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ThemaBaWü: Neue VwV KatSD veröffentlicht - Zum Teil 1 Allgemeines9 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • FW-Forum: VwV KatSD tritt zum 31.10.2019 außer Kraft
  •  
    AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg852858
    Datum03.11.2019 13:262658 x gelesen
    Die neue

    Vewaltungsvorschrift über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD)
    vom 10. Oktober 2019 wurde im Gemeinsamen Amtsblatt vom 30. Oktober 2019 veröffentlicht.

    Sie trat am 1.November 2019 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.10.2026 außer Kraft.


    Im Teil 1. Allgemeines gibt es unter anderem folgende größere Änderungen :


    - Die Bergrettung, Höhlenrettung und das Retten mit Hunden werden jetzt als eigene Fachdienste geführt.

    - Die Einheiten sollen insbesondere für Einsätze außerhalb der eigenen örtlichen Zuständigkeit konzipiert sein. Es erfolgt dann auch der Verweis auf das Katastrophenschutzverfahren der EU.

    - Einsatztaktisch gleichwertige oder höherwertige Fahrzeuge können unter Beibehaltung der angegebenen taktischen Stärke stets eingesetzt werden.

    - Die untere Katastrophenschutzbehörde bekommt detailiertere Aufgaben. Sie muss die Einheiten für Ihren Zuständigkeitsbereich gliedern, einmal pro Kalenderjahr die Einsatzfähigkeit feststellen und das Ergebnis dem IM mitteilen.

    - Die Einheiten können nun auch von den Regierungspräsidien und dem IM alarmiert werden und die untere Katastrióphenschutzbehörde ist dann nur unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Die AAO´s sind bei den Leitstellen zu hinterlegen.

    - Weiter ist im Tel 1 die Alarmierung und Anforderung der PSNV, des THW, der Landes- und Bundespolizei sowie der Bundeswehr beschrieben.

    - Am Schluss des Teils 1 wird beschrieben, dass die regelmässige Übungen nach LKatSG rechtlich verpflichtend sind.


    Teil 2 Fachdienst Brandschutz, Technische Hilfe und CBRN-Schutz folgt.

    Grüße

    Matthias

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    AutorPete8r F8., Murnau / Bayern852859
    Datum03.11.2019 17:421367 x gelesen
    Hallo Matthias,

    das klingt doch mal logisch und zielführend. Ist die schon downloadbar? Hab auf die Schnelle nur die alte gefunden.

    Gruß Peter

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852860
    Datum03.11.2019 17:541315 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Matthias B.

    Die untere Katastrophenschutzbehörde bekommt detailiertere Aufgaben. Sie muss die Einheiten für Ihren Zuständigkeitsbereich gliedern, einmal pro Kalenderjahr die Einsatzfähigkeit feststellen und das Ergebnis dem IM mitteilen.


    Haben da nicht alle Kreise bezüglich ihrer aufzustellenden Einheiten ihre Hausaufgaben gemacht, dass man dies jetzt besonders erwähnen muß ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg852862
    Datum03.11.2019 18:561242 x gelesen
    Hallo Peter,

    ohne Anmeldung wird die VwV in den nächsten Tagen auf Landesrecht BW verfügbar sein.

    Gruß

    Matthias

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    AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg852863
    Datum03.11.2019 19:001157 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Haben da nicht alle Kreise bezüglich ihrer aufzustellenden Einheiten ihre Hausaufgaben gemacht, dass man dies jetzt besonders erwähnen muß ?

    Tja, nachdem es ja auch Einheiten in Kreisen geben soll, die gar nicht wissen in welchen Plänen sie aufgeführt waren...


    Gruß

    Matthias

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    AutorPete8r F8., Murnau / Bayern852869
    Datum03.11.2019 21:501041 x gelesen
    Sagen wir mal so, es gibt weiße Flecken ... ;-)

    Reicht das?

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    AutorAndr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern852877
    Datum04.11.2019 08:281040 x gelesen
    Hallo,

    ist die neue Verwaltungsvorschrift Deutschland-weit gültig oder betrifft diese nur BaWü? Konnte ich auf die schnelle so nicht rauslesen.

    Danke und Grüße

    Andreas

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852878
    Datum04.11.2019 08:31912 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Andreas W.

    oder betrifft diese nur BaWü?


    Genau so, gilt nur für BaWü. Andere Bundesländer haben da ihre verschiedesten eigene Regelungen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852879
    Datum04.11.2019 10:041014 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Andere Bundesländer haben da ihre verschiedesten eigene Regelungen.

    Wie beispielsweise auch hier in den letzten Jahren teils aufgelistet und diskutiert:

    -> " Taktische Einheiten/Verbände, Planungen für den KatS in den Ländern, "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     03.11.2019 13:26 Matt7hia7s B7., Göppingen
     03.11.2019 17:42 Pete7r F7., Murnau
     03.11.2019 18:56 Matt7hia7s B7., Göppingen
     03.11.2019 17:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     03.11.2019 19:00 Matt7hia7s B7., Göppingen
     03.11.2019 21:50 Pete7r F7., Murnau
     04.11.2019 08:28 Andr7eas7 W.7, Viechtach
     04.11.2019 08:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.11.2019 10:04 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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