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Thema | DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude und Fahrstuhl | 3 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 857762 | |||
Datum | 03.04.2020 21:26 | 1886 x gelesen | |||
Weiß einer von euch, ob ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 4 Stellplätzen einer Ortswehr ohne große zusatzaufgaben ein Gebäude nach DIN 18040-1 "öffentlich zugängliche Gebäude" ist? Wäre damit dann auch der einbau eines Fahrstuhl verpflichtend, wenn es mehr als einen Stock gibt? grüße Jan | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 857781 | |||
Datum | 05.04.2020 08:02 | 1446 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan R.Weiß einer von euch, ob ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 4 Stellplätzen einer Ortswehr ohne große zusatzaufgaben ein Gebäude nach DIN 18040-1 "öffentlich zugängliche Gebäude" ist? M.E. ist ein Feuerwehrgerätehaus kein öffentlich zugängliches Gebäude, wenn es nicht weitere Funktionen (Bürgerbüro o.ä.) enthält... Vgl. https://nullbarriere.de/din18040-1.htm: "Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO): Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen." Und dann geht es vermutlich auch um mehr als "nur" einen Aufzug... (grundsätzliche Barrierefreiheit) Weitere Hintergrundinfos: https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/baul-anlagen/index.jsp ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 857785 | |||
Datum | 05.04.2020 10:33 | 1235 x gelesen | |||
danke für die Antwort | |||||
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