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Thema | Verurteilte Brandstifter sind zurück bei der Feuerwehr | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 855847 | |||
Datum | 31.01.2020 12:50 | 4369 x gelesen | |||
interessante Fragestellung ich tendiere da eher zu nein MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855848 | |||
Datum | 31.01.2020 12:57 | 2485 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. interessante Fragestellung Was sagt das dortige Feuerwehrgesetz dazu, ( sofern sie wg. Brandstiftung rechtmäßig verurteils wurden ) ? In BaWü eindeutig im § 11 Abs. 7 des FwG geregelt: " § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die [...] 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. " Danach gäbe es in BaWü keinen Ermessensspielraum. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 855871 | |||
Datum | 31.01.2020 21:32 | 2009 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.interessante Fragestellung Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- § 8 Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF in Brandenburg Das ist die rechtliche Grundlage im Land Brandenburg. Zwar kann ein Ausschluß auch nach nach Absatz (2) erfolgen: (2) Ein Angehöriger kann bei besonderen Vergehen in Ausübung seines Dienstes oder wenn er aus einem anderen Grund nicht mehr würdig erscheint, den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu verrichten, ausgeschlossen werden. Das ist aber eben ein KANN-Bestimmung. Hier könnte der Träger zwar den Ausschluss anordnen, ob der dann aber einer rechtlichen Überprüfung standhält, weil die Angehörigen der Feuerwehr das ja offenbar anders sehen, sei dahin gestellt. Zumal die Objektivität des Bürgermeisters hier jedem Rechtsanwalt in die Karten spielen würde. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855872 | |||
Datum | 01.02.2020 09:41 | 1564 x gelesen | |||
Guten Tag Eine Verurteilung wegen wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB wäre lt. FwG-BaWü, § 13 Abs. 8 auch ein Ausschlussgrund aus der Feuerwehr: " § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr [...] 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. [...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855873 | |||
Datum | 01.02.2020 09:55 | 1458 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. ich tendiere da eher zu nein Dazu tendieren nach einer kleinen Befragung von mir eine Großzahl von FW-Angehörige und FW-Nichtangehörige u.a. mit der Begründung, dass dies der Bevölkerung schwer zu vermitteln wäre und der Abschreckungseffekt verloren ginge. Meist begründet mit der Aussage: " Pech gehabt - hätten sie sich vorher überlegen sollen !". Gut, für BaWü gibt es hierzu -wie aufgeführt- klare Vorgaben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 855885 | |||
Datum | 01.02.2020 16:06 | 1332 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.wäre lt. FwG-BaWü Die gilt hier aber nicht sondern die Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF von Brandenburg. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 855890 | |||
Datum | 01.02.2020 22:41 | 1133 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Nach der "Löschfrist" im Bundeszentralregister/Führungszeignis ist das auch in BaWü hinfällig. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 855894 | |||
Datum | 01.02.2020 23:38 | 1059 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.und auch wenn es gar keine Verurteilung gegeben hat. Eine Einstellung des Verfahrens, gegen Geld-/Arbeitsauflage beispielsweise. Es könnte auch eine gute Idee sein Jugendlichen eine zweite Chance zu geben. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855897 | |||
Datum | 02.02.2020 08:38 | 913 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Stefan H. Nach der "Löschfrist" im Bundeszentralregister/Führungszeignis ist das auch in BaWü hinfällig. Wäre es bei Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB lt. Bundeszentralregistergesetz § 46, Abs. 4 "fünfzehn Jahre in allen übrigen Fällen. " ? Und im genannten Fall ( Arbeitsstunden bzw. Geldbuße ): [...] Die beiden Männer wurden für ihre Taten zu jeweils 120 Arbeitsstunden verurteilt. Das Verfahren gegen einen dritten Beteiligten, gegen den wegen Beihilfe ermittelt wurde, ist in der Berufung nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt worden. [...]? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855898 | |||
Datum | 02.02.2020 08:40 | 946 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Harald S. Es könnte auch eine gute Idee sein Jugendlichen eine zweite Chance zu geben. Dann muß die Feuerwehr aber schon mitspielen, was zumindest im genannte Fall so scheint ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 855902 | |||
Datum | 02.02.2020 11:39 | 820 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Dann muß die Feuerwehr aber schon mitspielen, was zumindest im genannte Fall so scheint ?! Und wenn der Komandant sich das zutraut, diese Jugendlichen zu führen, dann sollte man ihm Respekt zollen. Wobei ich das jetzt nicht pauschal für jede Dummheit als richtigen Schritt betrachte. Wir dürfen nicht vergessen, vor 30 jahren hat es niemanden interessiert, ob Jugendliche ein Wahlplakat abgefackelt haben. Heutzutage gehen Jugendliche dafür vor den Kadi, nachdem sie Bundesweit als Brandstifter und Terroristen stimatisiert wurden! Die Sache mit dem Auto würde bei mir noch Fragen aufwerfen. Die wären, wem gehörte das Auto? Waren Menschen in gefahr? Bestand die Gefahr der Ausbreitung? Wenn ich jetzt mal in die Glaskugel sehe, und das eigene uralte abgemeldete Schrottauto betrachte, das einsam und alleine auf einem Befestigten Platz rum stand. Schon verpuffen viele Vorwürfe, die das Wesen einer "echten" Brandstiftung ausmachen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 855904 | |||
Datum | 02.02.2020 12:00 | 779 x gelesen | |||
Irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass für die "Sozialstunden" erst nach 15 Jahren aus dem Register gelöscht werden. Nach kurzer Internetrecherche habe ich vielmehr den Eindruck, dass diese überhaupt nicht ins Bundeszentralregister, sondern lediglich ins "Erziehungsregister" eingetragen werden und dann bei Vollendung des 24. Lebensjahres des Betroffenen gelöscht werden. Insofern dürften sich die drei wohl alle als "unbestraft" bezeichnen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855905 | |||
Datum | 02.02.2020 12:32 | 713 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Nach kurzer Internetrecherche War für mich anfangs auch etwas verwirrend, so dass ich auf Kenner der Materie im FW-Forum hoffte ;-) Insofern dürften sich die drei wohl alle als "unbestraft" bezeichnen. Wird man vort Ort bestimmt "gerichtsfest" überprüfen können. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855906 | |||
Datum | 02.02.2020 12:34 | 942 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Harald S. Und wenn der Komandant sich das zutraut, diese Jugendlichen zu führen, dann sollte man ihm Respekt zollen. Genau, man müßte mehr Hindergründe und besonders auch die Jugendlichen näher kennen; somit soll das vor Ort geklärt werden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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