch noch nachvollziehbar. Geschrieben von Jürgen M. da unter besonderer Beobachtung. jup, man hat sehr viel wert auf ordnungsgemäßes Arbeiten gelegt. Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 843362 | |||
Datum | 09.10.2018 23:02 | 4156 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. Ich hab nichts negatives gelesen. Daher dürften die gut gearbeitet haben. Dann ist quasi der vom BRK und dessen Lobbyisten prophezeite Weltuntergang ausgeblieben. Ist ja ganz gut, vielleicht wird ja deren Monopolstellung dadurch mehr und mehr durchbrochen! Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852211 | |||
Datum | 23.09.2019 12:54 | 4224 x gelesen | |||
hallo, diese Jahr ist ja Aicher auch auf der Wiesn scheint ja gut zu laufen. Oder? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852213 | |||
Datum | 23.09.2019 13:17 | 4210 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. diese Jahr ist ja Aicher auch auf der Wiesn Genau: -> " Erste Hilfe auf dem Oktoberfest: Das Wiesn-Krankenhaus " Zum zweiten Mal ist die Aicher Ambulanz Union auf der Wiesn 2019 für die medizinische Versorgung der Besucher zuständig. Rund 600 Sanitäter und 30 Ärzte kümmern sich um Verletzte und Erkrankte. [...] Geschrieben von Jürgen M. scheint ja gut zu laufen. Oder? Und wie: -> BR " Eine Million Besucher am ersten Wiesn-Wochenende " [...] 558 Patienten am ersten Wiesn-Tag Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 852221 | |||
Datum | 23.09.2019 16:03 | 3900 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.scheint ja gut zu laufen. Oder? jup. An vielen Stellschrauben, die sich letztes Jahr noch als kleines Hindernis herausgestellt haben, wurde gedreht und es wurden wieder Schritte nach vorne getan, u.A. in der Ausstattung. VG Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852266 | |||
Datum | 25.09.2019 13:18 | 3735 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Phil8ipp8 W.8, Münster / NRW | 852292 | |||
Datum | 26.09.2019 23:41 | 3542 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberAn vielen Stellschrauben, die sich letztes Jahr noch als kleines Hindernis herausgestellt haben, wurde gedreht und es wurden wieder Schritte nach vorne getan, u.A. in der Ausstattung. Besonders interessant finde ich ja den Umbau der "Bananen". Gelten diese nicht als Medizinprodukt? Finde ich mit dem Umbau dann sehr spannend. Bitte versteht mich nicht falsch, finde die Lösung mit den größeren und luftgefüllten Reifen gut und eine folgerichtige Konsequenz. Der Hintergrund weswegen ich da so aufmerksam werde: Ich stand vor etwa 2 Jahren vor ähnlicher Problematik: Wir wollten für unsere Sanitätsdienste erst eine handelsübliche Lafette (wie man sie für die RTH-Tragen kennt) umbauen, dann sogar einen Schritt weitergehen und solch eine Lafette aus Alu-Profilen komplett selbst bauen. Haben dann aber ganz schnell die Finger davon gelassen als jemand mit dem MPG (und dessen empfindlichen Strafen) um die Ecke kam. Mir fällt zu der Sache übrigens noch der AB-MANV des Landes BaWü (?) ein, bei der die Rollwagen der Zelte nachher als Lafetten genutzt werden. Pfiffige Lösung! Allerdings glaube ich auch hier, dass niemand ins MPG geschaut hat... Selig der, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 852304 | |||
Datum | 27.09.2019 15:10 | 3138 x gelesen | |||
Hallo Philipp, warum sollte eine Trage oder das Fahrgestell in den Bereich des MPG fallen? Irgendwie komme ich nicht darauf warum ein Transportmittel unter das MPG fallen sollte. Geht es beim MPG nicht um Mittel zur Behandlung und Diagnostik? Und deren Zubehör? Also eher die Produkte die der direkten Behandlung gelten. Gruß Basti | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 852308 | |||
Datum | 27.09.2019 19:02 | 3133 x gelesen | |||
Krankentragen, Rollstühle und Co sind Medizinprodunkte der Klasse I, genauso wie Pflegebetten oder auch Stützstrümpfe. Siehe auch Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 852312 | |||
Datum | 28.09.2019 12:04 | 2903 x gelesen | |||
Hallo zusammen, im Medizinproduktegesetz MPG und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), Anlage 1, sind Krankentragen, Rollstühle und Stützstrümpfe aber nicht genannt bzw. werden dort nicht geregelt. siehe folgende Links (Downloads) Medizinproduktegesetz MPG Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Phil8ipp8 W.8, Münster / NRW | 852347 | |||
Datum | 29.09.2019 19:36 | 2706 x gelesen | |||
Sucht einfach mal im Internet nach "Krankentrage MPG". Dabei wird man recht schnell erkennen, dass auch Krankentragen und deren Zubehör (also auch die Lafetten / Trageböcke) dem MPG unterliegen. Mal etwas offtopic: Hat jemand jemals eine Bedienungsanleitung oder gar eine CE-Kennzeichnung der Krankentragenlagerungsböcke gesehen? Selig der, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852351 | |||
Datum | 29.09.2019 21:46 | 2677 x gelesen | |||
und so ist es bisher bei der Feuerwehr gelaufen:Wiesn-Halbzeitbilanz 2019 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 852373 | |||
Datum | 30.09.2019 16:55 | 2498 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp W.Mal etwas offtopic: Hat jemand jemals eine Bedienungsanleitung oder gar eine CE-Kennzeichnung der Krankentragenlagerungsböcke gesehen? Da gab es in der alten STAN vom ATW mal was. Prüfvorgaben z.B. fehlten aber da völlig. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Henr8ik 8B., Albersdorf / SH | 852389 | |||
Datum | 01.10.2019 18:06 | 2387 x gelesen | |||
Eine Bedienungsanleitung inkl. Wartungs- und Pflegehinweisen gibt es in der KatS-DV 420. | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 852396 | |||
Datum | 02.10.2019 09:38 | 2071 x gelesen | |||
Die Einstufung als Medizinprodukt erfolgt nach der EU-Richtlinie und dem Anhang IX. Das MPG verweist in § 13 ausdrücklich darauf. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 852397 | |||
Datum | 02.10.2019 09:48 | 2170 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp W.Mal etwas offtopic: Hat jemand jemals eine Bedienungsanleitung oder gar eine CE-Kennzeichnung der Krankentragenlagerungsböcke gesehen? Die Krankentragenlagerungsböcke haben keine CE-Kennzeichnung, da diese Produkte für militärische Zwecke oder Zwecke des Zivilschutzes entwickelt wurden und somit keinem EG-Konformitätsverfahren unterliegen. Fertigungsrichtlinie ist hier eine "Technische Richtlinie" (TL), genauer die TL 6530-0096 "Krankentragenlagerungsgestell im Behälter" mit Ausgabedatum 0704. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852402 | |||
Datum | 02.10.2019 13:14 | 1999 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Die Krankentragenlagerungsböcke haben keine CE-Kennzeichnung, da diese Produkte für militärische Zwecke oder Zwecke des Zivilschutzes entwickelt wurden und somit keinem EG-Konformitätsverfahren unterliegen. Und trotzdem darf man sie im (friedensmäßigen) KatS oder gar im gewerblichen San-Dienst verwenden? | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 852408 | |||
Datum | 02.10.2019 16:04 | 1951 x gelesen | |||
Eine interessante Frage, aber doch eher, denke ich, bei den weißen Hilfsorganisationen rechtsdogmatischer Natur. Wenn ich die Geräte als Hilfsorganisation nicht in Friedenszeiten einsetzte, unterlasse ich die (auch im KatS und ZS vorgegebene) Schulung / Unterweisung der Einsatzkräfte. Gewerblich wäre ich vorsichtig und würde mich mit einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung zumindestens im Ansatz rechtlich absichern. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852458 | |||
Datum | 06.10.2019 22:48 | 2232 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Philipp W. dass auch Krankentragen und deren Zubehör (also auch die Lafetten / Trageböcke) dem MPG unterliegen. Auch dieses gestern bei einer Übung gesehene Teil ? ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852463 | |||
Datum | 07.10.2019 08:55 | 2131 x gelesen | |||
Kopf - Tisch :-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 863396 | |||
Datum | 19.10.2020 22:31 | 2454 x gelesen | |||
interessante TV-Sendung in Kapitel 3 ab min 16:10 geht es u.A. auch um die Vergabe des Sanitätsdienst Oktoberfest an Aicher und die Reaktion des BRK. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 863470 | |||
Datum | 20.10.2020 19:25 | 1717 x gelesen | |||
Hallo, bestätigt meine damalige Vermutung. Überrascht bin ich allerdings über die Aussage, dass das Oktoberfest kein wirtschaftlicher Faktor ist. O.K wenn ich mit einer Luxusimmobilie ein haufen Geld erwirtschafte, dann relativiert sich das und man verliert den Kompass. Allerdings wäre ich mit dem Format vorsichtig. Ziel ist es auf die Organisation DRK herum zu hacken. Im gleichen Beitrag Formulierungen wie... ich habe gehört... Extrem guter Journalismus! Da passt es in Bild, die extrem negative Reaktion darzustellen. Wenn Walllraff sich Aicher anschauen würde, dann würde sich auch gewisser vermarktbarer Schmutz finden und wenn es ausgefallen GPS Sender der Tragen sind. Die Geschichte muss nur aufregend gemacht werden. In diesem Fall hatte er Glück, da er zu den Guten gehört, der sich mit Goliath angelegt hat. Im Kontext ist das aber schon mehr als erschreckend. Man muss sich nicht wundern, wenn man im Einsatzen eine Flache an den Kopf bekommt. Der bildungsferne Bürger unterscheidet leider nicht zwischen raffzahnigen Funktionär und unterbezahlten oder ehrenamtlichen Helfer. Derartige Beiträge sind geeignet das Ansehen von Hilfsorganisationen zu untergraben, auch wenn er im Vorwort die Arbeit der Mitarbeiter lobt - nach den geschilderten Schoten ist das längst vergessen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 863481 | |||
Datum | 20.10.2020 21:51 | 1660 x gelesen | |||
Um den TV-Bericht bewerten zu können hier noch eine Stellungnahme des BRK MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 887616 | |||
Datum | 28.04.2024 10:39 | 1235 x gelesen | |||
Die Sache geht in die nächste Runde: Sanitätsdienstleistungen für das Oktoberfest für die Jahre 2024-2027 (RAW) VGSt1-2-2024-0017 Viele Grüße Adrian | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 887620 | |||
Datum | 28.04.2024 15:26 | 1004 x gelesen | |||
Sewrvus, Ich hoffe, es bekommt nicht das Kreuz, das Menschen ausbeutet, übervorteilt und sich auf dem Rücken von Ehrenamtlern ausruht. Schau ma mal, was herauskommt. Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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