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ThemaSexuelle Belästigung - Bitte um Unterstützung24 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall857646
Datum30.03.2020 21:157707 x gelesen
Hallo zusammen,

ich wende mich mit einem sensiblen Thema an euch.

In unserer Freiwilligen Feuerwehr gibt es einen Fall sexueller Belästigung einer Kameradin durch eine Führungskraft. Besagte Führungskraft ist vor ein paar Jahren bereits mit einem ähnlichen Fall aufgefallen, damals aber nicht sanktioniert worden. Nun schreibt er einer Kameradin anzügliche Nachrichten, darüber hinaus kam es schon zu einer ungewünschten Berührung. Die Aussagen der Kameradin sind glaubwürdig und verifiziert.

Von einer Strafanzeige möchte die Kameradin bislang absehen.

Die Berührung fand im Dienst statt, die Nachrichten natürlich im privaten Umfeld. Hierbei fühlt sich die Kameradin insbesondere durch das Machtgefälle unter Druck gesetzt, weswegen der Fall sensibel ist und die Leitung der Feuerwehr eingeschaltet wurde. Ein Eingreifen durch dieselbe scheint deshalb dringend nötig.

Leider gibt es seitens der Verwaltung keine Beratungs- oder Unterstützungsmöglichkeit, sodass wir als Feuerwehr momentan auf uns allein gestellt sind. Dabei fehlt uns als Führung jedoch die Erfahrung. Das Studium der Gesetzestexte liefert bislang keine klare Aussage zu Möglichkeiten der Konsequenzen. Deswegen meine Fragen an euch:

- Ist eine Entbindung von der Führungsfunktion nach Brandenburgischem Recht sicher möglich?
- Ist ein Ausschluss aus der Feuerwehr nach Brandenburgischem Recht auch ohne Strafanzeige sicher möglich?

- Habt ihr Empfehlungen, wie die Kameradin weiter unterstützt werden kann? Gibt es feuerwehrspezifische Beratungen zu diesem Thema?
- Habt ihr andere Empfehlungen, Sanktionsmöglichkeiten oder Tipps zum Vorgehen? Auf welche Stolperfallen müssen wir unbedingt achten?

Ich danke allen im Voraus für die Beiträge.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857647
Datum30.03.2020 21:584544 x gelesen
Gut das ihr das wasserdicht angehen wollt!
Das ist sicherlich bekannt;
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/Leitfaden_Was_tun_bei_sexueller_Belaestigung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Wenn eure Verwaltung keine Unterstützung anbietet und der "Täter" (noch ist er es ja nicht) freiwillig keinen Rückzug macht hilft nach meiner Kenntnis nur noch der Weg über einen Anwalt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg857648
Datum30.03.2020 22:464085 x gelesen
Generell bieten sich hier die entsprechenden Beratungsstellen an. Die sind zwar vielleicht nicht auf die Feuerwehr spezialisiert, aber haben mit dem Thema in vielen verschiedenen Bereichen zu tun.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen857650
Datum31.03.2020 00:17   4122 x gelesen
Moin

Geschrieben von = anonym = a.Besagte Führungskraft ist vor ein paar Jahren bereits mit einem ähnlichen Fall aufgefallen, damals aber nicht sanktioniert worden.Warum nicht? Wie wurde denn sonst reagiert?



Geschrieben von = anonym = a.Leider gibt es seitens der Verwaltung keine Beratungs- oder Unterstützungsmöglichkeit, sodass wir als Feuerwehr momentan auf uns allein gestellt sind.Nein, absolut nicht. Ich habe mal kurz euer BbgBKG quergelesen und auch wenn ich die Differenzierung in "amtsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und kreisfreie Städte" hier aus Hessen nicht kenne, so scheint mir doch aber auch in Brandenburg die Feuerwehr Teil der Gemeinde (oder ähnlichem) zu sein.
Das heißt: "Die Feuerwehr" hat in puncto Ausschlüssen oder Enthebungen von Dienstposten überhaupt keine Aktien, das ist Aufgabe der Gemeinde.
Ich kann dir aber auch versichern, dass in sehr sehr vielen (den meisten?) Gemeinden ein Ausschluss rechtsfehlerhaft durchgeführt würde und dadurch vor Gericht keinen Bestand hätte. Und nichts will man weniger, als einen vormals ausgeschlossenen "Kameraden" einige Zeit später breit grinsend wieder zum Dienst auftauchen zu sehen.

Der einzig richtige Weg: Die Gemeinde (!) kümmert sich gefälligst um ihre Pflichtaufgabe - auch um den unangenehmen Teil. Dies muss man der Verwaltung (Bürgermeister, oder wie die jeweiligen Chefs bei euch heißen mögen) nötigenfalls ganz deutlich machen. Und wenn die dann (hoffentlich) feststellen, dass es gewisse Unsicherheiten birgt, wenn man einen Ausschluss dem Parkknöllchen-Sachbearbeiter im Ordnungsamt zur Erledigung gibt, dann beauftragen sie einen Anwalt damit, das sauber durchzuziehen. Bestenfalls einen Verwaltungsrechtler, optimal wäre einer mit Feuerwehr-Kenntnissen.

Meine persönliche Einschätzung:
Da der erste Fall scheinbar geflissenlich ignoriert anstatt sanktioniert wurde, hat man nun einen unnötig schlechteren Stand. Der Betroffene könnte dummdreist behaupten, dass er daraus schloss, dass "sowas in der Wehr scheinbar okay ist".
Wenn es also bisher keine Abmahnung, Verwarnung, Verweis (oder wie auch immer das in eurer Satzung heißt) gab, dann kann ich mir vorstellen, ein direkter Ausschluss könnte vor Gericht gekippt werden - da das mildeste wirksame Mittel anzuwenden wäre und nicht direkt die größtmögliche Kanone. Natürlich hängt das von der genauen Tat und allen Umständen ab. Wie gesagt, auch da es beim ersten Mal folgenlos blieb, halte ich nun den Ausschluss für problematisch.

Geschrieben von = anonym = a.- Ist eine Entbindung von der Führungsfunktion nach Brandenburgischem Recht sicher möglich?Ist derjenige denn nach § 28 Abs. 4 BbgBKG zum Ehrenbeamten ernannt? Dann gilt das Landesdisziplinargesetz Brandenburg für ihn, da stehen auch Sanktionen drin. Falls er kein Ehrenbeamter ist, gibt das BbgBKG nichts weiter her. Ich weiß aber nicht, ob in eurem Bundesland weitere Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Verordnungen ergangen sind - falls ja, steht dort evtl. auch etwas dazu. Zuletzt dürfte die Gemeinde eine Feuerwehrsatzung haben, in der ebenfalls zu schauen ist.

Geschrieben von = anonym = a.- Ist ein Ausschluss aus der Feuerwehr nach Brandenburgischem Recht auch ohne Strafanzeige sicher möglich?Hier gilt im Prinzip dasselbe. Das Gesetz ist unergiebig, also weiter nach Verordnungen etc. schauen, letzten Endes in die örtliche Satzung.


Geschrieben von = anonym = a.- Habt ihr andere Empfehlungen, Sanktionsmöglichkeiten oder Tipps zum Vorgehen? Auf welche Stolperfallen müssen wir unbedingt achten?Zusammengefasst: Den Fall aktenkundig machen und vollständig dokumentieren, Zeugenaussagen etc. schriftlich festhalten und dann den ganzen Vorgang der Verwaltung übergeben. Die Leitung der Feuerwehr sollte dazu einen Wunsch(!) äußern, was als Ergebnis/Sanktion schön wäre. Und dann muss die Verwaltung (s.o.: tunlichst extern juristisch beraten) gucken, was geht und was nicht. Und dies wird dann umgesetzt.
Größter Fehler: Die Feuerwehr liefert auch nur einen Strich mehr als die Beschreibung des Falles und alle nötigen Aussagen, nämlich einen Vorschlag für die Sanktion oder gar das Ergebnis, das "rauskommen sollte". Dann frickelt nämlich die Verwaltung daraus irgendwas hin, dann wundern sich alle, dass das nächste Verwaltungsgericht den gesamten Vorgang mit einem herzhaften Lachen aufhebt, und am Ende heißt es aus der Verwaltung "Hat doch die Feuerwehr so vorgelegt, wir sind nicht schuld".

Damit würdet ihr nicht zuletzt der Kameradin einen Bärendienst erweisen, weil der Täter der lachende Sieger wäre. So gern man selbst für die gerechte Strafe sorgern würde - verkneift es euch, es ist nicht eure Aufgabe. Was ihr tun könnt und auch solltet: Bleibt dran, dass die Gemeinde das ganze ernsthaft betreibt und rechtssicher bearbeitet, die Leitung der Feuerwehr darf der Verwaltung da ruhig auf den Füßen stehen und z.B. die Einholung externen Sachverstands fordern, wenn die Nummer halbseiden wirkt. Dem wird man hoffentlich folgen, denn so ein besch**** Fall wie eurer kann durchaus eine ganze Feuerwehr sprengen wenn es schiefgeht, und daran sollte auch die Gemeinde so überhaupt kein Interesse haben.

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857655
Datum31.03.2020 07:223355 x gelesen
Hallo,

ich denke ihr habt nur eine wirkliche Möglichkeit.
Das ist eine Anzeige.
Warum man diesen Schritt nicht vollzieht, entzieht sich immer wieder meiner Kenntniss.
Nur durch das öffentlich machen des Umstandes wird hierzu ein Ende eintreten.
Ja der Weg ist steinig, aber notwendig.
Warme Worte helfen bei solchen Typen in den allermeisten Fällen nichts, oder sie verschieben es lediglich nach hinten.
Auch kann ich mit dem Begriff Machtgefälle nichts anfangen, da ich nicht nachvollziehen kann,
in welcher Form ich als Gruppenführer Macht auf meine Kameraden ausüben könnte, die so weit gehen würden,
daß ich sexuelle Belästigungen durchführen könnte.....

Hierzu würde mir lediglich Mobbing einfallen.
Das kann ich aber auch ohne "Macht" ausüben.

Oder man nimmt sich diesen Kameraden an, nimmt ihn auf die Seite und macht ihm klar, daß wenn er seine Aktionen nicht unterlässt,
er mit kameradschaftlicher Führsorge rechnen darf/muß.


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS857656
Datum31.03.2020 08:172982 x gelesen
Feuerwehr ist immer ein Teil der (Orts/Verbands/Stadt)Gemeinde im Sinne von Verwaltung. Und in jeder Verwaltung gibt es Gleichstellungsbeauftragte die normalerweise für solche Dinge geschult sind. In den meisten Fällen auch eine Rechtsabteilung. Die Feuerwehr ist teil der Verwaltung und kann/soll auch auf deren Möglichkeiten zurückgreifen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857658
Datum31.03.2020 08:243182 x gelesen
Geschrieben von Markus G.nur eine wirkliche Möglichkeit.
Das ist eine Anzeige.

Ja, genau so.
Ich verstehe auch nicht, warum genau man die einzige Reaktion hier auf Seiten der Feuerwehr zeigen bzw. haben will. Das ist das gemeinsame Hobby von Opfer und Täter, mehr nicht. Denkt man einfach mal einen Schritt weiter: Was ändert sich denn konkret für die Kameradin, wenn der Täter Führungsfunktion und Feuerwehrzugehörigkeit verliert?

Der einzige Teil, der mich als Wehrleitung ernsthaft beschäftigen würde, wäre die Frage, wieso sich innerhalb meiner Truppe jemand einem Machtgefälle ausgesetzt sieht. Das kann ich wie Markus auch nicht nachvollziehen. Daran könntet ihr arbeiten. Aber eine strafrechtliche Angelegenheit wird nicht mit dem Brandschutzgesetz behandelt. Wenn bei einem eurer Einsatzkräfte eingebrochen wird, ermittelt ihr dann auch selber?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW857660
Datum31.03.2020 08:402971 x gelesen
Meine 2ct:
So jemand muss weg, wenn die (Rest)Wehrleitung stark genug ist, sofort Suspendieren und und die Entpflichtung durch die Gemeinde erledigen lassen. Ersatzweise über die Gemeinde Juristischen Beistand einfordern.
aber
wenn es so ist, das die Gemeinde ihn nicht entpflichtet, weil er einen guten Stand in der Gemeinde hat, würde ich mir einen Anwalt suchen und mich beraten lassen. Die Rechnung würde ich eiskalt der Gemeinde zuschicken.
Eine gute Quelle sind Kriminalpolizisten, die man privat mit einem fiktiven Fall anspricht. Die haben häufig elegante Ideen und Adressen. Vor allem kennen die Ihre (fiktiven) Pappenheimer. Jemand der das hier macht, macht das auch wo anders. Eventuell gab es schon Ermittlungen. Ein kluger Polizist weist einen dann auch vor und während des Gespräches auf Stolperstellen für das Gespräch hin. Insbesondere die "Falsche Beschuldigung" und den Ermittlungszwang.

Wichtig! Keine eigenen Ermittlungen anstellen. Nicht versuchen eine Aussage von Zeugen und Opfern einzuholen. Das fliegt dem Opfer in einem späteren Prozess sonst um die Ohren (Wormser Prozesse). Beratungsstelle an das Opfer vermitteln. Adressen hat die Polizei, das Jugendamt, die Seelsorge, der Gleichstellungsbeauftragte. Die machen das nach Vorschrift und Beweiskräftig. Auch für einen Prozess, der erst in Jahren startet.

Nicht das Opfer bevormunden.

Herausfinden wer das damalige Opfer war. Vielleicht springt dieses mit einem Strafprozess in die Bresche. Die Verjärungen starten ja erst, wenn das Opfer 18 ist und sind erstaunlich lang.
Wenn diese Führungskraft mit Kindern und Jugendlichen zu tun hatte, auch nachschauen wann das letzte Mal das Erweiterte Führungszeugnis für Vereine mit Jugendarbeit eingefordert und vorgezeigt wurde. Die Gültigkeit der Vorlage beträgt längstens 5 Jahre.

Scheiß Situation, aber da kommt man auch wieder raus. Scheinbar hat sich in eurer Gemeinschaft etwas geändert, sonst kämen diese Fragen nicht auf. Vor allem, wird sich so etwas nicht wiederholen.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW857661
Datum31.03.2020 08:522894 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.wieso sich innerhalb meiner Truppe jemand einem Machtgefälle ausgesetzt sieht.
Das passiert. Es gibt Machtgefälle die sich in Funktionen bilden, aber auch in Erfahrung, im Alter und in Abhängigkeiten. Eine 17 Jährige ist einem 35 Jährigen nicht gewachsen. Wenn der ältere sich dazu noch Abhängigkeiten aufbaut, hast du ganz schnell ein Machtgefälle. Das Nichtausnutzen macht den Unterschied.

Abhängigkeiten können vielfältig sein. Von der Fahrt nach Hause, bis zur Information über Ereignisse.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857662
Datum31.03.2020 09:102944 x gelesen
Die Frage ist aber doch, was man in Relation zu diesem Machtgefälle. Hier geht es nicht um beruflichen Erfolg, Geld oder sonstwas, sondern nur um Feuerwehrgedöns. Und auch wenn das für manche schonmal alles im Leben ist, sehe ich darin nichts, wofür man sich einem solchen Machtgefälle unterordnen sollte.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJuli8a S8., Schramberg / BW857667
Datum31.03.2020 12:20   3181 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Was ändert sich denn konkret für die Kameradin, wenn der Täter Führungsfunktion und Feuerwehrzugehörigkeit verliert?

Es kann ihr ein Gefühl von Sicherheit geben, wenn sie weiß, daß sie sich auf ihre "Vorgesetzte" verlassen kann.
Da wir hier aber von einem Wiederholungstäter reden, soll auch an die weiteren und zukünftigen Kolleginnen gedacht werden. Soll man diese einfach ins offene Messer laufen lassen? Wieviele Opfer gibt es noch, von denen sich niemand traute den Mund aufzumachen?

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt857670
Datum31.03.2020 14:232372 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ich verstehe auch nicht, warum genau man die einzige Reaktion hier auf Seiten der Feuerwehr zeigen bzw. haben will.

Hier ein paar Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Kameradschaft
- gesunder Menschenverstand
- Fürsorgepflicht gegenüber den Mitgliedern, hier insbesonder dem/den Opfer/n
- Pflicht als Arbeitgeber/Vorgesetzter Straftaten derartiges zu Unterbinden
- Erhaltung eines vernüftigen Klimas innerhalb der Wehr
- bin kein Jurist aber ggf. Begünstigung von Straftaten
- Presse, wenn man nichts unternimmt und das ans Licht kommt

Geschrieben von Sebastian K.Das ist das gemeinsame Hobby von Opfer und Täter, mehr nicht. Denkt man einfach mal einen Schritt weiter: Was ändert sich denn konkret für die Kameradin, wenn der Täter Führungsfunktion und Feuerwehrzugehörigkeit verliert?
- Sie kann ihren Dienst weiterführen und bleibt der Feuerwehr erhalten.
- Sie erleidet keine weiteren physischen und psychischen Schäden.
- Zukünftige Opfer gibt werden vermieden/verhindert.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857671
Datum31.03.2020 14:472240 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ich verstehe auch nicht, warum genau man die einzige Reaktion hier auf Seiten der Feuerwehr zeigen bzw. haben will.

Geschrieben von Andreas K.Hier ein paar Punkte ...die zutreffen, wenn man die Straftat auch wie eine solche behandelt. Das will man aber, so lese ich die Themeneröffnung, derzeit nicht. Man will nur feuerwehrintern reagieren. Und damit dreht man alle die von dir genannten Punkte praktisch ins Gegenteil um.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern857672
Datum31.03.2020 15:002327 x gelesen
Hallo Julia,

genau deswegen ist soooooo wichtig, diesen Bastard anzuzeigen und loszuwerden.
Ja, das ist auch für das Mädel leider ein schwerer Gang und ich finde es grausam, daß es so ist.
Es wird behauptet werden, daß sie es auch wollte, er wird sich seiner Haut erwehren ect.

Geschrieben von Julia S.soll auch an die weiteren und zukünftigen Kolleginnen gedacht werden
Aber genau deswegen muß so ein Mensch raus aus der Wehr und nicht, aus falscher Toleranz ect. etwas unterlassen.
Oder gar versuchen einen faulen Kompromiss eingehen.
Das wird nix.....
Der Fisch wird immer stinken.

Ich wünsche dem Mädel viel Kraft bei dieser Prüfung und Kameraden, die sich als solche würdig erweisen......


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland857673
Datum31.03.2020 15:512115 x gelesen
Ohne jetzt alle Antworten gelesen zu haben:
Feuerwehr ist Teil der Gemeindeverwaltung. Daher müsste dann unbedingt die/den Gleichstellungsbeauftragten/Frauenbeauftragte mit ins Boot geholt werden.

Gruß Daniel

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt857674
Datum31.03.2020 15:542114 x gelesen
Wir sind uns also einig, daß hier gehandelt werden muss. Weiterhin sind wir uns einig, daß es mehr Möglichkeiten für die Feuerwehr/Gemeinde gibt, falls eine Strafverfolgung und ggf. Verurteilung erfolgt.

Aber auch ohne Anzeige durch das Opfer kann und muss man versuchen eine Lösung zu finden, auch wenn das so ungemein schwieriger wird.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / 857678
Datum31.03.2020 18:261983 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian K.Der einzige Teil, der mich als Wehrleitung ernsthaft beschäftigen würde, wäre die Frage, wieso sich innerhalb meiner Truppe jemand einem Machtgefälle ausgesetzt sieht.

Es ist doch sehr naiv zu glauben, in Vereinen oder insbesondere in der Freiwilligen Feuerwehr gäbe es kein Machtgefälle oder dies wäre eine seltene Ausnahme.
Es gibt fast immer ein Machtgefälle. In manchen Wehren (Vereinen) ist dies ein großes Machtgefälle von nahezu der gesamten Führung zur nahezu gesamten Mannschaft. Bei manchen nur zwischen einzelnen Personen (insbesondere Leute mit schwachem Selbstbewusstsein sind da gefährdet).
Und ja, für machen Menschen ist die Feuerwehr (der Verein) so wichtig, dass man sich nicht oder kaum traut zu beschweren, aus Angst das Hobby aufgeben zu müssen. Insbesondere wenn die Führungskraft ein ausgeprägter "Machtemensch" ist.
Viele "stabile"/ "gesetzte" Menschen können sich das auf vorstellen, aber es gibt sehr viele Menschen, bei denen solche Mechanismen funktionieren. Und gerade eine Organisation mit einer strengen Hierarchie und gleichzeitig einem hohen gesellschaftlichen Ansehen, wie die Feuerwehr, sind prädestiniert für solche Konstellationen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg857680
Datum31.03.2020 19:132010 x gelesen
Hier wurde schon viel richtiges gesagt.

Ich möchte daher nur die rechtliche Grundlage Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF ergänzen. Die §§ 7 und 8 geben Euch da schon einige Mittel an die Hand. Ich denke da besonders an den Absatz 2 § 8.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW857681
Datum31.03.2020 19:491904 x gelesen
Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg hat einen eigenen Fachausschuss "Frauen".

Von dort sollte doch sicher auch Hilfestellung zu bekommen sein.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg857682
Datum31.03.2020 20:382330 x gelesen
hallo,

@alle Poster in diesem Thread:

Ich finde es super wie die Diskussion hier verläuft. Viele Beiträge mit guten Tipps!

Da wir hier im Feuerwehr-Forum Threads mit Beiträgen stehen lassen könnte es möglich sein das die Tipps nicht nur in diesem aktuellen "Fall" für den anonymen Threadopener hilfreich sind sondern auch für den einen oder anderen (stumme) Mitleser der den Thread auf der Suche nach Hilfe in ähnlichen Fällen dann mal findet.

Vielen Dank!!!!!!

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall857698
Datum01.04.2020 14:54   2312 x gelesen
Liebe Kamerad*innen,

vielen Dank für die zahlreichen Meldungen zum Thema und für viele hilfreiche Tipps. Wir werden noch stärker auf Unterstützung durch die Stadt drängen, und werden uns mit den genannten Unterstützungsangeboten, insbesondere auch für Betroffene, in Verbindung setzen.

Da das Opfer selbst noch keine Anzeige erstatten möchte, wollen wir sie zu nichts drängen, dass sie nicht möchte.
Im Spannungsfeld zwischen Opferschutz, Rechtssicherheit und einer angemessenen Reaktion unsererseits werden wir uns zum weiteren Vorgehen beraten.

Ich bin froh hier die entsprechende Unterstützung gefunden zu haben. Sicher ist der Thread auch für andere Betroffene hilfreich, auch wenn ich hoffe, dass es nicht notwendig sein wird.

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße!

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt857699
Datum01.04.2020 16:251913 x gelesen
Der Verein Weisser Ring fällt mir noch ein.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen857826
Datum06.04.2020 19:441401 x gelesen
Unbedingt auch anzeigen.
So kann zumindest im Falle einer Verurteilung auch verhindert werden, dass diese Person einfach "weiter zieht" in den nächsten Verein oder die nächste Feuerwehr.
Zumindest dort, wo für die Aufnahme eine Führungszeugnis notwendig ist, ist dann Feierabend.
Auch evtl. anfallende Ersatzansprüche oder Therapiekosten für das Opfer sind so durch den Täter gedeckt.
Ohne Anzeige wird dies unmöglich.
Der Ausschluss ist mit Verurteilung auch einfacher.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW857827
Datum06.04.2020 20:251306 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Unbedingt auch anzeigen.
Im Geiste bin ich bei dir und mit deiner Argumentation hast du völlig recht.
Aber
Die Anzeige muss dem Opfer obliegen. Wenn das Opfer (noch) nicht in der Lage ist einen solchen Prozess durch zu stehen, ist niemandem geholfen da so was mit einem Freispruch endet. Das ist nichts anderes, als wenn das Opfer ein zweites Mal vergewaltigt wird.
Deshalb die Nachfrage, wie es mit dem damaligen Opfer ist. Wenn diese Person so viel Abstand hat und so gereift ist, dem Täter Paroli zu bieten, dann ist der Druck auf das aktuelle Opfer deutlich geringer. Wenn es gut läuft, kann man das aktuelle Opfer sogar ganz aus der Zeugenvernehmung nehmen.

Geschrieben von Felix H."weiter zieht"Was natürlich nicht heißt, das man den Täter nicht das Leben schwer machen kann. Dezente informelle Hinweise sind manchmal die einzige Methode, wie man diesen Menschen bei kommt. Vor allem, weil diese Täter es verstehen auf dem Grat zwischen erlaubt und verboten zu wandeln.

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 30.03.2020 21:15 = an7ony7m =7 a7., 3
 30.03.2020 21:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.03.2020 22:46 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 31.03.2020 00:17 Seba7sti7an 7W., Linden
 31.03.2020 07:22 Mark7us 7G., Kochel am See
 31.03.2020 08:17 Volk7er 7C., Garbsen
 31.03.2020 08:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.03.2020 08:52 Hara7ld 7S., Köln
 31.03.2020 09:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.03.2020 12:20 Juli7a S7., Schramberg
 31.03.2020 15:00 Mark7us 7G., Kochel am See
 31.03.2020 14:23 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 31.03.2020 14:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.03.2020 15:54 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 31.03.2020 18:26 Thor7ste7n B7., Bammental
 31.03.2020 08:40 Hara7ld 7S., Köln
 31.03.2020 15:51 Dani7el 7G., Überherrn
 31.03.2020 19:13 Ralf7 H.7, Drebkau
 31.03.2020 19:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 31.03.2020 20:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.04.2020 14:54 = an7ony7m =7 a7., 3
 01.04.2020 16:25 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 06.04.2020 19:44 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 06.04.2020 20:25 Hara7ld 7S., Köln
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