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ThemaWenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger41 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855275
Datum17.01.2020 14:336598 x gelesen
"Wenn ich Dich mal erwische" - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger - NRWZ.de

Unangenehmes Nachspiel für die Feuerwehr Rottweil nach einem an sich harmlosen Einsatz: Die Besatzung eines Löschfahrzeugs ist am frühen Freitagmorgen von einem Spaziergänger mit Hund massiv beschimpft und bedroht worden.

NRWZ.de

hallo,

dazu fällt mir nur ein: "was kratzt es die Eiche wenn sich die Sau dran reibt"

Wobei das eigentlich nicht ganz richtig ist.

Man kann so was abtun und einfach weiterfahren.

Aber ich denke da sollte Feuerwehrs nicht ohne Reaktion zur Tagesordnung übergehen.

Zeuge hatte es sicherlich genug im Fahrzeug. Da wäre eine Strafanzeige machbar und meiner Ansicht nach sinnvoll. Beleidigungen muss man als Einsatzkraft nicht hinnehmen.

Solche Leute muss man halt die Grenzen aufzeigen. Heute ist es eine Beleidigung und was ist morgen?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg855291
Datum18.01.2020 08:582828 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Solche Leute muss man halt die Grenzen aufzeigen.
Stimmt! Aber wenns gleich die rechtliche Schiene nimmt, denkt sich der Typ vielleicht was von staatlicher Willkür und kommt gar nicht erst zu dem Gedanken, eventuell was falsch gemacht zu haben.

Ich weiß nicht, ob ich gegen Mitternacht die Geistesgegenwart gehabt hätte, aber wo ich nun ausgeschlafen eine Minute darüber nachgedacht habe, hätte ich mir Name und Adresse des Beschwerdeführers geben lassen, mit dem Argument, dass die Beschwerde natürkich ordnungsgemäß aufgenommen werden muss. Zwei Tage später kommt dann ein amtlicher Brief:
"Sehr geehrter Herr XY,
dankend haben wir Ihre Beschwerde zur Nutzung von Sonderrechren bei der Einsatzfahrt erhalten.
Leider können wir im Moment nichts daran ändern, da wir davon ausgehen, dass die Menschen unserer Stadt für den Fall der Fälle mehrheitlich eine schnellstmögliche Hilfeleistung wünschen. Die StVO schreibt zu diesem Zweck die Nutzung von blauem Blinklicht in Kombination mit einem Signalhorn vor.
Sie können uns jedoch helfen, für den Fall, dass wir mit unserer Einschätzung falsch liegen. Anbei finden Sie die nötigen Unterlagen für eine Unterschriftensammlung. Sie sind hiermit eingeladen, einen Bürgerentscheid zu bewirken, mit der Frage ob die Feuerwehr schnellstmöglich helfen und dabei etwas Lärm machen soll, oder ob sich die Feuerwehr unter Inkaufnahme von mehr Brandopfern, mehr Unfalltoten und höheren Sachschäden bei jeder Einsatzfahrt brav an jede rote Ampel und in jeden Stau stellen soll, um die Bevölkerung nicht im Schlaf zu stören.
Um einen Bürgerentscheid zu erwirken, benötigen Sie nur x-tausend Unterschrifen. Wir wünschen gutes Gelingen!"


Sowas mag bei solchen Menschen vielleicht eher zu der Erkenntnis führen, dass sie mit ihrer Meinung ziemlich allein sind. Der Verdacht staatlicher Willkür kommt nicht auf und weniger Arbeit als ne offizielle Anzeige machts auch. Wenn daraus ne kleine humoristische Annekdote in der Lokalpresse wird, schadet das dem Ansehen des Bürgermeisters auch nicht.

Men lernt nie aus.

Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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AutorTobi8as 8B., Hamburg / 855292
Datum18.01.2020 09:38   2696 x gelesen
Geschrieben von ---Eike R.-- Die StVO schreibt zu diesem Zweck die Nutzung von blauem Blinklicht in Kombination mit einem Signalhorn vor.

Naja, die StVO schreibt im §38 vor, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden muss um freie Bahn anzuordnen, im Absatz 2 sind aber auch Einsatzfahrten nur mit blauen Blinklicht erlaubt.

Wenn man also auf der Vorfahrt berechtigten Fahrbahn unterwegs ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer vor einem sind, so kann man natürlich auf das Einsatzhorn verzichten, dies kann nachts bei ausgeschalteten Wechsellichtzeichenanlagen im Verlauf der Vorfahrtstraße problemlos möglich sein.

Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW855297
Datum18.01.2020 10:572141 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. Da wäre eine Strafanzeige machbar und meiner Ansicht nach sinnvoll.

Das sollte zwingend sein und durch die FW geschehen.
Leider wird liest man (gefühlt) immer wieder das wir angegangen werden und wie wir uns lautstark beschweren aber Pol und damit die Politik bekommen nichts von uns um handeln zu ...dürfen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW855298
Datum18.01.2020 11:292363 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.Wenn man also auf der Vorfahrt berechtigten Fahrbahn unterwegs ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer vor einem sind, so kann man natürlich auf das Einsatzhorn verzichten, dies kann nachts bei ausgeschalteten Wechsellichtzeichenanlagen im Verlauf der Vorfahrtstraße problemlos möglich sein.

Einsatzfahrten mit blauem Blinklicht sind zwar erlaubt, helfen leider nicht wirklich, da dieses Insider-Wissen nicht allgemein bekannt ist. Sprich die handelsüblichen Autofahrer sind beim Anblick von blauem Blinklicht maximal irritiert und reagieren unberechenbar.
Deshalb lieber etwas Krach machen als gar nicht ankommen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorTobi8as 8B., Hamburg / 855299
Datum18.01.2020 12:02   2415 x gelesen
Geschrieben von ---Thomas E.--- Einsatzfahrten mit blauem Blinklicht sind zwar erlaubt, helfen leider nicht wirklich, da dieses Insider-Wissen nicht allgemein bekannt ist. Sprich die handelsüblichen Autofahrer sind beim Anblick von blauem Blinklicht maximal irritiert und reagieren unberechenbar. 
Deshalb lieber etwas Krach machen als gar nicht ankommen.


Wenn niemand vor einem ist, wer soll denn dann iritiert werden?

Wenn die Fahrzeuge in der Seitenstraße ein Halt! Vorfahrt gewähren oder ein Vorfahrt gewähren haben, wie soll sie ein Einsatzfahrzeuge auf der Vorfahrt berechtigten Straße irritieren?

Wenn man glaubt mit 83 km/h innerorts rasen zu können, weil man Einsatzhorn zusammen mit blauen Blinklicht verwendet und dann die anderen Schuld sind, dann ist das auch fatal.

Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr

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AutorDani8el 8H., Schönau / Baden-Württemberg855300
Datum18.01.2020 12:27   2222 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Einsatzfahrten mit blauem Blinklicht sind zwar erlaubt, helfen leider nicht wirklich, da dieses Insider-Wissen nicht allgemein bekannt ist
Nach zehn Jahren Rettungsdienst kann ich sagen: Das funktioniert nachts wunderbar! Die heutigen LED-Blaulichter wirken da echte Wunder... Sollte es mal einer nicht sofort kapieren, geht man kurz vom Gas und lässt zur Not eine Tonfolge laufen. So schafft man nachts Strecken, die eine "übliche" Feuerwehr in der Regel nicht zu fahren hat (auch mal 15-20 km, die letzten davon durch eine Großstadt >100.000 EW) ganz ohne Horn...

Gruss, Daniel Hecker
Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen855304
Datum18.01.2020 14:391898 x gelesen
Moin

Geschrieben von Eike R.Zwei Tage später kommt dann ein amtlicher Brief:
"Sehr geehrter Herr XY,
dankend haben wir Ihre Beschwerde zur Nutzung von Sonderrechren bei der Einsatzfahrt erhalten.
Leider können wir im Moment nichts daran ändern, da wir davon ausgehen, dass die Menschen unserer Stadt für den Fall der Fälle mehrheitlich eine schnellstmögliche Hilfeleistung wünschen. Die StVO schreibt zu diesem Zweck die Nutzung von blauem Blinklicht in Kombination mit einem Signalhorn vor.
Sie können uns jedoch helfen, für den Fall, dass wir mit unserer Einschätzung falsch liegen. Anbei finden Sie die nötigen Unterlagen für eine Unterschriftensammlung. Sie sind hiermit eingeladen, einen Bürgerentscheid zu bewirken, mit der Frage ob die Feuerwehr schnellstmöglich helfen und dabei etwas Lärm machen soll, oder ob sich die Feuerwehr unter Inkaufnahme von mehr Brandopfern, mehr Unfalltoten und höheren Sachschäden bei jeder Einsatzfahrt brav an jede rote Ampel und in jeden Stau stellen soll, um die Bevölkerung nicht im Schlaf zu stören. Um einen Bürgerentscheid zu erwirken, benötigen Sie nur x-tausend Unterschrifen. Wir wünschen gutes Gelingen!"

Und ich bezweifle, dass ein amtlicher Brief (!) mit einem solchen Unterton angemessen ist. Natürlich möchte man solchen Traumtänzern den Spiegel vorhalten und als Privatmann am Stammtisch darf man das auch in der von dir vorgeschlagenen Form tun. Wenn aber eine Kommune einen Brief verschickt, dann hat dieses Werk m.E. Mindeststandards an Form und Wortwahl zu genügen, um sich nicht zum Obst zu machen.

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW855306
Datum18.01.2020 14:532021 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.Wenn niemand vor einem ist, wer soll denn dann iritiert werden?

Nachts auf der Landstraße wird bei uns auch gerne ohne Lalü Lala gefahren.

Geschrieben von Tobias B.Wenn die Fahrzeuge in der Seitenstraße ein Halt! Vorfahrt gewähren oder ein Vorfahrt gewähren haben, wie soll sie ein Einsatzfahrzeuge auf der Vorfahrt berechtigten Straße irritieren?


Beispiel aus der Praxis, Feuerwehrauto fährt auf die rote Ampelkreuzung zu, Autofahrer warten vorschriftsmässig. Die Gegenspur ist durch den Verkehr ebenfalls blockiert. Ampel wird grün, Autofahrer bleibt stehen um Feuerwehrfahrzeug vorbei zu lassen. Leider nicht möglich da Gegenspur immer noch durch Verkehr blockiert wird. Erst eine Ansage über Lautsprecher bewegt den panischen Fahrer endlich los zu fahren.

Geschrieben von Tobias B.Wenn man glaubt mit 83 km/h innerorts rasen zu können, weil man Einsatzhorn zusammen mit blauen Blinklicht verwendet und dann die anderen Schuld sind, dann ist das auch fatal.

Mit einem 16 to und 83 km/h innerorts geht nur an bestimmten Ausnahmefällen. Und ist selbst an diesen Stellen nicht immer machbar.
Glaub mir unsere Fahrer werden zu verantwortungsbewusster Fahrweise angehalten.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern855311
Datum18.01.2020 16:421924 x gelesen
Hallo,

aus dem verlinkten Zeitungsartikel:
Müller kommentierte das Verhalten des unbekannten Mannes nicht, zeigte aber Unverständnis. Wir müssen doch mit Sondersignal fahren, sagte er mit einem übers Telefon wahrnehmbaren Kopfschütteln.

Ich schüttel bei so einem nicht vorhandennen "Fachwissen" den Kopf.
Leider tun wir uns mit solchen, oftmals fragwürdigen Aktionen in keinster Weise einen Gefallen.
In der StVO steht nicht, dass man(n) mitten in der Nacht, bei zumeist freien Strassen mit dem kompletten Gedeck in der Gegend umherfahren muss.
Dort steht, in einem Paragraphen was mit Sonderrechten und im anderen was über freie Bahn machen....
Ich sage bei meinen Ausbildungen immer, wenn der Piepser geht, muss man nicht zwangsläufig das Hirn ausschalten.
Mein Fazit mal wieder: Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung......


Gruss vom Kochelsee

In Treue fest!

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein855315
Datum18.01.2020 17:541858 x gelesen
Alle die schreiben, dass man nachts das Sondersignal mit Augenmaß nutzen sollte, haben grundsätzlich recht. Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass in der Verwaltungsvorschrift zum § 35 StVO u. a. drin steht: "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden."

In sofern wird bei Fahrten, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen des § 38 vorliegen, aber kein anderer Verkehrsteilnehmer sofort sichtbar ist, der freie Bahn schaffen müsste, trotzdem vom Verordnungsgeber durchaus gewünscht, dass auch das Einsatzhorn genutzt wird.

Bevor das jetzt jemand falsch versteht: Das heißt nicht, dass ich nachts vom Feuerwehrhaus bis zur Einsatzstelle das Horn durchlaufen lassen muss, Augenmaß ist wie gesagt gefragt. Aber auch nachts ist es z. B. an schlecht einsehbaren Kreuzungen oder Einmündugen nicht verkehrt, auf Nummer sicher zu gehen und das Horn anzuschalten.

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg855316
Datum18.01.2020 18:511644 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Und ich bezweifle, dass ein amtlicher Brief (!) mit einem solchen Unterton angemessen ist.
Man könnte jetzt salopp sagen: Das Verhalten, das diesen Brief ausgelöst hat, war ja auch unangemessen.

Das war allerdings auch nur spontan morgens vor dem Frühstück runtergeschrieben. Dass jemand, der eine derartige Botschaft offiziell zu Papier bringt, sich da etwas mehr Mühe geben sollte, ist klar. Mir geht es um die Message: "Jetzt denke doch mal bitte darüber nach, worüber du dich da aufregst".

Men lernt nie aus.

Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg855317
Datum18.01.2020 18:581806 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.Naja, die StVO schreibt im §38 vor, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden muss um freie Bahn anzuordnen, im Absatz 2 sind aber auch Einsatzfahrten nur mit blauen Blinklicht erlaubt.

Wenn man also auf der Vorfahrt berechtigten Fahrbahn unterwegs ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer vor einem sind, so kann man natürlich auf das Einsatzhorn verzichten, dies kann nachts bei ausgeschalteten Wechsellichtzeichenanlagen im Verlauf der Vorfahrtstraße problemlos möglich sein.


Richtig.
Und was passiert, wenn du mit 55 km/h deine Vorfahrtsstraße mit ausgeschalteten Ampeln entlangblinkst und jemand nimmt dir die Vorfahrt? Dann fragen dich hinterher erstmal alle, weshalb du die Tröte nicht an hattest. Und überlegen, ob das vielleicht fahrlässig war.
Nicht unbedingt besser, als mit Tröte zwar ein paar Leute zu wecken, aber sicherer anzukommen und helfen zu können.

Außerdem wissen wir nicht, ob sich das Ganze auf der durchgehenden Vorfahrtsstraße abgespielt hat.

Men lernt nie aus.

Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen855318
Datum18.01.2020 19:041728 x gelesen
Geschrieben von Kevin M.Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass in der Verwaltungsvorschrift zum § 35 StVO u. a. drin steht: "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden."

Ich kann so einen Satz in §35 STVO nicht finden. Da seht nur etwas von "Geschrieben von STVO "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Keine Lichter, keine Töne, keine Flaggen - einfach nichts.

Wer macht bei euch die Fahrerschulung?

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AutorTobi8as 8B., Hamburg / 855319
Datum18.01.2020 19:18   1839 x gelesen
Geschrieben von ---Ingo Z.--- Ich kann so einen Satz in §35 STVO nicht finden. Da seht nur etwas von "Geschrieben von STVO"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Dies steht wie von Kevin M. korrekterweise angemerkt in der VwV zur StVO.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Siehe dort unter §35

Geschrieben von ---Ingo Z.--- Keine Lichter, keine Töne, keine Flaggen - einfach nichts.

So steht es in der StVO, weil der Gesetzgeber grundsätzlich Feuerwehr, Polizei, Militär/ Bundeswehr und Katastrophenschutz die Möglichkeit geben wollte von den Vorschriften der StVO abzuweichen um hoheitliche und dringend Aufgaben zu erfüllen, unabhängig von einem Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn, dass Blaulicht und Einsatzhorn trotzdem wichtig und sinnvoll sind hat den Gesetzgeber zum Inhalt der VwV geführt, daher soll, sofern nötig, auf Blaulicht mit Einsatzhorn zurückgegriffen werden, sofern die Vorschriften nicht eingehalten werden können, wenn man also negative Vorfahrt hat, entgegen der Fahrtrichtung fährt oder ähnliches, dann ist blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn zu nutzen.


Geschrieben von ---Ingo Z.---
Wer macht bei euch die Fahrerschulung?


Scheinbar jemand sehr gutes, da die Vorgaben der VwV zur Stvo bekannt sind.

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AutorTobi8as 8B., Hamburg / 855321
Datum18.01.2020 19:31   1889 x gelesen
Geschrieben von --Eike R.-- Richtig.
Und was passiert, wenn du mit 55 km/h deine Vorfahrtsstraße mit ausgeschalteten Ampeln entlangblinkst und jemand nimmt dir die Vorfahrt? Dann fragen dich hinterher erstmal alle, weshalb du die Tröte nicht an hattest. Und überlegen, ob das vielleicht fahrlässig war.
Nicht unbedingt besser, als mit Tröte zwar ein paar Leute zu wecken, aber sicherer anzukommen und helfen zu können.


Und was wenn der Fahrer des Fahrzeug der gegen die Vorfahrt Regeln verstößt gehörlos ist?

Wie hätte Einsatzhorn dann den Unfall verhindert?

Was wäre an der Schuldfrage anders wenn dies privat passiert, ohne Eindatzfahrt?
Denn mal Hand aufs Herz und ehrlich, ist etwas zu schnell fahren nicht Volkssport?
Der Fahrzeugführer mit negativer Vorfahrt sollte einplanen, dass die Fahrzeuge auf der Vorfahrt berechtigten Straße durchaus ein paar km/h zu schnell fahren.

Also hupst du immer, wenn du Vorfahrt hast, falls jemand die Vorfahrt missachtet?

Ansonsten gilt der Blick im den §35 Absatz 8

"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden"

Die Missachtung dieses Absatz ist die hauptsächliche Unfallursache bei Einsatzfahrten, dies und der glaube mit Einsatzhorn ist es sicherer und die anderen wären dann Schuld.

Daher behaupte ich, der in der Masse vorliegende Glaube "Einsatzhorn an und die ich kann nicht Schuld sein", zusammen mit der lückenhaften Kenntnis der StVO und VwV zur Stvo, insbesondere die Unkenntnis des §35 Absatz 8 sind das Problem.

Und dies lässt sich nicht durch das Mantra "Aber wir müssen doch mit Tatütata fahren" beseitigen. Dies ist das Problem.

Natürlich kommen noch andere Faktoren bei Einsatzfahrten mit Einsatzfahrzeuge dazu, fehlende Fahrpraxis (sehr geringe Kilometerleistung mit LKW), nicht die Zeit genommen die Sitzposition und Spiegel korrekt einzustellen und Stress und Lärm bedingt durch den Einsatz und das Stichwort, Funkverkehr, einen Gruppenführer der Informationen weitergibt/ erste Befehle erteilt und Vor allem durch den Lärm des Einsatzhorn.

Daher ist es von Vorteil, wenn man sich kognitiv dermaßen unter Kontrolle hat die Ruhe zu bewahren, das Einsatzhorn dann zu nutzen wenn es nötig ist und man verantwortungsvoll eine Groß-Kfz führt und nichts riskiert.

Geschrieben von --Eike R.-- Außerdem wissen wir nicht, ob sich das Ganze auf der durchgehenden Vorfahrtsstraße abgespielt hat.

Das stimmt, mir ging es auch nie um die konkret gefahrene Strecke, sondern die Aussage man müsse doch immer mit Sondersignal (Einsatzhorn) fahren.

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern855322
Datum18.01.2020 19:38   1920 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Eike R.dann fragen dich hinterher erstmal alle, weshalb du die Tröte nicht an hattest.
nö, macht von offizieller Seite niemand!

Geschrieben von Eike R.ob das vielleicht fahrlässig
das sowieso nicht! Wo soll da eine Fahrlässigkeit herkommen, wenn ich Vorfahrt habe und nicht gerade mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit dahinrase?


Man kann einzig wegen des §35 strafrechtlich belangt werden (sofern die Voraussetzungen des §38 bei dessen Einforderung gegeben waren)
Kurzzusammenfassung


Geschrieben von Eike R.und jemand nimmt dir die Vorfahrt?
Ich kann auch nicht für ein Vergehen eines anderen belangt werden!

Geschrieben von Eike R.als mit Tröte zwar ein paar Leute zu wecken
wäre mal interessant, ob ein Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz möglich wäre...



Mir sind einige Fälle bekannt, bei denen die Ermittlungen gegen Sonderrechts-Fahrer nach VU eingestellt wurden, da der andere Unfallbeteiligte maßgeblich beteiligt war.

Versicherungstechnisch mags anders aussehen, allerdings betrifft das den Fahrer außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht.


Deswegen fahrt anständig, wägt ab, was ihr wann wie tut, schaut, und bremst zur Not lieber einmal öfter, aber denkt nicht, nur weil die Tröte läuft, dass ihr einen Freifahrtschein habt!



Gruß von jemanden, der regelmäßig auch ohne Tröte fährt, wenn niemand zum wegtröten da ist!

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 855326
Datum18.01.2020 21:581662 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Christoph R.
Deswegen fahrt anständig, wägt ab, was ihr wann wie tut, schaut, und bremst zur Not lieber einmal öfter, aber denkt nicht, nur weil die Tröte läuft, dass ihr einen Freifahrtschein habt!


So schaut es aus. Ab und an den GMV mal wieder anstrengen, die Fahrweise an die Meldung anpassen und dann ist alles schick..... Wenn ich nachts als 5tes LF zum BMA fahre habe ich alles, aber mit Sicherheit keine Eile...

Gruß

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg855331
Datum19.01.2020 08:02   1691 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.Und was wenn der Fahrer des Fahrzeug der gegen die Vorfahrt Regeln verstößt gehörlos ist?
Versäumnis meinerseits: Mir war nicht bewusst, dass es gehörlose Autofahrer gibt. Wichtige Erkenntnis zum Dienstbeginn.
Wie unterscheidet dieser eigentlich, ob wir mit Horn fahren und er entsprechend verpflichtet ist, freie Bahn zu schaffen?

Geschrieben von Tobias B.Die Missachtung dieses Absatz ist die hauptsächliche Unfallursache bei Einsatzfahrten,
Unbestritten.
Geschrieben von Tobias B.der glaube mit Einsatzhorn ist es sicherer und die anderen wären dann Schuld.
Das habe ich nicht behauptet.
Mit Einsatzhorn ist lediglich der andere verpflichtet, freie Bahn zu schaffen... Komme ich ohne Horn, muss er zwar damit rechnen dass ich mich nicht an die StVO halte, kann aber davon abgesehen ganz normal weiterfahren. Ebenso hat der hörende Verkehrsteilnehmer bei der Verwendung des Horns die Gelegenheit, sich übers Freie Bahn Schaffen seine Gedanken zu machen, bevor er uns sieht.

Wenn wir uns nun am Buchstaben orientieren: Wenn der andere Verkehrsteilnehmer uns zuerst ohne Horn sieht, entscheidet er, normal weiterzufahren. Dann schalten wir das Horn ein und im dümmsten Fall ist er irritiert "na wat denn nu". Klar, nachts ist die Verzögerung dadurch zu vernachlässigen.

Für mich hat das Fahren ohne Horn (selbstverständlich hupe ich möglichst nicht nachts um 3 mit Pressluft durchs Kuhkaff) die Konsequenz, dass ich an jeder nicht vorfahrtberechtigten Stelle warte, bis definitiv kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr kommt. Wie eben auch auf der Fahrt im Privatauto zum Gerätehaus. Weil ich damit rechnen muss, dass mir überhaupt niemand Platz macht. Und wo ich Vorfahrt habe, muss mir klar sein: Wer auch immer an ne Kreuzung ranfährt, rechnet damit, dass andere mit 50 von der Seite kommen, nicht mit 70.

Men lernt nie aus.

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg855332
Datum19.01.2020 08:191549 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.nö, macht von offizieller Seite niemand!
Doch. Ein Kollege überholte mit dem NEF auf der linken Spur der dort zweispurigen Straße eine Kolonne. Schert ein Autofahrer nach links aus, es rumst, und vor Gericht geht ein halber Verhandlungstermin mit der Frage drauf, ob das Horn eigentlich eingeschaltet war, wie lange vorher es eingeschaltet wurde, und ob es nicht vielleicht eine Fehlfunktikon hatte. UDS wurde angezweifelt.
Und das in einer Situation, in der der Mensch auch sonst nicht hätte ausscheren dürfen.

Geschrieben von Christoph R.
Deswegen fahrt anständig, wägt ab, was ihr wann wie tut, schaut, und bremst zur Not lieber einmal öfter, aber denkt nicht, nur weil die Tröte läuft, dass ihr einen Freifahrtschein habt!

Das sollte eigentlich jedem klar sein: Nur, weil der andere verpflichtet ist freie Bahn zu schaffen, heißt das nicht, dass er das auch tut. Aus den vielen Erlebnissen, in denen andere Verkehrsteilnehmer komplett irrational reagieren, sollte man eigentlich auch gelernt habe, überhaupt nicht mit rationalem Verhalten zu rechnen.

Geschrieben von Christoph R.Gruß von jemanden, der regelmäßig auch ohne Tröte fährt, wenn niemand zum wegtröten da ist!
Gruß von jemandem, der es nachts auch bevorzugt ohne Horn zu fahren,... wenn er sicher ist, dass es keine anderen Verkehrsteilnehmer gibt (hier ist ja meist Überlandfahrt angesagt).

Men lernt nie aus.

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AutorTobi8as 8B., Hamburg / 855333
Datum19.01.2020 10:21   1667 x gelesen
Geschrieben von ---Eike R.--- Versäumnis meinerseits: Mir war nicht bewusst, dass es gehörlose Autofahrer gibt. Wichtige Erkenntnis zum Dienstbeginn.
Wie unterscheidet dieser eigentlich, ob wir mit Horn fahren und er entsprechend verpflichtet ist, freie Bahn zu schaffen?


Aber selbstverständlich dürfen gehörlose Personen auch Autofahren.

Wie der dies unterscheidet, vermutlich gar nicht, blaues Blinklicht heißt freie Bahn schaffen, so wie für die meisten Fahrzeugfügrer/innen in Deutschland auch.

Ich behaupte einfach mal, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat nur rudimentäre Ahnung über die Verkehrsregeln in Deutschland, gerade ausreichend um einigermaßen Unfallfrei durchzukommen (~3.500 Verkehrstote und 100.000+y schwerverletzte pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache, das es nicht so sicher mit den meisten Mitmenschen ist), die Besonderheiten blaues Blinklicht mit und ohne Einsatzhorn dürfte den wenigsten bekannt sein, ebenso wenig wie andere Regeln, unter anderem Schrittgeschwindigkeit bei Linien- und Schulbussen mit Warnblinklicht an gekennzeichneten Haltestellen, was ein geschlossener Verband ist, was ein verkehrsberuhigter Bereich ist und welche Geschwindigkeit gilt, dass die Vorgaben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten sind, usw.

Aber ich werde bei Gelegenheit meinen gehörlosen Onkel mal fragen.

Geschrieben von ---Eike R.--- Wenn wir uns nun am Buchstaben orientieren: Wenn der andere Verkehrsteilnehmer uns zuerst ohne Horn sieht, entscheidet er, normal weiterzufahren. Dann schalten wir das Horn ein und im dümmsten Fall ist er irritiert "na wat denn nu". Klar, nachts ist die Verzögerung dadurch zu vernachlässigen.

Dies halte ich für sehr unrealistisch, der andere Verkehrsteilnehmer wird, wie oben bereits formuliert, diesen feinen Unterschied gar nicht kennen, weil es ihm schlichtweg sehr wahrscheinlich in der Fahrschule nicht vermittelt wurde, wir können froh sein, wenn in den meisten Fahrschulen überhaupt Verhalten bei Einsatzfahrten und Rettungsgasse ausreichend ausgebildet um kognitiv und effektiv bei den Leuten zu wirken und im Kopf zu bleiben.

Zweifel bei der Mehrheit der Fahrschulen sind dort angebracht.

Geschrieben von ---Eike R.--- Für  mich hat das Fahren ohne Horn (selbstverständlich hupe ich möglichst nicht nachts um 3 mit Pressluft durchs Kuhkaff) die Konsequenz, dass ich an jeder nicht vorfahrtberechtigten Stelle warte, bis definitiv kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr kommt.

Deswegen habe ich nie behauptet man solle immer ohne Einsatzhorn fahren, sondern, dass wenn man auf der Vorfahrt berechtigten Straße unterwegs ist und keiner vor einem ist, man sehr gut auf das Einsatzhorn verzichten kann.

Verstößt man jedoch gegen die Vorgaben in einem gewissen Maße (zu schnell, das ist nicht 55km/h bei erlaubten 50 km/h, es kommt voel mehr darauf an wo man sich befindet und mit welchen Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist, Nachts eher nicht mit Kindern auf dem Spielplatz in der 30ger Zone), deutlich zu schnell, Keine Vorfahrt (egal ob rechts vor links, Vorfahrt gewähren, Hält! Vorfahrt gewähren oder rote Wechsellichtzeichenanlage, entgegen der Fahrtrichtung fahren, Überholvorgänge (Da kommt ja freie Bahn anordnen ins Spiel), dann muss Einsatzhorn her.

Die meisten Einsatzfahrten führen aber hauptsächlich über vorfahrtberechtigte Hauptstraßen, auf denen Nachts nicht viel los ist, so dass durchaus auf das Einsatzhorn verzichtet werden kann.

Geschrieben von ---Eike R.---
Das habe ich nicht behauptet.
du scheinst dich persönlich angesprochen, oder gar angegriffen zu fühlen.

Ich möchte dir versichern, dies war nie meine Intention, dafür kenne ich dich überhaupt nicht um über dich oder deine Einheit eine Meinung zu haben, ein Urteil zu Fällen.

Ich wehre mich nur gegen unqualifizierte Aussagen, in diesem Fall von dem Stadtbrandmeister, Einsatzfahrzeuge "müssen immer mit Sondersignal fahren" (weil es die Strasenverkehrsordnung so vorschreibt).

Denn dies ist schlicht falsch, absolut grundsätzlich falsch.

Ausbilden und Fortbilden ist halt auch mal harte Arbeit, ich muss dann dies differenzierte Denken und erkennen von Situationen fördern und lehren und ausbilden, bis es verstanden wurde.

Und mir geht es nicht darum, den Bürger zu schonen, mir geht es um sicherer Einsatzfahrer, die sich nicht auf das Sondersignal verlassen, sondern die wissen Unfälle lassen sich durch angepasste Geschwindigkeit (Einsatz und Sonderrechte heißt nicht Vollgas, schneller ist man dadurch meist eh nicht), Abstand und vorausschauende Fahrweise.

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AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg855343
Datum19.01.2020 17:061467 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.Deswegen habe ich nie behauptet man solle immer ohne Einsatzhorn fahren, sondern, dass wenn man auf der Vorfahrt berechtigten Straße unterwegs ist und keiner vor einem ist, man sehr gut auf das Einsatzhorn verzichten kann.
Da sind wir uns ja eigentlich einig. Nur legen wir wohl unterschiedliche Maßstäbe an, was "kein Verkehr" ist und was im dümmsten Fall passiert. Und daraus entsprechend haben wir eine unterschiedliche Meinung, wann das Einsatzhorn wirklich sein muss und wann nicht.
By the Way: Mein RDL wünscht eigentlich, dass wir zu jeder Tageszeit jeden Meter Einsatzfahrt mit Horn fahren (und Pressluft sei dann die Ergänzung für einzelne Situationen). Ich fahre Landrettung... soll ich dem Rehen im Wald mitteilen, dass sie freie Bahn schaffen müssen?

Geschrieben von Tobias B.du scheinst dich persönlich angesprochen, oder gar angegriffen zu fühlen.
Keine Sorge, ich mag solche Diskussionen! Aber selbstverständlich fühle ich mich angesprochen, wenn jemand meinen Beitrag zitiert und was dazu schreibt ;-)

OT:
Geschrieben von Tobias B.~3.500 Verkehrstote und 100.000+y schwerverletzte pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache, das es nicht so sicher mit den meisten Mitmenschen ist
Hier sind wir uns nicht einig. Ich sehe ständig Überholmanöver in Kurven, überhöhte Geschwindigkeit bei Schneeglätte und hochgereckte Mittelfinger gegenüber Fahrern, die sich erdreisten sich an die StVO zu halten... und in letzter Zeit fallen mir vermehrt Verkehrsteilnehmer auf, die ihr Licht nicht eingeschaltet haben. Ich bin immer wieder von Neuem überrascht, dass es dann doch nicht geknallt hat. Angesichts dessen, was auf unseren Straßen abgeht, halte ich die Zahlen an Unfällen, Schwerverletzten und Toten für niedrig. Und das, obwohl ich zu den Zeiten, als es 20.000 Verkehrstote gab, noch Quark war.

OT 2:
Geschrieben von Tobias B.Zweifel bei der Mehrheit der Fahrschulen sind dort angebracht.
Zumindest dort, wo ich gerade den CE mache, wurde es korrekt erklärt :-)

Men lernt nie aus.

Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP855355
Datum19.01.2020 22:441487 x gelesen
Geschrieben von Markus G. Ich schüttel bei so einem nicht vorhandennen "Fachwissen" den Kopf.Wenn man nachts nach so einem Einsatz noch von einem Reporter des lokalen Käseblättchens angerufen wird, und dieser fragt was denn da vorgefallen ist, kann man ihm selbstverständlich gerne ein mehrstündiges Referat über die Sonderrechtsvorschriften im allgemeinen und die subjektiven Auslegungen aller Ermessensentscheidungen im konkreten Einzelfall im besonderen halten. Oder man sagt ihm einfach zwei, drei Sätze, aus denen der Schreiberling dann irgendwas basteln kann, läuft damit halt Gefahr dass man im Internet fehlendes Fachwissen attestiert bekommt, aber kann sich dieser Tragweite angemessen kurz am Popo kratzen und zurück ins Bettchen gehen. Ich verstehe jeden, der Variante 2 bevorzugt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern855357
Datum19.01.2020 23:111433 x gelesen
Hallo Sebastian,

warum ziehst du das ins lächerliche....???
Ein Maschinist fährt lt. Zeitungsbericht, so wie ich ihn verstanden habe mit vollem Ornat zu einem Einsatz.
Mitten in der Nacht. Er wird dafür u.U. zurecht angesprochen. Das wie usw. lasse ich jetzt mal außen vor.
Der Kdt. sagt dann zu einem Reporter, er müsse das machen.....was anscheinend auch immer so gemacht wird.
Ergo fehlende Ausbildung, Wissen, oder wie es politisch korrekt heißt: fehlende Verhältnismäßigkeit.
Da brauche ich mich nicht am Popo zu kratzen.
Wir Feuerwehrs stehen immer unter beobachtung, unser tun wird immer und immer mehr kritisch beäugt.
Wir erwarten Respekt und Anerkennung von der Bevölkerung.
Den erwirtschafte ich mir nicht durch solch ein Verhalten.
Genau so wenig wie: aufgrund fehlender Ausbildung eine TS8 nicht zum laufen gebracht wird, Fassaden gewaschen werden, durch waghalsige Fahrten zum Gerätehaus im privat KFZ Menschen gefährdet werden, besoffen von Übungsabenden nach Hause zu fahren, nicht gewartete Geräte zum Einstz mitzubringen uswusw.
Da kann ich leider nicht drüber lachen oder diejenigen gut finden, der sich am Popo kratzen.
Aaaaaber das ist nur meine Meinung.....
Jeder so wie er möchte.
Aber dann braucht auch keiner mehr in Zukunft solche Zeitungsberichte posten, weil es ja so gewollt ist.
Oder sich über fehlende Mitglieder bei der Feuerwehr beschweren, die einen gewissen Anspruch an ihr tun haben.


Gruß Markus ;-)

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP855358
Datum20.01.2020 00:051527 x gelesen
Geschrieben von Markus G. warum ziehst du das ins lächerliche....???
...
lt. Zeitungsbericht
Deshalb. Da sind minimale Infos in einem 0815-Lokalblattartikel enthalten, der Rest wird erstmal wieder munter drumherum gebastelt, und dann drauf los interpretiert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern855368
Datum20.01.2020 11:291151 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Eike R.Doch
Es ging um deinen konkreten Fall, dass jemandem mit Blaulicht und 55km/h ein anderer Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt. Dort wird das Interesse (je nach Schaden) nicht sonderlich groß sein, ob das Horn an war.
Natürlich sollte im Rahmen der Ermittlungen (im besten Fall!) auch danach gefragt werden, wie (mit und ohne Horn, Geschwindigkeit) man unterwegs war.

Geschrieben von Eike R.Und das in einer Situation, in der der Mensch auch sonst nicht hätte ausscheren dürfen.
Und was kam dabei heraus? Das ist doch die entscheidende Frage!

Wie oben bereits kurz angedeutet, spielen so viele Faktoren in Ermittlungs-/ Gerichtsentscheidung mit rein, wie zB welche Geschwindigkeiten hatten die Fahrzeuge, Fahrzeugbeschaffenheit, welche Sichtverhältnisse/ welche Umgebungsbedingungen bestanden, welche Verkehrslage bestand, in welcher Verfassung befanden sich die Fahrer, Alarmstichwort,..., so dass es einfach pauschal keine Antwort geben kann!
Je nach schwere des Unfalls wird dann halt dementsprechend ermittelt.

Es gibt (vorausgesetzt es sind die Voraussetzungen des §38 erfüllt) für den SoSi-Fahrer keine Strafe wegen des §38, da dieser § eine Rechtswirkung auf andere erzielt und den SoSi-Fahrer in seiner Wirkung gar nicht betrifft.
Übrige Verkehrsteilnehmer können sehr wohl einen Verstoß gegen den §38 begehen.

Geschrieben von Eike R.heißt das nicht, dass er das auch tut. Aus den vielen Erlebnissen, in denen andere Verkehrsteilnehmer komplett irrational reagieren, sollte man eigentlich auch gelernt habe, überhaupt nicht mit rationalem Verhalten zu rechnen
Richtig! Deswegen sollte ja auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (auch, bzw vA bezgl des Fahrstils) stattfinden, denn es gilt bei Anwendung des §38 weiterhin der §1 StVO.
Je mehr ich eine Abweichung von anderen Verkehrsteilnehmern einfordere, desto eher muss ich mit irrationalem Handeln rechnen.
Sollte es dann dennoch krachen, habe ich auch gegen mind. einen bis mehrere Paragraphen verstoßen, die ich ggfls zu rechtfertigen habe.

Geschrieben von Eike R.und vor Gericht geht ein halber Verhandlungstermin mit der Frage drauf, ob das Horn eigentlich eingeschaltet war, wie lange vorher es eingeschaltet wurde, und ob es nicht vielleicht eine Fehlfunktikon hatte
ist auch nachvollziehbar, denn es kann dem SoSi-Fahrer durchaus ein Verstoß gegen §1 StVO und ggfls. §35 Abs. 8 zur Last gelegt werden. Daraus eine Schuldfrage zu ermitteln, ist dann Sache der Gerichte/ ermittelnden Behörden.


weils grad gut passt:
Unfall SoSi-Fahrt ab Minute 14:13.
Welche Konsequenz sollte es da für den SoSi-Fahrer haben, ob er mit oder ohne Horn unterwegs war?


Viele Grüße


P.S.: ich fahre manchmal auch (unabhängig der Tageszeit) bei wenig Verkehr ohne Horn in wenig frequentierte Kreuzungen, da ich mich eh langsam hineintasten muss, um mich zu vergewissern, dass mich die anderen wahrgenommen haben. Die Verkehrsteilnehmer realisieren meist sehr schnell, das man durch will. Nachts geht das auf Grund der besseren Warnwirkung der LED-Blaulichter natürlich besser.
Bevor mich jetzt manche steinigen: Bisher gab es durch das Weglassen des Hornes keine kritische Situationen. Ganz im Gegensatz zu der Fahrweise mancher, die meinen, dank Blauhorn eben den Freifahrtschein zu haben.

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorRain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / 855373
Datum20.01.2020 12:091313 x gelesen
Hallo Kollegen,

um an das gegenständliche Einsatzobjekt (großer, metallverarbeitender Betrieb) zu gelangen, muss ein Wohngebiet durchfahren werden. Auf den letzten 600 m liegen zwei schwer einsehbare Kreuzungen und eine unübersichtliche, langgezogene S- Kurve, in welcher auch versetzt Fahrzeuge geparkt sind. Die Gehwege sind um 00:18 Uhr noch nicht "hochgeklappt" und es sind tatsächlich auch noch ein paar Verkehrsteilnehmer und besagter Mann mit Hund unterwegs gewesen. Das Martinshorn ist nicht durchgängig, sondern an den für den Maschinisten gefährlich erscheinenden Stellen eingesetzt worden. Ist absolut vertretbar und in der Situation auch angemessen gewesen.

Meine persönliche Meinung, nicht die meiner FW:

Ich möchte kurz Kollege Greiner aus Kochel am See zitieren:
"Ich schüttel bei so einem nicht vorhandennen "Fachwissen" den Kopf......Mein Fazit mal wieder: Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung...".

Du schüttelst also mit dem Kopf und unterstellst einem Kommandanten fehlendes Fachwissen?

Ich bin auf Dein Fachwissen gespannt und lass mich gerne belehren. Was sagt denn Dein Kommandant zum §35 StVO? Sagt er, ihr könnt nachts auf das Horn verzichten? Schreibt er in der Presse, wir fahren nachts ohne Martinshorn? Den Schuh wird er sich sicherlich nicht anziehen! Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind. Was gibt es dann da zum Kopfschütteln?









null

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AutorPete8r S8., Köln / NRW855375
Datum20.01.2020 12:581154 x gelesen
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.
Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind. Was gibt es dann da zum Kopfschütteln?
Du verwechselst hier leider den § 35 StVO mit dem § 38 Abs. 1 StVO. Gemäß § 35 ist blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht zwingend vorgeschrieben, da auch Organisationen ohne Sondersignalanlagen Sonderrechte genießen. Nach § 38 Abs.1 (sogenanntes Wegerecht) ist es erforderlich.

Gruß
Peter

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern855377
Datum20.01.2020 13:291213 x gelesen
Hallo Rainer,

danke für deinen Kommentar und die Erhellung des Umstandes.
Meine Meinung bildete ich mir aus den zitierten Aussagen, die ich nicht mehr Wiederholen muß, und meiner Erfahrung als Ausbilder MA.
Hier wird man oftmals mit haarsträubenden Vorgehensweisen konfrontiert, zu denen die Meldung der Zeitung nur zu gut passt.
Dort liegen nun einmal ganz klare Ausbildungsmängel und fehlendes Wissen vor.
Leider auch bei Kommandanten, die Anweisungen geben, die oftmals wenig oder gar nichts mit einer gültigen Rechts-,
oder Vorschriftenlage zu tun haben. Kdt´s sind auch nur Menschen ;-))
Dies heißt nicht, daß sie es im schlechtesten Falle vorsätzlich machen.
Meistens, da die Feuerwehr klein ist und ihre eigene Wichtigkeit unteschätzt wird, oder wenig Einsätze vorhanden sind,
der Kdt. neu ist undundund.....
Ich appeliere bei meiner Ausbildung immer an den gesunden Menschenverstand, der gerade bei der Einsatzfahrt enorm wichtig ist.
Dein Fachwissen brauche ich nicht aufschlauen, daß ist mit Sicherheit vorhanden.
Belehren brauche ich dich ebenfalls nicht, da ich das bisher eigentlich noch nie getan habe.
Und was mein Kdt. sagen würde, tut hier nichts zur Sache, da ich nicht für diesen sprechen kann und möchte.:-)

Ich hoffe, ihr bekommt das mit dem Stressmenschen wieder geregelt.
Kommt immer gessund nach Hause.


Gruß aus Kochel

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen855381
Datum20.01.2020 15:46   1224 x gelesen
Moin

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Was sagt denn Dein Kommandant zum §35 StVO? Sagt er, ihr könnt nachts auf das Horn verzichten?Ich bin der Kommandant (auch wenn das hier anders heißt) und ja, ich sage genau sowas mitunter.

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind. Er muss also Unsinn erzählen? Eher nicht.

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Was gibt es dann da zum Kopfschütteln? Naja, vielleicht ob des Umstandes, dass du die anderen Beiträge in diesem Thread, die die Rechtslage korrekt beschreiben, offenbar nicht gelesen hast und statt dessen diese juristisch unhaltbaren Phrasen raushaust.

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorRain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / 855396
Datum20.01.2020 19:111154 x gelesen
Du klärst die Bevölkerung - durch die Lokalpresse- über den Unterschied von Sonder- und Wegerecht auf? Warum wird hier der Kommandant als fachlich Unwissender dargestellt?
Fakt ist doch, dass auch nachts Blaulicht mit Martinshorn genutzt werden darf! Es liegt im Ermessen des Maschinisten?! Nichts anderes hat er im Pressebericht zum Ausdruck gebracht.
Wenn Du nachts durch Deine hessische Ortschaft fährst, zwischen zwei geparkten Pkw einer unvermittelt auf die Fahrbahn läuft und Du nur mit Blaulicht gefahren kommst, siehst vor einer schwarzen Robe bzw. vor der Verteidigung alt aus! Hätte der Unfall durch den Einsatz von Blaulicht in Verbindung MIT Martinshorn vermieden werden können? Bist mit einer Teilschuld im Boot! Als Maschinist würde ich mich auf Deine Aussage berufen und dann brauchst einen guten Anwalt!

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AutorRain8er 8Fra8nz 8Jos8ef 8K., Horb / 855397
Datum20.01.2020 20:00981 x gelesen
Nimm es mir nicht übel! Aber glaub mir...wohne einer Sitzung Deines örtlichen Gerichts bei. Die Fragen werden unangenehm. Deine Aussagen sind mir einfach zu pauschal und Du wirst zerlegt werden. Aber um der angeheizten Thematik ein Lächeln entzaubern zu dürfen: Wir haben das baugleiche LF :-) Sorry, wenn ich persönlich geworden bin. Es soll sachlich bleiben.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen855398
Datum20.01.2020 20:25   1085 x gelesen
Moin

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Du klärst die Bevölkerung - durch die Lokalpresse- über den Unterschied von Sonder- und Wegerecht auf?Wenn mich jemand anfragen würde - warum nicht? :o) Würde nur wahrscheinlich nicht gerade der Auflagenbringer werden, interessiert ja tendienziell niemanden so wirklich.

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Warum wird hier der Kommandant als fachlich Unwissender dargestellt?Weil er etwas gesagt hat, das fachlich falsch ist.

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Fakt ist doch, dass auch nachts Blaulicht mit Martinshorn genutzt werden darf!Hervorherbung durch mich. Natürlich ist das Fakt. Aber das ist eben ein himmelweiter Unterschied zu dem, was du zuvor geschrieben hast: Er muss sogar auf den §35 hinweisen und die Belehrung erteilen, dass Sonderrechte nur mit Blaulicht in Verbindung mit Martinshorn in Anspruch zu nehmen sind.

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Wenn Du nachts durch Deine hessische Ortschaft fährst, zwischen zwei geparkten Pkw einer unvermittelt auf die Fahrbahn läuft und Du nur mit Blaulicht gefahren kommst, siehst vor einer schwarzen Robe bzw. vor der Verteidigung alt aus! Hätte der Unfall durch den Einsatz von Blaulicht in Verbindung MIT Martinshorn vermieden werden können?Die Frage der Horn-Benutzung ist dafür einfach unerheblich. Wer jemand anderem vors Auto läuft, ist in der Regel selbst schuld an diesem Fehlverhalten. Eine Mitschuld habe ich vielleicht, wenn ich deutlich zu schnell anfliege, womit der Fußgänger nicht rechnen konnte/musste - aber in diesem Fall hab ich die Mitschuld genauso, wenn ich dabei das Horn an hatte, weil ich gegen § 35 (8) StVO verstoßen habe. Die Nutzung des Horns wiegt keinerlei Fehlverhalten meinerseits auf.

Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Als Maschinist würde ich mich auf Deine Aussage berufen und dann brauchst einen guten Anwalt!Wegen welcher mir drohenden Anklage? "Fahrlässige Anstiftung zur fahrlässigen Körperverletzung durch falsche Rechtsauslegung"?

Und zu der Anregung, ich möge mal einer Gerichtsverhandlung beiwohnen: Schau mal in meine Visitenkarte unter "Beruf" ;o)

Gruß
Sebastian

PS: Ich nehme alles sportlich, solange mir niemand persönlich kommt, alles gut. Von welchem LF reden wir? Falls ihr auch so eins habt, ist bei euch auch schon das fünfte Verteilergetriebe drin? =)

--
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AutorTobi8as 8B., Hamburg / 855400
Datum20.01.2020 21:25947 x gelesen
Ich frage mich immer wieder woher diese Schauermärchen immer wieder stammen.

Geschrieben von ---Rainer Franz Josef K.--- Fakt ist doch, dass auch nachts Blaulicht mit Martinshorn genutzt werden darf

Richtig, darf, daher wird ja die Aussage "man muss immer mit kompletten Sondersignal fahren" kritisiert, denn diese Aussage wäre falsch.

In vielen Fällen ist blaues Blinklicht mit Einsatzhorn natürlich sinnvoll und angebracht, aber nicht immer.

Geschrieben von ---Rainer Franz Josef K.--- Es liegt im Ermessen des Maschinisten?! 

Natürlich, dieser kann ein Ermessen aber nur an den Tag legen wenn er weiß, dass er unter bestimmten Punkten auch auf das Einsatzhorn verzichten kann und darf.

Geschrieben von ---Rainer Franz Josef K.--- Nichts anderes hat er im Pressebericht zum Ausdruck gebracht.

Im Pressebericht würde zum Ausdruck gebracht, man müsse immer mit Horn fahren.

Ob es auf eben dieser Einsatzfahrt angemessen war oder nicht, dies wurde von keinem bezweifelt oder kritisiert, die Aussage "aber wir müssen doch immer mit Sondersignal fahren" ist das, was als fachlich falsch kritisiert wird.

Geschrieben von ---Rainer Franz Josef K.--- Wenn Du nachts durch Deine hessische Ortschaft fährst, zwischen zwei geparkten Pkw einer unvermittelt auf die Fahrbahn läuft und Du nur mit Blaulicht gefahren kommst, siehst vor einer schwarzen Robe bzw. vor der Verteidigung alt aus

Man müsste erstmal überprüfen ob die Geschwindigkeit angemessen und angepasst an die Sicht-, Straßen-, Verkehrs-, Wetterverhältnisse war.

Des weiteren müsste man prüfen warum eine Erwachsene Person nachts einfach auf die Fahrbahn läuft und dabei ein auffällig beleuchtetes (Standlicht, Abblendlicht, Frontblitzer, blaue Rundumleuchten, ggf. Umrissleichten) nicht sehen konnte.

Geschrieben von ---Rainer Franz Josef K.--- Hätte der Unfall durch den Einsatz von Blaulicht in Verbindung MIT Martinshorn vermieden werden können?

Wie soll ein Unfall durch Einsatzhorn verhindert werden?

Ein Unfall kann nur durch eine angepasste und eine aufmerksame und vorausschauende Fahrweise verhindert werden.

Geschrieben von ---Rainer Franz Josef K.--- Bist mit einer Teilschuld im Boot!

Und diese Schauermärchen sind die Katastrophe, dies suggeriert doch, mach Horn an und du kannst nicht Schuld sein.

Kann man nicht mal in Umlauf bringen, dass wenn man zu schnell fährt und es zu einem Unfall kommt, dass man dann dran ist, sehr wahrscheinlich komplett Schuld?

Dies wäre für die Sicherheit aller ein Gewinn.

Einfach mal die Augen auf halten, wie so mancher RTW, NEF, LF, ELW, Blut-PKW in Situationen brettert, Blaulicht an, Horn an, Gehirn aus, Ampel rot (Oder Verkehrszeichen Halt! Vorfahrt gewähren; Vorfahrt gewähren oder bei rechts vor links oder in Zone 30 oder vor Kindergärten/ Spielplätzen/ auf Schulwegen/ Bushaltestellen) oder wenn was passiert ist kommt die Aussage "aber ich hatte doch Horn an! Wie konnte das passieren" - die unzähligen Beinaheunfälle nicht mitgezählt, bei denen man denkt "Puh da hätten aber alle Glück".

Einsatzhorn verhindert keine Unfälle!

Nur eine angepasste und angemessene Fahrweise, Bewusstsein über die Gefahren und Risiken und verstehen das Sonderrechte und freie Bahn anordnen kein Freifahrtschein sind und verinnerlichen und akzeptieren, dass man verantwortlich für eine sichere Eindatzfahrt als Maschinist ist und Einsatzhorn dabei keinen Unfall verhindern kann, nur dadurch können Unfälle vermieden werden.

Ansonsten würden mich mal Aktenzeichen interessieren, wann das fehlende Einsatzhorn die Grundlage für eine Schuld war und nicht weitere Punkte wie Geschwindigkeit oder Abstand dazu kamen (vermutlich als schwerwiegendere Punkte).

Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP855401
Datum20.01.2020 21:331014 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.interessiert ja tendienziell niemanden so wirklich.Endlich sagts mal einer ;-)

Unter dem Aspekt darf man dann aber auch die Aussage des Kommandanten gegenüber dem nächtlichen Nachfrager interpretieren. Rückschlüsse auf seine fachliche Eignung daraus zu folgern, ist purer Nonsens.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW855454
Datum21.01.2020 17:36913 x gelesen
Geschrieben von Tobias B.Ansonsten würden mich mal Aktenzeichen interessieren, wann das fehlende Einsatzhorn die Grundlage für eine Schuld war und nicht weitere Punkte wie Geschwindigkeit oder Abstand dazu kamen (vermutlich als schwerwiegendere Punkte).

Du kennst diesen Artikel? Verööffentlichung von Ralf Fischer

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW855462
Datum21.01.2020 19:23873 x gelesen
Geschrieben von Markus B.Geschrieben von Tobias B.Ansonsten würden mich mal Aktenzeichen interessieren, wann das fehlende Einsatzhorn die Grundlage für eine Schuld war und nicht weitere Punkte wie Geschwindigkeit oder Abstand dazu kamen (vermutlich als schwerwiegendere Punkte).

Du kennst diesen Artikel? Verööffentlichung von Ralf Fischer


In dem dort beschriebenen Fall ist das Einsatzfahrzeug bei rot in die Kreuzung gefahren?!

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW855534
Datum22.01.2020 22:32869 x gelesen
Geschrieben von Henning K.In dem dort beschriebenen Fall ist das Einsatzfahrzeug bei rot in die Kreuzung gefahren?!

Stimmt, und ohne ausreichende Nutzung des Horns

Ich zitiere mal aus dem Artikel von Ralf Fischer: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts stand dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges kein Wegerecht zu, er hat nämlich das Signal Einsatzhorn zu spät und nur für eine zu kurze Zeit eingeschaltet. Nach den Feststellungen des Sachverständigen erfolgte das Einschalten des Einsatzhorns etwa 13,5 Meter bzw. 4,9 Sekunden vor der Kollision, und zwar lediglich für eine Tonfolge. Ausgehend von einer Dauer der Tonfolge von ca. 3 Sekunden war diese ca. 7,5 m bzw. 1,9 Sekunden vor der Kollision zu Ende. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine einzeln ausgelöste Tonfolge des Einsatzhorns nicht so nachhaltig vernehmbar ist wie ein auf Dauerton geschaltetes Horn. "

Un darum ging es Tobias doch.

Oder verstehe ich was falsch?

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW855538
Datum22.01.2020 23:31928 x gelesen
Nach meinem Verständnis ging es doch darum, das Horn nicht einzuschalten wenn man gerade kein Wegerecht einfordern will. Weil man entweder ohnehin schon Vorfahrt hat oder weil erkennbar (!) kein anderer bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer anwesend ist.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern855579
Datum24.01.2020 06:49818 x gelesen
Guten Morgen,

ich verwende diesen Artikel mit dem dazugehörigen Film bei meiner Ausbildung.....
https://www.youtube.com/watch?v=TAWwzil0SDE
Leider hat die Feuerwehr nichts dazu gelernt......
Der Fahrer hätte m.M.n. 100% Schuld bekommen
Aber mei.....
So ist es halt mal.....;-))

Gruß aus Kochel

In Treue fest!

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 17.01.2020 14:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 18.01.2020 08:58 Eike7 R.7, Gomadingen
 18.01.2020 09:38 Tobi7as 7B., Hamburg
 18.01.2020 11:29 Thom7as 7E., Nettetal
 18.01.2020 12:02 Tobi7as 7B., Hamburg
 18.01.2020 14:53 Thom7as 7E., Nettetal
 18.01.2020 12:27 Dani7el 7H., Schönau
 18.01.2020 18:58 Eike7 R.7, Gomadingen
 18.01.2020 19:31 Tobi7as 7B., Hamburg
 19.01.2020 08:02 Eike7 R.7, Gomadingen
 19.01.2020 10:21 Tobi7as 7B., Hamburg
 19.01.2020 17:06 Eike7 R.7, Gomadingen
 18.01.2020 19:38 Chri7sto7ph 7R., Berching
 18.01.2020 21:58 Mart7in 7D., Dinslaken
 19.01.2020 08:19 Eike7 R.7, Gomadingen
 20.01.2020 11:29 Chri7sto7ph 7R., Berching
 18.01.2020 14:39 Seba7sti7an 7W., Linden
 18.01.2020 18:51 Eike7 R.7, Gomadingen
 18.01.2020 10:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 18.01.2020 16:42 Mark7us 7G., Kochel am See
 18.01.2020 17:54 Kevi7n M7., Kronshagen
 18.01.2020 19:04 Ingo7 z.7, Handeloh
 18.01.2020 19:18 Tobi7as 7B., Hamburg
 19.01.2020 22:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.01.2020 23:11 Mark7us 7G., Kochel am See
 20.01.2020 00:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.01.2020 12:09 Rain7er 7Fra7nz 7Jos7ef 7K., Horb
 20.01.2020 12:58 Pete7r S7., Köln
 20.01.2020 13:29 Mark7us 7G., Kochel am See
 20.01.2020 15:46 Seba7sti7an 7W., Linden
 20.01.2020 19:11 Rain7er 7Fra7nz 7Jos7ef 7K., Horb
 20.01.2020 20:00 Rain7er 7Fra7nz 7Jos7ef 7K., Horb
 20.01.2020 20:25 Seba7sti7an 7W., Linden
 20.01.2020 21:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.01.2020 21:25 Tobi7as 7B., Hamburg
 21.01.2020 17:36 Mark7us 7B., Gummersbach
 21.01.2020 19:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.01.2020 22:32 Mark7us 7B., Gummersbach
 22.01.2020 23:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.01.2020 06:49 Mark7us 7G., Kochel am See
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