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Thema | Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse | 6 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 858179 | |||
Datum | 24.04.2020 14:03 | 4123 x gelesen | |||
aktuelles Urteil: Die unter anderem auf Kartellrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage eines Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München abgewiesen (Az. 37 O 4665/19). Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Loth8ar 8M., München / | 858181 | |||
Datum | 24.04.2020 14:12 | 2644 x gelesen | |||
hi Gute Entscheidung! Ein anderes Urteil hätte bundesweit negative Auswirkungen für die Feuerwehren gehabt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 858835 | |||
Datum | 15.05.2020 19:45 | 2059 x gelesen | |||
hallo, Der Bayrische Journalistenverband geht gegen das LG Urteil "Feuerwehr München darf Bilder verkaufen und verstößt nicht gegen die im Grundgesetz verankerte "Staatsferne der Presse" beim OLG München in Berufung MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 858839 | |||
Datum | 15.05.2020 22:06 | 2025 x gelesen | |||
Wird hoffentlich auch zerrissen. Ich stelle mir die ganze Zeit vor das von den Städten (FW bis Museum) über die Länder (Straßenmeisterei bis Sport-Leistungszentrum) und hoch zum Bund (Bundeswehr/THW bis Bundeskanzleramt) keiner mehr Bilder von sich und seiner Arbeit veröffentlichen darf. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 858854 | |||
Datum | 17.05.2020 12:57 | 1628 x gelesen | |||
Es geht ja bei dem ganzen Themenkomplex gar nicht um Öffentlichkeitsarbeit. Die will wohl niemand der Feuerwehr und allen anderen staatlichen Einrichtungen absprechen. Im Kern geht es nach meiner Kenntnis in München eher darum, dass bei der BF München Mitarbeiter der Pressestelle mit Sondersignal zu Einsätzen fahren und die dort erstellten Fotos zu Schleuderpreisen verkaufen. Eine Verständigung der Presse findet längst nicht bei allen diesen Einsätzen statt, so das hier eine Ungleichbehandlung des Feuerwehr-Fotografen und des freien Fotografen entsteht. Der Feuerwehr-Fotograf bewegt sich frei im abgesperrten Bereich, während dem freien Fotografen teilweise der Zutritt verwehrt wird. Das Blöde an der ganzen Sache: Die Situation ist so verfahren, dass man es einfach nicht mehr schafft, sich bei einem Bier zusammenzusetzen und miteinander zu reden. Beide Seiten haben meiner Meinung nach gute Argumente, aber das derzeitige Prozedere ist halt auch nicht so ganz in Ordnung. :-( | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 861347 | |||
Datum | 24.08.2020 23:51 | 1706 x gelesen | |||
Sodele, jetzt ist da ein Knopf dran: Quelle: https://www.bjv.de/sites/default/files/bjvreport_4_2020.pdf MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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