alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaLandkreis Heilbronn: Kommandanten stimmen gegen Kreisbrandmeister31 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Landkreis Heilbronn: Kommandanten stimmen gegen Kreisbrandmeister
  • Feuerwehrgesetz BaWü: § 23 Feuerwehrtechnische Beamte
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg862353
    Datum26.09.2020 18:036312 x gelesen
    hallo,

    in meinen Augen traurig:

    p.gifKommandanten stimmen gegen Kreisbrandmeister

    Der jetzige Amtsinhaber ist seit ca. 15 Jahren ehrenamtlicher Kreisbrandmeister. Ist aber in Vollzeit beim Landkreis beschäftigt. Man könnte dies als hauptamtlich bezeichnen. Formell ist er aber ehrenamtlicher Kreisbrandmeister.

    In eineinhalb Jahre geht er in den Ruhestand. Seine vierte Amtszeit wäre dann also noch 1,5 Jahre lang gewesen.

    In einer internen Anhörung der 45 Gemeindefeuerwehren und sieben Werkfeuerwehren stimmten 24 gegen die Verlängerung der Amtszeit Vogels und 22 dafür.

    Das Ergebnis habe gezeigt, dass ein sehr großer Teil der Kommandanten mit einer weiteren Verlängerung der Amtszeit eines ehrenamtlichen Kreisbrandmeisters nicht einverstanden sei. Dem solle Rechnung getragen werden, heißt es in dem Schreiben.

    In der Umfrage unter Kommandanten des Landkreises Heilbronn heißt es unisono, dass die Entscheidung nicht an die Person Vogel gekoppelt sei.

    Man will jetzt die Stelle hauptamtlich besetzen.

    Ich bin der Ansicht das es hier möglich gewesen wäre die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zu verlängern so dass dieser dieses Amt bis zur seinem Ruhestand noch ausüben hätte können.

    Eineinhalb Jahre sind überschaubar. Er bekleidet das Amt zwar ehrenamtlich aber übt es praktisch ja im "Hauptamt" aus.

    Ich finde die Entscheidung menschlich nicht ok :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW862359
    Datum26.09.2020 21:083613 x gelesen
    Hallo und einen guten Abend...

    ich weiss, es ist jetzt (bitterböse)² ...

    haben Die jetzt schon was im Hinterkopf ...
    - weiblich (wegen der Quote)
    - Volljurist (kann nicht schaden wegen zu erwartendem Ärger)
    - mit Migrationshintergrund (liegt auch im Mainstream)
    ... Feuerwehrhintergrund in der Vitae wünschenswert, aber nicht Voraussetzung....
    so als Corona- Soforthilfe für verarmte (oder von der Verarmung bedrohte) Politiker...
    Das wäre ein krisensicherer Job der nach Besoldungstabelle Baden-Württemberg auch nicht mit A anfängt...

    Geschrieben von Jürgen M.
    Ich bin der Ansicht das es hier möglich gewesen wäre die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zu verlängern so dass dieser dieses Amt bis zur seinem Ruhestand noch ausüben hätte können.
    Eineinhalb Jahre sind überschaubar. Er bekleidet das Amt zwar ehrenamtlich aber übt es praktisch ja im "Hauptamt" aus.
    Ich finde die Entscheidung menschlich nicht ok :-(


    100% Zustimmung!

    Sorry ... das musste jetzt sein ...

    Gruß
    Klaus

    jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
    sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg862360
    Datum26.09.2020 21:163381 x gelesen
    24 der 66 Kommandanten werden sich also künftig freuen wenn sie bei der Besetzung nur noch gehört werden.

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken862362
    Datum26.09.2020 22:023069 x gelesen
    Wenn ich über 15 Jahre das falsche Spiel mit dem Mäntelchen Ehrenamt spiele, dann brauche ich mich nicht wundern, wenn es mir irgendwann auf den Fuß fällt.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken862363
    Datum26.09.2020 22:053006 x gelesen
    Wobei das Hauptproblem ja der Landkreis hat, denn er hat jetzt einen Arbeitnehmer auf einer (bestimmt nicht niedrig eingestuften) Stelle, für die es die letzten 15 Jahre wohl nichts zu tun gab....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen862365
    Datum26.09.2020 22:523055 x gelesen
    Wie ist den der Kreisbrandmeister in BW einzuordnen? Also ist das der höchste Geuerwehrmann im Landkreis? In Hessen sind die Kreisbrandmeister alle ehrenamtlich und betreuen "nur" ein Fachgebiet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg862367
    Datum26.09.2020 23:202901 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Daniel R.Wie ist den der Kreisbrandmeister in BW einzuordnen? Also ist das der höchste Geuerwehrmann im Landkreis?
    ja

    siehe:

    Geschrieben von Landesfeuerwehrgesetz BaWü § 23

    Feuerwehrtechnische Beamte

    (1) Jeder Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter sind für die Dauer von fünf Jahren als Ehrenbeamte zu berufen. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören. Der Beschluss über die Bestellung ist dem Regierungspräsidium anzuzeigen.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862375
    Datum27.09.2020 09:532762 x gelesen
    Ein KBM ist in BaWue ein feuerwehrtechnischer Beamter des gehobenen Dienstes. Er erledigt in erster Linie alle Aufgaben die beim Landratsamt bezüglich Feuerwehr anfallen.

    Er kann aber jederzeit bei Übungen und Einsätzen die Einsatzleitung an sich ziehen. Ob er damit de facto "Oberster Feuerwehrmann" ist, muss jeder für sich entscheiden.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862376
    Datum27.09.2020 10:012843 x gelesen
    Da sehe ich die Gefahr einer "Quotenbesetzung" ohne Stallgeruch in BaWue als nicht gegeben an.

    KBM heißt als Grundvoraussetzung Bachelor-Abschluss und dann eine zweijährige feuerwehrtechnische Ausbildung incl. Grundausbildung, Gruppenführer, Zugführer bis hin zum ersten Teil Verbandsführung. Natürlich mit Praktika im Einsatzdienst.
    Also "Alibibesetzungen" (wie in Berlin) sind da ausgeschlossen. Wer da kommt, hat im Einsatzdienst gestanden.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg862377
    Datum27.09.2020 10:042600 x gelesen
    Ergänzung:

    es gibt da keine weitere Führungsebenen wo wie z.B. in Bayern mit Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister.

    Der BaWü-Kreisbrandmeister ist nicht mit dem Bayern-Kreisbrandmeister vergleichbar.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862378
    Datum27.09.2020 10:092653 x gelesen
    @Jürgen, da muss ich Dir widersprechen. Ein EDEKA-KBM ist nicht das, was Feuerwehren brauchen können. Ich habe es selber erlebt. Menschlich gesehen, ist das sicher schwierig, aber hier muss die Sache im Vordergrund stehen. Und da wären weitere anderthalb Jahre wohl verlorene Jahre im Sinne der Weiterentwiclung.

    Und es muss nicht heißen "man will", sondern wie du schon zitiert hast, man "muss" - Landesfeuerwehrgesetz BaWue § 23 - hauptamtlich besetzen. Und der neue KBM wird die Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst durchlaufen haben. Sicher auch kein Nachteil.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862381
    Datum27.09.2020 10:112590 x gelesen
    Ja und Nein - das stimmt, wir haben da keine vergleichbaren Strukturen. Auf Kreisebene gibt es keine weitere Hierarchie. die gibt es erst beim RP - den Bezirksbrandmeister.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862384
    Datum27.09.2020 10:382813 x gelesen
    Das "Problem" haben alle Kommandanten in BaWue seit 2010. Einfach mal einen Blick in das LFWG § 23 werfen: Jeder Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter sind für die Dauer von fünf Jahren als Ehrenbeamte zu berufen. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg862390
    Datum27.09.2020 17:492247 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Wolfgang K.

    Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören.

    Wobei die Anhörung gem. § 23, FwG-BaWü für den Kreis nicht bindet ist, wie aus BaWü es mehrere Beispiele zeigten; u.a. " Hier " und auch " Hier " diskutiert.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862391
    Datum27.09.2020 18:251954 x gelesen
    Steht ja auch im Gesetz nicht drin, dass die Kommandanten erhört werden müssen. Sagt ja auch unser MP Kretsche bei der Bürgerbeteiligung: Die Bürger werden angehört, das heißt aber nicht, dass sie erhört werden.

    Beim KBM sehe ich das ein bisschen differenzierter. Hier würden die Kommandanten ja ihre eigene Aufsichtsperson wählen bzw. abwählen. Ist für mich kritisch. Genauso wie der Tatbestand, dass Bürgermeister im Kreistag sitzen und ihre Aufsichtsperson, den LR wählen.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü862392
    Datum27.09.2020 18:292043 x gelesen
    Ehrenamt und Ausbildung für den gD oder den hD schließen sich nicht aus, so auch der Stand im LK Heilbronn.
    Die meisten KBM (im Lande) die, aus dem Ehrenamt, in den Ruhestand gingen hatten die Ausbildung für den gD.

    Bis letztes Jahr gab es nur einen KBM der nicht beim Landratsamt beschäftigt war, also richtig ehrenamtlich tätig war (unsere Ecke, Hohenlohekreis).

    Wenn man den § 23 Landesfeuerwehrgesetz zitiert, sollte man auch den § 39, Übergangsbestimmung, verinnerlichen. Die Kommentierung dazu sagt aus: Bei Inkrafttreten des Gesetzes können bereits bestellte KBM zum hauptamtlchen KBM bestellt werden oder bis zu ihrem endgültigen Ausscheiden (auch wiederholt) als Ehrenbeamte auf Zeit bestellt werden.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü862393
    Datum27.09.2020 18:381895 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Wobei die Anhörung gem. § 23, FwG-BaWü für den Kreis nicht bindet ist, wie aus BaWü es mehrere Beispiele zeigten; u.a. " Hier " und auch " Hier " diskutiert.
    Und dementsprechend auch für Ärger, im LK Konstanz, gesorgt hat - irgendwann hat ja die Gewählte "das Handtuch geworfen".

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü862394
    Datum27.09.2020 18:421929 x gelesen
    Geschrieben von Wolfgang K. KBM ist in BaWue ein feuerwehrtechnischer Beamter des gehobenen Dienstes.
    Es gibt auch KBM die ihm höheren Dienst angesiedelt sind, promoviert haben oder einen Lehrauftrag an einer Hochschule haben.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg862396
    Datum27.09.2020 19:321945 x gelesen
    Die Frage ist ja eben auch, wie der Landkreis die Anhörung gestaltet.
    Lasse ich die Kommandanten eine Wahl durchführen, dann habe ich ein Votum für einen der X Kandidaten und sollte der Kreistag dann anders entscheiden entsprechenden Ärger.
    Gestalte der Landkreis dagegen die Anhörung etwas offener (was für den Landkreis etwas mehr Aufwand bedeutet) und frage z.B. die Kommandaten ob einer der Kandidaten für den KBM-Posten aus Ihrer Sicht ausscheidet und aus welchem Grund, habe ich ein hoffentlich differenziertes Stimmungsbild. Die Ablehnung oder besondere Befürwortung eines bestimmten Kandidaten kann in solch einer offenen Anhörung auch mit der Bitte um Begründung ausgestaltet werden. Und "Nase passt mir nicht" oder "ist nicht von hier" sind halt keine stichhaltigen Gründe für eine Ablehung.
    Eine offene Anhörung, bei der nicht ein Kandidat ein Votum erhält, würde hier dem eigentlichen Berufungsgremium Kreistag etwas mehr Freiheit lassen und den Druck von den Kandidaten nehmen.

    Grüße
    Simon

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862404
    Datum28.09.2020 08:401500 x gelesen
    In Konstanz scheinen sie da kein glückliches Händchen zu haben. Warum auch Immer. Die KBMín schnell das Handtuch geworfen, der Nachfolger auch ... dann lange Pause .... hoffen wir, dass es jetzt klappt.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862405
    Datum28.09.2020 08:421470 x gelesen
    Und wo? bitte mal ein Beispiel. Wohl aber kaum in BaWue. Soweit ich weiß, dürfen Stellen nicht einfach umgesiedelt werden bzw höher bezahlt werden. Zumindest bei den Bürgermeistern gibt es da klare Regelen.

    Aber wir haben glaube ich Verwaltungsfachleute hier, die dazu was sagen können.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862406
    Datum28.09.2020 08:441604 x gelesen
    Das ist j alles richtig und ich habe auch nicht die Kompetenz einzelner Personen in Frage gestellt. Bleibt das persönliche Verhältnis der Protagonisten und das Thema EDEKA. Vielleicht steht der Kamerad ja auf der Bremse oder lässt es austrudeln .... soll alles schon vorgekommen sein. Wobei ich ihm weder das eine noch das andere unterstelle.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg862409
    Datum28.09.2020 10:561438 x gelesen
    Hallo Forum, hallo Wolfgang;

    Geschrieben von Wolfgang K. Und wo? bitte mal ein Beispiel. Wohl aber kaum in BaWue. Soweit ich weiß, dürfen Stellen nicht einfach umgesiedelt werden bzw höher bezahlt werden. HD + Professur in Biberach Dr. Michael Reick Landkreis Göppingen,
    HD Stefan Herman Balingen ihm wurde jetzt aber auch das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis übertragen. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg.

    Nach meinem Wissen sind die KBM- Stellen häufig Kombinierte Stellen hD /gD.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü862412
    Datum28.09.2020 13:251337 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Nach meinem Wissen sind die KBM- Stellen häufig Kombinierte Stellen hD /gD.

    So ist es. Heilbronn hat auch A 13 gD bzw. A13/A14 hD ausgeschrieben.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg862415
    Datum28.09.2020 13:501337 x gelesen
    Wieder was gelernt in der unendlichen Behördenwelt - Verzahnungsamt. Besoldungsgruppe A13 gibt es bei gleicher Bezahlung im gehobenen und höheren Dienst. Lediglich die Einstiegsvoraussetzungen unterscheiden sich wohl zwischen Bachelor und Masterstudium. Muss man nicht alles verstehen.

    Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW862421
    Datum28.09.2020 19:461095 x gelesen
    Geschrieben von Wolfgang K.Besoldungsgruppe A13 gibt es bei gleicher Bezahlung im gehobenen und höheren Dienst. Lediglich die Einstiegsvoraussetzungen unterscheiden sich wohl zwischen Bachelor und Masterstudium. Muss man nicht alles verstehen.

    In allen Laufbahngruppen (eD, mD, gD, hD) gibt es ein Amt, welches die Endstufe der niedrigeren bzw. das Einstiegsamt der höheren Laufbahn ist. Alles ganz normal... ;-)

    Gruß, Stefan

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW862423
    Datum28.09.2020 19:571068 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.In allen Laufbahngruppen (eD, mD, gD, hD) gibt es ein Amt, welches die Endstufe der niedrigeren bzw. das Einstiegsamt der höheren Laufbahn ist. Alles ganz normal... ;-)

    nur nicht in NRW:

    hier gibt es schon keinen eD/mD/gD/hD mehr, sondern zwei Laufbahngruppen mit jeweils zwei Ämtergruppen mit unterschiedlichen Einstiegsämtern.

    Da unterscheidet man dann z.B. zwischen einem Brandrat innerhalb der Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 und ohne Befähigung für die Laufbahn des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 und einem Brandrat mit Befähigung für die Laufbahn des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2. Dafür gibt es aber keinen Brandoberamtsrat.

    Wenn ich das jetzt alles richtig hintereinander bekommen habe ;-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 862425
    Datum28.09.2020 20:221230 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen M.Eineinhalb Jahre sind überschaubar. Er bekleidet das Amt zwar ehrenamtlich aber übt es praktisch ja im "Hauptamt" aus

    Außerdem hätte er den neuen KBM auch noch einarbeiten können.
    Schade, Chance vertan.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     26.09.2020 18:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.09.2020 21:08 Klau7s P7., Heinsberg
     27.09.2020 10:01 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     26.09.2020 21:16 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     27.09.2020 10:38 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     27.09.2020 17:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.09.2020 18:25 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     27.09.2020 18:38 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     27.09.2020 19:32 Simo7n S7., Gomaringen
     28.09.2020 08:40 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     26.09.2020 22:02 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.09.2020 22:05 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.09.2020 22:52 Dani7el 7R., Lauterbach
     26.09.2020 23:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.09.2020 09:53 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     27.09.2020 10:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.09.2020 10:11 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     27.09.2020 18:42 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     28.09.2020 08:42 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     28.09.2020 10:56 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     28.09.2020 13:25 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     28.09.2020 13:50 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     28.09.2020 19:46 Stef7an 7H., Karlsruhe
     28.09.2020 19:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.09.2020 10:09 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     27.09.2020 18:29 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     28.09.2020 08:44 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
     28.09.2020 20:22 Jako7b T7., Bischheim
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt