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Thema | PKW stützen mit Multifunktionsleiter | 29 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sand8ro 8H., Affing / Bayern | 861564 | |||
Datum | 05.09.2020 20:15 | 5559 x gelesen | |||
http://www.technische-hilfeleistung.info/2013/03/14/fahrzeug-sicherung-mit-steckleiterteilen/ Hallo zusammen, | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861568 | |||
Datum | 05.09.2020 20:52 | 3835 x gelesen | |||
Geschrieben von Sandro H.Nun kommen ja mehr und mehr die Multifunktionsleitern zum Einsatz Man kann, aber man darf nicht. Desweiteren kannst die Leiter danach wegwerfen. Jeder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Leiter ist in der Regel unzulässig. Hier mal ein Zitat aus der Bedienungsanleitung von Günzburger Steigtechnik. "4 Allgemeine Benutzung Leitern dürfen nur gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt werden. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist unzulässig. " | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 861569 | |||
Datum | 05.09.2020 22:01 | 3656 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Alexander H. Jeder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Leiter ist in der Regel unzulässig. Dazu auch zu lesen: -> " Steck- und Multifunktionsleiter: Unfallversicherer gibt Hinweise zum Pkw-Leiterhebel " " [...] Die Kernaussagen des Gutachtens sind laut Unfallversicherer: Multifunktionsleitern eigenen sich weder zum Umlegen noch zum Aufrichten von Fahrzeugen, da die Leiterholme zu schwach dimensioniert sind. [...] Daher spricht der Unfallversicherer folgende Empfehlung aus: Es handelt sich um einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leitern. »Das Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen (bis maximal 900 Kilogramm) mit tragbaren Leitern darf nur im absoluten Ausnahmefall bei einer Sofort-Rettung von Personen aus Lebensgefahr und mit mindestens zwei parallel angeordneten Steckleitern (je zwei Teile) erfolgen. Im Hinblick auf die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen und mögliche Haftungsfolgen für Verantwortliche, sind dabei verwendete Leiterteile nach diesem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auszusondern. [...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 861570 | |||
Datum | 05.09.2020 22:14 | 3449 x gelesen | |||
Servus, aufgeklappt ist nix, das sehe ich wie Du. Ich denke, wenn dann geht es zusammengeklappt und an der anderen Achse das Aufsteckteil alleine. Erfahrung hab ich keine, wir haben zwar eine MuFuL, aber noch nicht so eingesetzt. Auf demselben Fahrzeug haben wir auch Stabfast-Stützen. In meinen Augen sind MuFu-Leitern nichts für Fahrzeuge zu deren Aufgaben Branderstangriff gehört. Dort ist die 4-teilige Steckleiter nach wie vor die bessere Wahl. Auf Gerätewägen, Rüstwägen, KLAF oder LF der zweiten Reihe mit Schwerpunkt THL kann eine MuFu-Leiter Sinn machen. Meistens (nicht beim KLAF) ist auf diesen Fahrzeugen aber dann auch ein Stützensystem wie Stabfast o.ä. sinnvoll. Dann braucht man die Behelfsmethode mit den Leitern nicht mehr. mkG Thomas Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 861571 | |||
Datum | 05.09.2020 22:42 | 3600 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Jeder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Leiter ist in der Regel unzulässig. dann ist also auch das unzulässig? Im Ernst: Natürlich muss man beim Improvisieren und Zweitverwenden gut aufpassen und nachdenken was man tut. Aber, wenn wir jedes Ding nur für genau einen Zwek hernhemen und für jeden Zweck immer und überall sofort ein Total-Spezial-Extra-Dafür-Gerät haben, müssen wir ein paar Anhänger an unsere LF anhängen und brauchen einen dicken Geldbeutel für die Bestellung beim Feuerwehrhändler. Wenn man die Spanngurte nicht anzieht wie ein Ochs, sehe ich bei der PKW-Seitenlage-Stütze nicht unbedingt die Gefahr einer Überlastung für die Leiter. Sofern der PKW wirklich auf der Seite liegt und die Stütze nur das Wackeln verhindern soll. Hängt der PKW halbschaurig 45° an der Böschung und stützt sich dann wirklich auf die Leitern auf, ist es sicher anders. MkG Thomas Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 861572 | |||
Datum | 05.09.2020 22:47 | 3445 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Dazu auch zu lesen: Schon richtig. Ich hoffe jedoch das wir hier nur über mögliche Notlösungen sprechen, das also auch das 2. Unfallfahrzeug zur Menschenrettung abgestützt werden soll, resp ich einen Auftrag ausführen muß für den ich nicht ...vorgeplant bin!? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 861573 | |||
Datum | 05.09.2020 22:53 | 3385 x gelesen | |||
Geschrieben von Kohlhammer.Fahrzeugen (bis maximal 900 Kilogramm) Achtung, da gibt es wohl einen Transkriptionsfehler: auf der Kohlhammer-Seite steht "maxima1 900 kg" das "l" von maximal ist eine "1" Ich kenne vom KUVB auch den Wert von 1900 kg. Das ist auch gut so, denn mit 900 kg würden wir bei dem, was heut so die Straße bevölkert ja nicht weit kommen. Wann die Methode überhaupt sinnvoll und nötig ist, ist eine andere Diskussion. Manchmal ist sie es, denke ich. MkG Thomas Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 861578 | |||
Datum | 06.09.2020 00:57 | 3467 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Dazu auch zu lesen: In dem von dir zitierten Text geht es um das Aufrichten/Umlegen, also das Bewegen des Fahrzeugs mittels Leiterhebel. In der Fragestellung allerdings lediglich um die Absicherung. Dass Leiterteile nach einem notfallmäßigen Umlegen des Fahrzeuges ausgetauscht werden müssen wurde so auch in mehreren THL-Seminaren gelehrt. Der generell unsachgemäße Gebrauch durch die Nutzung als Sicherung gegen umstürzen wäre mir allerdings neu. Liege ich da falsch? Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 861580 | |||
Datum | 06.09.2020 10:10 | 3183 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Alexander H. In dem von dir zitierten Text geht es um das Aufrichten/Umlegen, also das Bewegen des Fahrzeugs mittels Leiterhebel. In der Fragestellung allerdings lediglich um die Absicherung. Nein, ich habe das durcheinander gebracht. Beider Einsatz von tragbaren Leitern zum Aufrichten/Umlegen oder zur Absicherung werden ja in vielerlei Publikationen u.a. mit Bildchen und Filmchen innerhalb `Feuerwehrs´ auf Berufung des in der FwDV-10 vorgesehen Einsatz tragbarer Leitern als "Hilfsgerät" mehr oder weniger Vorschrifts,- UVV- und sonst wie konform progagiert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861581 | |||
Datum | 06.09.2020 10:29 | 3153 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Der generell unsachgemäße Gebrauch durch die Nutzung als Sicherung gegen umstürzen wäre mir allerdings neu. Dann ist dir wohl die Bedienungsanleitung auch neu. Das Wichtigste bei der Nutzung ist die Bedienungsanleitung, dann erst kommen Dienstvorschriften und GUV etc. Zitat aus dem Arbeitsschutz. "Bestimmungsgemäße Verwendung Darunter versteht man eine Verwendung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen entsprechend der Gerätegruppe und -kategorie und unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb der Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen notwendig sind." Steht in der Bedienungsanleitung drin, du darfst damit Autos abstützen? -> Nein, du darfst es nicht. -> Verstoß gegen die Bedienungsanleitung ist immer mindestens grobe Fahrlässigtkeit. Wird sie dadurch beschädigt und es passiert was, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861583 | |||
Datum | 06.09.2020 10:38 | 3191 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.dann ist also auch das unzulässig? Einfache Antwort? ->JA. Nochmal, prinzipiell kannst du bei der Feuerwehr erstmal alles zweckentfremden. Du mußt halt im ungünstigsten Fall mit den Konsequenzen leben. Was passieren kann, wenn man Material für etwas einsetzt, wofür es nicht gedacht ist, sieht man ja jetzt in Berlin mit den Angeklagten Feuerwehrleuten. Wenn du den PKW mit deiner Steckleiter abstützt und er kippt beim Retten der Person trotzdem um und wird erdrückt, sitzt du mit fast 100% Wahrscheinlichkeit auch auf der Anklagebank. | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 861587 | |||
Datum | 06.09.2020 11:36 | 3166 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Wenn du den PKW mit deiner Steckleiter abstützt und er kippt beim Retten der Person trotzdem um und wird erdrückt, sitzt du mit fast 100% Wahrscheinlichkeit auch auf der Anklagebank Dann hab ich aber wahrscheinlich was falsch gemacht. Wenn ich die StabFast o.ä. Stützen falsch einsetze und der PKW kippt habe ich das gleiche Problem. Wenn spezielles Gerät vor Ort ist, setze ich es natürlich ein. Aber wenn nicht und ich stell mich neben den PKW und warte auf nachalarmierte Einsatzmittel und die Person hat einen Schaden durch die Verzögerung, dann könnte mich auch der Richter fragen: Warum haben Sie nicht die bekannte Methode angewandt, die mit den verfügbaren Mitteln möglich gewesen wäre? Aber klar, Du hast Recht: Wenn es schief geht, trifft die Sch... den Ventilator. Deshalb Zweckentfremdung und Improvisation mit Verstand und Sicherheitsmarge. Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 861590 | |||
Datum | 06.09.2020 12:55 | 3124 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.Dann hab ich aber wahrscheinlich was falsch gemacht. Wenn ich die StabFast o.ä. Stützen falsch einsetze und der PKW kippt habe ich das gleiche Problem. Nö Wie ich oben geschrieben habe, es geht um den geplanten Einsatz abweichend vom Stand der Technik. Also eher die vom Gericht zu wertende Entscheidung Leiter vs Stabfast. Wer mit dem LF am umgekippten Auto steht darf und muß folglich anders arbeiten als die HLF-Gruppe und wird auch entsprechend vom Gericht beurteilt werden. Eines der Probleme, in meinen Augen, der Wunder-Wuzzi- H-TLF-Kran Löschfahrzeuge mit Seilwinde. Können meistens alles aber nix richtig. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861595 | |||
Datum | 06.09.2020 13:21 | 3073 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wie ich oben geschrieben habe, es geht um den geplanten Einsatz abweichend vom Stand der Technik. Und wenn ich dann abweichend vom Einsatzzweck etwas betreibe, sollte dem Betreiber klar sein das er damit das Einsatzmittel zerstört. Eine normale Prüfung wie es in den Prüfgrundsätzen beschrieben ist, reicht hier eben nicht mehr aus. Hier wäre doch der erste Ansprechpartner der Hersteller der Leiter. Fragen ob er etwas gegen das Abstützen und was er dann für Prüfungen vorschreibt. Wenn er dann mitteilt, nein, das darfst du nicht und wir garantieren nach dem Einsatz für nichts mehr, bleibt nur noch der Gang zum Altmetallhändler. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 861596 | |||
Datum | 06.09.2020 13:24 | 3159 x gelesen | |||
Da stellen sich mir plötzlich ne Menge Fragen: Darf ich noch den Leiterhebel? Darf ich noch ne Auffangwanne aus Steckleiterteilen bauen? Darf ich noch ne Bockleiter mit Standrohr improvisieren? Darf ich noch Rutsche aus Steckleitern und Schleifkorb bauen? ... Und das war jetzt nur die Steckleiter. Darf ich noch einen PKW mit Rollschläuchen unterbauen? Darf ich aus nem Verteiler, Stützkrümmer, BM-Rohr und C-Schlauch nen Ringmonitor bauen? Wenn ich das richtige Material vor Ort habe werde ich sicherlich nicht improvisieren. Nur geh ich mal von nem TSF (-W) als erstes vor Ort aus und nicht von HLF+RW+DLK. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 861598 | |||
Datum | 06.09.2020 16:36 | 3061 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Wenn ich das richtige Material vor Ort habe werde ich sicherlich nicht improvisieren. Nur geh ich mal von nem TSF (-W) als erstes vor Ort aus und nicht von HLF+RW+DLK. Äh ja, das habe ich versucht klar zu stellen. Was ich nicht habe kann ich nicht einsetzten und dann muß und darf ich im Notfall auch improvisieren, soweit sind wir als Einsatzkräfte safe. Anders sieht das ggf. für unsere Führung aus, fehlendes Material und Ausbildung kann hier als allgem. Organisationsverschulden ausgelegt werden. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 861601 | |||
Datum | 06.09.2020 19:56 | 3084 x gelesen | |||
Deshalb ja mein Post, dass ich mit TSF vor Ort bin. Wenn man aber manche Antworten so liest, ist man geneigt, die Steckleiter außer zum hoch- und runterklettern bloß nicht mehr vom Auto zu nehmen, sonst bist ist man mit einem Bein im Knast. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 861604 | |||
Datum | 06.09.2020 21:27 | 3039 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Steht in der Bedienungsanleitung drin, du darfst damit Autos abstützen? ... also zunächst mal haftet bei Feuerwehr nach Art. 34 GG die Gemeinde ("Amtshaftung"). Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann sie bei Dir Regress nehmen (muss sie aber nicht ...) ... ob ein Verstoß gegen eine Bedienungsanleitung überhaupt pauschal grobe Fahrlässigkeit ist, wage ich doch erheblich zu bezweifeln ... ansonsten hätten wir ein Grundsatzproblem bei jedem Atemschutzeinsatz im Innenangriff, die zulässige Umgebungstemperatur des PA liegt laut Bedienungsanleitung bei -30 °C bis +60 °C (z.B. Bedienungsanleitung MSA AirGo). Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 861605 | |||
Datum | 06.09.2020 22:28 | 2864 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.-> Verstoß gegen die Bedienungsanleitung ist immer mindestens grobe Fahrlässigtkeit. Servus Alexander, hast Du Beispiele/ Belege dafür, dass generell so geurteilt wird? Geschrieben von Alexander H. Wird sie dadurch beschädigt und es passiert was, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Ernsthaft? Ist das eine qualifizierte juristische Einschätzung? Es gibt schon noch soetwas wie Sachverstand und technisches Verständnis. IMHO gibt es einen Unterschied zwischen nicht bestimmungsgemäß und nicht sachgemäß eingestzten Mitteln. Was sicher fest steht ist, dass der Hersteller für nichts haften muss, was bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung passiert. Wobei es zumindest in der Maschinenrichtlinie noch Ausnahmen bei "vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlbedienung" gibt. MkG Thomas Mit vier Saugschleich! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861611 | |||
Datum | 07.09.2020 08:27 | 2798 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.... ob ein Verstoß gegen eine Bedienungsanleitung überhaupt pauschal grobe Fahrlässigkeit ist, wage ich doch erheblich zu bezweifeln ... ansonsten hätten wir ein Grundsatzproblem bei jedem Atemschutzeinsatz im Innenangriff, die zulässige Umgebungstemperatur des PA liegt laut Bedienungsanleitung bei -30 °C bis +60 °C (z.B. Bedienungsanleitung MSA AirGo). Also erstmal gehts nicht um Betriebstemperaturen, sondern um eine bestimmungsgemäße Verwendung. Zitat aus deinem MSA AirGo 1. Sicherheitsvorschriften 1.1. Bestimmungsgemäße Verwendung Der MSA AUER AirGO im weiteren Dokument als Pressluftatmer bezeichnet ist ein von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkendes Atemschutzgerät. Der Pressluftatmer basiert auf modularer Bauweise, die es gestattet, ein entsprechend den Anforderungen entsprechendes Gerät zusammenzustellen und zu bestellen. Die Atemluft wird dem Benutzer aus einer (mehreren) Druckluft-Flasche(n) über einen Druckminderer, einen Lungenautomaten (Æ Gebrauchsanleitung für den Lungenautomat) und einen Atemanschluss (Æ Gebrauchsanleitung für den Atemanschluss) zugeführt. Die Ausatemluft entweicht direkt in die Atmosphäre. Die vorliegende Gebrauchsanleitung ist für den Gebrauch des Pressluftatmers zwingend zu lesen und zu beachten. Insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise sowie die Angaben zu Einsatz und Bedienung des Gerätes müssen aufmerksam gelesen und beachtet werden. Zusätzlich sind die im Verwenderland geltenden nationalen Vorschriften zum sicheren Betrieb des Gerätes zu berücksichtigen. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Dies gilt insbesondere auch für eigenmächtige Veränderungen am Gerät und für Instandsetzungsarbeiten, die nicht von MSA AUER bzw. autorisiertem Personal durchgeführt wurden. Achtung! Das Produkt ist eine lebensrettende oder gesundheitserhaltende Schutzvorrichtung. Unsachgemäße Verwendung und Wartung, sowie ein unsachgemäßer Betrieb des Gerätes kann die Funktion desselben beeinträchtigen und dadurch Menschenleben ernstlich gefährden. Vor dem Einsatz ist die Funktionsfähigkeit des Produktes zu überprüfen. Das Produkt darf nicht eingesetzt werden wenn der Funktionstest nicht erfolgreich war, Beschädigungen bestehen, eine fachkundige Wartung/Instandhaltung fehlt oder wenn keine Original-Ersatzteile verwendet wurden. Achtung! Der Pressluftatmer ist ein reines Gasschutzgerät. Er ist nicht zum Tauchen geeignet. 1.2. Haftung In Fällen einer nicht bestimmungsgemäßen oder nicht sachgerechten Verwendung des Produktes übernimmt MSA AUER keine Haftung. Auswahl und Nutzung des Produktes sind in der ausschließlichen Verantwortung der handelnden Personen Somit nutzen wir den Pressluftatmer bestimmungsgemäß. Desweiteren werden Pressluftatmer auch bei viel höheren Temperaturen geprüft. https://dekra-testing-and-certification.de/images/download/info_atemschutz/infoblatt_6.pdf Zitat:"Atemschutzgeräte, die während des Einsatzes Temperatureinflüssen von unter 30 °C bzw. über + 60 °C oder bei höheren thermischen Beanspruchungen durch Wärmestrahlung oder kurzer direkter Beflammung eingesetzt werden, sollten entsprechend geschützt werden.Wenn Atemschutzgeräte ohne Schutz hohen thermischen Beanspruchungen durch Wärmestrahlung oder kurzer direkter Beflammung ausgesetzt werden, so sind diese einer weiteren Benutzung zu entziehen bzw. vor einem weiteren Einsatz genauestens auf Beschädigungen zu untersuchen. Eine solche Untersuchung muss die genaue Überprüfung des betroffenen Atemschutzgerätes beinhalten. Als erstes sollte eine gründliche äußere Sichtprüfung der komplettenAtemschutzausrüstung (einschließlich Atemanschluss) erfolgen. Weiterhin müssen auch die inneren Funktionsteile des Lungenautomaten auf Beschädigungen überprüft werden (je nach dervorhergegangenen Belastung der Atemschutzausrüstung). Der Druckminderer und der verwendete Druckluftbehälter sollten einer entsprechenden Überprüfung durch den Hersteller bzw. einen hierfür befugten Sachverständigenunterzogen werden. Sollten elektronische Baugruppen Bestandteil der Atemschutzausrüstung sein, so sollten auch diese auf etwaige Beschädigungen und Funktionsstörungen überprüft werden." Und das wird definitiv bei den wenigsten gemacht, wo wir wieder bei der Haftung sind. Und da der Pressluftatmer im Einsatz höheren Temperaturen standhalten muss, wird er auch extra auf diese Temperaturextreme geprüft. Auf deutsch, mangels vorhandener Ausrüstung wird der Pressluftatmer gegen die Temperaturgrenzen des Herstellers "einmalig" benutzt um ihn danach eine korrekten Überprüfung zu unterziehen und damit ist kein 08/15 Prüfgerät gemeint. Desweiteren ist dein Beispiel bescheiden. Wenn du deine Leiter als was anderes einsetzt, als das was sie da ist, wäre das so, als wenn du deinen Pressluftatmer als Tauchgerät benützt. Komisch, bzw ich hoffe mal das da keiner auf die Idee kommt. Und hier noch ein kleines Urteil. Die Außerachtlassung konkreter Sicherheitshinweise, die in der Gebrauchsanweisung eines technischen Gerätes schriftlich fixiert sind, begründet den Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Die Pflicht zur Beachtung einer Gebrauchsanweisung besteht in gesteigertem Maße, wenn ein technisches Gerät (Mikrowelle) nicht zu seiner ursprünglichen Bestimmung (Erwärmung von Speisen), sondern zu anderen Zwecken (Aufheizen eines Körnerkissens) eingesetzt wird. LG Kleve, Urteil vom 27.04.2007 - 5 S 48/06 | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861613 | |||
Datum | 07.09.2020 08:41 | 2881 x gelesen | |||
Man muss ja jetzt mal nicht übertreiben. Praktisch und auch theoretisch gesehen wird es zB keine Probleme machen, die Leiter zum Sandsackfüllen zu benützen. Problematisch wird es erst dann, wenn Kräfte auf die Sproßen oder Holme wirken die so nicht vorgesehen sind. Durch Hebelwirkungen, wenn sich das Fahrzeug bewegt kann ich mir durch aus vorstellen das auf einmal auf die Sproßen ein paar hundert Kg wirken können. Was wahrscheinlich auch kein Problem ist, problematisch wirds erst dann, wenn die Leiter dann einfach so wieder aufs Fahrzeug kommt. Denn die Prüfungen der DGUV Grundsatz 305-002 wird keine solche Defekte feststellen. | |||||
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Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 861799 | |||
Datum | 11.09.2020 18:56 | 2783 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Man muss ja jetzt mal nicht übertreiben. Wenn ich ein Fahrzeug abstütze ist es immer noch ein Unterschied ob ich die Leiterteile nutze um ein Fahrzeug aufzustellen. Hierzu nutze ich im Normalfall dann auch die Feuerwehrleine zum Sichern. Die wenigsten werden dabei eine Kraft erreichen um die Sprossenlagerung zu zerstören. Und wenn ich z.B. um eine Sofortrettung durchzuführen steckleiterteile als Leiterhebel benutze und danach 2 Leiterteile ausgesondert werden müssen ist es halt so. Man kann wirklich gegen alles und jeden sein. Leider muss Feuerwehr manchmal improvisieren. Und was in Berlin falschgelaufen ist ist im Moment Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung aus der Feuerwehrs am Schluss etwas lernt. Grüße Peter | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861806 | |||
Datum | 12.09.2020 07:28 | 2622 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter I.Hierzu nutze ich im Normalfall dann auch die Feuerwehrleine zum Sichern. Schön, wenn du das so machst. http://www.technische-hilfeleistung.info/2013/03/14/fahrzeug-sicherung-mit-steckleiterteilen/ Hier empfehlen sie Spanngurte mit einer Belastbarkeit des Gurtes von 5000daN, diese haben in der Regel eine Spannvorrichtung welche ohne Probleme 250daN Vorspannkraft aufbringen. Somit kommen schon ohne dynamische Kräfte im ungünstigsten Fall schon 250Kg auf eine Sproße. Bewegt sich der PKW noch, weil jemand ins Fahrzeug steigt, steigt diese Belastung weiter. Und du willst mir jetzt sagen, eine Sproße hält ohne Probleme 300-400Kg aus? Ja ne, is klar. Geschrieben von Peter I. Man kann wirklich gegen alles und jeden sein. Leider muss Feuerwehr manchmal improvisieren. Ich sage nichts gegen improvisieren, aber ich bleib dabei, danach ist die Leiter Schrott. Frag doch einfach mal beim Hersteller nach, ob er dir die Freigabe nach einer solchen nicht bestimmungsgemäßen Verwendung gibt, sie weiter als Rettungsgerät einzusetzen. Sollte deiner Ansicht ja nach kein Problem sein. Geschrieben von Peter I. Und was in Berlin falschgelaufen ist ist im Moment Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung aus der Feuerwehrs am Schluss etwas lernt. Was falsch gelaufen ist, sagt "dir" der Gutachter. Jetzt entscheidet das Gericht, ob "du" eine Schuld hast. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 861809 | |||
Datum | 12.09.2020 09:41 | 2502 x gelesen | |||
Moin, gibt's die Studie selbst irgendwo zum nachlesen? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861815 | |||
Datum | 12.09.2020 10:54 | 2479 x gelesen | |||
Was für eine Studie? | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 861817 | |||
Datum | 12.09.2020 11:17 | 2462 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander H. Was für eine Studie? Die von der Unfallkasse hinsichtlich der Eignung von Leitern zur THL. Habe auf der Website keinen Link finden können. Geht mir hier etwas viel durcheinander. MuFu-Leiter vs. Steckleiter. Pkw sichern vs. Pkw aufrichten... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861818 | |||
Datum | 12.09.2020 11:24 | 2480 x gelesen | |||
https://kuvb.de//fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Infobl%c3%a4tter/19_Info_Feuerwehrleiter_Aufrichten_Fahrzeuge__2015-11-11_.pdf | |||||
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Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 861820 | |||
Datum | 12.09.2020 11:40 | 2475 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander H. Ich sage nichts gegen improvisieren, aber ich bleib dabei, danach ist die Leiter Schrott. Und ich schrieb bereits folgendes: " Und wenn ich z.B. um eine Sofortrettung durchzuführen steckleiterteile als Leiterhebel benutze und danach 2 Leiterteile ausgesondert werden müssen ist es halt so." Dies gilt natürlich auch wenn ich ein Fahrzeug abstützen muss weil ich als Feuerwehr A mit einem TSF-W zusammen mit dem Rettungsdienst vor Ort bin und Feuerwehr B mit HLF und Abstützsystem bei einem anderen Einsatz gebunden ist. Daher wird Feuerwehr C alarmiert welche aber eine 15km anfahrt hat. Willst du jetzt wirklich warten bis eine Betreuung/ Rettung stattfinden kann weil ein Leiterteil 250 netto kostet? Was kostet dabei die Gesundheit und das Leben eines Menschen. Ich kann mich da an eine Aussage erinnern die von 1,7 Mio sprach als Volkswirtschaftlicher Schaden durch den Tod eines Menschen im Schnitt. Und wenn du schon eine Seite hier lobpreist empfehle ich dir folgende Abschnitte: Geschrieben von ---http://www.technische-hilfeleistung.info/--- Um diese Steckleiterteile gegen ein Wegrutschen zu sichern und eventuell auftretende Kräfte in einem Kräftedreieck aufzufangen, können Feuerwehrleinen, sowie eventuell vorhandene Spanngurte dienen. Geschrieben von ---http://www.technische-hilfeleistung.info/--- Fazit Und noch ein Hinweis zuletzt. Du bist hoffentlich noch nie zu schnell mit deinem Privat-Kfz unterwegs gewesen. Mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird dir empfohlen nicht schneller zufahren weil die Gefahr eines Unfalls und dessen Folgen überproportional steigen. Eine Empfehlung hat nach deinem was du hier schreibst ja Gesetzeskraft. MkG Peter | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 861824 | |||
Datum | 12.09.2020 13:08 | 2509 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander H. https://kuvb.de//fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Infobl%c3%a4tter/19_Info_Feuerwehrleiter_Aufrichten_Fahrzeuge__2015-11-11_.pdf Ja, das ist das Info-Schreiben mit em Resultat. Mich interessiert das Gutachten als Ganzes. Gibt's das auch irgendwo? Gruß, Thorben | |||||
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