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Thema | Gemeinde vermietet Drehleiter | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864981 | |||
Datum | 05.12.2020 12:18 | 4305 x gelesen | |||
Als erste Kommune im Landkreis hat die Industriegemeinde Burgkirchen/Alz damit begonnen, ein altes Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr zu verleihen. Bisher gängige Praxis ist der Verkauf einer ausgemusterten Drehleiter. ... oha: ... Bürgermeister Johann Krichenbauer erläuterte auf Anzeiger-Anfrage, wie es zu dem Pilotprojekt gekommen war: "Alle Prüfungen und Genehmigungen für unser 30 Jahre altes Drehleiterfahrzeug sind noch gültig. Diese Tatsache und der Solidaritätsgedanke brachten uns auf die Idee, das Fahrzeug nicht wie bisher im Landkreis üblich zu verkaufen, sondern zu verleihen. Denn andere Kommunen oder Werkfeuerwehren müssen sich für teures Geld von Firmen Ersatzfahrzeuge ausleihen, wenn ihre Drehleiter zur Inspektion oder Reparatur muss. Beispielsweise musste sich die Stadt Altötting für vier Monate für viel Geld eine Drehleiter leihen. Wir geben unsere alte, aber voll funktionsfähige Drehleiter zwar nicht kostenfrei her, verlangen aber eine geringere Gebühr als kommerzielle Anbieter." ... damit tritt die Gemeinde in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern. aktuell hier: .. Derzeit ist das Drehleiterfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Burgkirchen für ein halbes Jahr an die Werkfeuerwehr Gendorf vermietet, weil deren Hubsteiger repariert werden muss... Bin gespannt ob das rechtlich so i.O. ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 864985 | |||
Datum | 05.12.2020 13:29 | 2417 x gelesen | |||
Gerade das Thema Förderung wird da ja interessant... sowohl damals für die Anschaffung und zum anderen bei der Neuanschaffung .. Auch versicherungsrechtlich / Kfz Steuerrecht wird das Thema 'Selbstfahrer-Vermietfahrzeug' interessant.. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 864988 | |||
Datum | 05.12.2020 13:48 | 2293 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.damit tritt die Gemeinde in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern. Sehr interessanter Gedanke. Also ich würde behaupten, wenn es um Gemeinden/Landkreise geht, kann man es über Art. 35 Abs. 1 GG "Amtshilfe" begründen. Bei diesem Fall - die Vermietung an ein Privatunternehmen (Werkfeuerwehr) könnte es schon interessanter werden. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 864989 | |||
Datum | 05.12.2020 14:27 | 2267 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Gerade das Thema Förderung wird da ja interessant... sowohl damals für die Anschaffung und zum anderen bei der Neuanschaffung .. Da sehe ich hinsichtlich der Förderung keine Probleme, weder für das alte noch für das neue Fahrzeug. Die Bindungsfrist für die Förderung beträgt in Bayern bei diesen Fahrzeugen 20 Jahre. Sonst dürfte die alte DLK nach 30 Jahren auch nicht verkauft werden, wenn eine neue beschafft wurde... | |||||
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Autor | Olaf8 W.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 864992 | |||
Datum | 05.12.2020 15:37 | 2221 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bin gespannt ob das rechtlich so i.O. ist. Auf den ersten Blick fragwürdig, klar. Andererseits gibt der Artikel nicht viel her, wie das Konstrukt genau ist. Betätigt sich die Gemeinde direkt selbst als Vermieter, oder wurde eine Vermietgesellschaft gegründet, an der die Gemeinde (Mehrheits-)Anteile hat? Der Passus, nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern zu treten, sollte ja in der Kämmerei auch bekannt sein, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein offensichtlicher Rechtsbruch einfach so begangen wird. Aber man hat ja schon Pferde...sogar vor Apotheken... Gruß, Olaf | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 864998 | |||
Datum | 05.12.2020 21:40 | 1891 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf W.wurde eine Vermietgesellschaft gegründet, an der die Gemeinde (Mehrheits-)Anteile hat? Als "privates" Unternehmen bekommt man so ein Fahrzeuge aber nicht mal eben zugelassen, damit hatten ja schon viele andere Dienstleister zu kämpfen... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864999 | |||
Datum | 06.12.2020 00:59 | 1637 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. Als "privates" Unternehmen bekommt man so ein Fahrzeuge aber nicht mal eben zugelassen, damit hatten ja schon viele andere Dienstleister zu kämpfen... das geht schon. Siehe z.B. hier: Feuerwehr-Markt - Fahrzeug-Vermietung MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 865000 | |||
Datum | 06.12.2020 07:28 | 1499 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hallo, Vermieten bedeutet aber nicht das da ein gültiges privates Kennzeichen dran pappt. Oft geht man den Weg das Fahrzeug auf den Bedarfsträger Feuerwehr bzw Kommune anzumelden das ist in der Regel problemlos. Am Ende der Miete meldet man das Ding halt wieder ab. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 865009 | |||
Datum | 06.12.2020 10:05 | 1466 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Als "privates" Unternehmen bekommt man so ein Fahrzeuge aber nicht mal eben zugelassen, damit hatten ja schon viele andere Dienstleister zu kämpfen... Scheint unproblematisch zu sein. Wir hatten jetzt zwei Mal wegen längerem Werkstattaufenthalt eine Mietdrehleiter, die auf den Vermieter zugelassen war. Hab jetzt aber nicht nach den exakten Zulassungsdaten im Fahrzeugschein geschaut. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865011 | |||
Datum | 06.12.2020 10:19 | 1492 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Wir hatten jetzt zwei Mal wegen längerem Werkstattaufenthalt eine Mietdrehleiter, die auf den Vermieter zugelassen war. Ähnlich in unserer FF, hatten auch mehrmals in den letzten Jahrzehnten eine "Leih-DLK " eines namhaften Herstellers aus Baden gemietet. ( Die Türschilder waren Magnetfolien ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 865039 | |||
Datum | 06.12.2020 20:08 | 1517 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.das geht schon. Das Problem ist, dass so eine Konstellation eigentlich im Zulassungsrecht nicht vorgesehen ist. Es muss also immer eine Ausnahme genehmigt werden (oder man braucht eine Zulassungsstelle, bei der §19(2a) StVZO noch nicht angekommen ist. Was nach rund 20 Jahren eigentlich nicht mehr der Fall sein sollte) Bei den Ausnahmen kocht dann aber wieder jede Behörde ihr eigenes Süppchen, teilweise sogar trotz eigentlich "einheitlicher" Vorgaben der höheren Behörden :-( Wer also seinen Firmensitz im "passenden" Bezirk hat, für den ist es einfach. Wer im "falschen" Bezirk sitzt, läuft sich die Füße wund. Natürlich haben es große Hersteller auch leichter als kleine Unternehmen, die vielleicht sogar neu in den Markt einsteigen wollen. Außerdem ist vermutlich tatsächlich nicht jedes "Leihfahrzeug" auch ordnungsgemäß als "Selbstfahrvermietfahrzeug" zugelassen. Dabei ist dann die Frage der HU-Frist noch nichtmals so spannend wie die Frage der Versicherung... | |||||
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