Rundschreiben des BMWi zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
Dazu gibt es auf Länderebene weitere deutliche Vereinfachungen. RLP gibt z.B. unterhalb der Schwellenwerte für praktisch alles mit unmittelbarem und mittelbarem Bezug zur Corona-Eindämmung den Direktauftrag frei: MWVLW RLP: Vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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