alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaVerbandsfunktionäre: Streit um Sexismus-Vorwürfe4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg860514
Datum28.07.2020 17:593229 x gelesen
Magdeburg: Feuerwehr: Streit um Sexismus-Vorwürfe



Hat der Landesgeschäftsführer gesagt: ?Nach dem Essen sollst Du rauchen, oder eine Frau gebrauchen.??

bild.de

hallo,

oha - da gibt es doch nur Verlierer :-(

[soll aber keinen vom Rechtsweg abhalten]

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken860516
Datum28.07.2020 20:262035 x gelesen
... den Spruch hab ich bisher nur einmal gehört..... von einer Nichtraucherin :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg862132
Datum21.09.2020 20:481395 x gelesen
Geschrieben von BILD Investigativ UPDATE: Streit um Sexismus-Vorwürfe bei Feuerwehr: Gericht urteilt: "Keine ehrverletzende Handlung"

Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein erwirkt Unterlassung gegen ehemalige Mitarbeiterin des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt.

Magdeburg. Im Juli berichtete BILD über den bizarren Streit zwischen dem Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, Volker Arp, und einer inzwischen ehemaligen Projektkoordinatorin des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt vor dem Amtsgericht Magdeburg. Es ging um den Vorwurf der sexuellen Belästigung und der Frage: Hat der Landesgeschäftsführer aus Schleswig-Holstein bei einer Veranstaltung der Bundeszentrale für Politische Bildung in Potsdam im Sommer 2018 in Richtung der Projektkoordinatorin gesagt: "Nach dem Essen sollst Du rauchen, oder eine Frau gebrauchen."
Mehrmals wurde die Verkündung des Urteils verschoben. Nun erklärt der Sprecher des Amtsgerichts auf BILD-Anfrage: "Jetzt kann ich mitteilen, dass das Amtsgericht Magdeburg mit Urteil vom 26. August 2020 der Unterlassungsklage des Klägers gegen die Beklagte stattgegeben hat. Das Gericht hat eine ehrverletzende Handlung zum Nachteil der Beklagten durch den Kläger nicht festzustellen vermocht und deshalb einen Unterlassungsanspruch aus § 823 BGB bejaht. In den Urteilsgründen heißt es dazu im Wesentlichen, dass die erforderliche Zielgerichtetheit einer (vom Kläger ohnehin bestrittenen) Äußerung schon nicht vorgelegen habe. Die Beklagte habe nicht an demselben Tisch gesessen, an welchem der Kläger gesessen und sich dort mit einer anderen Person unterhalten habe. Die Beklagte habe sich über eine (vermeintliche) Äußerung zwar ärgern, nicht aber sexuell belästigt fühlen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Rechtsmittelfrist läuft." (hws)


wie ich schon geschreiben hatte: da gibt es nur Verlierer :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862136
Datum22.09.2020 08:37971 x gelesen
@Jürgen da kann ich dir nur zustimmen. Wie in anderen Fällen auch. Ich frage mich, ob nun das große graben nach "Verfehlungen" losgeht. Wird jetzt versucht Stimmung zu machen? alte Rechnungen zu begleichen?

Ich denke manches kann und sollte man auch in einem 4-Augen-Gespräch klären. Scheint aber irgendwie out zu sein.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 28.07.2020 17:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.07.2020 20:26 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 21.09.2020 20:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.09.2020 08:37 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt