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ThemaProbleme ein TLF 9000 zuzulassen13 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855557
Datum23.01.2020 10:208162 x gelesen
Posse um Zulassung von neuem Feuerwehr-Truck

Kaum hatte die Feuerwehr in Schönborn ihren nagelneuen Lösch-Truck im Gerätehaus stehen, kam der Schock: Der Kreis Elbe-Elster wollte das Auto nicht zulassen. Angeblich ist es zu schwer. Dabei rollt ein baugleiches Fahrzeug seit kurzem durch Oberhavel. Von Sascha Erler

hallo,

25 oder 26 Tonnen - das ist hier die Frage ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW855558
Datum23.01.2020 10:254566 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.25 oder 26 Tonnen - das ist hier die Frage ...

Grundsätzlich (!) sind Fahrzeuge mit 3 Achsen auf 25 zGM beschränkt (StVZO § 35 (5) 2.a), als AUSNAHME sind nach § 35 (5) 2.b für solche Fahrzeuge mit einer definierten Doppelachslast (Achsabstand UND v.a. Ziwillingsbereifung auf mind. einer Antriebsachse nach § 35 (4) 2.d)) auch 26 t zulässig. D.h. singlebereifte Dreiachser können und dürfen regulär nur mit 25 t zugelassen werden. Ausnahmen sind natürlich möglich, müssen aber vorab beantragt werden. Eine Zulassung ohne eine solche ist nicht möglich!

(Ob es sinnvoll ist, Fahrzeuge auf eher sandigen Böden eher schwerer zu machen und damit den Bodendruck wieder zu erhöhen, müssen die Kollegen vor Ort entscheiden. Insbesondere in engen Kurven ist das höhere Gewicht da aber ggf unerwartet schnell ein großes Problem, wie ich selbst schon erFAHRen und danach ausschaufeln durfte...)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLore8nz 8R., Eberbach / BW855563
Datum23.01.2020 12:593840 x gelesen
Natürlich je schwerer je schlechter. Aber ich nehme mal an, dass die Kameraden eine Reifendruck Regelanlage verbaut haben die es ermöglicht auch während der Fahrt den Luftdruck zu ändern, die es bei Tatra ja aus dem Regal gibt und seit Jahrzehnten funktioniert. Mit notfalls nur 0,8 bar in den Reifen schaufelst Du da nicht ganz so schnell. Zu mal du auf Wegen fährst und nicht durch hohe Dünen in der Sahara.

Das Tatra Fahrgetsell ermöglicht es außerdem auf unebenen mit schlaglöchern übersäten Pisten deutlch schneller zu fahren als die üblichen Allrad Fahrgestelle bei der Feuerwehr, man kann also vor dem Sandloch evtl. auch mehr Schwung nehmen ohne dass die Beifahrer mit den Helmen an der Decke hängen oder die Plomben rausfallen :-)

Das Fahrgestell als 4x4 ist meiner Meinung nach das ideale für ein TLF4000 in Deutschland wenn man ab und zu ins Gedechs muss und es für ein TLF 4000 genug Platz gibt.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz855565
Datum23.01.2020 13:033637 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Grundsätzlich (!) sind Fahrzeuge mit 3 Achsen auf 25 zGM beschränkt (StVZO § 35 (5) 2.a), als AUSNAHME sind nach § 35 (5) 2.b für solche Fahrzeuge mit einer definierten Doppelachslast (Achsabstand UND v.a. Ziwillingsbereifung auf mind. einer Antriebsachse nach § 35 (4) 2.d)) auch 26 t zulässig. D.h. singlebereifte Dreiachser können und dürfen regulär nur mit 25 t zugelassen werden. Ausnahmen sind natürlich möglich, müssen aber vorab beantragt werden. Eine Zulassung ohne eine solche ist nicht möglich!


Soweit richtig. Wenn man den Bericht aber liest, hing es letztenendes nicht an der einen Tonne mehr sondern wohl eher daran, dass man im Rahmen der Beantragung der Ausnahmegenehmigung andere Ausnahmen plötzlich wieder in Frage stellte (Scheinwerfer, Rückleuchten usw.) und deswegen keine Zulassung ermöglichte.

Gruß,
Michael

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AutorLore8nz 8R., Eberbach / BW855566
Datum23.01.2020 13:253715 x gelesen
Das nächste ist dann der Unterfahrschutz ... :-)
So Sachen sind immer auch bei unseren Oldtimern Pinzgauern vom Gutachter und der jeweiligen Zulassungstelle abhängig. In meinem Landkreis bekommen meine Kunden z.B. kein kleines Quadratisches Nummernschild für hinten. Ein anderes passt halt nicht rein ... . Im Nachbarlandkreis ist das überhaupt kein Problem.
Warum sollte es bei den Feuerwehrautos anders sein :-)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855713
Datum28.01.2020 10:482617 x gelesen
Posse um neue Feuerwehrautos

Mit Pauken und Trompeten wurde er am Wochenende begrüßt: der neue 25-Tonner der Feuerwehr Liebenwalde - mit riesigem Wassertank, Luftfederung und einem völlig neuen Fahrgefühl. Mittlerweile ist das Löschfahrzeug einsatzbereit. Anders in Südbrandenburg, bei der Feuerwehr in Schönborn. Dort ist das gleiche Fahrzeug eingetroffen. Aber es hapert mit der Zulassung.

hallo,

jetzt hat es diese Sache sogar ins Fernsehen geschafft ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg855716
Datum28.01.2020 12:092420 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

jetzt hat es diese Sache sogar ins Fernsehen geschafft ...

und, wirds jetzt zugelassen ;-)) ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8d O8., Filderstadt / 855722
Datum28.01.2020 15:172152 x gelesen
>und, wirds jetzt zugelassen ;-)) ?

....es ist zugelassen, nur halt mit einer Tonne weniger als sein Pedant ;-)

Gruß Ossi

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg857679
Datum31.03.2020 18:582709 x gelesen
Und das sagt die Landesregierung zu dem Thema:

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 333

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü857728
Datum02.04.2020 18:281856 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Und das sagt die Landesregierung zu dem Thema:

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 333


Respekt, ein Minister, der den Unterschied zwischen StVO und StVZO nicht kennt....Das steigert doch das Vertrauen in die Politik mal wieder ungemein.


Gruß Andi

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg857729
Datum02.04.2020 18:381522 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Respekt, ein Minister, der den Unterschied zwischen StVO und StVZO nicht kennt....
Wieso? In § 70 StVZO steht:
"(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."

Wenn jetzt eine Kreisverwaltung die 26t statt 25t als "dringend geboten" einschätzt und eine andere eben nicht dann kann ich das sogar nachvollziehen.

Gruß Ralf

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Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü857730
Datum02.04.2020 18:501476 x gelesen
Geschrieben von Ralf H. Wenn jetzt eine Kreisverwaltung die 26t statt 25t als "dringend geboten" einschätzt und eine andere eben nicht dann kann ich das sogar nachvollziehen.

Tut mir leid, ich nicht. Wie man, eindeutig, sieht, geht es auch mit 25 Tonnen. Wenn ein gewerblicher Unternehmer sein Fahrzeug um diesen Wert überlädt, dann zahlt der Fahrer 30 Euro und der Halter 35 Euro.

Gruß Andi

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AutorSöre8n B8., St. Wendel / Saarland857731
Datum02.04.2020 19:021823 x gelesen
An welcher Stelle kennt er denn den Unterschied zwischen StVO und StVZO nicht? Mal von der Tatsache abgesehen dass die Antwort wohl kaum vom Minister persönlich geschrieben wird.

Wie schon geschrieben gibt es auch in der StVZO Ausnahmen für die Feuerwehr.
Geschrieben von StVZO §70
(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.


Soll man jetzt sagen "Respekt, eine Einsatzkraft, die wichtige Ausnahmen für Einsatzkräfte nicht auseinander halten kann ...Das steigert doch das Vertrauen in die Einsatzkräfte mal wieder ungemein."?

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 23.01.2020 10:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.01.2020 10:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.01.2020 12:59 Lore7nz 7R., Eberbach
 23.01.2020 13:03 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.01.2020 13:25 Lore7nz 7R., Eberbach
 28.01.2020 10:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.01.2020 12:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.01.2020 15:17 Bern7d O7., Filderstadt
 31.03.2020 18:58 Ralf7 H.7, Drebkau
 02.04.2020 18:28 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 02.04.2020 18:38 Ralf7 H.7, Drebkau
 02.04.2020 18:50 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 02.04.2020 19:02 Söre7n B7., St. Wendel
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