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Thema | Schutzziel einhalten - war: Zwangsfeuerwehr, wie umgehen? | 118 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854538 | |||
Datum | 24.12.2019 23:55 | 8725 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Naja; auch nicht überall, fehlende Mitglieder, geringe Tagesalarmstärke, In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten. Und das soll ein sehr gutes Ergebnis für die Feuerwehr sein. Wenn es 90% sind können wir weiter reden. In der Schule ist alles was unter 50% ist die Note 5. Noch Fragen? | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854543 | |||
Datum | 25.12.2019 10:07 | 5474 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten. Wo sind die Zahlen her? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854549 | |||
Datum | 26.12.2019 12:29 | 5188 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Wo sind die Zahlen her? Bericht in der Sendung Plusminus - Gerade einmal sechs davon erreichen nach eigenen Angaben die Schutzziele bei 90 Prozent und mehr aller Einsätze: Frankfurt/Main, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Saarbrücken und Wolfsburg. - 15 erreichen diese Ziele nur bei unter 90 Prozent der Einsätze: Bremerhaven, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Hagen, Hamburg, Koblenz, Magdeburg, Neuss, Paderborn, Pforzheim, Recklinghausen, Wuppertal und eine weitere, die nicht namentlich genannt werden darf, weil der Stadtrat die Zahlen noch absegnen muss. - Weitere 15 orientieren sich nicht an den AGBF-Schutzzielen und definieren für sich eigene großzügigere Einsatzziele: Augsburg, Berlin, Bochum, Bremen, Fürth, Halle, Heidelberg, Ingolstadt, Kassel, Mannheim, München, Nürnberg, Remscheid, Ulm und Würzburg. Die restlichen Feuerwehren haben gar nicht auf die Anfrage der ARD geantwortet. Quelle: ARD Sendung, Plusminus Den Erreichungsgrad von 95% schaffen aber nur 4 davon. Bei 107 Berufsfeuerwehren in Deutschland sind es damit sogar weniger als 4%. - Die Anfahrtszeit vom Fahrzeugstandort zum Einsatzort stellt in der Praxis eine Planungsvariable in der Hilfsfrist dar. Sie soll zu 95 % innerhalb der gesetzlichen Regelungen für die Hilfsfrist bleiben. Die Abweichung von 100 % ergibt sich durch besondere Ereignisse wie extreme Wetterlagen, Unfall auf dem Einsatzweg, Duplizitätsfälle. Quelle: WIKIPEDIA Auch muss man an dieser Stelle deutlich sagen, was es im Einzelnen bedeutet das AGBF Schutz in unter 90% zu erreichen. z.B. Hamburg, hier liegt der Prozentsatz des Erreichens des AGBF-Schutzzieles aktuell bei 62,1%. Quelle: Hamburger Abendblatt vom 3. Juni 2019 Warum sich z.B. die BF Neumünster bei der Befragung nicht öffentlich geäußert hat, braucht man wohl auch nicht mehr kommentieren. Die Stadt Neumünster hat als erste und einzige Stadt in Deutschland mit BF auch zusätzlich noch eine Pflichtfeuerwehr mit Wirkung vom 23. März 2018 eingeführt. Quelle: Internetseite der Stadt Neumünster null | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 854550 | |||
Datum | 26.12.2019 12:37 | 4950 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas W. Die restlichen Feuerwehren haben gar nicht auf die Anfrage der ARD geantwortet. Hier wurden anscheinend nur die 107 Berufsfeuerwehren befragt, in Deutschland gibt es aber auch noch rund 23.000 Freiwillige Feuerwehren. Gibts hierzu Zahlen bez. Schutzzieleinhaltung ? Dann wäre die Aussage "In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten." kritisch zu hinterfragen ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854552 | |||
Datum | 26.12.2019 13:14 | 4797 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Hier wurden anscheinend nur die 107 Berufsfeuerwehren befragt, Ich hatte mich leider nicht ganz präzise ausgedrückt. Ich meinte die Berufsfeuerwehren in Deutschland. Also die Feuerwehren von denen man auf jeden Fall erwarten kann, dass das AGBF Schutzziel eingehalten wird. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854553 | |||
Datum | 26.12.2019 13:31 | 4760 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas W. In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten. Und das soll ein sehr gutes Ergebnis für die Feuerwehr sein. Es gibt nicht "DAS Schutzziel"! Das AGBF-Schutzziel ist zunäch mal nur eine für sich allein in keinster Weise bindende Planungsempfehlung eben der AGBF. Welches Schutzziel die Feuerwehr erfüllen soll, ist im Grunde eine politische Entscheidung, ebenso dessen Erreichungsgrad. Wird üblicherweise in Bedarfs- und Entwicklungsplänen / Brandschutzbedarfsplänen o.ä. politisch beschlossen. Verpflichtendes Planungsmindestmaß sind hierbei die Vorgaben des Gesetzgebers. D.h. z.B. für Hessen: Hilfsfrist 10 Minuten mit Löschstaffel (FwOV §4). Weitergehend dann die FwOV-Anlage. Und da gibt es eine Unterscheidung in B1 bis B4. Bei B1 reicht zunächst ein TSF, dann kommt die nächste Einheit mit LF nach spätestens 20 Minuten und die DLK nach 30 Minuten (nicht als Rettungsgerät notwendig), bei B4 soll jedoch der Löschzug (ELW, LF, StLF (LF), DLK) vollumfänglich nach 20 Minuten da sein - und nach 30 Minuten faktisch der zweite LZ. So ist meiner Heimatgemeinde das Schutzziel 1:8 (LF + Hubrettungsgerät) innerhalb 10 Minuten und 1:1:5 (EL + 2. LF) innerhalb von 15 Minten mit Zielerreichungsgrad 90% politisch festgesetzt. Ist also nicht ganz so einfach ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 854554 | |||
Datum | 26.12.2019 13:35 | 4809 x gelesen | |||
Frohe Weihnachten, Geschrieben von Bernhard D. Hier wurden anscheinend nur die 107 Berufsfeuerwehren befragt, i und - wenn ich richtig gerechnet habe - nur 36 davon haben geantwortet also genau 1/3 davon. Eine valide Datenbasis ;-) Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 854555 | |||
Datum | 26.12.2019 13:49 | 4816 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.15 erreichen diese Ziele nur bei unter 90 Prozent der Einsätze: Bremerhaven, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Hagen, Hamburg, Koblenz, Magdeburg, Neuss, Paderborn, Pforzheim, Recklinghausen, Wuppertal und eine weitere, die nicht namentlich genannt werden darf, weil der Stadtrat die Zahlen noch absegnen muss. Von wann sind die Zahlen denn? Mir liegen da für meine BF andere Zahlen vor... Auch wird zur weiteren Verbesserung des Hilfsfristerreichungsgrads an einer Standortstrukturveränderung gearbeitet. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854557 | |||
Datum | 26.12.2019 14:40 | 4723 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Von wann sind die Zahlen denn? Mir liegen da für meine BF andere Zahlen vor... Leider kann ich nicht genau sagen wie alt die Zahlen sind. Wenn Du neue Zahlen aus 2018 hast (2019 kann ja noch nicht ausgewertet sein) dann nenne sie bitte. Ich bin für jede Info in dieser Sache dankbar. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 854558 | |||
Datum | 26.12.2019 14:47 | 4653 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Leider kann ich nicht genau sagen wie alt die Zahlen sind. PN hatte ich dir vorhin bereits geschickt. 92,1% aus 2017. Für 2018 habe ich noch keine Auswertung gesehen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854559 | |||
Datum | 26.12.2019 15:06 | 4509 x gelesen | |||
Und wie Bernhard D. bereits schrieb sind da noch 2x.xxxx FFs, für die die AGBF-Ziele gar nicht gelten. Hier zählen die Bedarfspläne und hiernach richtet sich die Personalstärke (mit ggf. Einrichtung einer Pflichrwehr).Also erst mal nur 4%, bla, bla. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854560 | |||
Datum | 26.12.2019 15:12 | 4593 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.für die die AGBF-Ziele gar nicht gelten Hallo, die gelten auch nicht für die BFn (es ist eine Empfehlung der AGBF als Organ des Deutschen Städtetages) - es sei denn, die Stadt beschließt die für Ihren Bedarfplan explizit. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854561 | |||
Datum | 26.12.2019 15:15 | 4596 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.So ist meiner Heimatgemeinde das Schutzziel 1:8 (LF + Hubrettungsgerät) innerhalb 10 Minuten und 1:1:5 (EL + 2. LF) innerhalb von 15 Minten mit Zielerreichungsgrad 90% politisch festgesetzt. Ich habe auch nicht geschrieben dass die Einhaltung des AGBF Schutzzieles gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte hier nichts verdrehen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat diese Marge wissenschaftlich erarbeitet und nachgewiesen, dass so am ehesten Menschenleben aus den Flammen gerettet werden können. "Oberhalb der acht Minuten wird Menschenrettung quasi unmöglich. Also sind die acht Minuten bindend., so Christian Patzeld. Um das mal mit einfachen Worten zu sagen. Sie können ja nicht sagen, Wasser soll bei 150° kochen, es kocht nun mal bei 100°. Dieser Vergleich kam von Dirk Aschenbrenner BF Dortmund, zu diesem Thema und nach seiner Auffassung ist das AGBF Schutzziel bindend für alle Feuerwehren. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 854562 | |||
Datum | 26.12.2019 15:29 | 4579 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.nach seiner Auffassung ist das AGBF Schutzziel bindend für alle Feuerwehren Bis zum wievielten Paralleleinsatz ist die AGBF-Empfehlung denn bindend? Bis zum wievielten Paralleleinsatz ist denn die Hilfsfristregelung in den Landesgesetzen bindend? Sofern es überhaupt eine im Brandschutzgesetz geregelte Hilfsfrist gibt und die nicht über nachgestellte Regelungen formuliert wird? Z.B. Baden-Württemberg: keine Hilfsfristregelung im Landesfeuerwehrgesetz. Eine Hilfsfrist kann nur über die "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr" hergeleitet werden. Das Land hat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage an den Landtag bezüglich der Hilfsfristregelung, geantwortet, dass die Angaben aus den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit anzuwenden wären. Und die Unterscheiden sich vom AGBF-Schutzziel. P.S.: Du hast die PN immer noch nicht gelesen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854563 | |||
Datum | 26.12.2019 15:33 | 4496 x gelesen | |||
Ersetze gelten durch nicht vergleichbar im Sinne von durch eine reine FF nicht sicher alle Funktionen anwesend oder ggf. sogar mehrfach anwesend bei Alarm. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854565 | |||
Datum | 26.12.2019 16:27 | 4513 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.sind da noch 2x.xxxx FFs, für die die AGBF-Ziele gar nicht gelten. Hier zählen die Bedarfspläne und hiernach richtet sich die Personalstärke (mit ggf. Einrichtung einer Pflichrwehr).Also erst mal nur 4%, bla, bla. Noch mal, die 4% beziehen sich auf die Erreichung des AGBF Schutzzieles der Berufsfeuerwehren. Das AGBF schutzziel ist aber analog zu den Freiwilligen Feuerwehren anzuwenden. Blöde Bemerkungen (bla bla) kann man sich auch sparen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854567 | |||
Datum | 26.12.2019 16:51 | 4544 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas W. Das AGBF schutzziel ist aber analog zu den Freiwilligen Feuerwehren anzuwenden. Nö, zwingend anzuwenden sind die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben (hatte ich an anderer Stelle hier näher erläutert). Und die differenzieren da durchaus. Da sie übrigens auch tw. eine andere Hilfsfristdefinition haben, hätten z.B. in Hessen nach AGBF 10 Funktionen in 8 Minuten da zu sein, während der hessische Gesetzgeber (nur) 6 Funktionen in 10 Minuten (!) fordert. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854570 | |||
Datum | 26.12.2019 17:32 | 4474 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Hallo, Noch mal, das AGBF Schutzziel ist kein Gesetz, sondern eine Richtline der Berufsfeuerwehren in Deutschland. Natürlich ist es nicht zwingend. Das habe ich hier auch nie geschrieben. Bitte nicht immer alles verdrehen. AGBF Schutzziel ist auf Grundlage eine physikalischen Grüße gebildet worden. Wer es verändert, verringert das Schutzziel und riskiert damit das Leben der Bevölkerung. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 854572 | |||
Datum | 26.12.2019 18:10 | 4497 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.verringert das Schutzziel und riskiert damit das Leben der Bevölkerung. Hallo naja das ganze Ding wird hier mal erklärt und es ist ein reiner theoretischer Wert hier ab 4:25 wenn die 9 min zu lang sind. für NRW findest du hier auch was dazu hier Kapitel 4 aber auch ganz lesen da schummeln sich in der Tabelle auch 2 min zusätzlich rein auf 10 min. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854573 | |||
Datum | 26.12.2019 19:16 | 4393 x gelesen | |||
Von 20 Antworten von BFs auf die 4% für Feuerwehrdeutschland zu schließen ist wohl reine Spekulation also erstmal nur Gerede. Etwas salopp gesagt: bla, bla. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 854574 | |||
Datum | 26.12.2019 19:57 | 4384 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Den Erreichungsgrad von 95% schaffen aber nur 4 davon. Bei 107 Berufsfeuerwehren in Deutschland sind es damit sogar weniger als 4%. Deine Berechnung ist falsch, da nicht alle Berufsfeuerwehren befragt wurden. Laut Internetseite des Magazins hat:"Plusminus" hat 75 Großstädte mit über 100.000 Einwohnern befragt, ob und mit welchem Erfolg sie die Schutzziele einhalten. 36 haben mit auswertbaren Daten geantwortet. Das ist knapp die Hälfte der Befragten. Für NRW kämen hierzu als entsprechende Großstädte mit "Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften" die Städte Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Bergisch Gladbach, Moers und Siegen in Betracht, also nicht nur Berufsfeuerwehren. Geschrieben von Thomas W. Warum sich z.B. die BF Neumünster bei der Befragung nicht öffentlich geäußert hat, braucht man wohl auch nicht mehr kommentieren. Die Stadt Neumünster hat als erste und einzige Stadt in Deutschland mit BF auch zusätzlich noch eine Pflichtfeuerwehr mit Wirkung vom 23. März 2018 eingeführt. Neumünster dürfte gar nicht angefragt worden sein, da die Stadt keine Großstadt nach Definition ist. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854575 | |||
Datum | 26.12.2019 20:22 | 4263 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Von 20 Antworten von BFs auf die 4% für Feuerwehrdeutschland zu schließen ist wohl reine Spekulation also erstmal nur Gerede. Etwas salopp gesagt: bla, bla. Wenn man keine guten Werte vorlegen kann, ist es besser für eine BF gar keine Daten abzugeben. Würde man das AGBF Schutzziel einhalten, dann würde man es auch öffentlich sagen. Denn damit kann man sich ja richtig profilieren. Woher hast Du denn die Zahl 20 her? Ich würde sagen, informiere Dich einfach mal besser bevor Du weiter Deine unsachlichen Kommentare abgibst. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854576 | |||
Datum | 26.12.2019 20:30 | 4266 x gelesen | |||
Meine 20 sind genau so belastbar wie deine 4. Habe einfach mal ne Zahl geschrieben. Also genau so bla, bla wie deine. Warum so pupsig? Nur weil ich deine 4% hinterfrage. Frohe Weihnachten! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854577 | |||
Datum | 26.12.2019 21:13 | 4253 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter S.Deine Berechnung ist falsch, da nicht alle Berufsfeuerwehren befragt wurden. /geantwotet haben Wenn man keine guten Werte vorlegen kann, ist es besser für eine BF gar keine Daten abzugeben. Würde man das AGBF Schutzziel einhalten, dann würde man es auch öffentlich sagen. Denn damit kann man sich ja richtig profilieren als BF und auch als Stadt. Welche BF die nicht gefragt oder geantwortet hat, hält denn das Schutzziel ein? Geschrieben von Peter S. Für NRW kämen hierzu als entsprechende Großstädte mit "Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften" die Städte Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Bergisch Gladbach, Moers und Siegen in Betracht, also nicht nur Berufsfeuerwehren. Die Auswertung bezog sich auf Berufsfeuerwehren und nicht auf Hauptamtliche Wachen. Bitte alles lesen und einfach etwas dazu dichten, was Deiner Meinung nach dazu gehören sollte. Geschrieben von Peter S. Neumünster dürfte gar nicht angefragt worden sein, da die Stadt keine Großstadt nach Definition ist. Auch wenn die BF Neumünster nicht gefragt wurde. Dass diese BF die erst im letzten Jahr eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet hat zuvor das AGBF Schutzziel eingehalten hat, ist wohl mehr als unglaubwürdig. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854578 | |||
Datum | 26.12.2019 21:29 | 4192 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Meine 20 sind genau so belastbar wie deine 4. Habe einfach mal ne Zahl geschrieben. Also genau so bla, bla wie deine. Warum so pupsig? Nur weil ich deine 4% hinterfrage. Inwiefern belastbar? Was soll so eine Aussage? Ich habe meine Rechnung erklärt und alles mit Quellen angegeben. Da ist nichts aus der Luft gegriffen. Wenn Du hier nur Blödsinn schreiben möchtest und frech wirst, dann solltest Du Dir besser ein anderes Forum suchen. Man kann sich hier sachlich austauschen oder gar nicht. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 854579 | |||
Datum | 26.12.2019 21:44 | 4207 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Welche BF die nicht gefragt oder geantwortet hat, hält denn das Schutzziel ein? Vielleicht kannst Du die Frage beantworten, ich für meinen Teil kann es nicht, da mir keine Daten vorliegen. Geschrieben von Thomas W. Die Auswertung bezog sich auf Berufsfeuerwehren und nicht auf Hauptamtliche Wachen. Bitte alles lesen und einfach etwas dazu dichten, was Deiner Meinung nach dazu gehören sollte. Ich bitte Dich, Deinen eigenen Post noch einmal zu lesen. Du hast geschrieben, dass u.a. Neuss, Paderborn und Recklinghausen das Schutzziel nur in unter 90 % erreichen. Hier brauche ich nichts hinzuzudichten. Und diese von Dir genannten Städte haben definitiv keine Berufsfeuerwehr. Geschrieben von Thomas W. Auch wenn die BF Neumünster nicht gefragt wurde. Dass diese BF die erst im letzten Jahr eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet hat zuvor das AGBF Schutzziel eingehalten hat, ist wohl mehr als unglaubwürdig. Da mir in diesem Falle auch keine Daten zur Verfügung stehen, würde ich hierzu auch keine Bewertung abgeben. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854580 | |||
Datum | 26.12.2019 21:45 | 4189 x gelesen | |||
Wo sind deine 4% belegt? Der einzige der stänkert bist du. Wenn du nur auf Weihnachsgrinch machts ist hier besser EOT Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854581 | |||
Datum | 26.12.2019 22:35 | 4145 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter S.Geschrieben von Thomas W. mmm Warum stellst Du dass denn entfrage, wenn Du es selber gar nicht besser weißt? Geschrieben von Peter S. Ich bitte Dich, Deinen eigenen Post noch einmal zu lesen. Du hast doch selber diese Städte aufgezählt. Deine Worte. Für NRW kämen hierzu als entsprechende Großstädte mit "Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften" die Städte, Bergisch Gladbach, Moers und Siegen in Betracht, also nicht nur Berufsfeuerwehren. Geschrieben von Peter S. Da mir in diesem Falle auch keine Daten zur Verfügung stehen, würde ich hierzu auch keine Bewertung abgeben. mmm Alles bezweifeln aber nicht sagen warum. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854582 | |||
Datum | 26.12.2019 22:40 | 4116 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Der einzige der stänkert bist du. Wenn du nur auf Weihnachsgrinch machts Lese meine Beiträge. Da findest Du die Erklärung. Da Du hier aber nur streit suchst und provozieren möchtest, ist die Diskussion beendet. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 854584 | |||
Datum | 26.12.2019 22:48 | 4108 x gelesen | |||
Hallo Thomas, leider stellst Du hier nicht bewiesene Behauptungen auf ohne auch nur annähernd Quellen zu nennen. Ebenfalls tust Du Dich durch Unterstellungen gegen die Stadt Neumünster hervor. Dieses auch ohne jegliche Kenntnis von den tatsächlichen Gegebenheiten. Gegenüber einem anderen User bist Du schon auf eine freche Art aufgefallen. Dieses ist vielleicht Deine Art. Ich jedenfalls bin nicht bereit mit Dir auf Deine unsachliche Art weitere Kommunikation zu betreiben. Mach et jot Pitter | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 854585 | |||
Datum | 26.12.2019 22:54 | 4086 x gelesen | |||
Also habe ich mir deine Ergüsse nochmal angetan. Geschrieben von Thomas W. In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten. Einen Beleg deiner Aussage konnte ich nirgends erkennen, nur viel Stänkereien, Behauptungen und ganz viel bla, bla, bla. Du kommst mir fast wie ein Troll rüber. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854587 | |||
Datum | 26.12.2019 23:11 | 4144 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter S.Ich jedenfalls bin nicht bereit mit Dir auf Deine unsachliche Art weitere Kommunikation zu betreiben. Ich bin die ganze Zeit sachlich geblieben. Aber Du musst ja auch nicht mit mir weiter schreiben. Ist ja alles freiwillig hier. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 854589 | |||
Datum | 26.12.2019 23:45 | 4116 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.AGBF Schutzziel ist auf Grundlage eine physikalischen Grüße gebildet worden. Wer es verändert, verringert das Schutzziel und riskiert damit das Leben der Bevölkerung.Hast du die Richtlinie mal gelesen? Auch mal so z.B. im Hinblick auf welche Gebäude da betrachtet wurden? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 854590 | |||
Datum | 26.12.2019 23:45 | 4078 x gelesen | |||
In Neumünster wurde eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet, die aus den vorher schon in einer an gleicher Stelle eingerichteten FF-Einheit tätig gewesenen Leuten besteht, weil die längere Zeit keine Führungskraft wählen konnten und die Stadt über den Umweg Pflichtfeuerwehr da Ruhe reinbringen wollte. Aber das weißt du ja sicherlich. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 854592 | |||
Datum | 27.12.2019 00:08 | 4311 x gelesen | |||
... genau wie du sicherlich weißt, dass die Pflichtfeuerwehr Neumünster-Mitte nach wenigen Monaten wieder in eine FF umgewandelt wurde. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854599 | |||
Datum | 27.12.2019 15:03 | 4094 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.In Neumünster wurde eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet, die aus den vorher schon in einer an gleicher Stelle eingerichteten FF-Einheit tätig gewesenen Leuten besteht, weil die längere Zeit keine Führungskraft wählen konnten und die Stadt über den Umweg Pflichtfeuerwehr da Ruhe reinbringen wollte. Richtig, aber der Hintergrund war, dass es zum 1 Januar 2017 schon eine Fusion der Wehren Brachenfeld und Stadtmitte gab die dann zur Wehr Neumünster-Mitte wurden. Ein Jahr später drohte auch dieser Wehr das aus (keiner wollte die Führungsaufgabe übernehmen). Da die BF aber ohne die FF ihre Aufgaben und Vorgaben nicht erfüllen kann, musste gehandelt werden und es wurde aus der FF eine Pflichtfeuerwehr. Ich muss Thomas da schon recht geben. Es ist schwer zu glauben, dass die BF Unterberücksichtigung dieser Vorgeschichte die Vorgaben des Schutzzieles eingehalten hat. Aber wie ich es immer sage, ich lasse mich gerne belehren, wenn es andere besser wissen. Bin ja auch nicht allwissend. Seit wann ist denn die Wehr Mitte wieder eine FF? Habe ich hier im Norden gar nicht mitbekommen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 854601 | |||
Datum | 27.12.2019 16:23 | 4065 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Seit wann ist denn die Wehr Mitte wieder eine FF? Habe ich hier im Norden gar nicht mitbekommen.Das hat nur wenige Wochen gedauert | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854602 | |||
Datum | 27.12.2019 17:10 | 4062 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Bis zum wievielten Paralleleinsatz ist die AGBF-Empfehlung denn bindend? Bis zum wievielten Paralleleinsatz ist denn die Hilfsfristregelung in den Landesgesetzen bindend? Sofern es überhaupt eine im Brandschutzgesetz geregelte Hilfsfrist gibt und die nicht über nachgestellte Regelungen formuliert wird? Z.B. Baden-Württemberg: keine Hilfsfristregelung im Landesfeuerwehrgesetz. Eine Hilfsfrist kann nur über die "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr" hergeleitet werden. Das Land hat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage an den Landtag bezüglich der Hilfsfristregelung, geantwortet, dass die Angaben aus den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit anzuwenden wären. Und die Unterscheiden sich vom AGBF-Schutzziel. Hallo zusammen, ich ist für mich nicht leicht zu ertragen wie hier vieles verdreht oder falsch dargestellt wird. Deswegen muss ich mich einfach mal wieder zu Wort melden. Das AGBF Schutzziel ist das Ergebnis der Ausarbeitung der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland für ein Schadensfeuer im Gebäude mit Menschenrettung. Es beinhaltet in welcher Zeit mit wie viel Personal eine Rettung noch möglich ist. Das AGBF Schutzziel stützt sich auf physikalische Grundlagen und Erfahrungen großer Feuerwehren und ist eine Empfehlung und nicht gesetzlich verpflichtend. Es sollte dennoch bei jedem Brandeinsatz eingehalten werden, weil ja nur unter den Voraussetzungen eine optimale Rettung erfolgen kann. Weiter beinhaltet die Empfehlung, dass das AGBF Schutzziel bei 95% der Brandeinsätze erreicht werden sollte und zwar in jeder Stadt, um einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung zu erzielen. Auszug einer BF in SH. Erreichungsgrade unter 80 % sind nicht akzeptabel und werden rechtlich als Organisationsverschulden gewertet, der zur Haftung führen kann [67]. Dies wird auch im Musterfeuerwehrbedarfsplan der Landesfeuerwehrschule S. H. angeführt | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 854603 | |||
Datum | 27.12.2019 17:23 | 4061 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Hallo zusammen, Hi Luca! Was habe ich denn verdreht oder falsch dargestellt? Ich habe auf einen anderen Beitrag mit Fragen geantwortet und danach dargestellt, dass die Hilfsfrist in manchen Bundesländern nicht gesetzlich geregelt ist und in anderen auch nicht dem AGBF-Schutzziel entspricht. Da ich bei einer BF arbeite weiss ich schon, was die AGBF ist und was in der Empfehlung steht. Du musst mir wirklich mal kurz zeigen, wo hin der Veröffentlichung "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" der AGBF von 2015 etwas von mindestens 95% steht? Gruss, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854604 | |||
Datum | 27.12.2019 19:50 | 3871 x gelesen | |||
Mein Beitrag bezog sich auf die gesamte Diskussion hier und nicht nur auf Deinen Beitrag. Darum habe ich auch alle zusammen geschrieben. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 854605 | |||
Datum | 27.12.2019 20:18 | 4106 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Mein Beitrag bezog sich auf die gesamte Diskussion hier und nicht nur auf Deinen Beitrag. Darum habe ich auch alle zusammen geschrieben. Wer hat denn nun was verdreht, was die AGBF-Empfehlung angeht? Und inwiefern? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 854611 | |||
Datum | 28.12.2019 09:24 | 4112 x gelesen | |||
Mal unabhängig von allen genannten Zahlenwerten: wie viele der Brandeinsätze sind wirklich kritisch? Für mich ist die Auswertung und solche Ziele nicht nachvollziehbar. Meist wird ja von der Leitstelle schon eine erste Einschätzung gegeben. Das kann eine Klassifizierung in Feuer 0 - X sein oder dergleichen. Aber auch hier: aus Sicht eines verantwortungsbewusst handelnden Freiwilligen Feuerwehrangehörigens wie richtet sich euer Blutdruck aus bei Meldung Feuer 3 Flächenbrand oder Feuer 3 Zimmerbrand? Wird dies hier wirklich unterschieden? Oder sagen wir mal Feuer 1 ausgelöster Rauchmelder im Privathaushalt, oder oder oder (wenn man zum 5. Mal innerhalb von 2 Wochen die gleiche BMA anfährt ohne zusätzliche Meldung, dass es brennt fährt man unter Umständen auch vorsichtiger wie wenn es ein bestätigtes Feuer ist.) Ein generelles Ziel ist hier also schlichtweg gar nicht nachvollziehbar. Das ist so, wie wenn man generell 130 auf der Autobahn fordert: was passiert dann mit allen Stellen wo jetzt weniger erlaubt ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854614 | |||
Datum | 28.12.2019 15:23 | 3900 x gelesen | |||
Dieser Beitrag von Thomas W.: "In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten. Und das soll ein sehr gutes Ergebnis für die Feuerwehr sein. Wenn es 90% sind können wir weiter reden. In der Schule ist alles was unter 50% ist die Note 5. Noch Fragen?" Ist der Stein des Anstosses und grenzt mit den aus dem Zusammenhang gerissenen Nennung von Fakten schon an die Trump'schen alternativen Fakten. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854622 | |||
Datum | 29.12.2019 16:45 | 3938 x gelesen | |||
Mal lesen, evtl hilft das besser https://www.vfdb.de/fileadmin/download/Bericht_PRAKOS.pdf "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854666 | |||
Datum | 31.12.2019 12:20 | 3567 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Es gibt nicht "DAS Schutzziel"! Das AGBF-Schutzziel ist zunäch mal nur eine für sich allein in keinster Weise bindende Planungsempfehlung eben der AGBF. Aber nichts anderes ist hier behauptet wurden, weder von mir noch von anderen. Oder habe ich hier etwas übersehen/ überlesen? Keine Feuerwehr ist verpflichtet das AGBF Schutzziel einzuhalten. Aber jede Feuerwehr die sich nicht an dem AGBF Schutzziel orientiert, bietet der Bevölkerung für die sie zuständig und verantwortlich ist, eine schlechten Schutz der tödlich enden kann. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854669 | |||
Datum | 31.12.2019 13:21 | 3520 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Geschrieben von Gerhard B. doch, mit dieser Aussage hast du das impliziert:"In Deutschland können nur 4% der Feuerwehren das Schutzziel einhalten. Und das soll ein sehr gutes Ergebnis für die Feuerwehr sein. Wenn es 90% sind können wir weiter reden. In der Schule ist alles was unter 50% ist die Note 5. Noch Fragen?" Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854670 | |||
Datum | 31.12.2019 13:35 | 3583 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.doch, mit dieser Aussage hast du das impliziert:" Nein, lese meine Aussage doch einfach mal. Da steht nichts von Verpflichtung oder sowas. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854672 | |||
Datum | 31.12.2019 17:21 | 3565 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas W. Keine Feuerwehr ist verpflichtet das AGBF Schutzziel einzuhalten. Aber jede Feuerwehr die sich nicht an dem AGBF Schutzziel orientiert, bietet der Bevölkerung für die sie zuständig und verantwortlich ist, eine schlechten Schutz der tödlich enden kann. nochmal: Nein! Das AGBF Schutzziel (das an und für sich, wie hier mehrfach dargelegt, hinsichtlich der Zeiten nicht sonderlich fundiert ist) gilt - wie auf der ersten Seite dieses Dokumentes angeführt - für städtische Infrastruktur. Ob es zur Rettung von Personen aus der Brandwohnung oder rauchbeaufschlagten Wohneinheiten dienlich ist, ist mehr als fraglich (hier ist fraglich ob dies überhaupt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich ist - warum nochmal wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt?). Bei ländlicher Infrastruktur sehen die Ansätze anders aus - hier fehlen in der Regel größere Mehrfamilienhäuser und drehleiterpflichige Objekte, d.h. der Personalansatz ist anders zu bemessen. Siehe hierzu z.B. die FwOV des Landes Hessen, welche hier differenziert (aber bei städtischer Infrastruktur durchaus von ähnlichen Gesamtpersonalansätzen - aber anderen Zeitansätzen (!) - wie das AGBF- Schutzziel ausgeht). Gruß Gerhard Bayer | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 854673 | |||
Datum | 31.12.2019 17:22 | 3469 x gelesen | |||
Wie verschiedendlich ausgeführt wurde reicht auch das AGBF Schutzziel nicht zur Lebensrettung bei den Referenz Szenario. Die reale Entwicklungszeit ist einfach zu langsam. Wenn eine Feuerwehr min 6 Funktionen nach 6 min da ist, die DL aber erst nach 10 min kommt: ist das jetzt besser oder schlechter? Wie immer helfen Pauschalierungen nicht weiter. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854674 | |||
Datum | 31.12.2019 19:49 | 3463 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Ob es zur Rettung von Personen aus der Brandwohnung oder rauchbeaufschlagten Wohneinheiten dienlich ist, ist mehr als fraglich (hier ist fraglich ob dies überhaupt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich ist - warum nochmal wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt?). Nicht nein sondern JA. Die Rauchmelderpflicht hebt doch nicht das AGBF Schutzziel auf oder macht es überflüssig. Ich frage mich ferner welche Qualifikation Du vorweisen kannst, um das geballte Fachwissen der Leiter der Berufsfeuerwehren in Frage zu stellen? | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 854675 | |||
Datum | 31.12.2019 23:02 | 3369 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Ich frage mich ferner welche Qualifikation Du vorweisen kannst, um das geballte Fachwissen der Leiter der Berufsfeuerwehren in Frage zu stellen? Hallo hast du dich auch nur Ansatzweise mal mit dem Material was man dir hier zur Verfügung gestellt hat beschäftigt? Sei es nun die VFDB Sache die diversen Hinweise aus den Ländern NRW oder Hessen? Das ist auch nicht durch Personen zusammengestellt worden die mit Feuerwehr nun gar nix zu tun haben. Und wie die lebensrettenden 8 min zustandekommen ist mehrfach darin beschrieben und auch die Probleme mit den Grundlagen dazu. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854676 | |||
Datum | 31.12.2019 23:16 | 3357 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas W. Ich frage mich ferner welche Qualifikation Du vorweisen kannst, um das geballte Fachwissen der Leiter der Berufsfeuerwehren in Frage zu stellen? ... ich stelle nicht in Frage, ich bringe nur dieses Papier in der richtigen Kontext. Und ja, ich glaube schon, dass mein hauptberuflicher Hintergrund durchaus ausreicht um das qualifiziert zu tun. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854677 | |||
Datum | 31.12.2019 23:24 | 3409 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.die diversen Hinweise aus den Ländern NRW oder Hessen? Noch mal, für alle die es immer noch wissen. Die AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren) setzen sich aus den Leitern der Berufsfeuerwehr zusammen. Die kommen also aus jedem Bundesland in ganz Deutschland und nicht nur aus NRW und Hessen. Die ausgearbeitet Empfehlung (AGBF Schutzziel) ist eine Empfehlung für alle Feuerwehren. Sie ist nicht gesetzlich oder verbindlich, sondern eine Empfehlung wie verfahren werden muss, um effektiv Menschen retten zu können. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854678 | |||
Datum | 31.12.2019 23:59 | 3316 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.ich glaube schon, dass mein hauptberuflicher Hintergrund durchaus ausreicht um das qualifiziert zu tun. Ich kann das hin und her über AGBF Schutzziel nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht könntest Du als gut ausgebildete Führungskraft mir und allen Anderen die es auch nicht verstehen, einmal erklären warum die Richtlinien von NRW und Hessen besser und effizienter sind als die Empfehlung der AGBF, obwohl die Feuerwehr später und mit weniger Personal kommt. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854679 | |||
Datum | 01.01.2020 00:29 | 3555 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Noch mal,... ...wenn dir hier ganz viele Leute seit Tagen widersprechen und dir ein ums andere Information zum "wieso-weshalb-warum" erklären und verlinken, du zudem in deiner Position zum AGBF Schutzziel auch kaum Untersützung erhälst, könnte es nicht sein das du dann deine Schlussfolgerungen überdenken ....solltest? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854682 | |||
Datum | 01.01.2020 01:01 | 3266 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Nein, lese meine Aussage doch einfach mal. Da steht nichts von Verpflichtung oder sowas. Du sagst die Feuerwehren in Deutschland halten nur zu 4 % das Schutzziel der AGBF ein. Damit setzt du voraus, dass das Schutzziel für alle zutreffend ist. Das ist es nicht. Später kam dann noch raus, das die Datenbasis deiner Zahlen extrem dünn ist. Das nenne ich Fake news, schlicht und ergreifend. Dann fragst du Leute nach ihrem beruflichen Background, weil du ihre Qualifikationen anzweifelst. Du solltest dich erstmal schlau machen, bevor du hier um dich schlägst. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854683 | |||
Datum | 01.01.2020 01:44 | 3261 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Damit setzt du voraus, dass das Schutzziel für alle zutreffend ist. Die Empfehlung von der AGBF trifft ja auch auf jede Feuerwehr zu. Das ist fakt und keine Fake news. Jetzt hast Du mir aber immer noch nicht gesagt wo die von Dir gelesene Verpflichtung in den Beiträgen zu finden ist. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854684 | |||
Datum | 01.01.2020 02:04 | 3391 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Das nenne ich Fake news, Der Streit der zwischen Dir und Thomas entbrannt ist, ist für mich schon kindisch. Ein Erbsenzähler trifft einen Anderen. Sorry, aber muss dass hier wirklich sein Leute? Ich glaube nicht. Die 4% sind eine reine Vermutung die vielleicht richtig ist, aber auf keinen Fall beweisbar ist. Aber Thomas hat nicht geschrieben dass das AGBF Schutzziel verpflichten ist. Und gegenseitige Beleidigungen helfen hier auch nicht weiter. Neues Jahr, neuer Anfang. Lass doch mal Ruhe einkehren. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854847 | |||
Datum | 05.01.2020 11:13 | 3300 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Du sagst die Feuerwehren in Deutschland halten nur zu 4 % das Schutzziel der AGBF ein. Damit setzt du voraus, dass das Schutzziel für alle zutreffend ist. Das ist es nicht. Leider hat es sich seit der Ära Trump eingebürgert, jede Nachricht die einem nicht gefällt als Fake News zu bezeichnen. Nur sagt leider keiner mehr warum sie falsch ist. Hier hat einer behauptet, dass das AGBF-Schutzziel nur von 4% der Feuerwehren erzielt wird. Diese Zahl mag stimmen oder auch nicht. Aber keiner hat hier beweisen können dass die Zahl höher ist. Wie hoch ist denn nur die Zahl wirklich von den Feuerwehren die das AGBF-Schutzziel erreichen? Ist sie wirklich sehr viel besser als hier behauptet wurde? Ein einziger hat geschrieben, dass seine Feuerwehr inzwischen eine höhere Prozentquote bei AGBF-Schutzziel erreicht als noch vor ein paar Jahren. Alle Anderen reiten darauf herum, dass die gesetzliche Lage in ihrem Bundesland eine Andere ist. Aber darum geht es hier doch gar nicht. Das AGBF-Schutzziel ist als Maßeinheit anzusehen an denen sich die Feuerwehren messen lassen müssen. Und ja, auch wir hier in NRW. Wenn das AGBF-Schutzziel nicht erreicht wird, verstoßen die Feuerwehren weder gegen eine Verordnung noch gegen ein Gesetz. Aber es gibt einen Unterschied zwischendem was der Gesetzgeber fordert und was Experten (AGBF) für notwendig halten. Umso geringer der Erreichungsgrad des AGBF-Schutzzieles ist, umso schlechter ist der Schutz durch die Feuerwehr gegenüber ihren Einwohnern. Das ist das Thema hier und nicht ob Bundesländer andere gesetzliche Vorgaben haben. Das ist völlig unerheblich. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854848 | |||
Datum | 05.01.2020 11:27 | 3187 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.hast du dich auch nur Ansatzweise mal mit dem Material was man dir hier zur Verfügung gestellt hat beschäftigt? Sei es nun die VFDB Sache die diversen Hinweise aus den Ländern NRW oder Hessen? Auch hier noch mal, wie oben bereits schon geschrieben. Das AGBF-Schutzziel ist als Maßeinheit anzusehen an denen sich die Feuerwehren messen lassen müssen. Und ja, auch wir hier in NRW. Wenn das AGBF-Schutzziel nicht erreicht wird, verstoßen die Feuerwehren weder gegen eine Verordnung noch gegen ein Gesetz. Aber es gibt einen Unterschied zwischendem was der Gesetzgeber fordert und was Experten (AGBF) für notwendig halten. Umso geringer der Erreichungsgrad des AGBF-Schutzzieles ist, umso schlechter ist der Schutz durch die Feuerwehr gegenüber ihren Einwohnern. Das ist das Thema hier und nicht ob Bundesländer andere gesetzliche Vorgaben haben. Das ist völlig unerheblich. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854853 | |||
Datum | 05.01.2020 14:28 | 3100 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Das AGBF-Schutzziel ist als Maßeinheit anzusehen an denen sich die Feuerwehren messen lassen müssen. Nein, die AGBF-Empfehlung gilt für Stäste > 100.000 Ew und nicht für die Fläche. In Hessen definiert sich eine "leistungsfähige Feuerwehr" nach § 3 Abs. 1 Nr.1 HBKG definitert sich durch die Einhaltung der Vorgaben der FwOV. Für alles, was unter B3 lt. FwOV eingruppiert ist (und das dürfen > 50% aller Orstteile sein) wird seitens des Landes nur ein TSF-W/MLF gefördert (und das für eine Einhaltung einer Hilfsfrist von 10 Minten nach Alarmierung!). Für das LF gilt da eine Hilfsfrist von 20 Minuten für die DLK von 30 Minuten. Mit welcher Begründung sollten da die Gemeinden eine mehr als 100% höhere - und zudem nicht bezuschusste - Vorhaltung finanzieren (AGBF-Vorgaben für Städte > 100.000 Ew für Ortsteile < 3.000 Ew)? Der Rchnungshof freut sich ... Wobei die Vorstellungen zur Einsatzstärke ja in den Landesregelungen nicht wesentlich differieren, die tun die Zeitvorgaben. Und die Begründung für diese ist, wie schon dagelegt, für das AGBF Papier ziemlich schwach. Übrigens sitzen in den Ministerien durchaus auch "Experten" des hD Feuerwehr (und auch die Fachgremien wie z.B. die Landes-AGBF werden bei der Vorgabenerstellung regelmäßig gehört) ... Wenn die Vorgaben der AGBF so essentiell sind, wundere ich mich dann aber doch, dass offensichtlich die überwiegenden Mehrheit die diese Vorgabe erstellenden Leiter der BF nicht in der Lage sind, ihre eigene Vorstellung in ihrer eigenen Städt umzusetzen. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854858 | |||
Datum | 05.01.2020 15:09 | 3006 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Umso geringer der Erreichungsgrad des AGBF-Schutzzieles ist, umso schlechter ist der Schutz durch die Feuerwehr gegenüber ihren Einwohnern. Das ist das Thema hier und nicht ob Bundesländer andere gesetzliche Vorgaben haben. Das ist völlig unerheblich. Nein es geht in dem speziellen Post darum, das jemand etwas behauptet was nicht stimmt. Unabhängig davon ob das AGBV-Schutzziel für alle gilt oder nicht. Er bezieht sich auf eine Umfrage eines politischen Magazins an die Berufsfeuerwehren. Davon haben 37 geantwortet und von diesen haben 4% das Schutzziel eingehalten. So verallgemeinernd wie dieses Ergebnis vorgetragen wurde ist es falsch und damit Fake News. Ich suche mir eine Information und verdrehe sie so bis sie meinen Zielen nützt. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854860 | |||
Datum | 05.01.2020 15:28 | 3082 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Das AGBF-Schutzziel ist als Maßeinheit anzusehen an denen sich die Feuerwehren messen lassen müssen. Vielleicht mal anders Auch ein WRC-Car (Rallye Fahrzeug) braucht eine normale Zulassung für den Straßenverkehr, also ein KFZ-Kennzeichen wie dein Golf oder mein Isuzu und sein Mercedes. Es braucht aber zwingend eine fest verbaute Löschanlage und einen Sicherheitskäfig ect.pp. um div. Sicherheitsstandards zu erfüllen um als WRC-Car zugelassen zu werden. Trotzdem ist der Sicherheitsstandard vom WC-Car nicht bindend, geschweige denn als Maßeinheit anzusehen an denen sich unsere Familienkutsche messen lassen muß. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 854861 | |||
Datum | 05.01.2020 16:13 | 3991 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Das AGBF-Schutzziel ist als Maßeinheit anzusehen an denen sich die Feuerwehren messen lassen müssen. Messen lassen muss man sich doch zuallererst an dem, was verbindlich eingeführt oder gefordert ist - sofern das gemacht wird. Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass man in NRW nicht bloß vergessen hat, das AGBF-Schutzziel oder ein anderes Schutzziel für die Feuerwehr verbindlich einzuführen. Geschrieben von Olaf F. Und ja, auch wir hier in NRW. Das sehen diverse Stellen, die man auch als Experten bezeichnen könnte, halt auch anders. Geschrieben von Olaf F. Aber es gibt einen Unterschied zwischendem was der Gesetzgeber fordert und was Experten (AGBF) für notwendig halten. Mit dem expert judgement ist es eben so eine Sache. Hier im Thread wurde ja behauptet, dass AGBF-Schutzziel sei "wissenschaftlich erarbeitet" und damit "nachgewiesen, dass so am ehesten Menschenleben aus den Flammen gerettet werden können". Wenn ich mich nicht täusche, beruhen die Zeiten, aus denen das AGBF-Schutzziel abgeleitet wird, auf den Brandversuchen (?) der ORBIT-Studie aus den 70er Jahren. Zum einen ist das 40 Jahre her, man könnte die Frage stellen, ob sich Brände heute anders entwickeln. Zum anderen - und das ist für mich der Punkt, wo das ganze AGBF-Schutzziel m. E. auf tönernen Füßen steht - ist der Endpunkt der ganzen Kette (17 Minuten - Maßnahmen werden wirksam) doch die sogenannte Reanimationsgrenze infolge der CO-Konzentration im Brandrauch. Wir treiben den ganzen Aufwand des AGBF-Schutzziels also, um im Zweifel Tote aus dem Gebäude zu ziehen und womöglich schädigungsfrei wiederbeleben zu können. Das muss man sich einfach mal vor Augen führen und fragen, ob das wirklich ein nicht einmal diskussionswürdiger Maßstab sein soll. Und alles darunter soll dann "schlechter Schutz" sein, den die Feuerwehren bieten? Wenn gleichzeitig behauptet wird, nur 4% der Feuerwehren würden dieses AGBF-Schutzziel einhalten, passt das irgendwie nicht mit dem gar nicht so negativen Eindruck zusammen, den ich vom deutschen Feuerwehrwesen zumindest im Punkt Menschenrettung/Gebäudebrand habe. Hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit ist das AGBF-Schutzziel an mind. zwei anderen Stellen angreifbar: der Entdeckungs- und Meldezeit und der Erkundungs- und Entwicklungszeit. Das sind in dem zeitlichen Geschehen nämlich keine Naturkonstanten, sondern schlicht Annahmen. Ob die so zutreffen, weiß kein Mensch. Bei der Entdeckungs- und Alarmierungszeit muss man m. E. das Aufkommen von Rauchwarnmeldern und deren verpflichtende Nutzung durchaus in die Überlegung einbeziehen. Punkt für uns. Und ob 4 Minuten Erkundungs- und Entwicklungszeit zwischen "Status 4" und "Angriffstrupp steht mit geretteter Person vor dem Gebäude und beginnt mit der Wiederbelebung" wirklich und in der Mehrheit der Fälle realistisch sind, mag jeder anhand seiner Einsatzerfahrung für sich beurteilen. Geschrieben von Olaf F. Umso geringer der Erreichungsgrad des AGBF-Schutzzieles ist, umso schlechter ist der Schutz durch die Feuerwehr gegenüber ihren Einwohnern. Ist das so? Das Schutzziel der AGBF beruht neben den Zeiten aus der ORBIT-Studie auch auf dem Szenario Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes mit verqualmten Rettungswegen. Daraus leitet sich der Kräfteansatz ab. Was mache ich, wenn es in meinem Bereich quasi keine mehrgeschossigen Gebäude (insb. mit mehreren Wohnungen) sondern vor allem freistehende Einfamilienhausbebauung gibt und das Szenario nun einmal nicht besonders relevant ist? Ist der Schutz der Bevölkerung in diesem Fall wirklich schlechter, wenn die Einheit zwar AGBF-mäßig 8 Minuten nach Alarmierung eintrifft, aber anstatt aus zehn Funktionen nur aus einer Staffel (GF, MA, 4 AGT) besteht? Geschrieben von Olaf F. Das ist das Thema hier und nicht ob Bundesländer andere gesetzliche Vorgaben haben. Das ist völlig unerheblich. Nein, das Thema ist schon länger, dass das AGBF-Schutzziel nicht so unantastbar ist, wie es hier dargestellt wird. Und dann könnte man noch diskutieren, ob eine Summe X, die zur Veränderung des heutigen Zustands hin zum Erreichen des AGBF-Schutzziels notwendig wäre, nicht auch anderweitig mit kollektiv besserem Ergebnis eingesetzt werden könnte (z. B. strengere Umsetzung und Überwachung der Rauchmelderpflicht oder regelmäßig verpflichtende, realitätsnahe Übungen inklusive flächendeckender Vorhaltung der notwendigen Übungseinrichtungen, um die Erkundungs- und Entwicklungszeit zu verbessern). Von anderen womöglich lebensrettenden Baustellen wie rettungsdienstliche Abdeckung oder Schwimmunterricht möchte ich erst gar nicht anfangen, da es ja explizit um Personenschäden bei Gebäudebränden geht. Viele Grüße Lars | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854862 | |||
Datum | 05.01.2020 16:44 | 2924 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.So verallgemeinernd wie dieses Ergebnis vorgetragen wurde ist es falsch und damit Fake News. O.K. Du möchtest also sagen, dass die Quote bei den Berufsfeuerwehren die das AGBF Schutzziel einhalten, also sehr viel höher ist. Kannst Du mir allen anderen hier denn sagen wie hoch die Quote denn nun wirklich ist. Das würde mich sehr interessieren. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854863 | |||
Datum | 05.01.2020 16:58 | 3054 x gelesen | |||
Ich habe nur mal eine Frage. Warum wehren sich hier eigentlich so viele gegen eine einheitliche Empfehlung die nicht mal vorgeschrieben ist? Sollte der Schutz des Lebens nicht immer an oberster Stelle stehen? Wie könnte oder sollte denn eine einheitliche Empfehlung aussehen? Dass wir in Deutschland viel zu viele Tote bei Bränden haben sollte doch nicht angezweifelt werden. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854864 | |||
Datum | 05.01.2020 17:04 | 3081 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.AGBF-Vorgaben für Städte > 100.000 Also ist das AGBF Schutzziel gar nicht für alle Berufsfeuerwehren. | |||||
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Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 854865 | |||
Datum | 05.01.2020 17:22 | 3088 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Schwarz L. Warum wehren sich hier eigentlich so viele gegen eine einheitliche Empfehlung die nicht mal vorgeschrieben ist? Mir war so, als hätte ich ein oder zwei Argumente aufgeschrieben. Auf die gehst Du aber glücklicherweise nicht ein, sondern greifst diffus zur Moral. Geschrieben von Schwarz L. Sollte der Schutz des Lebens nicht immer an oberster Stelle stehen? Ja, das ist leicht gesagt und nicht falsch. Aber was folgt daraus ganz praktisch? Geschrieben von Schwarz L. Wie könnte oder sollte denn eine einheitliche Empfehlung aussehen? Vorschläge gibt es seit Jahren, sie wurden z. T. hier genannt, aber mit dem Hinweis auf das AGBF-Schutzziel abgetan. Die Auswirkungen einer ehrlichen Betrachtung könnten unangenehm sein. Es fehlen aber auch schlicht Daten und Fakten. Sagen wir mal so: Das AGBF-Schutzziel ist etabliert und mit dem Ergebnis scheint man zufrieden zu sein. Es ist aber nicht der Weißheit letzter Schluss. Geschrieben von Schwarz L. Dass wir in Deutschland viel zu viele Tote bei Bränden haben sollte doch nicht angezweifelt werden. Wie viele Brandtote wären denn nicht zu viele, also akzeptabel? Müssen wir so gesehen nicht alle retten können? Auch die, die mit Zigarette besoffen im Bett einschlafen? Und was darf das kosten? Was bringt es, wenn ich den Patienten AGBF-konform 12 Minuten nach Alarmierung aus dem Gebäude gerettet habe, dann aber in der Pampa noch minutenlang auf den Rettungsdienst warten muss? Die Ressourcen sind begrenzt und um sie mit maximalem Nutzen einzusetzen, muss man mal ein paar Dogmen hinterfragen und unangenehme Fragen beantworten. Freundliche Grüße Lars | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854866 | |||
Datum | 05.01.2020 17:36 | 3004 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Du möchtest also sagen, dass die Quote bei den Berufsfeuerwehren die das AGBF Schutzziel einhalten, also sehr viel höher ist. Kannst Du mir allen anderen hier denn sagen wie hoch die Quote denn nun wirklich ist. Das würde mich sehr interessieren. Brauche ich nicht und kann ich auch nicht. Ich habe nicht behauptet das nur 4% der Feuerwehren in Deutschland überhaupt das AGBF Schutzziel einhalten. Und auch du machst jetzt eine Einschränkung, die der Opener in seinem absolutem Statement nicht gemacht hat. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 854867 | |||
Datum | 05.01.2020 17:38 | 3063 x gelesen | |||
Guten Tag, Geschrieben von Schwarz L. Dass wir in Deutschland viel zu viele Tote bei Bränden haben sollte doch nicht angezweifelt werden.Wo kommen wir her, wo wollen wir hin. Wir hatten schon deutlich mehr Brandtote in Deutschland wie heute! Und ich glaube die Heimrauchmelder retten eher Menschenleben wie das AGBF- Schutzziel. Letztendlich ist es eine Tatsache: "Wir können nicht alle retten" Wenn es um die Rettung von Menschenleben geht ist der Straßenverkehr dankbarer! Aber Tempo 10 auf allen Straßen ist Blödsinn und, Gott sei Dank, nicht durchsetzbar. Tut mir leid das jetzt sagen zu müssen: Wir haben in D im Moment eine Diktatur für die Rettung von Menschenleben! Aber wie schon oben gesagt: Wir können nicht alle Retten. Und auch wahr: Es wollen nicht alle gerettet werden Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 854868 | |||
Datum | 05.01.2020 17:38 | 3070 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Warum wehren sich hier eigentlich so viele gegen eine einheitliche Empfehlung die nicht mal vorgeschrieben ist? Hallo weil sie hier verschiedentlich zum heiligen Gral erhoben wurde was sie wissenschaftlich einfach nicht ist. Sicherheit ist immer eine Abwägung zwischen Machbarkeit (Geld und Möglichkeit) und einer Gefahr für Leib und Leben. Wir haben z.B. wesentlich mehr Verkehrsopfer als Brandtote aber Tempolimits 30 flächendeckend innerorts z,B, sind kaum vorhanden. Abbiegeassistenten oder zusätzliche Spiegel im LKW Bereich werden auch nur ab bestimmten Baujahren vorgeschrieben, das wäre auch besser an allen wächst sich nur schneller aus weil 15 Jahre alte LKW von selber weniger werden. Das AGBF Schutzziel ist genauso zu sehn. Es ist eine Empfehlung zur Abwägung zwischen Machbarkeit und Kosten. Wer sich das Video von dem SCIENCE SLAM anschaut sieht das recht deutlich. Wenn es politisch gewollt ist dann steht dem nichts entgegen die Eintreffzeit auf 1 min zu setzen dann hätte die FW eine realistische Chance das die angenommene AGBF-Rettung auch funktioniert. Politisch und Kostentechnisch kaum umsetzbar in der ländlichen Fläche schon gar nicht. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854869 | |||
Datum | 05.01.2020 18:17 | 3074 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars R.wenn es in meinem Bereich quasi keine mehrgeschossigen Gebäude (insb. mit mehreren Wohnungen) sondern vor allem freistehende Einfamilienhausbebauung gibt In welcher Stadt gibt es denn nur freistehende Einfamilienhausbebauung? | |||||
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Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 854871 | |||
Datum | 05.01.2020 18:22 | 2922 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Thomas W. In welcher Stadt gibt es denn nur freistehende Einfamilienhausbebauung? Ich schrieb weder von Stadt noch von nur. Freundliche Grüße Lars | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 854872 | |||
Datum | 05.01.2020 18:25 | 3097 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Geschrieben von Gerhard B."AGBF-Vorgaben für Städte > 100.000" Willst Du eigentlich hier provozieren? Die o.g. Aussage von Gerhard bezieht sich (meine Unterstellung) darauf, dass einige/viele deutsche Städte >100T Ew. eine eine BF haben, bzw. diese Einwohnerzahl als Gradmesser für die Einrichtung einer BF galt/gilt. Ich weiss, in S-H haben nur 2 Städt mit BF >100T Ew. und die beiden anderen sind kleiner, aber sie sind Kreisfreie Städte (in NRW zumindest ein Kriterium zur Einrichtung einer BF, ich kenne das Brandschutzgesetz in S-H nicht). Ja, das AGBF Schutzziel gilt für alle Berufsfeuerwehren, auch wenn es BFen in Städten mit <100.000 Einwohnern gibt. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 854873 | |||
Datum | 05.01.2020 18:32 | 3034 x gelesen | |||
Stadt nicht unbedingt, Ortsteile schon | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 854874 | |||
Datum | 05.01.2020 19:00 | 3196 x gelesen | |||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 854877 | |||
Datum | 06.01.2020 07:54 | 2970 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Schwarz L. Sollte der Schutz des Lebens nicht immer an oberster Stelle stehen? Bis zu welchem Grad ist das möglich und ab wann ist es Wunschdenken, weil Schlichtweg nicht umsetzbar? Geschrieben von Schwarz L. Dass wir in Deutschland viel zu viele Tote bei Bränden haben sollte doch nicht angezweifelt werden. Ist das so? Und wenn ja, im Vergleich zu was? Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 854878 | |||
Datum | 06.01.2020 07:57 | 2935 x gelesen | |||
Moin, Richtig, sie ist eine Empfehlung, aber letztendlich nicht DIE Empfehlung. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 854882 | |||
Datum | 06.01.2020 09:02 | 2948 x gelesen | |||
@ Jürgen: Hab mich bei der Bewertung verklickt, falls du den roten Daumen grün anmalen könntest... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 854884 | |||
Datum | 06.01.2020 09:24 | 3021 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Dass wir in Deutschland viel zu viele Tote bei Bränden haben sollte doch nicht angezweifelt werden. Doch, die Todesursachen finden sich für 2017 hier Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen: 335 Ertrinken und Untergehen: 382 Suizid: 9235 Zusammenfassung: Es gibt nur wenige Todesursachen die seltener sind. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 854885 | |||
Datum | 06.01.2020 11:41 | 2858 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen: 335 Also wenn man diese Zahlen sieht, würde ich sagen, schafft die Feuerwehr ab und holt mehr Psychologen. Depression ist eine tödliche Krankheit Wer darin Ironie findet, darf sie behalten. Dafür ist es viel zu traurig. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 854886 | |||
Datum | 06.01.2020 11:45 | 2956 x gelesen | |||
Die Fragestellung sollte doch anders sein: Wieviele der 335 Menschen hätten durch eine größere, schnellere oder was weiß ich Feuerwehr gerettet werden können? Gruß | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 854888 | |||
Datum | 06.01.2020 14:44 | 2803 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Ich weiss, in S-H haben nur 2 Städt mit BF >100T Ew. und die beiden anderen sind kleiner, aber sie sind Kreisfreie Städte (in NRW zumindest ein Kriterium zur Einrichtung einer BF, ich kenne das Brandschutzgesetz in S-H nicht). In SH müssen Städte über 80.000 Einwohner eine BF haben, weitere Kriterien gibt es im Gesetz nicht. Mal als neugierige Frage: was ist der Hintergrund, dass in NRW das Kriterium "Kreisfreie Stadt" für die Einrichtung einr BF herangezogen wird? Dass Risiko ist ja grundsätzlich unabhängig von der Verwaltungsgliederung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 854889 | |||
Datum | 06.01.2020 14:50 | 2750 x gelesen | |||
Hallo Kevin, wenn ich das richtig überschaue, ist in NRW keine Kreisfreie Stadt kleiner 100.000 Einwohner. Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 854890 | |||
Datum | 06.01.2020 15:06 | 2694 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin M.Mal als neugierige Frage: was ist der Hintergrund, dass in NRW das Kriterium "Kreisfreie Stadt" für die Einrichtung einr BF herangezogen wird? Dass Risiko ist ja grundsätzlich unabhängig von der Verwaltungsgliederung. Warum man das so ins BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) aufgenommen hat entzieht sich meiner Kenntnis, war auch so in den Vorgänger Gesetzen (FSHG) festgeschrieben. Nach meiner Kenntnis haben alle kreisfreien Städte in NRW >100T Ew.. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854891 | |||
Datum | 06.01.2020 17:12 | 2717 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.wenn dir hier ganz viele Leute seit Tagen widersprechen und dir ein ums andere Information zum "wieso-weshalb-warum" erklären Leider hat hier bisher keiner gesagt wie hoch denn die angezweifelte Quote von 4% nun tatsächlich ist. Dass das AGBF Schutzziel kein Gesetzt ist wurde ja auch nie vom Verfasser bezweifelt. Viele schreiben immer nur, In Bundesland XY ist das aber so Aber das ändert doch nichts an der Empfehlung aus dem AGBF Schutzziel. Die 4% sind rein hypothetisch, doch niemand hat hier eine andere Berechnung gezeigt. Wenn es hier Leute gibt, die die richtige Berechnung haben oder kennen, dann zeigt sie doch einfach mal und die ganze Diskussion hat ein Ende. Nur immer und immer wieder zu schreiben im Bundesland XY ist das Brandschutzgesetz aber anderes., was der Verfassen (Thomas W.) ja auch nicht bezweifelt hat, führt nicht zum Ziel. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854892 | |||
Datum | 06.01.2020 17:32 | 2667 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Nein, die AGBF-Empfehlung gilt für Stäste > 100.000 Ew Die Empfehlung aus dem AGBF Schutzziel ist auch für Städte unter 100.000 Einwohner z.B. Neumünster oder Flensburg gedacht. Auch deren Leiter der BF haben an den AGBF mit gewirkt. Und noch was. Dass das AGBF Schutzziel kaum eine Stadt mit BF einhält, ist die Schuld der Politik, weil es an den politischen Willen fehlt. Jede BF in Deutschland kann und soll nach meine Auffassung nach der Empfehlung verfahren. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854893 | |||
Datum | 06.01.2020 17:46 | 2668 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.hast du dich auch nur Ansatzweise mal mit dem Material was man dir hier zur Verfügung gestellt hat beschäftigt? Sei es nun die VFDB Sache die diversen Hinweise aus den Ländern NRW oder Hessen? Das ist auch nicht durch Personen zusammengestellt worden die mit Feuerwehr nun gar nix zu tun haben. Der Uraussage war, dass das AGBF Schutzziel nur von sehr wenig (hier wurden 4% genannt) Feuerwehren eingehalten wird. Was haben Brandschutzgesetze oder Brandschutzverordnungen aus den einzelnen Bundesländern damit zu tun? Das spielt doch gar keine Rolle. Das AGBF Schutzziel ist eine Empfehlung, ausgearbeitet von den Leitern der Berufsfeuerwehren und kein Gesetz, dass von anderen Landesgesetzen aufgehoben werden muss. | |||||
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Autor | Schw8arz8 L.8, Eckernförde / SH | 854894 | |||
Datum | 06.01.2020 17:51 | 2618 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.ab wann ist es Wunschdenken, weil Schlichtweg nicht umsetzbar? Warum ist den das AGBF Schutzziel nicht umsetzbar? Es ist nach meiner Auffassung noch viel zu lasch. Geschrieben von Martin D. "Dass wir in Deutschland viel zu viele Tote bei Bränden haben sollte doch nicht angezweifelt werden." Jeder Tote ist einer zu viel. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 854895 | |||
Datum | 06.01.2020 18:10 | 2520 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Warum ist den das AGBF Schutzziel nicht umsetzbar? Es ist nach meiner Auffassung noch viel zu lasch. Hallo Dann mal Butter an den Fisch: Was wäre denn deiner Meinung nach optimal? Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854896 | |||
Datum | 06.01.2020 18:12 | 2731 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Leider hat hier bisher keiner gesagt wie hoch denn die angezweifelte Quote von 4% nun tatsächlich ist. Aber es wurde mehrfach erklärt. Wo das AGBF Schutzziel nicht relevant ist wird diese auch nicht erhoben, es könnte dir also vermutlich nur der eine Zahl liefern der extreme Langeweile hat und Zugriff auf alle notwendigen Daten hat. Ich gebe mal einen Tipp ab; Wenn du jetzt Langeweile bekommst und in unserer LtSt. um die Zahlen bittest....also ...ich habe gerade das Buch "Die Maschinen" von Ann Leckie gelesen, kann ich wirklich empfehlen ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Fürth / Bayern | 854899 | |||
Datum | 06.01.2020 22:01 | 2597 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Nach meiner Kenntnis haben alle kreisfreien Städte in NRW >100T Ew.. Aber nicht alle Städte >100.000 Einwohnern in NRW sind kreisfrei. Beispiel Neuss mit ~160.000 Einwohnern. https://de.wikipedia.org/wiki/NeussWikipedia/Neuss | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 854901 | |||
Datum | 06.01.2020 22:30 | 2581 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Warum ist den das AGBF Schutzziel nicht umsetzbar?Warum die AGBF-Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten nicht vollständig flächendeckend umsetzbar sind, steht z.B. in den AGBF-Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854902 | |||
Datum | 06.01.2020 22:32 | 2583 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.Was wäre denn deiner Meinung nach optimal? An mir wurde zwar nicht die Frage gestellt. Aber ich würde sagen, optimal wäre es wenn innerhalb vom 8 Minuten ein 16 Mann Löschzug mit Hubrettungsfahrzeug vorort ist. Natürlich kann man das nicht bei jedem Einsatz garantieren, aber bei 90% der Feuermeldungen im Gebäude sollte das schon sein. Und man kann dieses auch Umsetzen in den man Fahrzeuge, Wachen und die Mannschaft aufstockt. Das ist meine Meinung, auch wenn jetzt viele meiner Kollegen aufschreien. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854903 | |||
Datum | 06.01.2020 22:50 | 2545 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.nicht vollständig flächendeckend umsetzbar sind, steht z.B. in den AGBF-Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten. Ich habe leider nur die Ausgabe vom 19 Nov.2015. Gibt es da noch eine neuere wo dieses vermerkt ist? In der alten konnte ich nichts finden. Wäre ja auch für mich mal ganz interessant und bestimmt auch für andere hier. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854904 | |||
Datum | 06.01.2020 22:59 | 2520 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Aber es wurde mehrfach erklärt. Sorry, aber was wurde erklärt? Dass das AGBF Schutzziel nicht für Flächen greift sondern nur für die Städte mit BF vorgesehen ist. Und weiter? Einer nennt hier eine Zahl (4%) und schon hacken die meisten hier auf ihn herum, aber keiner von denen weiß es selber besser. Ist schon sehr eigenartig hier. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854905 | |||
Datum | 06.01.2020 23:07 | 2538 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Dass das AGBF Schutzziel kaum eine Stadt mit BF einhält, ist die Schuld der Politik, Die Politik könnte es auch sofort ändern. Aber das ist leider nicht gewollt. Habe ich selber beim einen Gespräch mit einem Lokalpolitiker erfahren müssen. Der Schutz der Einwohner steht leider nicht in der Liste der TOPs. Nicht nur sehr schade, sondern auch gefährlich. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 854907 | |||
Datum | 06.01.2020 23:47 | 2451 x gelesen | |||
Wie hier schon einige geschrieben haben ist das eine Kosten/Nutzen Abwägung. Was würden mehr Feuerwehren mit mehr Personal wirklich bringen? Oder anders gefragt: Wieviele von den 3XX Brandtoten pro Jahr hätten durch mehr Feuerwehrleute (wieviele mehr?) die früher vor Ort gewesen wären (wieviele Minuten früher) gerettete werden können? Wieviele waren nicht rettbar, weil sie zum Beispiel aus eigener " Blödheit" gestorben sind (im Bett geraucht, keine Rauchmelder, mit Feuer gespielt) oder aus suizidaler Absicht?. Im Rettungsdienst kann man sich übrigens die gleiche Frage stellen. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 854912 | |||
Datum | 07.01.2020 09:09 | 2344 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Aber ich würde sagen, optimal wäre es wenn innerhalb vom 8 Minuten ein 16 Mann Löschzug mit Hubrettungsfahrzeug vorort ist. Und das im gesamten Bundesgebiet? Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 854913 | |||
Datum | 07.01.2020 09:28 | 2299 x gelesen | |||
Es beginnt mit den Begriffen Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit in der Vorbemerkung und endet mit dem kompletten letzten Absatz zum Erreichungsgrad. Das man nichts für die Fläche entwickelt hat, ergibt sich bereits aus der Überschrift und letztlich auch mit der Wahl des standardisierten Schadensereignisses. Für mich mit Verwaltungshintergrund ist der interessanteste Absatz daraus übrigens direkt der erste der Vorbemerkung, der Hinweis darauf weshalb man diese Qualitätskriterien 1998 überhaupt erarbeitet hat. Sagen wir mal so: Man hat damals nicht unbedingt in allen Bereichen Zahlen gebraucht, um Verwaltungseinheiten umzustrukturieren oder gar neu aufzustellen, sondern brauchte auch mal welche, um bestehendes zu rechtfertigen. Der Politik reichte durch das neue Steuerungsmodell nicht mehr der Hinweis, dass man 22 Einsatzkräfte für den alten DV5-Löschzug oder 16 fürs Halten des Sprungtuchs braucht, lieber will man mit möglichst vielen Zahlen verwirrt werden. Die ein oder andere Berechnung fängt dann schon mal nicht mit Rechenschritten an, sondern mit einem Ergebnis. Ansonsten bleibt die Frage, die Lars R. oben schon anklingen ließ: Wie aktuell sind überhaupt Qualitätskriterien, die 1998 (AGBF) erstellt wurden, die u.a. auf Daten einer Studie aus 1978 (Orbit, 22mb pdf) basieren, deren Datengrundlage teilweise aus 1939 (vgl. auch Tibro-Teilbericht zur Ermittlung kritischer Brandszenarien) stammt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 854915 | |||
Datum | 07.01.2020 09:33 | 2288 x gelesen | |||
Der Status kreisfreie Stadt geht i.d.R. mit einer gewissen Größenordnung einher. Mit Einwohneranzahl, mit Finanzkraft = Gewerbe... Und damit, dass man auf Länderebene auch eher skeptisch schaut, wenn eine Kommune Aufgaben übernehmen will, für die man eigentlich die Landkreise erfunden hat. Daher wird die Intention des Gesetzgebers auch sein: Liebe Stadt, wenn du schon so groß sein willst, dann aber auch richtig. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 854920 | |||
Datum | 07.01.2020 10:41 | 2437 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Wie aktuell sind überhaupt Qualitätskriterien, die 1998 (AGBF) erstellt wurden, die u.a. auf Daten einer Studie aus 1978 (Orbit, 22mb pdf) basieren, deren Datengrundlage teilweise aus 1939 (vgl. auch Tibro-Teilbericht zur Ermittlung kritischer Brandszenarien) stammt. Anscheinend sind keine neuen Studien zur Thematik seit dieser Zeit von vor über 40 Jahren durchgeführt worden ? Zumindest einige Aspekte wurden im " Forschungsbericht Nr. 145 des Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt " und " Forschungsbericht Nr. 152 des Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt " angesprochen. Immerhin wurde die WIBERA- und ORBIT-Studien damals in der Feuerwehrwelt heftig und kontrovers diskutiert und stießen -zumindest beim DFV- auf Ablehnung. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 854921 | |||
Datum | 07.01.2020 10:55 | 2426 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, Sehr interessant sind die Schlußfolgerungen an den Studien von LSA. ---ENTWICKLUNG VON KOHLENMONOXID BEI BRÄNDEN IN RÄUMEN--- Vor dem Hintergrund der Veränderungen durch generelle Energiesparmaßnahmen wird die Entwicklung unterventilierter Brände im Wohnbereich unterstützt. Es kommt deutlich schneller zu kritischen Situationen für die Bewohner. In Brandräumen, in denen das Feuer seinen Ausgangspunkt hat, können die Bewohner diesen Situationen fast ausschließlich durch Selbstrettung entgehen. Dies heißt ja im Umkehrschluß das wir gern die Zeiten und Personalansätze der Feuerwehr verbessern können nur müssen wir uns die Frage stellen ob die Stellschraube der Feuerwehr im Verhältnis zum Ergebnis steht. MFG Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 854925 | |||
Datum | 07.01.2020 13:27 | 2359 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens R.
oder zu dieser Alternative? | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 854951 | |||
Datum | 07.01.2020 20:50 | 2395 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Aber nicht alle Städte >100.000 Einwohnern in NRW sind kreisfrei. Stimmt, Ausnahmen bestätigen die Regel. In NRW gibt es aber keine Regel, sondern die meisten kreisfreien Städt wurden nach den Gebietsreformen per Gesetz (z.B. Ruhrgebietsgesetz, Bielefeldgesetz u.a.) zur kreisfreien Stadt. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 854952 | |||
Datum | 07.01.2020 20:59 | 2348 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Leider hat hier bisher keiner gesagt wie hoch denn die angezweifelte Quote von 4% nun tatsächlich ist. Kann Dir auch keiner sagen, wenn von 107 BFen mur 37 valide Zahlen zur Verfügung stellen (steht übrigens oben in den Beiträgen), dann fehlen Dir 2/3 der notwendigen Daten. Und auf Basis von 1/3 abgegebener Zahlen eine seriöse Hochrechnung zu machen ist...... Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 854957 | |||
Datum | 07.01.2020 21:21 | 2409 x gelesen | |||
Geschrieben von Schwarz L.Was haben Brandschutzgesetze oder Brandschutzverordnungen aus den einzelnen Bundesländern damit zu tun? Brandschutz ist Ländersache. Aufgabenträger sind die Kommunen. Insofern richtet sich die Auslegung nach der gesetzlichen Grundlage. I.d.R. erfolgt eine Präzisierung durch Verordnung bzw. Kommentar des Gesetztes. Das AGBF Schutzziel ist da nur ein Vorweggenommenes Expertenvotum. Geschrieben von Schwarz L. Das AGBF Schutzziel ist eine Empfehlung, ausgearbeitet von den Leitern der Berufsfeuerwehren und kein Gesetz, dass von anderen Landesgesetzen aufgehoben werden muss. Eine Kommune richtet sich prinzipiell nach Gesetzen und Verordnungen. Diese sind bindend. Empfehlungen spielen da rechtlich eine Liga tiefer ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854969 | |||
Datum | 08.01.2020 08:36 | 2375 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus B.Und auf Basis von 1/3 abgegebener Zahlen eine seriöse Hochrechnung zu machen ist...... Forsa befragt nicht mal 1/3 und rechnet dass denn hoch. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854970 | |||
Datum | 08.01.2020 08:45 | 2358 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Geschrieben von Schwarz L."Was haben Brandschutzgesetze oder Brandschutzverordnungen aus den einzelnen Bundesländern damit zu tun? " Das ist hier nicht in Abrede gestellt wurden. Ich glaube auch dass dieses hier jeder wissen sollte. Also was soll uns diese Aussagen sagen? Sie beantwortet nicht die Frage. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 854975 | |||
Datum | 08.01.2020 10:36 | 2200 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Geschrieben von Markus B."Und auf Basis von 1/3 abgegebener Zahlen eine seriöse Hochrechnung zu machen ist......" Forsa befragt aber nicht ein beliebiges 1/3! | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854979 | |||
Datum | 08.01.2020 12:15 | 2161 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Forsa befragt aber nicht ein beliebiges 1/3! Sondern? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854981 | |||
Datum | 08.01.2020 13:14 | 2100 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Sondern? Sondern Leute die bestimmte Eigenschaften haben und vergleicht das Befragungsergebnis dann mit realen Daten und korrigiert das Ergebnis entsprechend. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854982 | |||
Datum | 08.01.2020 13:24 | 2009 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha E.Und das im gesamten Bundesgebiet? Bei allen Berufsfeuerwehren. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854983 | |||
Datum | 08.01.2020 13:29 | 2088 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Leute die bestimmte Eigenschaften haben Was denn für Eigenschaften? Und was für Eigenschaften muss ich haben um z.B. an der Befragung für das nächste Wahlergebnis teilzunehmen? | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 854984 | |||
Datum | 08.01.2020 13:54 | 2036 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.wenn dir hier ganz viele Leute seit Tagen widersprechen Das muss die Erde wohl doch eine Scheibe sein. Und es gibt auch Hexen die wir verbrennen müssen. Wenn ich hier einige Beiträge lese, dann denke ich, ich bin wieder im Mittelalter. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 854986 | |||
Datum | 08.01.2020 14:00 | 2078 x gelesen | |||
Du kannst ja gerne mal bei Spiegel schauen wie die Umfragen von Spiegel zustande kommen. Es geht da im Prinzip immer um bestimmte Altersgruppen, Geschlecht, geografische Verteilung. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 854988 | |||
Datum | 08.01.2020 14:59 | 2100 x gelesen | |||
Jain Eigentlich ist es so, das die jeden xbeliebigen befragen. Dann erheben sie aber auch Daten, wie Alter, Geschlecht usw. Nun schicken die das durch ihren Algotithmus, und raus kommt das Ergebnis. Dabei wird jetzt nicht jede Stimme gleich gezählt. Beispielsweisekönnte es sein, das ein Weißer Mittvierziger CDU Wähler in Westfalen weniger zählt, als ein 18 Jähriger Punk aus Berlin, der PDS wählt. Was dann raus kommt ist sogar einigermaßen brauchbar, und bildet die Wirklichkeit einigermaßen ab. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 854994 | |||
Datum | 08.01.2020 16:42 | 2174 x gelesen | |||
Oder als Beispiel: Es gäbe tatsächlich 10 Mio Jungen und 5 Mio Alten in einem Land. Es werden 1000 Menschen befragt, davon 400 Junge und 600 Alte. Nehmen wir die Frage an "Sollen Frauen wählen dürfen?". 350 Junge und 500 Alte sagen "Ja", der Rest "Nein". Also 85,0% Prozent aller Befragten sagen "Ja"; 87,5% der Jungen und 83,3% der Alten. Das wird auf die Gesamtzahl übertragen: - 8,750 Mio Junge (87,5% von 10 Mio) - 4,167 Mio Alte (83,3% von 5 Mio) - Zusammen 12,917 Mio von 15 Mio und daraus folgt, dass 86,1% hochgerechnet "Ja" sagen. Und "in echt" werden noch viele andere Faktoren eingerechnet: - Alter - Geschlecht - Einkommen - Wohnort - Bildung - Bildung der Eltern - Migrationshintergrund - Familienstand - ... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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