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ThemaMünchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse6 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg858179
    Datum24.04.2020 14:034116 x gelesen
    aktuelles Urteil:

    Die unter anderem auf Kartellrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage eines Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München abgewiesen (Az. 37 O 4665/19).

    Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf

    p.gifMünchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorLoth8ar 8M., München / 858181
    Datum24.04.2020 14:122640 x gelesen
    hi

    Gute Entscheidung!

    Ein anderes Urteil hätte bundesweit negative Auswirkungen für die Feuerwehren gehabt.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg858835
    Datum15.05.2020 19:452055 x gelesen
    hallo,

    Der Bayrische Journalistenverband geht gegen das LG Urteil "Feuerwehr München darf Bilder verkaufen und verstößt nicht gegen die im Grundgesetz verankerte "Staatsferne der Presse" beim OLG München in Berufung

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW858839
    Datum15.05.2020 22:062022 x gelesen
    Wird hoffentlich auch zerrissen.
    Ich stelle mir die ganze Zeit vor das von den Städten (FW bis Museum) über die Länder (Straßenmeisterei bis Sport-Leistungszentrum) und hoch zum Bund (Bundeswehr/THW bis Bundeskanzleramt) keiner mehr Bilder von sich und seiner Arbeit veröffentlichen darf.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg858854
    Datum17.05.2020 12:571626 x gelesen
    Es geht ja bei dem ganzen Themenkomplex gar nicht um Öffentlichkeitsarbeit. Die will wohl niemand der Feuerwehr und allen anderen staatlichen Einrichtungen absprechen.

    Im Kern geht es nach meiner Kenntnis in München eher darum, dass bei der BF München Mitarbeiter der Pressestelle mit Sondersignal zu Einsätzen fahren und die dort erstellten Fotos zu Schleuderpreisen verkaufen.
    Eine Verständigung der Presse findet längst nicht bei allen diesen Einsätzen statt, so das hier eine Ungleichbehandlung des Feuerwehr-Fotografen und des freien Fotografen entsteht.
    Der Feuerwehr-Fotograf bewegt sich frei im abgesperrten Bereich, während dem freien Fotografen teilweise der Zutritt verwehrt wird.

    Das Blöde an der ganzen Sache:
    Die Situation ist so verfahren, dass man es einfach nicht mehr schafft, sich bei einem Bier zusammenzusetzen und miteinander zu reden.
    Beide Seiten haben meiner Meinung nach gute Argumente, aber das derzeitige Prozedere ist halt auch nicht so ganz in Ordnung.
    :-(

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg861347
    Datum24.08.2020 23:511703 x gelesen
    Sodele,

    jetzt ist da ein Knopf dran:



    Quelle: https://www.bjv.de/sites/default/files/bjvreport_4_2020.pdf
    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     24.04.2020 14:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.04.2020 14:12 Loth7ar 7M., München
     15.05.2020 19:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.05.2020 22:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     17.05.2020 12:57 Thom7as 7H., Dornstadt
     24.08.2020 23:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
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