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ThemaDSGVO und GPS Tracking Digitalfunk20 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen853036
Datum14.11.2019 08:273549 x gelesen
Hallo,
Ich bin auf einen interessanten Artikel bei heise gestoßen, wo es darum geht, dass Fahrzeuge von Firmen dauerhaft per GPS überwacht werden. Das ist so nicht zulässig. Nun bin ich der Meinung, dass die Digitalfunktechnik ebenfalls mit GPS Trackern in unseren Fahrzeugen installiert wurde. Auf jedem Amaturenbrett wurde ein GPS Empfänger installiert.
Meine Frage, ist das so rechtens und konform mit der DSGVO?


Ein Unternehmer in Schleswig-Holstein hatte seine Montagefahrzeuge mit GPS-Trackern ausgestattet, die ihm permanent Standort, Geschwindigkeit sowie den Status der Zündung übermittelten. Aufgrund einer Beschwerde eines Mitarbeiters setzte sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit ihm in Verbindung. Der Arbeitgeber rechtfertigte sich damit, dass er die erfassten Daten benötige, um Serviceberichte für seine Kunden anzufertigen. Den Datenschützern fiel jedoch auf, dass die auf den Trackerdaten beruhenden Angaben gar nicht in den Berichten auftauchten. Daraufhin stellte der Unternehmer die GPS-Ortung von sich aus ein (PDF).

In einem anderen Fall schlug die GPS-Überwachung eines Firmenwagens an, sobald der Fahrer diesen länger als 60 Sekunden halten ließ. Das System machte dann die gespeicherten Trackerdaten für einen Zeitraum von 30 Tagen verfügbar. Auch in diesem Fall berief sich der Arbeitgeber darauf, dass er die Daten angeblich für seine Kunden benötigte und seine Mitarbeiter in die Überwachung eingewilligt hätten. Nach einer Überprüfung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) stellte sich heraus, dass er damit unzulässigerweise Bewegungsprofile seiner Mitarbeiter erstellt hatte. Nach Verhängung eines Bußgelds entfernte er die GPS-Tracker aus seinen Firmenwagen (PDF).

Viele Grüße
Alex

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg853037
Datum14.11.2019 09:082273 x gelesen
hallo,

das Thema ist bei den BOS nicht neu. Insbesondere im Rettungsdienst wird die Übertragung des aktuellen Fahrzeugstandortes schon länger genutzt.

Rechtlich dürfte das in trockenen Tüchern sein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg853040
Datum14.11.2019 10:342035 x gelesen
Ich bin auf die fachkundigen Erläuterungen hierzu gespannt.

Ich denke man muss hier aber verschiedene Szenarien unterscheiden.
Von welchen Fahrzeugen reden wir hier?
Grundsätzlich ist hier ja schon ein Unterschied, dass bei Servicefahrzeugen, wie in den Beispielen genannt wurde eine 1:1 Beziehung zwischen Fahrzeug und Fahrer besteht und meistens die "Besatzung" auch nur aus einer Person besteht. Des weiteren reden wir hier von Fahrzeugen, die während der Arbeitszeit und damit auch in den Pausenzeiten bewegt werden.

Fahrzeuge einer freiwilligen Feuerwehr?
--> Hier ist es erst mal gar nicht möglich zu sagen, wer das Fahrzeug im Augenblick fährt. Da diese ja erst im Alarmfall besetzt werden und auch bei Bewegungsfahrten/Übungsdiensten werde ich selten vorher das schon erfasst haben.

--> Berufsfeuerwehr/RTW/etc.
Hier sind die wenigsten Fahrzeuge nur mit 1 Person besetzt und es gibt ein öffentliches Interesse, dass im Notfall das nächste verfügbare Fahrzeug disponiert wird, Dadurch ergeben sich ja auch Anforderungen, dass die Fahrzeuge nicht völlig frei durch die Gegend fahren.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg853041
Datum14.11.2019 10:352086 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.die Übertragung des aktuellen FahrzeugstandortesDer aktuelle Standort wird zwar verarbeitet, aber eben nicht dauerhaft gespeichert.

Wichtig könnte sein, wie eine Software die Standortdaten verarbeitet. Wenn man jetzt ganz "einfach" die Daten per API an einen Kartendienst schickt und der eine Historie anlegt, wird es wieder kritisch. Besonders wenn die Daten mit Fahrzeug und Mannschaft verknüpft werden.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW853047
Datum14.11.2019 11:251988 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Der aktuelle Standort wird zwar verarbeitet, aber eben nicht dauerhaft gespeichert.

Wie will man das so genau wissen?

In NRW ist es zum Beispiel seit einem der letzten Updates so, dass die Geräte im Netzbetrieb "ständig" ihren Standort "verraten". (ich möchte da bewusst nicht auf technische Details eingehen, da ich nicht weiß wie öffentlich das Procedere ist)

Das betrifft dann eben nicht nur die disponierbaren Fahrzeuge sondern eben jedes Gerät, bis hin zum HRT des Wehrführers, der sich vielleicht noch nichtmals darüber bewusst ist wer potentiell alles wissen könnte wo er sich gerade herumtreibt...

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen853050
Datum14.11.2019 11:331871 x gelesen
Geschrieben von Sascha E.Hier ist es erst mal gar nicht möglich zu sagen, wer das Fahrzeug im Augenblick fährt. Da diese ja erst im Alarmfall besetzt werden und auch bei Bewegungsfahrten/Übungsdiensten werde ich selten vorher das schon erfasst haben.
Im Zusammenhang mit der digitalen Erfassung in FeuerON wer Maschinist war oder manuell aus dem Fahrtenbuch im Zusammenhang mit den GPS Daten kann ein Bewegungsprofil einer einzelnen Person erstellt werden.
Meine Frage war in die Richtung.. was machen die Dinger denn nun? Dauerhaft Positionsdaten senden, die gespeichert werden oder muss die Übertragung manuell erst aktiviert werden (bei Status 0 ähnlich eCall im Auto bei Unfall)

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS853051
Datum14.11.2019 11:431833 x gelesen
Ein Unternehmer in Schleswig-Holstein hatte seine Montagefahrzeuge mit GPS-Trackern ausgestattet, die ihm permanent Standort, Geschwindigkeit sowie den Status der Zündung übermittelten.
So einen Chef (Maler/Ausbau) hatte ich auch mal. Dem ging es aber ganz klar darum zu gucken das niemand 5 Min. früher auf der Baustelle losfährt oder Mittags zur Frittenbude fährt. So Chefs braucht keiner.

Dies ist meine Meinung.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen853055
Datum14.11.2019 12:511763 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alex D.Meine Frage war in die Richtung.. was machen die Dinger denn nun? Dauerhaft Positionsdaten senden, die gespeichert werden oder muss die Übertragung manuell erst aktiviert werden (bei Status 0 ähnlich eCall im Auto bei Unfall)

... kann man pauschal nicht sagen, kommt auf die Programmierung der Endgeräte an (die auch kommunal geändert werden kann).

Kann sein:
- alle x Sekunden - alle xxx Meter Positionsänderung
- nur bei Status
- nur bei Notruf
- nur auf Abfrage durch die Leitstelle (oder anderen Berechtigten)
- nie
...

Gruß
Gerhard

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW853070
Datum14.11.2019 15:491632 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.Kann sein:
- alle x Sekunden - alle xxx Meter Positionsänderung


Das wurde in NRW mal an Karnevall zur besseren Disposition von Fußtrupps in einem Einsatz probiert.
Ergebnis auf Anweisung der "Funkaufsicht" wurde das beendet um einen Überlastung der Zellen zu vermeiden.

Geschrieben von Gerhard B. nur bei Notruf

Gerade hier ist das sinnvoll, damit man weiß wo das Fahrzeug in Not geraten ist.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin853071
Datum14.11.2019 16:321487 x gelesen
Geschrieben von Alex D.Ich bin auf einen interessanten Artikel bei heise gestoßen, wo es darum geht, dass Fahrzeuge von Firmen dauerhaft per GPS überwacht werden. Das ist so nicht zulässig. Nun bin ich der Meinung, dass die Digitalfunktechnik ebenfalls mit GPS Trackern in unseren Fahrzeugen installiert wurde. Auf jedem Amaturenbrett wurde ein GPS Empfänger installiert.
Meine Frage, ist das so rechtens und konform mit der DSGVO?



Meine Frage: Gibt es einen LKW-Hersteller, der das NICHT als Dienstleistung verkauft, oder irgendeine Spedition, die das NICHT so macht?

Okay - möglich ist natürlich, daß stattdessen die GPS-Daten von Firmenhandies übermittelt werden, das ist billiger.



Bei UPS gab es schon Mitte der 90er Jahre Dispositionsprogramme, die aus einer Landkarte mit darauf herumfahrenden kleinen braunen Auto-Icons bestanden, die man jederzeit für einen Status anklicken konnte. Da wurde das über die (damals noch recht großen) Scanner gemacht.



Hans-Joachim

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg853072
Datum14.11.2019 16:401436 x gelesen
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Bei UPS gab es schon Mitte der 90er Jahre Dispositionsprogramme, die aus einer Landkarte mit darauf herumfahrenden kleinen braunen Auto-Icons bestanden, die man jederzeit für einen Status anklicken konnte. Da wurde das über die (damals noch recht großen) Scanner gemacht.Ja, aber Live-Tracking ist eine andere Hausnummer als ein Bewegungsprofil. Darum ging es in den Beispielen aus dem Eröffnungspost: Das dauerhafte Speichern der Geodaten war das Problem.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern853073
Datum14.11.2019 16:571516 x gelesen
Alles ab Status 3 und bis 4 halte ich für hilfreich, weil es im Prinzip klar sein sollte, wo sich das Fahrzeug befindet: Schnellste Strecke vom FW-Haus zur Einsatzstelle.
Wenn es da zu dem Zeitpunkt des Einsatzes irgendwo klemmt, sprich die falsche Einsatzstelle angefahren wurde oder man in der Rettungsgasse festsitzt, dann kann das schon sehr nützlich sein, wenn aus der Leitstelle die Umleitstelle wird.

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Autortobi8as 8d., hameln / ns853083
Datum14.11.2019 19:521396 x gelesen
https://www.bild.de/regional/berlin/anschlag/das-gps-protokoll-des-todes-lkw-49401106.bild.html

Ist doch erlaubt die GPS Überwachung oder wurde gegen die Spedition ein Strafverfahren eingeleitet?

Auch Flugzeuge und Schiffe werden dauernd überwacht und jeder kann das im Internet einsehen

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW853088
Datum14.11.2019 22:191276 x gelesen
Geschrieben von Thomas R.Alles ab Status 3 und bis 4 halte ich für hilfreich,

Ich halte es vor allem bei Status 1 für sinnvoll. Denn das sind die Autos, bei denen der aktuelle Standort wichtig für die Disposition ist.

So als Ansatz:
- man berechnet über eine Routingsoftware die Anfahrtzeit für die in Frage kommenden Fahrzeuge
- man rechnet bei Fahrzeugen in Status 2 eine gewisse Zeit für das Ausrücken drauf (je nach Wache 60 bis 90 Sekunden?)
- man rechnet bei Fahrzeugen in Status 1 eine viel kürzere Zeit drauf (z.B. 30 Sekunden für "rechts ran fahren, Einsatz übernehmen, Ziel auf der Karte oder im Navi anpeilen").
Den Einsatz bekommt, wer danach die kürzeste zu erwartende Zeit bis zum Eintreffen hat.

Letztens hörte ich noch von einer Variante:
Wer im Status 1 steht und sich länger als Zeit X nicht bewegt hat, bekommt noch einen zusätzlichen Offset hinzugerechnet. Weil man ja aus der Dönerbude länger braucht als wenn man schon im Auto sitzt ;-)

Denkbar ist aber noch viel mehr:
Wenn z.B. auch nach dem Status 4 Ortsveränderungen übertragen werden, dann findet das nachgeforderte NEF den RTW auch dann, wenn die Einsatzstelle nicht genau an der gemeldeten Örtlichkeit war.

Könnte so einfach sein: Nachforderung NEF -> Standort RTW als Einsatzort in ELR übernehmen -> GPS- und routing-basierte Disposition des "schnellsten" NEF -> Übertragung des RTW-Standortes an das NEF als Zielort -> Übernahme in das Fahrzeug-Navi per Knopfdruck.

Technisch vermutlich schon seit 10 bis 20 Jahren machbar, aber wert hat sowas heute schon in der Praxis??

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AutorChri8sti8an 8S., Fürth / Bayern853141
Datum16.11.2019 17:151310 x gelesen
Geschrieben von Alex D.Nun bin ich der Meinung, dass die Digitalfunktechnik ebenfalls mit GPS Trackern in unseren Fahrzeugen installiert wurde. Auf jedem Amaturenbrett wurde ein GPS Empfänger installiert.
Meine Frage, ist das so rechtens und konform mit der DSGVO?

Die Antwort darauf (und auf alle Fragen betreffend die DSGVO bei der öffentlichen Institution Feuerwehr) findet sich hier:
Geschrieben von Stefan D. in diesem Forumsbeitrag: Im § 2 DSGVO wird der sachliche Geltungsbereich der DSGVO definiert. Hier finden wir im § 2 II d DSGVO, dass die DSGVO als ganzes nicht auf die Tätigkeit von Behörden für die Gefahrenabwehr anwendbar ist.
Gruß
Christian

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt853324
Datum22.11.2019 12:03981 x gelesen
Hallo Zusammen,


bereits in den Ausbildungsunterlagen von Sachsen ( Grundeinweisung Digitalfunk Sachsen ) steht:

- jedes Funkgerät kann im Netzmodus seinen Standort alsGPS-Koordinate in die Leitstelle übertragen

- 2.3.3 Datenkommunikationsdienste
Die Übertragung der Datenkommunikationsdienste erfolgt im Organisationskanal.
Dies dient der Abtrennung der Daten vom Sprachkanal und somit dessen Entlastung.
Übertragen werden automatisierte Standardabläufe.
So zum Beispiel die folgenden Daten:
FMS - Funkmeldesystem (Status 0-9, Fernaufträge)
SDS - Kurzmitteilungen
GPS-Koordinaten

-Jeder Landkreis resp. jede kreisfreie Stadt erhält zusätzlich folgende Hintergrundgruppen:
Achtung! Diese in Richtung Leitstelle sendenden Datengruppen sind Hintergrundgruppen
und durch den Endgeräteanwender nicht einstell- oder abänderbar.
1 GPS-Gruppe - zum Versenden der GPS-Koordinaten des sendenden Funkgerätes

Nach meiner Information senden wir mit jeden Funkspruch unsere GPS mit.


Aktuell gibt es hierdurch ein Problem beim Notruf: Dieser Notruf (Sprache) geht von jedem Gerät welches im TMO (Netzbetrieb) ist, an die Leitstelle die für den Sendemast zuständig ist. Das GPS Signal geht aber zum Beispiel an deine im Funkgerät eingestelle Leitstelle. Ist halt schlecht im Grenzgebiet zu Sachsen.

MFG

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen853327
Datum22.11.2019 13:35844 x gelesen
Geschrieben von Henning K.ch halte es vor allem bei Status 1 für sinnvoll. Denn das sind die Autos, bei denen der aktuelle Standort wichtig für die Disposition ist.
Wichtig ja, als Automatismus halte ich das für schwierig (nicht alleine datenschutzrechtlich). Meine Überlegung ist dabei die Folgende:
1. Im Rettungsdienst im Grenzbereich zwischen "städtisch" und "ländlich" fahren die Rettungsmittel oft "in die Stadt", um dort ihre Patienten ins Krankenhaus zu transportieren. Wird jetzt strikt "Nächstes Fahrzeug" gefahren, so kommen die Rettungsmittel, die eigentlich im Umland stationiert sind, eventuell gar nicht mehr dorthin zurück, weil sie (überspitzt dargestellt) nach der ersten Fahrt des Tages/der Nacht die Stadt nicht mehr verlassen und dort im blödesten Fall von Einsatz zu Einsatz rollen. Kommt es nun zu einer Einsatzstelle im Umland, so muss erst ein Fahrzeug aus der Stadt dorthin fahren
2. Abrechnungstechnisch wird es schwierig, wenn Umland und Stadt nicht einem Landkreis angehören. Denn dann können zwei unterschiedliche Kostenvereinbarungen gelten, was es kompliziert macht, wenn das Fahrzeug aus dem Umland (s.o.) vornehmlich in der Stadt unterwegs ist und umgekehrt

Insgesamt müsste man also deine Berechnung meiner Meinung nach noch wie Folgt ergänzen:
1. Die Ermittelung der kürzesten zu erwartenden Eintreffzeit wird zuerst für die Fahrzeuge der entsprechenden Gebietskörperschaft durchgeführt
2. Erst wenn eine kritische Zeit (oder ein kritscher Zeitvorteil, bspw. 5 Minuten) überschritten wird (ob das die Hilfsfrist oder kürzer ist wäre zu diskutieren) werden Fahrzeuge aus anderen Rettungsdienstbezirken/Gebietskörperschaften herangezogen, die dichter stehen.

Damit ist hoffentlich ausgeschlossen, dass der RTW, der gerade an der Ampel steht, am VU in der Nebenstraße hinter der Kurve (deshalb nicht sichtbar) vorbei fährt, damit dann 10min später der örtlich zuständige RTW kommt. Gleichzeitig hat der RTW aus dem Umland eine echte "Chance" die Stadt zu verlassen und wieder sein originäres Einsatzgebiet zu erreichen.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg853331
Datum22.11.2019 15:13844 x gelesen
Geschrieben von Felix H.1. Im Rettungsdienst im Grenzbereich zwischen "städtisch" und "ländlich" fahren die Rettungsmittel oft "in die Stadt", um dort ihre Patienten ins Krankenhaus zu transportieren. Wird jetzt strikt "Nächstes Fahrzeug" gefahren, so kommen die Rettungsmittel, die eigentlich im Umland stationiert sind, eventuell gar nicht mehr dorthin zurück, weil sie (überspitzt dargestellt) nach der ersten Fahrt des Tages/der Nacht die Stadt nicht mehr verlassen und dort im blödesten Fall von Einsatz zu Einsatz rollen. Kommt es nun zu einer Einsatzstelle im Umland, so muss erst ein Fahrzeug aus der Stadt dorthin fahren
Es wird doch immer noch von Menschen disponiert.
Wenn ein Fremd- (oder Land-)Fahrzeug als nächstes Fahrzeug vorgeschlagen wird, dann ist es ein Vorschlag. Und der Disponent entscheidet.
Bei einer laufenden Rea wird er hoffentlich das Fahrzeug als First Responder hinschicken und das "gebietszuständige" Fahrzeug hinterhersenden.

Bei einem lebensbedrohlichen Einsatzgrund wird eine noch besser disponierbare Nächstes-Fahrzeug-Strategie zu einem besseren Outcome des Patienten führen.
Nicht immer ist das ersteintreffende Rettungsmittel auch das transportierende Rettungsmittel.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW853338
Datum22.11.2019 22:27716 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.Wenn ein Fremd- (oder Land-)Fahrzeug als nächstes Fahrzeug vorgeschlagen wird, dann ist es ein Vorschlag.

Ich gehe zunächst mal davon aus, dass grundsätzlich jede Leitstelle ihre eigenen Fahrzeuge disponiert.

Hier in NRW bekommt AFAIK auch ausschließlich die Heimatleitstelle die GPS-Koordinaten, egal wo das Fahrzeug gerade ist.
(oder werden die auch parallel in die Schattengruppe der aktuell eingestellten Rufgruppe gesendet?)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg853674
Datum03.12.2019 16:52697 x gelesen
GPS-Ãœberwachung von Firmenwagen

GPS-Tracker in den Dienstwagen geben dem Chef Gelegenheit, die Wege seiner Leute präzise zu verfolgen. Diese Überwachung birgt jedoch rechtlichen Zündstoff.

heise online

hallo,

passt nicht direkt zu Feuerwehrs Rettungsdienst. Aber dieser Abschnitt könnte für "uns" passen:

Geschrieben von heise:

oder gutem Grund

Beispielsweise hat die LfD Niedersachsen in einem Fall, in dem es um Einsatzmanagement ging, die GPS-Überwachung als rechtlich zulässig angesehen: Ein Wartungsunternehmen stellte seinen Beschäftigten Firmenfahrzeuge zur Verfügung, damit diese die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen konnten. Die Fahrzeuge waren mit GPS-Trackern ausgestattet. Im Bedarfsfall griff die Leitstelle auf die Ortung zu, um das Fahrzeug, das gerade einem Einsatzort am nächsten war, dorthin schicken zu können. Die Positionsdaten wurden aber nicht dauerhaft erhoben, sondern nur dann, wenn es im Rahmen des Bereitschaftsdiensts nötig war, einen Auftrag kurzfristig zu erfüllen. Danach wurden die Daten nicht weiter herangezogen und auch nicht gespeichert.

Zusätzlich hatte das Unternehmen auch Sonderfahrzeuge mit GPS-Trackern ausgestattet, um Dienste zu koordinieren und um Daten für die spätere Abrechnung zu gewinnen. Abgerechnet wurde hier nach dem tatsächlich anfallenden Zeitaufwand. Da sich Positionsdaten und genaue Einsatzzeit zweifelsfrei belegen ließen, war es möglich, die entstandenen Fahrtaufwände sicher abzubilden. Die durch die GPS-Ortung ermittelten Daten wurden spätestens nach der Abrechnung mit dem Auftraggeber gelöscht. Nur die Unternehmensleitung durfte ihre Dienstwagen privat nutzen diese Fahrzeuge waren von der GPS-Ortung ausgenommen.

Für die Standardfahrzeuge gilt: Ein Notfall-Dispatching im Rahmen der Daseinsvorsorge ist mit dem Beschäftigtendatenschutz vereinbar. Hier ist es für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, Positionsdaten zu erheben. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine auftretende Störung zügig durch möglichst nahe Fahrzeuge zu beseitigen.

Für die Sonderfahrzeuge gilt: Die Erhebung der Positionsdaten ist ebenso wie die zeitweilige Speicherung für Abrechnungszwecke noch mit dem Beschäftigtendatenschutz vereinbar. Entscheidend dafür sind in diesem Fall die besonderen Abrechnungsmodalitäten (nach Zeitaufwand), die singuläre Datenspeicherung bei den Sonderfahrzeugen sowie der enge Zweck (Abrechnung) und die befristete Speicherung (bis zur vorbehaltlosen Zahlung) gewesen.


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 14.11.2019 08:27 Alex7 D.7, Helpsen
 14.11.2019 09:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.11.2019 10:35 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 14.11.2019 11:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.11.2019 10:34 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 14.11.2019 11:33 Alex7 D.7, Helpsen
 14.11.2019 12:51 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 14.11.2019 15:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 14.11.2019 16:57 Thom7as 7R., Haibach
 14.11.2019 19:52 tobi7as 7d., hameln
 14.11.2019 22:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.11.2019 13:35 Feli7x H7., Hannover
 22.11.2019 15:13 Thom7as 7H., Dornstadt
 22.11.2019 22:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.11.2019 12:03 Jens7 R.7, Lützen
 14.11.2019 11:43 Volk7er 7C., Garbsen
 14.11.2019 16:32 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 14.11.2019 16:40 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 16.11.2019 17:15 Chri7sti7an 7S., Fürth
 03.12.2019 16:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
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