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ThemaBeinaheunfall bei Einsatzfahrt - finde den Fehler34 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg857422
Datum24.03.2020 07:0110599 x gelesen
hallo,



hat da jemand was falsch gemacht? - wenn ja was?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen857424
Datum24.03.2020 07:326060 x gelesen
Ja, Horn viel zu spät angemacht

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857428
Datum24.03.2020 08:435680 x gelesen
Es hängen ja offenbar genug Ampeln dort in der Gegend rum, hat die FW beim Ausrücken Einfluss darauf?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8é S8., Lippetal / NRW857429
Datum24.03.2020 08:445635 x gelesen
Naja scheinen ja etwas wie eine Alarmampel zu haben, diese wurde wohl nicht betätigt und in der Kreuzung erst das Horn anzumachen bei quais voller Fahrt... Da braucht man sich nicht wundern wenns scheppert.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY857462
Datum24.03.2020 18:274404 x gelesen
Die Ampel im Bild war gelb. Somit müsste doch einer vorher rot gehabt haben!?

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin857463
Datum24.03.2020 18:354337 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. hallo,


hat da jemand was falsch gemacht?


Ja, der Fahrer des dunkelroten PKW.


Geschrieben von Jürgen M.wenn ja was?

Ist bei Rot gefahren.



Hans-Joachim

Jetzt kann man Menschenleben retten, indem man faul auf dem Sofa liegt und nicht hinausgeht.

So leicht werdet ihr nie wieder zum Helden - laßt Euch diese Chance nicht entgehen!

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AutorJuli8an 8J., Georgsmarienhütte / Niedersachsen857464
Datum24.03.2020 18:474215 x gelesen
Ich habe das Video jetzt nochmal besonders genau geschaut (und zum Glück den Vorspann überspringen können...). So weit ich das erkennen kann, war die Fußgängerampel, die der ELW bei Einfahrt in die Kreuzung quert, in dem Moment gelb (ab ca Sekunde 24-25). Wie man bei Ausfahrt des ELWs aus der Kreuzung erkennen kann, schaltet in diesem Moment die Fußgängerampel in die kreuzende Richtung, die er dann beim Linksabbiegen quert gerade von rot über gelb nach grün (ist ab Sekunde 29 bis 31 gerade voll im Schwenk drin).
Die Fußgängerampel vom Anfang (Sek 24) hat also gerade von grün nach gelb geschaltet, das würde für mich bedeuten, die Fahrzeug Ampel, die er beim Einfahren durchfährt zeigt zu dem Zeitpunkt definitiv noch rot.
Ob die Ampel des roten PKW beim Einfahren noch grün oder gerade schon gelb (oder weiter war) war, mag ich nicht beurteilen, ist aber meiner Meinung nach nicht auszuschließen. Ist letzlich aber wohl auch egal, denn für ne rote Ampel kam das Horn des ELW dann doch wirklich zu spät.
Oder habe ich da irgendwo nen Fehlschluss drin?

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin857465
Datum24.03.2020 19:353882 x gelesen
Geschrieben von Julian J.Ob die Ampel des roten PKW beim Einfahren noch grün oder gerade schon gelb (oder weiter war) war, mag ich nicht beurteilen


1) Im Video sind keinerlei Hinweise auf separate Richtungsampeln zu sehen.

2) Der Verkehr von links ist zweispurig. In der linken Spur hat ein silberner Kombi oder Hatchback die Kreuzung gerade noch vor dem ELW überquert. Hinter der Kreuzung bremst er - vermutlich weil sein Fahrer für das Fahren bei Gelb extra noch Gas gegeben hatte. Die diesem Fahrzeug in der linken Spur folgenden beiden Fahrzeuge, ein weißer Transit und dahinter ein dunkler PKW, haben brav bei Rot vor der Haltelinie angehalten.

Der dunkelrote PKW ist rechts neben diesen beiden stoppenden Fahrzeugen vorbeigefahren - und es wäre extrem erstaunlich, wenn dies nicht bei ... emmmh ... tiefdunkelorange erfolgt wäre.


Geschrieben von Julian J.Oder habe ich da irgendwo nen Fehlschluss drin?

Ich zumindest kenne sonst keine gelben Fußgängerampeln. Das wird wahrscheinlich ein gelber Spruch sein, der auf Einsatzfahrzeugverkehr hinweist, vermute ich, aber man kann's im Video nicht wirklich erkennen.




Hans-Joachim

Es war ein sonniger Montagmorgen im Jahr 2053. Johnny ging in's Bad, weil er mal musste.

Aber für Johnny war dies kein Tag wie jeder andere. Heute war der Tag, an dem er die letzte Packung Toilettenpapier öffnen würde, die seine Eltern im Jahr 2020 gekauft hatten.

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AutorFabi8an 8R., Düsseldorf / NRW857466
Datum24.03.2020 19:463740 x gelesen
Guten Abend,

Geschrieben von Hans-Joachim Z.Ich zumindest kenne sonst keine gelben Fußgängerampeln. Das wird wahrscheinlich ein gelber Spruch sein, der auf Einsatzfahrzeugverkehr hinweist, vermute ich, aber man kann's im Video nicht wirklich erkennen.

doch, in Düsseldorf haben wird gelbe Fußgängerampeln. Die haben nichts mit der Feuerwache zu tun.

Grüße,
Fabian

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AutorJuli8an 8J., Georgsmarienhütte / Niedersachsen857467
Datum24.03.2020 20:093589 x gelesen
Geschrieben von Hans-Joachim Z.1) Im Video sind keinerlei Hinweise auf separate Richtungsampeln zu sehen.

Ich habe gar nicht an Richtungsampeln gedacht. Ich kann nur anhand der Infos, die ich aus dem Video ziehen kann, nicht beurteilen, ob die Ampel auf der Seite des PKWs zu der Zeit, als dieser sie durchfuhr tatsächlich schon was anderes als grün oder meinetwegen schon gelb (oder gar rot) gezeigt hat.
Aus dem Bremsen des Silbernen mag ich nichts schließen, der könnte sich auch einfach wegen des plötzlichen Horns erschreckt haben. Dadurch, das der Transit und der andere PKW halten schon eher.

Das alles ändert aber in der Gesamtschau nichts daran, dass der ELW mit mehr als Schrittgeschwindigkeit (scheinbar jedenfalls zu schnell, um eine Kollision selbst zu verhindern) in ein für ihn rot zeigende Kreuzung (wenn die kreuzende Fußgängerampel noch gelb ist, ist die entsprechende Fahrzeugampel definitiv noch rot) eingefahren ist - und das mit maximal spätem Horneinsatz. Wie die Ampel für andere steht (grün, (dunkel)gelb oder meinetwegen rot), kann der ELWFahrende jedenfalls nicht vorher erkennen wenn er rot hat.


PS: Da beide Fußgängerampeln (wenn man von der 2. schließen darf) das Gelb scheinbar ganz normal durchschalten (man sieht ja, wie die 2. alle 3 Farben rot - gelb - grün - schaltet, was einen speziellen Hinweis ausschließen würde), scheint das normal zu sein.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857470
Datum24.03.2020 21:143610 x gelesen
Hallo ertsmal,

ich verstehe das ganze Gerede von den Ampeln nicht.....
Das ist hier doch kompl. unerheblich, da der andere Verkehr in erster Linie in Bewegung war.
Das wichtigste ist, daß der Fahrer des roten Autos mit dem blauen Blinklicht über dem Haltestreifen war
und erst dann das Horn eingeschlaten hat´, welches ihm dann das Wegerecht einräumt.
Er war bsi zum Einschalten des Horn lediglich ein "normaler" Verkehrsteilnehmer, der Sonderechte in Anspruch nehmen darf.
Dazu gehört halt nun einmal nicht, daß Einfahren in einen sich bewegenden Verkehr.

Fremdes Vorfahrtsrecht
Urteil des OLG Naumburg (Az.: 1 U 76/08) vom
26.02.2009: Auch bei Nutzung von Sondersignalen ist der Fahrer eines Rettungswagens verpflichtet,
sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineinzutasten und sorgfältig zu beobachten,
ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wird.

Dies ist hier in keinster Weise geschehen.
Weder das Hineintasten, noch der Gebrauch Sondersignalen.
BLaues Blinkelicht alleine reicht halt hierfür nicht.
STVO § 38
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U
123/04) vom 25.04.2005:
Soweit ein Sonderrechtsfahrer nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO befreit ist, ist er dennoch nach § 35 Abs. 8 StVO nicht vom allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung entbunden; vielmehr ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht um so größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht.

Zur Geschwindigkeit habe ich das noch ausgegraben
Urteil des OLG Brandenburg (Az.: 12 U 151/08) vom 05.11.2009:
Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile kommt der Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges entscheidende Bedeutung zu,
kommt es bei einem Zusammenstoß zwischen einem Einsatzfahrzeug, das unter Inanspruchnahme der Rechte nach §§ 35, 38 StVO in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung einfährt, ohne das dessen Fahrer die gebotene Sorgfalt walten lässt und einem Kraftfahrer, der trotz rechtzeitig wahrnehmbaren Blaulichts und Martinshorn das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges nicht beachtet.

und zum Thema, wann die akustische Warneinrichtung als rechtzeitig eingeschaltet gilt:
Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U
129/06) vom 31.05.2007:
In der Regel wird der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges davon ausgehen können,
dass ein Einschalten zehn Sekunden dies entspricht in etwa drei Tonfolgen vor Überqueren der Haltelinie rechtzeitig erfolgt ist.

Das sind so die Gerichtsurteile, die mir zu diesem Thema einfallen......
Auf den vorliegenden Filmauschnitt umgesetzt, kann sich jetzt jeder selbst eine Meinung bilden.

Gruß aus Kochel

Bleibt Gesund!




Ich habe irgendwo gelesen, daß mind.

In Treue fest!

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen857471
Datum24.03.2020 21:403609 x gelesen
Ein schon ewig dauerndes "Experiment" in Düsseldorf, dessen Mehrwert ich bisher nicht erkennen konnte. Außer dass immer Fußgänger noch bei gelb über die Kreuzung rennen (ist ja nicht rot) und es so zu Beinaheunfällen kommt, konnte ich bisher keinen Vorteil erkennen.

VG

Mario

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857544
Datum26.03.2020 19:423259 x gelesen
[BEINAHE UNFALL / VOLLBREMSUNG] GW-Messtechnik || Technischer Dienst 1 (3639) - Berliner Feuerwehr

In diesem Video seht ihr wie der Gerätewagen Messtechnik, des Technischen Dienstes 1 (3639) der Berliner Feuerwehr, seinen Standort in Berlin-Charlottenburg ...

YouTube

Hallo,

ich hab hier noch ein gutes Video dazu......
Der Fahrer/in/Div KFZ klin, wollte von der Rechtsabbiegerspur auf die Geradeausspur wechseln und hat die Rote Karre von hinten nicht gesehen. Rückspiegel verdeckt von KFZ groß und den Seitenspiegel braucht man ja eh nur zum Lippenstift nachziehen....
Nachdem alle KFZ stehen, gehe ich davon aus, daß die gesamte Ampel rot zeigt.
Querverkehr sieht man eigentlich auch nicht. Ich interpretiere hier, daß der Fahrer im roten Auto und den Blinkelichtern
ja ganz gemütlich über die Kreuzung fahren wollte. Obwohl die Geschwindigkeit für gemütlich auch schon zu hoch ist.
Horn nicht an.
Ergo kein Wegerecht.
Bei Unfall ist der Kollege mit Recht am Arsch.....
Aber das ist meine pers. Meinung.

Gruß aus Kochel

Einen hab ich noch....
Der Rw......
https://www.youtube.com/watch?v=ADH402lACz0
Warum?????
Anscheinend ist das in Berlin oftmals normal.......
Schade......

In Treue fest!

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern857547
Datum26.03.2020 20:532915 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Markus G.ist der Kollege mit Recht am Arsch...
aber halt nur teilweise, da dein vorher zum anderen Verkehrsteilnehmer gesagtes

Geschrieben von Markus G.den Seitenspiegel braucht man ja eh nur zum Lippenstift nachziehen
auch bei der Schuldfrage berücksichtigt wird.

dennoch vermeidbar, richtig


VG

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857550
Datum26.03.2020 22:082798 x gelesen
Geschrieben von Markus G.achdem alle KFZ stehen, gehe ich davon aus, daß die gesamte Ampel rot zeigt.

Tja
Für mich schaut es so aus als blieben (bis auf einen) alle stehen WEIL von hinten Blaulicht kommt.
Der "Fahrer/in/Div KFZ" hat das nicht erkannt und wollte zum queren der grün-Ampel an seinen Vordermann vorbei fahren.

Indiz für Grün; Der nachfahrende Benz folgt sorglos dem GW über die Haltelinie.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857551
Datum26.03.2020 22:132757 x gelesen
Nebenher
Geschrieben von Markus G.
Bei Unfall ist der Kollege mit Recht am Arsch.....


Ist beim Spurwechsel noch immer der Rückwärtige Verkehr zu berücksichtigen da dieser immer Vorfahrt hat.
Beim Spurwechsel aus dem Stand raus im Rückstau stehend braucht es schon einen besonderen Richter der dem GW hier eine Mitschuld andichtet ....fraglos gibt es diese.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW857556
Datum26.03.2020 23:582837 x gelesen
Eines fällt mir bei jedem Berlinbesuch auf:
Es wird recht sparsam mit dem Horn umgegangen - und Rettungsdienst wie Feuerwehr legen einen ziemlich entspannten Fahrstil an den Tag. Das mag nicht immer so sein, ist es aber doch so oft, dass es mir eben immer wieder auffällt.

Grüße vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB857575
Datum27.03.2020 14:452652 x gelesen
Also ich sehe hier keine Teilschuld des GW- Mess!
Eher bei dem Polo!
Wer einen Spurwechsel macht muss in den Spiegel schauen, unerhebelich ob da ein rotes Auto mit Blaulicht von hinten kommt
Und die Ampel schein GRÜN zu zeigt.

Generell, sollten wir nicht päpstlicher als der Papst sein und nicht versuchen ständig Verkehrsrichter zu sein wenn man nicht wirklich dabei und vor Ort war.

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857582
Datum27.03.2020 16:492527 x gelesen
Geschrieben von Mario H.Generell, sollten wir nicht päpstlicher als der Papst sein und nicht versuchen ständig Verkehrsrichter zu sein wenn man nicht wirklich dabei und vor Ort war.

War auch schon mein Gedanke, wichtig; Niemals die FW-XY sehen sondern immer nur die Situation bewerten.
Letztendlich sehe ich das als ein "Spiel", wenn der ein oder andere Gedanke beim realen Fahren dann im Hinterkopf auftaucht ...um so besser.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin857586
Datum27.03.2020 18:312657 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Der Fahrer/in/Div KFZ klin, wollte von der Rechtsabbiegerspur auf die Geradeausspur wechseln

Nö.
Wenn mich meine Erinnerung jetzt nicht schwer täuscht, hat der Nikolaus-Groß-Weg überhaupt keine als solche markierten Spuren.


Geschrieben von Markus G.Nachdem alle KFZ stehen, gehe ich davon aus, daß die gesamte Ampel rot zeigt.

Nö.
Die zeigt Grün. Die anderen Verkehrsteilnehmer warten auf das rote Auto.
Was nicht verwunderlich ist, weil es in ganz Berlin wahrscheinlich keine Straße mit mehr Verkehr durch rote Autos gibt. Das ist eine Sackgasse Richtung Spree, da gibt's ein paar Baumärkte. Eine Seite der Straße ist zugebaut mit lauter Feuerwehrgeraffel, so richtig großflächig mit mehreren Hinterhöfen. Wenn das rote Auto links fährt und rechts abbiegt, ist das völlig normal, weil es da zu den Autobahnen geht, diverse Richtungen.

Der Fahrer des silbernen VW war
1) ortsfremd
2) doof
und hat wegen des vor grüner Ampel stehenbleibenden Fahrzeugs ausscheren wollen.

Ausscheren ohne gucken beschert Dir 100% Unfallverursachung auch dann, wenn das Auto überhaupt nicht rot, sondern grüngelb kariert oder sonstwas ist.



Hans-Joachim

Corona ist für mich:

Kundin betritt Apotheke mit einem Rezept in der Hand. Sieht den Desi-Spender. Nimmt Rezept in den Mund, um sich die Hände zu desinfizieren. Reicht mir das angeleckte Rezept.

Mag nicht mehr.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857587
Datum27.03.2020 19:402521 x gelesen
Geschrieben von Hans-Joachim Z.2) doof

Ich schrei mich weg :))

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857593
Datum28.03.2020 08:302318 x gelesen
Hallo Mario,

jetzt verstehe ich, warum solche Urteile aus Berlin kommen....
Aber gut.
Auch bin ich kein Verkehrsrichter.
Ich bin ein Freund von guter Ausbildung und Einhaltung von Vorgaben, da wir ja kein demokratischer Verein sind.
Sich hinzustellen und andere Verkehrsteilnehmer als doof zu titulieren ist äußerst überheblich.
(Der Kommentar kam von einem anderen Berliner Kollegen)
Warum ist man nicht eher selbstkritisch und denkt über sein Verhalten nach, um es beim nächsten mal besser zu machen,
als Dinge zu verharmlosen oder andere als unfähig darzustellen??
Auserdem muß ich nicht selbst dabei gewesen sein, da die Bilder für sich selbst sprechen.

Ich habe das Urteil hier in voller Länge, welches auch für uns entsprechende Gültigkeit hat, unten anbei stehend.


--------------------------

In dem Rechtsstreit hat der 12. Zivilsenat des Kammergerichts auf die mündliche Verhandlung vom 7. Mai 2007 durch für Recht erkannt:


Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Juni 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin 24 0 626/04 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 5.041,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Mai 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz sind die folgt zu tragen:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers haben der Kläger und der Beklagte zu 2) zu je 50% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) hat der Kläger zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) hat dieser selbst zu tragen.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges hat der Beklagte zu 2) zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe:

Die Berufung ist zulässig und hat in der Sache vollen Erfolg.

Entgegen der Ansicht des Landgerichts haftet das beklagte Land in vollem Umfang für die bei dem Verkehrsunfall vom 13. April 2004 am Fahrzeug des Klägers mit dem polizeilichen Kennzeichen nnnnn entstandenen Schäden. (§§ 7 Absatz 1, 18 Absatz 1 StVG, § 839 BGB, Art 34 GG). Der Fahrer des von dem Beklagten zu 2) gehaltenen Polizeifahrzeuges vom Typ BMW mit dem polizeilichen Kennzeichen nnnn , der frühere Beklagte zu 1), hat die für ihn durch Rotlicht gesperrte Kreuzung Landsberger Allee / Weißenseer Weg in Berlin überquert und dadurch den Unfall verursacht. Dem Landgericht kann nicht darin gefolgt werden, wenn es meint, der Kläger habe gegen seine Verpflichtung verstoßen, dem Beklagten zu 1) als Fahrer des Einsatzfahrzeugs des Beklagten zu 2) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen.

1) Auszugehen ist von den folgenden Grundsätzen, die der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechen und dem beklagten Land aus mehreren Rechtsstreiten (u. a. Urteil vom 6. Januar 2003, AZ 12 U 138/01; Urteil vom 12. April 2001, AZ 12 U 14/99) bekannt sind:

a) Für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung kann ein Vorrang eines Dienstfahrzeuges durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden (ständige Rechtsprechung BGHZ 63, 327 = NJW 1975, 648; Senat DAR 1975, 78 = VersR 1976, 887; DAR 1976, 16 = VersR 1976, 193; VerkMitt 1998, 36 = NZV 1989, 192 = VersR 1989, 268; VerkMitt 1998, 14 = MDR 1997, 1121; VerkMitt 1998, 90). Dieses Wegerecht wird durch die Signale Martinshorn und Blaulicht eines Einsatzfahrzeuges ausgelöst, und das Gebot nach 38 Abs. 1 Satz 2 StVO, freie Bahn zu schaffen, ist von den anderen Verkehrsteilnehmern unbedingt und ohne Prüfung des Wegerechts zu befolgen (Senat VerkMitt 1998,14 = MDR 1997, 1121).

b) Will der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges an einer ampelgeregelten Kreuzung Wegerecht in Anspruch nehmen, so muss er die Signale Martinshorn und Blaulicht seines Einsatzfahrzeuges rechtzeitig vor Überqueren der für ihn maßgeblichen Haltelinie einschalten. Auf Höhe dieser Haltelinie beginnt der Bereich der Kreuzung, in dem sich andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrzeuge des Querverkehrs befinden können, welche obwohl die Ampel für sie grünes Licht abstrahlt dem Einsatzfahrzeug das Wegerecht gewähren sollen (Senat, VerkMitt 1982, Nr. 46). Nur ein längere Zeit vor einer Kreuzung eingeschaltetes Einsatzhorn muss grundsätzlich von einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden (Senat, KGReport 1997, 211).

aa) Dem Fahrer eines Einsatzfahrzeuges muss hierbei immer bewusst sein, dass andere Verkehrsteilnehmer der Verpflichtung des § 38 Abs. 2 StVO, ihm freie Bahn zu schaffen, erst nachkommen können, nachdem sie diese Signale wahrgenommen haben oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten wahrnehmen müssen (vgl. Senat, VerkMitt 1981, 95).

bb) Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs kann nicht damit rechnen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge, wenn sie die Signale bemerken, von einem Augenblick zum anderen zum Stehen bringen oder die sonst gebotenen Maßnahmen treffen (Senat, VerMitt 1981, 95; Senat KGReport 2003, 250). Zwar sind die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen, ihnen muss aber ein ausreichender, wenn auch kurz bemessener Zeitraum bleiben, um wahrzunehmen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt und um sodann entsprechend reagieren zu können. Die Frage, wie freie Bahn zu schaffen ist, hängt nämlich für den jeweiligen betroffenen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich davon ab, aus welcher Richtung (von hinten, im Querverkehr, aus der Gegenrichtung) sich für ihn das Einsatzfahrzeug nähert.

cc) Für die Frage der Rechtzeitigkeit des Einschaltens der Signale Martinshorn und Blaulicht ist deshalb im Falle des Überquerens einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung weniger die Entfernung von der Haltelinie als vielmehr die Zeit zwischen dem Einschalten beider Signale und dem Überfahren der Haltelinie maßgeblich. Wie lange diese Zeit zu bemessen ist hängt von den Umständen der jeweiligen Situation ab. In der Regel wird der Fahrer eines Polizeifahrzeuges davon ausgehen können, dass ein Einschalten 10 Sekunden (dies entspricht in etwa drei Tonfolgen) vor Überqueren der Haltelinie jedenfalls rechtzeitig erfolgt ist.

c) Will der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges für den gesamten Bereich einer Ampelgeregelten Kreuzung Wegerecht in Anspruch nehmen, so muss er die Signale nicht nur rechtzeitig einschalten, er muss die Signale Martinshorn und Blaulicht seines Einsatzfahrzeuges auch so lange eingeschaltet lassen, bis er den Kreuzungsbereich mit seinem Einsatzfahrzeug vollständig verlassen hat. In aller Regel ist dies erst dann der Fall, wenn das Einsatzfahrzeug sich beim Verlassen der Kreuzung auf Höhe der für den Gegenverkehr bestimmten Haltelinie befindet. Erst auf Höhe dieser Haltelinie endet der Bereich der Kreuzung, in dem sich andere Verkehrsteilnehmer befinden können, welche obwohl die Ampel für sie grünes Licht abstrahlt dem Einsatzfahrzeug das Wegerecht gewähren sollen. Ein früheres Abschalten auch nur eines der beiden Signale birgt die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, der Fahrer des Einsatzfahrzeuges würde kein Wegerecht mehr in Anspruch nehmen (Senat, VerMitt 1981, 95; Hentschel, Straßenverkehr, 37. Auflage, § 38 StVO Rdnr. 10).

d) Auch wenn die vorstehend dargelegten Regeln eingehalten werden, bedeutet dies nicht, dass der Fahrer eines Dienstfahrzeuges blindlings oder auf gut Glück in eine Kreuzung bei rotem Ampellicht einfahren darf. Er darf vielmehr auch unter Inanspruchnahme von Sonderrechten bei rotem Ampellicht erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich davon überzeugt hat, dass ihn alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sich auf seine Absicht eingestellt haben. Erst unter diesen Voraussetzungen darf er darauf vertrauen, dass ihm von den anderen Verkehrsteilnehmern freie Fahrt gewährt wird (35 Abs. 8 StVO; BGH a.a.0.; Senat, a.a.0.).

e) Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, der bei für ihn rotem Ampellicht eine Kreuzung überqueren will, muss sich deshalb vorsichtig in diese vortasten, um sich auf diese Weise davon zu überzeugen, dass sämtliche Teilnehmer des Querverkehrs die Signale wahrgenommen haben (Senatsurteil vom 5. März 1994 12 U 3820/83 = VerkMitt 1985, 4 (LS)). Bei einer unübersichtlichen Kreuzung kann das sogar die Verpflichtung bedeuten, nur mit Schrittgeschwindigkeit einzufahren (Senat, VerkMitt 1982, 37; VerkMitt 1989, 36 = VersR 1989, 268 = NZV 1989, 192). Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges durchaus zumutbar sein, sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (Senatsurteil vom 24. September 1990 12 U 4980/89 -).

f) Je mehr der Sonderrechtsfahrer von den Verkehrsregeln abweicht, umso mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO 35 Rn. 8).

g) Wegen des Ausnahmecharakters der Regelung des 38 Abs. 1 StVO trifft nach der Rechtsprechung des BGH und des Senats den Halter des Einsatzfahrzeuges die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen er die Berechtigung herleitet, das sonst bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer zu missachten (BGH VersR 1962, 834, 836; Senatsurteile, VerkMitt 1982 Nr. 41, 46; VerkMitt 1998, 14 = MDR 1997, 1121; VerkMitt 1998, 90).

2. Legt man diese Grundsätze zugrunde, so hat der Fahrer des Polizeifahrzeuges des Beklagten zu 2) den Unfall schuldhaft verursacht.

a) Das Verhalten des Fahrers des Polizeifahrzeuges ist unmittelbar nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beurteilen. Hiernach hat sich der Fahrer des Polizeifahrzeuges schon dadurch verkehrswidrig verhalten, dass er während der Rotphase in die Kreuzung eingefahren ist, als für den herannahenden Kläger die Fahrt in dessen Richtung freigegeben war (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und S. 7 StVO).

b) Entgegen der Ansicht des Landgerichts stand dem Fahrer des Polizeifahrzeuges kein Wegerecht zu, er hat nämlich das Signal Martinshorn zu spät und nur für eine zu kurze Zeit eingeschaltet. Nach den Feststellungen des Sachverständigen erfolgte das Einschalten des Martinshorns etwa 13,5 Meter bzw. 4,9 Sekunden vor der Kollision, und zwar lediglich für eine Tonfolge. Ausgehend von einer Dauer der Tonfolge von ca. 3 Sekunden war diese ca. 7,5 m bzw. 1,9 Sekunden vor der Kollision zu Ende. Aufgrund der Weitläufigkeit der streitgegenständlichen Kreuzung folgt hieraus, dass sich das Polizeifahrzeug beim Einschalten des Martinshorns bereits unmittelbar vor der Haltelinie des Weißenseer Wegs befand. Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen steht mithin fest, dass das Signal Martinshorn weder so rechtzeitig noch so lange eingeschaltet worden ist, als dass der Kläger hierauf hätte angemessen reagieren können. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine einzeln ausgelöste Tonfolge des Martinshorns nicht so nachhaltig vernehmbar ist wie ein auf Dauerton geschaltetes Horn (so schon Senat, KGReport 2001, 123, zu mehreren einzeln ausgelösten Tonfolgen).

c) Entgegen der Ansicht des Landgerichtes geht es nicht um die Frage, ob der Kläger den Unfall hätte vermeiden können, wenn er sofort bei Beginn der Tonfolge eine Gefahrbremsung eingeleitet hätte. Solches kann, wie oben dargelegt, von einem Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden. Es geht hier vielmehr um die hier zu verneinende Frage, ob dem Kläger ein ausreichender, wenn auch kurz bemessener Zeitraum zur Verfügung stand, um unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrssituation angemessen reagieren zu können. Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs kann und darf, wie oben dargelegt, nicht damit rechnen, dass die anderen Fahrer ihre Fahrzeuge, wenn sie die Signale bemerken, von einem Augenblick zum anderen zum Stehen bringen oder die sonst nach der jeweiligen Verkehrslage gebotenen Maßnahmen treffen.

d) Vorliegend kommt hinzu, dass aus Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer das Martinshorn bereits rund 2 Sekunden vor der Kollision wieder ausgeschaltet worden war und deshalb unklar war, ob das Beklagtenfahrzeug überhaupt ein Wegerecht in Anspruch nehmen wollte.

3. Der Beklagte haftet dem Kläger dem Grunde nach in vollem Umfang, weil der Unfall vom 13. April 2004 derart überwiegend vom Fahrer des Polizeifahrzeuges verursacht und verschuldet worden ist, dass eine Mithaftung durch den Kläger entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht in Betracht kommen kann (§§ 839 BGB i.V.m. Art 34 GG, §§ 7, 17 StVG; vgl. Senat, VersR 1987, 822). Dem Kläger ist ein schuldhaftes Verhalten nicht vorzuwerfen. Er konnte auf sein durch das grüne Ampellicht begründete Vorrecht vertrauen. Der Beklagte zu 2) hat nicht dargelegt, dass der Kläger das mit Blaulicht fahrende Polizeifahrzeug visuell so rechtzeitig wahrnehmen konnte, dass eine unfallverhütende Reaktion noch möglich war.

Der Beklagte zu 2) konnte seine Behauptung, unmittelbar hinter dem am Unfall beteiligten Polizeifahrzeug sei ein weiteres Polizeifahrzeug gefahren, welches sein Martinshorn eingeschaltet gehabt habe, nicht beweisen. Zwar hat die Beifahrerin dieses zweiten Polizeifahrzeuges, die Zeugin nnnn vor dem Landgericht diese Behauptung bestätigt. Die Beifahrerin des am Unfall beteiligten Polizeifahrzeugs, die Zeugin nnnnn , konnte dies dagegen nicht bestätigen. Der Aussage der unbeteiligten Fußgängerin nnnn vor dem Landgericht ist zu entnehmen, dass sie lediglich das kurz vor dem Unfall am unfallbeteiligten Polizeifahrzeug betätigte Martinshorn wahrgenommen hat, nicht dagegen das Martinshorn an dem anderen Polizeifahrzeug.

Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Unfall für den Kläger unabwendbar i. S. von § 7 Abs. 2 StVG war. Jedenfalls führt die Abwägung nach § 17 StVG zur vollen Haftung des Beklagten zu 2).

Die Höhe des dem Kläger entstandenen Unfallschadens ist unstreitig.

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die von dem Beklagten zu 2) erklärte Aufrechnung nicht durchgreift, da der Kläger für die bei dem Verkehrsunfall entstandenen Schäden nicht haftet.

Die Revision war nicht zuzulassen, da weder die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, noch eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (§ 543 Absatz 1 Nr.1, Absatz 2 ZPO n. F.).

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 92 ZPO, 100 ZPO. Die weiteren prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO i.V.m § 26 Nr. 8 EGZPO.

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Gruß aus Kochel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857595
Datum28.03.2020 09:082181 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Ich bin ein Freund von guter Ausbildung und Einhaltung von VorgabenIch auch, und deshalb würde ich nicht blind von einem rot beampelten Rechtsabbiegerstreifen auf die linke Spur ziehen, so wie es der Polo in dem Video gemacht hat. Der blinkt ja sogar noch nach rechts, während er nach links zieht. Da halte ich '"doof" für einen diplomatischen und angemessenen Ausdruck.
Für so einen Fall gab es auch schon OLG-Rechtssprechung, demnach würde der Feuerwehrkutscher dort max. 30% Teilschuld bekommen, tendenziell aber eher Richtung 0%. Das stumme Sondersignal dürfte den Richter in dem Fall auch nur nachrangig interessieren.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857596
Datum28.03.2020 09:382166 x gelesen
Hallo Sebastian,

es geht doch einfach darum, daß ich mich als Nutzer von Sonderrechten kenntlich mache.
Die Ampel ist m.M.n. Rot, da alle Verkehrsteilnehmer sonst nicht so in der Gegend herumstehen würden.
U.U. schaltet die Ampel dann im Anschluß auf grün, weil das andere KFZ dem Roten über die Straße folgt.
M.M.n. fährt der Rote aber auf eine rote Ampel zu und müßte hier entsprechend seine Sonderrechte kenntlich machen.
Dies macht er aber nicht, sondern erst, als der kleine meint die Spur wechseln zu müssen und der Rote ihm beinahe reingefahren wäre.
Das ist doch das Thema und nicht ob der kleine herausfährt oder nicht.
Dann wäre es eine ganz klare Situation für alle beteiligten, welches wir jetzt nicht diskutieren und andere als Doof titulieren müßten ;-)


Gruß aus Kochel

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin857599
Datum28.03.2020 14:022047 x gelesen
Noch einmal: Es bedarf keines Wegerechts, um eine grüne Ampel zu überfahren. Und es braucht kein Einsatzfahrzeug, um gegenüber einem aus der Nachbarspur ausscherenden PKW bevorrechtigt zu sein. Horn, Blinkelampen, alles überflüssig für die Frage, die im Video abgebildet wurde.

Und ja, ich bin so überheblich, zu schreiben: "Wer aus seiner Spur in die Nachbarspur ausschert, ohne in den Spiegel zu gucken, der ist doof." Nicht nur doof, sondern auch lebensmüde. Wenn es statt des Feuerwehrfahrzeugs einer unserer tiefergelegten lasurlackierten BMW bei üblicher Geschwindigkeit gewesen wäre, oder ein LKW mit richtig hohem Fahrerhaus (aus dem man dies nicht mehr sieht, wenn es direkt vor dem Auto passiert), dann hätte der Kandidat den Darwin Award gewonnen.



Hans-Joachim

"Corona ist für mich:

Kundin betritt Apotheke mit einem Rezept in der Hand. Sieht den Desi-Spender. Nimmt Rezept in den Mund, um sich die Hände zu desinfizieren. Reicht mir das angeleckte Rezept.

Mag nicht mehr."

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin857600
Datum28.03.2020 14:401988 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ich auch, und deshalb würde ich nicht blind von einem rot beampelten Rechtsabbiegerstreifen auf die linke Spur ziehen

Welchen Rechtsabbiegerstreifen meinst Du?
nikolaus-gro%C3%9F-weg.jpg



Hans-Joachim

"Corona ist für mich:

Kundin betritt Apotheke mit einem Rezept in der Hand. Sieht den Desi-Spender. Nimmt Rezept in den Mund, um sich die Hände zu desinfizieren. Reicht mir das angeleckte Rezept.

Mag nicht mehr."

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin857602
Datum28.03.2020 15:241959 x gelesen
Geschrieben von Markus G.es geht doch einfach darum, daß ich mich als Nutzer von Sonderrechten kenntlich mache.
Die Ampel ist m.M.n. Rot, da alle Verkehrsteilnehmer sonst nicht so in der Gegend herumstehen würden.


Ich erklär es noch ein zweites Mal:

1) In dieser Straße gibt es keine separaten Ampeln und keine separaten Spuren. Es wird von den Verkehrsteilnehmern erwartet, sich von allein vernünftig einzuordnen.

2) Eine Straßenseite dieser Sackgasse ist komplett mit Feuerwehr zugebaut, der Rest ist Baumärkte und Kleingärten. Fast alle Nutzer dieser Straße wissen, daß da ständig Feuerwehrfahrzeuge rausfahren, und zwar meistens rechts rum zu den Autobahnen. Deshalb ist das Verhalten des PKW-Fahrers 1, nicht loszufahren, völlig normal. Machte ich an der Stelle auch so.

3) Der Fahrer des silbernen VW wußte das offensichtlich nicht, und als das vor ihm stehende Fahrzeug bei Grün stehengeblieben ist, hat der Fahrer vermutlich gedacht, da habe ein Fahranfänger abgewürgt oder was-auch-immer. Sich hierdurch genervt zu fühlen, kann verständlich sein, befreit aber nicht vom Blick in den Rückspiegel.

4) Der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges war selbstverständlich nicht verpflichtet, für das Überfahren einer grünen Ampel rumzutröten. Nicht einmal für das Rechtsabbiegen in linker Spur: Nach rechts führen 5 Spuren, da kann man völlig komfortabel auch nebeneinander abbiegen. Wenn viele Leute gleichzeitig Richtung Autobahn/Jakob-Kaiser-Platz wollen, verhalten sich so durchaus auch Zivilisten. Man sollte nur darauf geachtet haben, daß in rechter Spur auch wirklich alle nach rechts wollen.



Du gehst einfach von falschen Annahmen aus, die auf fehlender Ortskenntnis beruhen.


Hans-Joachim

"Corona ist für mich:

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857603
Datum28.03.2020 15:412046 x gelesen
Lieber HaJo,

vielen Dank für deine Erklärung.
Leider kannst du mir deinen Standpunkt nicht verkaufen.

1. Ist das doch kompl. unerheblich, ob hier extra Spuren vorhanden sind oder nicht.
Eine"Spur" will rechts und der Platz links davon reicht aus, um gerade aus zu fahren. Ändert immer noch nix an dem gesehenen.
2. Aha.... fast alle.... aber nur in Berlin.
Bei uns würde der Rechtsabbieger bei grün losfahren, weil er in eine mehrspurige Staße einbiegt und somit keinen behindert
oder in Ausübung von Sonderrechten beschränken täte. Wie gesagt, aber nur bei uns in Bayern.....
3. Befreit nicht vom Spiegelschaun korrekt.
Leider kann ich deinem Vortrag mit der Grünphase nicht folgen, da kein Auto bei grün stehen bleibt und schon gar nicht zum rechts
abbiegen.
4. Richtig bei einer grünen Ampel. Aber gerne für ich noch einmal, wer bleibt bei einer grünen Ampel stehen??
gerade dann noch dazu, wenn ich nach rechts abbiegen möchte und die Straße breit ist wie Harry Hirsch.

Ortskenntniss brauche ich nicht, da mir der Film reicht mir.
Aaaaber ich reite da nicht weiter drauf rum und beende das Thema.
Ihr dürft fahren, wie ihr wollt.
Kommt immer gesund nach Hause.

Gruß aus Kochel

In Treue fest!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857605
Datum28.03.2020 18:272166 x gelesen
Geschrieben von Markus G.4. Richtig bei

Autofahrer die sehen das von hinten eilig die FW kommt und stehen bleiben wo sie sind weil sie erkannt haben das so niemand im Weg steht.

Davon ab braucht es zum Fahrspurwechsel keine bunten Striche auf der Straße, da gilt schlicht das Rechtsfahrgebot
In Kurz;
StVO§ 2.2 : Es ist möglichst weit rechts zu fahren.

Zieht also einer aus seiner Spur raus um zB vorbei zu fahren, auch innerhalb seiner Fahrbahn, muß er den rückwärtigen Verkehr beachten.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern857928
Datum09.04.2020 08:34   2228 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.hallo,

hat da jemand was falsch gemacht? - wenn ja was?



Du hast diesem Blaulichtfilmer eine Plattform gegeben, das ist hier der Fehler. Videos eines derartig merkbefreiten Subjekts gehören in die Versenkung.


Viele Grüße und bleibt gesund
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg857929
Datum09.04.2020 09:271939 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian S.Du hast diesem Blaulichtfilmer eine Plattform gegeben, das ist hier der Fehler. Videos eines derartig merkbefreiten Subjekts gehören in die Versenkung.
ich stehe den Videos der Einsatzfahrtenfilmer auch reserviert gegenüber.

Aber wenn die mal was filmen das uns hilft Fehler bei Einsatzfahrten zu erkennen und daraus zu lernen wäge ich ab und nutze solche Videos um mitzuhelfen das Unfälle bei Einsatzfahrten vermieden werden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg857936
Datum09.04.2020 14:061887 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

ich stehe den Videos der auch reserviert gegenüber.


Ich will aber nicht alle Blaulicht- und Einsatzfahrtenfilmer als Heißdüsen brandmarken. Einige dieser Filmer haben einfach nur Spaß und Freude an ihrem Hoppy. Und solange sie die Feuerwehren bei ihrer Filmerei nicht behinden ?

Aber wenn die mal was filmen das uns hilft Fehler bei Einsatzfahrten zu erkennen und daraus zu lernen wäge ich ab und nutze solche Videos um mitzuhelfen das Unfälle bei Einsatzfahrten vermieden werden.

Durchaus kann man auf solchen Videos schon mal sein eigenes Fehlverhalten feststellen und entsprechend reagieren.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorOlaf8 W.8, Mainz / Rheinland-Pfalz857946
Datum10.04.2020 00:241821 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Ich will aber nicht alle Blaulicht- und Einsatzfahrtenfilmer als Heißdüsen brandmarken. Einige dieser Filmer haben einfach nur Spaß und Freude an ihrem Hoppy. Und solange sie die Feuerwehren bei ihrer Filmerei nicht behinden ?

Christian hat ja auch von "diesem Einsatzfilmer" geschrieben. Dieser eine ist in der Vergangenheit nicht nur einmal negativ aufgefallen. Die meisten passen schon unter deine Beschreibung.
Im Gegensatz zu den Anfängen der Filmerei wird einem bei den meisten Bildern auch nicht mehr schlecht, weil die Kamera so sehr wackelt oder alles unscharf ist. Da hab ich noch ganz fürchterliche Erinnerungen.

Gruß,
Olaf

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern858030
Datum15.04.2020 14:141398 x gelesen
Geschrieben von Olaf W.Christian hat ja auch von "diesem Einsatzfilmer" geschrieben. Dieser eine ist in der Vergangenheit nicht nur einmal negativ aufgefallen. Die meisten passen schon unter deine Beschreibung.
Im Gegensatz zu den Anfängen der Filmerei wird einem bei den meisten Bildern auch nicht mehr schlecht, weil die Kamera so sehr wackelt oder alles unscharf ist. Da hab ich noch ganz fürchterliche Erinnerungen.


Genau, mir ging es um diesen einen bestimmten, ansonsten lerne ich auch gerne aus derartigen Filmen.
Aber ein Mensch der MAssnahmen gegen die Ausbreitung einer Pandemie ins lächerliche zieht und meint er könne jetzt prima in URlaub fahren und in Ruhe filmen, dem gehört keine Plattform und keine zusätzlichen Klicks.


Viele Grüße
Christian

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 24.03.2020 07:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.03.2020 07:32 Dani7el 7R., Lauterbach
 24.03.2020 08:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.03.2020 08:44 Andr7é S7., Lippetal
 24.03.2020 18:27 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 24.03.2020 18:35 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 24.03.2020 18:47 Juli7an 7J., Georgsmarienhütte
 24.03.2020 19:35 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 24.03.2020 19:46 Fabi7an 7R., Düsseldorf
 24.03.2020 21:40 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 24.03.2020 20:09 Juli7an 7J., Georgsmarienhütte
 24.03.2020 21:14 Mark7us 7G., Kochel am See
 26.03.2020 19:42 Mark7us 7G., Kochel am See
 26.03.2020 20:53 Chri7sto7ph 7R., Berching
 26.03.2020 22:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 26.03.2020 22:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 26.03.2020 23:58 Mari7o D7., Nettetal
 27.03.2020 14:45 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 27.03.2020 16:49 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.03.2020 08:30 Mark7us 7G., Kochel am See
 28.03.2020 09:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.03.2020 09:38 Mark7us 7G., Kochel am See
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 28.03.2020 15:41 Mark7us 7G., Kochel am See
 28.03.2020 18:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.03.2020 14:40 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 28.03.2020 14:02 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 27.03.2020 18:31 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 27.03.2020 19:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.04.2020 08:34 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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 09.04.2020 14:06 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.04.2020 00:24 Olaf7 W.7, Mainz
 15.04.2020 14:14 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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