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Thema | Berlin: Feuerwehr - Pop-up-Radwege behindern Rettung im Brandfall | 18 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 861913 | |||
Datum | 15.09.2020 12:58 | 3278 x gelesen | |||
... Die Pop-up-Radwege könnten für die Berliner Feuerwehr ein Hindernis im Falle eines Brandes werden. Ein Beispiel gab der Vize-Chef der Berliner Feuerwehr, Karsten Göwecke, am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses: An der Kantstraße in Charlottenburg verläuft neben dem Gehweg der Pop-up-Radweg, dann ein Streifen mit Parkplätzen, die Fahrspur und schließlich die Mittelinsel. Man komme im Brandfall nicht an die Häuser, Rettungsgassen seien auch nicht möglich. Die Feuerwehr war bei der Planung und Einrichtung der temporären Pop-up-Radwege nicht beteiligt, so Göwecke ... wenn man die Fachleute nicht fragt braucht man sich nicht wundern wenn Murks rauskommt :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 861914 | |||
Datum | 15.09.2020 13:20 | 2039 x gelesen | |||
Wenn ich mir die Gegebenheiten so angucke (GoogleMaps und hier): Ja, das sind etwas beengte Verhältnisse. Besonders, sollte vollkommen zugeparkt sein. Aber wieso kommt man bei diesen Verhältnissen nicht mehr an das Gebäude ran? Das was ich mir vorstellen kann: Drehleiter.... Aber da habe ich immernoch bei max. 6-geschössiger Bauweise und 15m Abstand eigentlich kein Problem - oder? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861915 | |||
Datum | 15.09.2020 13:29 | 2033 x gelesen | |||
Wo ist der Unterschied zu einer Baustelle? | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861919 | |||
Datum | 15.09.2020 14:07 | 1970 x gelesen | |||
Ehrlich gemeint die Frage? Ein bisschen nachdenken hilft. Bei der Einrichtung eienr Baustelle muss der Brandschutz und die Zufahrt zur Baustelle für Rettungszwecke berücksichtigt werden. Vorher gibt es keine Genehmigung. Da gibt es sicher Fachleute im Forum, die das genau erklären können. Hier hat nur Ideologie regiert. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 861920 | |||
Datum | 15.09.2020 14:21 | 1779 x gelesen | |||
Sorry, aber ich verstehe es grad nicht. Wo ist da die Behinderung? Die Zeichen sind auf den Asphalt lackiert. Es gibt keine baulichen Hindernisse, oder? Die Fläche kann doch im Brandfall befahren werden, so wie auch eine normale Verkehrsfläche. Bitte klär mich einer auf, was ich nicht verstanden habe ... Gruß Peter | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861921 | |||
Datum | 15.09.2020 14:31 | 1755 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K.Bei der Einrichtung eienr Baustelle muss der Brandschutz und die Zufahrt zur Baustelle für Rettungszwecke berücksichtigt werden. Vorher gibt es keine Genehmigung. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, dafür habe ich leider genug Beispiele an Baustellen gesehen, durch die kein Feuerwehrauto kommt, und erkrankte Personen 500m zum Rettungswagen getragen wurden, weil der nicht durch passte. | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 861922 | |||
Datum | 15.09.2020 14:39 | 1675 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Sorry, aber ich verstehe es grad nicht. Wo ist da die Behinderung? Die Zeichen sind auf den Asphalt lackiert. Es gibt keine baulichen Hindernisse, oder? Die Fläche kann doch im Brandfall befahren werden, so wie auch eine normale Verkehrsfläche. Bitte klär mich einer auf, was ich nicht verstanden habe ... Wenn ich das im Text richtig verstehe kommt von den Häusern aus gesehen zuerst der Radweg, dann ein Parkstreifen und dann die Fahrbahn. Somit wäre bei belegtem Parkstreifen der Radweg bzw. die Häuser von der Fahrbahn nicht oder nur schlecht erreichbar. Gruß Timo | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 861923 | |||
Datum | 15.09.2020 14:45 | 1643 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Die Fläche kann doch im Brandfall befahren werden, so wie auch eine normale Verkehrsfläche. Jein. Wie hier zu sehen: https://www.tagesspiegel.de/images/neuer-inhalt/25812914/1-format1012.jpg Du hast folgende Struktur von links: - Mittelinsel - 1 Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr - 1 Parkspur für den MIV - Schutzstreifen - Protected-Bike-Lane (Wo gerade noch die KFZ parken) - Gehweg Alos die PBL ist befahrbar aber sogesehen dazwischen noch die Parkspur. Deswegen mein Jein | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 861924 | |||
Datum | 15.09.2020 14:49 | 1747 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K.Vorher gibt es keine Genehmigung. Und für sowas ist dann die Verkehrsbehörde zuständig. Inwieweit die Feuerwehr bei sowas in Berlin mit einbezogen wird....? Geschrieben von Wolfgang K. Hier hat nur Ideologie regiert. Off-Topic: Oder einfach ein Bedarf bzw. ein Wandel in der städtischen Mobilität. Was aber auch zu neuen Gegebenheiten führt, die die Feuerwehr beschäftigen werden. Grünere Straßen, mehr Straßenbahnen + "autofreie Zonen" -> deutlich besserer Brandschutz bzw. ist das Rettungsmittel der Feuerwehr noch ein gesicherter 2. Rettungsweg? Sind aber andere Themen, als hier behandelt. | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 861925 | |||
Datum | 15.09.2020 15:07 | 1695 x gelesen | |||
Okay, mal davon abegesehen, dass da gerade Autos parken. Wo ist die Behinderung? Eine Drehleiter kann doch ohne Probleme auf der Fläche aufgestellt werden. Und selbst wenn da Parkstreifen sind, wenn diese den gültigen Normen entsprechen. Eine Drehleiter kann nach Norm 12 m ab Vorderkante ausgefahrener Astützung. Die Feuerwehrflächenrichtlinien bzw. DIN 14090 verlangt 9m bzw. 6m bei Anleiterhöhe über 18 m. Ich verstehe es nicht ... Die Bäume würden mich an dieser Stelle übrigens mehr interessieren ... | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861926 | |||
Datum | 15.09.2020 16:05 | 1529 x gelesen | |||
Und weil das alles so megageil ist hat es das Gericht sofort wieder kassiert ..... ausser Spesen nichts gewesen Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 861927 | |||
Datum | 15.09.2020 16:11 | 1484 x gelesen | |||
Noch ist kein Urteil rechtskräftig. Bleiben wir doch einfach beim Thema, da Verkehrspolitik nicht Aufgabe der Feuerwehr ist ;) | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 861928 | |||
Datum | 15.09.2020 16:19 | 1547 x gelesen | |||
Erste gerichtliche Urteile gibt es ja schon. Bin gespannt, wie das nun weiter geht. Aber nicht nur bei Feuerwehren stößt das Thema auch Unverständnis. Auch Krankentransporte und Taxifahrer haben damit schwer zu kämpfen. https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-urteil-gegen-pop-up-radwege-was-einsatzkraefte-im-strassenverkehr-wirklich-behindert/26167060.html | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 861929 | |||
Datum | 15.09.2020 16:35 | 1790 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Bei der Einrichtung eienr Baustelle muss der Brandschutz und die Zufahrt zur Baustelle für Rettungszwecke berücksichtigt werden. Vorher gibt es keine Genehmigung. Da gibt es sicher Fachleute im Forum, die das genau erklären können. Die Fachleute im Forum haben grad keine Zeit zum erklären, weil die sich unter Berücksichtigung der täglichen Erfahrungen gerade vor Lachen kugeln ... SCNR! FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 861932 | |||
Datum | 15.09.2020 18:25 | 1457 x gelesen | |||
Ich wage zu bezweifeln, dass das (Diese Idee ist megageil/total doof) die Entscheidung war, um die das Gericht gebeten worden ist... Du vermischst hier verschiedene Dinge. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 861936 | |||
Datum | 15.09.2020 21:50 | 1338 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Die Fachleute im Forum haben grad keine Zeit zum erklären, weil die sich unter Berücksichtigung der täglichen Erfahrungen gerade vor Lachen kugeln ... Du meinst, weil wirklich niemand auf die Idee kommen würde morgens vor Beginn der Arbeiten (durch die die Einfahrt in eine Sackgasse blockiert wird) ein LF in die Straße fahren zu lassen, das dann den ganzen Tag über dort "Wache hält" bis abends die Absperrung wieder aufgehoben wird? (bzw. beim Vorhandensein von DL-pflichtigen Gebäuden in der Sackgasse natürlich ein LF und eine DL?) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 861937 | |||
Datum | 15.09.2020 22:21 | 1387 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Du meinst, weil wirklich niemand auf die Idee kommen würde morgens vor Beginn der Arbeiten (durch die die Einfahrt in eine Sackgasse blockiert wird) ein LF in die Straße fahren zu lassen, das dann den ganzen Tag über dort "Wache hält" bis abends die Absperrung wieder aufgehoben wird? Vielleicht kommt jemand auf die Idee, manche aber nicht. Dafür gibt es aber Gemeinden, die mieten sich während einer Brückenbaustelle, die den Ort teilt, ein zweites Fahrzeug an, damit jede "Hälfte" eines hat", bevor der "Feind" kommt ;-) Baustellen sind in der Tat eine "Grauzone", da müsste man eigentlich streng genommen jeden Tag tausende Wohnungen in D räumen, weil man sich nicht unbedingt auf der "Straße" aufstellen kann sondern sich in eine Baustelle reintasten muss. Wann und wo immer möglich versuchen die Gemeinden (zumindest einige die ich kenne) die Baufirmen zu verpflichten, dass sie abends eine "eingeschränkt befahrbare" Baustelle hinterlassen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 861945 | |||
Datum | 16.09.2020 10:49 | 1118 x gelesen | |||
Das Problem hatte man hier in meiner ehemaligen Zweitwehr. Erneuerung der Bitumenschicht an einer Straße die einen Stadtteil mit dem Rest (und damit auch der Feuerwehr) verbindet. Landesbetrieb Mobilität genehmigt, Stadt und Feuerwehr gucken sparsam. Man hat dann den Konsens gefunden das man die Baustelle so einrichtet das die Feuerwehr durchfahren kann. Wie das in der Praxis aussehen sollte musste man AFAIK nicht testen, es gab keine Einsätze. Allerdings stellte man bei der Erkundung fest das man mit dem neuen HLF nicht durch kommt, da die Fräskanten zu hoch bzw. zu tief waren. Wie gut das noch ein LF16/12 im Stall steht mit dem man auch mal über einen Kiesel fahren kann ohne das man sich was abreißt. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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