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ThemaExtremismusvorwürfe gegen Angehörigen der Berliner Feuerwehr16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg864810
Datum30.11.2020 22:502126 x gelesen
hallo,

da wurde was "ausgegraben":

p.gifExtremismusvorwürfe gegen Angehörigen der Berliner Feuerwehr

Am 29.11.2020 erhielt die Berliner Feuerwehr von Extremismusvorwürfen gegen einen Angehörigen der Berliner Feuerwehr Kenntnis. Laut eines Medienberichts soll ein Angehöriger der Berliner Feuerwehr rechtskonservative Wertvorstellungen vertreten. Es existiert ein Foto, das den Feuerwehrangehörigen vor einem NPD-Plakat zur Bundestagswahl 2009 zeigen soll. Außerdem soll er laut dieses Berichts einen Patienten mit Migrationshintergrund während eines Einsatzes am 07.06.2018 beleidigt haben. ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864813
Datum01.12.2020 08:321323 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Laut eines Medienberichts Das dürfte dieser sein:
Bei einer Feier der Freiwilligen Feuerwehr Adlershof soll ein NPD-Plakat an der Wand gehangen haben. Auf einem Foto, das dem Tagesspiegel zugesandt wurde, ist das Plakat mit der Aufschrift Heimreise statt Einreise zu sehen. Darunter sind schwer bepackte Frauen mit Kopftuch abgebildet. Mit dem Plakat hetzt die NPD schon länger gegen muslimische Migranten.
Das Foto zeigt zudem zwei junge Männer, einer soll Hauptbrandmeister in Adlershof sowie Oberbrandmeister bei der Berufsfeuerwehr sein. Der Hinweisgeber, der das Bild verschickt hat, behauptet, ein früherer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr habe das NPD-Plakat positioniert, nachdem Feuerwehrleute den Linken-Politiker Gregor Gysi eingeladen hatten.
Die Vorwürfe nehmen wir sehr ernst, sagte der Sprecher der Berliner Feuerwehr, Thomas Kirstein. Die Prüfung habe oberste Priorität, es werde möglichst schnell ein Ergebnis geben.
...
Außerdem soll der gleiche Feuerwehrmann, der das Plakat aufgehängt hatte, während eines Einsatzes im Juni 2018 einen Patienten mit Migrationshintergrund beleidigt haben. Der Vorfall sei bekannt, das Verfahren deshalb aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Allerdings laufe gegen den vermeintlich beleidigten Patienten ein Verfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung, schreibt die Feuerwehr, Geschädigter im Verfahren ist der Feuerwehrmann. Die Verhandlung darüber finde erst im Januar 2021 statt.


Auf die Ergebnisse, wenn man sie denn überhaupt mitbekommt, bin ich mal gespannt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864814
Datum01.12.2020 08:441233 x gelesen
Nun müssen wir aber langsam aufpassen, dass wir nicht am Nasenring durch die Manege gezogen werden. Die NPD war, ob es gefällt oder nicht, im Jahr 2009 zur BT-Wahl zugelassen. Ebenso wie DKP, MLPD und andere "Rand"-Parteien. Darf ich mich vor einem solchen Plakat nicht fotografieren lassen?

Rechtskonservativ - nun die BPB sagt folgendes dazu: Als rechtskonservativ sind Organisationen oder Gruppierungen zu bezeichnen, die über keinerlei Affinitäten zum völkischen Nationalismus verfügen und sich weder gegen Grundprinzipien der Demokratie noch gegen die bestehende Verfassungsordnung richten.

Wir müssen da ein wenig aufpassen, was uns da untergeschoben werden soll. Auch der Hinweis auf $ 170 StPO ist ja formaljuristisch richtig - nur könnte am auch klar schreiben, dass das Verfahren eingestelt wurde, weil absolut nichts dran war.

Das Thema Beleidigung - nun da bin ich mal auf das Verfahren gespannt.

Aber mal wieder zu dem Thema - es wird groß hochgekocht .... übrig bleibt ......

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864815
Datum01.12.2020 09:131141 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Darf ich mich vor einem solchen Plakat nicht fotografieren lassen?Als Beamter könnte das durchaus je nach Plakat schwierig sein. Die Zulassung einer Partei zu einer Wahl alleine ist dazu unbedeutend. Parteien wie die NPD (u.a.) schaffen es immer wieder mit ihren Plakaten in die Rechtssprechung. Wenn sie zu extrem/provokant sind, hängt sie immer irgendwo irgendjemand ab, dann gibts je nachdem ein paar Eilverfahren, und i.d.R. nach der Wahl wird dann endgültig entschieden, ob man die Plakate vor der Wahl so auf- oder abhängen durfte. Und wenn sich ein Beamter vor einem Plakat-Motiv, welches von einem OVG als Volksverhetzung deklariert wurde, offenbar Jahre später fotografieren lässt, könnte man ihn schon allein aus Dummheit bestrafen. Ob das genannte Plakatmotiv zu den endgültig entschiedenen gehört, weiß ich allerdings aus dem Stehgreif nicht.

Grundsätzlich sehe ich es so wie du. Der zweite Link, den Google bei "rechtskonservative Wertvorstellungen" liefert, ist die Beschreibung der Werteunion. Dass man die gerne so schnell mit Extremismus in Verbindung bringt, ist letztlich einer der Gründe für das Anwachsen extremistischer Strömungen in der AfD. Die Berliner Pressemeldung jetzt würde sicher etwas anders formuliert sein, wenn nicht gerade Bremen so massiv in den Medien wäre. Da hat man mit dem letzten Absatz angefangen, weil man für die Medien wohl so was liefern muss. Vom eigentlichen Untersuchungsfall wird eher nicht viel übrig bleiben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern864817
Datum01.12.2020 09:151108 x gelesen
Wahlplakate egal von welcher Partei haben in Gerätehäusern oder bei
Veranstaltungen in diesen prinzipiell nichts zu suchen.
Allerdings wird uns auch einiges an den Umständen zum Zeitpunkt des Bildes
fehlen.
Dies ist aber wieder ein weiteres Beispiel dafür, sich zu überlegen wann man sich wie verhält,
gestern ein noch war es ein guter Witz, in 5 Jahren ist es schon sehr nah an Volksverhetzung dran.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864818
Datum01.12.2020 09:191048 x gelesen
Sorry - da gibt es keine Diskussion - auch ein Beamter darf wählen, was auf dem Wahlzettel steht. Wir haben immer noch eine freie und geheime Wahl.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864819
Datum01.12.2020 09:211034 x gelesen
Da bin ich bei dir - in einem Gerätehaus hat es weder Wahlplakate noch Wahlveranstaltungen zu geben. Es steht aber mit keinem Wort in dem Bericht, dass das Plakat im Gerätehaus war. Die Städte sind voll davon zu Wahlkampfzeiten.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864821
Datum01.12.2020 09:241054 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.auch ein Beamter darf wählen, was auf dem Wahlzettel stehtNatürlich darf er. Mit dem vorliegenden Sachverhalt hat das aber jetzt was genau zu tun?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDani8el 8Z., Erlenbach / Bayern864822
Datum01.12.2020 09:261039 x gelesen
Deswegen auch mein letzter Absatz

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864823
Datum01.12.2020 09:261033 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Es steht aber mit keinem Wort in dem Bericht, dass das Plakat im Gerätehaus war.
Geschrieben von der Berliner Pressemeldung:Die vorläufige interne Prüfung hat ergeben, dass das mehrere Jahre alte Foto in Räumlichkeiten der Berliner Feuerwehr aufgenommen wurde.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864824
Datum01.12.2020 09:301018 x gelesen
Und wer hat das Plakat wo aufgehängt? Er?

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864825
Datum01.12.2020 09:371036 x gelesen
Lt. dem anderen verlinkten Bericht, den du offenbar nicht gelesen hast, nein. Und genau das dürfte ein Knackpunkt an den Vorwürfen sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864826
Datum01.12.2020 09:491074 x gelesen
Knackpunkt? Ich frage mich, warum man da überhaupt gegen den Kameraden ermittelt hat und nicht gegen denjenigen, der das Plakat aufgehängt hat. Man könnte da ja mal durchaus über § 12 , 2 StGb nachdenken .....

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern864830
Datum01.12.2020 11:16993 x gelesen
Grüß Dich Daniel,

da hast Du natürlich Recht, aber das hat netterweise auch der Gesetzgeber erkannt und den Strafrahmen vom § 130 StGB so gewählt, dass er in drei (3) bzw. fünf (5) Jahren (je nachdem welcher Absatz/welche Alternative verwirklicht ist) verjährt (§ 78 StGB).

Schönen Gruß und einen schönen Advent!

Stefan

PS: Auch die Disziplinarvergehen "verjähren", heißt halt anders ("Zeitablauf"). Es gibt verschiedene Unterbrechungen des Zeitablaufs (Eröffnung Strafverfahren...), soweit so eine "Verjährungsunterbrechung nicht vorliegt, sind (hier kann ich nur für Bayern sprechen, die Disziplinargesetze der anderen Länder kenne ich nicht) auch die schwereren Disziplinarvergehen nach sieben (7) Jahren verjährt. Nur der Vollständigkeit halber erwähnt ;-)

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg864832
Datum01.12.2020 11:331003 x gelesen
Nachdem ich noch ein wenig gegooglet habe, muss ich sagen, das Ganze würde in Bayern wohl unter dem Stichwort "Kommmödienstadel" laufen.

Das Bild von 2009, selbst wenn strafrechtlich relevantes drauf wäre - schon lange verjährt.

Und die Gescichte dazu .... RBB wohl eher Provinzposse. Aber gewisse Kreise scheinen ja schon fast verzweifelt am Suchen zu sein, um solche "Skandale" aufzudecken.

Und das Thema Beleidigung ..... "Der Vorfall sei der Feuerwehr bekannt, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden."

Um es mit Shakespeare zu sagen "A lot of noise about nothing".

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg864835
Datum01.12.2020 12:491033 x gelesen
hallo,

Die Sache scheint wohl von dem linken Portal "Indymedia" ausgegraben worden zu sein. Wenn man die Zeiten wo das vorgefallen sein soll anschaut dann ist das inzwischen kalter Kaffee.

Der direkte Zusammenhang zwischen dem NPD-Plakat und der auf dem Portal benannten Person ist zumindest nach den dort und hier vorliegenden Informationen schon an den Haaren herbeigezogen.

Auf dem Bild sind zwei Feuerwehrleute (?) an einem Tisch in einem Gemeinschaftsraum mit einer Theke. Das NPD-Plakat hängt an der Wand. Scheint nur dort hingestellt und nicht extra befestigt zu sein. Das Plakat ist im Hintergrund. Die Personen haben auf dem Bild keinen unmittelbaren Bezug dazu.

Verantwortlich sind da eher derjenige der das aufgestellt hat und derjenige oder diejenige die für diese Räume verantwortlich sind und das dann geduldet haben. Ob da der in dem Artikel genannte Feuerwehrmann dazugehört ist nirgends geschrieben.

Das jetzt die Berliner Feuerwehr da mal genauer hinschaut ist ok. Wahlplakate egal von welcher Partei haben in Feuerwehrhäusern nichts zu suchen. Da hätten aber die unmittelbaren Vorgesetzte / Wehrführer schon damals einschreiten müssen.

Auf dem Portal werden weitere Infos z.B. aus einer Abi-Zeitung aufgeführt die die Einstellung dieses Feuerwehrmanns belegen sollen.

In wie fern das zutrifft bzw. ob diese Infos auch an den Haaren herbeigezogen sind kann man von aussen nicht beurteilen.

Ich sehe diesen Falls nicht als DEN Skandal. Trotzdem muss die Berliner Feuerwehr da mal genauer hinschauen und dafür sorgen das in den Feuerwehren ( egal ob BF oder FF ) keine solche bedenklichen Entwicklungen übersehen bzw. geduldet werden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 30.11.2020 22:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.12.2020 08:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.12.2020 08:44 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 01.12.2020 09:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.12.2020 09:19 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 01.12.2020 09:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.12.2020 09:15 Dani7el 7Z., Erlenbach
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 01.12.2020 09:26 Dani7el 7Z., Erlenbach
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