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ThemaFreiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz60 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg856373
Datum16.02.2020 11:157094 x gelesen
Freiwillige Feuerwehren: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | MDR.DE

Bislang durften Jugendliche mit Feuerwehrausbildung bei manchen Einsätzen mit anpacken - und etwa die Ölspur von der Straße fegen. Damit ist es nun vorbei. Der Grund: Neue Regeln der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte.

find ich gut:

... Grund dafür sind neue Regeln der Feuerwehr Unfallkasse Mitte zum besseren Schutz vor Unfällen und Traumata. ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen856374
Datum16.02.2020 11:214107 x gelesen
Dann wollen wir mal schauen, wann Niedersachsen da nachzieht, da steht noch ein Alter von 16 Jahren drin.

Heinrich

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg856379
Datum16.02.2020 12:463837 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Heinrich B.

Dann wollen wir mal schauen, wann Niedersachsen da nachzieht,

Über den Sinn oder Unsinn, Pro und Contra minderjährige Feuerwehrangehörige zu Einsätzen mitzunehmen, wurde/wird hier im FW-Forum seit ersten Forumstagen, sprich seit über 20 Jahren (!) lebhaft und kontrovers diskutiert, will das nicht unbedingt mehr aufwärmen.
Finde an der ganzen Sache nur suboptimal, dass das z.B. über die Unfallkassen oder innenministerien nicht bundesweit geregelt ist.

Für BaWü beispielsweise , siehe § 14, Abs. 1 FwG:

" § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr

(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Le-bensjahres an Einsätzen teilnehmen, [...] "




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg856384
Datum16.02.2020 13:103696 x gelesen
Guten Tag

Paar Infos hierzu vom LFV Thüringen:

-> " Innenminister bestätigt im Thüringer Landtag: Keine Einsätze mit minderjährigen Jugendlichen bei der Thüringer Feuerwehr "

[...] Aber gerade das war wohl nochmals ein Stein des Anstosses, weitere Klarheit über das Problem einzufordern, sodass sich nun der Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 in einer Fragestunde damit befasste. Konkret mit einer Mündlichen Anfrage des Landtagsabgeordneten Voker Emde (CDU), auf die für die Landesregierung der Thüringer Innenminister Georg Maier antwortete. Wichtige Aussage des Ministers: "Nach § 13 (ThürBKG in Zshg. mit § 14 - d. R.) kann der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung zwar beginnen, es dürfen jedoch für die Personengruppen im Alter von 16 bis 18 Jahren keine Einsätze angeordnet oder genehmigt werden." [...]


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen856388
Datum16.02.2020 16:133166 x gelesen
Der Innenminister sagt also das das Gesetz schon immer Einsätze von 16-17 Jährigen ausschließen würde und daher gäbe es in der neuen DGUV-Vorschrift 49 Feuerwehren in Thüringen keinen der in der Vorschrift genannten Ausnahmetatbestände ?

Ich kann das ganze ja verstehen aber im Landtag zu argumentieren es hätte sich nichts geändert wenn das Gesetz landauf- landab anders angwewendet wurde und es eben gerade doch eine Änderung da ist.

Oder habe ich da in der Kürze etwas falsch verstanden?

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen856389
Datum16.02.2020 17:172987 x gelesen
Geschrieben von Ingo z.Oder habe ich da in der Kürze etwas falsch verstanden?
Hier haben einige schon lange nicht etwas verstanden. Nämlich das Kinder/Jugendliche an der Einsatzstelle nichts zu suchen haben.
Bei uns gibt es den DME erst mit 18 und dann darf er mit ausrücken, aber nur auf dem zweiten Fahrzeug.

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern856391
Datum16.02.2020 17:252919 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ingo z.Oder habe ich da in der Kürze etwas falsch verstanden?

Die DGUV ist nicht Länderspezifisch. Alle Fachverbände und Gremien haben der DGUV zugestimmt. Jeder macht was er will trifft lt. UVV nicht zu. Der eine oder andere hat sich aber ein Hintertürchen offen gehalten.
In §17 Abs 3 verbietet grundsätzlich die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen im Einsatz.
Wenn im Landesgesetz die Teilnahme für bestimmte Tätigkeiten erlaubt ist, dann können auch Jugendliche in den Einsatzdienst.

Fehlen derartige Regelung (wie anscheinend in Thüringen) kommt das einem Verbot gleich und es gibt keinen Handlungsbedarf. Es sei denn man möchte Kinder im Einsatz haben das scheint aber nicht Konsens (UVV) zu sein.
So hab ich das auch verstanden.

In Bayern gibt es eine Erläuterung zu den Änderungen. https://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Allgemeines/Die_neue_Unfallverh%C3%BCtungsvorschrift__2019-01-23_.pdf
Wenn man sich etwas mit den Grundsätzen der Prävention beschäftigt, dann kann man nachvollziehen, warum man Kinder und Jugendliche nicht im Einsatz gerne sieht (aus Sicht des Unfallversicherungsträgers).
Die Unfallversicherungsträger betrachten freiwillige Feuerwehrangehörige als besondere Versicherte. Jugendliche Feuerwehrangehörige sind dann die besonderen, unter den besonderen, mit einem noch höheren unkalkulierbaren Risiko. Das Risiko zu minimieren ist dann auch Sache des Unternehmers - Die Verantwortung will anscheinend keiner tragen. SUG kommt dan meist mit der Verbotskeule.

Gruß
Dirk

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW856394
Datum16.02.2020 18:272900 x gelesen
Punktum Diskussion beendet weil keiner kann schlauer sein!
...oder wie müssen wir deine Meinung verstehen?

Wohl tausende Kameraden haben ihr Ü18-Einsatzzeit klaglos überstanden und haben so 1Jahr Vorsprung, keine Ahnung warum einige noch immer auf eine "Welt in Watte" hin arbeiten während ich gleichzeitig sehe das viele festgestellt haben das die reale Umsetzung unter dem Strich nur Nachteile brachte.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSchw8arz8 L.8, Eckernförde / SH856399
Datum16.02.2020 21:062645 x gelesen
Geschrieben von Thomas M. ihr Ü18-Einsatzzeit
??? ich dachte es geht um unter 18 hier.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP856400
Datum16.02.2020 21:20   2783 x gelesen
Ich finds auch gut, dass Thüringer Jugendliche jetzt keine Traumata mehr kriegen, weil sie Ölspuren von Straßen fegen. Das sollte man wirklich langsam mal flächendeckend einführen.

Bei diversen anderen Einsätzen wäre mir ein bisschen GMV und Lebenswirklichkeit allerdings dann doch lieber.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW856403
Datum16.02.2020 23:132610 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Wohl tausende Kameraden haben ihr Ü18-Einsatzzeit klaglos überstanden

Sorry, U18 sollte da stehen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen856406
Datum17.02.2020 08:212421 x gelesen
Hallo, ich als "Betroffener" stelle mal kurze Info zur Verfügung:

Laut ThBKG ist ausdrücklich die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung ab 16 Jahren zulässig:

Geschrieben von ---Gesetzestext--- § 13 Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (1) Der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung der Feuerwehr beginnt frühestens mit dem vollendeten 16. Lebensjahr und endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres durch den Bürgermeister zugelassen werden; die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Geschrieben von ---UVV Feuerwehren--- § 6 Persönliche Anforderungen und Eignung
(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer darf Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Bestehen konkrete Anhaltspunkte, aus denen sich Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung von Feuerwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit ergeben, so hat sich die Unternehmerin bzw. der Unternehmer die Eignung ärztlich bestätigen zu lassen.




Geschrieben von ---FwDV 2--- Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2
Ausgabe 01. 2012
Seite 9
2.1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden
Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.



Auf meine Anfrage bei der FUK Mitte ob unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes Einsätze für für 17 oder 18 - jährige Kameraden nach o.a. Gesichtspunkten zulässig wären ,da ja bereits ab 16 Jahren teilweise Berufsausbildungen als Zimmermann,Tischler, Mauer etc. auf Baustellen auch stattfinden bekam ich folgende Antwort:

Geschrieben von ---FUK Mitte--- "Sehr geehrter ..........., es sind nicht nur die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetztes einzuhalten. Ebenso ist die Aufsichtspflicht nach BGB und das Jugendschutzgesetz zu beachten. Vgl. § 8 JuSchG "Jugendgefährdende Orte"



Wenn ich nun nach Jugendschutzgesetz (JuSchG) extrem auslegen würde:


Geschrieben von ---Gesetzestext--- § 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

1.
zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2.
der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.


dann dürfte kein Jugendlicher unter 18 Jahren eine Ausbildung beginnen dürfen,sei es auf dem Bau, in der Fleischerei etc.

Hier lauern immer wieder körperliche Gefahren,so das man hier eigentlich das Einsteigsalter auf 18 heraufsetzen müsste.


Geschrieben von ---BGB--- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.




Ich denke hier ist die Aufsichtspflicht des Gruppenführers oder des Truppführers ausreichend,gerade in Bezug auf FwDV 2, wo der " Truppmann" grundlegende Tätigkeiten ausübt , wie z.B. Aufbau der Wasserversorgung aus dem Hydranten,oder Abfegen einer Ölspur" eher nicht damit zu rechnen sei, das er einer 3.Person laut BGB Schaden zufügt.



Natürlich kann und darf es nicht sein,das man die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren von der Teilnahme eben "nur" 16-18-jähriger Kameraden mit abgeschlossenen TM1 Lehrgang abhängig macht.



MkG Lars

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen856409
Datum17.02.2020 08:562219 x gelesen
Geschrieben von ---FUK Mitte--- es sind nicht nur die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetztes einzuhalten.

Haben die das gelesen? Die Arbeitszeiten aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz schließen jede ehrenamtliche Tätigkeit aus, egal ob in FF oder das Gassigehen mit dem Hund vom Senior nebenan.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP856413
Datum17.02.2020 09:512216 x gelesen
Geschrieben von Lars B.Wenn ich nun nach Jugendschutzgesetz (JuSchG) extrem auslegen würde:...müssten wir verstärkt darauf hinwirken, dass die 16jährigen von heute möglichst früh heiraten. Denn dann haben sie - so rein nach JuSchG - alles Grauen dieser Welt erlebt und weite Teile des JuSchG gelten nicht mehr.
Sowas müsste man mal in die Brandschutzgesetze und UVVs einarbeiten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg856414
Datum17.02.2020 10:172217 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ich finds auch gut, dass Thüringer Jugendliche jetzt keine Traumata mehr kriegen, weil sie Ölspuren von Straßen fegen.Ich verstehe nicht, wo das Problem ist, einen unter 18 Jährigen nicht zum Einsatz mit zu nehmen. Bei meiner Heimatwehr gab es den Piepser erst nach Abschluss des TM1 (keine Ahnung welche Module).

Ja, es mag sein, dass es Einsätze gibt, wo man nach GMV auch einen 12-Jährigen einsetzen könnte, aber: man weiß NIE was einen an der Einsatzstelle erwartet (Ölspur alarmiert: VU mit Schwerstverletzten; Ölspur alarmiert: Blut von der Fahrbahn spülen).

Und selbst, wenn es tatsächlich eine Ölspur ist: Es fahren oft genug Auto in abgesperrte Einsatzstellen; das vielfach erhöhte Unfallrisiko auf Alarmfahrten; oder der sich durch die Absperrung prügelnde Passant.

Ja, man kann vielleicht Einsätze finden, wo man unter 18 Jährige einsetzen könnte. Aber eigentlich braucht der dann immer einen Betreuer.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856415
Datum17.02.2020 10:192070 x gelesen
Geschrieben von Ingo z.Haben die das gelesen? Die Arbeitszeiten aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz schließen jede ehrenamtliche Tätigkeit aus, egal ob in FF oder das Gassigehen mit dem Hund vom Senior nebenan.

Wo steht das?

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen856417
Datum17.02.2020 10:502048 x gelesen
Nein, ganz im Ernst,

leg den Jugendschutz extrem aus,bzw. beurteile die Gefahren so kleinlich wie möglich,

dann würde man keine FSJ-ler mehr im Pflegebereich oder Krankenhaus einstellen.


Alles Orte,wo man psychisch einen "Knacks" fürs Leben bekommen kann.(Hilflosigkeit,körperliche Gebrechen,Tod etc.)

Ich denke einen 16 oder 17-jährigen ständig an einer Einsatzstelle mit diesen Situationen zu konfrontieren geht gar nicht,bzw. sollte man drauf achten wo er eingesetzt werden kann.

Auf der anderen Seite fangen die ich nenne sie mal Jugendliche oder Heranwachsende auch immer früher mit dem Führerschein ( A1, AM ,L,T)für Moped,Traktor etc. an,also sind dann wenn sie diese Fahrzeuge allein bewegen dürfen 16 Jahre alt und müssen auch mit Unfällen rechnen,wo sie als Ersthelfer an der U-Stelle sind.

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen856418
Datum17.02.2020 11:002008 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Wo steht das?

§8: max 8 Stunden/Tag und max 40 Stunden die Woche. Da das durch Ausbildungsbetrieb und Schule schon voll ist keine Ehrenamt wenn hier auch das JArbSchG gilt
§14 (1)." Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden." --> noch nicht einmal die Teilnahme am normalen Ausbildungsdienst möglich da die eigentlich immer länger als bis 20:00 geht
§15: fünf Tage Woche --> keine Ausbildung am Wochenende

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen856419
Datum17.02.2020 11:002109 x gelesen
Hallo Christian,

und wie das Gesetz so will, kann ich durchaus mit 16 ( zumindest bei uns in Thüringen) den TM 1 nach FwDV 2 fertig haben, sprich ich werde Anfang eines Kalenderjahres 16, mache meine Grundausbildung:

2.1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.

TM 1 abgeschlossen


Somit wie du richtig erkannt hast, ein Einsatz unter Anleitung (den von dir angeführten Betreuer) möglich.

Nur was ändert sich ( frag ich jetzt mal provokativ) wenn der Kamerad(m/w/d) dann 18 ist und den TM 2 abgeschlossen hat, auch dann ist er nur Truppmann und muss einen Truppführer(somit Betreuer) bei sich haben?!

MkG

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz856421
Datum17.02.2020 11:122020 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo z.§8: max 8 Stunden/Tag und max 40 Stunden die Woche. Da das durch Ausbildungsbetrieb und Schule schon voll ist keine Ehrenamt wenn hier auch das JArbSchG gilt
§14 (1)." Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden." --> noch nicht einmal die
Teilnahme am normalen Ausbildungsdienst möglich da die eigentlich immer länger als bis 20:00 geht
§15: fünf Tage Woche --> keine Ausbildung am Wochenende


Klar, und am besten machen wir dann auch gleich die Jungendfeuerwehr zu, weil dort doch sicher das gleiche gilt wie beim Ausbildungsabend der Aktiven.

Gruß,
Michael

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt856422
Datum17.02.2020 11:141937 x gelesen
Hallo Ingo,


das Jugrndarbeitsschutzgesetz kommt aber hier nicht zum Tragen.

http://www.kfv-hildburghausen.de/downloads/jugendlicheimeinsatz.pdf


MKG

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg856423
Datum17.02.2020 11:162087 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Lars B.

Nur was ändert sich ( frag ich jetzt mal provokativ) wenn der Kamerad(m/w/d) dann 18 ist und den TM 2 abgeschlossen hat, auch dann ist er nur Truppmann und muss einen Truppführer(somit Betreuer) bei sich haben?!


Ich glaube, dass man da unterscheiden muß, zum Einsatz Minderjähriger schreibt die UVV-Feuerwehren bez. der Aufsicht:

" §17 Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr

(2) Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige am Dienst der aktiven Feuerwehrangehörigen nur nach landesrechtlichen Bestimmungen und nur außerhalb des Gefahrenbereichs unter Aufsicht erfahrener Feuerwehrangehöriger mitwirken.

Der Gefahrenbereich und Aufsichtführende sind von der jeweils verantwortlichen Führungskraft zu bestimmen. [...] "


Ich gehe davon aus, dass da eine ganz bestimmte und von der verantwortlichen Führungskraft für diesen Einsatz etxra benannte Person gemeint ist, könnte auch der TF sein ?!


Beim Einsatz als Truppmann Ü-18 ergäbe sich das automatisch aus der takt. Zusammensetzung des jeweiligen Trupps/Gruppe.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz856424
Datum17.02.2020 11:221986 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Bei meiner Heimatwehr gab es den Piepser erst nach Abschluss des TM1

Bei uns auch. Meinst du TM Teil 1 (also den Grundlehrgang)? Den kann der 16jährige machen und ist dann bei Abschluß zwischen 16 und 17. Wenn du auch den Teil 2 meinst, so ist er, sofern er vorher in der JF war und die Zeit entsprechend angerechnet wird, zwischen 17 und 18.

Geschrieben von Christian R.Ja, es mag sein, dass es Einsätze gibt, wo man nach GMV auch einen 12-Jährigen einsetzen könnte, aber: man weiß NIE was einen an der Einsatzstelle erwartet (Ölspur alarmiert: VU mit Schwerstverletzten; Ölspur alarmiert: Blut von der Fahrbahn spülen).

Und auch hier wieder. GMV ist das Stichwort. Wenn der 16-18jährige bei Alarm zum Gerätehaus kommt, obliegt es dem Einsatzleiter bzw. GF des ausrückenden Fahrzeuges, ob er anhand des Stichwortes den betreffenden Kameraden mitnimmt oder nicht.

Geschrieben von Christian R.Und selbst, wenn es tatsächlich eine Ölspur ist: Es fahren oft genug Auto in abgesperrte Einsatzstellen; das vielfach erhöhte Unfallrisiko auf Alarmfahrten; oder der sich durch die Absperrung prügelnde Passant.

Und all das ist mit dem 18. Geburtstag auf einmal kein Problem mehr? Insbesondere eventuelle belastende Einsätze? Ich meine jetzt nicht aus juristischer Sicht, da mag man das so interpretieren können. Aber rein in der Realität kann das von Person zu Person unterschiedlich sein. Der eine hat mit 16 da keinerlei Probleme damit, der andere auch mit 46 noch.

Gruß,
Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg856425
Datum17.02.2020 11:401990 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael W.

Und all das ist mit dem 18. Geburtstag auf einmal kein Problem mehr? Insbesondere eventuelle belastende Einsätze? Ich meine jetzt nicht aus juristischer Sicht, da mag man das so interpretieren können. Aber rein in der Realität kann das von Person zu Person unterschiedlich sein. Der eine hat mit 16 da keinerlei Probleme damit, der andere auch mit 46 noch.

Ich komme jetzt mal wieder auf die juritische Sicht zurück, die UVV-FW sagt zu Einsatz Minderjähriger im § 17, :

" Dabei sind auch mögliche psychische Gefährdungen zu berücksichtigen "

Könnten jetzt, wenn ein U-18 FW-Angehöriger im Einsatz einen pysch. Knacks bekommt, seine Eltern die "Feuerwehr" dahin beziehend wg. Verstoßes gegen die Vorgaben der UVV-FW verklagen, was bei einem Ü-18 nicht mehr möglich wäre ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg856426
Datum17.02.2020 12:511884 x gelesen
Das Problem sehe ich eher in der geistigen Reife des Jugendlichen und die Fähigkeit selbst zu beurteilen, was einen aus der Bahn wirft. Außerdem musst du irgendwo einer Grenze ziehen. Und diese Grenzziehung ist immer gesellschaftlicher und politischer Konsens.

Es gibt wirklich viele Altersstufen im deutschen Recht... Aber wo will man die Grenze ziehen und was will man ab wann erlauben? Der große Vorteil der 18-Jahre-Grenze ist: rechtlich ist man ab da (fast - Jugendstrafrecht) Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856428
Datum17.02.2020 13:391851 x gelesen
Da bin ich auch schon mal drauf rein gefallen. Daher ist es so wichtig, das das Hobby feuerwehr ein Hobby bleibt. Ein Marathonläufer verausgabt sich halt auch mal und trainiert auch am Wochenende. Wenn die Schüler allerdings durch den Feuerwehreinsatz die Augen nicht mehr auf bekommen, geht das gar nicht.
Insgesamt mus man sagen, das die Auslegenden Stellen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendämter usw.) die positiven Wirkungen eines Ehrenamtlichen Engagements schätzen und normalerweise keinen Strick draus drehen. Allerdings muss alles im Rahmen bleiben.
Übungsdienst bei einem 17 Jährigen bis 22 Uhr ist halt Ok. Einsatz ist nicht Ok.
Brötchenschmieren mit der Jugendfeuerwehr im Feuerwehrhaus ist ok. Für den Mitternachtswächter aber schon nicht mehr.
Aber eine Fahrt zum Einsatzort?
Am Einsatzort sein?
Am Verletzten arbeiten?
Die Frage ist, wo die Grenze liegt. Ich persönlich würde die Grenze sicherlich weiter nach Hinten ausdehnen. Aber hier hat die Unfallkasse nun den Riegel vorgeschoben. Mutmaßlich, weil die Grenzen wohl zu oft zu weit in die Unvernunft verschoben wurden. Auch schätze

PS: Bei einer 08/15 Wiederbelebung auf dem Schulhof will die Unfallkasse inzwischen auch die Namen aller Zeugen und aller Helfer haben. Auch so Informationen zu Seelsorgerischen Maßnahmen usw. werden abgefragt. Das war vor 30 Jahren auch nicht so. Manches wird einfach besser.

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen856429
Datum17.02.2020 13:481879 x gelesen
Da bin ich voll bei dir,

Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Der Gefahrenbereich und Aufsichtführende sind von der jeweils verantwortlichen Führungskraft zu bestimmen. [...] "

Ich als GF sehe bei Alarmierung das Alarmstichwort sowie nach Eintreffen am GH meine Gruppe, sehe also wer u.U. alles da ist, wen ich als welchen Trupp einteile.Da entscheide ich schon vor Ort ob ich überhaupt einen U18 dabei haben will.

Falls Entscheidung "ja" :

An der E-stelle lege ich den Gefahrenbereich bzw.Arbeitsbereich des Trupps TF + U-18 fest und kommandiere somit den TF mit dem TM1 in einen Arbeitsbereich,den ich nicht als gefährlich ansehe.

Da i.d.R. auf einem Gruppenfahrzeug "nur" 9 Sitzplätze vorhanden sind,ergibt sich somit der eingeteilte TF als Aufsichtsperson?!Ich pers. würde nicht daraus interpretieren das ich nun zusätzlich noch einen 10.Kameraden benötige,der quasi als Aufsicht diesen Trupp unterstützt bzw.beobachtet?!

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg856433
Datum17.02.2020 15:261744 x gelesen
Bitte noch den Geltungsbereich in § 1 JArbSG beachten!
Dieses gilt ausschließlich nur für unter 18-Jährige in einem Beschäftigungsverhältnis!
Die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Jugendorganisation (auch einer BOS) ist keine Beschäftigung im Sinne des Gesetzes; ist auch schon wiederholt von verschiedenen Bundesgerichten festgestellt worden.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS856434
Datum17.02.2020 16:081613 x gelesen
Geschrieben von Lars B. ab 16 Jahren teilweise Berufsausbildungen als Zimmermann,Tischler, Mauer etc.#
Ab 15. ich war mit 18 bereits Geselle.(95). Mit 16 Übertrifft von JF in FF, direkt TM, mit 17 haben wir (wir waren eine größere Gruppe aus verschiedenen Löschzügen, die sich aber alle aus der gemeinsamen JF kannten) alle den TF besucht, mit 18 dann die Fachausbildungen (Funk, AGT, Maschinist für Löschfahrzeuge).
Das man den 17 jährigen nicht als inneren Retter beim VU und den 18 jährigen nicht als TF in ein Kellerfeuer schickt sollte ja jedem GF klar sein, soviel GMV sollte jeder haben.

Dies ist meine Meinung.

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland856436
Datum17.02.2020 16:471705 x gelesen
Ich frag mich nur, darf der Azubi U18 zum Straßenwärter auch keine Unfallstelle auf der Straße kehren, darf der Dachdeckerazubi U18 auch keine Leiter steigen nach dem Sturm zum Dach neu eindecken, darf Azubi U18 zum Forstwirt auch keine MKS bedienen?
Nur mal so gefragt?

Gruß Daniel

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern856437
Datum17.02.2020 17:311626 x gelesen
Hallo Daniel,

Dachdecker dürfen....;-)
Jetzt erst wieder mit meinem auf dem Klosterdach gewesen (nach dem Sturm)....


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg856438
Datum17.02.2020 17:421595 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Lars B.

Ich als GF sehe bei Alarmierung das Alarmstichwort [...]

Das sehe ich als eine örtliche UVV-FW-konforme Lösung an.

Für BaWü, wie u.a. auch "Hier " beschrieben, stellt sich diese Thematik halt jetzt nicht, und mit einer Änderung des § 11, Abs. 1 FwG ist auch in Zukunft nicht zu rechnen. In den letzten Gesetzesnovellen zum FwG wurde eine diesbezügliche Änderung -trotz schon vor vielen Jahren u.a. vom LFV gefordert- abgelehnt und BaWü ist trotzdem noch nicht abgebrannt ;-)))

Ob das gerne vorgebrachte Motivationsargument wirklich so ausschlagebend ist ? Laufen in BaWü -und anderen BL- den FF wirklich so viele 16-17-Jährige davon, weil sie erst mit 18 in den Einsatz dürfen ?
Ich beobachte aber, dass man mehr gut ausgebildete junge FW-Angehörige, so um die Zwanzig, aus vielerlei Gründen verliert, sollte man dieser Alters/Personengruppe mehr Aufmerksamkeit widmen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856439
Datum17.02.2020 18:151513 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Ab 15. ich war mit 18 bereits Geselle.(95).
Ausbildung mit 16 findest du heute kaum noch.
Nicht alles was damals gemacht wurde ist auch gut gewesen. und auch damals war das nicht üblich. Mein Onkel ist in den 50er Jahren mit 14 in die Lehre gegangen. Glaubst du, das war immer positiv?

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg856443
Datum17.02.2020 19:311611 x gelesen
Geschrieben von Daniel G.Ich frag mich nur, darf der Azubi U18 zum Straßenwärter auch keine Unfallstelle auf der Straße kehren, darf der Dachdeckerazubi U18 auch keine Leiter steigen nach dem Sturm zum Dach neu eindecken, darf Azubi U18 zum Forstwirt auch keine MKS bedienen?Ich würde behaupten, ohne es zu wissen, dass es auch für Azubis Einschränkungen gibt, je nach Alter und Ausbildungsstand.

Dazu kommt, dass der jeweilige Ausbilder eine echte Berufserfahrung mitbringt, die weit über das hinausgeht, was der übliche Feuerwehrmann in 10 oder 20 Dienstjahren ansammelt. Von daher hinkt der Vergleich mit den Azubis doch sehr.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP856445
Datum17.02.2020 21:39   1678 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. Ob das gerne vorgebrachte Motivationsargument wirklich so ausschlagebend ist ? Laufen in BaWü -und anderen BL- den FF wirklich so viele 16-17-Jährige davon, weil sie erst mit 18 in den Einsatz dürfen?Ähnliche Frage: Wieviele der U18-jährigen sind dort, wo sie mit an Einsatzstellen arbeiten dürfen, schon zu Schaden gekommen?

Mit 16-18 Jahren orientieren sich viele schon eher nach oben zu den Erwachsenen, als nur mit den 10jährigen in der JF zu spielen. In anderen Freizeitbeschäftigungen wie Sportvereinen, im Berufsleben... Dann hat man vielleicht auch schon 6 Jahre irgendwas mit Feuerwehr zu tun gehabt, Grundlehrgangsinhalte erscheinen langweilig, und dann tun die großen plötzlich so, dass jede Ölspur auch ein Blutbad sein könnte, und man dann keine Chance mehr hat den Jugendlichen vor den schlimmen Eindrücken zu bewahren. Ich kann jeden Jugendlichen verstehen, der dann überlegt ob man nicht auch andere Zeitvertreibe findet. Und die, die damit nicht völlig vergrault werden, sind prädestiniert für diese Gruppe:
Geschrieben von Bernhard D. Ich beobachte aber, dass man mehr gut ausgebildete junge FW-Angehörige, so um die Zwanzig, aus vielerlei Gründen verliert, sollte man dieser Alters/Personengruppe mehr Aufmerksamkeit widmen ?Denn wenn man in der Anfangszeit der Feuerwehrlaufbahn möglichst viele Lehrgänge absolvieren soll, im Zeitraum in dem auch manche private Veränderung eintritt, dann muss man an der Sache Spaß haben. Und die, die mit 17 schonmal nach Blaulichtfahrt das Standrohr bewacht haben, haben da vielleicht noch etwas mehr Motivation, als die, die man bis zur Volljährigkeit komplett in Watte gepackt hat.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland856447
Datum17.02.2020 22:531497 x gelesen
Wenn der Dachdecker Azubi mit dem Gesellen der jetzt seit 2 Jahren fertig ist alleine auf der Baustelle ist vs. der 17 Jährige FA der zusammen mit dem 53 Jahre alten Oberlöschmeister nach nem Auffahrunfall die Straße kehrt. Der Azubi bleibt da sicher nicht im Firmenbulli und spielt am Handy und dem alt gedienten Oberlöschmeister traue ich durchaus zu dass er aufpasst und das Beide unfallfrei den Besen schwingen.

Gruß Daniel

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856448
Datum17.02.2020 22:591457 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wieviele der U18-jährigen sind dort, wo sie mit an Einsatzstellen arbeiten dürfen, schon zu Schaden gekommen?

Das Problem ist, die siehst du nicht (mehr). Diese Jugendlichen bleiben nach Einsätzen plötzlich weg. Aufarbeitung dann zwischen 30 und 40.
Das Problem ist nicht das Standrohr bewachen, oder das erhöhte Risiko bei einer Blaulichtfahrt. Wer da eine Gefahr rein interpretiert, der ist schon etwas seltsam. Ich persönlich halte es sogar für extrem wichtig, das die Jugendfeuerwehr bei kontrollierten Feuern wie Osterfeuer und co. ihre Rolle spielen und die (Nach)löscharbeiten offen abwickeln. Aber schon eine Ölspur ist eine unkontrollierte Situation.

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AutorThom8as 8S., Kirchseeon / Bayern856449
Datum17.02.2020 23:02   1523 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Dazu kommt, dass der jeweilige Ausbilder eine echte Berufserfahrung mitbringt, die weit über das hinausgeht, was der übliche Feuerwehrmann in 10 oder 20 Dienstjahren ansammelt. Von daher hinkt der Vergleich mit den Azubis doch sehr.

Der Ausbilder oder der Kollege, bei dem der Azubi gerade mitläuft ist manchmal auch der gerade ausgelernete Geselle mit 18 oder 19 Jahren. Weit mehr als ein erfahrener, gut ausgebildeter FA ist das sicher in vielen Fällen nicht. Und wenn eine Lehre 3 Jahre dauert und der Azubi in manchen Fällen am Anfang 15 ist wird es mit Ausbildungsinhalten aufschieben bis er 18 ist aber schwierig.

Wie muss ich mir das vorstellen? Wir Menschen, oder zumindest wir Deutschen, sind bis einen Tag vor Vollendung unseres 18. Lebensjahres dumme, naive, tollpatschige, schwache, ungeschickte Kinder und dann macht es in der Nacht ZOOM und wir sind 18, volljährig, verantwortungsbewusst, stark, geschickt und können alle gefährlichen Dinge ohne Problme.

Selbstverständlich muss man Auszubildende (ganz allgemein, nicht nur im Sinne von Lehrling (SB)) entsprechend ihrer Vorkenntnis anleiten und führen. Im FW-Einsatz ist das nicht immer einfach und manchmal heißts vielleicht "Setz dich ins Fahrzeug!" oder "Stell dich an den Rand, jetzt müssens die Erfahrenen mal alleine machen, es pressiert!" oder von vornherein "Heute kannst Du nicht mit!" Aber ich finde es gut, die 2 Jahre mit den 16 und 17-jährigen zu haben, in denen man sie an den vollen Einsatzdienst heranführt. Der Vorteil ist, dass sie sich noch leichter etwas sagen lassen, als wenn sie gerade ob Führerescheinerwerbs und uneingeschränkter Partyerlaubnis vor Kraft und Erwachsenheit kaum gehen können. Und wenn es nicht funktioniert, kann man sie auch nocheinmal zurückstellen. Es ist Einsatzdienst auf Probe.
Mit 18 dürfen sie ja dann schon z.B. auf AGT-Lehrgang gehen und da sollten sie halt schon einmal zumindest ein paar Blaulichtfahrten gemacht haben noch besser auch schon mal bei einem Brandeinsatz dabei gewesen sein.

Gymnasiasten machen mit 18 Abi und gehen weg zum studieren oder für ein Jahr ins Ausland o.ä. Danach bzw. am Studienort wieder mit der Feuerwehr anzufangen fällt sicher leichter, wenn man schon Einsätze gefahren ist und in einer neuen FW nicht völlig grün anfängt.

Das Muster, dass man mit 16 eine 1.Stufe darf und mit 18 dann mehr findet man ja auch beim Jugendschutzgesetz, bei den Führerscheinen, FSK und auch bei der Gesetzgebung zur sexuellen Selbstbestimmung wieder. Dieses Stufenkonzept finde ich gut.

Mit vier Saugschleich!

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AutorThom8as 8S., Kirchseeon / Bayern856450
Datum17.02.2020 23:151465 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Aber schon eine Ölspur ist eine unkontrollierte Situation

In gewisser Weise und in manchen Fällen ja. Und andere Einsätze auf jeden Fall. Aber Kontrolle bringe ich durch Ausbildung, Anleitung und Aufsicht rein. Nicht durch Alter! Und geistig und körperlich in der Lage diese Ausbildung aufzunehmen sind 16-jährige.
Und auch Schutz vor und Hilfe bei psychischen Belastungen braucht der 18-jährige nicht weniger als der 16-jährige.
Warum sollte der 18-jährige bei geleicher Behandlung oder vielmehr Nicht-Behandlung nicht "nach Einsätzen plötzlich weg [bleiben]? Und erst mit 30-40 aufarbeiten.
Für Führungskräfte vom Trupp- bis zum Verbandsführer sollten untergebene, weniger ausgebildete Kameraden immer Schutzbefohlene sein, unabhängig vom Alter.

Mit vier Saugschleich!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW856451
Datum17.02.2020 23:301396 x gelesen
Geschrieben von Lars B.man drauf achten wo er eingesetzt werden kann.

Ich denke das ist selbstredend.
Wohl niemand wird beim VU-Klemm die JF nach vorne schicken, was hinten zusätzlich passiert kann auch auf dem täglichen Schul/Arbeitsweg passieren, allerdings ist man dann eher nicht darauf vorbereitet.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856452
Datum17.02.2020 23:331435 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Aber Kontrolle bringe ich durch Ausbildung, Anleitung und Aufsicht rein.Davon ging ich sowieso aus. Allerdings gibt es dabei doch viele Gefahren und Verlaufsänderungen, die du nicht verringern kannst.
Geschrieben von Thomas S.Warum sollte der 18-jährige bei geleicher Behandlung oder vielmehr Nicht-Behandlung nicht "nach Einsätzen plötzlich weg [bleiben]? Und erst mit 30-40 aufarbeiten. Nun, ne Grenze musst du ziehen. Das mit dem Wegbleiben und erst 10-15 Jahre später aufarbeiten kenne ich aus meinem Umfeld mehrfach. Bei über 18 Jährigen seltener.
Geschrieben von Thomas S.Für Führungskräfte vom Trupp- bis zum Verbandsführer sollten untergebene, weniger ausgebildete Kameraden immer Schutzbefohlene sein, unabhängig vom Alter.Bei Jugendlichen musst du halt etwas mehr beachten.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856453
Datum17.02.2020 23:391508 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.was hinten zusätzlich passiert kann auch auf dem täglichen Schul/Arbeitsweg passieren,Der Jugendliche hat dann aber keine Stellung. Er muss nicht funktionieren. Er kann einfach nix tun. In einer Dienststellung wird er funktionieren und sich damit selbst schaden.

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg856454
Datum18.02.2020 08:491450 x gelesen
Um bei deinen Beispielen zu bleiben: Der U18 Straßenwärter Azubi wird nicht um 3 Uhr in der Nacht Bereitschaft haben und auf der Autobahn Absperrmaßnahmen durchführen. Den U18 Dachdeckerazubi wird man nicht beim schlimmsten Wetter das 1. Mal auf ne hohe Leiter schicken und der Forstwirt Azubi wird seine ersten Schritte mit der Kettensäge auch sicher nicht beim Aufarbeiten von Sturmholz machen, dass eventuell auch noch unter Spannung steht.

Also bei mir war das damals so: Jugendfeuerwehr bis ich 17 war. Ab 17 und Grundlehrgang durften wir mit zu den Aktiven zum Üben und ab 18 hat man dann den Piepser bekommen und durfte mit auf Einsätze. Mir hat es nicht geschadet. Ob es mir was gebracht hätte mit 17 schon Einsätze zu fahren? ich glaube nicht.
Ok, doch ich hatte mit etwa 16 schon mal eine Einsatzfahrt gehabt.
Wir hatten Dienst von der Jugendfeuerwehr und dabei ist ein Einsatz eingegangen. Wir waren mit dem MTW unterwegs und wurden dann eingesetzt um im Gerätehaus einige Schläuche zu holen, danach mussten wir aber auch hinter die Absperrung.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland856455
Datum18.02.2020 09:091372 x gelesen
Du schickst auch keine 17jährige FA unter PA in den Innenangriff oder mit Schere und Spreizer zur Heavy Rescue.

Gruß Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP856457
Datum18.02.2020 09:33   1715 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Aber schon eine Ölspur ist eine unkontrollierte Situation.Langsam habe ich den Eindruck, im gelobten Land der friedlichen Ölspuren zu leben. Bei der Alarmierung weiß ich schon, ob mich nur ne Ölspur erwartet oder ein mittleres Straßenmassaker, und ich weiß auch ob ich zum mittleren Fahrstreifen der Autobahn gerufen werde (wobei das in RLP i.d.R. nicht mehr passieren sollte) oder in eine Seitenstraße des kleinen Kaffs, wo sich eines der 30 täglich herfahrenden Autos entleert hat.
Allerdings wären Ölspuren bei mir für die Jugendlichen vermutlich schon zu langweilig, weil ich mich in den meisten Fällen weigere eine Feuerwehrzuständigkeit herbei zu erfinden. Das überlass ich lieber den Straßenwärtern. Wenn die Jugendlichen also Ölspuren bekämpfen wollen, sollen sie Straßenwärter werden. FunFact: Ausbildung dort geht ab 16, und Fahrerlaubnis C/CE gibts prompt mit 18. Und landen sie bei der richtigen Straßenmeisterei, ist sogar ein bisschen Blaulicht dabei.

Geschrieben von Harald S.Das Problem ist, die siehst du nicht (mehr). Diese Jugendlichen bleiben nach Einsätzen plötzlich weg. Aufarbeitung dann zwischen 30 und 40.Und darüber gibts sicher keinerlei Statistiken, oder wenigstens mal Dunkelziffern?

Ich habe den Eindruck, manche machen sich die Feuerwehrwelt dramatischer und belastender als sie es tatsächlich ist. Das ist in meinen Augen auch ein Grund dafür, dass der gesamte Bereich PSNV vielerorts und in vielen Köpfen noch nicht den Stellenwert hat, der wünschenswert wäre. Es ist längst nicht die Mehrzahl der Einsätze, die irgendein Potential für solche Folgen haben. Es gibt auch zig Ortswehren, in denen man jahrzehntelang nicht mit solchen Einsätzen konfrontiert wird. Man muss die Führungen und letztlich die Einsatzkräfte soweit kriegen, dass sie die i.d.R. wenigen Dreckseinsätze als solches frühzeitig identifizieren können, die möglichen Folgen erkennen und damit umgehen können. Das schafft man aber nicht, indem man ihnen einredet, jede Ölspur ist ein Drama, jeder Heuballenbrand birgt Brandtote, jede Einsatzkraft in deutschen Feuerwehren riskiert dauernd heldenhaft ihr Leben... Das sind immer noch Ausnahmesituationen, die man auch als solches annehmen muss. Nicht immer nur die Extreme beachten. Sonst macht man sich mit dem ganzen Thema bei denen, um die es geht, viel zu unglaubwürdig, und das Thema wird dann, wenn es drum geht, dort nicht mehr ernst genug genommen.
Diese ganzen Diskussionen um die U18-Einsatzkräfte leisten genau dazu auch ihren Beitrag. Ihr dürft bei den Großen nichtmal am Rande mitmachen, weil die im Einsatz immer nur ach so schlimme Eindrücke sammeln, Tod, Gewalt und Gefahr überall. Wäre aber nett, wenn ihr mit 18 wieder kommt, damit ihr dann bei Tod, Gewalt und Gefahr mittendrin dabei sein dürft. Und die Großen kehren, während in der Lebenswirklichkeit, durch Berufe, Gesellschaft usw., diverse Eindrücke und Möglichkeiten schon längst unter die Volljährigkeit gerutscht sind, Bindemittel übers Seitengässchen, löschen Heuballen oder Autos ohne Insassen, und schütteln den Kopf.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen856462
Datum18.02.2020 12:371367 x gelesen
Geschrieben von Sascha E.Der U18 Straßenwärter Azubi wird nicht um 3 Uhr in der Nacht Bereitschaft haben und auf der Autobahn Absperrmaßnahmen durchführen. Den U18 Dachdeckerazubi wird man nicht beim schlimmsten Wetter das 1. Mal auf ne hohe Leiter schicken und der Forstwirt Azubi wird seine ersten Schritte mit der Kettensäge auch sicher nicht beim Aufarbeiten von Sturmholz machen, dass eventuell auch noch unter Spannung steht.

Stimmt,beim schlimmsten Sturm,Nässe & Glätte geht noch nicht mal der Geselle oder Meister aufs Dach,und Sturmholz ( wie z.B. bei Sabine & wie die ganzen anderen Orkane alle genannt wurden) lasse ich als Fw liegen,das ist nicht meine Aufgabe,da gibts Firmen,die damit Geld verdienen und entsprechende Ausrüstung sowie Technik haben.
Im Zweifel sperre ich die Straße - wenn ich mir sicher bin bzw.erkundet habe das nicht irgendwo ein Fahrzeug unter Holz liegt ,also TH zwingend nötig ist - und das wars.

Deshalb gibts ja auch die Grenzen der Einsetzbarkeit eines U18 FA die ich als GF ja von Anfang an weiß:

1.Angriffstrupp u./o. unter PA fällt aus -> G26.3 bekommst du nicht mit 16
2.Wassertrupp -> im Falle Brandeinsatz wird dieser Rettungstrupp-> fällt aus

Motorkettensägenschein-> Ausbildung erst ab 18 bei uns möglich (weiß nicht wie das bei euch ist?)

Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung

Also sehe ich den U18 - FA zunächst max. immer in Funktion des STM.


Also weiß ich als GF mit dem Einsatzstichwort bei der Alarmierung schon ob und ,wenn ja , wo ich ggf. einen U 18 TM1 Kameraden einsetzen kann.

Näheres zu den Möglichkeiten der Ausbildung regeln ja die Brandschutzgesetze der einzelnen Länder,sprich Eintrittsalter,heißt ich kann quasi im günstigesten Fall mit 18 fertig sein mit TM 2 und Sprechfunk,mache dann meine techn.Lehrgänge.

MkG

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg856463
Datum18.02.2020 13:051388 x gelesen
hallo,

die Diskussion hat jetzt auch Bayern erreicht:

dort gilt momentan:

... In Bayern bislang erlaubt

Auch im Landkreis Bayreuth durften Jugendfeuerwehrleute bislang im Alter von 16-18 Jahren mit zu Einsatz fahren. Das regelt Artikel 7 Absatz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Demnach ist es den Anwärtern zwar gestattet auszurücken, sie müssen allerdings außerhalb des Gefahrenbereichs bleiben, sagt Carolin Rausch vom Kreisfeuerwehrverband Bayreuth. Voraussetzung sei aber eine so genannte MTA-Ausbildung (früher: Truppmann). Dabei handelt es sich um die Modulare Trupp Ausbildung (MTA). Hat diese ein Jugendlicher absolviert, darf er an Einsätzen teilnehmen und bekommt einen gelben Helm. Dieser diene laut Rausch nicht nur zur besseren Unterscheidung, er sei auch stabiler gebaut und biete höheren Schutz als der rote Helm der Jugendfeuerwehr. ...

Die Frage dort ist jetzt wie die dortige Unfallkasse das nun sieht ...

... Ob in Bayern ein solches Verbot zu erwarten ist, kann man schlecht einschätzen. Der derzeit amtierende Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hermann Schreck, der in der Region auch als langjähriger Kreisbrandrat bekannt ist, war für ein Gespräch am Sonntag verständlicher Weise nicht zu erreichen. Er war mit seinen Kollegen noch bis 8 Uhr bei einem mehrstündigen Einsatz im Landkreis Bayreuth gebunden. Ein Reiterhof stand in Flammen, wir hatten berichtet. Roland Zahn, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Pegnitz, zeigt sich angesichts der Entwicklung bestürzt. Wenn sie wollen, dass der Nachwuchs noch mehr schwindet und die Motivation der 16 bis 18-Jährigen auf Wettkämpfe reduziert wird, gehen wir schwierigen Zeiten entgegen.

Update: DFV-Chef lehnt Thüringer Verhältnisse ab

Das ist nach meiner Auffassung der falsche Weg der Nachwuchsarbeit, sagt Schreck, der auch in der Führung des Landesverbandes in Bayern ist. Wir in Bayern sehr gute Erfahrungen mit dem Grundsatz gemacht: Nach einer abgeschlossenen Grundausbildung, außerhalb des Gefahrenbereiches und in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrdienstleistenden Jugendliche im Einsatz einzusetzen. Die Landesverbände sollten nach seiner Auffassung jetzt das Gespräch mit der Kommunalen Unfallversicherung suchen. Die in Bayern zuständige KUVB sei zumindest bislang immer für praxisbezogene Lösungen eingetreten und deshalb habe Schreck große Hoffnung auf eine vernünftige Lösung. Ich finde dieses Modell nicht praxisgerecht und es macht die Nachwuchsarbeit nicht leichter. ...


Quelle: Jugendfeuerwehr darf nicht mehr zum Einsatz mitfahren: Feuerwehrpräsident Schreck äußert sich

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg856464
Datum18.02.2020 13:061355 x gelesen
Sicher ist die Mehrzahl der Einsätze alles andere als besonders belastend (körperlich, wie auch seelisch). Und es lassen sich immer Beispiele für Extremeinsätze finden: Extrem langweilig und extrem belastend.

Hier hat jetzt nun die zuständige Unfallkasse entschieden, dass mit U18 kein Einsatz mehr drin ist und begründet das auch entsprechend.Grund dafür sind neue Regeln der Feuerwehr Unfallkasse Mitte zum besseren Schutz vor Unfällen und Traumata.Ich habe in den 18 Jahren Feuerwehr schon oft erlebt, dass das was gemeldet war und das was man vorgefunden hat nicht unbedingt zusammen passen. Das entscheidende ist: man weiß nie, was einen erwartet. Die geistige Reifung findet auch mit 18 nicht ihr Ende (wie auch im Strafrecht normiert ist, wo es einen Übergangsbereich von 18 bis 21 gibt).

Aber mal anders gefragt: Was bringt es denn tatsächlich, wenn man mit U18 schon zum Einsatz mit darf? Im Normalfall stehen doch mehr Feuerwehrleute in der Halle, als man mitnehmen kann. Und wenn man Zeiten hat, wo das nicht der Fall ist, dann hat man doch auch keinen über, der sich um den Frischling kümmern kann.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP856465
Datum18.02.2020 14:29   1355 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Was bringt es denn tatsächlich, wenn man mit U18 schon zum Einsatz mit darf? Es bringt den Umstand, dass sich die Jugend nicht veräppelt vorkommt. Man lässt sie in einigen Ländern ab 16 in die Einsatzabteilungen kommen, damit sie dort "wertvolle Erfahrungen bei Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen sowie innerhalb der bestehenden Gemeinschaft sammeln" - so hübsch hat es der Innenminister von Thüringen gesagt, als die Haltung der Unfallkasse dort Thema einer Anfrage war. Dann ist es unsinnig, sie auch von den alltäglichen Einsätzen abzuhalten, die sich von Ausbildungsveranstaltungen und Übungen praktisch nur durch die fehlende vorherige Terminabsprache unterscheiden. Die Unterscheidung, ob ein Einsatz darunter fällt, oder ob es etwas für U18 nicht geeignetes ist, können die involvierten Führungskräfte anhand der Alarmierung und des Führungsvorganges mit hinreichender Wahrscheinlichkeit treffen, und die Mitwirkung der U18 entsprechend steuern. Denn der Großteil der Infos, die man dazu braucht, ist bei weitem nicht nur für die U18 interessant, sondern muss eh erkundet und beachtet werden.
Mit dem kategorischen Ausschluss veräppelt man also die Jugend, und die wird ihre Motivation, sich weiter zu beteiligen, dann entsprechend anpassen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg856466
Datum18.02.2020 15:101227 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dann ist es unsinnig, sie auch von den alltäglichen Einsätzen abzuhalten, die sich von Ausbildungsveranstaltungen und Übungen praktisch nur durch die fehlende vorherige Terminabsprache unterscheiden.Dann bringt der Einsatz aber auch nicht mehr als eine entsprechende Übung, oder?

Geschrieben von Sebastian K.Mit dem kategorischen Ausschluss veräppelt man also die Jugend, und die wird ihre Motivation, sich weiter zu beteiligen, dann entsprechend anpassen.Nein, denn das ist eine klare Aussage ohne Interpretationsspielraum. Nur Klarheit und Konsequenz verhindert, dass sich jemand veräppelt vorkommt.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es sehr demotivierend ist, wenn man immer zum Einsatz kommt, dann aber nie mit darf.

Problematisch ist vielleicht jetzt eine Umstellung, weil man jetzt doch länger warten muss, aber eine einheitliche Regelung hilft allen.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856467
Datum18.02.2020 15:25   1225 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mit dem kategorischen Ausschluss veräppelt man also die Jugend, und die wird ihre Motivation, sich weiter zu beteiligen, dann entsprechend anpassen.
Ja, das ist schon klar. Ich hatte ehrlich gesagt nicht verstanden, das Jugendliche jetzt in Watte gepackt werden müssen. Was erwartest du denn jetzt von den UK? Eine Liste von Aufgaben, die Jugendliche im Einsatz machen dürfen? Die wird es leider nicht geben.
Auch Frage ich mich gerade, wie diese Jugendlichen bei der Stange gehalten werden können. Eigentlich ganz Einfach. Nehmt sie ernst. Lebt mit ihren Fehlern. Bindet sie ein.
Ausbildung ist doch schon mal gut. Gibt es irgendwo ein Verbot der Unterstützung nach dem Einsatz? Habe ich noch nicht gelesen. Für ein groooßes Feuer darf einmalig auch mal die Schule ausfallen. Bindet sie ein bei Martinsfeuer und Co. Die können doch schon Löschen. Hier können sie das in einer sauberen Situation den anderen zeigen. Logistik im Feuerwehrhaus. Es ist doch dauernd irgend was Instandzuhalten, reparieren usw. Im Zweifel wird etwas restauriert. Beifahrer (Einweiser) bei Transportfahrten. und und und.
Das ist natürlich alles nicht für Umsonst zu haben. Sie werden Fehler machen. Es wird auch mal etwas Kaputt gehen. Lebt damit. Zeigt ihnen, wie Erwachsene damit umgehen. Auch mit dem (langen) Warten auf einen Einsatz.
Außerdem haben genau diese Jugendlichen auch noch zwei andere Aufgaben. Das egalisiert sich dann mit 18 zusehend von alleine. Dann stehen keine Jugendlichen mehr am Rand rum, sondern Frauen und Männer am Strahlrohr.

Bei der DLRG wartet mancher viele Jahre auf einen Einsatz. Wie viele Rettungen aus Lebensgefahr kommen auf jeden Retter im laufe seiner Laufbahn? Grob geschätzt 0,1 oder 0,2. Warten können, ist auch ein wichtiger Lernschritt.

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg856469
Datum18.02.2020 15:47   1298 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dann ist es unsinnig, sie auch von den alltäglichen Einsätzen abzuhalten, die sich von Ausbildungsveranstaltungen und Übungen praktisch nur durch die fehlende vorherige Terminabsprache unterscheiden. Die Unterscheidung, ob ein Einsatz darunter fällt, oder ob es etwas für U18 nicht geeignetes ist, können die involvierten Führungskräfte anhand der Alarmierung und des Führungsvorganges mit hinreichender Wahrscheinlichkeit treffen, und die Mitwirkung der U18 entsprechend steuern.

Bei allem Verständnis und da wohl auch viel Herzblut von einigen drin steckt: Aber zu sagen, dass der Einsatz sich einzig durch die Alarmierung von Übungen und Ausbildungsveranstaltungen unterscheidet finde ich eine sehr sehr gewagte Aussage.

Eine Übung sollte meiner Meinung nach immer so ablaufen, dass ich jederzeit Abbrechen kann, wenn irgendetwas passiert. Im Idealfall ist es auch so, dass die Übung und Ausbildung von jemandem Begleitet wird, der auf die Abläufe ein Auge wirft und so unter Umständen auch Eingreifen kann, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Sonst müssen wir nicht üben.

In der Übung habe ich erst einmal eine geschützte Umgebung. Dort müssen Fehler auch möglich sein. Im Einsatz kommen mehrere Faktoren zusammen: zeitlich ungeplant, unerwartet und unberechenbar.

Wenn die Feuerwehr alarmiert wird ist irgendetwas passiert, wo jemand Hilfe braucht. Und die Erfahrung zeigt, dass es bei allen Einsatzarten auch immer wieder zu dynamischen Veränderungen kommen kann. Aus der langweiligen BMA ist doch auf einmal ein Vollbrand geworden, zum ersten Mal seit 10 Jahren gab es einen direkten Folgeeinsatz bei dem man dann normalerweise den U18 Kameraden nicht mit nehmen würde, der brennende Papiereimer ist ein Container an einer Discounterfiliale, etc. PP.

In anderen Bundesländer war dies noch nie so gegeben, und veräppelt man dort die Jugendlichen?

Was ist der Gefahrenbereich? Welche Gefahren sind hier hinnehmbar und welche nicht? Ich bin selbst keine Führungskraft, aber viele andere die hier ja mitschreiben. Ich finde es klasse, dass ihr es schafft, so den Überblick zu behalten um dann für eure 8 Kameraden, für die Ihr Verantwortlich seid immer eine eigene Gefährdungsbetrachtung zu machen: Was kann ich wem so zutrauen und was nicht.

Wenn ich mich an so manchen größeren Einsatz erinnere, dann gab es dort sicher viele Aufgaben, wo man sagen kann: die sind ausserhalb des Gefahrenbereichs. Und viele Aufgaben davon würde ich auch einem 17 Jährigen zu trauen. Allerdings ist es doch aber dort so, dass so viele da sind, dass jetzt nicht ein Einzelner aus 100 Mann raus gesucht werden kann, der dann diese Aufgabe macht. Und auch gerade an großen Einsatzstellen habe ich es bei verschiedenen Feuerwehren erlebt, dass ein "dynamisches" Kräftemanagement getätigt wird. Da heißt es auf Zuruf: "Ich brauch hier 2 Mann zusätzlich für dies" oder "Bringt mal die Leiter dort hin, etc.
Ist das bei euch immer alles ganz geordnet und jeder Gruppenführer kann jederzeit ganz genau sagen, welche außergewöhnlichen Gefahren auf seine Gruppe wartet? Das find ich toll, das habe ich bisher so noch nicht erlebt!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg856470
Datum18.02.2020 16:051231 x gelesen
hallo,

dazu möchte ich ergänzend auf dieses Posting aufmerksam machen:

'Jugendliche unter 16 bei Einsätzen' von Jürgen M.

Vor vielen vielen Jahre kam es zu einer Verhandlung am Sozialgericht in Stuttgart. Ein ehemaliges Mitglied einer Jugendfeuerwehr ist als Schaulustiger bei einem Einsatz ums Leben gekommen.

Er war zu dem Zeitpunkt kein Mitglied in einer Feuerwehr. War nur zufällig in unmittelbarer Nähe des Brandorts. Eine Gasflasche hat ihn getroffen :-(

Also keine Einsatzkraft. Auch "ausserhalb" des üblicher Weise definierten Gefahrenbereiches. Trotzdem wurde er getroffen und verstarb.

Ein Einsatz ist per se gefährlich. Auch der Keller unter Wasser, die kleine Ölspur o.Ä. Ich hab volles Verständnis wenn im Vorfeld entschieden wird das die Altersgrenze nun halt auf 18 Jahre festgelegt wird.

Als Führungskraft ist es schon ein Unterschied ob eine Einsatzkraft die zu Schaden kommt unter oder über 18 Jahre alt ist.

Daher finde ich die Grundsatzentscheidung mit der Altersgrenze von 18 Jahren sinnvoll.

ach ja - Baden-Württemberg ist deswegen auch noch nicht abgebrannt ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen856471
Datum18.02.2020 18:18   1228 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Dann bringt der Einsatz aber auch nicht mehr als eine entsprechende Übung, oder?


Abgesehen von dem Gefühl "dazu" zu gehören, an etwas zumindest subjektiv "wichtgem" mitwirken zu dürfen oder Kurz gesagt Wertschätzung oder das Gefühl wertgeschätzt zu werden, eingentlich nicht

Viele Grüße,

Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg856481
Datum19.02.2020 11:05   1264 x gelesen
Guten Tag

Interessant mit welcher Emo­ti­o­na­li­tät das Thema schon seit über 20 Jahren hier im Forum lebhaft diskutiert wird; fast vergleichbar mit den Diskussionen über ein Schußwaffenverbot in den USA oder die Einführung eines generellen Tempolimits aud deutschen Autobahmen ;-))
Ist diese Thematik wirklich in Feuerwehrdeutschland so wichtig ?

Mir als BaWü-ler könnte es eigentlich egal sein, hier ist es seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt, dass man unter 18 Jahren nicht in den Einsatz darf.

Geschrieben von Sebastian K.

Mit dem kategorischen Ausschluss veräppelt man also die Jugend, und die wird ihre Motivation, sich weiter zu beteiligen, dann entsprechend anpassen.

So kategorisch sehe ich das jetzt nicht, ich kann nicht beobachten, dass beispielsweise in BaWü 16-17-jährige JF-Angehörige den FF in Scharen davon laufen, nur weil sie noch nicht zu Einsätzen dürfen; sie warten halt noch ein Jahr ab, ( zumal man in BaWü die TM-1 Ausbildung erst mit 17 Jahren beginnen kann ).
Erstaunlicherweise spielt die Thematik bei den Betroffenen, zumindest im mir überschaubaren Bereich, bei der Altergruppe 15,16, 17 Jahren keine allzugroße Rolle, sie kennen es nicht anders.
Und wenn im grenznahen Bereich, ( unsere nächste westliche Nachbargemeinde liegt in RLP, man besucht sich immer mal wieder und tauscht sich aus) junge FW-Angehörige aus BaWü und RLP diesbezüglich ins Gespräch kommen, dann geben sich die BaWü-ler überraschenderweise mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Unterschiede BaWü und RLP zufrieden.
Klar, käme es jetzt bei zu einem bundesweiten Verbot der Einsatztätigkeit von Minderjährigen, den direkt Betroffenen wäre es kurzfristig schwer vermittelbar, dass z.B. der JF-Angehörige Jahrgang 2004 jetzt noch zu Einsätzen darf, der ab Jahrgang 2005 jetzt aber noch zwei Jahre warten muß; spätenstens nach einigen Jahren wäre m.E. die Thematik vergessen, oder ?.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW856488
Datum19.02.2020 15:46949 x gelesen
Ich denke das trifft meine Gedanken über unsere Verbotswelt ganz gut;

https://www.nzz.ch/feuilleton/der-mensch-ist-ein-nervenbuendel-unterwegs-in-die-null-risiko-zone-ld.1540844?mktcid=smch&mktcval=fbpost_2020-02-19&fbclid=IwAR2DQhoXqAjPXKyMdNjXlIblXRxgBc9m3nBhYrxxeOdPHlx14_1AMjCB830

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin856492
Datum19.02.2020 17:34   859 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Ja, es mag sein, dass es Einsätze gibt, wo man nach GMV auch einen 12-Jährigen einsetzen könnte, aber: man weiß NIE was einen an der Einsatzstelle erwartet (Ölspur alarmiert: VU mit Schwerstverletzten; Ölspur alarmiert: Blut von der Fahrbahn spülen).

Und selbst, wenn es tatsächlich eine Ölspur ist: Es fahren oft genug Auto in abgesperrte Einsatzstellen; das vielfach erhöhte Unfallrisiko auf Alarmfahrten; oder der sich durch die Absperrung prügelnde Passant.

Ja, man kann vielleicht Einsätze finden, wo man unter 18 Jährige einsetzen könnte. Aber eigentlich braucht der dann immer einen Betreuer



Als mein Vater 17 war, wurde er abkommandiert, einen von Tieffliegern zerschossenen Flüchtlingszug aufräumen zu helfen. Also die Verletzten und Toten bergen und entscheiden, was was ist. Dürfte irgendwas im Bereich MANV 1000 bis MANV 2000 gewesen sein, in der Endphase saßen die Leute ja auch auf den Dächern der Waggons. Die schweren Maschinengewehre oder Maschinenkanonen von Flugzeugen verursachen ziemlich häßliche Löcher in Menschen.

Er hat mir nur einmal davon erzählt. Am meisten beeindruckt hat ihn wohl die Notwendigkeit, einer toten Mutter ihren lebenden Säugling aus den Armen zu reißen. Da er nicht wußte, was er mit dem schreienden Bündel tun sollte, hat er es einer unverletzten Frau in die Arme gedrückt und gehofft, das werde irgendwie gutgehen.


Nun möchte ich nicht behaupten, daß ihm das gutgetan hat oder Jugendliche so aufwachsen sollten. Ich denke bloß gerade darüber nach, welches Paradies seine Generation geschaffen haben muß, damit diese Diskussion hier stattfinden kann.



Hans-Joachim

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW856495
Datum19.02.2020 19:08836 x gelesen
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Nun möchte ich nicht behaupten, daß ihm das gutgetan hat oder Jugendliche so aufwachsen sollten. Ich denke bloß gerade darüber nach, welches Paradies seine Generation geschaffen haben muß, damit diese Diskussion hier stattfinden kann.
Ja, das stimmt
Ich habe vor Jahren hier einen Artikel verlinkt, über jemanden, der bei einem Munitionsunfall in einer Kölner Schule betroffen war. Wie der über die heutige Nachsorge schwärmte, fand ich beeindruckend. Er hat das 60 Jahre mit herum geschleppt und ist daran zerbrochen.

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 16.02.2020 11:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.02.2020 11:21 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 16.02.2020 12:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.02.2020 13:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.02.2020 16:13 Ingo7 z.7, Handeloh
 16.02.2020 17:17 ., Hannover
 16.02.2020 18:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.02.2020 21:06 ., Eckernförde
 16.02.2020 23:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.02.2020 17:25 Dirk7 S.7, Lindau
 16.02.2020 21:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.02.2020 10:17 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 17.02.2020 11:00 Lars7 B.7, Zwinge
 17.02.2020 11:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 17.02.2020 13:48 Lars7 B.7, Zwinge
 17.02.2020 17:42 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 17.02.2020 21:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.02.2020 22:59 Hara7ld 7S., Köln
 17.02.2020 23:15 Thom7as 7S., Kirchseeon
 17.02.2020 23:33 Hara7ld 7S., Köln
 18.02.2020 09:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.02.2020 13:06 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 18.02.2020 14:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.02.2020 15:10 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 18.02.2020 18:18 Oliv7er 7S., Hude
 18.02.2020 15:25 Hara7ld 7S., Köln
 18.02.2020 15:47 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 18.02.2020 16:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.02.2020 11:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 17.02.2020 11:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.02.2020 11:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 17.02.2020 12:51 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 19.02.2020 17:34 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 19.02.2020 19:08 Hara7ld 7S., Köln
 17.02.2020 08:21 Lars7 B.7, Zwinge
 17.02.2020 08:56 Ingo7 z.7, Handeloh
 17.02.2020 10:19 Hara7ld 7S., Köln
 17.02.2020 11:00 Ingo7 z.7, Handeloh
 17.02.2020 11:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.02.2020 11:14 Jens7 R.7, Lützen
 17.02.2020 13:39 Hara7ld 7S., Köln
 17.02.2020 15:26 Udo 7B., Schiltach
 17.02.2020 09:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.02.2020 10:50 Lars7 B.7, Zwinge
 17.02.2020 23:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.02.2020 23:39 Hara7ld 7S., Köln
 17.02.2020 16:08 Volk7er 7C., Garbsen
 17.02.2020 18:15 Hara7ld 7S., Köln
 17.02.2020 16:47 Dani7el 7G., Überherrn
 17.02.2020 17:31 Mark7us 7G., Kochel am See
 17.02.2020 19:31 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 17.02.2020 22:53 Dani7el 7G., Überherrn
 17.02.2020 23:02 Thom7as 7S., Kirchseeon
 18.02.2020 08:49 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 18.02.2020 09:09 Dani7el 7G., Überherrn
 18.02.2020 12:37 Lars7 B.7, Zwinge
 18.02.2020 13:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.02.2020 15:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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