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ThemaFeuerwehr-Einsatz wird teurer : Gebühr für Fehlalarm in Elsteraue wird vervierfacht10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg861665
Datum08.09.2020 18:053343 x gelesen
Feuerwehr-Einsatz wird teurer : Gebühr für Fehlalarm in Elsteraue wird vervierfacht

Fehlalarmierungen der Feuerwehr in der Elsteraue werden für Firmen künftig teuer. Bürgermeister Andreas Buchheim (parteilos) - zugleich Wehrleiter in der Elsteraue - schlägt dem Gemeinderat eine neue Gebührensatzung vor. Freilich nur für den Fall „außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“. Solch einen Einsatz will sich die Gemeinde gut bezahlen lassen. Nach der neuen Satzung soll jene Gebühr von 380 Euro auf pauschal 1.628,24 Euro erhöht werden. Das ist eine ...

Mitteldeutsche Zeitung

hallo,

da geht es um die Abrechnung von BMA-Fehlalarme

... Bürgermeister Andreas Buchheim (parteilos) - zugleich Wehrleiter in der Elsteraue - schlägt dem Gemeinderat eine neue Gebührensatzung vor. Freilich nur für den Fall außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben. Solch einen Einsatz will sich die Gemeinde gut bezahlen lassen. Nach der neuen Satzung soll jene Gebühr von 380 Euro auf pauschal 1.628,24 Euro erhöht werden. Das ist eine Vervierfachung. ...

geht eigentlich so eine pauschale Abrechnung?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen861666
Datum08.09.2020 19:182144 x gelesen
Jep, machen viele so.

Ich frage mich nur, ob man diese Pauschalen einfach so "willkürlich" vervielfachen kann.

Normalerweise liegen diese Pauschalen ja unter dem Satz der bei einer genauen Abrechnung fällig wäre

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken861669
Datum09.09.2020 06:511663 x gelesen
Hi,
für mich klingt 1.628,24 schon nach irgendwie belegbar berechnet (oder der Kämmerer hat einfach Humor).

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg861670
Datum09.09.2020 08:001543 x gelesen
Hallo zusammen,

in unserer Satzung für den Kostenersatz gibt es folgende Passage:

Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas
anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt (...) von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat (...)


In den Erläuterungen der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg steht folgendes dazu:

Die Kostenersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Fehlalarm ausgelöst wird. Bezüglich der Begriffe "vorsätzlich" und "grob fahrlässig" wird auf die obigen Erläuterungen verwiesen. Kostenersatz wird nicht verlangt bei einer Alarmierung aufgrund einer falschen Wahrnehmung, d.h. wenn ein Bürger seiner Meldepflicht nach § 29 Absatz 1 FwG nachkommen will, er aber die Lage falsch einschätzt und die Feuerwehr aufgrund dessen unnötig ausrückt.

Einsätze nach erstgenannter Passage werden bei uns wie folgt abgerechnet:
1. Grundkosten 150,00 Euro
2. Pauschalkosten je eingesetztem Fahrzeug 150,00 Euro
3. Personalkosten je Angehöriger der Gemeindefeuerwehr 45,00 Euro

Fehlauslösungen einer BMA werden nach den normalen Sätzen abgerechnet, außer es wurde ein Handdruckmelder (z.B. in der Schule) mutwillig gedrückt. Da gilt dann wieder der obenstehende Passus.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 861672
Datum09.09.2020 08:461401 x gelesen
Jooo, kann man so machen - muß man aber nicht...

Die Gemeindesatzung ist ja auch einem rechtlichen Rahmen unterworfen, basierend u.a. auf den einschlägigen und mittlerweile mannigfachen Urteilen zu Kostensatzungen. Wenn jemandem die "Pauschalkosten" zu hoch erscheinen, steht dem Betreffenden jederzeit der Rechtsweg offen. Da darf der Kämmerer dann detailliert erklären, wie er auf die Kostensätze gekommen ist. Hat er Blödsinn gerechnet oder war der Bleistift ein wenig zuu dick, dann können solche Satzungen auch mal in Gänze nichtig werden.
Bei einer Pauschallierung, die eklatant zuungunsten des Gebührenempfängers geht, wird er diese Probleme bekommen (ich sehe da den pauschalen Zeitansatz von 2 Stunden schon kritisch - bei nem Fehl-BMA sitz´ ich meist nach 45min schon wieder an meinem Arbeitsplatz).

Ich unserer Satzung sind nur Höhe der Ausrückestunden-, der Strecken-, der Arbeitsstunden- und der Mannschaftskosten pauschaliert. Dann muß z.b. die Kämmerei nicht immer abwarten, für wen jetzt in welcher Höhe Lohnausfall gezahlt werden muß oder ob ein LF dieses Jahr 89,36 oder 92,87 die Stunde kostet.
Die Einsätze werden dann, sofern möglich und im Rahmen des Ermessens gewollt, relativ exakt abgerechnet.

Was gerne als "Einsatzpauschale" verstanden wird, wären bei uns z.B. die Kosten für notwendige Insekteneinsätze. Das ist allerdings eigentlich eine Abrechnungsuntergrenze von 50,-. Bei großem Aufwand dürfte es auch ein bißchen mehr werden...

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg861673
Datum09.09.2020 09:101401 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Die Gemeindesatzung ist ja auch einem rechtlichen Rahmen unterworfen, basierend u.a. auf den einschlägigen und mittlerweile mannigfachen Urteilen zu Kostensatzungen. Wenn jemandem die "Pauschalkosten" zu hoch erscheinen, steht dem Betreffenden jederzeit der Rechtsweg offen. Da darf der Kämmerer dann detailliert erklären, wie er auf die Kostensätze gekommen ist. Hat er Blödsinn gerechnet oder war der Bleistift ein wenig zuu dick, dann können solche Satzungen auch mal in Gänze nichtig werden.

Also in Baden-Württemberg wird eigentlich recht genau beschrieben, welche Sätze berechnet werden können bzw. diese entstehen. Für die Fahrzeuge sind diese sogar vorgegeben.
Muster Kostenersatz-Satzung BaWü

Geschrieben von Nils J.Ich unserer Satzung sind nur Höhe der Ausrückestunden-, der Strecken-, der Arbeitsstunden- und der Mannschaftskosten pauschaliert. Dann muß z.b. die Kämmerei nicht immer abwarten, für wen jetzt in welcher Höhe Lohnausfall gezahlt werden muß oder ob ein LF dieses Jahr 89,36 oder 92,87 die Stunde kostet.
Die Einsätze werden dann, sofern möglich und im Rahmen des Ermessens gewollt, relativ exakt abgerechnet.


Bei uns besteht die Abrechnung von kostenpflichtige Einsätzen aus dem Stundensatz pro Einsatzkraft sowie dem Stundensatz für die einzelnen Fahrzeuge, immer je angefangene halbe Stunde. In unserer alten Satzung wurden die Fahrzeuge nach Wegstrecke, Einsatzdauer und Grundpauschale berechnet, dazu wurde jeder eingesetzte Schlauch, PA etc. abgerechnet. Dies ist nun in der Stundenpauschale enthalten.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 861684
Datum09.09.2020 11:361217 x gelesen
Hallo Sebastian,

in Bayern gibt es keine, per Rechtsverordnung des Innenministeriums vorgegebenen, Fahrzeugpauschalsätze. Da kalkuliert jede Kommune selber. Ich gehe davon aus, daß das in Elsteraue aus so gehandhabt wird.

Trotzdem steht es auch in Baden-Württemberg jedem frei, sich rechtlich gegen einen Gebührenbescheid zu wehren. Wie groß die Chancen sind zu "gewinnen", muß jeder für sich selbst austüfteln.
Bei uns wird´s grad zum Volkssport der KFZ-Versicherungen die Gebührenbescheide anzufechten. Ein Urteil vor´m VG ging letztes Jahr noch zugunsten unserer Gemeinde aus.

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AutorTimo8 S.8, Alzey / RLP861686
Datum09.09.2020 11:541158 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Bei uns wird´s grad zum Volkssport der KFZ-Versicherungen die Gebührenbescheide anzufechten. Ein Urteil vor´m VG ging letztes Jahr noch zugunsten unserer Gemeinde aus.

Ich halte es durchaus für Denkbar das diese Verfahren zu einem nicht unerheblichen Teil in die andere Richtung ausgehen könnten, das lässt dann vermuten das die Rechtsabteilungen der Versicherer hier mehr aus kalkulatorischen, und weniger aus sportlichen Gründen tätig werden ;-)

Gruß Timo

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AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg861689
Datum09.09.2020 12:401201 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.Einsätze nach erstgenannter Passage werden bei uns wie folgt abgerechnet:
1. Grundkosten 150,00 Euro
2. Pauschalkosten je eingesetztem Fahrzeug 150,00 Euro
3. Personalkosten je Angehöriger der Gemeindefeuerwehr 45,00 Euro


Da ist aber eure Kostensatzung aber schon lange nicht mehr aktuell!!

Laut dem Feuerwehrgesetz kann das IM eine Rechtsverordnung anordnen, diese wurde auch gemacht.
Im Anhang der Mustersatzung ist die Mustersatzung mit den jeweiligen Stundensätzen beschrieben. Ebenso ist auch beschrieben wie die Personalkosten berechnet werden, da sind die 45 pro Person ziemlich hoch!

Gruß
Markus

"Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg861697
Datum09.09.2020 15:451172 x gelesen
Der reguläre Kostensatz liegt darunter und wurde anhand der Kalkulationsvorschrift des Landes berechnet.

Die 45 sind der Satz für eine böswillige Fehlalarmierung der Feuerwehr. Dieser wurde unter anderem in Absprache mit dem Kommunalrechtsamt so festgelegt.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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 08.09.2020 18:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.09.2020 19:18 Dani7el 7R., Lauterbach
 09.09.2020 06:51 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 09.09.2020 08:00 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 09.09.2020 12:40 Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten
 09.09.2020 15:45 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 09.09.2020 08:46 Nils7 J.7, Wackersdorf
 09.09.2020 09:10 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 09.09.2020 11:36 Nils7 J.7, Wackersdorf
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